{"id":103103,"date":"2025-03-28T08:47:01","date_gmt":"2025-03-28T07:47:01","guid":{"rendered":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/?post_type=media-library&#038;p=103103"},"modified":"2025-03-28T08:47:01","modified_gmt":"2025-03-28T07:47:01","slug":"globale-gerechtigkeit-als-grundlage-fuer-die-gestaltung-internationaler-wirtschaftsbeziehungen","status":"publish","type":"media-library","link":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/mediathek-eintrag\/globale-gerechtigkeit-als-grundlage-fuer-die-gestaltung-internationaler-wirtschaftsbeziehungen\/","title":{"rendered":"Globale Gerechtigkeit als Grundlage f\u00fcr die Gestaltung internationaler Wirtschaftsbeziehungen"},"content":{"rendered":"<p class=\"fliess-ERSTER\"><span class=\"Initiale CharOverride-26\">I<\/span>m Beitrag von Christian Hecker werden neben berechtigten \u00f6konomischen Interessen wie der Sicherung der notwendigen Rohstoffe und Vorleistungsg\u00fcter sowie der Verl\u00e4sslichkeit der Lieferketten auch ethische Aspekte angesprochen, meist bei der Bewertung von Folgen der Deglobalisierung und des zunehmenden Standortwettbewerbs.<\/p>\n<h3 class=\"ZWISCHEN\">Implizite und explizite ethische Forderungen im Beitrag von Christian Hecker<\/h3>\n<p class=\"fliess-ohne-EZG\">Besonders hervorgehoben wird der Zusammenhang von Einkommensverlusten f\u00fcr gro\u00dfe Teile der Bev\u00f6lkerung bzw. des Abbaus sozialstaatlicher Leistungen mit der St\u00e4rkung populistischer Kr\u00e4fte, was die Demokratie in verschiedenen L\u00e4ndern gef\u00e4hrden k\u00f6nne. Dies liege nicht im Interesse der Wirtschaft, weil es auch die Akzeptanz der Marktwirtschaft gef\u00e4hrden w\u00fcrde. Au\u00dferdem nimmt Hecker Bezug auf Fragen der Fairness des Wettbewerbs, z. B. hinsichtlich der Korruptionsbek\u00e4mpfung und der unterschiedlichen Mindeststandards f\u00fcr den Schutz der Umwelt und f\u00fcr menschliche Arbeitsbedingungen. Hier kommen sowohl globale \u00f6ffentliche G\u00fcter als auch individuelle Rechte von Arbeitnehmer:innen in den Blick. Auch auf die Menschenrechte wird explizit Bezug genommen. Dabei sieht Hecker die einzelnen \u00f6konomischen Akteure in der Verantwortung (Corporate citizenship), pl\u00e4diert aber zugleich f\u00fcr eine ethisch fun-<br \/>\ndierte Ordnungspolitik. Letztere m\u00fcsse u. a. daf\u00fcr sorgen, dass es nicht durch Moral Hazard zu einer Verlagerung von Risiken auf den Staat kommt bei gleichzeitiger privater Aneignung von Gewinnen. Besonders hervorheben m\u00f6chte ich den Gedanken Heckers, dass staatliche Ordnungspolitik auch das Ziel haben m\u00fcsse, die Wahrnehmung von Verantwortung durch die Unternehmen selbst zu f\u00f6rdern. Dies d\u00fcrfte auch deshalb m\u00f6glich sein, weil die Kontrolle der Lieferketten und die Diversifizierung der Herk\u00fcnfte der Rohstoffe und Vorprodukte auch im Interesse der Unternehmen selbst liegt. Schwierigkeiten globaler Ordnungspolitik ergeben sich freilich daraus, dass die Nationalstaaten h\u00e4ufig einer \u00dcbermacht multinationaler Konzerne gegen\u00fcberstehen, eigentlich nur gemeinsam ordnungspolitisch handlungsf\u00e4hig sind, nationalistische Pr\u00e4ferenzen aber die daf\u00fcr n\u00f6tige Zusammenarbeit erschweren.<\/p>\n<h3 class=\"ZWISCHEN\">Eine notwendige Basis der Argumentation: Globale Gerechtigkeit<\/h3>\n<p class=\"fliess-ohne-EZG\">Mit dem Stichwort Menschenrechte ist schon der globale Bezug angesprochen. Sie sind moralische und bei rechtlicher Positivierung auch juridische Rechte, die per defintionem allen Menschen zukommen. Aber auch die Bewahrung globaler \u00f6ffentlicher G\u00fcter erfordert global koordiniertes Handeln. Wie oft so verschr\u00e4nken sich auch hier moralische Einsichten und Eigeninteressen, weshalb die Begr\u00fcndung globaler Gerechtigkeit in einer Kombination von kontraktualistischen und kantischen Ans\u00e4tzen erfolgen kann, was hier nicht n\u00e4her entfaltet werden kann (vgl. aber Kruip, 2010). Gerade in der katholischen Denktradition (vgl. Kruip, 2009) ist sp\u00e4testens seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil die globale Perspektive unverzichtbar. So hei\u00dft es in der Pastoralkonstitution\u00a0<span class=\"CharOverride-7\">Gaudium et spes\u00a0<\/span>(1965): \u201eAus der immer engeren und allm\u00e4hlich die ganze Welt erfassenden gegenseitigen Abh\u00e4ngigkeit \u00adergibt<br \/>\nsich als Folge, da\u00df das Gemeinwohl, [\u2026] heute mehr und mehr einen weltweiten Umfang annimmt und deshalb auch Rechte und Pflichten in sich begreift, die die ganze Menschheit betreffen. Jede Gruppe mu\u00df den Bed\u00fcrfnissen und berechtigten Anspr\u00fcchen anderer Gruppen, ja dem Gemeinwohl der ganzen Menschheitsfamilie Rechnung tragen.\u201c (GS 26) J\u00fcngst hat auch Papst Franziskus in seiner Enzyklika\u00a0<span class=\"CharOverride-7\">Fratelli tutti\u00a0<\/span>(2020) dies noch einmal bekr\u00e4ftigt: \u201eWir m\u00fcssen uns aber zusammenschlie\u00dfen in einem \u201aWir\u2018, welches das gemeinsame Haus bewohnt.\u201c (FT 17) Und mit Bezug auf das Gleichnis vom barmherzigen Samariter, das er in einen globalen Horizont einordnet, betonte er: \u201eWir alle tragen eine Verantwortung gegen\u00fcber dem Verwundeten, das hei\u00dft gegen\u00fcber dem eigenen Volk und allen V\u00f6lkern der Erde. Tragen wir Sorge f\u00fcr die Zerbrechlichkeit jedes Mannes, jeder Frau, jedes Kindes und jedes \u00e4lteren Menschen mit dieser solidarischen und aufmerksamen Haltung der N\u00e4he des barmherzigen Samariters.\u201c (FT 79) Solange man um die Not anderer wei\u00df und etwas dagegen tun kann, d\u00fcrfen eben geographische Distanz und verschiedene Zugeh\u00f6rigkeiten keine Rolle spielen.<\/p>\n<p class=\"fliess\">Trotz des biblischen Bezugs meint Franziskus, das Gleichnis \u00e4u\u00dfere sich \u201edoch in einer Weise, dass jeder von uns sich von ihm ansprechen lassen kann\u201c (FT 56), unabh\u00e4ngig von der Zugeh\u00f6rigkeit zu einer Religion. In der Tat finden wir solche globalen Bez\u00fcge in vielen Menschenrechtserkl\u00e4rungen oder Grundrechtechartas. In der Pr\u00e4ambel des Grundgesetzes (1949) hei\u00dft es, das deutsche Volk sei \u201evon dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen.\u201c Und in Art 1 (2) GG ist explizit von der \u201eGerechtigkeit in der Welt\u201c die Rede: \u201eDas Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unver\u00e4u\u00dferlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.\u201c Ein Jahr zuvor war in der Pr\u00e4ambel der\u00a0<span class=\"CharOverride-7\">Allgemeinen Erkl\u00e4rung der Menschenrechte\u00a0<\/span>von 1948 auch schon von den \u201egleichen und unver\u00e4u\u00dferlichen Rechten aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen\u201c die Rede, welche \u201edie Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt\u201c bildeten. F\u00fcr unseren Kontext ist insbesondere der Art 28 (AEMR) relevant: \u201eJeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erkl\u00e4rung verk\u00fcndeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden k\u00f6nnen.\u201c Damit ist klar, dass den Staaten auch die Aufgabe zukommt, daf\u00fcr zu sorgen, dass sie selbst, aber auch andere Akteure auf nationaler und internationaler Ebene, insbesondere eben auch Wirtschaftsunternehmen, Menschenrechte nicht verletzen.<\/p>\n<p class=\"fliess\">Am ehesten d\u00fcrfte sich dies auf der Basis einer globalen sozialen und \u00f6kologischen Marktwirtschaft realisieren lassen (Kruip, 2022). M\u00e4rkte haben gro\u00dfe Vorteile f\u00fcr die Koordination von Angebot und Nachfrage, die Innovationsf\u00e4higkeit und wirtschaftliche Dynamik. Sie sind sicherlich besser als Planwirtschaften, die meist auch mit autorit\u00e4ren Regimen verkn\u00fcpft sind. Auch der internationale Freihandel bietet in der Regel allen Beteiligten gro\u00dfe Vorteile. Jedoch brauchen M\u00e4rkte geeignete Rahmenordnungen, damit es wirklich Wettbewerb gibt, damit er fair ist, damit globale \u00f6ffentliche G\u00fcter bereitgestellt und soziale Risiken abgesichert werden. Sonst finden Marktwirtschaften keine breite Akzeptanz, weil sie zu viele ausschlie\u00dfen oder an den Rand dr\u00e4ngen.<\/p>\n<h3 class=\"ZWISCHEN\">Ideale und Nichtideale Theorie<\/h3>\n<p class=\"fliess-ohne-EZG\">Nicht alle Staaten haben bislang eine gute Rahmenordnung im Sinne einer \u00f6kologischen und sozialen Marktwirtschaft. Selbst in Deutschland gibt es diesbez\u00fcglich M\u00e4ngel. Auf globaler Ebene sind die n\u00f6tigen Ordnungsstrukturen noch viel rudiment\u00e4rer, weshalb man die Forderung nach einer globalen \u00f6kologischen und sozialen Marktwirtschaft als utopisches Ideal oder in der Terminologie von John Rawls als \u201eIdeale Theorie\u201c betrachten kann. Man kann einwenden, dass es doch viel dringlicher w\u00e4re, die konkreten Einzelprobleme direkt anzugehen, als ein Ideal auszuformulieren. Rawls entwickelt seine Theorie der Gerechtigkeit jedoch zun\u00e4chst als eine solche Ideale Theorie, weil sie nach seiner Auffassung \u201edie einzige Grundlage f\u00fcr eine systematische Behandlung dieser dringenderen Probleme abgibt\u201c (Rawls, 1993: 25). Auch wenn es in der Moralphilosophie umstritten ist, ob eine Ideale Theorie n\u00f6tig ist, um daraus Schlussfolgerungen f\u00fcr notwendige Anwendungen abzuleiten (Schaub, 2010; Valentini, 2012), schlie\u00dfe ich mich der Einsch\u00e4tzung von Rawls an. Aber neben der Idealen Theorie braucht es zweifelsohne eine Nichtideale Theorie (Rawls, 1993: 277), die in einer Situation Orientierung bietet, die vom Ideal einer wohlgeordneten Gesellschaft noch weit entfernt ist, beispielweise, weil sich viele nicht an moralische Regeln halten und die f\u00fcr die Gerechtigkeit n\u00f6tigen Institutionen noch fehlen. Dann wird man nicht allen moralischen Forderungen gerecht werden k\u00f6nnen, sondern muss zu einem gewissen Pragmatismus bereit sein. Insbesondere darf die Ideale Theorie nicht ideologisch dazu missbraucht werden, erneut Menschenrechte zu verletzen und unzumutbare Opfer zu fordern.<\/p>\n<p class=\"fliess\">Trotzdem sollte man das Ideal nicht aus dem Auge verlieren. F\u00fcr notwendige \u00dcbergangsma\u00dfnahmen lassen sich aber Kriterien formulieren. Sie m\u00fcssen (a) moralisch zul\u00e4ssig, d.\u00a0h. zumutbar und mit einer fairen Lastenverteilung verbunden sein sowie die Entstehung neuer Ungerechtigkeiten vermeiden. Sie m\u00fcssen schlie\u00dflich (b) politisch m\u00f6glich und durchsetzbar sein und (c) auch unter widrigen Umst\u00e4nden voraussichtlich nachhaltig effektiv sein. Ein gro\u00dfes Problem ist die Abw\u00e4gung der Dinglichkeit verschiedener Ungerechtigkeiten (synchron und diachron) und das notwendige Handeln bei fehlendem<br \/>\nWissen und unter Unsicherheit (Herzog, 2012).<\/p>\n<p class=\"fliess\">Grunds\u00e4tzlich gilt: Ist die Rahmenordnung wie derzeit auf internationaler Ebene nur rudiment\u00e4r vorhanden, verlangt dies mehr staatliche Interventionen, nach M\u00f6glichkeit in multilateraler Kooperation, und zugleich gr\u00f6\u00dfere Verantwortung auf Seiten der Unternehmen. Man darf jedenfalls nicht staatliche Interventionen und unternehmerische Verantwortung ablehnen, weil die Probleme doch ordnungspolitisch zu l\u00f6sen seien, wenn eine solche ordnungspolitische L\u00f6sung unrealistisch ist. Auf der anderen Seite darf man aber auch nicht \u00fcbertriebenem Staatsinterventionismus und unrealistischen Erwartungen an (selbstverst\u00e4ndlich gewinn\u00adorientierte) Unternehmen das Wort reden. Im Blick auf das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive \u2013 CSDDD) kann es nach dem bisher Gesagten nicht darum gehen, ob sie \u00fcberhaupt gebraucht werden, sondern nur noch darum, wie sie auszugestalten sind, damit die damit verbundenen Ziele auch erreicht werden. Da gibt es sicherlich Zielkonflikte und trade-offs. So w\u00e4re es problematisch, wenn sie, wie auch Hecker erw\u00e4hnt, zu einem \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Friend-Shoring f\u00fchren w\u00fcrden, also dazu, dass der Handel mit Staaten mit niedrigeren Menschenrechtsstandards zum Schaden der dort arbeitenden Menschen stark reduziert w\u00fcrde, so dass sie noch mehr der Armut ausgeliefert w\u00fcrden (vgl. Felbermayr u. a., 2022).<\/p>\n<h3 class=\"ZWISCHEN\">Was noch zu bedenken w\u00e4re<\/h3>\n<p class=\"fliess-ohne-EZG\">Das Folgende ist keine Kritik am Beitrag von Hecker, der auf begrenztem Raum selbstverst\u00e4ndlich nicht alle Aspekte des Themas ansprechen k\u00f6nnte. Ich m\u00f6chte aber darauf hinweisen, dass intensiver \u00fcber eine Differenzierung nach unterschiedlichen G\u00fctern nachgedacht werden k\u00f6nnte. De-Risking und Re-Shoring sind m\u00f6glicherweise bei Medikamenten oder Nahrungsmitteln anders zu bewerten als bei weniger problematischen G\u00fctern. Sowohl Import- als auch Exportl\u00e4nder haben berechtigterweise Interessen hinsichtlich der Sicherheit bei der Versorgung mit medizinischen G\u00fctern und hinsichtlich der Nahrungssicherheit, wobei in besonderen Notlagen auch st\u00e4rkeres gemeinsames Handeln der Staaten erforderlich ist, um beispielsweise eine gerechte Verteilung von Impfstoffen sicherzustellen. Die Erhaltung globaler \u00f6ffentlicher G\u00fcter (Heimbach-Steins u. a., 2012; Kaul, Grunberg &amp; Stern, 1999) kann auch eine Einschr\u00e4nkung des Handels erforderlich machen, wenn die Transporte von Waren mit hohen \u00f6kologischen Kosten verbunden sind. Bei allen \u00dcberlegungen m\u00fcssen alle m\u00f6glicherweise Betroffenen in der Beurteilung einbezogen werden, besonders Menschen an den Peripherien, indigene und andere besonders vulnerable Gruppen. Rohstofff\u00f6rderung und -exporte kommen h\u00e4ufig nur bestimmten Eliten in den L\u00e4ndern des Globalen S\u00fcdens zugute und erfolgen auf Kosten der Menschen in den Herkunftsregionen (vgl. Kruip, M\u00fc\u00dfig &amp; Zikesch, 2019). Man kann sich dann auch nicht zur Legitimierung des Handels darauf berufen, dass der Herkunftsstaat f\u00fcr die Bedingungen von Rohstofff\u00f6rderung und -export zust\u00e4ndig sei. Viele autorit\u00e4re Regime entscheiden n\u00e4mlich h\u00f6chst undemokratisch nicht zugunsten der eigenen Bev\u00f6lkerung. Neben der Verantwortung der Unternehmen sollte auch st\u00e4rker an die Verantwortung der Konsument:innen appelliert werden. Auch k\u00f6nnte die Erfahrung der inzwischen ca. 50 Jahre alten Bewegung des\u00a0<span class=\"CharOverride-7\">Fairen Handels\u00a0<\/span>bei der Gestaltung von Lieferketten st\u00e4rker ber\u00fccksichtigt werden (vgl. Wein, 2012). Da in vielen L\u00e4ndern des Globalen S\u00fcdens leider keine wirklich effektive Ordnungspolitik betrieben wird, m\u00fcsste der internationale Politikdialog f\u00fcr eine bessere Ordnungspolitik intensiviert werden, was ohne eine st\u00e4rkere globale Vernetzung von zivilgesellschaftlichen Organisationen nicht erfolgreich sein d\u00fcrfte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Beitrag von Christian Hecker werden neben berechtigten \u00f6konomischen Interessen wie der Sicherung der notwendigen Rohstoffe und Vorleistungsg\u00fcter sowie der Verl\u00e4sslichkeit der Lieferketten auch ethische Aspekte angesprochen, meist bei der Bewertung von Folgen der Deglobalisierung und des zunehmenden Standortwettbewerbs. 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