{"id":32044,"date":"2023-07-17T14:31:56","date_gmt":"2023-07-17T12:31:56","guid":{"rendered":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/?media-library=oekumenischer-erfolg-und-soziale-selbstverpflichtung"},"modified":"2024-12-11T09:52:29","modified_gmt":"2024-12-11T08:52:29","slug":"oekumenischer-erfolg-und-soziale-selbstverpflichtung-zum-historischen-profil-der-fuggerei-stiftung","status":"publish","type":"media-library","link":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/mediathek-eintrag\/oekumenischer-erfolg-und-soziale-selbstverpflichtung-zum-historischen-profil-der-fuggerei-stiftung\/","title":{"rendered":"Ecumenical success and social commitment"},"content":{"rendered":"<p>Die Fuggerei ist eine bemerkenswerte Stiftung. Im Jubil\u00e4umsjahr 2021 erweckt allein schon ihr 500j\u00e4hriges Bestehen und ihr bis heute andauernder Betrieb Bewunderung. Manche gl\u00fccklichen Zuf\u00e4lle haben dazu beigetragen, dass der Stiftungszweck auch noch nach einem halben Jahrtausend erf\u00fcllt werden kann; doch nicht zuletzt erwies sich die Konzeption der Anstaltsstiftung als zukunftsweisend und erm\u00f6glichte die Anpassung der Stiftungspraxis an die jeweiligen gesellschaftlichen Ver\u00e4nderungen. Warum das so ist, soll in diesem Beitrag unter anderem deutlich werden. Ein Vergleich mit der Augsburger Stiftungspraxis an der Wende zur Neuzeit hilft dabei, das Profil der Fuggerei-Stiftung klarer zu fassen. Deren Charakteristika lassen sich thesenhaft zusammenfassen:<\/p>\n<p>Erstens\u00a0ist die Fuggerei eine Stiftung, die ihren kommunalen Bezug in besonderer Weise reflektiert. Ihre Errichtung beruht auf einer \u00f6ffentlich-privaten Rechtskonstruktion, einer, wenn man so will, \u00f6ffentlich-privaten Partnerschaft.\u00a0Zweitens\u00a0wird, vom Stiftungszweck bis hinab \u00ad<br \/>\nin die materielle Struktur der Siedlung, F\u00f6rdern und Fordern konsequent miteinander verbunden und Hilfe als Bef\u00e4higung zur Selbsthilfe verstanden. Mit kommunaler Verankerung und Arbeitsorientierung scheinen in der Fuggerei-Stiftung zwei Leittendenzen der Zeit auf, die \u2013\u00a0drittens\u00a0\u2013 in einem doppelten R\u00fcckbezug auf das Gemeinwohl miteinander verkn\u00fcpft sind. Denn die Destinat\u00e4re haben sich nicht anders als der Stifter am\u00a0bonum commune\u00a0auszurichten und der Allgemeinheit \u201aFrucht zu bringen\u2018. So modern oder s\u00e4kular solche Vorstellungen anmuten; sie d\u00fcrfen nicht gegen die religi\u00f6se Begr\u00fcndung des Stiftungshandelns ausgespielt werden. Vielmehr entspringen sie im Kern religi\u00f6sen Motiven \u00ad<br \/>\nund Denkzusammenh\u00e4ngen.<\/p>\n<h3>Wohnstiftungen vor der Fuggerei \u2013 das Beispiel der Antonspfr\u00fcnde<\/h3>\n<p>Gerade die Originalit\u00e4t der Fuggerei-Stiftung und der von ihr repr\u00e4sentierte Wandel in der Stiftungspraxis wird in besonderer Weise deutlich, vergleicht man sie mit einer etwa 100 Jahre zuvor, 1410, errichteten Stiftung des damals reichsten Augsburgers Lorenz Egen (um 1360\/70\u20131418), die dessen Sohn Peter (um 1414\u20131452) in den 1440er Jahren erweiterte. Die soziale und gesellschaftliche Entwicklung der b\u00fcrgerlichen Egen, die sich seit 1442 \u201evon Argon\u201c nennen durften und im weiteren Augsburger Umland mit Schloss Baumgarten einen repr\u00e4sentativen Landsitz erwarben, zeigt deutliche Parallelen zum Aufstieg der Fugger einige Jahrzehnte sp\u00e4ter. Das dem hl. Antonius Eremita geweihte Spital in der Nachbarschaft des Egen\u2019schen Hauses bot zw\u00f6lf alten, gebrechlichen und nicht mehr arbeitsf\u00e4higen M\u00e4nnern eine Vollversorgung, zuallererst mit Wohnraum in eigenen Zimmern, dar\u00fcber hinaus aber auch mit Kleidung, gemeinsam einzunehmenden Mahlzeiten und ggf. Pflege, wof\u00fcr sich eigens angestellte Knechte und M\u00e4gde zu k\u00fcmmern hatten. \u201eZw\u00f6lfbr\u00fcderh\u00e4user\u201c hei\u00dfen entsprechende Stiftungen ihrer \u201eapostolischen\u201c Zw\u00f6lfzahl wegen.<\/p>\n<p>Neben den Voraussetzungen auf Seiten der Destinat\u00e4re sind vor allem deren 1445 detailliert beschriebene Aufgaben von Interesse: Die gleich Klosterbr\u00fcdern einheitlich in schwarzes Loden gekleideten M\u00e4nner hatten wie jene einen von Gebet und Gottesdienst ausgef\u00fcllten Tageslauf, dessen Zentrum die von Lorenz Egen errichtete und mit einem eigenen Priester versehene Hauskapelle \u2013 zugleich konzipiert als Grablege der Stifterfamilie \u2013 bildete. Weitere regelm\u00e4\u00dfige Gottesdienste in der nebenan gelegenen Klosterkirche der Dominikaner kamen hinzu. Am Grab waren morgens nach dem Aufstehen 15 Paternoster und 15 Ave Maria zu sprechen, danach der Messe, erst in der Kapelle, dann bei den Dominikanern beizuwohnen, wo auch die abendliche Vesper und die Komplet stattfand. Vor den beiden \u00adMahlzeiten sprachen die M\u00e4nner jeweils drei Paternoster und Ave Maria. Auch vor dem Schlafengehen versammelten sie sich wieder am Grab zur Ableistung desselben Gebetspensums wie am Morgen. An den Jahrtagen der Stifter waren zus\u00e4tzlich 50 Paternoster und ebenso viele Ave Maria verlangt. Mit seiner F\u00fclle und pr\u00e4zisen Determination der liturgischen Verpflichtungen einerseits und der nicht minder detailliert festgehaltenen Versorgungsleistungen f\u00fcr die zw\u00f6lf M\u00e4nner andererseits ist das Egen\u2019sche Zw\u00f6lfbr\u00fcderhaus typisch f\u00fcr die mittelalterliche Form der Sozialstiftung.<\/p>\n<h3>Die Fuggerei-Stiftung<\/h3>\n<p>Jakob Fugger und seine 1506 und 1510 verstorbenen Br\u00fcder Georg und Ulrich m\u00fcssen Stiftungskonzeption und -praxis der Antonspfr\u00fcnde, deren Betrieb noch bis in die 1540er Jahre hinein dem urspr\u00fcnglichen Stiftungszweck folgte, aus eigener Anschauung gekannt haben. Keine 70 Jahre, nachdem Peter von Argon die Bestimmungen der v\u00e4terlichen Stiftung niedergeschrieben hatte, verwirklichte Jakob Fugger selbst die Idee zu einer sozialen Stiftung. Einen ersten Geb\u00e4ude- und Grundst\u00fcckskauf auf dem sp\u00e4teren Fuggerei-Gel\u00e4nde am Kappenzipfel in der Jakober Vorstadt t\u00e4tigte er bereits am 26.\u00a0Februar 1514, siebeneinhalb Jahre vor der Abfassung des eigentlichen Stiftungsbriefes. Zwei Jahre sp\u00e4ter kamen weitere Erwerbungen hinzu. Darauf sowie auf weitere m\u00f6gliche Zuk\u00e4ufe bezieht sich der am 6. Juni 1516 zwischen Stadt und Stifter geschlossene Vertrag, der vor allem als Quelle f\u00fcr die Festlegung der ber\u00fchmten Mietobergrenze zitiert wird. Unter der Bedingung n\u00e4mlich, dass die Bewohner nicht \u00fcber\u00a0ain guldin reinischer jerlichs haus zin\u00df\u00a0zu entrichten h\u00e4tten, sollten die zu Wohnungsbau und -erhalt eingesetzten Mittel der Fugger stets von der Steuerpflicht ausgenommen sein. Noch heute bel\u00e4uft sich die Jahreskaltmiete f\u00fcr eine Wohnung in der Fuggerei bekanntlich auf einen, nunmehr freilich zu 88\u00a0Cent umgerechneten Rheinischen Gulden.<\/p>\n<h3>Der Vertrag zwischen Reichsstadt und Stifter \u2013 eine Integrationsleistung<\/h3>\n<p>Weniger diese und weitere finanzielle Details sind jedoch der eigentliche Zweck des Vertrages \u2013 zu unerheblich erscheint die mit der Vereinbarung erzielte Minderung der Steuerlast; ohnehin bezahlten die Fugger wenig sp\u00e4ter, seit 1520, eine pauschal veranschlagte Reichensteuer. Im Kern ging es vielmehr darum, \u00fcber die steuerlichen Festlegungen zugleich den rechtlichen Status des Stiftungsgel\u00e4ndes und seiner Bewohner klar zu definieren. Denn Jakob sagt vorab f\u00fcr sich und seine k\u00fcnftigen Erben zu, entsprechend der H\u00f6he des\u00a0kauffgellt[s] der erworbenen und noch zu erwerbenden G\u00fcter die daf\u00fcr \u00fcbliche Steuer\u00a0on widerred\u00a0zu zahlen. Es musste also jedes Jahr die festgesetzte Verm\u00f6genssteuer auf \u201eliegend Gut\u201c entrichtet werden. Eine Steuerschuld wird sodann auch f\u00fcr alle weiteren mit dem Siedlungsausbau verbundenen Ausgaben grunds\u00e4tzlich anerkannt, gerade indem von ihr unter bestimmten Bedingungen \u2013 eben der Mietobergrenze \u2013 befreit wird. Damit best\u00e4tigen der Stifter und seine Nachfolger die Zugeh\u00f6rigkeit der Fuggerei zum Rechtsbereich der Reichsstadt vorbehaltlos. Festgehalten wird im anschlie\u00dfenden Vertragspassus auch ausdr\u00fccklich, dass die Bewohner der Siedlung wie alle Augsburger Einwohner und B\u00fcrger der st\u00e4dtischen Obrigkeit unterstehen.<\/p>\n<p>Mit dem Vertrag gelang es auf Dauer, k\u00fcnftig m\u00f6gliche rechtliche Konflikte zwischen Stadt und Stifter erfolgreich zu vermeiden \u2013 anders als 1410 bei der eigenm\u00e4chtigen Errichtung der Kaplanei St. Anton durch Lorenz Egen, die zum freilich kirchenrechtlich motivierten Konflikt mit der Mutterpfarrei St. Moritz f\u00fchrte. Zugleich aber leistete der Vertragsabschluss von 1516 noch mehr, indem er mit der Stiftung den Stiftern selbst als\u00a0burger zue Augspurg\u00a0ihren gesellschaftlichen Ort innerhalb des Gemeinwesens zuwies und ihre Unterordnung unter die st\u00e4dtische Rechtsordnung festhielt. Die Vereinbarung ist also Ausdruck eines beiderseitigen politisch-gesellschaftlichen Integrationswillens. Im Unterschied zur Antonspfr\u00fcnde, die eher der kirchlichen Sph\u00e4re zuzurechnen ist und baulich wie memorial dem Egen\u2019schen Haus zugeordnet werden kann, wird die Fuggerei-Stiftung von Anfang an in den st\u00e4dtischen Rechtsbereich eingeschrieben und erscheint geradezu als privat-kommunales Kooperationsprojekt.<\/p>\n<h3>F\u00f6rdern und Fordern \u2013 Strukturen zur Selbsthilfe<\/h3>\n<p>Unabh\u00e4ngig von ihren fiskalischen Aspekten stellt die Mietminderung ein entscheidendes Unterst\u00fctzungsmoment der Fugger\u2019schen Stiftungsidee dar. Jakob \u00e4u\u00dfert 1516 die Absicht, f\u00fcr arme, bed\u00fcrftige B\u00fcrger und Einwohner Augsburgs, die\u00a0offenlich das almusen nit suechen, \u2013 beispielhaft werden Handwerker und Tagel\u00f6hner genannt \u2013 den\u00a0hau\u00dfzins\u00a0zum thail\u00a0\u00fcbernehmen und f\u00fcr bequemere Behausungen sorgen zu wollen. Sie sollen auf dem Gel\u00e4nde\u00a0Ir gemech vnnd behausung bequemlicher gehaben vnnd bewohnen. F\u00fcr den umschriebenen Personenkreis \u2013 die sog. versch\u00e4mten Armen \u2013 konnte ein deutlicher Mietnachlass tats\u00e4chlich eine entscheidende Hilfe sein. Wenn aber den Bewohnern der H\u00e4user am Kappenzipfel \u00fcberhaupt eine Zahlung abverlangt wurde, so sollte dies wohl nicht zuletzt ihnen selbst bewusst machen: Sie hatten sich nicht als passive Almosenempf\u00e4nger zu betrachten, sondern waren prinzipiell zu Eigen- bzw. Gegenleistung verpflichtete Mieter. Im Unterschied zu den Zw\u00f6lf Br\u00fcdern der Antonspfr\u00fcnde genossen sie, abgesehen vom Wohnraum, keine weitere Versorgung.<\/p>\n<p>Vielmehr bestand die Unterst\u00fctzung, die Jakob Fugger den Bewohnern seiner Siedlung anbot, \u00fcber die Miethilfe hinaus in der Schaffung einer Struktur, die Bereitschaft und F\u00e4higkeit zur Selbsthilfe systematisch st\u00e4rken sollte. Denn die architektonische Gesamtkonzeption der Fuggerei ist konsequent ausgerichtet auf disziplinierte Arbeit. Diese erscheint als Weg, dem sozialen Abstieg zu entrinnen. Dementsprechend laden in der Siedlung keine Pl\u00e4tze oder Vorg\u00e4rten zu \u201am\u00fc\u00dfigem\u2018 Verweilen ein und halten Tore und feste Schlie\u00dfzeiten vom insbesondere n\u00e4chtlichen Herumstreifen in der Stadt ab. Anders gestaltet ist die Anlage der als Vorbilder diskutierten Wohnstiftungen etwa in Flandern oder Venedig: Hier sollten zentrale Pl\u00e4tze bewusst die Begegnung der Bewohner untereinander erleichtern, Kirchen oder Kapellen sollten sie zu Gebeten oder Gottesdiensten zusammenf\u00fchren. Die Errichtung der Fuggereikapelle St. Markus dagegen wurde erst 1580 geplant. Der Historiker Benjamin Scheller kam deswegen zu dem Schluss, der Siedlungsarchitektur sei das Arbeitsethos f\u00f6rmlich eingeschrieben. Mit dieser Priorit\u00e4tensetzung h\u00e4tten sich ausgedehnte, gar gemeinschaftlich abzuleistende, also im Tagesablauf zu synchronisierende Gebetsverpflichtungen wie im Egen\u2019schen Zw\u00f6lfbr\u00fcderhaus nicht vertragen.<\/p>\n<p>Wenn es nun aber, wie mit guten Gr\u00fcnden behauptet wird, richtig sein sollte, dass die Tendenz zur Quantifizierung der Fr\u00f6mmigkeit am Vorabend der Reformation ihren H\u00f6hepunkt erreicht hatte, so wirft die Konzeption der Fuggerei Fragen auf. Offensichtlich folgt die Stiftung keineswegs der Rationalit\u00e4t einer angeblich gerade dem kaufm\u00e4nnischen Denken so plausiblen Heilsmathematik, sondern setzt, um dieselbe F\u00fcrbitt- oder Interzessionsleistung der Beg\u00fcnstigten zu erzielen, unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig mehr Mittel ein, als etwa f\u00fcr Einrichtung und Betrieb der Egen\u2019schen Antonspfr\u00fcnde erforderlich waren. Standen bei der Fuggerei-Stiftung m\u00f6glicherweise andere Motive im Vordergrund oder handelt es sich gar um das fr\u00fche Beispiel einer im Grunde profanen Stiftung, religi\u00f6s lediglich verbr\u00e4mt durch ein Minimum an zeit\u00fcblicher Fr\u00f6mmigkeit?<\/p>\n<h3>Religi\u00f6ser Grundcharakter und konfessionelle Praxis<\/h3>\n<p>Nein, Jakob Fugger l\u00e4sst an einer religi\u00f6sen Verankerung seiner Initiative keinen Zweifel. Im Vertrag von 1516 umschreibt er eingangs seine Motivation zur Stiftung mit den Worten, er handle\u00a0Got dem allmechtigen zue Lob, seiner vnermaligten muetter, der junckfrawen Maria vnnd allem himlischen here zue andechtiger Erwerdigung\u00a0sowie\u00a0meiner Sele zue furderung Ewiger freude.\u00a0Die zuletzt angef\u00fchrte \u00dcberzeugung von der Heilswirksamkeit seines barmherzigen Werkes fehlt erstaunlicherweise in der Pr\u00e4ambel des f\u00fcnf Jahre sp\u00e4ter formulierten Stiftungsbriefes. Allerdings offenbart sich darin nicht etwa eine zwischenzeitliche Distanzierung des Stifters von der alten Kirche und ihrer Lehre: Auf deren Grundlage steht der Brief insgesamt wie auch einzelne Ausf\u00fchrungen ganz unzweideutig. Hinzugekommen ist stattdessen eine andere aufschlussreiche Formulierung: Als Intention f\u00fcr die in der Urkunde von 1521 behandelten Stiftungen \u2013 neben der Fuggerei sind dies die Kapelle bei St. Anna und die Pr\u00e4dikatur an St. Moritz \u2013 wird neben dem Lobe Gottes\u00a0danckparkait\u00a0f\u00fcr die\u00a0guthait vnnd gl\u00fccklichen zuestandt, so er vns bisher in vnserm handell mit zeytlichen guetern bewisen hatt,\u00a0genannt. Der gesch\u00e4ftliche Erfolg wird also ausdr\u00fccklich betrachtet als Geschenk des Herrn, das zu einer ihm wohlgef\u00e4lligen, hier karitativen Gegengabe herausfordere.<\/p>\n<p>Diese gleichsam vertikale Dimension des Gabentausches erkl\u00e4rt letztlich auch die im Stiftungsbrief fixierte immaterielle Gegenleistung, die jedem Fuggereibewohner abverlangt wird: [A]in yeder mensch, Jung oder alt, so es vermag,\u00a0hat t\u00e4glich einmal das\u00a0patter noster, aue maria\u00a0und ein Glaubensbekenntnis zu sprechen, also \u2013 um es deutlich zu sagen \u2013 an Gott zu adressieren, damit die\u00a0sellen\u00a0des\u00a0Stifters, seiner Eltern und Geschwister und die der Nachkommen \u2013 zu erg\u00e4nzen w\u00e4re: wiederum durch Gottes Barmherzigkeit \u2013\u00a0hilff vnd trost\u00a0erf\u00fchren. Die nachdr\u00fccklichen Formulierungen des Stiftungsbriefes lassen, auch wenn es sich um ein nur sehr geringes Gebetspensum handelt, keinen Zweifel an der Verbindlichkeit der Forderung, zu deren Erf\u00fcllung sich\u00a0ain Yedes hawsvolck\u00a0auch in der Zukunft\u00a0gnugsamlich verschreiben\u00a0muss.<\/p>\n<p>Der theologische Begr\u00fcndungszusammenhang f\u00fcr den hier greifbaren Gedanken der Interzession ist zweifellos vorreformatorisch, wird von allen Reformatoren abgelehnt, jedoch von der katholischen Kirche ausdr\u00fccklich beibehalten und sollte sich zu einem konfessionellen Proprium entwickeln. Insofern ist bei der Fuggerei nicht nur im allgemeinen Sinne von einer religi\u00f6sen Grundierung der Stiftungsabsicht auszugehen, sondern von einer spezifischen, jedoch erst nachmals als typisch katholisch geltenden Zwecksetzung, die f\u00fcr die Beg\u00fcnstigten grunds\u00e4tzliche Bedeutung besa\u00df und besitzt, ohne freilich deren Zeit im Alltag nennenswert in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n<p>Es ist dieser Zusammenhang, der den Kreis der Destinat\u00e4re im weiteren Verlauf der Fuggerei-Geschichte und bis heute prinzipiell auf Katholiken beschr\u00e4nkt, w\u00e4hrend in den Urkunden selbst durchaus keine konfessionelle Differenzierung vorgenommen wird. Konnte diese 1516 schlicht noch nicht erfolgen, so f\u00fcgt 1521 der Stiftungsbrief lediglich formelhaft die Selbstverst\u00e4ndlichkeit hinzu, die Beg\u00fcnstigten sollten\u00a0Frome[\u2026]\u00a0Arme[\u2026] sein. Auch bei der Erneuerung der Stiftungsurkunde durch Anton Fugger am 31. Juli 1548 wurde das \u201arichtige\u2018 Bekenntnis nicht ausdr\u00fccklich als Bedingung vorgegeben. Ohnehin war erst seit Sommer 1547 der katholische Kultus in der Stadt wieder m\u00f6glich geworden. In der Praxis wird man deshalb auf jeden Fall bis in die Zeit der sich in Augsburg verfestigenden Bikonfessionalit\u00e4t, also bis in die zweite H\u00e4lfte des 16. Jahrhunderts hinein, von einer pragmatischen Handhabung der Konfessionsfrage ausgehen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>So viel jedenfalls steht demnach fest: In keinem Fall kann die Fuggerei als profane Stiftung interpretiert werden. Damit aber muss die Frage nach dem mit ihrer Stiftung verbundenen heils\u00f6konomischen Konzept nochmals neu gestellt werden. Ist ihre Funktion nicht die einer \u201aGebetsmaschine\u2018, so muss von einem erweiterten Verst\u00e4ndnis von Fr\u00f6mmigkeit ausgegangen werden. Offenkundig galt f\u00fcr Jakob Fugger nicht nur Beten als gottgef\u00e4llige Handlung, auch ehrlicher Arbeit kam dieser Rang zu. Sein pers\u00f6nliches Selbstverst\u00e4ndnis als Kaufmann und das seines Augsburger Umfeldes trafen sich hier mit dem Ethos der sp\u00e4tmittelalterlichen Mystik. Sie w\u00fcrdigte die Arbeit als eine Spielart des Gottesdienstes und bereitete damit auch deren sp\u00e4ter spezifisch reformatorische Wertsch\u00e4tzung theologisch vor. Die Konzeption der Fuggerei war systematisch auf rechte Arbeit als Ausdruck frommer Dankbarkeit gegen Gott und den Stifter ausgerichtet. Die geringe praktische Bedeutung des Gebetes im Alltag ihrer Bewohner erscheint also nur aus der Gegenwartsperspektive als s\u00e4kularer Zug der Stiftung Jakobs. Dessen ungeachtet jedoch resultierte und resultiert daraus jene besondere Anpassungsf\u00e4higkeit der Stiftung an die Leittendenzen von Neuzeit und Moderne, an S\u00e4kularisierung und Individualisierung.<\/p>\n<h3>Doppelte Gemeinwohlorientierung<\/h3>\n<p>Neben ihrer religi\u00f6sen Dignit\u00e4t besa\u00df Arbeit eine eminent soziale Dimension, die insbesondere in den Reichsst\u00e4dten des sp\u00e4ten Mittelalters zum Tragen kam. Der sich in Armenordnungen wie jenen in Augsburg von 1459, 1491, 1522 und 1541 niederschlagende Diskurs um den der Unterst\u00fctzung w\u00fcrdigen oder unw\u00fcrdigen Armen ist Ausdruck dieses Zusammenhanges: Das Betteln eigentlich arbeitsf\u00e4higer Menschen galt immer mehr als inakzeptabel und geriet zunehmend \u2013 nicht erst, aber besonders mit der Reformation \u2013 unter Druck. 1541 wurde es in der Stadt generell untersagt. Kommunale Hilfe gew\u00e4hrte man fortan nur noch in Form von Naturalien nach einer Bed\u00fcrftigkeitseinsch\u00e4tzung durch sog. Gassenhauptleute.<\/p>\n<p>Auch die Eingrenzung der vom Stifter ins Auge gefassten Destinat\u00e4re auf jene Arme, bei denen die Hilfe\u00a0am basten angelegt\u00a0w\u00e4re, folgt solchen Vorstellungen und verr\u00e4t dar\u00fcber hinaus den Einfluss kaufm\u00e4nnischen Denkens. Die Formulierung erf\u00e4hrt in der Urkunde von 1521 keine weitere Erl\u00e4uterung; ihr Sinn scheint den Zeitgenossen klar gewesen zu sein. Gemeint war damit wohl, dass sich die Unterst\u00fctzung dann besonders gelohnt hatte, wenn der Beg\u00fcnstigte und seine Familie dadurch langfristig der sozial prek\u00e4ren Situation entkommen und zu seiner k\u00fcnftigen Absicherung R\u00fccklagen oder Verm\u00f6gen aufbauen konnte. Inwieweit dieser Zweck tats\u00e4chlich erreicht wurde, ist bislang erstaunlicherweise noch nicht hinreichend untersucht worden. Jedenfalls bedeutet die Ma\u00dfgabe, dass objektive Voraussetzungen ebenso wie pers\u00f6nliche Eignung von Bewerbern in Augenschein zu nehmen waren. Bed\u00fcrftigkeit und famili\u00e4re Lage, Alter, Gesundheit oder Beruf spielten bei der Bewertung eine wichtige, teils im Stiftungsbrief auch festgehaltene Rolle; aber auch an charakterliche Eigenschaften, nicht zuletzt an Arbeitseifer oder Flei\u00df, ist zu denken.<\/p>\n<p>Bemerkenswert ist, dass die geforderte g\u00fcnstige Prognose der sozialen Entwicklungschancen mit der zur selben Zeit sich herausbildenden Praxis im Umgang mit Krankheiten korrespondiert. Auch die an der \u201aLeitseuche\u2018 des 16. Jahrhunderts, den mit der Syphilis in Verbindung gebrachten sog. \u201aFranzosen\u2018, Erkrankten wurden, wenn sie \u00f6ffentliche Hilfe suchten, einer Begutachtung unterzogen. Nur bei g\u00fcnstiger Einsch\u00e4tzung des Heilerfolgs kamen sie im Blatterhaus unter, wo ihre Behandlung von der Stadt finanziert wurde. Es passt ins Bild, wenn das in der Fuggerei schon in deren ersten Jahren eingerichtete sog. \u201aHolzhaus\u2018 f\u00fcr die Franzosenkur nach demselben Prinzip arbeitete. Grunds\u00e4tzlich zielte auch der therapeutische Einsatz f\u00fcr die als heilbar erachteten Kranken mit der Wiederherstellung ihrer Arbeitsf\u00e4higkeit auf die \u00f6konomische Sanierung der betroffenen Familien, die der Allgemeinheit nicht auf Dauer zur Last fallen sollten.<\/p>\n<p>Beide Aspekte \u2013 geeignete Disposition bzw. g\u00fcnstige Prognose und \u00dcbertragung des Krankheitsverst\u00e4ndnisses \u2013 finden sich in verdichteter Form an den drei 1519 \u00fcber den Eing\u00e4ngen zur Fuggerei angebrachten lateinischen Inschriftentafeln, deren Text nach einer Notiz von 1534 im Auftrag der Fugger in Rom entstand. Die Tafeln definieren zuletzt den Empf\u00e4ngerkreis knapp als\u00a0frugi sed pauperie\u00a0laborant[es]. Aufschlussreich ist dabei zum einen die Grundbedeutung von\u00a0frugi, die f\u00fcr das klassische Latein mit \u201ain seiner Art etwas taugend\u2018 wiedergegeben wird und bei der die Vorstellung des aktiv handelnden \u201aFrucht Bringens\u2018 (frugifer\u00a0von\u00a0frux,\u00a0\u201eFrucht\u201c) mitschwingt. Zum anderen bringt das klassische Latein\u00a0laborare\u00a0im Sinne von \u201aunter etwas leiden\u2018 grunds\u00e4tzlich mit Krankheiten in Verbindung; hier nun wird es auf die Armut (pauperies) bezogen, die so gleichsam erscheint als Gebrechen \u00f6konomischer Art, unter dem gelitten wird oder \u2013 und das ist ja die urspr\u00fcngliche Bedeutung des Wortes\u00a0laborare\u00a0\u2013 gegen das man \u201asich anstrengt\u2018 und \u201aan-arbeitet\u2018.<\/p>\n<p>Es liegt nahe, dass Jakob Fugger \u00fcber die sprachliche Gestaltung der Epitaphien eingehend nachdachte, ehe er einen offenkundig humanistisch gelehrten Experten zu Rate zog oder, etwa durch seinen Neffen Anton, konsultieren lie\u00df, legt doch das auf Dauerhaftigkeit ausgerichtete Medium der Inschrift besondere Sorgfalt bei der Wortwahl nahe. Nimmt man ferner an, dass nicht erst ein fremder \u201aAuftragstexter\u2018 im fernen Rom mit dem Entwurf befasst wurde, sondern die beabsichtigte Aussage des Textes zun\u00e4chst in Augsburg selbst diskutiert wurde, so kommt ein mit den Fuggern in freundschaftlichem Verkehr stehender, mit der Konzeption ihrer Stiftung und der Situation vor Ort gleicherma\u00dfen vertrauter Augsburger Humanist und bekannter Inschriftensammler in den Blick: Eine Beteiligung des Augsburger Stadtschreibers Konrad Peutinger (1465\u20131547) am Entwurf der Inschrift erscheint aber nicht zuletzt aus inhaltlichen Gr\u00fcnden plausibel \u2013 wegen dessen Vertrautheit mit dem Gemeinwohl-Diskurs, den er in der zeitgen\u00f6ssischen Monopoldebatte um eine wirtschaftsethisch zukunftsweisende Perspektive bereicherte. Denn das Streben nach dem eigenen Vorteil (privata utilitas), der Eigennutz, h\u00e4nge, so Peutinger in einem 1530 verfassten Gutachten, aufs engste mit dem Gemeinnutz (publica utilitas) zusammen. Letztlich werde, wenn es auf rechte Weise zugehe (saltem honeste), dieser durch jenen bef\u00f6rdert. Auch wenn Peutingers Anteil an der Entstehung der Epitaphien letztlich Spekulation bleiben muss \u2013 die Formulierungen auf den Tafeln d\u00fcrften jedenfalls das Ergebnis einer intensiven, wom\u00f6glich im Austausch noch einmal gesch\u00e4rften Reflexion des Stifters sein und dessen Aussageabsichten authentisch wiedergeben.<\/p>\n<p>Den gegen ihre Armut anarbeitenden Destinat\u00e4ren sind am Anfang der Inschrift die von Gott mit Reichtum beschenkten Stifter als Subjekt gegen\u00fcbergestellt. Deren Motivation zur Stiftung wird sowohl religi\u00f6s begr\u00fcndet (ob pietatem) als auch in zweifacher, auf Vergangenheit wie Zukunft bezogener Weise sozial-gesellschaftlich: weil die Br\u00fcder zum Wohle ihres Gemeinwesens geboren seien (qu[i]a bono reip[ublicae]\u00a0se\u00a0[esse]\u00a0natos) und um ein Beispiel herausragender Freigebigkeit zu geben (ob\u00a0[\u2026]\u00a0eximiam in exemplum largitatem), also in der Absicht, zu Nachahmung anzuregen. Aus der \u00dcberzeugung, zum Nutzen der Heimatstadt auf der Welt zu sein, geht eine Verpflichtung hervor, die ausdr\u00fccklich und wie selbstverst\u00e4ndlich anerkannt und angenommen wird. An der Gemeinwohlorientierung der Stiftermotivation besteht damit kein Zweifel, doch ist es die Mehrdimensionalit\u00e4t dieser Orientierung, durch die sich die Fuggerei-Stiftung auszeichnet. Denn wie die Stifter waren auch alle Bewohner der Siedlung dem gemeinen Nutzen verpflichtet, indem sie sich der \u201aAnlage\u2018, des f\u00fcr sie unternommenen finanziellen Engagements, w\u00fcrdig erwiesen,\u00a0frugi\u00a0und\u00a0laborantes, fruchtbringend und arbeitsam waren. Konzeption und Architektur der Siedlung halfen ihnen dabei. Und indem (auch) sie konsequent ihren privaten Vorteil suchten, mehrten (auch) sie den \u00f6ffentlichen. Insofern stellt das Stifterhandeln ihnen selbst ein\u00a0exemplum\u00a0vor Augen.<\/p>\n<h3>Ausblick<\/h3>\n<p>In der Forschung hei\u00dft es, die Fugger h\u00e4tten der privaten Armenf\u00fcrsorge v\u00f6llig neue Wege gewiesen. Ein Blick auf die zuvor g\u00e4ngigen Unterst\u00fctzungsmodelle in der Stadt best\u00e4tigt diese Einsch\u00e4tzung. Aber gingen davon auch f\u00fcr die Zukunft Impulse aus? Wie entwickelte sich generell das Stiftungswesen in der Reichsstadt im weiteren Verlauf des<br \/>\n16. und 17. Jahrhunderts?<\/p>\n<p>M\u00f6glicherweise angeregt von der Fuggerei-Stiftung bestimmte 1558 die Protestantin Susanne Neidhart (\u2020\u00a01558) testamentarisch, ihre drei nebeneinanderliegenden H\u00e4user \u2013 sie boten Raum f\u00fcr 13 Wohnungen \u2013 sollten Bed\u00fcrftigen f\u00fcr \u201eziemliches Geld\u201c zur Verf\u00fcgung stehen. Au\u00dferdem sind f\u00fcr die zweite H\u00e4lfte des 16. Jahrhunderts zwei Mietstiftungen zu verzeichnen, wohl nicht von ungef\u00e4hr get\u00e4tigt von den beiden ebenso durch katholisches Bekenntnis wie Verschw\u00e4gerung verbundenen Jakob Remboldt (1561) und Christoph Peutinger (1570). Dabei handelte es sich um die Einrichtung von Fonds, aus deren Ertr\u00e4gen Mietzusch\u00fcsse von j\u00e4hrlich jeweils 5 bzw. 4 fl. an sieben bzw. drei bed\u00fcrftige Ehepaare sowie drei Witwen \u00fcber 50 Jahre gew\u00e4hrt wurden. Die Initiativen nahmen bei der Vielzahl Augsburger Stiftungen der Zeit eine klar untergeordnete Bedeutung ein. Wichtiger dagegen wurden Stiftungen zu medizinischen sowie vor allem zu Bildungszwecken, bei denen sich der karitative Blick gerade auch auf bed\u00fcrftige bzw. f\u00f6rderungsw\u00fcrdige arme Kranke und auf Sch\u00fcler und Studenten richtete. Wie im Falle der Fuggerei waren solche Zuwendungen Investitionen in das\u00a0bonum commune, ging es doch darum, dass Arbeitskraft wiederhergestellt und damit die eigenst\u00e4ndige Versorgung von Familien gesichert wurde oder junge M\u00e4nner nach einem Studium der Allgemeinheit von Nutzen waren.<\/p>\n<p>Zugleich jedoch blieben \u00e4ltere Stiftungspraktiken noch l\u00e4nger, und zwar deutlich \u00fcber die reformatorische \u201aZ\u00e4sur\u2018 hinaus g\u00e4ngig. Weiterhin bezweckten \u2013 katholische wie evangelische \u2013 Stiftungen eine punktuelle Unterst\u00fctzung Armer durch Speisung oder Bekleidung, dies freilich angesichts einer zeitgleich sich weiter entwickelnden kommunalen Armenversorgung. In den meisten F\u00e4llen schlossen sich Wohlt\u00e4ter mit Zustiftungen an bestehende Stiftungen und Institutionen an, denn entscheidend f\u00fcr eigenst\u00e4ndige Anstaltsstiftungen waren zweifellos die finanziellen M\u00f6glichkeiten, die nur wenigen zur Verf\u00fcgung standen und die der Kreativit\u00e4t einer Stiftungsinitiative Grenzen setzten. In vielen F\u00e4llen, so vermutlich auch bei den Neidhart\u2019schen Stiftungsh\u00e4usern, scheint die bikonfessionelle Situation in Augsburg zu Konkurrenz herausgefordert und das Stiften belebt zu haben. Nur selten sind dagegen ausdr\u00fccklich Destinat\u00e4re beider Bekenntnisse vorgesehen.<\/p>\n<p>Bedeutung und Prominenz der Fuggerei-Stiftung schlie\u00dflich sollten nicht \u00fcbersehen lassen: Auch im weiteren Verlauf des 16. Jahrhunderts sind es erneut Fugger\u2019sche Stiftungen, die hinsichtlich Umfang und Innovationsgehalt hervorstechen, so die Einrichtung des sog. \u201aSchneidhauses\u2018 f\u00fcr chirurgische Eingriffe oder der entscheidend gef\u00f6rderte Aufbau eines Jesuitenkollegs als zentraler Baustein des erneuerten katholischen Bildungswesens in der Stadt und dar\u00fcber hinaus. Augsburg blieb zentraler Bezugspunkt f\u00fcr die Stiftungsinitiativen der Fugger. Insofern waren es gerade auch die Generationen der Familie nach Jakob, die ihrerseits dessen Verm\u00e4chtnis fortf\u00fchrten und die Aufforderung w\u00f6rtlich nahmen,\u00a0ob\u00a0[\u2026]\u00a0eximiam in exemplum largitatem\u00a0zu handeln: dem \u201eVorbild hochherziger Freigebigkeit\u201c nachzueifern.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Fuggerei ist eine bemerkenswerte Stiftung. Im Jubil\u00e4umsjahr 2021 erweckt allein schon ihr 500j\u00e4hriges Bestehen und ihr bis heute andauernder Betrieb Bewunderung. 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