{"id":115212,"date":"2025-12-05T15:32:55","date_gmt":"2025-12-05T14:32:55","guid":{"rendered":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/?post_type=media-library&#038;p=115212"},"modified":"2025-12-05T15:32:55","modified_gmt":"2025-12-05T14:32:55","slug":"angehoerigenpflege-dilemma-zwischen-wunsch-und-wirklichkeit","status":"publish","type":"media-library","link":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/mediathek-eintrag\/angehoerigenpflege-dilemma-zwischen-wunsch-und-wirklichkeit\/","title":{"rendered":"Angeh\u00f6rigenpflege \u2013 Dilemma zwischen Wunsch und Wirklichkeit"},"content":{"rendered":"<h3><strong> Wirklichkeit<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ich beginne mit der Wirklichkeit. Nach der deutschen Reichsgr\u00fcndung 1871 gab es durch den Aufschwung vom Agrar- zum Industriestaat immer gr\u00f6\u00dfere Unterschiede zwischen den Besitzverh\u00e4ltnissen in der Gesellschaft. Die soziale Lage verschlechterte sich. Reichskanzler Otto von Bismarck sah eine gro\u00dfe Gefahr f\u00fcr die Monarchie heraufziehen und versuchte Unruhen vorbeugend zu begegnen: Dazu z\u00e4hlte unter anderem seine Sozialgesetzgebung von 1880. Diese Sozialgesetzgebung gilt relativ unver\u00e4ndert bis zum heutigen Tag und damit \u00fcber 130 Jahre sp\u00e4ter.<\/p>\n<p>Zu Zeiten Bismarcks gab es allerdings vor allem \u201eVater-Mutter-Kind-Familien mit Trauschein\u201c. Der Vater ging arbeiten, die Mutter versorgte den Haushalt, zog die Kinder gro\u00df und pflegte. Frauen hatten in der Mehrzahl keine erlernten Berufe, die Gesellschaft unterst\u00fctzte sich familien- und generationensolidarisch in der Sorge f\u00fcr und um Angeh\u00f6rige. Nat\u00fcrlich geschah das unentgeltlich.<\/p>\n<p>Diese Bismarck\u2018sche Grundlage besteht bis heute, also bis zum 21. Jahrhundert nahezu unver\u00e4ndert. Laut \u00a7 1618a BGB \u2013 \u201ePflicht zu Beistand und R\u00fccksicht\u201c \u2013 sind Eltern und Kinder \u201eeinander Beistand und R\u00fccksicht schuldig.\u201c<\/p>\n<p>Nach der letzten Destatis Pflegestatistik 2015 gibt es derzeit 2,9 Millionen Pflegebed\u00fcrftige: 2,08 Millionen werden zu Hause versorgt, 1,38 Millionen von Angeh\u00f6rigen alleine, 692.000 gemeinsam mit einem professionellen Pflegdienst. Dabei sind nur Pflegebed\u00fcrftige ber\u00fccksichtigt, die in einen Pflegegrad eingestuft sind. Mit Einf\u00fchrung der Pflegeversicherung 1995 wurde die Pflege in die freie Wirtschaft verlagert. Angebot und Nachfrage der station\u00e4ren und der professionellen Pflege sollten die Qualit\u00e4t der Pflege bestimmen. Damit entledigte sich der Staat seiner F\u00fcrsorgeverantwortung.<\/p>\n<p>Der Schwerpunkt wurde dabei auf den \u00f6konomisch verwertbaren, technischen Aspekt der Pflege gelegt. Die Gesundheits- und Pflegewirtschaft ist mittlerweile eine relevante S\u00e4ule der deutschen Wirtschaft geworden: Laut Statistischem Bundesamt z\u00e4hlt dieses Wirtschaftssegment mit einem Umsatz von 336,4 Milliarden Euro im Jahr 2016 und 7 Millionen Besch\u00e4ftigten zu den gr\u00f6\u00dften und dynamischsten Wirtschaftszweigen in Deutschland.<\/p>\n<p>Nach dem AOK Pflegereport 2017 betr\u00e4gt die Wertsch\u00f6pfung der Arbeit von pflegenden Angeh\u00f6rigen etwa 37 Milliarden Euro. Es gibt bislang keinen finanziellen Ausgleich f\u00fcr diese erbrachten Leistungen, ein m\u00f6glicher Kostentr\u00e4ger ist nicht vorgesehen.<\/p>\n<p>Der Begriff \u201ePflegender Angeh\u00f6riger\u201c ist bislang nicht eindeutig definiert. Im PSG I, II und III wird von \u201epflegenden Angeh\u00f6rigen\u201c gesprochen, von \u201ePflegebed\u00fcrftigen und ihren Angeh\u00f6rigen\u201c, von \u201ePflegebed\u00fcrftigen und h\u00e4uslich Pflegenden\u201c. Es geht um \u201ePflegepersonen\u201c, um \u201epflegende Angeh\u00f6rige und nahestehende Pflegepersonen\u201c. Es gibt keine \u201eArbeitsplatzbeschreibung\u201c.<\/p>\n<p>Die Beziehung zum Pflegebed\u00fcrftigen umfasst Blutsverwandte wie Eltern, Kinder, Geschwister, Gro\u00dfeltern, Tante\/Onkel, Cousine\/Cousin sie umfasst auch Angeheiratete, in Lebensgemeinschaft Lebende, Freunde, Arbeitskollegen, Nachbarn und so weiter. Es wird familien- und generationensolidarische F\u00fcrsorge und Pflege geleistet, die sich durch eine Verbundenheit mit dem zu Pflegenden auszeichnet. Das kann Verwandtschaft, Freundschaft oder auch Bekanntschaft sein.<\/p>\n<p>Diese Pflege wird als Laien- oder informelle Pflege bezeichnet, das hei\u00dft, sie wird ohne formalen Auftrag nicht professionell unentgeltlich und freiwillig erbracht. Sie verfolgt keine finanziellen oder beruflichen Absichten. Es wird erwartet, dass die Angeh\u00f6rigenpflege- und Sorgeleistung eine potentielle Verf\u00fcgbarkeit an 24 Stunden und 365 Tagen im Jahr aufweist.<\/p>\n<p>Rechtlich liegt bei der \u00dcbernahme der F\u00fcrsorge ein Auftrag des Pflegebed\u00fcrftigen vor, der, weil so verfasst, unentgeltlich erbracht wird und als Liebesdienst anzusehen ist. Die Altersspanne pflegender Angeh\u00f6riger reicht vom Kindesalter bis zum Lebensende.<\/p>\n<p>M\u00e4nner und Frauen pflegen im Verh\u00e4ltnis 1:3. Gesetzlich festgelegte Unterst\u00fctzungsangebote beziehungsweise -anspruche hat zum Beispiel, wer als Angeh\u00f6riger, Verwandter oder Freund in h\u00e4uslicher Umgebung eine pflegebed\u00fcrftige Person betreut und deshalb seinen Job ganz oder teilweise aufgegeben beziehungsweise Pflegezeit oder Familienpflegezeit beantragt hat. Wer hierzu z\u00e4hlt, ist auf Antrag wie folgt versichert: rentenversichert in einem vom Pflegegrad des Pflegebed\u00fcrftigen abh\u00e4ngigen Ma\u00dfe, wenn eine Person mit Pflegegrad 2-5 gepflegt wird; ufallversichert, wenn die Pflegeleistungen verteilt auf zwei Tage w\u00f6chentlich mindestens 10 Stunden in der Woche betragen. Auch hier muss der Pflegebed\u00fcrftige einen Pflegegrad 2 bis 5 haben.<\/p>\n<p>Die Pflege muss im h\u00e4uslichen Umfeld durchgef\u00fchrt werden. Das h\u00e4usliche Umfeld kann die Wohnung des Pflegebed\u00fcrftigen, aber auch die Wohnung der Pflegeperson sein. Au\u00dferdem ist auch der \u201eR\u00fcstigenbereich\u201c einer station\u00e4ren Einrichtung oder das \u201eBetreute Wohnen\u201c als h\u00e4usliche, ambulante Pflege zu sehen.<\/p>\n<p>Die Arbeitslosenversicherung greift, wenn unter anderem der Pflegebed\u00fcrftige wenigstens in Pflegegrad 2 eingestuft ist, Leistungen der Pflegeversicherung oder Hilfe zur Pflege nach dem Sozialhilferecht bezieht und der Zeitaufwand f\u00fcr die Pflege mindestens 10 Stunden pro Woche ausmacht. Zus\u00e4tzlich muss die Pfleget\u00e4tigkeit auf regelm\u00e4\u00dfig mindestens zwei Tage in der Woche verteilt sein.<\/p>\n<p>Weiter besteht ein Anspruch auf Urlaub. Von der Versicherung des Pflegebed\u00fcrftigen gibt es Geldmittel f\u00fcr Verhinderungspflege. Auf dem Papier liest sich das gut. Allerdings gibt es nicht \u00fcberall Kurzzeitpflegen \u2013 und wenn es sie gibt, dann stehen sie in der Regel nicht planbar zur Verf\u00fcgung. Auch vorgesehene Nachtpflegen sind in der Realit\u00e4t Mangelware. Die m\u00f6gliche Besch\u00e4ftigung von Betreuungsassistenten steht ebenfalls nicht fl\u00e4chendeckend zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Um es noch komplexer zu machen: Angeh\u00f6rigenpflege ist zumeist gar nicht in erster Linie \u201etechnische Pflege\u201c. Als Angeh\u00f6riger organisiert man den Lebenskreis eines anderen Menschen. Auch der Pflegebed\u00fcrftige muss zum Friseur und zum Arzt, er ben\u00f6tigt regelm\u00e4\u00dfig und zuverl\u00e4ssig etwas zum Essen und zum Anziehen, auch seine Wohnung muss in Ordnung gehalten werden, Haustiere und Blumen wollen versorgt sein.<\/p>\n<p>Der Pflegebed\u00fcrftige ben\u00f6tigt einen Ausweis, eine Steuererkl\u00e4rung, m\u00f6chte auch mal seine Freunde treffen, sich in seinem Sozialraum bewegen. Das alles gilt es neben den eigenen Lebensplanungen und -vorstellungen zu managen \u2013 und das an 24 Stunden und 365 Tagen im Jahr \u201eso nebenher\u201c. Familie, Beruf und Pflege zufriedenstellend miteinander zu vereinbaren ist ausgesprochen schwierig bis unm\u00f6glich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Wunsch<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Was w\u00fcnschen wir uns? Die W\u00fcnsche sind nat\u00fcrlich so vielf\u00e4ltig, wie es die unterschiedlichen Pflegesituationen mit unterschiedlichen Beziehungsgeflechten sind. Der vordringliche Wunsch ist es wohl, eine Pflege sicherstellen zu k\u00f6nnen, die den Menschen wieder in den Mittelpunkt stellt. An den Bed\u00fcrfnissen der Pflegebed\u00fcrftigen und der sie Pflegenden sollte und muss das Angebot ausgerichtet sein.<\/p>\n<p>Als erstes muss es die Wahrnehmung in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik geben, dass pflegende Angeh\u00f6rige die Personen sind, welche die Basisversorgung unserer Pflegebed\u00fcrftigen jeden Alters fl\u00e4chendeckend rund um die Uhr sicherstellen. Eine rechtssichere Begriffsdefinition von \u201epflegender Angeh\u00f6riger\u201c ist l\u00e4ngst \u00fcberf\u00e4llig. Wer geh\u00f6rt dazu? Welche Rechte und Pflichten hat ein Angeh\u00f6riger? Erwachsene Kinder sind beispielweise rechtlich verpflichtet, die Pflege der Eltern anteilig mitzufinanzieren. Eltern sind verpflichtet f\u00fcr ihre unm\u00fcndigen pflegebed\u00fcrftigen Kinder Sorge zu tragen. Au\u00dferdem steht eine rechtssichere Arbeitsplatzbeschreibung aus. Au\u00dferdem sollte Transparenz in der Gelderverwendung hergestellt werden. Damit sind nicht die Gesch\u00e4ftsberichte von Unternehmen angesprochen. Gemeint ist die Finanzierung von Angeboten, deren Nutzen nicht unbedingt den Alltagserfordernissen der Angeh\u00f6rigen entspricht, zum Beispiel die un\u00fcbersehbare Flut von Informationsbrosch\u00fcren, die in einer Notsituation nur bedingt hilfreich sind, oder Projektf\u00f6rderungen, deren Nachhaltigkeit nicht gesichert ist.<\/p>\n<p>Wir ben\u00f6tigen vordringlich flexible, unb\u00fcrokratische kommunale Beratungsangebote, die jederzeit und rund um die Uhr zug\u00e4nglich sind. Diese Beratung sollte telefonisch, per Internet, aber auch zugehend gew\u00e4hrleistet sein. Wir ben\u00f6tigen planbare Unterst\u00fctzungshilfen wie beispielsweise einen Rechtsanpruch f\u00fcr einen planbaren Kurzzeitpflegeplatz. Wir erwarten, dass Angebote auf dem Papier in der Realit\u00e4t auch existieren, zum Beispiel fl\u00e4chendeckende Angebote f\u00fcr Tages- und Nachtpflegen.<\/p>\n<p>Wir ben\u00f6tigen kurzfristig einsetzbare Hilfe, wenn beispielsweise der Angeh\u00f6rige selbst ausf\u00e4llt oder beruflich flexibel sein muss. Zukunftsweisend w\u00e4re eine Art \u201eADAC-Pannenhilfesystem\u201c: Ich rufe an und in einer akzeptablen Zeiteinheit wird mir die ben\u00f6tigte Unterst\u00fctzung zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n<p>Die Angebote der Pflegewirtschaft und die politischen Rahmenbedingungen m\u00fcssen sich an den Bed\u00fcrfnissen der Pflegebed\u00fcrftigen und der sie Pflegenden ausrichten und nicht andersherum. Wir brauchen das Recht auf finanzierte Auszeiten sowie pr\u00e4ventive Unterst\u00fctzungs- und Entlastungsangebote f\u00fcr pflegende Angeh\u00f6rige.<\/p>\n<p>Es sollten uns alle derzeit vorhandenen technischen und digitalen Unterst\u00fctzungsm\u00f6glichkeiten zur Verf\u00fcgung gestellt beziehungsweise zug\u00e4nglich gemacht werden. Das sollte sich auch auf die Kommunikation mit anderen Pflegenden und Netzwerkbildung erstrecken, um Synergien zu nutzen.<\/p>\n<p>Das beinhaltet aber auch den Bereich Alltagsunterst\u00fctzung, beispielsweise im Bereich der Pflegebettensteuerung, der technischen h\u00e4uslichen Anpassungen wie Herdabschaltungen, Wassertemperaturregelungen, leichte Zug\u00e4nglichkeit von Stauraum durch schwenkbare Inneneinbauten, Hebe- und Tragehilfe, Rollstuhltechnik und vieles andere mehr.<\/p>\n<p>Gesellschaftspolitisch wichtig ist die Unterst\u00fctzung einer Lobbybildung von pflegenden Angeh\u00f6rigen an ihren Wohnorten. Vertreter von Angeh\u00f6rigen m\u00fcssen an allen relevanten kommunalen runden Tischen sitzen und ihre Erfahrungen und Erwartungen auf gleicher Augenh\u00f6he mit anderen Interessenvertreten einbringen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Besonders wichtig und unabdingbar ist ein finanzieller, m\u00f6glicherweise steuerfinanzierter Leistungsausgleich f\u00fcr die Zeit der Angeh\u00f6rigenpflege. Es kann doch nicht sein, dass diejenigen, die ma\u00dfgeblich die Grundpflege ganzheitlich und in der Regel empathisch sicherstellen, ein Armutsrisiko eingehen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Ausblick \u00fcber den deutschen Tellerrand hinaus<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>In Nachbarl\u00e4ndern gibt es andere Versorgungsvarianten: In Skandinavien ist die Pflege kommunal organisiert und steuerfinanziert. Wenn ich mich als Angeh\u00f6rige entschlie\u00dfe, meinen Pflegebed\u00fcrftigen selbst zu versorgen, schlie\u00dft die Kommune mit mir einen Vertrag ab. Meine Pflege- und Sorgeleistung wird anteilig bezahlt. In Frankreich gibt es Gutscheine, mit denen man sich pflege- und hauswirtschaftliche Leistungen einkaufen kann. In Belgien existiert ein \u00e4hnliches Modell.<\/p>\n<p>Ich bin sicher: So, wie es derzeit ist, kann es nicht bleiben! Unsere Gesellschaft muss dar\u00fcber nachdenken, wie wir pflegende Angeh\u00f6rige in Zukunft sehen und behandeln wollen und k\u00f6nnen: Weiterhin als die Laien, die widerspruchslos 24 Stunden an 365 Tagen die Pflege in Deutschland unentgeltlich und ideal-solidarisch auf Kosten ihrer eigenen Existenz einschlie\u00dflich ihrer Gesundheit sicherstellen werden \u2013 oder als selbstbewusste B\u00fcrger, als Finanziers und W\u00e4hler, deren Erfahrung wir ben\u00f6tigen um eine menschenw\u00fcrdige Pflege und Sorge auch im 21. Jahrhundert sicherzustellen. Das erwarten wir auch angesichts eines Generationenwechsels von der Politik.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wirklichkeit &nbsp; Ich beginne mit der Wirklichkeit. Nach der deutschen Reichsgr\u00fcndung 1871 gab es durch den Aufschwung vom Agrar- zum Industriestaat immer gr\u00f6\u00dfere Unterschiede zwischen den Besitzverh\u00e4ltnissen in der Gesellschaft. Die soziale Lage verschlechterte sich. 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