{"id":124641,"date":"2026-06-12T10:33:33","date_gmt":"2026-06-12T08:33:33","guid":{"rendered":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/?post_type=media-library&#038;p=124641"},"modified":"2026-06-12T10:33:38","modified_gmt":"2026-06-12T08:33:38","slug":"vierzig-jahre-erwachsenenbildungsgesetz-anmerkungen-zu-seiner-struktur-und-intention","status":"publish","type":"media-library","link":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/mediathek-eintrag\/vierzig-jahre-erwachsenenbildungsgesetz-anmerkungen-zu-seiner-struktur-und-intention\/","title":{"rendered":"Vierzig Jahre Erwachsenenbildungsgesetz"},"content":{"rendered":"<p>In seiner Regierungserkl\u00e4rung vom 27. Januar 1971 hatte Ministerpr\u00e4sident Alfons Goppel u.a. ein \u201eGesetz zur F\u00f6rderung der Erwachsenenbildung&#8220; angek\u00fcndigt. Es nahm im Lauf der Jahre 1972\/73 Gestalt an, im Austausch mit den Tr\u00e4gerorganisationen, die in Bayern im \u201eFachbeirat f\u00fcr Erwachsenenbildung&#8220; vereinigt waren. Grundlage der Beratungen war ein Entwurf der Staatsregierung, wobei jedoch Initiativgesetzentw\u00fcrfe aus der Mitte des Landtags (von CSU-, SPD- und FDP-Politikern) in die parlamentarische Debatte einbezogen wurden.<\/p>\n<p>Der Hergang der Beratungen m\u00fcsste sich aus den Protokollen des Kulturpolitischen Ausschusses, des Rechts- und Verfassungsausschusses und des Haushaltausschusses \u2013 sowie aus den im Wortlaut vorliegenden Plenardebatten \u2013 rekonstruieren lassen; heranzuziehen w\u00e4ren auch die einschl\u00e4gigen Verbandszeitschriften und die Berichterstattung in Presse, Funk und Fernsehen.<\/p>\n<p>Es handelte sich bei diesem Gesetzesvorhaben um die rechtliche Ausgestaltung eines urspr\u00fcnglich \u201efreien Bereichs\u201c. Auf der einen Seite mussten Kriterien und Standards entwickelt werden, damit man im weiten Feld der Erwachsenenbildung Leistungen vergleichen und bewerten (und somit staatliche Dotationen \u201egerecht verteilen&#8220;) konnte. Auf eine stetige, gleichm\u00e4\u00dfig flie\u00dfende staatliche Unterst\u00fctzung legten die Organisationen der Erwachsenenbildung ja gro\u00dfen Wert. Auf der anderen Seite sollten aber Tatkraft, Fantasie und eigene Pr\u00e4gung der einzelnen Kr\u00e4fte der Erwachsenenbildung auf jeden Fall erhalten bleiben. Es galt im Gesetz die Prinzipien der Freiheitlichkeit, Pluralit\u00e4t und Subsidiarit\u00e4t zu wahren. Auf Vereinheitlichung oder Hierarchisierung, gar auf Zwang, war zu verzichten. Die Freiheit betraf auch die m\u00f6glichen Nutzer. Sie konnten von den Angeboten der Erwachsenenbildung Gebrauch machen, waren dazu jedoch nicht verpflichtet. Es war ihnen freigestellt, ob sie Angebote der Erwachsenenbildung zur pers\u00f6nlichen inneren Bereicherung, zur fachlichen Vertiefung ihres Wissens oder zum beruflichen Weiterkommen \u2013 oder eben gar nicht \u2013 n\u00fctzen wollten. Es gab im Bereich der Erwachsenenbildung keine Parallele zur Schulpflicht, zur Immatrikulation in Hochschulen, zur Integration im dualen System der beruflichen Bildung \u2013 das unterschied die \u201evierte S\u00e4ule&#8220; der Bildung (neben Schulen, Hochschulen, beruflicher Bildung) entscheidend von den anderen \u201eS\u00e4ulen&#8220;.<\/p>\n<p>Mit 26 Artikeln war das Bayerische Gesetz zur F\u00f6rderung der Erwachsenenbildung eines der k\u00fcrzesten kulturpolitischen Gesetze \u00fcberhaupt (das Hochschulgesetz von 1973 hatte \u00fcber 100 Artikel!). Es lie\u00df den Initiativen der Erwachsenenbildner den n\u00f6tigen freien Raum. Allzu enge Ann\u00e4herungen an Formen der Schulen und Hochschulen, wie sie vereinzelt gefordert wurden, vermied man bewusst. Die Figur eines eigenen \u201eStudienrats f\u00fcr Erwachsenenbildung&#8220; verschwand rasch wieder. Es gab ja im Bereich der Erwachsenenbildung keinerlei staatliche Institutionen wie im Schul- und Hochschulwesen, an die man sich h\u00e4tte anlehnen k\u00f6nnen. Die Ordnungskriterien f\u00fcr die eigene Arbeit mussten innerhalb der existierenden Kr\u00e4fte der Erwachsenenbildung selbst entwickelt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Die Landesorganisationen<\/strong><\/h3>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Entscheidend waren f\u00fcr den Gesetzgeber die Landesorganisationen und die Tr\u00e4ger auf Landesebene. Das waren in den Siebzigerjahren der Bayerische Volkshochschulverband, die Katholische Landesarbeitsgemeinschaft f\u00fcr Erwachsenenbildung, die Arbeitsgemeinschaft f\u00fcr Evangelische Erwachsenenbildung, die Bildungswerke des Bayerischen Bauernverbandes, der Deutschen Angestelltengewerkschaft, des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Bayerischen Wirtschaft. Ihnen kam ein hohes Ma\u00df an Autonomie zu. Denn trotz \u00f6ffentlicher F\u00f6rderung blieb nach dem Willen des Gesetzgebers \u2013 ich zitiere Artikel 4 des Erwachsenenbildungsgesetzes \u2013 \u201edas Recht einer Einrichtung auf selbst\u00e4ndige Lehrplangestaltung\u201c unber\u00fchrt. Die Freiheit der Lehre, die unabh\u00e4ngige Auswahl der Leiter und Mitarbeiter im Rahmen der Ausbildungsvoraussetzungen sowie das Selbstverwaltungsrecht werden gew\u00e4hrleistet.\u201c Mit anderen Worten: Der Staat trat im Erwachsenenbildungsgesetz lediglich als Koordinator und F\u00f6rderer in Erscheinung \u2013 ohne eigenes Personal, ohne durch eine Beh\u00f6rde verordnete Lehrpl\u00e4ne, ohne staatliche Abschlusspr\u00fcfungen. Die Gleichberechtigung der Tr\u00e4ger bedeutete im \u00fcbrigen nicht Gleichartigkeit. Dieser Gesichtspunkt wurde von den Organisationen der Erwachsenenbildung von Anfang an betont und verteidigt, wenn es etwa um inhaltliche Fragen ging, zum Beispiel um die stoffliche Abgrenzung zu anderen Bildungsbereichen.<\/p>\n<p>Um Aufgabe und Arbeit der Landesorganisationen zu kennzeichnen, wie sie damals verstanden wurden, darf ich stellvertretend auf drei Texte zur\u00fcckgreifen. Es handelt sich erstens um ein Gru\u00dfwort, das ich am 21. September 1971 \u2013 also noch vor der Existenz des Bayerischen<\/p>\n<p>Erwachsenenbildungsgesetzes \u2013 zum zehnj\u00e4hrigen Bestehen der Deutschen Evangelischen Arbeitsgemeinschaft f\u00fcr Erwachsenenbildung in der Evangelischen Akademie in Tutzing gehalten habe (als damaliger Vorsitzender der Kultusministerkonferenz). Zweitens darf ich mein Gru\u00dfwort als Kultusminister zum 20. Jahrestag der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft f\u00fcr Erwachsenenbildung in Bayern vom 3. Juni 1978 anf\u00fchren. Drittens zitiere ich aus meiner Rede vor dem Hauptausschuss des Bayerischen St\u00e4dteverbandes am 21. M\u00e4rz 1980 in Sonthofen zum Thema Erwachsenenbildung. Aus allen drei Texten ergibt sich \u2013 so hoffe ich \u2013 ein deutliches Bild der Absichten, welche die Politik in Bayern in den siebziger und achtziger Jahren mit der gesetzlichen Gestaltung der Erwachsenenbildung verfolgte, sowie der Rolle, die sie dabei den Landesorganisationen der Erwachsenenbildung zudachte.<\/p>\n<h4><\/h4>\n<h4><em>Zitate aus dem Gru\u00dfwort zum 10-j\u00e4hrigen Bestehen der Deutschen Evangelischen Arbeitsgemeinschaft f\u00fcr Erwachsenenbildung am Dienstag, den 21. September 1971 in der Evangelischen Akademie Tutzing<\/em><\/h4>\n<p>\u201eDie Kultusministerkonferenz hat zwei Empfehlungen zur Erwachsenenbildung herausgegeben erstmals 1964 die sogenannten Freiburger Leits\u00e4tze und 1971 die Tutzinger Empfehlungen \u2013 letztere sind in diesem Hause erarbeitet worden. Die Freiburger Empfehlungen, die erste gemeinsame Stellungnahme der L\u00e4nder zu diesem Bildungsbereich \u00fcberhaupt, haben bereits aufgebaut auf der Anerkennung der Arbeit der gro\u00dfen Tr\u00e4gerverb\u00e4nde, unter denen die Erwachsenenbildung der Kirchen einen bedeutenden Raum einnimmt. Einer der wichtigsten Leits\u00e4tze, die damals beschlossen worden sind, ist die Wahrung der Freiheit dieser Tr\u00e4ger in der Gestaltung ihrer Programme und in der Auswahl der Lehrenden. Dieser Grundsatz ist unbestritten und kehrt wieder im Strukturplan des Deutschen Bildungsrates. Er ist auch im Bildungsgesamtplan verankert, ebenso in Gesetzen und Gesetzesentw\u00fcrfen der Bundesl\u00e4nder.<\/p>\n<p>\u2026<\/p>\n<p>Bei allen anerkennenswertem Streben, die Erwachsenenbildung zu konsolidieren und systematisieren, mu\u00df man doch immer wachsam sein, da\u00df hier nicht ein neuer Schulbereich entsteht. Das Plenum der Kultusministerkonferenz hat deshalb auch aus dem Entwurf den die L\u00e4nderreferenten in Tutzing gefertigt haben, den \u201eStudienrat i.E., d.h. Studienrat in der Erwachsenenbildung\u201c, nicht \u00fcbernommen\u201c. Das berechtigte Streben nach Sicherheit darf nicht dazu f\u00fchren, die Dynamik und Lebensn\u00e4he des freien Bildungsraumes zu schw\u00e4chen, die sich nun einmal aus der Tatsache der Freiheit und auch des Wettbewerbs ableiten.\u201c<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><em>Zitate aus dem Gru\u00dfwort zum 20. Jahrestag der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft f\u00fcr Erwachsenenbildung in Bayern am 3. Juni 1978<\/em><\/h4>\n<p>\u201eWenn man die Entwicklung der katholischen Erwachsenenbildung der letzten 20 Jahre in Bayern charakterisieren sollte, so lie\u00dfen sich sicherlich zwei Merkmale feststellen, n\u00e4mlich organisatorischer Auf- und Ausbau von Bildungswerken und Integration katholischer Erwachsenenbildung in den Gesamtbereich der Erwachsenenbildung als 4. Bildungsbereich.<\/p>\n<p>Der Auf- und Ausbau von katholischen Bildungswerken in Bayern findet bei Ihrer diesj\u00e4hrigen Mitgliederversammlung gewisserma\u00dfen einen sichtbaren Abschlu\u00df dadurch, da\u00df Ihre Landesarbeitsgemeinschaft sich eine neue Satzung gibt und als neue Rechtspers\u00f6nlichkeit in Erscheinung tritt. Ich wei\u00df, welch schwierige und langwierige Aufbauarbeit in den Dekanaten und Di\u00f6zesen notwendig war, bis das derzeitige Netz von Einrichtungen auf den verschiedenen Ebenen in ganz Bayern gekn\u00fcpft werden konnte. Ich will hier auch mit meinem Urteil nicht hinter dem Berg halten. Meines Erachtens ist die katholische Landesarbeitsgemeinschaft in Bayern hier einen geraden und konsequenten Weg gegangen \u2013 im Unterschied auch zu manchen anderen L\u00e4ndern der Bundesrepublik. Sie hat auf den Ebenen von Dekanaten und Di\u00f6zesen leistungsf\u00e4hige Einrichtungen geschaffen und damit den Fehler einer Atomisierung der Bildungsbem\u00fchungen rein auf der Ebene einer Pfarrei klugerweise vermieden. Sie hat ferner den Fehler vermieden, der h\u00e4ufig bei solchen Aufbauarbeiten geschieht, n\u00e4mlich Bestehendes zu zerst\u00f6ren und Neues dagegenzusetzen. Vielmehr hat man bestehende Strukturen im besonderen der katholischen Verb\u00e4nde zusammengef\u00fchrt mit notwendigen neuen Organisationsgef\u00fcgen. Das ist hervorragend gelungen.<\/p>\n<p>\u2026<\/p>\n<p>Was ist dann katholische Erwachsenenbildung? Ich m\u00f6chte sie einfachhin als Dienst des Christen an der Welt bezeichnen. Das hei\u00dft, Erwachsenenbildung in katholischer Tr\u00e4gerschaft will den Menschen helfen, ihren beruflichen, gesellschaftlichen, politischen und religi\u00f6sen Standort zu finden und dabei christliche Orientierungspunkte kenntlich und annehmbar machen. Nur so wird katholische Erwachsenenbildung glaubw\u00fcrdig im Raum der Kirche und im Reigen anderer Erwachsenenbildungsorganisationen.<\/p>\n<p>\u2026<\/p>\n<p>An der derzeitigen Rolle des Staates als F\u00f6rderer der Erwachsenenbildung wird sich nichts \u00e4ndern, wobei wir uns alle einig dar\u00fcber sind, da\u00df die staatlichen F\u00f6rderungsbetr\u00e4ge in den kommenden Jahren deutlich angehoben werden m\u00fcssen. Es gibt aber keine Anzeigen \u2013 zumindest nicht in Bayern \u2013 daf\u00fcr, da\u00df der Staat auch die Rolle des Dirigierens oder Reglementierens \u00fcbernehmen will. Die Freiheit der Erwachsenenbildung soll \u2013 auch bei erh\u00f6hter staatlicher F\u00f6rderung \u2013 nicht an einen goldenen Z\u00fcgel gelegt werden. Der Staat kann das auch ruhigen Gewissens verantworten, solange sich die Tr\u00e4ger der Erwachsenenbildung ihrer gro\u00dfen \u00f6ffentlichen Mitverantwortung voll und ganz bewu\u00dft sind.\u201c<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><em>Zitate aus der Rede vor dem Hauptausschuss des Bayerischen St\u00e4dteverbandes am 21. M\u00e4rz 1980 zum Thema \u201eErwachsenenbildung\u201c<\/em><\/h4>\n<p>\u201eIn der Bayerischen Verfassung ist an zwei Stellen von Erwachsenenbildung die Rede; Art. 83 Abs. 1 f\u00fchrt Volks- und Berufsschulwesen und Erwachsenenbildung ausdr\u00fccklich unter den zahlreichen Aufgaben auf, die insbesondere in den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden geh\u00f6ren, und Art. 139 legt fest, da\u00df die Erwachsenenbildung durch Volkshochschulen und sonstige mit \u00f6ffentlichen Mitteln unterst\u00fctzte Einrichtungen zu f\u00f6rdern sei. Die Bayer. Verfassung hat also in besonderer Weise einen Zusammenhang gestiftet zwischen Kommunen, ihren Aufgaben und der Erwachsenenbildung.<\/p>\n<p>\u2026<\/p>\n<p>Da ist zun\u00e4chst einmal der Begriff Pluralit\u00e4t. Unser demokratisches Staatswesen ist von den verschiedensten gesellschaftlichen und politischen Kr\u00e4ften bestimmt. Sie pr\u00e4gen auch die Erwachsenenbildung im Rahmen der verfassungsm\u00e4\u00dfigen Ordnung und der Gesetze. Das Parlament hat dem entsprochen, indem es bewu\u00dft darauf verzichtet hat, in Analogie zum Schul- und Hochschulwesen auch eine staatliche Organisation der Erwachsenenbildung aufbauen zu lassen. Trotz \u00f6ffentlicher F\u00f6rderung bleibt nach Art. 1 Abs. 3 des Gesetzes das Recht der Einrichtungen \u201eauf selbst\u00e4ndige Lehrplangestaltung unber\u00fchrt. Die Freiheit der Lehre, die unabh\u00e4ngige Auswahl der Leiter und Mitarbeiter im Rahmen der Ausbildungsvoraussetzungen sowie das Selbstverwaltungsrecht werden gew\u00e4hrleistet.\u201c D.h., der Staat hat sich ganz auf die Rolle des Koordinators und F\u00f6rderers zur\u00fcckgezogen, der allenfalls bei offensichtlichem Mi\u00dfbrauch einen Grund zum Eingriff sehen k\u00f6nnte. Das hat uns wahrhaftig viele Schwierigkeiten auch gebracht. Eine \u00e4hnliche, zwar etwas striktere Formulierung haben wir auch im Bayer. Kindergartengesetz. Das bedeutet nat\u00fcrlich, da\u00df man endlos sprechen, verhandeln, konferieren mu\u00df. Aber, das ist der Preis der Freiheit. Die Reglements von oben, vom gr\u00fcnen Tisch, vom Staat oder auch von der Kommune bringen nicht das, was wir w\u00fcnschen: Freiheit, Recht auf selbst\u00e4ndige Lehrplangestaltung.<\/p>\n<p>\u2026<\/p>\n<p>So zeichnet sich der vierte Hauptbereich unseres Bildungswesens besonders aus durch Freiwilligkeit, durch Spontaneit\u00e4t, durch flexible Handhabung besonders im inhaltlichen Angebot wie auch in den Veranstaltungs- und Arbeitsformen. Es war ja kein Zufall, da\u00df wir \u00fcber das Prinzip auch der Doppelstunde dann eben sehr lang gerungen haben. Es ist schwer, in diese offene und freie Struktur so etwas wie ein Ordnungsprinzip hineinzubringen, das dann hinterher auch als F\u00f6rderma\u00dfstab dienen kann. Man ist hier zwischen zwei Feuern. Legt man das zu streng fest, verst\u00f6\u00dft man gegen die Pluralit\u00e4t und Offenheit der Erwachsenenbildung. Aber verzichtet man ganz darauf, dann wird nat\u00fcrlich das Zuschu\u00dfwesen in Willk\u00fcr und Dezisionismus hineingetrieben. Wir haben hier wahrhaftig jahrelang am vom Kultusministerium zur Verf\u00fcgung gestellten runden oder manchmal auch eckigen Tisch miteinander gerungen, die ganzen Erwachsenenbildungsverb\u00e4nde. Aber ich denke, da\u00df das heute gefundene Ergebnis noch Bestand haben kann.<\/p>\n<p>\u2026<\/p>\n<p>Pluralit\u00e4t und Freiheit bedingen auf der anderen Seite andere erg\u00e4nzende Prinzipien, n\u00e4mlich Kooperation und Koordination. Auch dar\u00fcber ist viel gesprochen, viel gerungen worden in den Gremien der Erwachsenenbildung. Die Vielfalt, die Konkurrenz mu\u00df erhalten bleiben, Aber es mu\u00df auch gew\u00e4hrleistet sein, da\u00df das Nebeneinander verschiedener Einrichtungen nicht zu einer Zersplitterung f\u00fchrt, die niemandem dient und die letztlich unn\u00f6tig wertvolle Kr\u00e4fte und viel Geld kostet. Und es mu\u00df auch ruin\u00f6se Konkurrenz vermieden werden, ein sinnvoller Begriff, den ich noch im Seminar von Walter Eucken gelernt habe, Marktwirtschaft verlangt Konkurrenz, verlangt Wettbewerb, aber es mu\u00df auch Ordnungsmittel des Staates geben, um Wettbewerb dort einzud\u00e4mmen, wo er ruin\u00f6s wird. Das ist die alte Lehre der Freiburger Schule, die ja nicht verd\u00e4chtigt ist, illiberal zu sein. Das gilt auch f\u00fcr die Erwachsenenbildung. Deswegen ging der Gesetzgeber auch im Erwachsenenbildungsgesetz auf die Fragen der Aufgabenteilung, der Schwerpunktbildung ein, die unter den Organisationen in gegenseitigem Einvernehmen gekl\u00e4rt werden sollen. Die Abstimmung in diesem Bereich kann zweifellos auch in Bayern noch ernster genommen werden, als dies heute schon der Fall ist.<\/p>\n<p>\u2026<\/p>\n<p>Der Staat hat nicht nur darauf verzichtet, selbst eine Organisation der Erwachsenenbildung aufzubauen, er hat ganz im Gegenteil, den kommunalen und freien Tr\u00e4gern und ihren Einrichtungen gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Freiheit f\u00fcr die Verwirklichung ihres Bildungsauftrags gelassen. Dies geschah aus der tiefen \u00dcberzeugung heraus, da\u00df ein von Freiheitlichkeit und Pluralismus getragenes System dem freiheitlich-demokratischen Gemeinwesen entspreche und am ehesten Gew\u00e4hr biete, totalit\u00e4ren und kollektivistischen Tendenzen von der Wurzel aus zu widerstreben. Dem Staat ist daran gelegen, diese Position beizubehalten und zu verteidigen; ich wei\u00df, da\u00df die \u00fcbrigen beteiligten Gruppen dasselbe Ziel verfolgen, wenn auch von verschiedenen Ausgangspunkten her und auf verschiedenen Wegen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Vorl\u00e4ufige Bilanz<\/strong><\/h3>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Soviel \u00fcber die Anf\u00e4nge des Gesetzes zur F\u00f6rderung der Erwachsenenbildung \u2013 seinen parlamentarischen Weg, seine Intentionen, seine pluralistische und kooperative Struktur, seine Realisierung in der Praxis. Ich schlie\u00dfe eine vorl\u00e4ufige Bilanz an, die ich bereits vor drei\u00dfig Jahren, am 28. Juni 1984, beim Festakt zum zehnj\u00e4hrigen Bestehen des Gesetzes zu ziehen versuchte.<\/p>\n<p>Ich habe dabei zwei Dinge besonders betont und herausgearbeitet: einmal, dass das breite Angebot der Erwachsenenbildung in Bayern auf der pluralistischen Struktur seiner Tr\u00e4ger beruht; nur eine solche Pluralit\u00e4t sichere auch die von allen gew\u00fcnschte Freiheitlichkeit. Sodann dass es nicht Aufgabe des Staates sei, m\u00f6gliche kritische Entwicklungen zu korrigieren \u2013 dies sei prim\u00e4r Aufgabe der Organisationen der Erwachsenenbildung im Rahmen einer vern\u00fcnftigen Selbstkoordination. Dabei komme dem Landesbeirat f\u00fcr Erwachsenenbildung eine besondere Rolle zu. Ich zitiere: \u201eGefordert ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit, um eine konfliktfreie Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung zu sichern.\u201c<\/p>\n<p>Ich hob ferner hervor, dass das Gesetz \u2013 damals \u2013 seit zehn Jahren unver\u00e4ndert bestand, und kn\u00fcpfte daran die Frage: \u201eIst dies ein Beweis f\u00fcr die Qualit\u00e4t des Gesetzes oder liegt das Geheimnis der Best\u00e4ndigkeit nur darin, dass es mit dem Gesetz eben gelungen ist, den kleinsten gemeinsamen Nenner der widerstreitenden Interessen zu finden?\u201c Ich f\u00fcgte hinzu: \u201eMeines Erachtens wird man dem Gesetz nicht gerecht, wenn man es allein als Instrument zur Festlegung und Verteilung staatlicher Zusch\u00fcsse betrachtet. Die lange Entstehungsgeschichte des Gesetzes bot hinreichend Gelegenheit, vielfaltige Anregungen einzuarbeiten, gegens\u00e4tzliche Auffassungen und widerstrebende Interessen auszugleichen. Vor allem seine tragenden Grunds\u00e4tze \u2013 Freiheitlichkeit und Pluralit\u00e4t \u2013 haben sich in den letzten zehn Jahren in vollem Umfang bew\u00e4hrt.\u201c<\/p>\n<p>Ich schlie\u00dfe mit einer Frage: Gilt das soeben Gesagte auch heute \u2013 nicht zehn, sondern vierzig Jahre nach der Verabschiedung des Gesetzes? Besteht das Gesetz nach wie vor unver\u00e4ndert fort? Auf den ersten Blick ist die Antwort ein Ja. Tats\u00e4chlich ist das Gesetz bisher nur zweimal ge\u00e4ndert bzw. erg\u00e4nzt worden, jedesmal beim Artikel 18, der Errichtung und Zusammensetzung des Landesbeirats regelt: 2006 durch Aufnahme eines Mitglieds der Petra-Kelly-Stiftung, 2012 durch Aufnahme eines Vertreters mit Migrationshintergrund in den Landesbeirat. Das sind zeitgerechte Erg\u00e4nzungen, keine \u00c4nderungen der Substanz. Sie sind v\u00f6llig unproblematisch.<\/p>\n<p>Sollte jedoch \u2013 was gegenw\u00e4rtig im Rahmen einer Pr\u00fcfung durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof erwogen wird \u2013 Tr\u00e4gern auf Landesebene die staatliche Anerkennung entzogen werden, so w\u00e4re zweifellos die Systematik des Gesetzes selbst betroffen. Die in den parlamentarischen Beratungen sorgf\u00e4ltig ausgewogene pluralistische Balance geriete in Gefahr. Hier stellt sich unmittelbar die Frage der Zust\u00e4ndigkeiten, der Verantwortung vor der \u00d6ffentlichkeit. Wer kann, wer darf \u00e4ndern \u2013 und was soll ge\u00e4ndert werden? Selbstverst\u00e4ndlich kann der Rechnungshof jederzeit die Mittelverwendung bei den staatlich anerkannten Landesorganisationen und Tr\u00e4gern auf Landesebene \u00fcberpr\u00fcfen, er muss das sogar tun, das ist seine Aufgabe. Die Systematik des Gesetzes \u00e4ndern kann jedoch nur der Gesetzgeber, der Bayerische Landtag, selbst. Er hat dazu jedoch \u2013 wenn ich recht sehe \u2013 bisher keinerlei Anstalten getroffen. Es gibt nicht einmal den Hauch einer \u00f6ffentlichen Diskussion. Nach wie vor gilt in Bayern das Bayerische Erwachsenenbildungsgesetz. Will es jemand \u00e4ndern? Dann muss er dies \u00f6ffentlich sagen und die daf\u00fcr vorgesehenen parlamentarischen Wege einschlagen oder er muss das Gesetz so hinnehmen, wie es existiert \u2013 Tertium non datur.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In seiner Regierungserkl\u00e4rung vom 27. Januar 1971 hatte Ministerpr\u00e4sident Alfons Goppel u.a. ein \u201eGesetz zur F\u00f6rderung der Erwachsenenbildung&#8220; angek\u00fcndigt. Es nahm im Lauf der Jahre 1972\/73 Gestalt an, im Austausch mit den Tr\u00e4gerorganisationen, die in Bayern im \u201eFachbeirat f\u00fcr Erwachsenenbildung&#8220; vereinigt waren. 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