{"id":104414,"date":"2025-04-28T15:56:30","date_gmt":"2025-04-28T13:56:30","guid":{"rendered":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/?post_type=media-library&#038;p=104414"},"modified":"2025-04-29T08:52:37","modified_gmt":"2025-04-29T06:52:37","slug":"goten-in-gallien-aufstieg-und-untergang-des-tolosanischen-reiches","status":"publish","type":"media-library","link":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/mediathek-eintrag\/goten-in-gallien-aufstieg-und-untergang-des-tolosanischen-reiches\/","title":{"rendered":"Goten in Gallien"},"content":{"rendered":"<h3><strong>Introduction<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Das Westgotenreich von Toulouse (lat. <em>Tolosa<\/em>) war im 5. Jh. zweifellos das bedeutendste der Nachfolgereiche auf dem Boden des sich aufl\u00f6senden Westr\u00f6mischen Reiches. Um 500 erstreckte es sich vom Atlantik im Westen bis zur Sa\u00f4ne und Rh\u00f4ne im Osten, von der Loire im Norden bis \u00fcber die Pyren\u00e4en im S\u00fcden. Ihm, nicht dem Frankenreich, schien die Zukunft in Gallien zu geh\u00f6ren. Dennoch kollabierte es auf dem H\u00f6hepunkt seiner Macht, und so gaben die Franken Gallien ihren Namen: Frankreich.<\/p>\n<p>Heute ist die Erinnerung an das gallische Westgotenreich im Gegensatz zu anderen Reichen der so genannten V\u00f6lkerwanderungszeit weitgehend verblasst. W\u00e4hrend das Burgunderreich im Nibelungenlied und das Ostgotenreich im Sagenkreis um Dietrich von Bern noch heute fortleben, ist das Westgotenreich von Toulouse aus der \u00f6ffentlichen Wahrnehmung verschwunden. Dieser Beitrag befasst sich mit seiner Gr\u00fcndung, den Ursachen seines raschen Aufstiegs, den Fundamenten seiner Macht, den Umst\u00e4nden seines abrupten Endes und seinem Erbe f\u00fcr die Nachwelt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Gallien am Vorabend der gotischen Ansiedlung (406-418)<\/strong><\/h3>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Ganz Gallien habe wie ein einziger Scheiterhaufen geraucht! So beschrieb Bischof Orientius von Auch (Orient. <em>comm<\/em>. 2.184) in der ersten H\u00e4lfte des 5. Jh. die Situation in seiner Heimat. Zum Jahreswechsel 406\/407 hatten verschiedene gentile Gruppen, darunter Vandalen, Sueben und Burgunder, vermutlich bei Mainz den Rhein \u00fcberquert und waren sengend und brennend durch Gallien bis hinab zu den Pyren\u00e4en und dar\u00fcber hinaus gezogen. Kurz darauf setzte der r\u00f6mische Usurpator Claudius Constantinus mit seinen Truppen von Britannien aus nach Gallien \u00fcber, um seinen Anspruch auf die Kaiserw\u00fcrde des Westreiches durchzusetzen. Constantin (III.) drang bis Arles vor, dem Sitz der gallischen Pr\u00e4fektur, wo seine Herrschaft nach einer Rebellion unter seinen Anh\u00e4ngern zusammenbrach.<\/p>\n<p>Die Reichsregierung um den legitimen Kaiser Honorius in Ravenna gewann die Kontrolle in Gallien zur\u00fcck und lie\u00df den Usurpator nach dessen Gefangennahme hinrichten. Gallien kam dennoch nicht zur Ruhe.<\/p>\n<p>Jovinus, ein Angeh\u00f6riger der gallo-r\u00f6mischen Senatsaristokratie, lie\u00df sich 411 mit milit\u00e4rischer Unterst\u00fctzung der Burgunder zum Kaiser ausrufen. Der r\u00f6mische Senator Priscus Attalus, einst vom Gotenk\u00f6nig Alarich I. in Italien zum Gegenkaiser erhoben, um seinen Forderungen gegen\u00fcber der Reichsregierung Nachdruck zu verleihen, vermittelte ein B\u00fcndnis zwischen den Goten in Italien unter ihrem neuen Anf\u00fchrer Athaulf und ebendiesem Jovinus. Athaulf war ein Schwager des 410 ver\u00adstorbenen Alarich I.<\/p>\n<p>Die Versorgungslage der Westgoten in Italien war prek\u00e4r, die seit fast zehn Jahren mit der Reichsregierung im Westen um den Abschluss eines Vertrages (lat. <em>foedus<\/em>) rangen, der ihre Lebensgrundlage sichern sollte. Stets mussten sie damit rechnen, dass die kaiserliche Regierung in Ravenna ein Heer zu ihrer Vernichtung mobilisierte. So entschied sich Athaulf, seinen Verband nach Gallien zu f\u00fchren und ein B\u00fcndnis mit Jovinus einzugehen. Allerdings \u00fcberwarfen sich die beiden Partner alsbald, sodass Athaulf die N\u00e4he zur legitimen Regierung in Ravenna suchte.<\/p>\n<p>Gegen die Zusage von Getreidelieferungen versprach er, Galla Placidia, die Schwester des Kaisers Honorius, die man einst bei der Pl\u00fcnderung Roms 410 verschleppt hatte, freizulassen und den Aufr\u00fchrer Jovinus in Gallien niederzuwerfen. W\u00e4hrend die Westgoten ihren Teil der Abmachung erf\u00fcllten, indem sie Jovinus festsetzten und nach Ravenna \u00fcberstellten, konnte die r\u00f6mische Seite ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Wegen Unruhen in Nordafrika, der Kornkammer des Westreiches, sah sich die Regierung in Ravenna au\u00dferstande, die zugesicherten Getreidelieferungen einzuhalten.<\/p>\n<p>Von solchen Dingen wusste Athaulf jedoch nichts. Um den Druck auf die Reichsregierung zu erh\u00f6hen, lie\u00df er Narbonne und Toulouse besetzen. Ein Angriff auf die wichtige Hafenstadt Marseille hingegen scheiterte und zwang die Westgoten zum R\u00fcckzug nach Narbonne. Dort, im Haus des Senators Ingenuus, ehelichte Athaulf im Januar 414 die Kaiserschwester Galla Placidia nach r\u00f6mischem Brauch. Dem Chronisten und Zeitgenossen Orosius war zu Ohren gekommen, dass Athaulf erkl\u00e4rt habe, dass er das R\u00f6merreich zun\u00e4chst habe erobern und so aus der <em>Romania<\/em> eine <em>Gothia<\/em> habe machen wollen. Er sei jedoch zu der Einsicht gelangt, dass seine Goten wegen ihrer Wildheit keinen Gesetzen gehorchen w\u00fcrden, aber ohne Gesetze kein Staat zu machen sei. Daher habe er den Entschluss gefasst, das R\u00f6merreich mittels der Goten nicht zu vernichten, sondern wiederaufzurichten, um so der Nachwelt als Erneuerer Roms in Erinnerung zu bleiben, so Orosius (Oros. <em>hist. adv. pag.<\/em> 7.43.5-6).<\/p>\n<p>Kaiser Honorius war ob der Verbindung Athaulfs mit seiner Schwester erbost, war doch deren Freilassung, nicht Verheiratung verabredet worden. Er verh\u00e4ngte eine Seeblockade \u00fcber die Mittelmeerh\u00e4fen Galliens sowie Spaniens, wohin die Westgoten in ihrer Not mittlerweile gezogen waren. In Barcelona fiel Athaulf 415 einer Fehde zum Opfer. Die Versorgungslage der Westgoten spitzte sich indes zu. Ein Versuch, nach Nordafrika \u00fcberzusetzen, scheiterte, sodass Vallia, der neue Anf\u00fchrer der Westgoten, auf einen Ausgleich mit der Reichsregierung hoffte, der auch zustande kam: Gegen Getreidelieferung gab der Gotenk\u00f6nig Galla Placidia, die Witwe seines Vorg\u00e4ngers Athaulf, frei und bek\u00e4mpfte im Auftrag des Kaisers auf der Iberischen Halbinsel w\u00fctende Barbaren.<\/p>\n<p>Im Jahre 418 erreichte die Westgoten die Aufforderung des r\u00f6mischen Oberbefehlshabers im Westreich, des Heermeisters (lat. <em>magister militum<\/em>) Constantius, nach Gallien zur\u00fcckzukehren. Die Motive f\u00fcr diese Entscheidung sind in der Forschung viel diskutiert worden: Vielleicht f\u00fcrchtete die Reichsregierung, die Goten k\u00f6nnten sich nach ihren milit\u00e4rischen Erfolgen die Iberische Halbinsel untertan machen oder erneut versuchen, in das f\u00fcr Westrom wirtschaftlich wichtige Nordafrika zu gelangen. Wom\u00f6glich ben\u00f6tigte das Reich die gotischen Streitkr\u00e4fte in Gallien, das von sozialen Unruhen ersch\u00fcttert wurde.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Die Ansiedlung der Goten in Aquitanien (418)<\/strong><\/h3>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Noch 418 kam es zum Abschluss eines B\u00fcndnisses (lat. <em>foedus<\/em>, pl.<em> foedera<\/em>) zwischen Ravenna und den Westgoten. <em>Foedera<\/em> waren seit der R\u00f6mischen Republik ein g\u00e4ngiges Instrument r\u00f6mischer Au\u00dfenpolitik. F\u00f6deraten (lat. <em>foederati<\/em>) waren dem Reich zum milit\u00e4rischen Beistand verpflichtet und erhielten im Gegenzug eine finanzielle Verg\u00fctung, Nahrungsmittellieferungen oder Siedlungsland angewiesen, so auch die Westgoten. Modalit\u00e4ten der Ansiedlung und Umfang des Siedlungsgebietes, das den Westgoten 418 \u00fcberlassen worden war, sind aufgrund der schlechten Quellenlage in der Forschung umstritten. Wahrscheinlich handelte es sich um haupts\u00e4chlich in der r\u00f6mischen Provinz <em>Aquitania secunda<\/em>, aber auch in angrenzenden Provinzen gelegene Gebiete mit einem deutlichen Schwerpunkt im Tal der Garonne zwischen Bordeaux und Toulouse (<em>Chron. Gall. a. 511<\/em>, 36).<\/p>\n<p>Die Westgotenk\u00f6nige residierten vornehmlich in Toulouse, wo sich aus westgotischer Zeit allerdings kaum etwas erhalten hat. Der Vorg\u00e4ngerbau der heutigen Basilika Notre-Dame de la Daurade zu Toulouse wurde als m\u00f6gliche Palastkirche der Westgotenk\u00f6nige gedeutet.<\/p>\n<p>Es mangelt nicht an Versuchen, die Grenzen des den Goten 418 \u00fcberlassenen Gebietes zu rekonstruieren. So will die Ortsnamenforschung eine Siedlungskonzentration um Toulouse ausgemacht haben, die sich allerdings arch\u00e4ologisch nicht best\u00e4tigen l\u00e4sst. Vermutlich lebten die Goten unter ihren r\u00f6mischen Nachbarn, deren Bekleidungs- und Bestattungsgewohnheiten sie rasch annahmen. Auch ist viel ger\u00e4tselt worden, weshalb die Reichsregierung den Westgoten gestattete, in eines der wirtschaftlich st\u00e4rksten Gebiete Galliens einzur\u00fccken. So wurde angenommen, dass sie die Atlantikk\u00fcste gegen Seer\u00e4uber verteidigen oder soziale Unruhen niederhalten sollten.<\/p>\n<p>Wom\u00f6glich war Ravenna daran gelegen, die Goten im aquitanischen Hinterland kaltzustellen und so von den reichen Metropolen der Mittelmeerk\u00fcste fernzuhalten. Mit Gewissheit l\u00e4sst sich hingegen sagen, dass die Westgoten an einem neuralgischen Punkt sa\u00dfen, von dem aus sie bei Bedarf soziale Unruhen in Gallien ebenso bek\u00e4mpfen konnten wie Barbaren im benachbarten Spanien. Offenbar wollte sich Ravenna das milit\u00e4rische Potential der Westgoten erhalten und gegebenenfalls nutzbar machen.<\/p>\n<p>\u00dcber die Modalit\u00e4ten der Ansiedlung der Goten in Aquitanien schweigen sich die Quellen weitgehend aus. So hei\u00dft es lediglich, ihnen seien \u201eSitze zum Wohnen\u201c (lat. <em>sedes ad inhabitandum<\/em>) \u00fcberlassen worden (Prosp. <em>Chron.<\/em>, 1271). Im sp\u00e4tantiken r\u00f6mischen Milit\u00e4rwesen gab es, anders als f\u00fcr die Grenztruppen, f\u00fcr das Feldheer im Hinterland keine Lager. Sie wurden nach dem Prinzip der <em>hospitalitas<\/em> \u00a0(<em>Gastfreundschaft<\/em>) als Kostg\u00e4nger der Landbesitzer in St\u00e4dten und deren Umland einquartiert. Grundbesitzer hatten Truppen tempor\u00e4r unterzubringen und zu versorgen. Geregelt wurde die Zuteilung durch R\u00f6misches Recht. Ein Gesetz des Kaisers Honorius von 398 (<em>Cod. Theod<\/em>. 7.8.5) sah vor, dass betroffene Grundbesitzer ihren Besitz zu dritteln hatten. Dem Gastgeber (lat. <em>hospes<\/em>) stand die Wahl des ersten und letzten Drittels zu. Der Gast (lat. <em>hostis<\/em>), mithin der Soldat, w\u00e4hlte das zweite Drittel, das nach Abzug der Truppen an den Eigent\u00fcmer zur\u00fcckfiel.<\/p>\n<p>Bis weit in das 20. Jh. war in der Forschung die Annahme unangefochten, dass diese Regelung in modifizierter Form im Jahre 418 auf die Westgoten Anwendung gefunden hatte. Demnach sei es zwischen Goten und r\u00f6mischen Landbesitzern zu einer Realteilung von Grund und Boden gekommen, wobei den Goten allerdings nicht ein, sondern zwei Drittel des bebauten Landes, wie sp\u00e4tere westgotische Gesetze nahelegen, dazu die H\u00e4lfte des Brachlandes, der Wiesen und W\u00e4lder sowie ein Drittel der Ar\u00adbeitskr\u00e4fte auf den G\u00fctern, dauerhaft \u00fcberlassen worden seien. Diese These stie\u00df in der zweiten H\u00e4lfte des 20. Jahrhunderts auf Kritik, da es unglaublich schien, dass sich die r\u00f6mischen Grundbesitzer ger\u00e4uschlos mit einer solchen faktischen Enteignung abgefunden h\u00e4tten, in den Quellen aber nichts \u00fcber Widerstand seitens der r\u00f6mischen Landeigner zu lesen ist. Die Kritiker der Realteilungsthese glauben daher, dass nicht das Eigentumsrecht an Grund und Boden auf die Goten \u00fcberging, sondern lediglich der Anspruch auf die auf dem Grundbesitz lastende Steuerschuld, sodass die Einnahmen aus der Grundsteuer nicht an den r\u00f6mischen Fiskus abgef\u00fchrt wurden, sondern direkt in den Unterhalt der gotischen F\u00f6deraten flossen. Die Kontroverse um die Modalit\u00e4ten der gotischen Ansiedlung h\u00e4lt an.<\/p>\n<p>Fest steht, dass die Quellen von der \u00dcberlassung von Grund und Boden (<em>sedes<\/em>) und nicht von Steueranteilen sprechen und uns Goten in den Quellen als Landbesitzer entgegentreten. Das Schweigen der \u00dcberlieferung \u00fcber Widerstand seitens r\u00f6mischer Grundbesitzer ist dadurch erkl\u00e4rlich, dass diese wohl an der Aushandlung der Vertragsmodalit\u00e4ten von 418 beteiligt waren, es sich mithin um ein von ihnen gebilligtes Verfahren handelte. Die Reichsregierung d\u00fcrfte R\u00fccksprache mit den r\u00f6mischen Grundbesitzern der betroffenen Regionen gehalten haben.<\/p>\n<p>Gelegenheit hierzu bot sich auf dem Provinziallandtag (lat. <em>concilium<\/em>) von 418 in Arles. Im Beisein des Heermeisters Constantius diskutierten die anwesenden Ratsherren (lat. <em>decuriones<\/em>) der st\u00e4dtischen Kurien mit Vertretern der Gro\u00dfgrundbesitzer (lat. <em>honorati<\/em>) und der landbesitzenden Mittelschicht (lat. <em>possessores<\/em>) das \u201eGotenproblem\u201c, um die wirtschaftlichen und sozialen Verh\u00e4ltnisse wieder zu normalisieren. Die Goten d\u00fcrften vorwiegend infolge der Wirren der letzten Jahre brachliegendes Land angewiesen bekommen haben, dessen Verlust die r\u00f6mischen Eigent\u00fcmer verschmerzen konnten, denen zudem das Recht der ersten Wahl zugebilligt worden sein d\u00fcrfte, um sich so die ertragreicheren G\u00fcter zu sichern. Die wirtschaftliche Grundlage der r\u00f6mischen Grundbesitzer war durch den Vertrag nicht gef\u00e4hrdet, w\u00e4hrend die \u00e4rmere Bev\u00f6lkerung wohl von der Landteilung verschont geblieben war. Die Goten wiederum d\u00fcrften mit den Bedingungen zufrieden gewesen sein, da nun eine sichere und rechtlich sanktionierte Versorgung auf Dauer gew\u00e4hrleistet schien.<\/p>\n<p>Die Folgen des Vertrages von 418, n\u00e4mlich dass die Ansiedlung der Goten in Aquitanien die Keimzelle des Reiches von Toulouse, des <em>regnum Tolosanum,<\/em> in sich trug, waren damals freilich nicht abzusehen, blieb doch zun\u00e4chst vieles beim Alten. Die r\u00f6mische Bev\u00f6lkerung in den betroffenen Gebieten unterstand weiterhin r\u00f6mischer Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Die Goten waren in die bestehenden milit\u00e4rischen, sozialen und wirtschaftlichen Strukturen des r\u00f6mischen Staates eingebunden. Sie waren aber weder Reichsangeh\u00f6rige, mithin keine r\u00f6mischen B\u00fcrger, noch regul\u00e4re r\u00f6mische Soldaten, sondern als F\u00f6deraten weiterhin Angeh\u00f6rige eines gentilen Verbandes unter eigenen Anf\u00fchrern mit eigenem Recht. F\u00fcr die R\u00f6mer wiederum d\u00fcrfte es sich beim Vertrag von 418 schlicht um die tempor\u00e4re L\u00f6sung eines dr\u00e4ngenden Problems gehandelt haben: Wohin mit den Goten, die gegenw\u00e4rtig milit\u00e4risch nicht zu besiegen waren?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Die Expansion des gotischen Einflusses in Gallien (418-466)<\/strong><\/h3>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Das <em>foedus<\/em> von 418 war wenig nachhaltig. In den folgenden Jahren schwankten die Westgoten zwischen Vertragstreue und offener Aggression. Ihr Verhalten orientierte sich an den sich st\u00e4ndig \u00e4ndernden Bedingungen und Zw\u00e4ngen, denen sie ausgesetzt waren. Ob der Vertrag von 418 noch unter K\u00f6nig Vallia (\u2020 418) ratifiziert worden ist oder bereits unter dessen Nachfolger Theoderid (418-451), einem Schwiegersohn Alarichs I., ist unklar. Theoderid nutzte die nach dem Tod des Kaisers Honorius (\u2020 423) ausbrechenden innerr\u00f6mischen Machtk\u00e4mpfe, um die eigene Position in Gallien zu festigen. Er lie\u00df Arles belagern, um die Reichsregierung unter Druck zu setzen und bessere Vertragsbedingungen auszuhandeln. Im Jahre 427 kam es tats\u00e4chlich zum Abschluss eines neuen <em>foedus<\/em>, dessen Inhalt allerdings nicht \u00fcberliefert ist.<\/p>\n<p>In den 430er Jahren geriet das Westr\u00f6mische Reich st\u00e4rker als zuvor in Bedr\u00e4ngnis. Die Vandalen, die von der Iberischen Halbinsel nach Nordafrika \u00fcbergesetzt hatten, bedrohten die f\u00fcr Westrom wirtschaftlich wichtigen nordafrikanischen Provinzen, w\u00e4hrend wiederum die Sueben in das von den Vandalen in Spanien hinterlassene Machtvakuum stie\u00dfen. Die Burgunder pl\u00fcnderten die r\u00f6mische <em>Belgica<\/em>, w\u00e4hrend Gallien von sozialen Unruhen, der <em>Bagaudenbewegung<\/em>, heimgesucht wurde. Theoderid nutzte die Wirren f\u00fcr einen Vorsto\u00df auf Narbonne, einen der wichtigsten r\u00f6mischen Mittelmeerh\u00e4fen.<\/p>\n<p>Der r\u00f6mische Oberbefehlshaber f\u00fcr Gallien, Litorius, konnte den gotischen Angriff zwar abwehren, erlitt allerdings im Anschluss bei Toulouse eine Niederlage. Litorius\u02bc Scheitern ver\u00adschob das Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnis in Gallien. Die Reichsregierung sah sich gezwungen, unter Vermittlung des gallischen Pr\u00e4fekten Eparchius Avitus Frieden zu schlie\u00dfen und die Westgoten aus ihrem Status als F\u00f6deraten zu entlassen. Fortan erhoben die Westgotenk\u00f6nige in ihrem Herrschaftsbereich Steuern und lie\u00dfen M\u00fcnzen schlagen, was bisher ein Vorrecht der kaiserlichen Regierung gewesen war.<\/p>\n<p>Mit der Beendigung des F\u00f6deraten-Verh\u00e4ltnisses waren die Westgoten Ravenna nicht l\u00e4nger zur Waffenhilfe verpflichtet, und so musste Ravenna formal um deren milit\u00e4rischen Beistand ersuchen, als es darum ging, den Einfall der Hunnen Attilas in Gallien abzuwehren. Die westgotische Beteiligung an der antihunnischen Koalition des r\u00f6mischen Heermeisters Flavius A\u00ebtius beruhte nicht auf vertraglichen Verpflichtungen gegen\u00fcber Ravenna, sondern auf strategischen Erw\u00e4gungen Theoderids, denn Attila bedrohte das m\u00fchsam austarierte Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnis in Gallien und damit auch das Gotenreich von Toulouse. So fochten die Goten Theoderids im Jahre 451 auf r\u00f6mischer Seite in der Schlacht auf den Katalaunischen Feldern bei Troyes.<\/p>\n<p>Die Hunnen konnten zum R\u00fcckzug gezwungen werden, aber der Blutzoll war hoch und K\u00f6nig Theoderid in der Schlacht gefallen. Sein \u00e4ltester Sohn Thorismund, der ihn auf dem Kriegszug begleitet hatte, trat seine Nachfolge an und setzte die v\u00e4\u00adterliche Politik fort, die sich h\u00e4ufenden Schw\u00e4cheanf\u00e4lle des Westr\u00f6mischen Reiches zum eigenen Vorteil zu nutzen. So klagte der gallo-r\u00f6mische Aristokrat und Dichter Sidonius Apollinaris, der Gote hege die Vision eines eroberten Rom und einer sich seinem Wahnsinn unterwerfenden Welt (Sidon. Apoll. <em>carm<\/em>. 7.361-362).<\/p>\n<p>Bereits 453 wurde Thorismund auf Betreiben seiner j\u00fcngeren Br\u00fcder Theoderich und Friderich gewaltsam beseitigt. Mit dem neuen K\u00f6nig Theoderich (453-466) setzte eine Interessenverschiebung in der westgotischen Politik ein, die darauf abzielte, die Westgoten zur st\u00e4rksten milit\u00e4rischen und politischen Kraft im Westr\u00f6mischen Reich zu machen. Das alte B\u00fcndnis wurde erneuert. Im Jahre 455 fiel der westr\u00f6mische Kaiser Valentinian III. einem Mordanschlag zum Opfer. Im Namen seines Nachfolgers Petronius Maximus verhandelte der ehemalige gallische Pr\u00e4fekt Eparchius Avitus \u00fcber die Best\u00e4tigung des bestehenden Vertrages, als die Nachricht hereinkam, dass auch der neue Kaiser bereits verstorben sei. Sogleich habe Theoderich Avitus, einst Erzieher des noch jungen Westgotenk\u00f6nigs, aufgefordert, selbst die Kaiserw\u00fcrde anzunehmen und sicherte ihm milit\u00e4rische Unterst\u00fctzung bei der Durchsetzung seines Anspruchs zu, wie Sidonius Apollinaris, der Schwiegersohn des Avitus, \u00fcberliefert (Sidon. Apoll. <em>carm<\/em>. 7.508-509).<\/p>\n<p>Der in Italien ungeliebte Avitus konnte sich nicht lange an der Macht halten, wurde abgesetzt und hingerichtet. Theoderich, der sich auf einem Feldzug in Spanien befand, vermochte es nicht, seinen Sch\u00fctzling zu st\u00fctzen, kehrte aber auf die Nachricht vom Sturz \u201eseines\u201c Kaisers eilends nach Gallien zur\u00fcck, um seine Interessen in den nun ausbrechenden Machtk\u00e4mpfen zu wahren. Theoderich gab seine Pl\u00e4ne auf, das R\u00f6merreich mittels gotischer Waffen zu st\u00fctzen, und bediente sich fortan bei jeder sich bietenden Gelegenheit an der Konkursmasse desselben. Im Jahre 459 musste er allerdings bei Arles, wo sich der r\u00f6mische Oberbefehlshaber f\u00fcr Gallien, Aegidius, verschanzt hielt, eine Niederlage gegen den neuen Kaiser Maiorian hinnehmen.<\/p>\n<p>Nach einem gescheiterten Feldzug gegen die Vandalen wurde Maiorian 461 beseitigt, was neuerlich Wirren in Gallien heraufbeschwor, denn Aegidius erkannte Maiorians Nachfolger, Libius Severus, nicht an. Theoderich nutzte den Dissens zwischen Reichsregierung und r\u00f6mischer Milit\u00e4rf\u00fchrung in Gallien, um seinen Einfluss auszudehnen, allerdings lie\u00df der K\u00f6nigsbruder Friderich bei einem Vorsto\u00df auf Orl\u00e9ans an der Loire sein Leben. Aegidius, der die r\u00f6mische Verteidigung an der Loire organisierte hatte, trug sich mit dem Gedanken, in die Offensive zu gehen, starb aber 464 \u00fcberraschend. Zwei Jahre sp\u00e4ter (466) wurde Theoderich von seinem j\u00fcngeren Bruder Eurich ermordet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>K\u00f6nig Eurich (466-484)<\/strong><\/h3>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Sidonius Apollinaris, selbst der sch\u00e4rfste Kritiker Eurichs, nannte ihn einen waffengewaltigen Mann von scharfem Verstand und energischer Jugend (Sidon. Apoll. <em>ep<\/em>. 7.6.6). Schon bald nach seinem Herrschaftsantritt l\u00f6ste Eurich das formal noch immer bestehende <em>foedus<\/em> mit dem R\u00f6mischen Reich. Damit gab er endg\u00fcltig den Versuch seines Vorg\u00e4ngers auf, innerhalb der (noch) bestehenden r\u00f6mischen Strukturen Einfluss auf die r\u00f6mische Politik zu nehmen. Der neue Kaiser im Westen, Anthemius, versuchte noch einmal, die Macht der Westgoten zu brechen. Von Ostrom mit Truppen und reichlich Geldmitteln ausgestattet, brachte Anthemius eine antigotische Koalition aus Teilen der m\u00e4chtigen s\u00fcdgallischen Senatsaristokratie, den n\u00f6rdlich der Loire verbliebenen R\u00f6mern nebst deren fr\u00e4nkischen Verb\u00fcndeten, den Bretonen, burgundischen F\u00f6deraten und den hispanischen Sueben zustande.<\/p>\n<p>Eurich, der die Bedrohung erkannte, holte zum Pr\u00e4ventivschlag aus. Seine Heere drangen in Spanien bis M\u00e9rida und in Gallien bis Bourges vor, wo sie 469 ein bretonisches Aufgebot aufrieben. Im Jahre 471 \u00fcberschritten Eurichs Truppen die Rh\u00f4ne, drangen bis Arles, Avignon und Orange vor und vernichteten ein kaiserliches Heer, das letzte, das Gallien zu Gesicht bekommen sollte. Bis 475 gelang Eurich die Eroberung Aquitaniens, das dem Westgotenk\u00f6nig im Rahmen eines Friedensvertrages von Anthemius\u02bc Nachfolger, Kaiser Julius Nepos, noch im selben Jahr offiziell abgetreten wurde. Mit dem Vertrag wurden Eurichs gallische Eroberungen von Ravenna formal anerkannt. Lediglich die Gebiete \u00f6stlich der Rh\u00f4ne, d. h. die Provence mit dem Zentrum Arles, blieben r\u00f6misch. Nach der Vertreibung des Julius Nepos noch im selben Jahr griff Eurich auch nach der Provence, die ihm von Odoaker, dem nach der Absetzung des letzten westr\u00f6mischen Kaisers, Romulus Augustulus, im Jahre 476 neuen starken Mann im Westreich, auch offiziell \u00fcberlassen wurde.<\/p>\n<p>Eurich hatte die Schw\u00e4che des Westr\u00f6mischen Reiches erkannt und genutzt, um sein Reich aus dem Verband des r\u00f6mischen Staates herauszuf\u00fchren. Das Reich von Toulouse erstreckte sich nun vom Atlantik im Westen bis zur Rh\u00f4ne im Osten, von der Loire im Norden bis hinaus \u00fcber die Pyren\u00e4en im S\u00fcden. Die Reichweite des westgotischen Einflusses auf der Iberischen Halbinsel unter Eurich ist umstritten. Nahm die Forschung lange Zeit an, dass Eurich die Eroberung weiter Teile der Halbinsel gelungen war, wird heute eher die Ansicht vertreten, dass sich lediglich die r\u00f6mische Provinz <em>Hispania<\/em> <em>Tarraconensis<\/em> in westgotischer Hand befunden hat. Eurichs Herrschaftsgebiet umfasste etwa 750.000 Quadratkilometer mit moderat gesch\u00e4tzten 10 Millionen Bewohnern, wovon nur ein geringer Teil Goten waren, die einst mit Athaulf aus Italien gekommen waren.<\/p>\n<p>Angesichts dessen musste dem Westgotenk\u00f6nig an einer Kooperation mit der r\u00f6mischen Mehrheitsgesellschaft gelegen sein, um sein Reich zu konsolidieren, die wiederum an der Wiederherstellung von Recht und Ordnung interessiert war. Beiderseits war man auf eine Zusammenarbeit angewiesen. Die gotische Milit\u00e4rmacht garantierte nach dem R\u00fcckzug der r\u00f6mischen Administration die bestehenden Eigentums- und Besitzverh\u00e4ltnisse, mithin Rechtssicherheit, w\u00e4hrend sich Eurich der Erfahrung der Gallo-R\u00f6mer in Rechtswesen und Verwaltung bedienen konnte.<\/p>\n<p>Obwohl sich die r\u00f6mischen Verwaltungsstrukturen in den Wirren der 470er Jahre allm\u00e4hlich aufgel\u00f6st hatten und die administrativen Einheiten von Pr\u00e4fektur und Di\u00f6zesen verschwunden waren, blieb die lokale Verwaltung auf der Ebene der Stadtbezirke (lat. <em>civitates<\/em>) mit ihren Stadtr\u00e4ten (lat. <em>curiae<\/em>), die sich aus der lokalen grundbesitzenden Oberschicht zusammensetzten, weitgehend intakt. Die Ratsherren (lat. <em>curiales<\/em>) waren weiterhin f\u00fcr die kommunale Selbstverwaltung ihrer Gemeinden und das Einziehen der Steuern zust\u00e4ndig. In den st\u00e4dtischen Archiven (lat. <em>gesta municipalia<\/em>) wurden nach wie vor B\u00fcrger- und Steuerlisten gef\u00fchrt sowie Urkunden und Vertr\u00e4ge aller Art hinterlegt.<\/p>\n<p>In dem sich Eurichs Herrschaftsgebiet aus dem Verband des Westr\u00f6mischen Reiches l\u00f6ste, waren dessen r\u00f6mische Bewohner keine Reichsangeh\u00f6rigen mehr. Sie unterstanden nicht l\u00e4nger der kaiserlichen Rechtsprechung, gleichwohl aber R\u00f6mischem Recht. Das Zusammenleben zwischen den verschiedenen Bev\u00f6lkerungsteilen musste auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden. Hierzu diente eine leider nur fragmentarisch erhaltene, Eurich zugeschriebene und daher als <em>Codex Euricianus<\/em> bezeichnete Gesetzessammlung. Die darin enthaltenen Bestimmungen sollten vor allem die sich aus der Ansiedlung ergebenden erb- und verm\u00f6gensrechtlichen Streitfragen kl\u00e4ren, deren Regelung nicht von R\u00f6mischem Recht abgedeckt wurde.<\/p>\n<p>Vorgesehene Rechtsmittel und Terminologie legen nahe, dass die Gesetzessammlung von r\u00f6mischen Juristen redigiert worden ist. Diese orientierten sich am r\u00f6mischen Vulgarrecht, einer vereinfachten Form des R\u00f6mischen Rechts, wie es unter Ber\u00fccksichtigung lokalen Gewohnheitsrechts in den Provinzen angewandt wurde. Der Einfluss des R\u00f6mischen Rechts kann angesichts der r\u00f6mischen Strukturen in Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung, in die die Goten mit ihrer Ansiedlung in Aquitanien eingetreten waren, nicht \u00fcberraschen. Insofern ist der <em>Codex Euricianus<\/em> ein Zeugnis f\u00fcr die Akkulturation der Westgoten.<\/p>\n<p>Einblicke in die Sozialstrukturen des Tolosanischen Reiches gew\u00e4hren die Quellen kaum, ebenso wenig in die Strukturen arianisch-hom\u00f6ischen Kirche, der Eurich und der \u00fcberwiegende Teil seines Verbandes angeh\u00f6rten. Der Arianismus, benannt nach dem alexandrinischen Priester Arius, verneinte die Wesensgleichheit von Gott Vater und Sohn. Im Rahmen ihrer Kontakte mit der r\u00f6mischen Welt im 4. Jh. im unteren Donauraum hatten die Goten das Christentum in seiner arianisch-hom\u00f6ischen Form angenommen, der damals im Osten des Reiches dominierenden christlichen Str\u00f6mung, die im Westen jedoch niemals Fu\u00df zu fassen vermochte.<\/p>\n<p>Eurich herrschte \u00fcber ein Gebiet mit einer \u00fcberwiegend katholischen Bev\u00f6lkerung und einer etablierten Kirchenorganisation, die wiederum auf den Grenzen und Strukturen der r\u00f6mischen Verwaltungseinheiten beruhte. So standen die Bisch\u00f6fe ihren Gemeinden und Klerikern vor, verwalteten das stetig anwachsende Kirchen\u00adverm\u00f6gen, und waren f\u00fcr Liturgie und karitative Aufgaben zust\u00e4ndig. Sie besa\u00dfen in Form des Bischofsgerichts (lat. <em>audientia episcopalis<\/em>), einer Art Schiedsgerichtsbarkeit, dar\u00fcber hinaus Kompetenzen in der Rechtsprechung und wirkten an der kommunalen Selbstverwaltung ihrer Stadt mit.<\/p>\n<p>Die katholischen Bisch\u00f6fe besa\u00dfen somit eine gro\u00dfe Machtf\u00fclle, die weit \u00fcber die geistlichen Aufgaben hinausging. \u00dcber sie konnte die Reichsregierung mit ihrem \u201erechtgl\u00e4ubigen\u201c Kaiser weiterhin Einfluss auf die r\u00f6mische Bev\u00f6lkerung in den von den arianischen, und damit \u201eh\u00e4retischen\u201c, Goten beherrschten Gebieten nehmen. Die katholische Kirche war somit sowohl ein potentieller Kristallisationspunkt des Widerstands gegen die westgotische Herrschaft als auch ein Hort r\u00f6mischer Identit\u00e4t. Den Einfluss des katholischen Episkopats wollte Eurich beschneiden, indem er ihm unbequeme Bisch\u00f6fe ins Exil schickte und die Neubesetzung vakanter Bist\u00fcmer verschleppte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Alarich II. (484-507) \u2013 seines gro\u00dfen Vaters gl\u00fcckloser Sohn?<\/strong><\/h3>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Eurich starb Ende 484 in Arles. Die Nachfolge trat sein Sohn Alarich an, der in der Forschung nicht gut gelitten ist. Unf\u00e4hig habe er das Erbe seines gro\u00dfen Vaters verspielt, dessen Reich doch das m\u00e4chtigste im Westen der einstigen r\u00f6mischen Welt gewesen war. Diese Einsch\u00e4tzung ist von seinem tragischen Ende her gedacht, das bis heute die Erinnerung an ihn \u00fcberschattet, und verkennt die Erfolge seines politischen Handelns.<\/p>\n<p>Alarich II.\u00a0vermochte lange Zeit erfolgreich dem Expansionsdrang seines gro\u00dfen Rivalen, des Frankenk\u00f6nigs Chlodwig, einen Riegel vorzuschieben. Zwar konnte er nicht die Zerst\u00f6rung des Reiches des Syagrius, Sohn des oben erw\u00e4hnten Aegidius, n\u00f6rdlich der Loire um Soissons durch die Franken verhindern, erwies sich aber durchaus als f\u00e4higer Milit\u00e4r. Alarich unterst\u00fctzte Theoderich den Gro\u00dfen, dessen Tochter er heiraten sollte, in Italien milit\u00e4risch und verhalf ihm 490 mit seinem Sieg \u00fcber Odoaker in der Schlacht an der Adda zur Herrschaft \u00fcber Italien, denn Theoderichs Gegenspieler verschanzte sich fortan bis zu seinem Ende in Ravenna. In den 490er Jahren gelang es ihm mehrfach, fr\u00e4nkische Vorst\u00f6\u00dfe in das Gebiet s\u00fcdlich der Loire zu parieren, sodass Chlodwig um 500 im Vertrag von Amboise die Loire als Grenze akzeptieren musste. Damals konnte Alarich auch den Sturz des Burgunderk\u00f6nigs Gundobad durch dessen Bruder Godegisel verhindern, der wiederum von Chlodwig unterst\u00fctzt worden war. Im Norden der Iberischen Halbinsel gelang es ihm, mehrere Aufst\u00e4nde niederzuwerfen und so die spanischen Territorien fester an das Westgotenreich zu binden.<\/p>\n<p>Alarich vermochte das Kr\u00e4ftegleichgewicht in Gallien lange Zeit aufrechtzuerhalten. Innenpolitisch beschritt er den von seinem Vater gewiesenen Weg zur Konsolidierung des Reiches weiter. Er lie\u00df von einer Kommission r\u00f6mischer Rechtsgelehrter die sogenannte <em>Lex Romana Visigothorum<\/em> (auch als <em>Breviarium Alaricianum<\/em> bezeichnet)\u00a0erarbeiten, die fortan im Westgotenreich g\u00fcltige Form des R\u00f6mischen Rechts. Es handelte sich hierbei um eine Neubearbeitung des 438 publizierten <em>Codex Theodosianus<\/em>, der an die Gegebenheiten im Reich Alarichs angepasst wurde.<\/p>\n<p>Gesetze, die den aktuellen Verh\u00e4ltnissen nicht l\u00e4nger entsprachen, wurden ebenso kassiert wie gegen die arianisch-hom\u00f6ische Kirche gerichtete Bestimmungen und ein kaiserlicher Erlass, der die Obergewalt des Bischofs von Rom in der Kirche festschrieb. Alarich wollte die katholische Kirche in seinem Reich aus der Jurisdiktion des Bischofs von Rom herausl\u00f6sen und als K\u00f6rperschaft eigenen Rechts legitimieren. Im Jahr 506 trat in Agde eine Synode des gallischen Episkopats aus dem Herrschaftsbereich der Westgoten zusammen, um praktische Fragen des kirchlichen Zusammenlebens zu regeln.<\/p>\n<p>Die <em>Lex Romana Visigothorum<\/em> besa\u00df G\u00fcltigkeit f\u00fcr den r\u00f6mischen Bev\u00f6lkerungsteil im Tolosanischen Reich. Ihr Verh\u00e4ltnis zum <em>Codex Euricianus<\/em> ist in der Forschung umstritten, da nicht klar ist, ob sich die Gesetzessammlung Eurichs nur an die nichtr\u00f6mischen Bev\u00f6lkerungsgruppen richtete oder auch f\u00fcr die R\u00f6mer Geltung hatte, indem sie Streitf\u00e4lle zwischen beiden Bev\u00f6lkerungsgruppen regeln sollte, f\u00fcr die im R\u00f6mischen Recht keine Bestimmungen vorgesehen waren.<\/p>\n<p>Die<em> Lex Romana Visigothorum<\/em> und die Synode von Agde werden von der Forschung mitunter als Zugest\u00e4ndnisse Alarichs an die r\u00f6mische, mehrheitlich katholische Bev\u00f6lkerung und an den katholi\u00adschen Episkopat seines Reiches gewertet. Es handle sich um den Versuch des Arianers Alarich, der Absicht Chlodwigs, der den katholischen Glauben angenommen hatte, die Spitze zu nehmen, religi\u00f6se Spannungen zwischen den Bev\u00f6lkerungsteilen im Reich von Toulouse f\u00fcr seine Expansionspl\u00e4ne aus\u00adzunutzen. Diese auch heute noch in der Literatur anzutreffende Ansicht d\u00fcrfte aber fehlgehen, denn sowohl die <em>Lex Romana Visigothorum<\/em> als auch die Synode von Agde waren eher das Ergebnis eines l\u00e4ngeren Entwicklungsprozesses denn eine hastige Reaktion auf die Pl\u00e4ne Chlodwigs \u2013 eine Entwicklung, die durch die folgende bewaffnete Auseinandersetzung mit den Franken freilich \u00fcberholt wurde.<\/p>\n<p>Im Jahre 507 \u00fcberschritten die Truppen Chlodwigs die Loire bei Tours und vernichteten das Heer Ala\u00adrichs II. nahe Poitiers in der Schlacht bei Vouill\u00e9 (<em>campus Vogladensis<\/em>). Alarich fiel. Sein Schwiegervater, Theoderich der Gro\u00dfe, der ihm milit\u00e4rischen Beistand zugesichert hatte, vermochte nicht rechtzeitig einzugreifen. Theoderich gelang es lediglich, einen schmalen K\u00fcstenstreifen zwischen Arles und Narbonne bzw. den Pyren\u00e4en vor dem Zugriff der Franken zu bewahren. Alarichs Nachfolge trat sein unehelicher Sohn Gesalech an.<\/p>\n<p>Der Schwerpunkt des Westgotenreiches sollte sich im 6. Jh. nach dem weitgehenden Verlust der gallischen Gebiete auf die Iberische Halbinsel verlagern, wo es bis 711 fortbestand. \u00dcber die Ursachen des westgotisch-fr\u00e4nkischen Konfliktes geben die Quellen nur vage und widerspr\u00fcchlich Auskunft. Die \u00fcberlieferten Gr\u00fcnde reichen von dem vermeintlichen Wunsch des \u201erechtgl\u00e4ubigen\u201c Chlodwig, die katholische Bev\u00f6lkerung Galliens vom Joch \u201eh\u00e4retischer\u201c Unterdr\u00fcckung zu befreien, \u00fcber den schlichten Expansionsdrang der Franken bis hin zu wirt\u00adschaftlichen Ursachen. Was auch immer den Anlass f\u00fcr den Krieg bot, bereits den Zeitgenossen galt die Niederlage Alarichs bei Vouill\u00e9 als das Ende des Tolosanischen Reiches. So hei\u00dft es in einer anonymen Quelle aus Saragossa, dass das Tolosanische Reich damals zerst\u00f6rt worden sei: <em>regnum Tolosanum destructum est<\/em> (<em>Cons. Caesaraug<\/em>. 88a).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Resum\u00e9e \u2013 Was blieb?<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Das Westgotenreich von Toulouse war im ausgehenden 5. Jh. das m\u00e4chtigste unter den Nachfolge\u00adreichen im Westen der einstigen r\u00f6mischen Welt. Sein rascher Aufstieg vollzog sich im Windschatten der Erosion des R\u00f6mischen Reiches im Westen, wobei das Westgotenreich nicht blo\u00df Zuschauer, sondern Akteur war. Seine Macht beruhte auf der Verbindung des milit\u00e4rischen Potentials der Goten mit den enormen sozialen, politischen und wirtschaftlichen Ressourcen der m\u00e4chtigen s\u00fcdgallischen Senatsaristokratie. Gerade das s\u00fcdliche Gallien mit seinen Verbindungen zum Mittelmeerhandel war auch noch im 5. und 6. Jh. wirtschaftlich stark. Zudem blieben in den Gebieten s\u00fcdlich der Loire und in der Provence l\u00e4nger als anderswo in Gallien die r\u00f6mischen Verwaltungs-, Sozial- und Wirt\u00adschaftsstrukturen intakt.<\/p>\n<p>Das schnelle Auseinanderfallen des gallischen Westgotenreiches ist f\u00fcr den modernen Betrachter daher umso \u00fcberraschender, wohl aber nicht f\u00fcr die Zeitgenossen. Bereits Theoderich der Gro\u00dfe hegte Zweifel an der Schlagkraft des Heeres seines Schwiegersohnes, die in der Friedensdekade nach 500 nachgelassen habe (Cassiod. <em>Var<\/em>. 3.1.1). Das rasche Auseinanderbrechen des Tolosanischen Reiches infolge der Niederlage bei Vouill\u00e9 mag dem Umstand geschuldet sein, dass die Verluste an Kriegern zu gro\u00df waren, um den Franken weiterhin Widerstand leisten zu k\u00f6nnen, sodass es nicht verwundert, dass sich Gesalech auf die Verteidigung befestigter Pl\u00e4tze verlegte. Vielleicht vermochte es der keineswegs unumstrittene Nachfolger Alarichs II. auch nicht, die westgotischen Kr\u00e4fte f\u00fcr eine Erneuerung zu b\u00fcndeln.<\/p>\n<p>Was blieb vom Tolosanischen Reich im Mittelalter? Der schmale Streifen an der gallischen Mittelmeerk\u00fcste, den Theoderich der Gro\u00dfe vor dem Zugriff der Franken bewahren konnte, sollte den Namen <em>Gothia<\/em> annehmen und bis weit ins Mittelalter hinein behalten. Seine Bewohner hie\u00dfen bis ins Hochmittelalter Goten (lat. <em>Gothi<\/em>). Das eigentliche Erbe des Tolosanischen Reiches ist aber im Bereich des Rechtswesens zu sehen. Der <em>Codex Euricianus<\/em> wurde zur Quelle f\u00fcr andere fr\u00fchmittelalterliche Stammesrechte wie das der Bayern und Burgunder. Die <em>Lex Romana Visigothorum<\/em> vermittelte dem Abendland die Kenntnis des R\u00f6mischen Rechts. Bis in das 8. 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