{"id":107770,"date":"2025-07-04T12:17:45","date_gmt":"2025-07-04T10:17:45","guid":{"rendered":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/?post_type=media-library&#038;p=107770"},"modified":"2025-07-04T12:17:45","modified_gmt":"2025-07-04T10:17:45","slug":"1963-bis-1965-fritz-bauer-und-der-auschwitz-prozess","status":"publish","type":"media-library","link":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/mediathek-eintrag\/1963-bis-1965-fritz-bauer-und-der-auschwitz-prozess\/","title":{"rendered":"1963 bis 1965: Fritz Bauer und der Auschwitz-Prozess"},"content":{"rendered":"<p>Der Auschwitz-Prozess war der gr\u00f6\u00dfte und bis dahin l\u00e4ngste Mordprozess in der deutschen Rechtsgeschichte. Verhandelt wurde zwischen Dezember 1963 und August 1965 \u00fcber die Massenverbrechen an Juden und anderen Verfolgtengruppen im nationalsozialistischen Staat. In allen Details trat im Gerichtssaal das Grauen im Lagerkomplex zu Tage. Die Aufmerksamkeit f\u00fcr den Prozess war gro\u00df, Zeitungen in aller Welt berichteten dar\u00fcber. Im Folgenden geht es um einige Wesensmerkmale des Verfahrens, um den zeitgeschichtlichen Kontext, in dem es stattfand, und um seine historisch-politische Bedeutung f\u00fcr den Umgang mit den nationalsozialistischen Verbrechen in der Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Prozessinitiativen<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dass der Auschwitz-Prozess in Gang kam, war in hohem Ma\u00dfe auf Fritz Bauer zur\u00fcckzuf\u00fchren. Er setzte sich daf\u00fcr ein, nicht nur um f\u00fcr die strafrechtliche Ahndung der Untaten zu sorgen, sondern auch weil er die kritische Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen f\u00fcr eine Grundvoraussetzung der Demokratief\u00e4higkeit der Bundesb\u00fcrger hielt. Als junger Amtsrichter in Stuttgart wurde Bauer im Dritten Reich verfolgt, weil er Sozialdemokrat und Jude war. Er kam gleich im Fr\u00fchjahr 1933 f\u00fcr acht Monate ins Konzentrationslager Heuberg auf der Schw\u00e4bischen Alb, verlie\u00df das Deutsche Reich 1936, floh nach D\u00e4nemark und von dort 1943 nach Schweden. Im Jahr der Gr\u00fcndung der Bundesrepublik kehrte er aus dem Exil zur\u00fcck, mit dem festen Willen, seinen Beitrag leisten zu wollen, damit ein auf Demokratie und Freiheit gr\u00fcndender Staat entstehen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Bereits der erste gro\u00dfe Prozess, den Bauer als Generalstaatsanwalt in Braunschweig initiierte (er trat das Amt 1950 an), erregte \u00f6ffentliche Aufmerksamkeit: der Prozess gegen Otto Ernst Remer, einen ehemaligen Wehrmachtsoffizier, der daran beteiligt gewesen war, den Umsturzversuch vom 20. Juli 1944 niederzuschlagen. Remer rief nach dem Krieg die neonazistische Sozialistische Reichspartei ins Leben und scheute sich nicht, die M\u00e4nner und Frauen des Widerstands vom 20. Juli \u00f6ffentlich zu verunglimpfen. Fritz Bauer brachte Otto Ernst Remer wegen Beleidigung vor Gericht, und es gelang ihm, die Widerstandsk\u00e4mpfer gegen den NS-Staat postum zu rehabilitieren; Remer wurde 1952 zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilt (der er sich allerdings durch Flucht ins Ausland entzog). Das Gericht schloss sich Fritz Bauers Auffassung an, dass das nationalsozialistische Regime ein \u201eUnrechtsstaat\u201c gewesen sei.<\/p>\n<p>Auf Wunsch des hessischen Ministerpr\u00e4sidenten Georg August Zinn (SPD) ging Fritz Bauer 1956 als Generalstaatsanwalt nach Hessen und nahm seinen Dienstsitz in Frankfurt am Main. In Bezug auf die T\u00e4ter von Auschwitz wurde er sofort aktiv, als er 1959 von Thomas Gnielka, einem Journalisten der <em>Frankfurter Rundschau<\/em>, Dokumente bekam, die dieser wiederum von dem Auschwitz-\u00dcberlebenden Emil Wulkan erhalten hatte: Listen mit den Namen von H\u00e4ftlingen, die vorgeblich \u201eauf der Flucht\u201c erschossen worden waren; auch die Namen der SS-Sch\u00fctzen standen darauf. Diese Listen, von Wulkan am Ende des Krieges aus dem SS- und Polizeigericht in Breslau geborgen (daher <em>Breslauer Dokumente<\/em> genannt), waren von Lagerkommandant Rudolf H\u00f6\u00df unterschrieben und von dessen Adjutanten Robert Mulka abgezeichnet. F\u00fcr Fritz Bauer waren die Dokumente von gr\u00f6\u00dfter Bedeutung, auf ihrer Basis leitete er Ermittlungen gegen das SS-Personal von Auschwitz ein.<\/p>\n<p>Etwa zur selben Zeit kamen in Stuttgart (nach einigem Z\u00f6gern) ebenfalls Ermittlungen in Gang. Auch hier gab ein ehemaliger H\u00e4ftling von Auschwitz entscheidende Anst\u00f6\u00dfe: Adolf R\u00f6gner wandte sich im M\u00e4rz 1958 aus der Haft (er war straff\u00e4llig geworden) in einem Brief an die Stuttgarter Staatsanwaltschaft und teilte mit, er wisse, wo sich Wilhelm Boger aufhalte, ein einstiger SS-Funktion\u00e4r in der Politischen Abteilung des KZ Auschwitz. R\u00f6gner schickte seine Informationen gleichzeitig an das Internationale Auschwitz-Komitee, die Vereinigung der \u00dcberlebenden des Lagers. Dessen Generalsekret\u00e4r Hermann Langbein, ein geb\u00fcrtiger Wiener und ebenfalls H\u00e4ftling in Auschwitz, besa\u00df als ehemaliger Lagerschreiber und als Mitglied des Lagerwiderstands Kenntnisse \u00fcber das Geschehen in Auschwitz wie kaum ein anderer.<\/p>\n<p>Die Staatsanwaltschaft Stuttgart reagierte allerdings zun\u00e4chst nicht auf R\u00f6gners Informationen, denn der galt als notorischer L\u00fcgner. Das Auschwitz-Komitee war au\u00dferdem als kommunistisch verschrien, weshalb die Justizbeh\u00f6rden sich nicht auf die Zusammenarbeit mit Hermann Langbein einlassen wollten. Es dauerte ein halbes Jahr, bis die Justizbeh\u00f6rden schlie\u00dflich doch aktiv wurden. Dies nicht zuletzt deshalb, weil Langbein handfeste Beweise gegen Boger, den Erfinder der <em>Boger-Schaukel<\/em> vorlegte, einer grausamen Foltermethode im KZ Auschwitz. Noch eine dritte Institution entwickelte zur selben Zeit Aktivit\u00e4ten: die Zentrale Stelle in Ludwigsburg begann mit Vorermittlungen gegen Angeh\u00f6rige der Lager-Gestapo und einige der \u00c4rzte in Auschwitz.<\/p>\n<p>Fritz Bauer holte im Juni 1959 s\u00e4mtliche Ermittlungen in Sachen Auschwitz mit dem Einverst\u00e4ndnis des Bundesgerichtshofs an das Landgericht Frankfurt am Main. Er hielt nichts davon, viele kleine Einzelprozesse anzusto\u00dfen, vielmehr ging es ihm darum, einen einzigen gro\u00dfen Prozess gegen m\u00f6glichst viele Angeklagte in die Wege zu leiten. Rasch gelang nun Festnahme um Festnahme: Noch 1959 kam Oswald Kaduk in Haft, einer der brutalsten SS-M\u00e4nner von Auschwitz. Auch Victor Capesius wurde festgenommen, der Leiter der Lagerapotheke. Im Jahr darauf konnten Richard Baer, der letzte Kommandant von Auschwitz, au\u00dferdem H\u00f6\u00df\u2018Adjutant Robert Mulka und Josef Klehr, der leitende Sanit\u00e4ter im H\u00e4ftlingskrankenbau Auschwitz, verhaftet werden.<\/p>\n<p>Die Frankfurter Staatsanw\u00e4lte machten mehrere Hundert \u00dcberlebende von Auschwitz ausfindig und befragten sie als Zeugen, was aufwendig war, zumal im Kalten Krieg keine offizielle Zusammenarbeit mit den Justizbeh\u00f6rden in den L\u00e4ndern hinter dem Eisernen Vorhang m\u00f6glich war; aber immerhin bestanden informelle Kontakte. Mit Bedacht betraute Fritz Bauer zwei junge Staatsanw\u00e4lte mit den Ermittlungen, Joachim K\u00fcgler und Georg Friedrich Vogel. Bauer wollte zeigen, dass in der west-deutschen Justiz, deren Reihen ja in hohem Ma\u00dfe mit einstigen Nationalsozialisten durchsetzt waren, eine junge, unbelastete Generation die kritische Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit vorantreiben w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Der Aufwand f\u00fcr die ermittelnden Staatsanw\u00e4lte und ihre Unterst\u00fctzer war hoch, zumal die zeithistorische Forschung sich Anfang der sechziger Jahre noch kaum mit dem Massenmord an den europ\u00e4ischen Juden und dem System der Konzentrations- und Vernichtungslager befasst hatte. An Studien, auf die sie sich h\u00e4tten st\u00fctzen k\u00f6nnen, mangelte es daher. Die Staatsanwaltschaft legte schlie\u00dflich dennoch ihre Anklage vor \u2013 auf \u00fcber 700 Seiten. 24 Personen wurden wegen Mordes und Beihilfe zum Mord vor Gericht gestellt. Da Richard Baer w\u00e4hrend der Untersuchungshaft verstorben war, war Robert Mulka nun derjenige mit dem einstmals h\u00f6chsten SS-Rang und daher der Hauptangeklagte.<\/p>\n<p>Hans Hofmeyer, im \u201eDritten Reich\u201c Richter an einem Erbgesundheitsgericht, er\u00f6ffnete das Verfahren \u201egegen Mulka und andere\u201c am 20.\u00a0Dezember 1963. Es begann im Plenarsaal des Frankfurter R\u00f6mer, dem Sitzungssaal der Stadtverordneten im historischen Rathaus; Anfang April 1964 zog das Gericht in das neu erbaute Haus Gallus um, was so geplant war, denn dort befand sich der gr\u00f6\u00dfere Saal. Die Aufmerksamkeit der Welt\u00f6ffentlichkeit begleitete den Prozess von Beginn an.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Auschwitz und die Alliierten<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Zwischen der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz im Januar 1945 und dem Beginn des Prozesses lagen fast 20 Jahre. Wie wurde in dieser Zeit mit den Verbrechen umgegangen? Insgesamt taten etwa 7 000 M\u00e4nner und Frauen im Stammlager Auschwitz und seinen etwa 40 Nebenlagern Dienst f\u00fcr die SS. Sch\u00e4tzungen zufolge waren zu Kriegsende noch mindestens 6\u00a0300 von ihnen am Leben. Etwa 1 000 wurden zwischen 1946 und 1949 aufgesp\u00fcrt, die meisten in der amerikanischen Zone des besetzten Deutschland. Die alliierten Milit\u00e4rgerichte f\u00fchrten kein spezielles Verfahren wegen Auschwitz durch, aber SS-Wachleute des Lagers standen in gleich mehreren KZ-Prozessen der Alliierten unter Anklage. Denn viele waren gegen Ende des Krieges im Zuge der Aufl\u00f6sung der Lager in den Grenzregionen des Deutschen Reiches in die Konzentrationslager im Reichsinneren versetzt und dort von den Befreiern sp\u00e4ter gefangengenommen worden.<\/p>\n<p>So wurden im Bergen-Belsen-Prozess, dem ersten alliierten KZ-Prozess, der zwischen September und November 1945 im britisch besetzten L\u00fcneburg stattfand, Josef Kramer, Lagerkommandant in Auschwitz-Birkenau und sp\u00e4ter in Bergen-Belsen, au\u00dferdem Franz H\u00f6ssler, Schutzhaftlagerf\u00fchrer im Stammlager Auschwitz und im Frauenlager Birkenau, und die beiden Auschwitz-Aufseherinnen Elisabeth Volkenrath und Irma Grese zum Tod durch den Strang verurteilt. In den Dachauer Prozessen, die im November 1945 begannen, verh\u00e4ngte ein amerikanisches Milit\u00e4rgericht die Todesstrafe \u00fcber mehrere SS-Leute von Auschwitz, darunter Vinzenz Sch\u00f6ttl, den Schutzhaftlagerf\u00fchrer in Monowitz, Otto Moll, den Leiter der Krematorien in Birkenau, und SS-Lagerarzt Friedrich Entress.<\/p>\n<p>Ein franz\u00f6sisches Milit\u00e4rgericht bestrafte im Natzweiler-Prozess Friedrich Hartjenstein, Kommandant von Auschwitz-Birkenau, mit dem Tod, ebenso Heinrich Schwarz, den Kommandanten des Lagers Monowitz. Auch im Mauthausen-, Buchenwald- und Ravensbr\u00fcck-Prozess standen SS-Leute von Auschwitz vor Gericht.<\/p>\n<p>Knapp 700 ehemalige Wachleute des Lagers wurden von den Alliierten gleich nach Kriegsende an Polen ausgeliefert. Hier mussten sich die rangh\u00f6chsten SS-Funktion\u00e4re verantworten: Kommandant Rudolf H\u00f6\u00df und sein Nachfolger Arthur Liebehenschel.<\/p>\n<p>H\u00f6\u00df wurde im April 1947 nach einem Urteil des Obersten Nationalen Tribunals in Warschau auf dem Gel\u00e4nde des Stammlagers Auschwitz unweit seiner einstigen Kommandanten-Villa hingerichtet. Liebehenschel stand gemeinsam mit 39 weiteren Mitgliedern der Lager-SS in Krakau vor dem Obersten Nationalen Tribunal. Er und 22 weitere Angeklagte wurden zum Tod verurteilt, das Urteil wurde im Dezember 1947 vollstreckt.<\/p>\n<p>Vor einem britischen Milit\u00e4rgericht musste sich im M\u00e4rz 1946 die F\u00fchrung der Hamburger Firma Tesch und Stabenow verantworten, die das KZ Auschwitz mit Zyklon B beliefert hatte, jenem Blaus\u00e4uregift, mit dem dort insgesamt zwischen 1,1 und 1,5 Millionen Menschen ermordet wurden, die meisten von ihnen Juden. Firmeneigent\u00fcmer Bruno Tesch und sein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer wurden zum Tod verurteilt und hingerichtet. Auch die Techniker der Firma Topf und S\u00f6hne in Erfurt, die die Vernichtungsanlagen in Birkenau gebaut hatten, erregten die Aufmerksamkeit der Alliierten. Der Verfolgungsdruck gegen die Verbrecher von Auschwitz und ihre Helfer lie\u00df jedoch erheblich nach, als die bundesdeutschen Justizbeh\u00f6rden daf\u00fcr zust\u00e4ndig wurden, sie zur Rechenschaft zu ziehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Vergangenheitspolitik in West-Deutschland<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Mit der Gr\u00fcndung der Bundesrepublik hielt die Exkulpation schwerbelasteter NS-T\u00e4ter Einzug in das Rechtssystem. Die Politik ihrer Amnestierung, Rehabilitation und gesellschaftlichen Integration begann. Bereits Mitte der F\u00fcnfziger fanden so gut wie keine Ermittlungen wegen nationalsozialistischer Verbrechen mehr statt. Gesuche der polnischen Justizbeh\u00f6rden um Auslieferung von NS-Verbrechern wurden schon seit 1950 nicht mehr beantwortet. Viele in Auschwitz t\u00e4tig gewesene Mediziner kamen im vergangenheitspolitischen Klima der f\u00fcnfziger Jahre in den Genuss politischer R\u00fccksichtnahmen.<\/p>\n<p>Nutznie\u00dfer der neuen Lage waren auch die Manager des IG Farben-Konzerns, die im Lager Monowitz, dem gr\u00f6\u00dften Nebenlager von Auschwitz, Tausende von H\u00e4ftlingen zur Zwangsarbeit rekrutiert hatten. Zwar mussten sie sich im Rahmen der N\u00fcrnberger Nachfolgeprozesse noch verantworten, jedoch wurden viele entweder freigesprochen oder nur zu kurzen Haftstrafen verurteilt. Nicht wenige stiegen in der euphorischen Atmosph\u00e4re des <em>Wirtschaftswunders<\/em> rasch in hohe Positionen der west-deutschen Industrie auf.<\/p>\n<p>Jedoch zeichnete sich Ende der f\u00fcnfziger Jahre auch eine andere Entwicklung ab. Eine zunehmende Sensibilisierung f\u00fcr die Verbrechen setzte ein, was an dem Umstand lag, dass unter den Sp\u00e4theimkehrern aus der Sowjetunion mehrere Hundert nachweislich schwerbelastete NS-Verbrecher waren. Nachrichten dar\u00fcber l\u00f6sten \u00f6ffentliche Emp\u00f6rung aus. So stand das Thema in der politischen Diskussion bald unter neuen Vorzeichen, und justizielle Ermittlungen kamen in Gang, wenn auch zun\u00e4chst noch eher zuf\u00e4llig.<\/p>\n<p>Unter gro\u00dfem Medieninteresse begann Ende April 1958 in Ulm der Prozess gegen die Mitglieder eines SS-Einsatzkommandos, denen zur Last gelegt wurde, im Sommer 1941 im deutsch-litauischen Grenzgebiet 5\u00a0000 Juden erschossen zu haben, darunter Frauen, Kinder und alte Leute. Am Ende wurden die Angeklagten zwar nicht wegen Mordes, sondern nur wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum Mord verurteilt. Aber mit dem Prozess waren Ausma\u00df und Brutalit\u00e4t der Verbrechen offensichtlich geworden. Dass die Taten bislang weder bekannt noch geahndet waren, l\u00f6ste allenthalben Best\u00fcrzung aus. Der Ulmer Prozess zeuge von dem Umstand, schrieb Ernst M\u00fcller-Meiningen in der <em>S\u00fcddeutschen Zeitung<\/em>, dass Gerichtsverfahren gegen NS-T\u00e4ter \u201eZufallsprodukte einer Zufallsjustiz\u201c seien.<\/p>\n<p>Mehrere Zeitungen forderten nun, die Bundesrepublik habe die juristischen Ermittlungen endlich auf eine systematische Grundlage zu stellen. Eine kleine, kritische Minderheit setzte sich vehement gegen den eingetretenen Ahndungsstillstand ein. In hohem Ma\u00dfe trug auch der propagandistische Druck aus Ost-Berlin zu einem Umdenken im Westen bei. Die DDR leitete 1957\/58 ihre Kampagne gegen \u201eHitlers Blutrichter in Adenauers Diensten\u201c ein. Angeprangert wurde die hohe Elitenkontinuit\u00e4t, die insbesondere in der west-deutschen Justiz auszumachen war.<\/p>\n<p>Fast alle Richter und Staatsanw\u00e4lte, die vor 1945 aktiv gewesen waren, hie\u00df es, befanden sich hier seit Anfang der f\u00fcnfziger Jahre wieder in Amt und W\u00fcrden. Die Enth\u00fcllungen und die mitgelieferten handfesten Beweise riefen in der Bundesrepublik eine kritische \u00d6ffentlichkeit auf den Plan. Politisch aktive Studenten und Studentinnen prangerten die bestehenden Verh\u00e4ltnisse an und riefen nach der personellen S\u00e4uberung der Justiz. Medienvertreter forderten, die NS-Belastungen der Richterschaft und anderer Berufsgruppen nicht l\u00e4nger zu bagatellisieren.<\/p>\n<p>Die Justizminister der L\u00e4nder gerieten so unter Druck, dass sie 1958 den Beschluss fassten, eine zentrale Ermittlungsbeh\u00f6rde in Sachen NS-Verbrechen einzurichten. Noch im selben Jahr entstand in Ludwigsburg die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufkl\u00e4rung nationalsozialistischer Verbrechen. Sie war daf\u00fcr zust\u00e4ndig, den Massenmord an den europ\u00e4ischen Juden und die Verbrechen in den Konzentrations- und Vernichtungslagern sowie den Ghettos im deutsch besetzten Europa aufzukl\u00e4ren und Vorermittlungen zu f\u00fchren. Kam ein Verfahren zustande, so gab Ludwigsburg die Ermittlungen an die zust\u00e4ndige Staatsanwaltschaft ab. Die Juristen in der Zentralen Stelle nahmen ihre Arbeit umgehend auf. Sie hatten viel zu tun, zumal ihre Beh\u00f6rde stetig unterbesetzt war. Was ihre T\u00e4tigkeit zus\u00e4tzlich erschwerte, war die Feindseligkeit aus dem eigenen Berufsstand. Nicht selten mussten sich die Ludwigsburger Juristen als \u201eNestbeschmutzer\u201c beschimpfen lassen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Der Prozess und die \u00d6ffentlichkeit<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Anders als im N\u00fcrnberger Prozess gegen die \u201eHauptkriegsverbrecher\u201c standen beim Auschwitz-Prozess keine namhaften Repr\u00e4sentanten des NS-Staates vor Gericht. Angeklagt waren in Frankfurt vielmehr die Handlanger und Exekutoren der Massenvernichtung, darunter SS-Offiziere, Mitglieder der Lager-Gestapo, KZ-Aufseher, Sanit\u00e4ter, einige \u00c4rzte, der Lagerapotheker, der Verwalter der Kleiderkammer und ein ehemaliger Kapo, also ein Funktionsh\u00e4ftling, der der SS zugearbeitet hatte. Die Angeklagten waren unauff\u00e4llige Leute, hatten nach dem Krieg in b\u00fcrgerlichen Berufen wieder Fu\u00df gefasst, beispielsweise als Kaufleute, Angestellte und Unternehmer, viele genossen soziales Ansehen.<\/p>\n<p>Zeitungen brachten ausf\u00fchrliche Portr\u00e4ts \u00fcber sie, beispielsweise <em>Die Welt<\/em>, die <em>Frankfurter Rundschau<\/em>, die <em>S\u00fcddeutsche<\/em> und die <em>Frankfurter Allgemeine Zeitung<\/em>. Der Prozess erreichte die \u00d6ffentlichkeit von Beginn an und wurde weithin wahrgenommen. Rundfunk und Fernsehen ver\u00f6ffentlichten Begleitdokumentationen. Rasch erschienen auch B\u00fccher: Hermann Langbein, der nach internen Querelen seit Mitte 1960 nicht mehr Generalsekret\u00e4r des Auschwitz-Komitees war, protokollierte den Prozess akribisch und ver\u00f6ffentlichte seine zweib\u00e4ndige, eindringliche Prozessdokumentation gleich 1965. Bernd Naumann, Gerichtsreporter der <em>Frankfurter Allgemeinen Zeitung<\/em>, publizierte seine Reportagen als Buch unter dem Titel <em>Bericht \u00fcber die Strafsache gegen Mulka und andere<\/em>.<\/p>\n<p>Viele namhafte Journalisten schrieben ebenfalls \u00fcber das Verfahren, darunter Axel Eggebrecht, Ralph Giordano, Dietrich Strothmann, Inge Deutschkron und Martin Warnke. Schriftsteller, Philosophen und Publizisten kamen hinzu, darunter Marie Luise Kaschnitz, Martin Walser und G\u00fcnter Grass. W\u00e4hrend des Prozesses fand Ende 1964 in der Frankfurter Paulskirche eine medial vielbeachtete und gut besuchte Ausstellung zum Thema <em>Auschwitz \u2013 Bilder und Dokumente<\/em> statt. Auch in der Kunst schlug sich der Prozess nieder: Peter Weiss schrieb sein bekanntes St\u00fcck \u201eDie Ermittlung. Ein Oratorium in 11 Ges\u00e4ngen\u201c, in das er Aussagen integrierte, die im Gerichtssaal gefallen waren. Damit kam das Auschwitz-Verfahren auch auf die Theaterb\u00fchnen, zudem als gesamtdeutsches Projekt: Im Oktober 1965 wurde <em>Die Ermittlung<\/em> parallel an 15 H\u00e4usern in West- und in Ost-Deutschland aufgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Mit Schrecken konstatierten Prozessberichterstatter, dass die Auschwitz-T\u00e4ter ihre Schuld nicht eingestanden. Die Angeklagten bestritten vor Gericht zwar nicht, dass im Lager t\u00e4glich gemordet wurde, dass Selektionen stattfanden, also die \u201enicht arbeitsf\u00e4higen\u201c H\u00e4ftlinge ausgesondert und in den Gaskammern ermordet wurden. Aber sie lehnten es ab, pers\u00f6nliche Verantwortung daf\u00fcr zu tragen und beteuerten ihre Unschuld.<\/p>\n<p>Fritz Bauer erwartete sich vom Prozess breite gesellschaftliche Wirkung und, wie er sagte, die \u201eBew\u00e4ltigung der Vergangenheit\u201c. Er wollte, dass der Prozess nicht nur dazu diente, die Schuldigen zu bestrafen, sondern dass die Vergegenw\u00e4rtigung des Grauens auch au\u00dferhalb des Frankfurter Gerichtssaals m\u00f6glichst viele Menschen erreichte.<\/p>\n<p>Die \u201eSelbstaufkl\u00e4rung\u201c der deutschen Gesellschaft, von der er oft sprach, war ganz im Sinne seines demokratischen Rechtsbewusstseins sein erhofftes Ziel. Er setzte sich auch damit daf\u00fcr ein, es zu erreichen, indem er Historiker vom Institut f\u00fcr Zeitgeschichte M\u00fcnchen als Sachverst\u00e4ndige bestellte, die vor Gericht den historisch-politischen Kontext der Verbrechen von Auschwitz ausleuchteten. Die vier Wissenschaftler Hans Buchheim, Helmut Krausnick, Hans-Adolf Jacobsen und Martin Broszat legten dem Frankfurter Gericht ihre Expertise dar. Sie f\u00fchrten unter anderem aus, wie die nationalsozialistische Machtapparat funktionierte, befassten sich mit der Organisation und der Mentalit\u00e4t der SS, dem System der Konzentrationslager und der Gewaltpolitik in Polen. Ihre Gutachten lieferten die wissenschaftliche Grundlage f\u00fcr den Prozess. Unter dem Titel <em>Anatomie des SS-Staates<\/em> wurden sie noch 1965 in zwei B\u00e4nden publiziert \u2013 ein zeithistorischer \u201eBesteller\u201c.<\/p>\n<p>Im Zentrum des Auschwitz-Prozesses stand die Zeugenbefragung. Mehr als 200 \u00dcberlebende des Lagers aus 19 verschiedenen L\u00e4ndern sagten vor Gericht aus. Dass sie dazu bereit waren, war vor allem Hermann Langbein zu verdanken, der die meisten von ihnen ausfindig gemacht hatte und sie davon \u00fcberzeugen konnte, ihren Beitrag zur Verurteilung der Angeklagten zu leisten. F\u00fcr viele \u00dcberlebende war es seit Kriegsende die erste Wiederbegegnung mit Deutschen. Den Angeklagten gegen\u00fcberzutreten und sich den peinigenden Verh\u00f6ren ihrer Verteidiger auszusetzen war f\u00fcr sie eine hohe nervliche Belastung.<\/p>\n<p>Dass sich im eisigen Klima des Kalten Krieges im Dezember 1964 schlie\u00dflich eine Gerichtsdelegation auf die Reise nach Polen machte, ist erstaunlich, vor allem angesichts der au\u00dfenpolitischen Umst\u00e4nde, unter denen der Auschwitz-Prozess stattfand. Denn diplomatische Beziehungen zur Volksrepublik Polen bestanden in der Bundesrepublik zu dieser Zeit nicht. Die Ortsbesichtigung im ehemaligen Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz bildete den juristischen und politischen H\u00f6hepunkt des Prozesses. Bei Kapitalverbrechen war es im deutschen Rechtswesen \u00fcblich, dass ein Gericht den Tatort in Augenschein nahm, vor allem, wenn keine Gest\u00e4ndnisse vorlagen.<\/p>\n<p>Dass die Fahrt tats\u00e4chlich zustande kam, war auf das Engagement von Henry Ormond, einem Vertreter der Nebenklage, und dasjenige seines polnischen Kollegen Jan Sehn zur\u00fcckzuf\u00fchren, dem Direktor des Kriminologischen Instituts der Universit\u00e4t Krakau. Die Bundesregierung in Bonn unterst\u00fctzte das Vorhaben, geleitet von der Hoffnung, der Auschwitz-Prozess werde das deutsche Ansehen im Ausland verbessern. Bis zu 300 Journalisten aus ganz Europa, aus den USA und Israel machten die Ortsbesichtigung zum publizistischen Gro\u00dfereignis.<\/p>\n<p>Die Fahrt nach O\u015bwi\u0119cim\/Auschwitz hatte f\u00fcr den Prozess zentrale Funktion, denn sie erm\u00f6glichte es, Fakten zu \u00fcberpr\u00fcfen und zu konkretisieren. Evident war nun beispielsweise, dass das Stammlager, anders als von Angeklagten im Gericht vorgebracht, keineswegs zu gro\u00df war, als dass man nicht h\u00e4tte wissen k\u00f6nnen, was dort vor sich ging. Vielmehr war das Lagergel\u00e4nde von jedem Wachturm aus zu \u00fcberblicken. Aus Dachluken, Guckl\u00f6chern und durch die Ritzen der Holzbalken vor den Fenstern konnten H\u00e4ftlinge beobachten, was geschah \u2013 ganz so, wie es Zeugen geschildert hatten.<\/p>\n<p>Am Ende des Prozesses standen von den urspr\u00fcnglich 24\u00a0Angeklagten noch 20 vor Gericht. Zwei waren verstorben, einer aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden f\u00fcr verhandlungsunf\u00e4hig erkl\u00e4rt worden, und ein Verfahren wurde abgetrennt. Im\u00a0August 1965 verk\u00fcndete Hans Hofmeyer nach 183 Prozesstagen das Urteil. Sechs Angeklagte\u00a0wurden zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt, elf erhielten Zeitstrafen und drei wurden freigesprochen.<\/p>\n<p>Die Freigesprochenen waren Johann Schobert von der Politischen Abteilung des KZ Auschwitz, au\u00dferdem Sanit\u00e4tsdienstgrad Arthur Breitwieser und Zahnarzt Willy Schatz. Lebensl\u00e4nglich erhielten Stefan Baretzki, Blockf\u00fchrer der Strafkompanie, der Funktionsh\u00e4ftling Emil Bednarek, Wilhelm Boger von der Politischen Abteilung, Franz Hofmann, Schutzhaftlagerf\u00fchrer und Lagerf\u00fchrer des Zigeunerlagers, au\u00dferdem Rapportf\u00fchrer Oswald Kaduk und Sanit\u00e4tsdienstgrad Josef Klehr. Auf 14 Jahre lautete das Urteil f\u00fcr Robert Mulka, den rangh\u00f6chsten Angeklagten; 1968 wurde er wegen Haftunf\u00e4higkeit entlassen, im Jahr darauf starb er. Zehn Jahre erhielt Ludwig Stark von der Politischen Abteilung, neun Jahre der Lagerapotheker Viktor Capesius, mit sieben Jahren wurden Karl H\u00f6cker, Adjutant unter Kommandant Baer, und Willi Frank, der Leiter der Zahnstation bestraft, sechs Jahre erhielt Kommandof\u00fchrer Bruno Schlage, f\u00fcnf Jahre Klaus Dylewski von der Politischen Abteilung, vier Jahre und sechs Monate Sanit\u00e4tsdienstgrad Herbert Scherpe, vier Jahre Pery Broad von der Politischen Abteilung, drei Jahre und sechs Monate Sanit\u00e4tsdienstgrad Emil Hantl und drei Jahre und drei Monate der Lagerarzt Franz Lucas.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Folgen des Prozesses<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Hofmeyer betonte in seiner Urteilsbegr\u00fcndung, das Frankfurter Schwurgericht sei nicht berufen, \u201edie Vergangenheit zu bew\u00e4ltigen\u201c. Anders als Fritz Bauer richtete er den Fokus nicht auf die historische Bedeutung des Verfahrens und auch nicht auf die gesellschaftliche \u201eSelbstaufkl\u00e4rung\u201c in der Bundesrepublik. Dem Gericht war es ihm zufolge vielmehr darum gegangen, die Schuld der Angeklagten zu bewerten.<\/p>\n<p>Hier schloss sich das Urteil insofern dem Gutachten von Hans Buchheim an, als erkl\u00e4rt wurde, die Angeklagten k\u00f6nnten sich nicht auf einen Befehlsnotstand berufen. Nach Buchheim handelten die T\u00e4ter, anders als sie darstellten, nicht aus einer Notlage heraus, sondern aus \u00dcberzeugung, Ehrgeiz, Bequemlichkeit und \u00e4hnlichen Motiven. Das Gericht schloss sich aber auch den Ansichten der Verteidigung an, denn es befand, das Schicksal der ins Lager Deportierten sei ohnehin schon besiegelt und ihr Tod nicht abzuwenden gewesen, weshalb den Angeklagten kein eigener Tatwille zu attestieren sei.<\/p>\n<p>Die juristische Bedeutung des Auschwitz-Prozesses lag am Ende in dem Umstand, dass erstmals von einem deutschen Gericht festgestellt wurde, wie der Massenmord in Auschwitz vonstatten- gegangen war. Durch die wissenschaftlichen Gutachten, die Zeugenaussagen, die historischen Dokumente und die Ortsbesichtigung wurde das Gesamtgeschehen erfasst, so dass ein klares Bild von der arbeitsteilig organisierten Massenvernichtung entstehen konnte. Die Systematik des Mordens trat im Prozess ebenso zu Tage wie die Funktionsweise des b\u00fcrokratischen Apparats der SS, und auch die Lebensbedingungen der H\u00e4ftlinge kamen ans Licht.<\/p>\n<p>Der Frankfurter Prozess lenkte den Blick zudem auf die Deutschen und die west-deutsche Gesellschaft. Fritz Bauer, der sich viel von der \u00f6ffentlichen Wirkung des Verfahrens versprach, war die Begleitung durch die Medien, die Kunst und die historische Wissenschaft besonders wichtig. Tats\u00e4chlich war das Interesse der \u00d6ffentlichkeit gro\u00df. Mehrere Tausend Zuh\u00f6rer besuchten den Prozess, Lehrer und Lehrerinnen kamen mit ihren Schulklassen. Es besteht kein Zweifel: Nach dem Prozess war es in der Bundesrepublik so gut wie unm\u00f6glich, nichts \u00fcber das Vernichtungslager Auschwitz zu wissen.<\/p>\n<p>Wie vor allem die j\u00fcngere Generation auf den Prozess reagierte, ist schwer zu sagen. Folgt man den Meinungsumfragen vom Dezember 1963 und August 1964, so zeigt sich, dass sich trotz des gro\u00dfen \u00f6ffentlichen Interesses auch eine gewisse M\u00fcdigkeit einstellte. In Umfragen votierten die Befragten mehrheitlich f\u00fcr einen Schlussstrich unter die Ermittlungen gegen NS-T\u00e4ter. Aber viele Befragte, etwa 40 Prozent, verlangten eben doch, die juristische Verfolgung fortzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Fritz Bauer war der Ansicht, dass alle, die im Lager Auschwitz t\u00e4tig gewesen waren, sich am systematischen Massenmord verantwortlich beteiligt hatten und daher wegen Mordes zu verurteilen seien. Die Verbrechen von Auschwitz waren f\u00fcr ihn keine Summe von Einzelereignissen, und der Massenmord lie\u00df sich nach seiner Auffassung eben nicht in einzelne Episoden aufl\u00f6sen. Vom Urteil war er daher entt\u00e4uscht. Indem das Gericht das Geschehen in Einzeltaten zerlegte, entsch\u00e4rfte es seiner Ansicht nach die Bedeutung von Auschwitz.<\/p>\n<p>Besonders kritisierte er die Problematik \u201eT\u00e4terschaft\u201c und \u201eBeihilfe\u201c. Dass den Angeklagten vom Gericht ein \u201eirrendes Gewissen\u201c zugebilligt wurde und sie als \u201eGehilfen\u201c galten, hielt er f\u00fcr unhaltbar. Bauer war insgesamt unzufrieden dar\u00fcber, dass es im Prozess nicht gelungen war, die H\u00fcrden des deutschen Strafrechts zugunsten einer konsequenten Ahndung und Aufkl\u00e4rung der Verbrechen zu \u00fcberwinden.<\/p>\n<p>Als er kurz vor seinem 65.\u00a0Geburtstag im Juli 1968 starb, lie\u00df sich die langfristige gesellschaftliche und politische Bedeutung des Auschwitz-Prozesses noch nicht absehen. Was er mit dem Prozess tats\u00e4chlich erreicht hatte, war ihm nicht bewusst. Der Auschwitz-Prozess, das l\u00e4sst sich heute klar sagen, war der historisch-politisch wichtigste Versuch, die Taten strafrechtlich zu ahnden, dar\u00fcber hinaus gab er den entscheidenden Ansto\u00df zur breiten politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit den NS-Massenverbrechen.<\/p>\n<p>Im April 2013 \u00fcberraschte die Zentrale Stelle Ludwigsburg mit der Nachricht, dass sie 50 Angeh\u00f6rige des Wachpersonals von Auschwitz-Birkenau ausfindig gemacht und Vorermittlungen gegen sie wegen Beihilfe zum Mord eingeleitet habe. Noch immer also lie\u00dfen und lassen sich Personen finden, deren in Auschwitz begangene Taten nie ges\u00fchnt wurden. Dass nun gegen sie ermittelt werden kann, ist auf den Prozess gegen John Demjanjuk zur\u00fcckzuf\u00fchren, der 2011 vom Landgericht M\u00fcnchen verurteilt wurde, weil er Teil der Vernichtungsmaschinerie im Lager Sobibor war. Zwar starb Demjanjuk, bevor das Urteil rechtskr\u00e4ftig wurde, dennoch bedeutet es eine wichtige Korrektur in der Geschichte der Rechtsprechung mit Blick auf die NS-Verbrechen: Die individuelle Tatbeteiligung muss nun nicht l\u00e4nger nachgewiesen, der Tatwille nicht mehr belegt werden, denn es gilt: Wer in welcher Funktion auch immer in einem Vernichtungslager t\u00e4tig war, hat sich am systematischen Massenmord beteiligt. Fritz Bauer vertrat diese Anschauung schon in den sechziger Jahren.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Auschwitz-Prozess war der gr\u00f6\u00dfte und bis dahin l\u00e4ngste Mordprozess in der deutschen Rechtsgeschichte. Verhandelt wurde zwischen Dezember 1963 und August 1965 \u00fcber die Massenverbrechen an Juden und anderen Verfolgtengruppen im nationalsozialistischen Staat. In allen Details trat im Gerichtssaal das Grauen im Lagerkomplex zu Tage. 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