{"id":109602,"date":"2025-10-07T15:17:14","date_gmt":"2025-10-07T13:17:14","guid":{"rendered":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/?post_type=media-library&#038;p=109602"},"modified":"2025-10-07T15:19:25","modified_gmt":"2025-10-07T13:19:25","slug":"heilsnotwendig-oder-schaedlich-der-kirchenstaat-historischer-ueberblick-und-analyse","status":"publish","type":"media-library","link":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/mediathek-eintrag\/heilsnotwendig-oder-schaedlich-der-kirchenstaat-historischer-ueberblick-und-analyse\/","title":{"rendered":"Heilsnotwendig oder sch\u00e4dlich?"},"content":{"rendered":"<p>Am Anfang muss die Definition und Abgrenzung einiger Begrifflichkeiten stehen. Vatikan ist streng genommen die Bezeichnung eines H\u00fcgelgel\u00e4ndes am rechten Tiberufer und seiner Bebauung, n\u00e4mlich in der Antike der Zirkus des Caligula (37\u201341) und Nero (54\u201368), die Nekropole mit dem Petrusgrab, der Petersdom, ab dem 15. Jahrhundert der Apostolische Palast als Sitz der P\u00e4pste samt ihrer Kurie in den umliegenden Geb\u00e4uden, die Sixtinische Kapelle, die Museen, die Bibliothek, die G\u00e4rten, mehrere Kirchen, Kapellen und Hospize \u2013 so auch der Campo Santo Teutonico \u2013 sowie der Stadtteil namens Borgo. All das, was h\u00e4ufig als Vatikan bezeichnet wird, liegt heute, geregelt durch die Lateranvertr\u00e4ge von 1929, auf dem Staatsgebiet des Staats der Vatikanstadt. Wenn von den Aktivit\u00e4ten des Papstes und der Kurie im Hinblick auf die Leitung der Weltkirche die Rede ist, ist korrekterweise der Begriff des Heiligen Stuhls zu verwenden. Die neuzeitliche Auffassung von Staat inkludiert einen Souver\u00e4n an der Spitze. Oder andersherum gesagt: In der Neuzeit wurde es grundlegend, dass ein Souver\u00e4n eines Staatsgebietes bedurfte. Deshalb klammerten sich auch viele an den Kirchenstaat, weil \u00fcberwiegend davon ausgegangen wurde, dass der Papst ohne Staat nicht souver\u00e4n sein k\u00f6nne. Man konnte sich generell einen Souver\u00e4n ohne Staat nicht vorstellen. Als der Kirchenstaat dann im 19. Jahrhundert verloren ging, verst\u00e4rkte sich in dieser konkreten Notlage die Lehre vom Heiligen Stuhl, freilich aufbauend auf der langen Tradition des Apostolischen Stuhls. Gerade in der heutigen Lateranuniversit\u00e4t wurde diese Theo\u00adrie ausbuchstabiert, beispielsweise in Form der Analogie, dass, so wie weltliche Herrscher \u00fcber ein Territorium, die P\u00e4pste \u00fcber die Seelenwelt verf\u00fcgen w\u00fcrden. Ziel war es, ein souver\u00e4nes Amt ohne Staatsgebiet zu begr\u00fcnden. Nat\u00fcrlich gibt es Verschr\u00e4nkungen zwischen den genannten Institutionen. Im Folgenden soll es aber besonders um den Kirchenstaat gehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Der Kirchenstaat \u2013 eine Hinf\u00fchrung<\/h3>\n<p>In der dritten Auflage des Lexikons f\u00fcr Theologie und Kirche definierte der Kirchenhistoriker Erwin Gatz (1933\u20132011) den Kirchenstaat folgenderma\u00dfen: \u201eAls Kirchenstaat im weiteren Sinn bezeichnet man jenen ausgedehnten Landbesitz, den die P\u00e4pste nach der Konstantinischen Wende erwarben, im engeren Sinn dagegen nur jene Gebiete Mittelitaliens, in denen sie von der Mitte des 8. Jahrhunderts bis 1859\/70 die Landesherrschaft innehatten beziehungsweise beanspruchten.\u201c Der Kirchenstaat war folglich ein Territorialstaat wie jeder andere auch, der \u00fcber 1000 Jahre in unterschiedlicher Gr\u00f6\u00dfe bestand. Zum Gebiet geh\u00f6rten im Wesentlichen die Hauptstadt Rom, die f\u00fcnf Regionen der r\u00f6mischen Campagna, des Patrimoniums Petri, Umbriens, der Marken und der Romagna und dehnte sich somit vom Tyrrhenischen bis zum Adriatischen Meer aus. Es war also ein geschlossenes Gebiet. S\u00fcdlich lag das K\u00f6nigreich Neapel\/Sizilien, n\u00f6rdlich war die Toskana und die Po-Ebene. Weiterhin geh\u00f6rten zum Kirchenstaat die Exklaven Pontecorvo und Benevent im K\u00f6nigreich Neapel sowie in S\u00fcdfrankreich die Stadt Avignon und die Grafschaft Venaissin (bis 1791).<\/p>\n<p>Wenn man will, kann der Anfang des Kirchenstaats bereits auf das 4. Jahrhundert datiert werden, als, beginnend mit der Konstantinischen Wende, der r\u00f6mischen Kirche von Kaisern und anderen Adeligen immer mehr Besitzungen vermacht wurden und die r\u00f6mische Kirche schnell zum gr\u00f6\u00dften Grundbesitzer Italiens aufstieg. In diesen Besitzungen, sp\u00e4ter mit Grundherrschaft versehen, kann man die Grundlage des sp\u00e4teren Kirchenstaats sehen. Freilich kann man im Mittelalter nicht von Staat im heutigen Sinne, also einem geschlossenen Territorium mit Beh\u00f6rden et cetera, sprechen. Vielmehr geht es um Gebiete, die unter p\u00e4pstlicher Herrschaft standen.<\/p>\n<p>Grundlegend ist f\u00fcr die Geschichte des Kirchenstaats festzuhalten: Das Schicksal des Kirchenstaats war immer eng an die Entwicklung des Papsttums gebunden. F\u00fcr ein Jahrtausend nahm der Papst eine Doppelrolle ein: Er vereinte in seiner Hand weltliche Herrschaft \u00fcber den Kirchenstaat und die geistliche Gewalt als Oberhaupt der Kirche. Beim Kirchenstaat handelte es sich somit um ein geistliches Territorium in Form einer Wahlmonarchie, was die Kontinuit\u00e4t erschwerte. Schlie\u00dflich gab es eben keine Dynastie mit Erbfolge, viele P\u00e4pste amtierten nur kurz und gerade die l\u00e4ngeren Sedisvakanzen brachten oft Probleme mit sich. Im Kirchenstaat waren geistliche und weltliche F\u00fchrungs- und Verwaltungsfunktionen \u2013 auch auf den Ebenen unterhalb des Papstes \u2013 eng miteinander verbunden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Der Kirchenstaat vom 8. bis zum 18. Jahrhundert<\/h3>\n<p>So gaben sich das Auf und Ab von Papsttum und Gedeihen des Kirchenstaats die Hand. Als sich West- und Osteuropa aufgrund diverser Gr\u00fcnde immer mehr auseinanderlebten, das r\u00f6mische Reich erst geteilt wurde, sp\u00e4ter Westrom unterging, kam dem Papst in Rom und allgemein im Westen eine gr\u00f6\u00dfere weltliche Rolle zu. Entscheidend waren die Entwicklungen im 8. Jahrhundert. Als der byzantinische Kaiser mit der Verteidigung seines Reiches gegen Bedrohungen aus dem Osten besch\u00e4ftigt war, wandte sich der Papst an die Franken, um Hilfe gegen die Langobarden zu erhalten. 754 kam es zwischen Papst Stephan II. (752\u2013757) und K\u00f6nig Pippin dem J\u00fcngeren (751\u2013768) zum B\u00fcndnis \u2013 eine ebenso fundamentale wie folgenschwere Weichenstellung f\u00fcr die abendl\u00e4ndische Geschichte der folgenden Jahrhunderte. Die Franken unterwarfen die Langobarden und wurden nun zur Schutzmacht f\u00fcr den Papst, der wiederum dem fr\u00e4nkischen K\u00f6nig den Titel Patricius Romanorum verlieh.<\/p>\n<p>Die Pippinische Schenkung von 754, die quasi offizielle Errichtung des Kirchenstaats, die dem Papst die Restitution des Dukats von Rom und anderer Gebiete in Mittelitalien zusicherte, war folglich eine Besitzgarantie. Auffallend ist, dass in diesen Kontext die Erfindung der Konstantinischen Schenkung als historische Legitimation der weltlichen Anspr\u00fcche der P\u00e4pste fiel. Es handelt sich hierbei um eine Erfindung des 8. Jahrhunderts, wobei allerdings Ereignisse des 4. Jahrhunderts geschildert werden. Die Konstantinische Schenkung stellt wohl die gr\u00f6\u00dfte F\u00e4lschung des Mittelalters dar, die aber erst durch Humanisten im 15. Jahrhundert als solche entlarvt wurde. Im Zuge der Kaiserkr\u00f6nung Karls des Gro\u00dfen (768\u2013814) im Jahre 800 erfolgte die Eingliederung des Kirchenstaats ins Frankenreich, wobei dieser aber weitgehend autonom blieb.<\/p>\n<p>Im 9. Jahrhundert erfolgte der Niedergang der karolingischen Herrschaft, in Rom herrschten fortan Adelsfamilien, in der Papstgeschichte spricht man vom saeculum obscurum. Anl\u00e4sslich der Kaiserkr\u00f6nung Ottos I. des Gro\u00dfen (936\/962\u2013973) 962 kam es zur Erneuerung der Schutzherrschaft und der Schenkungen. Im Zuge des gregorianischen Reformpapsttums konsolidierte sich die p\u00e4pstliche Herrschaft, unter Papst Innozenz III. (1198\u20131216) \u2013 einem der m\u00e4chtigsten P\u00e4pste des Mittelalters und entschiedenen Vertreters des Anspruchs der Suprematie \u2013 stabilisierte sie sich weiter und wurde zu einer beachtlichen Territorialmacht ausgebaut.<\/p>\n<p>Am Anfang des 13. Jahrhunderts schied der Kirchenstaat aus dem Heiligen R\u00f6mischen Reich aus. Durch die Zeit des Avignonesischen Papsttums (1309\u20131376\/1377) zerfiel der Kirchenstaat, da die P\u00e4pste in Avignon residierten und in Italien die klaren Zust\u00e4ndigkeiten fehlten. Faktisch hatten die P\u00e4pste zeitweise keine Herrschaft mehr \u00fcber den Kirchenstaat, somit aber auch keine Einnahmen, weswegen in der avignonesischen Zeit neue Finanzquellen gefunden werden mussten. Die Zur\u00fcckgewinnung des Kirchenstaats f\u00fcr den Papst gelang 1353 durch den Kardinallegaten Aegidius Albornoz (um 1310\u20131367). Als mehrere P\u00e4pste um die Macht rivalisierten, beg\u00fcnstigte dies das Aufkeimen von Anspr\u00fcchen lokaler M\u00e4chte. Negativ wirkte sich auch der Nepotismus des Sp\u00e4tmittelalters und der Fr\u00fchen Neuzeit aus, denn dadurch gingen Herrschaftsbereiche verloren.<\/p>\n<p>Freilich gab es auch viele R\u00fcckgewinnungsversuche: Dies gelang vor allem unter den P\u00e4psten Nikolaus V. (1447\u20131455) und Pius II. (1458\u20131464). Neben den F\u00fcrstent\u00fcmern Mailand, Venedig, Florenz und Neapel war der Kirchenstaat die f\u00fcnfte gro\u00dfe Macht in Italien. Unter Papst Julius II. (1503\u20131513) erzielte er, auch durch neue Eroberungen, die gr\u00f6\u00dfte Ausdehnung seiner Geschichte. Mit dem sacco di Roma 1527 folgte erneut eine \u2013 wenn auch nur kurzfristige \u2013 Bedrohung des Kirchenstaats. Im 16. Jahrhundert verhinderte die Sorge der P\u00e4pste um den Kirchenstaat ein geschlossenes Vorgehen der europ\u00e4ischen Herrscher gegen die Reformation. Zudem hatte die Verlegung des Konzils von Trient (1545\u20131563) nach Bologna in den Kirchenstaat 1547 kirchenpolitisch negative Auswirkungen, da die Protestanten daraufhin definitiv nicht mehr zur Konzilsteilnahme zu gewinnen waren. Ab der Mitte des 17. Jahrhunderts \u2013 nach dem Westf\u00e4lischen Frieden 1648 \u2013 galt der Kirchenstaat in milit\u00e4rischer und politischer Hinsicht als bedeutungslos, w\u00e4hrend Rom im Zeitalter des Barocks in k\u00fcnstlerischer Hinsicht innerhalb Europas in der ersten Liga mitspielte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Die Verwaltung des Kirchenstaats<\/h3>\n<p>Im Hinblick auf die Verwaltung des Kirchenstaats gab es gro\u00dfe institutionelle Verschr\u00e4nkungen zwischen den geistlichen und weltlichen Aufgaben des Papstes. Den Sitz hatten diese Verwaltungsorgane im Lateran. Entscheidend war die Kanzlei, die Apostolische Kammer und die Rota. Die wichtigste Regierungsbeh\u00f6rde war die Apostolische Kammer mit dem Kardinalk\u00e4mmerer an der Spitze und dem Thesaurar an zweiter Stelle, deren Kompetenzen in der Verwaltung der Finanzen lagen. Im 16. Jahrhundert f\u00fchrte Sixtus V. (1585\u20131590) 1588 eine Kurienreform durch und errichtete Kongregationen, darunter nat\u00fcrlich auch welche f\u00fcr den Kirchenstaat: Schon unter Paul IV. (1555\u20131559) wurde eine Aufsichtsbeh\u00f6rde errichtet, unter Sixtus V. Kongregationen f\u00fcr Sozialhilfe, Steuerbeschwerden und Marine, sp\u00e4ter f\u00fcr die Aufsicht \u00fcber die Finanzen (1592) und den Schutz der Vasallen der Barone (1596) sowie f\u00fcr die Kontrolle der Integrit\u00e4t des Staats (1637).<\/p>\n<p>Weitere Zust\u00e4ndigkeiten waren die Regierung von Avignon und Fermo, der Hafen von Ancona, Stra\u00dfen, Wasserwege, Bew\u00e4sserung, Trockenlegung von S\u00fcmpfen sowie Verwaltungsvereinfachung. Es ist dabei wichtig anzumerken, dass die Kongregationen auch f\u00fcr die im Kirchenstaat wenig systematisch und \u00fcberschaubar geordnete Judikative zust\u00e4ndig waren, n\u00e4mlich als Gerichte zweiter und dritter Instanz. Auf den unteren Ebenen spielten hingegen Familien und Adel samt ihrem Lehensbesitz eine wichtige Rolle im Herrschaftsgef\u00fcge des Kirchenstaats.<\/p>\n<p>Auch die Finanzen waren f\u00fcr die Bereiche der weltlichen Herrschaft und der kirchlichen Sph\u00e4re nicht zu trennen. Finanzquellen waren die Besitzungen, Spenden anderer L\u00e4nder, Eink\u00fcnfte aus Lehen, auch von den Kommunen des Kirchenstaats und deren Amtstr\u00e4gern. Diese Geldquellen versiegten w\u00e4hrend der Avignonzeit, sodass neue gefunden werden mussten, die sich vor allem in innerkirchlichen Abgaben und Geb\u00fchren \u2013 Annaten, Servitien, Dispense \u2013 sowie der Simonie von Kurien\u00e4mtern auftaten. Es l\u00e4sst sich insgesamt konstatieren, dass die Haushaltslage des Kirchenstaats w\u00e4hrend der gesamten Zeit seines Bestehens immer eine Herausforderung blieb.<\/p>\n<p>In der Neuzeit sind f\u00fcr den Kirchenstaat keine wesentlichen wirtschaftlichen Aufbr\u00fcche zu verzeichnen, vielmehr wurde in dieser Hinsicht seine R\u00fcckst\u00e4ndigkeit sichtbar. Es gab drei Organe der Finanzverwaltung: Die Apostolische Kammer, zust\u00e4ndig f\u00fcr die Einnahmen aus dem Kirchenstaat, ab dem 15. Jahrhundert die Datarie f\u00fcr Abgaben und \u00c4mterkauf sowie die Camera secreta als quasi p\u00e4pstliche Kasse. Zentrale Steuereinnahmen aus dem Kirchenstaat waren die Salz- und Weidesteuer sowie die Taxationen. F\u00fcr Rom gab es eine eigene Camera urbis, deren haupts\u00e4chliche Einnahmen Z\u00f6lle und nach dem Ende des Kirchenstaats Spenden waren. Erst die Lateranvertr\u00e4ge 1929 schafften durch eine Abfindung wieder eine eigenst\u00e4ndige wirtschaftliche Grundlage.<\/p>\n<p>Eine herausragende Sonderstellung kam der Stadt Rom zu, die seit den Anf\u00e4ngen des Kirchenstaats das exklusive Hoheitsgebiet des Papstes war. Die \u00c4mter aus der kaiserlich-byzantinischen Zeit unterstanden ihm entweder oder wurden abgeschafft, so etwa der Senat als Korporation im 6. Jahrhundert, der aber sp\u00e4ter im Kardinalskollegium als Senat des Papstes zumindest begrifflich wieder auflebte. Die Kompetenzen des Stadtpr\u00e4fekten wurden auf die Kriminalgerichtsbarkeit reduziert. Beginnend mit Sixtus IV. (1471\u20131484) fiel auch dieses Amt dem Papstnepoten oder einem anderen Papstvertrauten zu. Ab dem 10. Jahrhundert hatten Adelsfamilien die Oberhand, ab dem 12. Jahrhundert gab es einen stadtr\u00f6mischen Senat. Nach dem Einbruch der avignonesischen Zeit erlie\u00df Kardinal Albornoz am 5. Mai 1363 neue Statuten f\u00fcr die Stadtverwaltung. Besonders ab dem 15. Jahrhundert bestand eine Konkurrenz zwischen den \u00c4mtern der Stadt Rom und der p\u00e4pstlichen Kurie.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Revolution\u00e4re Umbr\u00fcche<\/h3>\n<p>Mit der Franz\u00f6sischen Revolution beziehungsweise ihren Auswirkungen geriet das Papsttum in eine tiefe Krise und es begann das lange Ende des Kirchenstaats. 1796 trennten sich Ferrara und Bologna vom Kirchenstaat und verbanden sich mit Modena und Reggio zur Zispadanischen Republik \u2013 festgeschrieben durch den Frieden von Tolentino vom 19. Februar 1797. Am 10. Februar 1798 erfolgte die Besetzung Roms durch franz\u00f6sische Truppen und f\u00fcnf Tage sp\u00e4ter die Ausrufung der Republik \u2013 mit einem Zweikammerparlament bestehend aus Tribunat und Senat, einer Regierung aus Konsuln sowie einer Gliederung in acht Departements: Rom, Anagni, Viterbo, Perugia, Spoleto, Ancona, Macerata und Fermo. Pius VI. (1775\u20131799) wurde gefangen genommen und nach Frankreich gebracht, wo er 1799 in Valence starb. Der neue Papst Pius VII., in Venedig gew\u00e4hlt, konnte nach der Beseitigung der Republik \u2013 es gab bereits eine kurze Besetzung durch neapolitanische Truppen im November\/Dezember 1798 \u2013 nach Rom zur\u00fcckkehren.<\/p>\n<p>Aber bei der Kaiserkr\u00f6nung Napoleons 1804 kam es zum Affront, als dieser sich nach der Salbung durch den Papst nicht von ihm kr\u00f6nen lie\u00df, sondern sich selbst die Krone aufsetzte. Als der Papst sich 1809 weigerte, die Kontinentalsperre gegen England zu unterst\u00fctzen, annektierte Napoleon den Kirchenstaat und integrierte ihn in das K\u00f6nigreich Italien. Am 10. Juni 1809 verf\u00fcgte Napoleon, dass die Schenkungen Karls des Gro\u00dfen aufgehoben seien. Pius VII. exkommunizierte Napoleon deswegen, der wiederum den Papst in Savona gefangen setzte. Das war der Preis f\u00fcr das Auflehnen gegen Napoleon, langfristig f\u00fchrte dieser Widerstand aber zur Steigerung des Ansehens des Papsttums.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Reformen \u2013 Restauration \u2013 Krisen<\/h3>\n<p>Der Wiener Kongress 1814\/1815 restituierte den Kirchenstaat, inklusive der beiden s\u00fcdlichen Exklaven, als einzigen geistlichen Staat in Europa. Allerdings fielen die wirtschaftlich eher starken Gebiete n\u00f6rdlich des Po und in Frankreich weg. Zugleich wurden die \u00c4nderungen aus der franz\u00f6sischen Besatzungszeit abgeschafft und die vorrevolution\u00e4ren Verh\u00e4ltnisse wieder aktiviert. Aber auch \u00fcber den Kirchenstaat hinaus hatte seine Wiederherstellung und die Kontinuit\u00e4t des Papsttums Folgen. Sonst waren quasi alle Institutionen zerfallen und so kam dem Papsttum eine entscheidende Rolle bei der Neuordnung der kirchlichen Verh\u00e4ltnisse \u2013 vor allem durch Konkordate \u2013 in Europa zu. Zumindest teilweise wurde das Papsttum hier von anderen Staaten als gleichwertiger Partner anerkannt. Schlie\u00dflich war Bayern das einzige deutsche Land, das im 19. Jahrhundert, n\u00e4mlich 1817, ein Konkordat mit dem Heiligen Stuhl abschloss. Alle anderen L\u00e4nder schlossen nur Vertr\u00e4ge niederer rechtlicher Qualit\u00e4t \u2013 Zirkumskriptionsbullen auf der kirchlichen Seite und Landesgesetze auf der staatlichen Seite \u2013 ab. Das Napoleonkonkordat von 1801 war langfristig gesehen trotzdem der Beginn der Konkordats\u00e4ra des 19. und 20. Jahrhunderts.<\/p>\n<p>Unter Papst Pius VII. und seinem Kardinalstaatssekret\u00e4r Ercole Consalvi (1757\u20131824) kam es zu Reformen beziehungsweise Reformversuchen. Beide stie\u00dfen auf den Widerstand der konservativer ausgerichteten Gruppierung der Zelanti und nach dem Tod des Papstes versandete der Reformversuch weitgehend. Auch in den weiteren Pontifikaten des 19. Jahrhunderts gab es Reformversuche, aber sie kamen nie \u00fcber Anf\u00e4nge hinaus. Die Bem\u00fchungen scheiterten an den Konservativen, an der Tr\u00e4gheit des Systems oder an den \u00e4u\u00dferen Rahmenbedingungen. Unterm Strich gelang kein Ausgleich zwischen den Traditionen des Kirchenstaats und den neuen Errungenschaften von Aufkl\u00e4rung und Revolution sowie den \u00ad<br \/>\nErfordernissen der Zeit.<\/p>\n<p>1816 verf\u00fcgte das Motu proprio Quando per ammirabile disposizione erhebliche und dringend erforderliche Reformen in den Bereichen Verwaltung und Gerichtswesen. Der Kirchenstaat war damals einer der \u201er\u00fcckst\u00e4ndigsten Staaten\u201c (Erwin Gatz) Europas. Diese R\u00fcckst\u00e4ndigkeit bestand vor allem im Fehlen einer Verfassung, der mangelnden Modernisierung in den Bereichen Industrie und Wirtschaft, der Nichtexistenz einer effizienten Verwaltung, dem Patronagesystem und dem Ausschluss von Laien bei der Besetzung \u00f6ffentlicher \u00c4mter. Der Kirchenstaat war von Landwirtschaft und einfachem Handwerk gepr\u00e4gt. Es gab kaum Industrie, auch die Versuche, sie zu etablieren, waren aufgrund systemischer Anlagen des Kirchenstaats in seiner Struktur und im Finanzwesen schwierig. Der Staatshaushalt hatte immer ein Defizit. Rom hatte zwar viele sch\u00f6ne Bauten, war wirtschaftlich aber schwach. Hier kurbelte erst der im 19. Jahrhundert ansteigende Zustrom von Pilgern und Touristen die Wirtschaft etwas an. Vereinfacht wurde das Reisen dann durch den Eisenbahnbau im Kirchenstaat.<\/p>\n<p>Unter Leo XII., einem Zelanten, verst\u00e4rkten sich die restaurativen Tendenzen nochmals. Bereits in seiner Antrittsenzy-<br \/>\nklika verurteilte er Gallikanismus, Josephinismus, Toleranzdenken, Indifferentismus sowie Liberalismus und kn\u00fcpfte stattdessen an die strenge Sittengesetzgebung des 16. Jahrhunderts an. Auch in den Riten lebten alte Formen wieder auf, das allt\u00e4gliche Leben wurde resakralisiert. Er lehnte alles Moderne ab. Seine Appelle an die weltlichen Obrigkeiten, ihn in dieser Haltung zu unterst\u00fctzen, stie\u00dfen auf taube Ohren. Den Bereich der Bildung fokussierte er hingegen und schuf daf\u00fcr eine eigene Kongregation. Des Weiteren machte er die diesbez\u00fcglichen Reformen Consalvis, den er als Staatssekret\u00e4r entlie\u00df, r\u00fcckg\u00e4ngig. Im Heiligen Jahr 1825 kamen nur Italiener nach Rom, im \u00fcbrigen Europa schien es kaum ansprechend zu sein.<\/p>\n<p>F\u00fcr Kritik sorgte sein Verbot, sich gegen Pocken impfen zu lassen, und der Ausbau des Ghettos f\u00fcr Juden. Kritiker lie\u00df er durch Prozesse verstummen. Dieses harte Vorgehen machte ihn bei Liberalen wie Konservativen unbeliebt. Doch ein Verdienst war seine Verst\u00e4rkung der Armenf\u00fcrsorge durch die Stabilisierung der Brotpreise. Ebenso fielen in sein Pontifikat wichtige Vertr\u00e4ge mit Hannover 1824 und den s\u00fcdwestdeutschen Staaten 1827 zur Reorganisation der kirchlichen Verh\u00e4ltnisse in Deutschland. Im Bereich der Wirtschaft ist in seinem Pontifikat eine Stagnation zu verzeichnen. Es gab keine Reformen, im Gegenteil, sein Agieren beg\u00fcnstigte die Aufst\u00e4nde von 1830\/1831.<\/p>\n<p>Unzufriedenheit entlud sich im 19. Jahrhundert in ganz Europa, so in Frankreich mit der Julirevolution 1830 oder in Belgien 1831. In der Folge wurde auch in Bologna eine neue Regierung eingesetzt, der Aufstand griff auf den Gro\u00dfteil des Kirchenstaats \u00fcber und konnte nur mit der Hilfe \u00d6sterreichs wieder beendet werden. \u00d6sterreich besetzte bis 1838 die Romagna, Frankreich hingegen Ancona.<\/p>\n<p>Nachfolger Leos wurde Pius VIII. (1829\u20131830), ein Anh\u00e4nger Consalvis. Bereits seine Namenswahl lie\u00df die Fortsetzung des Kurses von Pius VII. erwarten. Es kam etwas zur Entspannung und Verf\u00fcgungen Leos wurden zum Teil wieder abgeschafft. Milderungen, Ausgleich und Konzessionen pr\u00e4gten sein Denken und Handeln. Doch verstarb er bereits nach zehn Monaten im Amt, womit das \u201eliberalste Pontifikat des 19. Jahrhunderts\u201c (Volker Reinhardt) wieder sein Ende fand.<\/p>\n<p>Unter Gregor XVI. (1831\u20131846) wurde der Ultramontanismus erstmals systematisch gef\u00f6rdert. Er vertrat klar den Papalismus, also die Vorstellung, dass die Kirche eine absolute Monarchie sei, er die p\u00e4pstliche Vollgewalt innehabe. Zugleich lehnte er die italienische Einigungsbewegung ab, die aber zumindest anf\u00e4nglich eine L\u00f6sung mit dem Pontifex wollte, so beispielsweise durch den Vorschlag einer F\u00f6deration unter dem Papst. Im Ergebnis f\u00fchrte die Einigungsbewegung zum Ende des Kirchenstaats. Generell war f\u00fcr das heutige Italien lange die Familie die bestimmende Sozialform, der Staat und folglich auch der Kirchenstaat war ein Feind. Somit hatte der Kirchenstaat auch wegen dieses Parameters Gegner, was sich in Form kleiner Herrschaften genauso ausdr\u00fcckte wie durch die Symbolik in Kunstwerken. Gregor lehnte alle Neuerungen ab, auch die Trennung von Kirche und Staat \u2013 so in der Enzyklika Mirari vos aus dem Jahre 1832, die generell eine Defensive zur Moderne darstellte.<\/p>\n<p>Pius IX. gab zu Beginn seines Pontifikats zun\u00e4chst hoffnungsvolle Signale. Es waren Anzeichen einer Reform erkennbar. So richtete er direkt 1846 eine Kommission f\u00fcr Verwaltungsreformen ein, Rom erhielt eine Gemeindeverfassung, am 22. Juni 1847 kam ein Ministerrat hinzu, dem der Kardinalstaatssekret\u00e4r vorstand und an dem auch Laien beteiligt wurden. Zudem f\u00fchrte er einen Staatsrat ein, 1847 wurde ein Laienministerium errichtet. Mit dem 14. M\u00e4rz 1848 wurde das Statuto fondamentale degli Stati di S. Chiese in Kraft gesetzt. Demnach sollte es ein Zweikammerparlament geben und der Papst ein konstitutioneller Monarch sein. Zugleich lehnte Pius IX. kategorisch alles ab, was im Zusammenhang mit der franz\u00f6sischen Revolution stand.<\/p>\n<p>Als er es 1848 \u2013 dieses Jahr steht metaphorisch f\u00fcr eine gro\u00dfe Krise \u2013 ablehnte, Piemont im Krieg gegen \u00d6sterreich zu unterst\u00fctzen und sein Ministerpr\u00e4sident Pellegrino Rossi ermordet wurde, floh der Papst \u2013 mit der Kutsche der bayerischen Gesandtschaft \u2013 nach Gaeta. Dort kam 1849 erstmals die Idee auf, ein Konzil \u2013 das sp\u00e4tere Erste Vatikanische Konzil \u2013 einzuberufen. Dies somit zu einer Zeit, in der sich schon abzeichnete, dass der Kirchenstaat nicht mehr zu halten sei. In seiner Abwesenheit erhob sich in Rom erneut eine Revolution. Am 9. Februar 1849 wurde dort erneut die Republik ausgerufen. All dies hinterlie\u00df bei ihm ein gro\u00dfes Trauma. Konnte aufgrund milit\u00e4rischer Unterst\u00fctzung \u00d6sterreichs, Spaniens, Frankreichs und Neapels die Republik zwar schon im April 1849 wieder beseitigt werden und der Papst 1850 nach Rom zur\u00fcckkehren, kam es dennoch zu einer radikalen p\u00e4pstlichen Kurs\u00e4nderung. Der Papst war fortan f\u00fcr Reformen nicht mehr offen und erkl\u00e4rte den Kirchenstaat f\u00fcr seine religi\u00f6sen Aufgaben unverzichtbar \u2013 er k\u00f6nne deshalb auch nicht Kopf der italienischen Nationalbewegung werden, was vielleicht dessen letzte Rettung h\u00e4tte sein k\u00f6nnen. Und das zu einer Zeit, in der immer h\u00e4ufiger die Meinung vertreten wurde, dass der Papst f\u00fcr seine geistlichen Aufgaben keines Territoriums bed\u00fcrfe.<\/p>\n<p>Zu den prominentesten Vertretern dieser These z\u00e4hlte der M\u00fcnchner Kirchenhistoriker Ignaz von D\u00f6llinger (1799\u20131890), der besonders in seinen Odeonsvortr\u00e4gen (1861) seine Position deutlich gemacht hatte. Es wurde also die Frage gestellt, ob der Kirchenstaat der Kirchenleitung \u00fcberhaupt noch die geistliche Souver\u00e4nit\u00e4t garantiert beziehungsweise ihr f\u00f6rderlich ist. Manche gingen sogar weiter, n\u00e4mlich dass der Kirchenstaat hinderlich f\u00fcr die geistlichen Aufgaben sei, ihnen vielmehr widerspreche. Zudem kamen Anfragen auf, ob f\u00fcr die Souver\u00e4nit\u00e4t des Papstes in Hinblick auf die Kirchenleitung zwingend ein eigenes Land notwendig sei, beziehungsweise, ob der Kirchenstaat \u00fcberhaupt noch dazu in der Lage sei, diesen Zweck zu erf\u00fcllen. Freilich gab es auch die gegenteilige Position und so wurde von manchen dem Kirchenstaat teils Heilsnotwendigkeit zugesprochen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Das Ende des Kirchenstaats<\/h3>\n<p>Das Ende des Kirchenstaats deutete sich in der zweiten H\u00e4lfte des 19. Jahrhunderts alleine schon wegen der Gebietsverluste an. 1859 schloss sich die Romagna dem K\u00f6nigreich Piemont an, das sich an die Spitze der Einigungsbewegung gestellt hatte, und gliederte sich damit in den entstehenden Nationalstaat ein \u2013 1860 folgten die Marken und Umbrien. Das Gebiet des Kirchenstaats reduzierte sich auf Rom und Latium und bedurfte des Schutzes durch franz\u00f6sische Truppen. Diese wurden aufgrund des Deutsch-Franz\u00f6sischen Krieges 1870 abgezogen. Damit war das Ende des Kirchenstaats besiegelt. Das Angebot, dass die Kirche frei sei, wenn sie auf den Staat verzichte, schlug der Papst aus.<\/p>\n<p>Pius IX. konzentrierte sich zunehmend auf seinen geistlichen Einfluss und versuchte, innerkirchlich seine Macht auszubauen. Es kam verst\u00e4rkt zur Zentralisierung der Kirche. Konkret wurde das am Dogma der Unbefleckten Empf\u00e4ngnis Mariens von 1854, das das Kirchenoberhaupt qua p\u00e4pstlicher Gewaltenf\u00fclle verk\u00fcndete, der Enzyklika Quanta cura und dem Syllabus von 1864, womit alle modernen Ideen und Freiheiten abgelehnt wurden. So wurde unter anderem auch die Aussage verurteilt, dass der Kirchenstaat zeitbedingt sei, und es wurden alle verurteilt, die seine Aufhebung forderten. Papsttum und moderne Vorstellungen, auch vom Staat, drifteten immer weiter auseinander.<\/p>\n<p>Gipfelpunkt dieser Entwicklung war das Erste Vatikanische Konzil (1869\/1870), das in enger zeitlicher Verbindung mit dem Ende des \u00adKirchenstaats stand. Am 18. Juli 1870 verabschiedete das Konzil die Konstitution Pastor aeternus mit der Definition des Jurisdiktionsprimats und der Unfehlbarkeit. Daraufhin wurde das Konzil wegen der Sommerpause unterbrochen und sollte im November fortgesetzt werden. Dazu kam es nicht mehr: Am 20. September 1870 erfolgte die Besetzung Roms durch italienische Truppen. Das Konzil wurde vertagt und nie mehr einberufen. Der Kirchenstaat konnte sich weder selbst verteidigen noch jemanden zu Hilfe rufen. Auch der Protest des Papstes \u00e4nderte nichts daran. Selbst die Bewohner des p\u00e4pstlichen Stadtteils Borgo entschieden sich bei einer Volksabstimmung 1871 f\u00fcr den Beitritt zum K\u00f6nigreich Italien.<\/p>\n<p>Der Kirchenstaat \u2013 und damit die weltliche Macht der P\u00e4pste \u2013 war an sein Ende gekommen und wurde durch das K\u00f6nigreich Italien annektiert. Rom wurde folglich im selben Jahr Hauptstadt Italiens. Der Papst exkommunizierte den italienischen K\u00f6nig und verweigerte der neuen Realit\u00e4t inklusive des Garantiegesetzes vom 13. Mai 1871 seine Anerkennung. Zudem verbot er den Katholiken, sich im Staat zu engagieren, auch durften sie nicht an Wahlen teilnehmen. Nach seinem eigenen Verst\u00e4ndnis war der Papst nun aber ein Gefangener im Vatikan.<\/p>\n<p>Die R\u00f6mische Frage schwelte \u00fcber Jahrzehnte und bestimmte auch die Diplomatie, so gab es teils Doppelbesetzungen beim Heiligen Stuhl und Italien. Das Verh\u00e4ltnis beider zueinander war angespannt, es konnte keine katholische Partei entstehen und der Katholizismus spielte \u2013 \u00e4hnlich wie im deutschen Kaiserreich \u2013 kaum eine Rolle im Land. Erst 1929 \u2013 die zeitliche N\u00e4he zum Konkordat mit Bayern von 1924 ist unverkennbar \u2013 wurde die r\u00f6mische Frage durch die Lateranvertr\u00e4ge mit der Errichtung des Staats der Vatikanstadt als territoriale Untermauerung der geistlichen Souver\u00e4nit\u00e4t des Papstes sowie des Heiligen Stuhls gel\u00f6st. Wichtig war f\u00fcr diese Entwicklung, dass der Heilige Stuhl fr\u00fchzeitig signalisiert hatte, dass man kein gro\u00dfes Gebiet haben m\u00fcsse. Es gen\u00fcge ein kleines, um als V\u00f6lkerrechtssubjekt anerkannt zu werden. Dieser Staat ist eine Neusch\u00f6pfung und setzt den Kirchenstaat nicht fort. Es gibt dennoch Forschungsmeinungen, die in ihm ein Relikt des Kirchenstaats sehen wollen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Conclusion<\/h3>\n<p>Die Grundsatzfrage lautet: Braucht der Papst als Oberhaupt der Kirche einen eigenen Staat, damit die Souver\u00e4nit\u00e4t seines geistlichen Amts gesichert ist? Dies wurde bereits im Mittelalter bestritten. F\u00fcr den bereits mehrfach erw\u00e4hnten Kardinal Aegidius Albornoz, der im 14. Jahrhundert den Kirchenstaat zur\u00fcckeroberte, war der Kirchenstaat nicht nur unverzichtbar, sondern sogar heilsnotwendig. Es ist fraglich, ob der Kirchenstaat dem geistlichen Amt immer diente oder ihm im Lauf der Geschichte nicht auch vielfach Schaden zuf\u00fcgte. Man denke nur daran, dass wiederholt geistliche Strafen zugunsten der weltlichen Macht zum Einsatz kamen. Die P\u00e4pste waren somit in Italien und teils ganz Europa in die Politik verwickelt. Auch im Bereich der Finanzen f\u00fchrte die Existenz des Staats zu einem hohen Bedarf.<\/p>\n<p>Seit den Errungenschaften der Neuzeit, insbesondere der Aufkl\u00e4rung, und der Franz\u00f6sischen Revolution samt ihrer Folgen wirkten die geistlichen Territorien in ganz Europa als Anachronismus. Speziell der Kirchenstaat behinderte die Einigung in Italien. Die R\u00fcckst\u00e4ndigkeit des Kirchenstaats wurde nur in Verbindung mit dem Papsttum wahrgenommen und besch\u00e4digte dessen Image. Zugleich befeuerte das verkrampfte Festhalten am Kirchenstaat die Abwehrhaltung der P\u00e4pste gegen alles Moderne. Aber trotzdem ist es ein Faktum, dass es \u00fcber 1000 Jahre diesen Staat gab. Und seit 1929 besitzen die P\u00e4pste wieder ein unabh\u00e4ngiges Territorium. Heute existiert es aber in der idealen L\u00f6sung als kleiner Staat, der den Zweck erf\u00fcllt, der p\u00e4pstlichen Souver\u00e4nit\u00e4t zu dienen. Ansonsten ist dieser kleine Staat ohne Interessen, was dem Heiligen Stuhl als neutralem Partner in der Diplomatie Anerkennung verschafft.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am Anfang muss die Definition und Abgrenzung einiger Begrifflichkeiten stehen. 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