{"id":104060,"date":"2025-04-22T15:38:58","date_gmt":"2025-04-22T13:38:58","guid":{"rendered":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/?post_type=media-library&#038;p=104060"},"modified":"2025-04-22T15:38:58","modified_gmt":"2025-04-22T13:38:58","slug":"das-muenchner-patriziat-im-wandel-vom-buergertum-zum-adel","status":"publish","type":"media-library","link":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/mediathek-eintrag\/das-muenchner-patriziat-im-wandel-vom-buergertum-zum-adel\/","title":{"rendered":"Das M\u00fcnchner Patriziat im Wandel vom B\u00fcrgertum zum Adel"},"content":{"rendered":"<h3><strong>Introduction<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Es mag auf den ersten Blick seltsam anmuten, eine Tagung \u00fcber den \u201eBayerischen Adel\u201c mit einem Vortrag \u00fcber das M\u00fcnchner Patriziat zu beginnen, ist doch mit diesem Begriff untrennbar die kleine b\u00fcrgerliche Ober- und F\u00fchrungsschicht der landesherrlichen Stadt M\u00fcnchen konnotiert.<\/p>\n<p>Allerdings war der Kreis der Patrizier in M\u00fcnchen ein weitgehend abgeschlossener, exklusiver, fast adels\u00e4hnlicher Zirkel, der seit dem 13. Jahrhundert aus etwa 20 bis 30 eng miteinander versippten Familien bestand. Das entscheidende Kriterium f\u00fcr die Zugeh\u00f6rigkeit zu diesem Kreis war bis in das 16. Jahrhundert hinein die Wahl in den Inneren Rat als dem wichtigsten st\u00e4dtischen Gremium. F\u00fcr die Zeit des Mittelalters bis zur fr\u00fchen Neuzeit w\u00e4re deshalb die Formulierung von \u201eratsf\u00e4higen\u201c Familien oder einfach \u201eRatsfamilien\u201c angemessener.<\/p>\n<p>Denn der Begriff \u201ePatrizier\u201c ist f\u00fcr diese Familien erst zu Beginn des 16. Jahrhunderts erstmals nachweisbar, also in der Zeit des Humanismus und der Renaissance, als diese M\u00fcnchner b\u00fcrgerliche Elite mit einem dezidiert patrizischen Selbstbewusstsein den H\u00f6he- und Scheitelpunkt seiner Entwicklung erreicht hatte. Erst ab dieser Zeit werden in den Matrikeln der Universit\u00e4t in Ingolstadt M\u00fcnchner B\u00fcrgers\u00f6hne als \u201epatricius Monacensis\u201c bezeichnet. Dieses patrizische Selbstbewusstsein manifestierte sich auch im Streben nach Ebenb\u00fcrtigkeit mit dem Adel bzw. im Aufsteigen in den Adelsstand. Innerhalb der Stadtgesellschaft grenzte man sich von den einfachen B\u00fcrgern st\u00e4ndisch ab als \u201eDie Geschlechter\u201c.<\/p>\n<p>Bis um 1500 hatten alle alten, ratsf\u00e4higen Familien ihren Landsitz erworben. Sie hatten sich nach und nach aus der Stadt und der politischen Verantwortung f\u00fcr diese Stadt zur\u00fcckgezogen, wodurch ihr Einfluss entscheidend geschw\u00e4cht wurde. B\u00fcrgerlicher Lebensstil und sogar das B\u00fcrgerrecht wurden in der fr\u00fchen Neuzeit aufgegeben, um die Ebenb\u00fcrtigkeit mit dem Adel nicht zu verlieren. Schlie\u00dflich erfolgte ein v\u00f6lliger \u00dcbertritt in den Landadel. Patrizier traten immer mehr in den Hofdienst ein und strebten nach herzoglichen Rats- und h\u00f6chsten Staatsstellen.<\/p>\n<p>Im Gegenzug wurde der Einfluss des Stadtherrn, des wittelsbachischen Herzogs, sp\u00e4ter des Kurf\u00fcrsten, auf M\u00fcnchen, nunmehr seine Haupt- und Residenzstadt, immer gr\u00f6\u00dfer. In diesem Wandel von der b\u00fcrgerlichen zur f\u00fcrstlichen Stadt bestimmte der Stadtherr immer mehr die st\u00e4dtische Politik und auch die Zusammensetzung des Inneren Rats. Neue Familien strebten nach oben, die aber nie mehr das Ansehen der alten ratsf\u00e4higen Familien erlangen konnten, auch wenn im 17. Jahrhundert der Adelsbrief f\u00fcr die Mitglieder des Inneren Rats fast selbstverst\u00e4ndlich geworden war.<\/p>\n<p>1672 verlieh der Kurf\u00fcrst erstmals ein Patriziatsdiplom, \u00e4hnlich dem Adelsdiplom. Die Aufnahme in das Patriziat war damit den Geschlechtern entzogen und Sache des Stadt- und Landesherrn, das Patriziat nur noch blo\u00dfe Form. Sogar an Personen, die mit dem B\u00fcrgertum nichts mehr verband und denen es nur um die damit verbundenen Standesrechte ging, wurde das Patriziat verliehen. Im Grunde hatte das Patriziat am Ende nurmehr die Qualit\u00e4t eines Ehrentitels.<\/p>\n<p>Das Bayerische Adelsedikt von 1808 und die Gemeindeordnung von 1818 kennen schlie\u00dflich kein Patriziat mehr.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Entstehung der M\u00fcnchner Ratsverfassung (bis 1403)<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Entstehung einer st\u00e4dtischen Ratsverfassung und der Herausbildung einer Oberschicht innerhalb der b\u00fcrgerlichen Gemeinschaft wird erst ca. 100 Jahre nach der urkundlichen Erstnennung M\u00fcnchens von 1158, damals nur als Markt (forum Munichen), greifbar. M\u00fcnchen entwickelte sich erst nach 1180, als die Wittelsbacher mit dem Herzogtum Bayern belehnt worden waren, zu einer gr\u00f6\u00dferen Stadt. Im Jahr 1209 wird M\u00fcnchen noch als \u201eburgus\u201c (Siedlung) bezeichnet, um 1215 taucht erstmals der \u00fcblicherweise f\u00fcr Bischofsst\u00e4dte verwendete Begriff \u201ecivitas\u201c (B\u00fcrgergemeinde) in den Quellen auf. Nach der Teilung des Herzogtums im Jahr 1255 nahm Herzog Ludwig der Strenge in M\u00fcnchen seinen dauerhaften Wohnsitz. Damit wurde M\u00fcnchen zur Haupt- und Residenzstadt des oberbayerischen Teilherzogtums.<\/p>\n<p>Von den etwa 2000 mittelalterlichen Urkunden im Stadtarchiv M\u00fcnchen datiert die \u00e4lteste von 1265, ein Freiheitsbrief des Herzogs f\u00fcr M\u00fcnchen. Der M\u00fcnchner Rat wird erstmals in einer Urkunde von 1286 genannt (consules civitatis Monacensis). Im \u00e4ltesten \u00fcberlieferten Stadtrecht von 1294, dem <em>Rudolfinum<\/em>, ist der Rat bereits zentrale Beh\u00f6rde der Stadt und im Besitz der Satzungsautonomie, der Polizei- und niederen Gerichtsgewalt. Das <em>Rudolfinum<\/em> hat zwar die Form eines Privilegs und einer f\u00fcrstlichen Verleihung, gilt aber als <em>Magna Charta<\/em> der patrizischen Herrschaftsform.<\/p>\n<p>Der Rat ging im Laufe des 13. Jahrhunderts in einer offenbar ruhigen Entwicklung und ohne gro\u00dfe Auseinandersetzungen zwischen Stadtherrn und B\u00fcrgerschaft aus einer kleinen gehobenen Schicht hervor, die seit l\u00e4ngerem bei Gerichtsverhandlungen und anderen wichtigen Anl\u00e4ssen in Erscheinung trat.<\/p>\n<p>Zahl und Namen von Stadtr\u00e4ten werden erstmals in einer Urkunde von 1295 \u00fcberliefert. Diese Vereinbarung zwischen dem Rat und dem Kloster Scheyern enth\u00e4lt in der Zeugenreihe die ersten zw\u00f6lf namentlich bekannten Mitglieder des Rats. Elf dieser zw\u00f6lf Namen sind auch im Tiroler Handel nachweisbar, d.h. sie tauchen namentlich in den Tiroler <em>Raitb\u00fcchern<\/em> auf, den \u00e4ltesten \u00fcberlieferten Rechnungsb\u00fcchern der Jahre 1288 bis 1370. Das ist und blieb ein Kennzeichen des M\u00fcnchner Patriziats: Er ging aus dem Handel hervor und hat sein Verm\u00f6gen aus dem Handel erworben. Einige dieser zw\u00f6lf Familien sind schon fr\u00fcher in M\u00fcnchner Quellen belegt, wie z.B. die Schrenck (seit 1269). Die Schrenck, sp\u00e4ter als bayerisches Adelsgeschlecht in die Linien Notzing und Egmating gespalten, ist \u00fcbrigens als einzige Familie des M\u00fcnchner Altpatriziats heute noch nicht erloschen.<\/p>\n<p>Die Patriziergeschlechter hatten also schon fr\u00fch wirtschaftlich, politisch und gesellschaftlich die F\u00fchrung der Stadt inne. Vor allem die zw\u00f6lf Sitze des (sp\u00e4ter so genannten) Inneren Rats hatten sie teils jahrhundertelang inne. Die Bart waren seit dem 13. Jahrhundert 452 Jahre im Inneren Rat vertreten, die Ligsalz 438 Jahre, die Ridler 412 Jahre, die Schrenck 330 Jahre.<\/p>\n<p>Das Anwachsen der Gesch\u00e4fte und die Forderung breiterer Schichten der Bev\u00f6lkerung nach Anteil am Stadtregiment f\u00fchrten zur Schaffung eines zweiten und sogar dritten Kollegiums. Neben den Zw\u00f6lferrat, sp\u00e4ter als <em>Innerer Rat <\/em>bezeichnet, treten ein <em>\u00c4u\u00dferer Rat<\/em> mit 24 Mitgliedern und die <em>Gemain<\/em> als Gemeindevertretung. Kontinuierlich ist ein \u00c4u\u00dferer Rat erst seit 1362 eindeutig aus den Quellen belegbar.\u00a0 Auch die Gemeindevertretung, nun <em>Gro\u00dfer Rat<\/em> genannt, wird ab 1362 h\u00e4ufig namentlich genannt, verliert sich sp\u00e4ter aber wieder. Ab 1362 ist die Dreiteilung des Stadtregiments festgeschrieben.<\/p>\n<p>Sehr fr\u00fch kristallisiert sich f\u00fcr die beiden Ratsgremien je ein Redner (<em>locutus<\/em> ist die Bezeichnung im \u00e4ltesten Ratssatzungsbuch von 1310\/12) als Vorsitzender heraus. Erstmals am 22. Mai 1363 f\u00e4llt in einer Ratsentscheidung (ein B\u00fcrger, der sich weigert, das B\u00fcrgermeisteramt zu \u00fcbernehmen, muss die hohe Summe von 100 Pfund Pfennigen bezahlen) die Amtsbezeichnung <em>p\u00fcrgermaister<\/em>.<\/p>\n<p>Die f\u00fchrende Rolle der wenigen herrschenden Geschlechter in M\u00fcnchen beim Stadtregiment war nicht immer unumstritten. Mehrmals gab es deshalb im 14. Jahrhundert Unruhen, von 1397 bis 1403 sogar einen B\u00fcrgerkrieg. Viele Mitglieder des Inneren Rats und ihre Familien wurden zeitweilig aus der Stadt vertrieben, darunter Bartholom\u00e4us Schrenck oder J\u00f6rg Kazmair, vom dem die einzig erhaltenen chronikalischen Aufzeichnungen M\u00fcnchens stammen. Der Versuch, ein Ratsregiment der Z\u00fcnfte zu errichten, scheiterte jedoch. Viele vertriebene Ratsherren kehrten rehabilitiert zur\u00fcck. Das Ratswahlgesetz vom 21. August 1403, gemeinschaftlich von den Herz\u00f6gen Ernst und Ludwig, vom Rat und der B\u00fcrgerschaft erlassen, sicherte die Regierungs- und Gerichtsgewalt des Inneren Rates, und damit die Vorherrschaft der alten Geschlechter.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Die Ratsverfassung nach 1403 (bis zum Ende des 18. Jahrhunderts)<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Das Ratswahlgesetz von 1403 blieb mit gewissen Modifikationen in den Jahren 1767 und 1795 bis 1803 in Kraft. Nach diesem Gesetz bestand der M\u00fcnchner Rat aus zwei Kollegien, eben einem Inneren und einem \u00c4u\u00dferen Rat. Der Innere Rat war der eigentliche Tr\u00e4ger der Regierungsgewalt. 1403 wurde die Zahl der Inneren R\u00e4te endg\u00fcltig auf zw\u00f6lf festgesetzt. Ein eng verflochtener, freilich nicht v\u00f6llig geschlossener Familienkreis reicher Handelsleute, Unternehmer, Bankiers und Gro\u00dfgrundbesitzer war hier tonangebend \u2013 eben die sp\u00e4ter Patrizier genannten Familien.<\/p>\n<p>Der \u00c4u\u00dfere Rat, seit 1403 endg\u00fcltig auf 24 Mitglieder festgelegt und urspr\u00fcnglich vielleicht nur als beratendes Gremium f\u00fcr den Inneren Rat gedacht, entwickelte sich im 14. Jahrhundert zu einem \u00fcberwachenden und auch mitbeschlie\u00dfenden Kollegium. Seit 1403 war er integrierender Bestandteil des Gesamtrates, ohne dessen Mitwirkung der Innere Rat die Regierungsgesch\u00e4fte nicht wahrnehmen konnte. Er bestand teils aus j\u00fcngeren Angeh\u00f6rigen der vornehmen Familien, die sp\u00e4ter in den Inneren Rat aufsteigen konnten oder wollten, teils aus wohlhabenden Kaufleuten und Grundbesitzern niedrigerer Herkunft sowie aus angesehenen und wohlhabenden Handwerkern.<\/p>\n<p>Die Gemain war grunds\u00e4tzlich die Gemeinschaft aller Haus- und Grundbesitzer der Stadt, aus deren Mitte f\u00fcr eingehende Besprechungen mit dem Rat ein Ausschuss von 36 Mann gew\u00e4hlt werden konnte.<\/p>\n<p>Das Verfassungsgrundgesetz von 1403 regelte auch die j\u00e4hrliche Neuwahl des Rats, die zwischen dem 20. Dezember und dem 6. Januar stattzufinden hatte. Danach sollte es drei W\u00e4hler f\u00fcr den Inneren Rat geben, die wie folgt ausgew\u00e4hlt wurden: Der \u00c4u\u00dfere Rat bestimmte ein Mitglied aus dem Inneren Rat, und der Innere Rat bestimmte je einen W\u00e4hler aus dem \u00c4u\u00dferen Rat und der Gemain. Die neugew\u00e4hlten 12 Mitglieder des Inneren Rats legten vor dem Herzog, dem Stadtherrn, den Eid ab, der damit die Wahl formal best\u00e4tigte. Danach w\u00e4hlte der Innere Rat die 24 Mitglieder des \u00c4u\u00dferen Rats, wobei die drei W\u00e4hler als gesetzt gelten. Allein der Wahlvorgang zeigte schon, wer in M\u00fcnchen das Sagen hatte!<\/p>\n<p>F\u00fcr das 15. Jahrhundert ist es bezeichnend, dass die B\u00fcrgermeister nur <em>primi inter pares<\/em> sind. Die zw\u00f6lf Mitglieder des Inneren Rats teilen sich das B\u00fcrgermeisteramt im monatlichen Wechsel. Im \u00c4u\u00dferen Rat wird es ebenso gehalten, jedoch m\u00fcssen von den 24 Mitgliedern zw\u00f6lf B\u00fcrgermeister ausgew\u00e4hlt werden. Im monatlichen Wechsel amtierten jeweils zwei B\u00fcrgermeister, je einer vom Inneren und vom \u00c4u\u00dferen Rat. So fungierten alle zw\u00f6lf Inneren R\u00e4te und die H\u00e4lfte der \u00c4u\u00dferen R\u00e4te einen Monat als Amtsb\u00fcrgermeister.<\/p>\n<p>Im Jahr 1479 mischte sich Herzog Albrecht IV. erstmals nachweisbar in eine Ratswahl ein, als er einem gew\u00e4hlten Mitglied des Inneren Rats, Balthasar P\u00f6tschner, die Best\u00e4tigung verweigerte und ihn durch einen anderen ersetzen lie\u00df, Heinrich Barth. Solch ein Eingriff in die Autonomie des Gemeinwesens wiederholte sich in den Jahren 1499 und 1515. Diese Eingriffe waren symptomatisch f\u00fcr das nun st\u00e4rkere politische Auftreten des Stadtherren gegen\u00fcber der M\u00fcnchner B\u00fcrgerschaft.<\/p>\n<p>Andererseits hatte deren F\u00fchrungsschicht, das den Inneren Rat stellende Patriziat aber auch selbst gegen Ende des 15. Jahrhunderts einen Wandel vollzogen, aus dem sie politisch geschw\u00e4cht hervorgingen. Einige Familien, die teils jahrzehnte-, ja jahrhundertelang im Stadtrat sa\u00dfen oder wichtige \u00c4mter innehatten, starben aus \u2013 wie die Sendlinger, die Astaler (beide 1475), die Tulbeck (1476), die Gie\u00dfer (1494) und die T\u00f6mlinger (1519). In der Zwischenzeit r\u00fcckten andere Familien durch Einheirat, durch Gelderwerb und Leistung von unten nach, wie die E\u00dfwurm, Hundertpfund, Scharfzahn, Rosenbusch, Fleckhamer, Weiler, Gienger, Reitmor, Gaishofer und Stockhamer. Allerdings \u2013 weiter als bis in den \u00c4u\u00dferen Rat gelangen sie zun\u00e4chst nicht. Im Jahr 1500 findet man im Inneren Rat nur einen einzigen dieser neuen Namen: Stockhamer. Die Namen der \u00fcbrigen elf Mitglieder h\u00e4tten ebenso auch schon 150 Jahre fr\u00fcher eine Ratsliste bilden k\u00f6nnen: Stupf, Schrenck, zwei Schluder, Wilbrecht, zwei Ridler, Barth, Rudolf, Kazmair, Ligsalz.<\/p>\n<p>Ein anderes Ph\u00e4nomen war aber viel entscheidender f\u00fcr die Schw\u00e4chung des Patriziats: der R\u00fcckzug von Ratsfamilien aus der Stadt aufs Land. Schon seit dem 13. Jahrhundert hatten die Patrizier ihr Geld in l\u00e4ndlichem Grundbesitz angelegt, in Erwerb von Edelsitzen und Hofmarken, wodurch sie auch das Recht der niederen Gerichtsbarkeit erhielten. Bis um 1500 besa\u00dfen alle alten, ratsf\u00e4higen Familien ihren Landsitz. Die Eintragungen in den Kammerrechnungen der Stadt \u00fcber die Ausgaben von Botenl\u00f6hnen zur Benachrichtigung von Stadtr\u00e4ten auf ihren Landg\u00fctern h\u00e4ufen sich gegen Ende des 15. Jahrhunderts, selbst zur Stadtratswahl mussten einige Herren eigens zitiert werden.<\/p>\n<p>Die P\u00fctrich gaben um 1500 das B\u00fcrgerrecht ganz auf und verlie\u00dfen die Stadt endg\u00fcltig. Andere Familien folgten diesem Beispiel und \u00fcbernahmen \u00c4mter drau\u00dfen auf dem Land aus der Hand des Landesherrn. Dies gab zwar neuen Kr\u00e4ften, die aus niedrigeren Schichten (Handwerker) nach oben dr\u00e4ngten oder die von au\u00dfen zuwanderten, die M\u00f6glichkeit nachzusto\u00dfen. Allerdings konnten diese neuen Familien nicht mehr das Ansehen gewinnen, das die alten hatten.<\/p>\n<p>Eine wesentliche \u00c4nderung im monatlichen Wechsel des B\u00fcrgermeisteramtes tritt erst im 16. Jahrhundert ein, als der Landesherr einen noch gr\u00f6\u00dferen Einfluss auf die Ratsf\u00fchrung zu gewinnen sucht. 1523 gab es im Inneren Rat erstmals nur noch sechs B\u00fcrgermeister, die das Amt jetzt zwei Monate innehatten. Diese Regelung mit sechs B\u00fcrgermeistern, deren Ernennung sich der Landesherr nun ausdr\u00fccklich vorbeh\u00e4lt, setzte sich um 1600 in M\u00fcnchen ganz durch. Auch f\u00fcr die B\u00fcrgermeister des \u00c4u\u00dferen Rat, der sich nun \u00fcberwiegend aus Vertretern des Handels und des Handwerks zusammensetzt, setzte sich die zweimonatige Amtszeit durch, so dass in bestimmten Monaten oft dieselben B\u00fcrgermeisterpaare zusammen amtierten.<\/p>\n<p>Auch in der Verwaltung der Stadt selbst, hatte der landesherrliche Einfluss seit dem Ende des 16. Jahrhunderts sp\u00fcrbar zugenommen. Seit 1592 wurde die Ratswahl durch Wilhelm V. nicht mehr lediglich best\u00e4tigt, sondern wurden die B\u00fcrgermeister der Stadt regelm\u00e4\u00dfig durch den Herzog ernannt. Herzog Maximilian I. behielt sich diese Ma\u00dfnahme 1601 noch einmal ausdr\u00fccklich vor. Die h\u00f6chsten Repr\u00e4sentanten der Stadt waren damit zu herzoglichen Beamten geworden.<\/p>\n<p>Bereits kurz nach der \u00dcbernahme der alleinigen Regierungsgewalt forderte Herzog Maximilian 1598 die Originalurkunden der st\u00e4dtischen Privilegien zur \u00dcberpr\u00fcfung ein und machte damit deutlich, dass alle Rechte, die die Stadt besa\u00df, unter dem Vorbehalt landesherrlicher Zustimmung standen. 1599 ordnete er sogar die \u00dcberpr\u00fcfung der M\u00fcnchner Handwerksordnungen an und beanspruchte damit die Mitsprache in einem Bereich, der bisher unangefochten der kommunalen Rechtsetzung unterstellt gewesen war.<\/p>\n<p>\u00c4u\u00dferes Symbol f\u00fcr die kurf\u00fcrstliche Dominanz in der Haupt- und Residenzstadt M\u00fcnchen wurde die 1638 geweihte Mariens\u00e4ule. Kurf\u00fcrst Maximilian lie\u00df sie in Erf\u00fcllung eines Gel\u00fcbdes unter Verletzung st\u00e4dtischer Privilegien demonstrativ auf dem zentralen Platz der B\u00fcrgergemeinde M\u00fcnchen, dem heutigen Marienplatz, errichten.<\/p>\n<p>Die Aush\u00f6hlung des Stadtrechts und der b\u00fcrgerlichen Eigenst\u00e4ndigkeit gelang auch durch eine Flut landesherrlicher Mandate, die die Lebensf\u00fchrung der Untertanen unter der Pr\u00e4misse der ausschlie\u00dflichen Katholizit\u00e4t bis ins Detail reglementierte. So bestrafte der Kurf\u00fcrst 1624 die Ratsherren des Inneren Rats wegen Vernachl\u00e4ssigung der w\u00f6chentlichen Donnerstagsprozession mit einer dem\u00fctigenden Geldstrafe.<\/p>\n<p>Viel Widerstand gegen diese landesherrlichen Eingriffe war vom M\u00fcnchner Patriziat nicht zu erwarten. Die f\u00fchrenden Repr\u00e4sentanten der B\u00fcrgerstadt M\u00fcnchen f\u00fchlten sich im 17. Jahrhundert schon eher als Teil der h\u00f6fischen Sph\u00e4re und zeigten sich daher gar nicht mehr an der F\u00f6rderung einer eigenst\u00e4ndigen b\u00fcrgerlich-st\u00e4dtischen Kultur interessiert. Der Einsatz f\u00fcr das b\u00fcrgerliche Gemeinwesen erschien dagegen kaum noch erstrebenswert.<\/p>\n<p>Unter Kurf\u00fcrst Max Emanuel (1679\u20131726) wurden in M\u00fcnchen zus\u00e4tzlich zu den sechs sich alle zwei Monate im Rotationsprinzip abl\u00f6senden B\u00fcrgermeistern an Vertrauensleute des Landesherrn das Amt eines 7. und 8. B\u00fcrgermeisters im Inneren Rat vergeben, also ein weiterer Machtverlust der b\u00fcrgerlichen Oberschicht. Die Kluft zwischen Innerem und \u00c4u\u00dferem Rat wurde nicht zuletzt durch die soziologische Zusammensetzung seiner Mitglieder immer gr\u00f6\u00dfer. Im 18. Jahrhundert kam es zu Unruhen, so dass am 18. Dezember 1767 die Wahlordnung von 1403 von Kurf\u00fcrst Max III. Joseph erstmals in Teilen revidiert wurde. Dabei wurde die Position des \u00c4u\u00dferen Rats gest\u00e4rkt, der B\u00fcrgergemeinde wurden jedoch nur belanglose Zugest\u00e4ndnisse gemacht.<\/p>\n<p>Durch den von Kurf\u00fcrst Karl Theodor erlassenen <em>Wahlbrief<\/em> vom 1. Dezember 1795 wurde die Ratswahlordnung erneut revidiert und der Einfluss des Inneren Rats noch weiter zur\u00fcck gedr\u00e4ngt. Nunmehr bestimmen nicht mehr wie seit 1403 drei Wahlm\u00e4nner den Innern Rat, sondern 72 Vertreter der Z\u00fcnfte, die damit das erste und einzige Mal in ihrer Geschichte auch verfassungsrechtlich in Erscheinung traten. Diese 72 Zunftvertreter w\u00e4hlten aus ihren Reihen 36 Wahlm\u00e4nner, die dem Landesherrn und nicht dem Magistrat eidlich verpflichtet waren. Diese 36 Repr\u00e4sentanten der B\u00fcrgerschaft w\u00e4hlten die 24 Mitglieder des \u00c4u\u00dferen Rats. Die 24 \u00c4u\u00dferen R\u00e4te und die 36 <em>Aussch\u00fcsser<\/em> w\u00e4hlten dann die zw\u00f6lf Inneren R\u00e4te, bei denen \u201eceteris paribus aber allerdings auf Adel und Patriziat gesehen werden\u201c konnte.<\/p>\n<p>Mit den Reformen des bayerischen Ministers Montgelas, die 1804 zur Schaffung eines einzigen Magistratskollegium anstelle des fr\u00fcheren Inneren und \u00c4u\u00dferen Rates f\u00fchrte, ging f\u00fcr die Stadt M\u00fcnchen eine jahrhundertelange \u00c4ra zu Ende. Der Magistrat der Stadt M\u00fcnchen war zudem seit der Konstitution des K\u00f6nigreichs Bayern von 1808 und bis zur Verfassung von 1818 unter staatliche Kuratel gestellt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Zusammenfassende Bemerkungen zum Wesen des M\u00fcnchner Patriziats und seinem Wandel<\/strong><\/h3>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Qualifikation f\u00fcr das Patriziat und st\u00e4ndische Abgrenzung: <\/strong>Bis weit in das 16. Jahrhundert hinein diente die Wahl in den Inneren Rat als Qualifikation f\u00fcr das Patriziat. Seit Ende des 15. Jahrhunderts ist das Streben nach Best\u00e4tigung im Adelsbrief nachweisbar. Es folgte im 16. Jahrhundert eine st\u00e4ndische Abgrenzung als <em>Die Geschlechter<\/em> or <em>Das Geschlecht<\/em>. Im Implerhaus am Marienplatz gab es nun neben der B\u00fcrgertrinkstube eine gesonderte Herren- oder Geschlechterstube.<\/p>\n<p>Ein erster Angriff auf den Adels-Status der b\u00fcrgerlichen Oberschicht erfolgte um 1570, als Herzog Albrecht V. den Geschlechtern der Stadt das kleine Waidwerk streitig machte. 1578 versuchten die M\u00fcnchner Geschlechter mit einer <em>Supplication<\/em> hinsichtlich der Kleidung und der Strafe bei Ehebruch dem Adel gleichgestellt zu werden \u2013 allerdings vergeblich.<\/p>\n<p>Auch unter Herzog bzw. Kurf\u00fcrst Maximilian wird eine strenge Abgrenzung des Adels vom Patriziat betrieben. Im Gegenzug werden aber immer mehr Mitglieder des Inneren Rats \u2013 aus f\u00fcrstlichen Gnaden \u2013 in den Adelsstand erhoben und auch mit zus\u00e4tzlichen Hof\u00e4mtern betraut. Und so ist im 17. Jahrhundert der Adelsbrief f\u00fcr die Mitglieder des Inneren Rats fast selbstverst\u00e4ndlich. Deshalb beanspruchten sie auch den Titel <em>Edelgeboren<\/em>, so in einem Schreiben vom 4. Februar 1789: \u201eEs ist nicht Stolz oder Eigenliebe, welche uns auffordert, auf dieses Pr\u00e4dikat zu dringen, sondern ein Vorrecht, welches von jeher der hiesige Magistrat zu genie\u00dfen die Ehre hatte, da\u00df n\u00e4mlich die Mitglieder des inneren Ratsgremii oder von adelichen Familien abstammen, oder sich des Diploma Nobilitatis zu erwirken bem\u00fcssiget sind.\u201c<\/p>\n<p><strong>Bedeutung des Patriziats im sp\u00e4ten Mittelalter: <\/strong>Gr\u00f6\u00dfte Bedeutung hatte das M\u00fcnchner Patriziat jedoch nicht am Ende des 18. Jahrhunderts, in der Zeit als es quasi dem Adel gleichgestellt war, sondern im sp\u00e4ten Mittelalter, im 15. Jahrhundert, als M\u00fcnchen ihm die die gr\u00f6\u00dfte Entfaltung seines b\u00fcrgerlichen Lebens verdankte.<\/p>\n<p>Auch wenn das M\u00fcnchner Patriziat nie die Bedeutung des einstigen reichsst\u00e4dtischen Patriziats, etwa Regensburgs, Augsburgs oder N\u00fcrnbergs, erreichte, regierte es die Stadt mehrere Jahrhunderte lang nahezu selbstverantwortlich. Die ratsf\u00e4higen Geschlechter traten als Stifter und Wohlt\u00e4ter hervor. Zahllos waren die Stiftungen an das Heiliggeistspital, die Mess- und Altarstiftungen an Kirchen und Kapellen und die Beitr\u00e4ge zur k\u00fcnstlerischen Ausgestaltung der Kirchen.<\/p>\n<p>Schon fr\u00fch zogen Herz\u00f6ge M\u00fcnchner B\u00fcrger an ihren Hof: 1294 Philipp Freimanner als Kanzler des Pfalzgrafen Rudolf (reg. 1294\u20131317), Jakob Freimanner 1346 als Hofmeister von Herzog Johann II. (reg. 1375-1397), Ulrich P\u00f6tschner 1390\/94 als Landschreiber (Kanzler) von Oberbayern. Im 15. Jahrhundert sind sie h\u00e4ufig als herzogliche R\u00e4te nachgewiesen, so Lorenz (gest. 1460) und Bartlme Schrenck (gest. 1518\/19), den Albrecht IV. 1508 auch in die Vormundschaftsregierung f\u00fcr Wilhelm IV. (reg. 1508\u20131550) berief.<\/p>\n<p><strong>Finanz- und Steuerkraft: <\/strong>F\u00fcr die Zugeh\u00f6rigkeit zum Patriziat war immer eine gesicherte Finanz- und Steuerkraft von Bedeutung. Alle fr\u00fchen M\u00fcnchner Rats- und Patrizierfamilien waren im Fern- und Gro\u00dfhandel t\u00e4tig, im Handel mit Tuch- und Eisenwaren, Salz und Wein, im Bergbau und Bankenwesen.<\/p>\n<p>Auch die Familie P\u00fctrich, die schon 1239 als M\u00fcnchner B\u00fcrger nachgewiesen sind, war von Anfang an im Wein- und Salzhandel t\u00e4tig. Nach und nach drangen die P\u00fctrich auch in andere Handelszweige ein, weshalb sie bereits im 14. Jahrhundert als Gro\u00dfkaufleute unterschiedlicher Warengattungen zu den reichsten M\u00fcnchner Familien z\u00e4hlten. Die P\u00fctrich geh\u00f6rten zusammen mit anderen M\u00fcnchner Patrizierfamilien zu den gr\u00f6\u00dften Steuerzahlern.<\/p>\n<p>Die Patrizier bildeten zwar nur 1 Prozent der Stadtbev\u00f6lkerung, erbrachten aber 10-12 Prozent der gesamten Stadtsteuer. Reichtum war Voraussetzung, um die mit einem Ratssitz verbundenen zeitraubenden \u00c4mter versehen zu k\u00f6nnen, die bis ins 16. Jahrhundert weitgehend Ehren\u00e4mter waren, also die \u00c4mter der B\u00fcrgermeister, K\u00e4mmerer oder Steuerer, um nur einige zu nennen.<\/p>\n<p><strong>Besitz auf dem Land \u2013 Ann\u00e4herung an den Adel: <\/strong>Seit dem 13. Jahrhundert legten die Patrizier das erworbene Verm\u00f6gen in Haus- und Grundbesitz in und au\u00dferhalb der Stadt an. Ganze Hofmarken, mit denen neben den grundherrlichen Eink\u00fcnften auch Hoheitsrechte, sp\u00e4ter sogar die Landstandschaft, verbunden waren, kamen in die Hand M\u00fcnchner Patrizier. Gelegentlich konnten sie unmittelbar in den Ritterstand \u00fcberwechseln, wie die P\u00fctrich von Reichertshausen oder wie Balthasar P\u00f6tschner, den sein Grabstein von 1505 in St. Peter als <em>miles<\/em> bezeichnet.<\/p>\n<p>Hier nur ein paar wenige ausgew\u00e4hlte Beispiele f\u00fcr die erworbenen Besitzt\u00fcmer und Hofmarken rings um M\u00fcnchen: Bereits 1273 hatten die Bart Besitz zu Kempfenhausen, 1360 zu Harmating; 1334 erwarb ein P\u00fctrich die Veste Reichertshausen; 1369 Hans Katzmair den W\u00f6rthsee, wo die Familie sp\u00e4ter ein Schloss errichtete; 1399 kam Matheis Sendlinger an Schloss P\u00e4hl mit Zubeh\u00f6r, 1410 an Sulzemoos; Michael Schrenck nannte sich seit 1404 von Notzing. Als 1469 Hans und Karl Ligsalz Ascholding erwerben konnten und als Nachz\u00fcgler ein Rudolf 1496 auf Nannhofen sa\u00df, hatten alle alten Ratsfamilien noch vor 1500 ihren Landsitz.<\/p>\n<p>Die verm\u00f6gende M\u00fcnchner Familie Weiler konnte den seit 1494 gehaltenen Ansitz Garatshausen am Starnberger See (mit den D\u00f6rfern Feldafing, Weiling und Haushofen) 1565, also eine Generation sp\u00e4ter, in eine Hofmark umwandeln, wodurch die Familie Weiler dort auch die Niedergerichtsbarkeit aus\u00fcbte. Diese Gerichtshoheit galt als besonders wichtiges Privileg, das die Ebenb\u00fcrtigkeit mit dem Landadel unterstrich. Die Weiler zu Garatshausen starben 1707 im Mannesstamm aus.<\/p>\n<p><strong>Heiratskreis: <\/strong>Die Geschlechter, vertreten im Inneren Rat, bildeten auch in M\u00fcnchen einen weitgehend geschlossenen Heiratskreis. Jedoch war hier die st\u00e4ndische Geschlossenheit und Exklusivit\u00e4t nie so gro\u00df wie z. B. in N\u00fcrnberg. Immer wieder konnten in M\u00fcnchen reiche B\u00fcrger durch Einheirat in das Patriziat und in den Inneren Rat gelangen, wenngleich auch hier die Neigung gro\u00df war, sich als eigener Geburtsstand abzuschlie\u00dfen. Heiratsverbindungen mit dem Reichspatriziat von Regensburg, N\u00fcrnberg und Augsburg waren nicht selten, ebenso mit dem Landadel schon im 14. Jahrhundert.<\/p>\n<p><strong>\u201eEntb\u00fcrgerlichung\u201c: <\/strong>B\u00fcrgerlicher Lebensstil, sogar das B\u00fcrgerrecht wurden in der Fr\u00fchen Neuzeit aufgegeben, um die Ebenb\u00fcrtigkeit mit dem Adel nicht zu verlieren. Schlie\u00dflich erfolgte ein v\u00f6lliger \u00dcbertritt in den Landadel. Patrizier traten immer mehr in den Hofdienst ein und strebten nach herzoglichen Rats- und h\u00f6chsten Staatsstellen. Drei alte Patrizierfamilien (Ligsalz, Bart, Ridler) erreichten schlie\u00dflich 1626 die Gleichstellung mit dem Adel in der Kleiderordnung.<\/p>\n<p>Die fortschreitende Abnahme der Geschlechter f\u00fchrte um 1600 zu Engp\u00e4ssen bei der Besetzung der Sitze des Patriziats im Inneren Rat und zu au\u00dferordentlicher \u00c4mterh\u00e4ufung. Von den zw\u00f6lf Inneren R\u00e4ten stellten 1606 je drei die Familien Bart und Ligsalz, 1636 vier die Ligsalz und zwei die H\u00f6rl, dazu die H\u00f6rl noch einen \u00c4u\u00dferen Rat. Der Ratssitz war mittlerweile lebensl\u00e4nglich und nahezu erblich, die Ratswahl eine Formsache. Von 1635 bis 1790 hatten insgesamt zw\u00f6lf Innere-Rats-Familien nicht einmal mehr ein Haus in der Stadt.<\/p>\n<p><strong>Erbliches Patriziatsdiplom: <\/strong>1672 verlieh Kurf\u00fcrst Ferdinand Maria erstmals ein erbliches Patriziatsdiplom, \u00e4hnlich dem Adelsdiplom. Der Beg\u00fcnstigte war der Handelsmann und Hoflieferant Georg Gugler (von und zu Zeilhofen), von 1666 bis 1669 Innerer Rat. Durch den Druck der wittelsbachischen Landes- und Stadtherren gelangten auch neue Familien mit Migrationshintergrund (wie man heute sagen w\u00fcrde), die zun\u00e4chst am Hofe t\u00e4tig waren (und damit dem Hofrecht unterstanden und nicht der st\u00e4dtischen Jurisdiktion) erst zu B\u00fcrgerrecht, teilweise in den Adelsstand und in den Inneren Rat. Aus diesen Kreisen erhielten folgende Personen ein Patrizierdiplom: Matthias Barbier (1673); Maximilian von Alberti (1694); Max Joseph Vacchieri (1715); Josef Philipp Jovi (1730); Michael Cler (1773).<\/p>\n<p>Die Aufnahme in das Patriziat war damit den Geschlechtern entzogen und Sache des Landesherrn, das Patriziat nur noch blo\u00dfe Form. Die Stadt wurde von den Standeserh\u00f6hungen nur noch per Schreiben informiert. Sogar an Personen, die mit dem B\u00fcrgertum nichts mehr verband und denen es nur um die damit verbundenen Standesrechte ging, wurde das Patriziat verliehen: so 1789 dem Medizinalrat und kurf\u00fcrstlichen Leibarzt Anton Leutner, 1792 dem Medizinalrat und kurf\u00fcrstlichen Leibarzt Anton von Winter (in seinem Diplom ist explizit vom \u201eEhrentitel eines hiesigen Patriciats\u201c die Rede); und 1795 dem Beichtvater der Kurf\u00fcrstin Maria Leopoldine, Anton Rossi. Als Letztem wurde im Jahr 1800 dem Geistlichen und Historiker Lorenz Westenrieder (1748\u20131829) diese W\u00fcrde verliehen, die ihm aber lediglich den Weg zu einem Kanonikat am Kollegiatstift von <em>Unserer Lieben Frau<\/em> ebnen sollte.<\/p>\n<p>Bei dieser schleichenden Sinnentleerung des Patriziats ist es kein Wunder, dass die im K\u00f6nigreich Bayern neu erlassenen Adelsedikte von 1808 bzw. 1818 mit ihren sechs bzw. f\u00fcnf Klassen kein Patriziat mehr kennen.<\/p>\n<p>Und auch die neue Gemeindeordnung von 1818, die Bestandteil der Verfassung von 1818 wurde, kennt kein Patriziat mehr, operiert aber weiter. mit den traditionellen Gremienzahlen. Nun gab es ein Zweikammer-System, auf der einen Seite der Magistrat mit zwei B\u00fcrgermeistern (einer davon musste rechtskundig sein), vier rechtskundigen und 12 b\u00fcrgerlichen R\u00e4ten, auf der anderen Seite als Kontrollorgan das 36k\u00f6pfige Kollegium der Gemeindebevollm\u00e4chtigten.<\/p>\n<p>Interessante Figur des \u00dcbergangs (vom B\u00fcrgertum zum Adel und dann wieder zum B\u00fcrgertum) ist Franz de Paula von Mittermayr (1766-1836), Sohn eines M\u00fcnchner B\u00fcrgers und Hofmetzgers. Nach seinem erfolgreich absolvierten Jurastudium wird er von Kurf\u00fcrst Karl Theodor 1791 in den Innerer Rat berufen und am 1792 in den Reichsadelsstand erhoben. Er wurde 1818 zum ersten B\u00fcrgermeister gew\u00e4hlt. Er hatte w\u00e4hrend der vielen Umbr\u00fcche in der Montgelas-Zeit gro\u00dfe politische \u00dcberlebenskunst bewiesen; sogar in der kritischen \u00dcbergangszeit vor 1818, als es in M\u00fcnchen keinen Magistrat mehr gab, fungierte er als Kommunaladministrator. Mittermayr blieb von 1818 bis zu seinem Tod 1836 B\u00fcrgermeister von M\u00fcnchen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Epilog: Die Familie Destouches<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Und es gibt noch eine \u00e4hnliche Verbindung vom 18. ins 19. Jahrhundert, wie mein kleiner Epilog auf die Familie meines Vorg\u00e4ngers als M\u00fcnchner Stadtarchivar Ernst von Destouches (1843\u20131916) zeigt.<\/p>\n<p>Sein Gro\u00dfvater Joseph Anton Destouches (1767\u20131832) war nach Abschluss seines Jurastudiums in Ingolstadt 1786 ebenfalls in den Inneren Rat der Stadt M\u00fcnchen gew\u00e4hlt worden. Danach bat er selber um die Verleihung des Patriziats, was ihm Kurf\u00fcrst Karl Theodor am 23. April 1787 auch gew\u00e4hrte. Das aufwendig gestaltete Diplom in Form eines Libells mit neun Pergamentseiten in Samteinband und gro\u00dfem Wachssiegel in Metallkapsel f\u00fchrt als Begr\u00fcndung an, \u201eda\u00df allhier in M\u00fcnchen Stadt-Gebrauch sey, da\u00df die angestelten innere R\u00e4the entweders geadelt seyn, oder wenigsten um einen solchen Caract\u00e8re sich bewerben sollen, der den geadelten allerdings gleich k\u00f6mt.\u201c Und so erh\u00e4lt Destouches die besondere kurf\u00fcrstliche Gnade, \u201eda\u00df er und seine Deszendenz mann- und weiblichen Geschlechts f\u00fcr Patritios oder hiesiger Stadt-Geschlechtern erkl\u00e4ret\u201c.<\/p>\n<p>Obwohl eine Aufnahme in den Adel mit diesem Diplom nicht verbunden war und sp\u00e4tere Gesuche von Joseph Anton Destouches darum auch abgelehnt wurden, f\u00fchrten er und seine Nachkommen seither das \u201evon\u201c im Namen. Erst seinem Enkel, dem Historiker, Archivar und Stadtchronisten Ernst von Destouches gelang es dennoch am 25. Januar 1868 in die Adelsmatrikel aufgenommen zu werden.<\/p>\n<p>Salbungsvoll bedankte sich Ernst von Destouches, der nun endlich sein \u201evon\u201c zu Recht trug, bei K\u00f6nig Ludwig II.: \u201eHoch auf atmet jetzt meine Brust, nachdem meine ganze Jugend wie ein Alp auf mir gelastet, und wie ein Schatten auf meinem Leben gelagert, da\u00df ich dem Vorrechte entsagen mu\u00dfte, dessen meine Voreltern alle im besten Glauben sich bedient haben. Und es war das gewi\u00df nicht eitle Ehrfurcht von mir, denn nur zu sehr wurzelt die \u00dcberzeugung in meinem Innern, da\u00df wahrer Adel nur der sei, der auch mit jenem des Geistes und des Herzens und der Gesinnung verbunden erscheint.\u201c<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einleitung &nbsp; Es mag auf den ersten Blick seltsam anmuten, eine Tagung \u00fcber den \u201eBayerischen Adel\u201c mit einem Vortrag \u00fcber das M\u00fcnchner Patriziat zu beginnen, ist doch mit diesem Begriff untrennbar die kleine b\u00fcrgerliche Ober- und F\u00fchrungsschicht der landesherrlichen Stadt M\u00fcnchen konnotiert. 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