{"id":117901,"date":"2026-01-16T16:48:07","date_gmt":"2026-01-16T15:48:07","guid":{"rendered":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/?post_type=media-library&#038;p=117901"},"modified":"2026-01-16T16:48:10","modified_gmt":"2026-01-16T15:48:10","slug":"praktischer-weisheit-nach-denken-johannes-eck-als-protagonist-einer-praxisorientierten-wirtschaftsethik","status":"publish","type":"media-library","link":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/mediathek-eintrag\/praktischer-weisheit-nach-denken-johannes-eck-als-protagonist-einer-praxisorientierten-wirtschaftsethik\/","title":{"rendered":"Praktischer Weisheit nach-denken"},"content":{"rendered":"<h3><strong> Zur Person von Eck<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der junge Kleriker Johann Meier aus Egg an der G\u00fcnz, der am 13. November 1486 als Sohn eines einfachen Dorfamtmannes geboren wird und bei seinem Onkel \u2013 einem Rottenburger Pfarrer \u2013 aufw\u00e4chst, macht in der sp\u00e4tmittelalterlichen Gesellschaft rasant Karriere. Nach Studien der Theologie und Philosophie, aber auch der Rechts- und Naturwissenschaften an den f\u00fchrenden deutschen Universit\u00e4ten der Zeit \u2013 Heidelberg, T\u00fcbingen, K\u00f6ln, Freiburg\/ Breisgau \u2013 kann er im Alter von 22 Jahren in Freiburg promovieren. Zwei Jahre sp\u00e4ter tritt er durch eine Empfehlung des Augsburger Humanisten Konrad Peutinger (1465-1547) seine Professur an der Universit\u00e4t Ingolstadt (gegr\u00fcndet als Bayrische Landesuniversit\u00e4t 1472) an. Eine derartige berufliche Entwicklung w\u00e4re unter modernen Bedingungen trotz meritokratischer Selektion (\u201edie Besten setzen sich durch\u201c) und sozialer Mobilit\u00e4t sicher wesentlich langwieriger gewesen. Eck wird zudem als einziger Nichtadeliger in das Eichst\u00e4tter Domkapitel aufgenommen. An diesem Fall zeigt sich also wie schon bei dem illegitimen Priestersohn Erasmus von Rotterdam einmal mehr die Rolle der Kirche \u2013 neben dem Heer \u2013 als einzige Bastion sozialer Mobilit\u00e4t, in der dem f\u00e4higen Kopf ein rasanter sozialer Aufstieg m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>Ein Resultat dieser Herkunft ist die Volksverbundenheit und Praxisorientierung, die das Werk des jungen Professors pr\u00e4gen sollte. Anders, als viele Akademiker seiner Zeit, ist er nicht in der abgeschotteten Welt der adeligen Gro\u00dfgrundbesitzer herangewachsen, sondern mitten in der in rasantem Umbruch befindlichen B\u00fcrgergesellschaft seiner Zeit. Charakterisiert wird diese durch den schw\u00e4bisch-vorder\u00f6sterreichischen Fru\u0308hhumanismus in den jungen Universit\u00e4tsst\u00e4dten wie Augsburg, T\u00fcbingen, Heidelberg und Freiburg. Pers\u00f6nliche Beziehungen zu allen diesen Zentren markieren ku\u0308rzere oder l\u00e4ngere Stationen seines Lebensweges. Schon fr\u00fch in seiner akademischen Karriere nimmt er sich eines viel diskutierten \u201ehei\u00dfen Eisens\u201c seines gesellschaftlichen Umfelds an, das Ausdruck einer zunehmenden Spannung zwischen \u00fcberkommener Wirtschaftsmoral auf der einen Seite und sich rasch entwickelnder wirtschaftlicher Investitionspraxis auf der anderen war: dem kanonischen Zinsverbot. Als heutiger theologischer Sozialethiker schaut man dabei wiederum neidisch auf die Kompetenzvermutung, die einem Theologen dieser Zeit entgegengebracht wird. Worum genau ging es bei Eck?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Zur Vorgeschichte: das Kanonische Zinsverbot<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Das kanonische Zinsverbot wurzelt in der hebr\u00e4ischen Bibel. Im Bundesbuch und im Heiligkeitsgesetz finden sich die entscheidenden Verse, die zugleich den Sitz im Leben dieser Anweisung deutlich werden lassen: \u201eFalls du (einem aus) meinem Volk, dem Elenden bei dir, Geld leihst, dann sei gegen ihn nicht wie ein Gl\u00e4ubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen\u201c (Ex 22,24) und \u201ewenn dein Bruder verarmt und seine Hand neben dir wankend wird, dann sollst du ihn unterst\u00fctzen wie den Fremden und Beisassen, damit er neben dir leben kann. Du sollst nicht Zins von ihm nehmen und sollst dich f\u00fcrchten vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir lebt. Dein Geld sollst du ihm nicht gegen Zins geben, und deine Nahrungsmittel sollst du nicht gegen Aufschlag geben\u201c (Lev 25, 36f). \u201eDu sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, Zins f\u00fcr Geld, Zins f\u00fcr Speise, Zins f\u00fcr irgendeine Sache, die man gegen Zins ausleiht\u201c (Dtn 23,20).<\/p>\n<p>Hier ist nicht prim\u00e4r von sozialer Gerechtigkeit oder der Gestaltung einer Wirtschaftsordnung, sondern von Armenf\u00fcrsorge (\u201eSozialpolitik\u201c) die Rede. Im Kontext einer feudalen Agrargesellschaft, die nur sehr begrenzt M\u00f6glichkeiten zum Sparen oder Investieren kennt, ist der Sitz im Leben von Zinszahlungen bestimmt durch die Hilfe f\u00fcr In-Not-Geratene, die Krisenintervention. In diesem Kontext stellt aber eine Zinszahlung faktisch eine Umverteilung von Arm zu Reich, vom in-Not-Geratenen zum Verm\u00f6gensbesitzer oder doch Wohlhabenden dar, der als einziger auf etwas verzichten kann. Das altbabylonische Recht kennt kein Zinsverbot, Geld und Zinsen sind f\u00fcr die Babylonier und folglich auch die mit ihnen Handel treibenden V\u00f6lker selbstverst\u00e4ndlich, wie der Kodex Hammurabi von 1750 v. Chr. als \u00e4ltestes Gesetzbuch der Welt eindeutig belegt.<\/p>\n<p>Im Kontrast dazu spricht aus den genannten Stellen jener sozialkritische Solidarit\u00e4tsimperativ des biblischen Bundesgedankens, wie er auch in der Botschaft der Propheten Amos oder Jesaja zur Sprache kommt. Traditionsgeschichtlich einflussreich ist auch die in Lk 6,33-35 \u00fcberlieferte Forderung Jesu geworden: \u201eUnd wenn ihr nur denen Gutes tut, die euch Gutes tun, welchen Dank wollt ihr daf\u00fcr erwarten? Das tun auch die S\u00fcnder. Und wenn ihr nur denen etwas leiht, von denen ihr es zur\u00fcckzubekommen hofft, welchen Dank wollt ihr daf\u00fcr? Auch die S\u00fcnder leihen S\u00fcndern in der Hoffnung, alles zur\u00fcckzubekommen. Ihr aber sollt eure Feinde lieben und Gutes tun und leihen, auch wo ihr nichts daf\u00fcr erhoffen k\u00f6nnt.\u201c Kontext ist auch hier ganz offensichtlich nicht die Frage der richtigen Gestaltung einer Wirtschaftsordnung; vielmehr richtet sich die Forderung an die J\u00fcngergemeinde, die das eschatologische Israel (basileia tou theou) in der Geschichte pr\u00e4figuriert. Vielleicht ist dieser Kontext der Stelle auch der Grund daf\u00fcr, dass sich das Zinsverbot bei seiner ersten Erw\u00e4hnung in den fr\u00fchchristlichen Synoden (wie etwa der Synode von Elvira 304) zun\u00e4chst nur an Kleriker richtet.<\/p>\n<p>Systematischer und grundlegender formuliert taucht das Zinsverbot in der kanonischen Rechtstradition mit der Kodifizierung und Systematisierung des kirchlichen Rechts im 12. Jahrhundert auf, etwa auf dem 2. Laterankonzil 1139 im Decretum Gratiani. Der Kamaldulenserm\u00f6nch Gratian sammelt und systematisiert mit seiner Rechtsschule im ersten Drittel des 12. Jahrhunderts im Studio di Bologna aus verschiedenen Rechtsquellen (r\u00f6misches Recht, Bibel, Dekretalen der P\u00e4pste sowie Konzils- und Synodenakten) einen dem r\u00f6mischen Corpus Juris civilis vergleichbaren Corpus Juris canonici: eine \u201econcordia discordantium canonum\u201c. Mithin ist die Wiederentdeckung und Dekretierung des Zinsverbots gleichurspr\u00fcnglich mit der Europ\u00e4ischen Universit\u00e4t, die sich um diese Zeit aus der Rechtsschule von Bologna heraus entwickelte. Kirchenamtlich autorisiert wurde es durch Papst Innozenz III. 1215 sowie auf dem Konzil von Vienne 1311.<\/p>\n<p>Theologisch-philosophisch systematisiert findet sich das Zinsverbot bei Thomas von Aquin. Die Scholastik unterscheidet zwischen \u201eusura\u201c (unzul\u00e4ssiger Wucher) und gerechtfertigtem \u201einteresse\u201c als Ausgleich f\u00fcr entgangenen Vorteil, erlittenen Schaden oder drohenden Kapitalverlust. Demgegen\u00fcber galten der Rentenkauf \u2013 also der Erwerb eines Rechtsanspruchs auf eine regelm\u00e4\u00dfige Zahlung (etwa aus Nutzung von Grundst\u00fccken oder H\u00e4usern) durch eine einmalige Zahlung \u2013 und die Darlehensgesellschaft als weit verbreitete Ausnahmen. Thomas von Aquin entdeckt auch das Aristotelische Konzept von der \u201eUnfruchtbarkeit des Geldes\u201c f\u00fcr Europa wieder, das die biblischen Gebote scheinbar philosophisch untermauerte. Steht die Dominikanertradition mithin mehrheitlich f\u00fcr ein Pl\u00e4doyer zur Durchsetzung des Zinsverbotes, so wurde dies von den Franziskanern kritisiert. Philosophisch-theologisch sind hier nominalistische Autoren wie Petrus Olivi sowie Bernhard von Siena (vor allem in seinen Predigten) und Antonius von Florenz zu nennen.<\/p>\n<p>In praktischer Hinsicht waren es die ersten Mikrofinanzinstitutionen, die Montes Pietatis, die das Zinsverbot durchl\u00f6cherten. \u00c4hnlich wie ihre modernen Nachfolger setzen die Montes am Problem des fehlenden Finanzmarktzugangs der Armen an: Diese waren von jeglicher M\u00f6glichkeit des Sparens und Investierens ausgeschlossen und sahen sich elementaren Lebensrisiken schutzlos ausgeliefert. Sie konnten im erstmals 1584 in Perugia gegr\u00fcndeten Mons Pietatis gegen eine Zinszahlung von circa 10-15 Prozent einen Kleinkredit erhalten. Die Zinszahlung war n\u00f6tig, um den Kapitalerhalt \u2013 und damit die permanente Unterst\u00fctzung der Armen \u2013 zu gew\u00e4hrleisten und die hohen Verwaltungskosten zu tragen. Die 1472 als Monte di Piet\u00e0 in Siena gegr\u00fcndete Banca Monte dei Paschi di Siena ist die \u00e4lteste noch existierende Bank der Welt: gegenw\u00e4rtig allerdings in Krise geraten. Gegen diese vor allem von Franziskanern in ganz Italien und bald auch in anderen s\u00fcdeurop\u00e4ischen L\u00e4ndern verbreiteten Montes richtete sich nun die meist von dominikanischer Seite propagierte Kritik, sie betrieben Wucher und verstie\u00dfen mithin gegen das Zinsverbot. Die Kritiker mussten allerdings bald verstummen, denn auch das p\u00e4pstliche Lehramt best\u00e4tigte die Montes. Deren argumentativer Vorteil bestand darin, dass sie Zinszahlungen gerade propagierten, um die verzweifelte Lage der \u00c4rmsten der Armen zu verbessern. Sie lehrten mithin, zwischen rein buchst\u00e4blicher Gesetzesmoral einerseits und dem Regelungszweck der Besserstellung der Armen zu unterscheiden \u2013 und dabei Letzteres gegen Ersteres in Stellung zu bringen.<\/p>\n<p>Akademisch unterminiert schlie\u00dflich Konrad Summenhart, Professor an der neu gegr\u00fcndeten Universit\u00e4t T\u00fcbingen und Lehrer Ecks in seinen T\u00fcbinger Jahren, das akademische Lehrgeb\u00e4ude des kanonischen Zinsverbotes. Sein im Jahr 1500 erstmals erschienenes \u201eSeptipertitum opus de contractibus pro foro conscientiae et theologico\u201c stellt die bis dahin kritischste und umfassendste Analyse und Kritik der naturrechtlichen Begr\u00fcndungen des Zinsverbotes dar. Von 25 untersuchten Gr\u00fcnden sieht er nur mehr zwei als g\u00fcltig an: Er bricht damit radikal mit der bisherigen Zinslehre. Allerdings ist Summenhart letztlich nicht mutig genug, die Konsequenzen seiner Begriffsarbeit f\u00fcr die wirtschaftliche Praxis seiner Zeit zu ziehen. Was er intellektuell in m\u00fchsamer Kleinarbeit zerpfl\u00fcckt hat, das richtet er moralisch und zur Aufrechterhaltung der Konvention wieder auf: Gebietet dem Darlehensgeber die N\u00e4chstenliebe die Gew\u00e4hrung des Darlehens, so darf er \u00fcberhaupt keinen Zins nehmen. Er soll auch darauf verzichten, wenn das Zinsnehmen das \u00c4rgernis seiner Mitmenschen erregt oder seinem Leumund schadet: Summenhart startet also als Tiger und landet als Bettvorleger \u2013 er bleibt letztlich den Konventionen seiner mittelalterlichen Gesellschaft verhaftet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Zur mittelalterlichen Praxis<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>In seine epochale Promotionsschrift zu Eck und dem oberdeutschen Zinsstreit von 1997 f\u00fcgt der protestantische Kirchenhistoriker Johann Peter Wurm ein pr\u00e4gnantes Kapitel \u201eDer Zins in der Praxis\u201c ein. Er konstatiert: Das Problem der mittelalterlichen Zinsverbote also war die Unf\u00e4higkeit, das, was man in der Praxis problemlos zu handhaben wusste, auch theoretisch zu unterscheiden. \u201eDabei scheint bei den Wirtschaftspraktikern ohnehin, aber auch bei den meisten Theoretikern ein ganz nat\u00fcrliches Empfinden f\u00fcr die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit von Zinsen f\u00fcr produktive Kredite bereits vorhanden gewesen zu sein. Dem kanonischen Zinsverbot und seinen Theoretikern ging es offensichtlich darum, der Ausbeutung und Verelendung der Armen durch Wucherzinsen vorzubeugen und das Kleinkreditgewerbe niederzuhalten. Die Theologen und Juristen der Scholastik dachten jedoch noch ganz in den Kategorien des r\u00f6mischen und kanonischen Rechts. Die jeweils isolierte Betrachtung der einzelnen Kreditverh\u00e4ltnisse lie\u00df sie deren gro\u00dfen Zusammenhang nicht wirklich erkennen\u201c (Wurm). Wurm leistet hier eine pr\u00e4gnante Rekonstruktion der Ausgangssituation von Eck: Dem Zinsstreit lag aus heutiger Sicht kein moralisches Versagen der Kaufleute und Bankiers, sondern ein analytisches und konzeptionelles Defizit der kanonistisch und naturrechtlich argumentierenden Sozialethiker seiner Zeit zugrunde. \u201eDer Kampf gegen jegliche Zinsnahme hatte daher gesellschaftliche und moralische Beweggr\u00fcnde. Man besa\u00df noch keinen Kapitalbegriff, konnte sich also keine Wirtschaftssituation denken, in der man ein Darlehen aufnimmt, um damit seine Produktionsm\u00f6glichkeiten zu verbessern.\u201c<\/p>\n<p>Allerdings blieben die praktischen Auswirkungen dieser Theoriedefizite lange Zeit vergleichsweise gering. J\u00fcdische H\u00e4ndler waren als Angeh\u00f6rige einer Minderheit vom christlichen Zinsverbot nicht betroffen und f\u00fcllten die L\u00fccken teilweise aus; zudem fielen moralische Fragen in der harten wirtschaftlichen Praxis der Zeit nicht allzu stark ins Gewicht. Anschaulich zeichnet Wurm die Lage des mittelalterlichen Kaufmanns: \u201eEr musste bestehen und Gewinne erwirtschaften im Konkurrenzkampf mit anderen und angesichts mannigfacher Gefahren und Unw\u00e4gbarkeiten, ungenauer Ma\u00dfe und Gewichte, unsicherer W\u00e4hrungsverh\u00e4ltnisse, leichtverderblicher Ware usw. Das alles bot zahlreiche Gelegenheiten, aber auch Veranlassung f\u00fcr Manipulationen, denn es galt, eigenen Schaden abzuwenden und Gewinn zu erzielen. Und dieser Gewinn sollte und musste nat\u00fcrlich m\u00f6glichst hoch sein, verf\u00fcgte doch die Masse der mittelalterlichen Kaufleute nur \u00fcber eine geringe Kapitaldecke. Die strikte Einhaltung des von der Kirche errichteten Moralkodex &#8230; konnte sich wohl kein Kaufmann leisten, wollte er erfolgreich sein.\u201c<\/p>\n<p>Wurm weist in diesem Sinne auf die eingeschr\u00e4nkte Wirksamkeit der scholastischen Lehren schon in mittelalterlichen Zeiten hin, so wie es auch Lopez formuliert: \u201aWithout minimizing the psychological and practical impact of doctrinal condemnation of interest, I would stress that they were never a major hindrance to the growth of credit institutions. Deep in their hearts, people realized that there was a difference between consumption and business loans.\u201c Kanonische Rechtsgestalten des Sp\u00e4tmittelalters wird man mithin nicht mit modernem Wirtschaftsrecht verwechseln d\u00fcrfen. Dazu fehlen einmal entsprechende moderne Institutionen, die Verst\u00f6\u00dfe ahnden und Regeln autoritativ durchsetzen \u2013 der Ordnungsrahmen war viel zu locker gespannt. Auch ein entsprechendes juridisches Verpflichtungsethos wird man bei den handelnden Akteuren nicht voraussetzen k\u00f6nnen. Bemerkenswert ist hier vielmehr, dass das moralische Bewusstsein in der wirtschaftlichen Praxis \u2013 sozusagen die Praktische Weisheit der mit der Sache vertrauten Personen \u2013 durchaus bereits zwischen konsumtivem und investivem Darlehen zu unterscheiden wusste. \u201eSolange sie sich vom \u00f6ffentlichen Wucher fernhielten, hatten Kaufmann und Bankier trotz aller zeitgen\u00f6ssischen Polemik nicht um ihre unzweifelhaft hohe gesellschaftliche Stellung zu f\u00fcrchten, denn nicht eigentlich gegen sie und ihre Kreditoperationen, &#8230; war die urspr\u00fcngliche &#8230; Idee des kirchlichen Zinsverbots gerichtet\u201c (Wurm).<\/p>\n<p>All das hei\u00dft nun allerdings nicht, dass das kanonische Zinsverbot v\u00f6llig folgenlos geblieben w\u00e4re; es manifestierte sich zun\u00e4chst als Belastung des pers\u00f6nlichen Gewissens der Investoren. Im Kontext einer gerade im Sp\u00e4tmittelalter weit verbreiteten Heilsangst \u2013 die ja auch f\u00fcr die Reformationsdynamik eine wichtige Rolle spielen sollte \u2013 ist die kirchliche S\u00fcndenlehre durchaus von Relevanz. Oder in den Worten von Wurm: \u201eEventuelle eigene Zweifel hatten Kaufmann und Bankier vor ihrem Gewissen zu verantworten. Und tats\u00e4chlich sind ihre zahlreichen frommen Stiftungen in Sp\u00e4tmittelalter und Renaissance nicht selten beredte Zeugen solcher Gewissenskonflikte.\u201c<\/p>\n<p>Im sp\u00e4ten 15. und fr\u00fchen 16. Jahrhundert steigerte nun die wirtschaftliche Dynamik diesen Druck. Denn zusammen mit der zunehmenden Diskriminierung und Vertreibung der j\u00fcdischen Bev\u00f6lkerung als klassischem Tr\u00e4ger des Finanzgesch\u00e4fts boten sich zus\u00e4tzliche wirtschaftliche Chancen f\u00fcr Gro\u00dfkaufleute und Bankiers. Nicht angepasste sozialethische Ethosgestalten wirkten sich dann zunehmend entwicklungshemmend aus und steigerten den moralischen Druck bei den entsprechenden Akteuren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Das Gutachten \u201eConsilium in casu quinque de centenario\u201c<\/strong><\/h3>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>In dieser Situation verfasst der junge Professor Johannes Eck sein Gutachten zum Zinsverbot. Es geht wohl auf eine Initiative aus Augsburger Finanzkreisen zur\u00fcck \u2013 wom\u00f6glich auf Jakob Fugger den Reichen selber. Warum hatte dieser an einer \u00f6ffentlichen Disputation der Zinsfrage Interesse? Die \u201eUlrich Fugger &amp; Gebru\u0308der\u201c Handelsgesellschaft bestand seit Anfang des 16. Jahrhunderts zu gro\u00dfen Teilen aus Einlagen der hohen Geistlichkeit, insbesondere des Kardinals Melchior von Meckau, Bischof von Brixen. Weil dieser wegen des Zinsverbots seine Kapitalien nicht mit Gewinn anlegen durfte, wich er in Depositen der Handelsgesellschaft aus, was allerdings kirchenrechtlich ebenfalls zu beanstanden war.<\/p>\n<p>Ecks Gutachten ging ein Vorg\u00e4ngerdokument des Augsburger Domkapitulars Sebastian Ilsung von 1513 voraus. Wichtig ist, dass auch er dabei \u2013 wie schon sein T\u00fcbinger Lehrer Summenhart \u2013 nicht \u00fcber die scholastische Methodik seiner Zeit hinausging. Vielmehr unterscheidet er zwischen problematischen und unproblematischen Vertragstypen. Ein Beispiel f\u00fcr letzteren stellte nach Ilsung und Eck der \u201eContractus Trinus\u201c dar. Dabei handelt es sich um eine gedankliche Kopplung des Darlehensvertrages mit zwei Versicherungsvertr\u00e4gen. Im ersten Schritt erwirbt man eine Beteiligung an einem Unternehmen und umgeht das direkte Verleihen von Kapital. Der erste Vertrag wird im zweiten Schritt mit einer Versicherung u\u0308ber einen definierten erwarteten Ertrag zum Beispiel in H\u00f6he von 5 Prozent gekoppelt. Abgeschlossen wird das Konstrukt mit einem dritten Vertrag, n\u00e4mlich einer Verzichtserkl\u00e4rung des Investors auf die gegen\u00fcber dem festgelegten sicheren Gewinn (unter Umst\u00e4nden h\u00f6here) Gewinnbeteiligung. In der wirtschaftlichen Praxis kam also nicht eine Unternehmensbeteiligung sondern ein Darlehen zustande (das eigentlich verboten war). Denn das unternehmerische Risiko trug ja ausschlie\u00dflich der Darlehensnehmer, was eben nicht einer unternehmerischen Beteiligung sondern vielmehr einem Fremdkapitaldarlehen entspricht. Eck negiert also nicht per se die Berechtigung des Zinsverbotes. Vielmehr definiert er mit Hilfe der Konstruktion des \u201eContractus Trinus\u201c den wirtschaftlichen Sachverhalt um. Dieses Vorgehen dient ganz offensichtlich der Legitimation der Kreditpraxis insbesondere in den oberdeutschen Handelszentren Augsburg und Nu\u0308rnberg, wo man in der Zinsfrage liberaler agierte als in den norddeutschen Hansest\u00e4dten. Urspru\u0308nglich dienten die Geldleihgesch\u00e4fte auch dort der Vereinfachung des Warenhandels. Im 13. Jahrhundert stiegen die N\u00fcrnberger aber auch in die Finanzierung der Reichspolitik ein und gew\u00e4hrten Darlehen gegen besonders gewinntr\u00e4chtige Landg\u00fcter und Zolleinnahmen, welche ihnen im Gegenzug verpf\u00e4ndet wurden. Auch international wurden die Franken t\u00e4tig: Als Darlehensgeber der r\u00f6mischen Kurie verdr\u00e4ngten sie die Medici aus Florenz. Auch in Augsburg begann sich zur Mitte des 15. Jahrhunderts die Finanzpraxis tiefgreifend zu ver\u00e4ndern. Mit der Verbindung von Anleihegesch\u00e4ft und Bunt- und Edelmetallhandel wurde Geld gemacht wurde, das den Augsburgern den Einstieg in das internationale Anleihegesch\u00e4ft gro\u00dfen Stils erm\u00f6glichte.<\/p>\n<p>Anfang des 16. Jahrhunderts fielen die Kitzb\u00fchler Bergh\u00fctten an Tirol \u2013 und gelangten damit in den Machtbereich des Habsburger Kaisers Maximilian, der stark in den Bergbau investierte. Nach Erzfunden im Jahr 1539 kam es dann zu einem regelrechten Rausch nach wertvollen Mineralien, die Bergbauaktivit\u00e4ten wuchsen explosionsartig an; es entstand ein entsprechender Investitionsbedarf, der zugleich mit enormen Profitm\u00f6glichkeiten verbunden war. Im Zusammenhang damit wurde das Finanzzentrum Augsburg schnell bedeutsam, wobei sich die dortigen Gesellschaften (etwa im Vergleich zu N\u00fcrnberg) durch geschr\u00e4nktes Eigenkapital und relativ hohe Einlagepositionen auszeichnete. Auch daraus resultiert das besondere Interesse der schw\u00e4bischen Metropole, an der \u00dcberwindung einer strengen Auslegung des kanonischen Zinsverbotes zu arbeiten und das Finanzierungsinstrument des (verzinsten) Darlehens auch theologisch-ethisch zu legitimieren.<\/p>\n<p>Dabei hatten die entsprechenden Familien und Kaufleute die \u00f6ffentliche Meinung gegen sich. Neid und Missgunst gegen\u00fcber dem scheinbar m\u00fchelos verdienten Profit aus Finanzgesch\u00e4ften spielten schon damals eine gro\u00dfe Rolle \u2013 durchaus auch unter Humanisten und klassischen Bildungseliten. Wo analytisches \u00f6konomisches Begriffsinstrumentarium fehlte, da machte sich kaum jemand klar, dass es ohne Investitionen auch keinen Ertrag geben k\u00f6nnte. Vielmehr wurden die Gesellschaften von ihren Kritikern f\u00fcr Preissteigerungen, Inflationsdruck und Massenverelendung verantwortlich gemacht: und zwar auch dort, wo wir aus heutiger Sicht eher die wachsenden Nachfrage infolge steigender Bev\u00f6lkerungszahlen (\u201eMalthus-Falle\u201c) f\u00fcr h\u00f6here Preise sowie die unkontrollierte Geldmengenvermehrung durch diverse Obrigkeiten f\u00fcr Inflation verantwortlich machen w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Erstmals besch\u00e4ftigte sich Eck mit der Frage der \u201eusura\u201c im Winter 1513\/14, als er diesem Thema eine Vorlesung widmete. Er argumentiert, dass ein Investor sein zur Verfu\u0308gung gestelltes Kapital und den sich daraus ergebenden Gewinn durchaus versichern d\u00fcrfe \u2013 und zwar auch bei seinem Gesch\u00e4ftspartner. Dies d\u00fcrfte bereits die Aufmerksamkeit des Hauses Fugger erregt haben, wo schon aus unmittelbarem Gesch\u00e4ftsinteresse heraus permanent \u00fcber Umfang und Auslegung des Zinsverbotes diskutiert wurde; es kam zur Auftragserteilung an Eck und zur Erstellung eines Gutachtens im Zinsstreit. Ein halbes Jahr sp\u00e4ter, n\u00e4mlich im September 1514, schickt der Ingolst\u00e4dter Professor dann sein \u201eConsilium in casu quinque de centenario\u201c an die theologische Fakult\u00e4t nach T\u00fcbingen, damit diese seine Thesen best\u00e4tigen solle. Die T\u00fcbinger Professoren wollen sich jedoch offenbar nicht in den Zinsstreit einmischen und reagierten nicht. So schickte Eck die nicht weiter autorisierte Schrift im September 1514 an verschiedene wissenschaftliche Adressaten und Organisationen. Anders als Luther will er seine Meinung aber nicht an die Stelle der kirchlichen Autorit\u00e4ten setzen: vielmehr unterstellt er seine Ansichten ausdr\u00fccklich der Best\u00e4tigung durch die r\u00f6mische Kirche und Papst Leo X. Zudem tr\u00e4gt er sein \u201eConsilium in casu quinque de centenario\u201c immer wieder aktiv in die akademische und publizistische \u00d6ffentlichkeit und fordert verschiedene Autorit\u00e4ten auf, dazu Stellung zu nehmen. Dem wirkten aber seine Antipoden bewusst entgegen. Die N\u00fcrnberger Humanistenkreise um Willibald Pirckheimer und seine Gegner im Eichst\u00e4tter Domkapitel scheuten nicht einmal vor einer Intervention beim Eichst\u00e4tter Bischof von Eyb zur\u00fcck, um gerade dies zu verhindern: Eine von Johannes Eck schon terminierte \u00f6ffentliche Disputation seiner Thesen in Ingolstadt wurde daraufhin kurzfristig abgesagt.<\/p>\n<p>Eck aber gab nicht auf. Im zweiten Anlauf nutze er eine Disputation zu ganz anderen Thesen (Pr\u00e4destination, Ablasses und Wucher), um seinen dortigen Gespr\u00e4chspartnern auch seine Zinsthesen vorzulegen \u2013 und zwar an der Universit\u00e4t Bologna in Norditalien. Dort stritten sich die juristische und die theologische Fakult\u00e4t dar\u00fcber, in wessen Zust\u00e4ndigkeit den die Zinsfrage falle. Sicherheitshalber schrieb Eck deshalb gleich beide an und forderte sie auf, zu seinen Thesen Stellung zu nehmen. Wie diese dann in Norditalien faktisch bewertet wurden, das ist uns nicht \u00fcberliefert. Eck beanspruchte, durch die Disputation best\u00e4tigt worden zu sein \u2013 doch auch seine Kontrahenten taten dies. Doch keine der beiden Fakult\u00e4ten legte sich eindeutig fest. Schlie\u00dflich unternahm Eck einen letzten Versuch an der Universit\u00e4t Wien, wo er nach mancherlei Bem\u00fchungen im August 1516 eine \u00f6ffentliche Disputation erwirken konnte. Allerdings scheuten auch die Wiener Theologen eine klare Positionierung.<\/p>\n<p>Darin zeigt sich einmal mehr, wie heftig umstritten die Angelegenheit in Intellektuellenkreisen war und wie unsicher sich die Autorit\u00e4ten in wirtschaftlichen Angelegenheiten verhielten. Zu laut und mit gro\u00dfer Resonanz in der \u00d6ffentlichkeit \u00e4u\u00dferte sich auch die Gegenseite: So etwa der Wittenberger Reformator Martin Luther, der in seinem \u201eSermon vom Wucher\u201c (1519\/20) einmal mehr die Aristotelische These von der Unfruchtbarkeit des Geldes wiederholte und das Zinsverbot bekr\u00e4ftigte. Luthers kapitalkritische Position scheint hier eher an gesellschaftspolitischen Positionen orientiert zu sein: Er misst wirtschaftliche Entscheidungen an der sozialen Gerechtigkeit, wie er sie sieht. W\u00e4hrend Luther prim\u00e4r als Theologe argumentiert, bereitet Eck \u2013 zwar nicht methodisch, aber doch inhaltlich \u2013 einer genuin wissenschaftlichen Position den Weg.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Ecks Hinterlassenschaft: Die Ingolst\u00e4dter Schule der Wirtschaftsethik<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Seit ihrer Gr\u00fcndung 1472 war die Ingolst\u00e4dter Universit\u00e4t durch eher konservative Positionen und eine starke Orientierung an Aristoteles gekennzeichnet. Das \u00e4ndert sich jedoch mit Johannes Eck und seinen Nachfolgern. Zwar lehnt der direkte Nachfolger Ecks an der theologischen Fakult\u00e4t, der Jesuit und Universit\u00e4tsrektor Petrus Canisius (bis 1551 in Ingolstadt), die Reform der Zinslehre zun\u00e4chst vehement ablehnt. Gut 30 Jahre nach Johannes Ecks Tod aber nimmt Gregor von Valencia seinen Lehrstuhl ein. Der spanische Jesuit betreibt die vorsichtige Absetzbewegung seines Ordens vom scholastischen Zinsverbot und ebnet damit den Weg f\u00fcr einen \u201ekatholischen Kapitalismus\u201c (Knoll). Gregor von Valencia wird im Jahr 1549 in Altkastilien geboren und besucht ab 1564 die Universit\u00e4t Salamanca. Er wird damit zum wichtigen Bindeglied der Ingolst\u00e4dter Fakult\u00e4t zur Schule von Salamanca und dem liberalen wirtschaftsethischen Vordenker Luis de Molina (1535-1600). Die Schule von Salamanca bef\u00fcrwortete Laizismus und Privateigentum sowie die freie Preisbildung im Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage und verteidigt die ethische Bedeutung des Unternehmertums. Methodisch \u00f6ffnet sie sich zunehmend f\u00fcr genuin wirtschaftsbezogene wissenschaftliche Analysen zur Begr\u00fcndung ihrer ethischen Werturteile und \u00fcberwindet damit die rein scholastische Vorgehensweise, in dessen Rahmen sich noch Johannes Eck bewegt hatte.<\/p>\n<p>Nach Studien der Philosophie und Theologie tritt Gregor ins Jesuitenkolleg von Salamanca ein. Im Konfessionsstreit nach Deutschland berufen lehrt er von 1575 bis 1598 in Ingolstadt und besetzt hier den bedeutenden ehemaligen Lehrstuhl Johannes Ecks. Gregor von Valencia f\u00f6rdert \u201ealles, was zur Entfachung der neuen Wirtschaft, zur Sprengung der Zinsfessel\u201c (Knoll) beizutragen vermag, seine Lehren pr\u00e4gen auch die Gesetzgebung des Bayrischen Herzogs Wilhelm in den 1580er Jahren. \u00dcber den \u201eContractus Trinus\u201c hinaus weitet Gregor den Raum des erlaubten Zinsnehmens noch um drei weitere Varianten aus und kommt so in der Praxis nahezu zu einer allgemeinen Freigabe. Gregor von Valencia begr\u00fcndet eine Ingolst\u00e4dter Schule, welche die Tradition liberaler Wirtschaftsethik in der Nachfolge Johannes Ecks in Ingolstadt fortf\u00fchrt. Bedeutendere Vertreter sind Adam Tanner (\u2020 1632), Vitus Pichler (\u2020 1736) und andere.<\/p>\n<p>Insoweit er gemeinwohldienlich ist und soziale Belange ber\u00fccksichtigt, wird der Zins als legitim angesehen. Mit erreicht die Jesuitenschule von Ingolstadt ihren H\u00f6hepunkt. \u00dcber eine Kasuistik bestimmter Situationen hinaus, wie sie sich bei Eck, aber auch noch bei Gregor von Valencia zeigt, n\u00e4hert sich etwa Pichler an eine generelle Aufhebung des Zinsverbotes an. Auch wenn innerkirchlich Papst Pius VII. diesen Schritt erst rund 100 Jahre sp\u00e4ter vollzieht (1830), so nimmt Pichler hier modernes Wirtschaftsdenken voraus. Im modernen System wird der Zins als Preis des Kapitals zu einem wichtigen Gleichgewichtsparameter und kann dazu beitragen, unternehmerische Innovationen, wirtschaftliche Entwicklung und Wohlstand f\u00fcr breite Bev\u00f6lkerungsschichten zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>In Ingolstadt lehren \u00fcber Jahrzehnte hinweg Professoren, die sich im Geiste Johannes Ecks mit der Thematik auseinandersetzen. Bis zum Tod des letzten Vertreters der \u201eZinsschule von Ingolstadt\u201c (Knoll), Joseph Biner (\u2020 1778), wird die Universit\u00e4t \u00fcber Jahrhunderte hinweg nicht nur zum Bollwerk der Gegenreformation, sondern auch zum Ort einer liberalen und wachstumsorientierten Wirtschaftsethik.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Abschlie\u00dfende W\u00fcrdigung<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wie kaum ein Akademiker seiner Zeit hat Johannes Eck im Zinsstreit seiner Zeit Mut bewiesen \u2013 vor allem angesichts der \u201evornehmen\u201c Zur\u00fcckhaltung seiner Kollegen in T\u00fcbingen, Bologna, Wien und anderen mitteleurop\u00e4ischen Universit\u00e4tsst\u00e4dten. Zwar ist es seinen Gegnern gelungen, durch Intervention beim Gro\u00dfkanzler der Universit\u00e4t, beim Eichst\u00e4tter Bischof Gabriel van Eyb, die in Ingolstadt geplante \u00f6ffentliche Disputation zu verhindern (auch f\u00fcr die damalige Zeit ein ganz und gar ungew\u00f6hnlicher Schritt, der die Sprengkraft seiner Thesen beweist). Doch Eck l\u00e4sst nicht locker und bem\u00fcht sich immer wieder um \u00d6ffentlichkeit \u2013 so etwa in Bologna und Wien. Ihm ging es dabei nicht um Rechthaberei im akademischen Elfenbeinturm. Er nimmt sich vielmehr eines sehr relevanten Themas an, das die Lebenssituation der Menschen seiner Zeit unmittelbar pr\u00e4gt. Er hat f\u00fcr seine Thesen pers\u00f6nliche Beleidigungen, Spottgedichte und allerlei Invektiven insbesondere aus Kreisen der N\u00fcrnberger Humanisten ertragen m\u00fcssen. Einen H\u00f6hepunkt bildet die 1520 unter Pseudonym ver\u00f6ffentlichte Satire \u201eEccius Dedolatus\u201c (in etwa: \u201eDer gehobelte Eck\u201c), die wahrscheinlich aus der Feder des N\u00fcrnberger Humanisten, D\u00fcrer-Freundes und Lutherverteidigers Willibald Pirckheimer stammt (Kellenbenz 1971). Allerdings gilt auch: Obwohl der oberdeutsche Zinsstreit die Gem\u00fcter der Zeitgenossen zwischenzeitig heftig bewegt hat, so geriet er doch auch rasch wieder in Vergessenheit (Wurm 1997). W\u00e4hrend des zweiten deutschen Zinsstreites zwischen 1560-1580 erinnerte sich bereits niemand mehr expliziter an Johannes Eck und seine Schriften.<\/p>\n<p>Gesagt werden muss auch: In der Ausarbeitung seiner Thesen hat sich Eck nicht \u2013 wie gelegentlich in der Literatur behauptet worden ist, f\u00fcr eine \u201eneue Wirtschaftstheorie\u201c oder ein \u201emodernisiertes Wirtschaftssystem\u201c eingesetzt. Einen radikalen methodischen und konzeptionellen Perspektivenwechsel auf die Thematik Zins und Geld nimmt der Ingolst\u00e4dter Professor nicht vor: Dieser blieb vielmehr dem Schottischen Moralphilosophen Adam Smith (1723-1790) vorbehalten, der \u00fcber 200 Jahre sp\u00e4ter an der Universit\u00e4t Edinburgh lehrte. Eck bewegt sich demgegen\u00fcber methodisch innerhalb der Grenzen der Scholastik \u2013 auch wenn er deren Dogmatismus in Sachen Zinsverbot mit ihren eigenen Mitteln zu durchl\u00f6chern verstand.<\/p>\n<p>Johannes Eck aber leistet etwas anderes: n\u00e4mlich \u201ePraktischer Weisheit nach-zudenken\u201c. Er konnte sich \u2013 vielleicht auch aufgrund seiner einfachen Herkunft \u2013 von den moralisierenden und intellektuellen Denkblockaden seiner akademischen Kollegen befreien. Diese gingen mit praxisfernen Vorbehalten und vereinfachten Vorstellungen bez\u00fcglich der Funktionsweisen der \u00d6konomie einher. In der Zinsfrage setzte Eck stattdessen auf das moralische Empfinden der Wirtschaftspraktiker seiner Zeit. Durch seine begriffliche Rekonstruktion des Darlehensvertrages als \u201eContractus Trinus\u201c erarbeitete er einen wichtigen konzeptionellen Legitimationskorridor f\u00fcr diese wirtschaftliche Praxis. Die im Kontext des fr\u00fchen 16. Jahrhunderts daraus resultierenden Entlastungs- und Legitimationswirkungen wird man historisch kaum \u00fcbersch\u00e4tzen k\u00f6nnen. Im Gegensatz zu Eck selber, der sich immer wieder \u2013 und letztlich vergeblich \u2013 um die akademische Anerkennung seiner Thesen durch die Kollegen bem\u00fcht hat, war es f\u00fcr die wirtschaftlichen Praktiker ja v\u00f6llig ausreichend, dass die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des 5-Prozent-Vertrages auch in der Diskussion nicht widerlegt werden konnte, und sich namhafte Theoretiker zu Gunsten des Modells des \u201eContractus Trinus\u201c aussprachen.<\/p>\n<p>Durch seine praxisbezogene wissenschaftliche Arbeit \u2013 wir w\u00fcrden heute von einer elaborierten Transferstrategie sprechen \u2013 ist Eck an seinem Universit\u00e4tsstandort zu einem wichtigen Erneuerer geworden, der in Gregor von Valencia und der Ingolst\u00e4dter Jesuitenschule w\u00fcrdige Nachfolger gefunden hat. Mehr noch: Durch seine praxisorientierte Forschungst\u00e4tigkeit hat er einen Pfad erschlossen, um der europ\u00e4ischen sozialethischen Denktradition zu sachgerechten Konzepten von Zins und Kapital zu verhelfen. Ein Streiter f\u00fcr Praktische Weisheit im Dienst des Gemeinwohls \u2013 wir sollten Johannes Eck nach 500 Jahren nicht nur als Kontroverstheologen in Erinnerung behalten.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zur Person von Eck &nbsp; Der junge Kleriker Johann Meier aus Egg an der G\u00fcnz, der am 13. November 1486 als Sohn eines einfachen Dorfamtmannes geboren wird und bei seinem Onkel \u2013 einem Rottenburger Pfarrer \u2013 aufw\u00e4chst, macht in der sp\u00e4tmittelalterlichen Gesellschaft rasant Karriere. 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