{"id":115644,"date":"2025-12-08T11:05:05","date_gmt":"2025-12-08T10:05:05","guid":{"rendered":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/?post_type=media-library&#038;p=115644"},"modified":"2025-12-08T11:05:08","modified_gmt":"2025-12-08T10:05:08","slug":"armut-als-bedrohung-der-menschenwuerde-die-frage-der-sozialen-menschenrechte","status":"publish","type":"media-library","link":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/mediathek-eintrag\/armut-als-bedrohung-der-menschenwuerde-die-frage-der-sozialen-menschenrechte\/","title":{"rendered":"Armut als Bedrohung der Menschenw\u00fcrde?"},"content":{"rendered":"<p>Die oft als \u201eSchere\u201c bezeichnete Kluft zwischen Arm und Reich ist augenscheinlich ein doppelte: Sie zeigt sich sowohl innerhalb der unterschiedlichsten Nationen und Gesellschaften, und zwar jeweils vor Ort, wie auch im internationalen Vergleich und damit im Weltma\u00dfstab. Nach Sch\u00e4tzungen des Statistischen Bundesamtes leben allein in Deutschland etwa 16,7 Prozent der Gesamtbev\u00f6lkerung, das hei\u00dft etwa jede sechste Person, an oder unterhalb der Armutsgrenze. Hierzulande gilt als arm, wer lediglich 60 Prozent und weniger des durchschnittlichen Nettoeinkommens zur Verf\u00fcgung hat (in 2015: 1033 Euro pro Monat). Die \u00e4rmeren 50 Prozent der Bev\u00f6lkerung besitzen laut Sch\u00e4tzungen der Deutschen Bundesbank nur etwa 2,3 Prozent des gesamten Reichtums in diesem Land. Nach Sch\u00e4tzungen des World Food Programme hingegen leiden weltweit etwa 800 Millionen Menschen unter den Folgen extremer, das hei\u00dft langfristig t\u00f6dlicher Armut. Diese Armut wiederum wird seitens der Weltbank durch eine Nettokaufkraft von unter 1,90 US-Dollar definiert. Dabei sollen die reichsten 10 Prozent der Bev\u00f6lkerung \u00fcber etwa 79 Prozent des weltweit vorhandenen Reichtums verf\u00fcgen. Und nach Sch\u00e4tzungen von Oxfam sollen gar nur 8 (!) Milliard\u00e4re ebenso viel Verm\u00f6gen wie die \u00e4rmere H\u00e4lfte der Weltbev\u00f6lkerung besitzen.<\/p>\n<p>Vergleiche dieser Art jedoch provozieren umgehend den fraglos berechtigten, mitunter aber regelrecht emp\u00f6rt vorgetragenen Einwand, man k\u00f6nne wohl kaum die Armut in der so genanten Dritten Welt mit der sozialen Ungleichverteilung in einem derart reichen Land, wie eben Deutschland, vergleichen. Denn w\u00e4hrend die extreme Armut in der Dritten Welt stets t\u00f6dliche Risiken berge, brauche hierzulande ja \u201eniemand verhungern\u201c. Mit diesem naheliegenden Einwand ist umgehend die empirische, aber auch begrifflich schwierige Frage aufgeworfen, ob man diese unterschiedlichen Formen von Armut \u00fcberhaupt vergleichen kann; ob es sich bei den hier skizzierten Vergleichen gar um ganz unterschiedliche Begriffe von Armut handelt und welche Konsequenzen sich daraus f\u00fcr die \u201euniversellen Menschenrechte\u201c ergeben m\u00f6gen, die es sich sp\u00e4testens seit 1948 auch international auf die Fahne geschrieben haben, m\u00f6glichst <em>allen<\/em> Menschen weltweit ein Leben in \u201eMenschenw\u00fcrde\u201c zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Zwei Gesichter der Armut<\/strong><\/h3>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Jede empirische Untersuchung nationaler oder aber globaler Reichtumsverteilung muss eine bestimmte Definition von Armut voraussetzen. Und jeder Versuch, diese Armut monet\u00e4r, das hei\u00dft durch die Angabe einer konkreten Einkommens- oder Lebensunterhaltsgrenze, zu bestimmen, f\u00fchrt rasch in enorme methodische Schwierigkeiten. Bestimmt man n\u00e4mlich diese monet\u00e4re Grenze jeweils nur unwesentlich anders (zum Beispiel 55 statt 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens oder aber 1,50 statt 1,90 US-Dollar reale Kaufkraft), so f\u00fchrt dies umgehend zu markant anderen Ergebnissen. Aus einer eher begrifflich-normativen und damit weniger empirischen Sicht auf Armutsprobleme bietet sich daher ein ganz anderes Vorgehen an. Diese Methode f\u00fchrt zwar nicht umgehend zu verl\u00e4sslichen Zahlen und Statistiken, wohl aber zu einem genaueren Verst\u00e4ndnis des Problems der Armut. Im Folgenden soll vorgeschlagen werden, eben dieses Problem wie folgt zu bestimmen: Armut kann definiert werden als ein Mangel an fundamentalen Lebensm\u00f6glichkeiten und als gravierende Knappheit an Grundg\u00fctern, F\u00e4higkeiten, Lebensaussichten und\/oder Sozialbeziehungen. Demnach w\u00e4re arm, wer nicht genug von dem hat, was man zum Leben braucht; zum Beispiel Ressourcen, Bildung, Chancen und\/oder Anerkennung.<\/p>\n<p>Dem zu Anfang erw\u00e4hnten Verdacht, dass Armut in Deutschland, zumindest teilweise, etwas ganz anderes bedeuten kann als beispielsweise Armut in Nairobi, will die sozialwissenschaftliche Armutsforschung regelm\u00e4\u00dfig dadurch gerecht werden, dass sie zwischen einem \u201eabsoluten\u201c, das hei\u00dft objektiven und vornehmlich physischen Mangel und einem \u201erelativen\u201c, das hei\u00dft kontextabh\u00e4ngigen und vornehmlich sozialen Mangel unterscheidet. So hilfreich diese begriffliche Unterscheidung auch ist: Wo genau die qualitativen und quantitativen Grenzen zwischen absoluter und relativer Armut liegen, ist umstritten; zumal dann, wenn man diese Grenzen erneut, wie das eben zumeist geschieht, monet\u00e4r zu bestimmen versucht. Aus einer spezifisch menschenrechtlichen Sicht jedoch erscheint es sinnvoll, Armutsprobleme von vornherein auf den f\u00fcr den Menschenrechtsdiskurs insgesamt zentralen Begriff der Menschenw\u00fcrde und mithin des \u201emenschenw\u00fcrdigen Lebens\u201c zu beziehen.<\/p>\n<p>Dieser Vorschlag kann auf empirische Kalkulationen und Berechnungen zun\u00e4chst verzichten. Auch dann ergeben sich zwar keine verl\u00e4sslichen Zahlen und Statistiken, wohl aber ein verbessertes Verst\u00e4ndnis des Armutsproblems, das ersichtlich zwei grundverschiedene Gesichter hat: Absolute Armut bezeichnet dann die Grenze, unterhalb derer menschenw\u00fcrdiges Leben nicht mehr m\u00f6glich ist. Relative Armut hingegen bezeichnet die Schwelle, unterhalb derer menschenw\u00fcrdiges Leben unm\u00f6glich wird. Wer absolut arm ist, l\u00e4uft Gefahr, an dieser Armut mittel- oder langfristig zu sterben. Aber man kann leben, ohne zugleich menschenw\u00fcrdig zu leben. Dann ist man unter Umst\u00e4nden relativ arm. Anders gesagt: Wer absolut arm ist, hat so wenig, dass sie oder er nicht einmal das hat, was man \u2013 langfristig gesehen \u2013 zum \u201enackten \u00dcberleben\u201c braucht. Wer dagegen relativ arm ist, hat nicht das, was man ben\u00f6tigt, um im jeweils konkreten kulturellen und sozialen Kontext \u2013 das hei\u00dft verglichen mit seinen Mitmenschen vor Ort \u2013 einen menschenw\u00fcrdigen \u201eLebensstandard\u201c zu genie\u00dfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Universelle Anspr\u00fcche?<\/strong><\/h3>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Erst aus dieser nicht l\u00e4nger monet\u00e4ren, sondern problemorientierten Unterscheidung zwischen absoluter und relativer Armut ergibt sich ein gewisses Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die zu Anfang erw\u00e4hnte Emp\u00f6rung, mit der viele Menschen auf den Vergleich von Armutsproblemen innerhalb reicher L\u00e4ndern mit Armutsph\u00e4nomenen im globalen Ma\u00dfstab reagieren: W\u00e4hrend wir es in Deutschland und in vielen anderen reichen L\u00e4ndern, die soziale Sicherungssysteme aufweisen, meist \u201enur\u201c mit Problemen relativer Armut zu tun haben, ist das oft t\u00f6dliche Risiko weltweiter Armut ein Problem mit absolutem Mangel. Wenn man nun aber aus menschenrechtlicher Sicht Armut derart als objektive und kontextuell abh\u00e4ngige Bedrohung der Menschenw\u00fcrde interpretiert, ergibt sich gleichwohl das Problem, dass eine Antwort auf die Frage, was es konkret hei\u00dft, ein Leben in W\u00fcrde, das hei\u00dft oberhalb der doppelten Armutsgrenze, zu f\u00fchren, nicht unabh\u00e4ngig von den ungleichen Lebensumst\u00e4nden vor Ort formuliert werden kann. Armut in Deutschland ist dann eben \u2013 zumindest teilweise \u2013 etwas ganz anderes als Armut in Nairobi, Brasilien, Japan, Russland, Peru, Australien usw. Wie aber vertr\u00e4gt sich ein derart kontextsensibler Begriff menschenw\u00fcrdigen Lebens mit der Idee \u201euniverseller\u201c Menschenrechte, die doch f\u00fcr alle das Gleiche zu fordern scheinen? Pointierter gefragt: Ist die deutsche Menschenw\u00fcrde am Ende eine andere als die Menschenw\u00fcrde in Nairobi, Brasilien, Japan usw.?<\/p>\n<p>Dies w\u00e4re fraglos eine f\u00fcr den Diskurs um universelle Menschenrechte katastrophale Konsequenz. Wenn man folglich, so wie hier vorgeschlagen, die Menschenrechte immer auch zur Armutsbek\u00e4mpfung verpflichten und dabei auf den Begriff \u201emenschenw\u00fcrdige Lebens\u201c beziehen will, so wird man dazu einen Begriff der W\u00fcrde ben\u00f6tigen, der sich menschenrechtlich operationalisieren, das hei\u00dft anwenden l\u00e4sst, ohne den f\u00fcr die Menschenrechte zentralen Anspruch aller Menschen weltweit auf gleiche Ber\u00fccksichtigung als Mensch zu verletzen. Derzeit aber kursiert innerhalb der menschenrechtlichen Debatte eine Vielzahl von \u00e4u\u00dferst divergenten Interpretationen der W\u00fcrdeidee. Dies l\u00e4sst eine baldige Einigung auf einen universell akzeptierten und damit konzeptionell alternativlosen W\u00fcrdebegriff vollends unrealistisch erscheinen.<\/p>\n<p>Der philosophische Mainstream freilich versteht unter der W\u00fcrde des Menschen eine Art nat\u00fcrliche oder auch g\u00f6ttlich verf\u00fcgte \u201eMitgift\u201c, einen \u201einh\u00e4renten Wert\u201c, den der Mensch \u201eimmer schon\u201c und \u201eangeboren\u201c aufweist oder in sich tr\u00e4gt und folglich auch nicht verlieren kann. Die W\u00fcrde ist dem Menschen qua Menschsein mitgegeben \u2013 und sie kann einem auch nicht genommen werden. Versteht man die Menschenw\u00fcrde auf diese Weise, so wird jedoch rasch fraglich, warum und inwiefern Armutsprobleme \u00fcberhaupt eine Bedrohung f\u00fcr die Menschenw\u00fcrde darstellen sollen. Wenn man doch die jeweils eigene W\u00fcrde, diesen inh\u00e4renten Wert aller Menschen, ohnehin nicht einb\u00fc\u00dfen kann, dann kann diese W\u00fcrde auch nicht von Armut oder anderweitig depravierten Lebensumst\u00e4nden bedroht sein. Was nicht zu verlieren ist, kann einem auch nicht genommen werden. Und daraus folgt: Ein solcher Mitgift-Begriff der W\u00fcrde hilft an dieser Stelle nicht weiter, weil er sich gar nicht operationalisieren l\u00e4sst.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Eine Frage der W\u00fcrde<\/strong><\/h3>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Als weitaus fruchtbarer erweist es sich aus Sicht der Philosophie der Menschenrechte, den universellen W\u00fcrdebegriff \u2013 und damit auch das Armutsproblem \u2013 auf ein typisch menschliches Bed\u00fcrfnis nach an einem Leben in \u201eSelbstachtung\u201c zu beziehen: Weil jeder Mensch ein Interesse an sozialen Verh\u00e4ltnissen hat, in denen er seine Selbstachtung bewahren kann, weil er sich von seinen Mitmenschen als ein gleichwertiger Mensch wie jeder andere geachtet wei\u00df, m\u00fcssen die Menschenrechte derartige Verh\u00e4ltnisse allererst schaffen und dann sch\u00fctzen. Ein entsprechender W\u00fcrdebegriff, der auf der Idee der Selbstachtung aufruht, k\u00f6nnte in aller K\u00fcrze wie folgt umrissen werden: Als m\u00f6gliche Kandidaten f\u00fcr den Besitz von Menschenw\u00fcrde kommen zun\u00e4chst <em>all<\/em> Menschen, und zwar allein aufgrund ihres Menschseins, in Frage. Alle Menschen haben aus menschenrechtlicher Sicht einen Anspruch darauf, insofern als \u201egleiche\u201c geachtet zu werden, als niemand, in seiner Eigenschaft als Mensch, mehr fundamentale Rechte oder aber weniger als jeder andere Mensch hat. Die spezifische Form sozialer Anerkennung, die wir uns als Menschen wechselseitig zukommen lassen, wenn wir uns als derart gleiche Menschen anerkennen, wird in der Philosophie gemeinhin \u201eAchtung\u201c genannt. Und wer sich von anderen Menschen und auch von Seiten \u00f6ffentlicher Institutionen hinreichend geachtet f\u00fchlt, mag dieses Annerkantsein zu einer inneren Einstellung der \u201eSelbstachtung\u201c transformieren. Das bedeutet: Der f\u00fcr die Menschenw\u00fcrde zentrale Aspekt der Selbstachtung ergibt sich auf jeweils individueller Seite aus der sozialen Erfahrung, von anderen Menschen hinreichend als ein gleichwertiger Mensch anerkannt zu sein \u2011 und sich entsprechend dann auch so zu f\u00fchlen.<\/p>\n<p>Allerdings ist mit diesem begrifflichen Zusammenhang von Menschenw\u00fcrde und Selbstachtung erst einmal noch nicht sehr viel gewonnen \u2011 weder f\u00fcr den Menschenrechtsdiskurs insgesamt noch f\u00fcr den Armutsdiskurs im Besonderen. Der gesuchte systematische Ertrag dieser begrifflichen Verkn\u00fcpfung ergibt sich erst dann, wenn man den Umstand ber\u00fccksichtigen will, dass Menschen in ihrer Selbstachtung verletzt werden k\u00f6nnen und dann entsprechend auch an Selbstachtung einb\u00fc\u00dfen m\u00f6gen. Die gesellschaftlichen und auch institutionellen Verh\u00e4ltnisse, in denen man als Mensch lebt, bringen keineswegs immer oder auch nur oft die menschenrechtlich zentrale Botschaft zum Ausdruck, dass alle Menschen als gleichwertig zu achten sind. Menschen etwa, die in Armut leben, thematisieren die jeweils eigene Lebenslage sehr h\u00e4ufig als \u201eDem\u00fctigung\u201c, \u201eErniedrigung\u201c, \u201eMissachtung\u201c oder auch mit Begriffen wie \u201eMinderwertigkeit\u201c, \u201eNutzlosigkeit\u201c, \u201eOhnmacht\u201c, \u201eRespektlosigkeit\u201c, \u201eUnsichtbarkeit\u201c, \u201eScham\u201c oder eben \u201eW\u00fcrdelosigkeit\u201c. Es sind die in diesen Begriffen zum Ausdruck kommenden Erfahrungen, in denen sich ein m\u00f6glicher Verlust an Selbstachtung und damit dann entsprechend auch Einbu\u00dfen an W\u00fcrde andeuten. Anders gesagt: Unter gesellschaftlich potenziell entw\u00fcrdigenden Lebensumst\u00e4nden, wie sie etwa bei der Armut vorherrschen, kann auf Seiten der betroffenen die \u00dcberzeugung verloren gehen, ein voll- und gleichwertiger Mensch zu sein.<\/p>\n<p>Damit liegt allerdings sogleich auch ein grunds\u00e4tzlicher Einwand gegen eine allzu enge Bindung der Armut an den W\u00fcrdebegriff nahe. Denn bisweilen wird die Ansicht vertreten, dass es \u201enicht viel braucht\u201c, um ein Leben in W\u00fcrde zu f\u00fchren. Historische Beispiele von \u201eEremiten\u201c, \u201eBettelm\u00f6nchen\u201c oder \u201eFastenk\u00fcnstlern\u201c, so hei\u00dft es, w\u00fcrden beweisen, dass es sehr wohl m\u00f6glich sei, \u201ein W\u00fcrde arm zu sein\u201c und entsprechend auch die eigene Selbstachtung zu bewahren. Armut f\u00fchre damit keineswegs notwendig zum W\u00fcrdeverlust. Es gebe \u2013 auch heute noch \u2013 viele Menschen, die ihre Armut in W\u00fcrde tragen. Auch wenn es schwer sein mag, als armer Mensch ein Leben in W\u00fcrde zu f\u00fchren \u2013 unm\u00f6glich sei es nicht. Daher gebe es keinen Automatismus zwischen der Armut und dem Verlust der Selbstachtung. Aber wie plausibel ist dieser Einwand?<\/p>\n<p>Um diesen Einwand differenziert bewerten zu k\u00f6nnen, bedarf es erneut der zu Anfang skizzierten Unterscheidung zwischen absoluter und relativer Armut: Richtig scheint zu sein, dass man in relativer Armut leben kann, ohne seine W\u00fcrde einb\u00fc\u00dfen zu m\u00fcssen. Auch wenn ein sozial unangemessener Lebensstandard stets eine Bedrohung f\u00fcr die eigene Selbstachtung darstellen mag, gelingt es vielen relativ armen Menschen dennoch, ihre Selbstachtung und W\u00fcrde zu bewahren. Falsch an dem besagten Einwand scheint jedoch zu sein, dass man auch in einem absoluten Sinn arm sein kann, ohne seine W\u00fcrde zu verlieren. Wenn das Leben selbst bedroht ist, so wird ein Leben in Selbstachtung bereits in elementar vitaler Hinsicht unm\u00f6glich. Und mit den existenziellen Grundlagen \u201enackten \u00dcberlebens\u201c und einem Dasein in Anbetracht einer st\u00e4ndiger \u201eTodesdrohung\u201c schwinden dann eben doch auch zwingend die Grundbedingungen eines menschenw\u00fcrdigen Lebens in Selbstachtung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Die sozialen Menschenrechte<\/strong><\/h3>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Auch wenn der begriffliche Zusammenhang von Menschenw\u00fcrde und Armut komplizierter ist, als auf den ersten Blick vermutet: Bedroht ist die Menschenw\u00fcrde nicht nur in absoluter, sondern auch schon in relativer Armut; obgleich damit zwei sehr unterschiedliche und mithin unterschiedlich gravierende Arten von Bedrohung markiert sind. Wenn nun aber die universellen Menschenrechte insgesamt dem Schutze der Menschenw\u00fcrde verpflichtet sind, dann m\u00fcssen sich diese Menschenrechte auch dem sowohl nationalen als auch internationalen Problem einer teilweise extremen Ungleichverteilung von Verm\u00f6gen widmen. Nach g\u00e4ngiger Auffassung lassen sich die Menschenrechte inhaltlich in drei Klassen aufteilen: \u201eliberale Freiheitsrechte\u201c, \u201epolitische Teilnahmerechte\u201c und \u201esoziale Teilhaberechte\u201c, wobei es diese dritte und historisch zuletzt erk\u00e4mpfte Klasse von sozialen Rechten ist (Bildung, Gesundheit, Arbeit, soziale Sicherheit, kulturelle Teilhabe u.a.), die gemeinhin die Aufgabe zugewiesen bekommt, einen insgesamt \u201eangemessenen Lebensstandard\u201c zu erm\u00f6glichen und damit ein sowohl in absoluter wie auch in relativer Hinsicht menschenw\u00fcrdiges Leben oberhalb der (doppelten) Armutsgrenze zu garantieren.<\/p>\n<p>Insofern nun die mit Menschenrechten ganz allgemein einhergehenden Pflichten vornehmlich an Staaten bzw. Regierungen und subsidi\u00e4r an die internationale Staatengemeinschaft adressiert sind, erweisen sich menschenrechtliche Forderungen nach einer aktiven Bek\u00e4mpfung von Armut zumindest dann als gerechtfertigt, wenn gezeigt werden kann, dass diese Staaten und Regierungen \u2013 entweder urs\u00e4chlich oder aber durch unterlassene Hilfeleistungen \u2013 mitverantwortlich daf\u00fcr sind, dass Menschen unfreiwillig in Not sind und nicht l\u00e4nger ein Leben in W\u00fcrde und Selbstachtung zu f\u00fchren verm\u00f6gen. Demnach wollen die sozialen Menschenrechte sowohl auf jeweils nationaler Ebene wie auch im Weltma\u00dfstab eine teilweise massive Ungleichverteilung, und zwar so lange, bis jeder Mensch weltweit ein Leben ohne dem\u00fctigende Armut und somit in W\u00fcrde zu leben vermag. Abgesehen von der geradezu utopischen \u201eRealit\u00e4tsferne\u201c dieser normativen \u00dcberlegungen in realpolitischer Hinsicht, sind mindestens zwei Fragen in der aktuellen Menschenrechtsdebatte sehr umstritten:<\/p>\n<p>(1) Sind die sozialen Menschenrechte gleichrangig? Nach g\u00e4ngiger Auffassung generiert die erste inhaltliche Klasse der liberalen Freiheitsrechte \u201enegative Unterlassungspflichten\u201c, w\u00e4hrend die dritte inhaltliche Klasse der sozialen Menschenrechte \u201epositive Hilfspflichten\u201c auf den Plan ruft. Diese positiven Pflichten weisen insofern \u00fcber das \u201eSoll\u201c rein negativer, passiver Abwehrleistungen hinaus, als sie all jene Menschen, die unfreiwillig unterprivilegiert sind, aktiv in den Stand versetzen sollen, ein menschenw\u00fcrdiges Leben zu f\u00fchren. An diesen Pflichten wird h\u00e4ufig kritisiert, sie f\u00fchrten zu einem \u00fcberh\u00f6hten Anspruchsdenken; sie seien zudem \u201eunvollkommen\u201c in dem Sinn, dass ihre Konsequenzen vollends unterbestimmt seien; und man m\u00fcsse die mit ihnen einhergehenden Forderungen ohnehin blo\u00df als \u201esupererogatorisch\u201c, das hei\u00dft fakultativ, und damit im Grunde nicht einmal als \u201ePflichten\u201c im strengen Sinn verstehen. Kurzum: Die sozialen Menschenrechte seien schw\u00e4cher begr\u00fcndet und gegen\u00fcber negativen Abwehrrechten zweitrangig. Aber diese Auffassung ist falsch, denn es l\u00e4sst sich zeigen, dass schlicht jedes Menschenrecht sowohl negative als auch positive Pflichtendimension aufweist. Nur ein Beispiel: Das liberale Abwehrrecht auf Meinungsfreiheit generiert keineswegs blo\u00df negative Unterlassungspflichten. Selbstredend muss der Staat die Unterdr\u00fcckung oder Zensur von Meinungen unterlassen, aber er muss immer auch aktiv zum Aufbau einer meinungsbildenden \u00d6ffentlichkeit beitragen; zum Beispiel durch die Bereitstellung eines \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks. Beispiele wie diese machen deutlich: Wenn sich positive Hilfspflichten nicht gleichrangig mit negativen Unterlassungspflichten begr\u00fcnden lassen, dann wird sich keines der Menschenrechte hinreichend begr\u00fcnden lassen.<\/p>\n<p>(2) Gilt die v\u00f6lkerrechtliche \u201eresponsibility to protect\u201c auch in Armutsfragen? Wie schon angedeutet, liegt eine Menschenrechtsverletzung mit Blick auf Armutsprobleme immer dann vor, wenn ein Staat \u2013 oder subsidi\u00e4r die Staatengemeinschaft \u2013 gravierende Armut zwar bek\u00e4mpfen k\u00f6nnte, es aber dennoch nicht hinreichend tut. Nun ist es aber auf dem UN-Gipfel 2005 und im Jahre 2009 dann auch im Rahmen einer eigenen UN-Resolution (A\/RES\/63\/308) zur Anerkennung einer v\u00f6lkerrechtlichen \u201eresponsibility to protect\u201c gekommen. Diese durchaus umstrittene, weil nationalstaatliche Souver\u00e4nit\u00e4tsanspr\u00fcche erheblich einschr\u00e4nkende Idee besagt: Kommt es in irgendeinem Land zu massiven Menschenrechtsverletzungen, so ist die V\u00f6lkerrechtsgemeinschaft in der menschenrechtlichen Pflicht, politisch zu intervenieren und einzugreifen, und zwar notfalls mit Gewalt. Noch umstritten ist derzeit aber, ob diese v\u00f6lkerrechtliche Verantwortung auch in Armutsfragen gelten soll. Man k\u00f6nnte jedenfalls die These vertreten, dass es aus Sicht der Menschenrechte keinen erheblichen Unterschied macht, ob hunderttausende Menschen deshalb sterben, weil sie Opfer eines ethnischen Konflikts sind, den ihre Regierung nicht hat verhindern wollen, oder ob diese Menschen an vermeidbarer Armut zugrunde gehen. Die v\u00f6lkerrechtliche \u201eresponsibility to protect\u201c w\u00e4re demnach auch dann gut begr\u00fcndet, wenn die massenhafte Missachtung von Leben und W\u00fcrde die Folge staatlich mitverschuldeter Armut ist; zumindest dann, wenn es sich um absolute, das hei\u00dft letztlich t\u00f6dliche Armut handelt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Outlook<\/strong><\/h3>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Wenn die zu Anfang zitierten Sch\u00e4tzungen zutreffend sind und derzeit allein 800 Millionen Menschen weltweit in absoluter Armut leben bzw. sterben, so d\u00fcrfte das politisch vollends unzureichend bek\u00e4mpfte Armutsproblem das weltweit derzeit gravierendste Menschenrechtsproblem sein. Daher sollten die folgenden Einsichten weitaus st\u00e4rker in den Fokus der f\u00fcr die Menschenrechte noch weiter zu sensibilisierenden Welt\u00f6ffentlichkeit r\u00fccken:<\/p>\n<ul>\n<li>Meist sind die im weltweiten Vergleich besonders stark von absoluter Armut betroffenen Staaten als Nationen keineswegs \u201earm\u201c, sondern oftmals schlicht nicht willens, die Armut in ihrem Land zu beseitigen. Stattdessen wird sehr h\u00e4ufig ein teilweise obsz\u00f6ner Reichtum korrupter Eliten direkt auf Kosten der Leiden der Gesamtbev\u00f6lkerung akkumuliert.<\/li>\n<li>Die betreffenden L\u00e4nder verdienen aus v\u00f6lkerrechtlicher Sicht nicht l\u00e4nger den Respekt, den man ihnen traditionell durch das nationalstaatliche \u201eRecht auf Nicht-Einmischung\u201c zuteil werden lie\u00df. Vielmehr fordern die Menschenrechte sp\u00e4testens seit 1948 auch in Armutsfragen eine gewisse weltpolitische Einmischung seitens der internationalen Staatengemeinschaft.<\/li>\n<li>Kommt es gar zu einem armutsbedingten Massensterben in bestimmten Regionen dieser Welt, und erweisen sich die dortigen Regierungen als unf\u00e4hig oder auch nicht willens, diese absolute und t\u00f6dliche Armut zu bek\u00e4mpfen, k\u00f6nnen als ultima ratio selbst sogenannte humanit\u00e4re Interventionen gerechtfertigt sein, um dieses Massensterben zu verhindern.<\/li>\n<li>F\u00fchrt absolute Armut zu Flucht- und Migrationsbewegungen, so ergeben sich menschenrechtliche Pflichten f\u00fcr alle L\u00e4nder, die helfen k\u00f6nnen. Menschen, die unfreiwillig in lebensbedrohlicher Not sind, haben ein Menschenrecht auf Unterst\u00fctzung, Versorgung und Aufnahme. In menschenrechtlichen Fragen der Bek\u00e4mpfung absoluter Armut gibt es keine \u201eObergrenze\u201c.<\/li>\n<li>Allerdings darf das global massenhafte Problem absoluter Armut nicht dar\u00fcber hinwegt\u00e4uschen, dass selbst die \u201eentwickelten\u201c und reichen L\u00e4nder dieser Welt relative Armutsprobleme aufweisen, die ebenfalls eine Bedrohung f\u00fcr die Menschenw\u00fcrde darstellen und entsprechende menschenrechtliche Pflichten der Bek\u00e4mpfung auch dieser Armut generieren.<\/li>\n<\/ul>\n<p>So sehr man auch im Einzelnen politisch dar\u00fcber wird streiten m\u00fcssen, was genau und im Einzelnen die weltweite Realisierung sozialer Menschenrechte beinhalten w\u00fcrde und f\u00fcr wie realistisch man die Aussicht auf deren weltweite Durchsetzung zu halten hat: <em>Dass<\/em> solche menschenrechtlichen Anspr\u00fcche auf einen angemessenen Lebensstandard sehr viel mehr erfordern, als die Staaten dieser Welt und mithin die Staatengemeinschaft derzeit zu tun bereit sind, liegt auf der Hand. Es w\u00fcrde laut World Food Programme t\u00e4glich nur etwa 20 Cent kosten, jedem Kind eine Schulmahlzeit mit wichtigen Vitaminen und N\u00e4hrstoffen zur Verf\u00fcgung zu stellen, die es braucht, um gesund aufzuwachsen. Tagt\u00e4glich aber sterben weltweit mehr als 30.000 Menschen an den Folgen einer vermeidbaren Armut. Dies zu verhindern, ist ein Gebot der Menschenw\u00fcrde.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die oft als \u201eSchere\u201c bezeichnete Kluft zwischen Arm und Reich ist augenscheinlich ein doppelte: Sie zeigt sich sowohl innerhalb der unterschiedlichsten Nationen und Gesellschaften, und zwar jeweils vor Ort, wie auch im internationalen Vergleich und damit im Weltma\u00dfstab. 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