{"id":115650,"date":"2025-12-08T11:21:23","date_gmt":"2025-12-08T10:21:23","guid":{"rendered":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/?post_type=media-library&#038;p=115650"},"modified":"2025-12-08T11:21:23","modified_gmt":"2025-12-08T10:21:23","slug":"meinungsfreiheit-in-zeiten-von-hassrede-und-fake-news","status":"publish","type":"media-library","link":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/mediathek-eintrag\/meinungsfreiheit-in-zeiten-von-hassrede-und-fake-news\/","title":{"rendered":"Freedom of Expression in Times of Hate Speech and Fake News"},"content":{"rendered":"<h3>Introduction<\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Das Grundrecht der Meinungsfreiheit gilt als einer der wichtigsten Ma\u00dfst\u00e4be f\u00fcr den Zustand eines demokratischen Rechtsstaates. Die Meinungsfreiheit oder Meinungs\u00e4u\u00dferungsfreiheit ist das gew\u00e4hrleistete individuelle Recht auf freies Sprechen und (\u00f6ffentliche) Verbreitung einer Meinung in allen \u00dcbertragungsmitteln. Englische Ausdr\u00fccke sind \u201eFreedom of Expression\u201c oder \u201eFreedom of Speech\u201c. Es handelt sich um ein individuelles Grundrecht gegen die Staatsgewalt. Oft ist damit das Ziel verbunden zu verhindern, dass die \u00f6ffentliche Meinungsbildung und damit auch die \u00f6ffentliche Auseinandersetzung mit Regierung und Gesetzgebung beeintr\u00e4chtigt werden.<\/p>\n<p>Dieses Grundrecht steht unter Druck oder wenigstens in dauernder Diskussion. Totalit\u00e4re Staaten oder Staaten, die auf dem Weg dahin sind, schr\u00e4nken f\u00fcr gew\u00f6hnlich dieses Recht als erstes ein. Andersdenkende und Publizisten einzusperren widerspricht unserem Verst\u00e4ndnis von Demokratie massiv. Ein Beispiel f\u00fcr die dennoch stattfindenden Diskussionen w\u00e4re die \u201eAff\u00e4re\u201c Jan B\u00f6hmermann: Dieser hatte ein als \u201eSchm\u00e4hkritik\u201c tituliertes Gedicht in seiner Sendung vorgetragen und darin den t\u00fcrkischen Pr\u00e4sidenten massiv beleidigt. Diese Performance war eine Antwort auf die Reaktion Erdogans zu einem Beitrag in der Sendung \u201eextra3\u201c: Der t\u00fcrkische Pr\u00e4sident war \u00fcber den recht harmlosen Beitrag so ver\u00e4rgert, dass er den deutschen Botschafter zweimal ins t\u00fcrkische Au\u00dfenministerium in Ankara einbestellte. B\u00f6hmermann hat in seiner Performance deutlich gemacht, dass es Grenzen f\u00fcr Satire gibt, aber die extra3-Sendung eben diese Grenzen nicht \u00fcberschritten hatte. B\u00f6hmermann zeigte mit seiner Aktion, was nicht erlaubt ist, also was nicht gedeckt ist durch Grundrechte. In genialer Weise trieb er die Satire damit k\u00fcnstlerisch auf die Spitze und brachte damit &#8211; wie beabsichtigt &#8211; die Situation mit Erdogan zur Eskalation. Interessant war zu beobachten, wie Politik, Medien und \u00d6ffentlichkeit damit ziemlich \u00fcberfordert waren. Kurz: Satire ist immer ein schwieriger Fall f\u00fcr die Meinungsfreiheit; das Ausreizen des Grundrechtes irritiert, ist aber vielleicht als Kritikform notwendig.<\/p>\n<p>Wenn wir \u00fcber das Gew\u00e4hren von Sprachrechten, aber auch das fallweise Einschr\u00e4nken und Regulieren von Sprechen und Meinen nachdenken, f\u00e4llt uns die aktuelle, sehr sensible \u00f6ffentliche Diskussion dar\u00fcber auf: \u201eDas wird man ja wohl noch sagen d\u00fcrfen\u201c ist ein vielgesagter Satz heutzutage. Und in Foren und auf Social-Media-Plattformen erleben wir an einigen wenigen Orten eine hasserf\u00fcllte, aggressive Sprache, die dem unbedarften Leser wiederum die Sprache verschl\u00e4gt. Und im Hinblick auf die grassierenden \u201eFake News\u201c m\u00fcssen wir uns die Frage stellen: Haben Menschen ein Recht, Unwahrheiten zu verbreiten? Oder ist das gedeckt durch die Meinungsfreiheit?<\/p>\n<p>Im Folgenden m\u00f6chte ich zuerst \u00fcber diese Ph\u00e4nomene sprechen, um dann kurz zu schildern, in welche Varianten das Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung kodifiziert ist. In einem weiteren Schritt m\u00f6chte ich dann mit ein paar Argumenten der britischen Philosophin Onora O\u2019Neill \u00fcberlegen, ob wir nicht besser \u00fcber Toleranz sprechen sollten als \u00fcber das Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung. Zuletzt leite ich ein paar \u00dcberlegungen daraus ab f\u00fcr Politik, Medien und uns Nutzerinnen und Nutzer, die wir immer auch zugleich Produzenten sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Verst\u00f6\u00dfe und der Kampf um Sprachnormen: Hassrede, Fake News und der Kampfbegriff \u201ePolitical Correctness\u201c<\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Normen, die unser Sprechen regeln, sind vielgestaltig. Man soll andere nicht beleidigen, man soll die Wahrheit sagen, und unliebsame Kommentare sollen nicht unterdr\u00fcckt werden. Alle diese Regeln aber stehen zur Debatte, bzw. gegen diese Regeln wird versto\u00dfen, bewusst oder unbewusst, oder es gibt Klagen, dass sich keiner an diese Regeln h\u00e4lt. In den heutigen Diskussionen fallen drei Themenbereiche auf, an denen deutlich wird, wie das \u00f6ffentliche Sprechen reguliert wird und wie die Regeln daf\u00fcr zur Debatte stehen: Hate Speech, Fake News und die sogenannte \u201ePolitical Correctness\u201c.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Hate Speech<\/h4>\n<p>Im Zuge des starken Fl\u00fcchtlingszuzugs konnte man in Deutschland ab ungef\u00e4hr April 2015 eine steigende Aggressivit\u00e4t in den Debatten beobachten. Besonders in den popul\u00e4ren Sozialen Medien, also vor allem bei Facebook und zum Teil bei Twitter, fiel eine H\u00e4ufung von aggressiven, hasserf\u00fcllten und rassistischen Kommentaren auf. Oft ist von \u201eHassreden\u201c (Hate Speech), \u201eHassbotschaften\u201c oder \u201eHasskommentaren\u201c die Rede, auch der Begriff Cyberhate wird benutzt. Hate Speech bedeutet urspr\u00fcnglich eine menschenfeindliche und rassistische \u00c4u\u00dferung (Hate Speech) gegen\u00fcber religi\u00f6sen und ethnischen Gruppen. Heute ist Hate Speech die Chiffre f\u00fcr aggressive und hasserf\u00fcllte Sprache und Kommunikation mit den Mitteln digitaler Kommunikation. Hate Speech muss sich nicht immer gegen Minderheiten richten; oft ist das Ziel des Hasses eine Politikerin, ein Autor, ein Sportler usw.<\/p>\n<p>Seit 2009 ist es zu einer gesch\u00e4tzten Verdreifachung von Hate Speech-Aktivit\u00e4ten im Internet gekommen (Hafez 2017). Bei der Durchsicht der Berichte und Untersuchungen ergibt sich durchaus das Bild, dass Hasskommentare in den letzten Jahren zugenommen haben. \u201eAn einigen Stellen\u201c ist dabei wichtig: Laute und aggressive Kommunikation r\u00fcckt in den Vordergrund und tendiert dazu, moderate und sachliche Beitr\u00e4ge, selbst wenn sie kritisch sind, unsichtbar werden zu lassen. Ines Brodnig (2016) untersucht Dynamiken der onlinebasierten Hassreden, analysiert den Hass als Instrument in diesen Diskursr\u00e4umen und betont die toxische Wirkung von Schimpfworten und verbalen Attacken. Sie glaubt nicht, dass die Digitalisierung und das Internet die Ausl\u00f6ser f\u00fcr den neuen Hass und die massive Aggressivit\u00e4t der Sprache sind. Sie zeigt aber, dass das Internet eine gesellschaftliche \u201eDissonanz\u201c verst\u00e4rken kann.<\/p>\n<p>Hate Speech ist ein weit verbreitetes Ph\u00e4nomen, das zeigt, wie sehr eine Enttabuisierung \u00f6ffentlicher Kommunikation fortgeschritten ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Fake News<\/h4>\n<p>Wir leben in Zeiten, in denen die L\u00fcge in ganz neuer Form salonf\u00e4hig ist und in denen sich die T\u00e4uschung in der \u00f6ffentlichen Kommunikation breit etabliert hat. Auf diesen Zustand macht der Begriff des \u201epost-faktischen Zeitalters\u201c aufmerksam. Dabei ist es ein Missverst\u00e4ndnis, dass dieser Begriff zugleich meint, wir lebten einst in einem reinen \u201efaktischen Zeitalter\u201c. Denn nat\u00fcrlich gab es L\u00fcge und T\u00e4uschung schon immer. Neu ist also nicht, dass Unwahrheiten publiziert werden; neu ist, mit welcher Unverfrorenheit sich L\u00fcgnerinnen und L\u00fcgner zur Wehr setzen. Die Erfindung des Ausruckes \u201eAlternative Fakten\u201c durch Kellyanne Conway, der Beraterin von US-Pr\u00e4sident Trump, in einem Interview mit Chuck Todd ist ein sprechender Beleg daf\u00fcr.<\/p>\n<p>Wir leben im Zeitalter der Desinformation und erleben eine fundamentale Wahrheitskrise. Verantwortlich daf\u00fcr sind eine Reihe von Faktoren, ein \u00f6konomisch kriselnder Journalismus, grassierender Vertrauensverlust in die klassischen demokratischen Institutionen (einschlie\u00dflich der Massenmedien). Wir leben, wie es Stephan Ru\u00df-Mohl (2017) ausgedr\u00fcckt hat, in einem Zeitalter der Desinformations\u00f6konomie. Ru\u00df-Mohl geht dabei von dem Begriff der Aufmerksamkeits\u00f6konomie aus, den der \u00d6sterreicher Georg Franck (1998) gepr\u00e4gt hat. Franck versucht mit dem Begriff zu zeigen, dass unsere Gesellschaft durch den Austausch und den Handel mit der knappen Ressource Aufmerksamkeit gepr\u00e4gt ist \u2013 nach Franck eine typisch sp\u00e4tmoderne Entwicklung. Ru\u00df-Mohl nun sieht nicht mehr Aufmerksamkeit, sondern Desinformation als Handelselement: Gesellschaft ist also gepr\u00e4gt durch den \u201eHandel\u201c mit Desinformation. Das ist sicherlich eine treffende Diagnose, die zeigt, wie tief die T\u00e4uschung etabliert ist, wie sehr die L\u00fcge \u00f6ffentlich salonf\u00e4hig ist und dass dies nicht zuf\u00e4llig geschieht, sondern verbunden ist mit politischen, ideologischen und anderen Interessen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Political Correctness<\/h4>\n<p>Auch Ihnen wird der folgende Satz in letzter Zeit \u00f6fter begegnet sein: \u201eDas wird man ja wohl noch sagen d\u00fcrfen\u2026\u201c Viele Menschen haben den Eindruck, dass man einige Dinge eben nicht sagen darf, dass bestimmte Aussagen nicht getroffen werden d\u00fcrfen. Das Ph\u00e4nomen, dass bestimmte Aussagen in der \u00d6ffentlichkeit nicht gemacht werden d\u00fcrfen, ist allerdings kein neues Ph\u00e4nomen. Man stelle sich vor, dass jemand 1950 \u00f6ffentlich gefordert h\u00e4tte, homosexuelle Lebensformen heterosexuellen gleichzustellen. Das h\u00e4tte man 1950 eben nicht sagen \u201ed\u00fcrfen\u201c und Verst\u00f6\u00dfe dagegen w\u00e4ren mit Achtungsentzug bestraft worden. Eine solche Meinung verstie\u00df gegen den moralischen Konsens der Gesellschaft dieser Zeit.<\/p>\n<p>Diese Erl\u00e4uterungen steuern auf ein Thema zu, das ich mich scheue, mit dem Ausdruck \u201ePolitical Correctness\u201c zu bezeichnen. Die politische Korrektheit ist n\u00e4mlich ein h\u00f6chst missverst\u00e4ndlicher Ausdruck mit einer interessanten Bedeutungsverschiebung in den letzten Jahrzehnten. Heute ist die Kritik an der \u201epolitischen Korrektheit\u201c vor allem in den extremen Lagern zu Hause und dort vor allem in rechtspopulistischen Parteien. Alice Weidel, Co-Vorsitzende der\u00a0<a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/AfD-Bundestagsfraktion\">AfD-Bundestagsfraktion<\/a>, fordert im April 2017: Die \u201epolitische Korrektheit geh\u00f6rt auf den M\u00fcllhaufen der Geschichte\u201c \u2013 und die ganze Halle tobt.<\/p>\n<p>Meistens haben wir es, wenn jemand eine \u201epolitical correctness\u201c kritisiert, mit einem Strohmann-Argument zu tun. In diesem Beispiel behauptet Weidel, in unserem politischen Klima d\u00fcrfe man nicht mehr sagen, was man denkt. Und \u201ealle\u201c (also \u201eMainstream-Medien\u201c und \u201edie Altparteien\u201c) w\u00e4ren Sprachpolizisten, die \u00fcber Sprachverbote Denkm\u00f6glichkeiten kontrollieren und so das Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung und eine ehrliche Politik unterdr\u00fccken. Da klatscht man gerne, denn wer ist schon gegen freie Meinungs\u00e4u\u00dferung? Aber nat\u00fcrlich ist das eine Verzerrung der Position eines politischen Gegners. Die AfD ist nun sicherlich nicht die einzige politische Kraft, die f\u00fcr freie Meinungs\u00e4u\u00dferung ist.<\/p>\n<p>Der Punkt ist nun, dass es selbstverst\u00e4ndlich Sprachkritik gibt, also Kritik an der Sprache des politischen Gegners. Die gibt es aber nun von linker wie von rechter Seite als normalen Teil des politischen Diskurses. Die einseitige Diffamierung einer Sprachkritik, die von einer linken politischen Richtung kommt, als \u201epolitische Korrektheit\u201c, ist ein unlauteres Kampfmittel vor allem der Neuen Rechten, die damit verschleiert, dass selbstverst\u00e4ndlich auch sie \u201eNeusprech\u201c produziert (\u201eAltparteien\u201c, \u201eMeinungskartell\u201c, \u201eFr\u00fchsexualisierung\u201c, \u201eBahnhofsklatscher\u201c ); und die sich damit als einzige H\u00fcterin der Wahrheitsperspektive geriert.<\/p>\n<p>Im Kontext einer gegenseitigen Abschottung politischer Lager allerdings gibt es durchaus dogmatisch werdende Sprachregeln, die repressiv sind und Diskurse behindern k\u00f6nnen. Das ist zu kritisieren. Ebenso die Ausw\u00fcchse, die eine panische Angst vor Diskriminierung etwa in den USA produziert, wo Texte des traditionellen Literaturkanons zensiert werden sollen, weil sich Minderheiten von diesen Texten irritiert f\u00fchlen, was dann im Effekt, so muss man das verstehen, eine Diskriminierung ist, weil Studentinnen und Studenten das laut Lehrplan lesen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Meist k\u00e4mpfen diejenigen, die gegen die \u201epolitical correctness\u201c wettern, um eine weitere Ent-Tabuisierung \u00f6ffentlicher Kommunikation, um damit eigentlich tabuisierte Aussagen und Themen in der \u00f6ffentlichen Kommunikation unterzubringen. Dies ist nat\u00fcrlich hoch relevant f\u00fcr unser Thema, dem Menschenrecht auf freie Rede. Denn: \u201eDer anti-tabuistische Gestus, der allerorten sichtbar wird, wendet sich am Ende gegen sich selbst. Wer ethnische und religi\u00f6se Demarkationen wieder zur Grundlage der politischen Ordnung machen will, der zerst\u00f6rt das Fundament der Menschenrechte und der Meinungsfreiheit. Die Betreiber von Hassportalen berufen sich auf die Legalit\u00e4t ihres Handelns, da auch Vorurteile gegen Gruppen, solange diese nicht gegen lebende Individuen gerichtet seien, unter dem Schutz der Meinungsfreiheit st\u00fcnden.\u201c (Hafez 2017)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Meinungsfreiheit als Menschenrecht<\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Nach dieser Zeitdiagnose halten wir kurz inne und besinnen uns f\u00fcr das weitere Vorgehen auf die menschenrechtliche Tradition der Meinungsfreiheit. Begrifflich sind wir zun\u00e4chst damit konfrontiert, dass im Englischen differenziert wird zwischen freedom of expression, freedom of speech und freedom of opinion. Freedom of expression (Ausdrucksfreiheit) scheint im Verh\u00e4ltnis zu freedom of speech (Redefreiheit) weitergehender zu sein und umfasst auch umfassende mediale \u00c4u\u00dferungen ebenso wie Informationsfreiheit. Wo sich freedom of opinion (Meinungsfreiheit bzw. pr\u00e4ziser: Meinungs\u00e4u\u00dferungsfreiheit) im Englischen eher wie ein Sonderfall der Ausdrucksfreiheit anh\u00f6rt, ist die Meinungsfreiheit im Deutschen der Sammelbegriff f\u00fcr das Menschenrecht.<\/p>\n<p>Im Bereich der Kodifizierung des Rechts auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung werden wir historisch zun\u00e4chst auf die <em>Bill of Rights<\/em> von 1689 verwiesen, die ein konstitutionelles Recht auf freie Rede vor dem Parlament kennt. Sicher haben sich im antiken Athen oder Rom politische Formen etabliert, die freies \u00f6ffentliches Reden unter Schutz stellten. Aber erst die franz\u00f6sische Menschenrechtsdeklaration formuliert 1789 in Artikel 11 ein umfassendes Menschen- und B\u00fcrgerrecht auf freie Kommunikation der Gedanken und Meinungen: \u201eDie freie \u00c4u\u00dferung von Gedanken und Meinungen ist eines der kostbarsten Menschenrechte: Jeder B\u00fcrger kann also frei reden, schreiben und drucken, vorbehaltlich seiner Verantwortlichkeit f\u00fcr den Missbrauch dieser Freiheit in den durch das Gesetz bestimmten F\u00e4llen.\u201c<\/p>\n<p>Ber\u00fchmt ist der Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten (englisch <em>First Amendment<\/em>) als Bestandteil des Grundrechtekatalogs der Verfassung der Vereinigten Staaten von 1791, der die besondere Rolle der Redefreiheit f\u00fcr die Gesellschaft der USA begr\u00fcndet hat: \u201eDer Kongress darf kein Gesetz erlassen, das die Einf\u00fchrung einer Staatsreligion zum Gegenstand hat, die freie Religionsaus\u00fcbung verbietet, die Rede- oder Pressefreiheit oder das Recht des Volkes einschr\u00e4nkt, sich friedlich zu versammeln und die Regierung durch Petition um Abstellung von Missst\u00e4nden zu ersuchen.\u201c<\/p>\n<p>Artikel 19 der Allgemeinen Erkl\u00e4rung der Menschenrechte (1948) formuliert dann schlie\u00dflich: \u201eJeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuh\u00e4ngen und Informationen und Ideen mit allen Verst\u00e4ndigungsmitteln ohne R\u00fccksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.\u201c<\/p>\n<p>Auf der Ebene der Verfassung wird am Beispiel des deutschen Grundgesetzes (Artikel 5) die Bedeutung der Pressefreiheit im Kontext der freien Meinungs\u00e4u\u00dferung deutlich: \u201e(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu \u00e4u\u00dfern und zu verbreiten und sich aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gew\u00e4hrleistet. Eine Zensur findet nicht statt.\u201c<\/p>\n<p>Die Freiheit der Presse ist in Deutschland nach den Erfahrungen der sogenannten Gleichschaltung von Presse und Rundfunk in der Zeit des Nationalsozialismus ein hohes Gut. Das Zensurverbot im Grundgesetz bleibt die oberste Norm f\u00fcr jede \u00f6ffentliche Kommunikation.<\/p>\n<p>Wenn man die Forderung nach einem freien und unabh\u00e4ngigen Mediensystem und die Bedeutung des Rechtes auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung zusammen betrachtet, sehen wir sehr klar, wie die individuellen Freiheitsrechte mit einer ihnen entsprechenden Ordnung der Gesellschaft zusammenh\u00e4ngen: Das Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung stellt \u201enur\u201c eine Chance dar, f\u00fcr deren Verwirklichung es aber konkrete Kommunikationsm\u00f6glichkeiten geben muss. Diese konkreten Kommunikationsm\u00f6glichkeiten, also Internet, Fernsehen, Radio und Presse haben wiederum eine wichtige Bedeutung f\u00fcr das Funktionieren von demokratischer Politik. Die rechtlich verb\u00fcrgte Freiheit, seine Meinung frei \u00e4u\u00dfern zu d\u00fcrfen, h\u00e4ngt wechselseitig mit der Freiheit und Unabh\u00e4ngigkeit der Medien zusammen.<\/p>\n<p>An dieser Stelle hat sich der Zusammenhang von individueller Freiheit und \u00f6ffentlicher Kommunikation schon in entscheidender Hinsicht gezeigt. Die Argumentation l\u00e4sst sich aber noch weiterf\u00fchren: Meinungsfreiheit ist ein negatives Freiheitsrecht, das hei\u00dft, dass vor allem staatliche Beschr\u00e4nkungen dieses Rechtes abgewehrt werden sollen. F\u00fcr die Demokratie ist aber dieses Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung vor allem dann wichtig, wenn nicht nur alle Einzelnen unabh\u00e4ngig voneinander ihre Meinung \u00e4u\u00dfern, sondern wenn es eine Kommunikation gibt, also wenn Meinungen zu einem Thema \u00f6ffentlich und allseits erreichbar ge\u00e4u\u00dfert werden, die Meinung dann wiederum andere Beitr\u00e4ge ausl\u00f6st und sich dadurch schlie\u00dflich eine Medien\u00f6ffentlichkeit, eine \u00f6ffentliche Kommunikation \u00fcber Presse, Rundfunk und Internet formiert. \u2013 Oft kommen wir also mit dem Verweis auf die blo\u00dfen Rechte nicht weiter und m\u00fcssen uns \u00fcber Kontexte und Verwirklichungsbedingungen unterhalten. Mit den Themen Hate Speech, Fake News und dem Kampfbegriff \u201epolitical correctness\u201c im Hinterkopf m\u00fcssen wir uns gar die Frage stellen, ob wir wirklich mit dem Verweis auf Rechte in digitalen Zeiten weiterkommen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Toleranz statt Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung?<\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Meinungsfreiheit ist die oberste Norm \u00f6ffentlichen Sprechens und Schreibens. Wir haben es dabei mit allen Ph\u00e4nomenen \u00f6ffentlichen Sprechens zu tun: Fake News wollen Nachrichten sein, Menschen schotten sich kommunikativ in Teil\u00f6ffentlichkeiten ab, die Debatten um die \u201epolitical correctness\u201c beziehen sich ausdr\u00fccklich auf die Meinungsfreiheit.<\/p>\n<p>Meine These nun ist, dass wir in der geschilderten Situation zwar unbedingt weiterhin an der Norm der Redefreiheit festhalten m\u00fcssen, aber dabei nach einem Weg suchen m\u00fcssen, wie wir unwahre und aggressive \u00c4u\u00dferungen moralisch kritisieren k\u00f6nnen, oder positiv ausgedr\u00fcckt: Wie wir die Werte der Wahrheit und der Humanit\u00e4t in den menschenrechtlichen Diskurs um Redefreiheit und freie Meinungs\u00e4u\u00dferung einbauen k\u00f6nnen. Das ist nicht so einfach, denn vielfach wird f\u00fcr die \u00c4u\u00dferung von unwahren und hasserf\u00fcllten Aussagen die Redefreiheit in Anspruch genommen. Deutlich wird die Schwierigkeit auch da, wo \u00f6ffentliche Rede <em>rechtlich<\/em> eingeschr\u00e4nkt wird, etwa bei Versuchen, Hassrede rechtlich einzuschr\u00e4nken bzw. zu verbieten und zu l\u00f6schen (NetzDG). Darf man mit dem Argument, Unwahrheiten und Hass sind in moralischem Sinne schlecht, die Freiheit der Rede einschr\u00e4nken?<\/p>\n<p>Auf der Suche nach einer Theorie der Meinungsfreiheit, die dem Wahrheitskriterium eine zentrale Stellung zuweist, werden wir bei Onora O\u2019Neill f\u00fcndig. Die britische Philosophin setzt in Bezug auf die Frage nach der Meinungsfreiheit kommunikationsethisch an. Ganz gem\u00e4\u00df ihrer grundlegenden Perspektive auf praktisch-philosophische Fragen integriert sie dabei die moralphilosophischen Bereiche der Rechte und der Pflichten.<\/p>\n<p>O\u2019Neills \u00dcberlegungen zur Redefreiheit starten mit einer kommunikationsethischen Weichenstellung: \u201eKommunikation hat\u201c, so O\u2019Neill, \u201eunz\u00e4hlige Zwecke, wovon zwei immer Vorrang haben. Der eine ist theoretisch: Wir m\u00f6chten (und m\u00fcssen oft) beurteilen, ob die Anspr\u00fcche Anderer wahr oder falsch sind. Der andere ist praktisch: Wir m\u00f6chten (und m\u00fcssen oft) beurteilen, ob die Selbstverpflichtungen anderer vertrauensw\u00fcrdig sind \u2013 oder nicht.\u201c (O&#8217;Neill 2014: 37) Wir wollen also erstens wissen, ob das, was jemand sagt, wahr ist. Das ist in gewissem Sinne ein theoretischer Grund, bei dem es um die M\u00f6glichkeit geht, etwas zu erkennen und eine Pr\u00fcfung durchzuf\u00fchren, ob etwas stimmt. Jemand trifft eine Aussage, ich wende mich ihm zu, antworte und frage nach seinen Quellen oder Beweggr\u00fcnden. Der andere, zweite Grund, ist praktisch: \u201eWir m\u00f6chten beurteilen, ob der Andere\/die Andere vertrauensw\u00fcrdig ist \u2013 oder nicht.\u201c (O&#8217;Neill 2014: 37) Es geht darum, ob ich jemandem meine Stimme geben kann, ihm meine Kinder anvertrauen kann etc.<\/p>\n<p>Der Zweck der Kommunikation, der Zweck der Antwort auf einen Ausspruch oder eine Handlung ist also Wahrheit und Vertrauen; deswegen kommunizieren wir miteinander. Unser Bed\u00fcrfnis nach richtigen Informationen und vertrauensw\u00fcrdigen Mitmenschen l\u00e4sst uns das Wagnis der Kommunikation eingehen. Wenn wir jetzt fragen, in welcher Kommunikationskultur wir leben wollen, dann wohl in einer, die es uns erm\u00f6glicht, die Zwecke der Kommunikation zu erf\u00fcllen, also richtige Informationen zu bekommen und eine vertrauensvolle Interaktion einzugehen.<\/p>\n<p>Die These von O\u2019Neill ist nun: Heutige Diskussionen \u00fcber Sprachrechte sind \u201eambivalent oder gleichg\u00fcltig den Normen gegen\u00fcber, die f\u00fcr die Beurteilung von Wahrheit und Vertrauensw\u00fcrdigkeit bedeutsam sind\u201c (O&#8217;Neill 2014: 37). Sie sagt also, dass wir \u00fcber \u00f6ffentliche Rede gar nicht mehr kommunikationsethisch im eigentlichen Sinne reden, sondern uns zu sehr auf das blo\u00dfe \u201eein Recht haben, frei zu sprechen\u201c konzentrieren. Sie macht einen Vorschlag, wie man dies \u00e4ndern kann. Sie schl\u00e4gt vor, dar\u00fcber nachzudenken, ob nicht Toleranz der bessere Begriff ist, mit freier Rede und dem \u00f6ffentlichen Sprechen umzugehen. Thema ihrer kommunikationsethischen Analyse ist die Verbindung von Toleranz mit den verschiedenen Sprachrechten und -verboten. Zun\u00e4chst nimmt sie die Kategorie der Wahrheit des \u00f6ffentlichen Sprechens in den Blick. Wo aber liegt der Vorteil des Begriffes der Toleranz in Bezug auf die Wahrheit? Sie sagt: \u201eViele fr\u00fche Forderungen nach Toleranz behaupten nicht, dass alle ein Recht haben, alles zu sagen oder zu tun, wozu alle anderen zur Duldung verpflichtet worden sind. Sie erkl\u00e4ren vielmehr auff\u00e4llig, dass es eine Pflicht gibt, Sprechakte anderer zu tolerieren, auch wenn sie nicht wahr sind.\u201c (O&#8217;Neill 2014: 37).<\/p>\n<p>Sie zeigt dies an dem Zusammenhang von Wahrheit und Zensur. Denn die Gr\u00fcnde, mit denen in der Fr\u00fchaufkl\u00e4rung die Toleranz gegen\u00fcber auch falschen und irrigen Meinungs\u00e4u\u00dferungen gefordert wurde, beziehen sich auf die Wichtigkeit der Wahrheit. Auch der Zensur gehe es zwar um Wahrheit. Die Zensur wird gerechtfertigt mit dem Argument, dass es unerlaubt ist, falsche oder gef\u00e4hrliche Ideen zu verbreiten. Diese Argumentation hat nat\u00fcrlich etwas f\u00fcr sich, allerdings nur dann, wenn man davon ausgeht, \u201edass wir ein gesichertes Verst\u00e4ndnis von Wahrheit haben k\u00f6nnen\u201c (O&#8217;Neill 2014: 37). Eben dies aber sei eine falsche Pr\u00e4misse, weil \u201eWahrheit nicht immer sicher erkennbar ist\u201c (O&#8217;Neill 2014: 38). Die menschliche Fehlbarkeit sei daher ein guter Grund, das Sprechen Anderer zu tolerieren und zu sch\u00fctzen, anstatt sie zu regulieren. Denn wir k\u00f6nnen nicht wissen, ob der Sprecher nicht vielleicht doch Recht hat. Sie folgert: \u201eWenn wir Wahrheit ernst nehmen, aber nicht wissen, wo sie liegt, erfordert das Streben nach Wahrheit den Schutz und die Tolerierung von \u00c4u\u00dferungen und Ver\u00f6ffentlichungen \u2026 die m\u00f6glicherweise falsch sind.\u201c (O&#8217;Neill 2014: 38)<\/p>\n<p>Neben diesem R\u00fcckgriff auf die Tradition des Toleranzgedankens bleibt f\u00fcr O\u2019Neill die Kommunikationsethik zentral. Menschliche Fehlbarkeit bleibt ein wichtiger Gesichtspunkt, aber der Fokus auf das Kommunikationsgeschehen betont dar\u00fcber hinaus, dass Wahrheitsanspr\u00fcche und Selbstverpflichtungen von \u00c4u\u00dferungen tats\u00e4chlich auch verstanden und bewertet werden k\u00f6nnen. \u201eDenn Kommunikation kann schlicht fehlschlagen, wenn sie entweder unverst\u00e4ndlich oder unbewertbar von den beabsichtigten Adressaten ist.\u201c (O&#8217;Neill 2014: 38) Eine Ethik der Kommunikation verweist daher auf weitere Normen, welche die Sprecher in die Pflicht nehmen und anhand derer das Sprechen dann auch kritisiert werden kann. Verst\u00e4ndlichkeit, \u00dcberpr\u00fcfbarkeit und Vertrauensm\u00f6glichkeiten \u201esind f\u00fcr alle Arten von Kommunikation grundlegend, werden aber ausgeklammert, wenn wir uns nur auf den Schutz des Rechts auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung konzentrieren und die Bed\u00fcrfnisse der Adressaten, f\u00fcr die die Beurteilung von Wahrheit und Vertrauensw\u00fcrdigkeit von Belang sein kann, ignorieren\u201c (O&#8217;Neill 2014: 39).<\/p>\n<p>In ihrem letzten Schritt geht O\u2019Neill nun auf die Frage ein, wie denn das Streben nach Wahrheit angesichts unserer Fehlbarkeit aussehen kann. Woher wissen wir, ob jemand die Wahrheit sagt und ob wir ihm vertrauen k\u00f6nnen? O\u2019Neill lokalisiert die daf\u00fcr notwendigen Anstrengungen nicht nur bei den Rezipienten, sondern sieht daf\u00fcr die Sprecher in die Pflicht genommen. Sie fordert, \u201edass die Sprecher bestimmte Normen in die Praktiken der Untersuchung und der Kommunikation einbauen und sich um den Nachweis bem\u00fchen, dass sie dem auch entsprechen \u2026 Wo immer uns Wahrheit und Vertrauensw\u00fcrdigkeit wichtig sind, ist uns auch klar, dass die Normen, unter denen sie kommuniziert werden, tief in der Kommunikation selbst eingebettet sein m\u00fcssen.\u201c (O&#8217;Neill 2014: 40)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Conclusion<\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Angesichts von Hate Speech, Fake News und dem diffusen Gef\u00fchl der Menschen, nicht mehr sagen zu d\u00fcrfen, was man sagen will, kommen wir mit dem blo\u00dfen Verweis auf das Menschenrecht der freien Meinungs\u00e4u\u00dferung nicht richtig weiter. Die Ausf\u00fchrungen O\u2019Neills zur Toleranzpflicht gegen\u00fcber jeglichen \u00c4u\u00dferungen und dem gebotenen Verbot der Vorzensur drehen den Diskurs um die Meinungsfreiheit in der Weise um, dass sie die Akteure in besonderer Weise in die Pflicht nehmen. Gezeigt werden kann damit beispielsweise eine Pflicht f\u00fcr Einzelne wie auch f\u00fcr Institutionen, bestimmte Dinge nicht zu tun: n\u00e4mlich <em>not<\/em> vorzuzensieren, <em>not<\/em> eine Lizenz zum Sprechen und Schreiben zu geben oder Strukturen einzurichten oder zu behalten, die entsprechende sublime Wirkungen haben.<\/p>\n<p>O\u2018Neill stellt nicht das Recht, etwas zu tun, in den Mittelpunkt, sondern denkt vom Streben nach Wahrheit und der Moralit\u00e4t menschlicher Kommunikation her. Damit wird die Notwendigkeit von Rechten schlechthin nat\u00fcrlich nicht bestritten; aber es ist eine interessante und weiterf\u00fchrende Perspektive, dass man in Bezug auf das Sprechen und Sich-\u00c4u\u00dfern gesellschaftlich nicht zun\u00e4chst von Rechten sprechen sollte, sondern von Verantwortlichkeiten und seinen moralischen Elementen. Dies kann und sollte auch eine Perspektive der Medienethik sein, die die aktuellen Zust\u00e4nde \u00f6ffentlicher Kommunikation kritisch begleitet und beurteilt.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einleitung &nbsp; Das Grundrecht der Meinungsfreiheit gilt als einer der wichtigsten Ma\u00dfst\u00e4be f\u00fcr den Zustand eines demokratischen Rechtsstaates. Die Meinungsfreiheit oder Meinungs\u00e4u\u00dferungsfreiheit ist das gew\u00e4hrleistete individuelle Recht auf freies Sprechen und (\u00f6ffentliche) Verbreitung einer Meinung in allen \u00dcbertragungsmitteln. 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