{"id":32047,"date":"2023-07-17T14:32:00","date_gmt":"2023-07-17T12:32:00","guid":{"rendered":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/?media-library=die-praxis-der-menschenwuerde"},"modified":"2024-12-09T12:18:36","modified_gmt":"2024-12-09T11:18:36","slug":"die-praxis-der-menschenwuerde-eine-christliche-perspektive","status":"publish","type":"media-library","link":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/mediathek-eintrag\/die-praxis-der-menschenwuerde-eine-christliche-perspektive\/","title":{"rendered":"The practice of human dignity"},"content":{"rendered":"<p>Der Titel, der mir f\u00fcr diesen Beitrag vorgegeben wurde, wirft die grundlegende Frage auf, ob sich dem Abstraktum Menschenw\u00fcrde \u00fcberhaupt eine bestimmte Praxis zuordnen l\u00e4sst.<\/p>\n<h3>Introduction<\/h3>\n<p>Angesichts dieser Frage m\u00f6chte ich den Begriff \u201ePraxis\u201c als Suchbegriff f\u00fcr Handlungsmodi verstehen, die der Menschenw\u00fcrde Ausdruck geben und ihrem Anspruch Rechnung tragen. Unter dieser Pr\u00e4misse wird, \u00fcber die Beschreibung solcher Modi hinaus, nach Kriterien einer Praxis zu fragen sein, die der Menschenw\u00fcrde Rechnung tr\u00e4gt und Ausdruck verleiht.<\/p>\n<p>Auch der Untertitel \u201eEine christliche Perspektive\u201c verlangt nach genauer Lekt\u00fcre: Das Attribut christlich unterstreicht\u00a0erstens\u00a0die Erwartung, dass christlicher Glaube und christliche Traditionen relevante Zug\u00e4nge zu Praxen der Menschenw\u00fcrde er\u00f6ffnen, dass es aber auch andere, nicht christliche Zug\u00e4nge gibt. Der unbestimmte Artikel signalisiert\u00a0zweitens, dass auch im Horizont christlichen Glaubens und christlicher Theologie\/Ethik mehr als\u00a0eine\u00a0Perspektive auf das Thema entwickelt werden kann, Verabsolutierungen also zu vermeiden sind. Und\u00a0drittens\u00a0zeigt das Nomen\u00a0\u201ePerspektive\u201c\u00a0an, dass es um Sichtweisen\u00a0geht,\u00a0die in einen Diskurs einzubringen und mit anderen Sichtweisen zu korrelieren sind, nicht um\u00a0Dogmen\u00a0und nicht um blo\u00dfe Appelle.<\/p>\n<p>Christliche Traditionen haben zur Ausformulierung des Menschenw\u00fcrde-Topos beigetragen. Sie haben Praxen hervorgebracht, die der \u00dcberzeugung der (unbedingten) Anerkennungs- und Schutzw\u00fcrdigkeit menschlicher Existenz Ausdruck und Wirkung verleihen. Die Geschichte christlicher Diakonie bietet viele Beispiele f\u00fcr eine an diesen \u00dcberzeugungen geschulte Praxis \u2013 man denke z. B. an Hospize, Einrichtungen der Armensorge, Schulen. Religi\u00f6se Unterweisung und christliche Theologien haben zu deren Ein\u00fcbung und Begr\u00fcndung beigetragen.<\/p>\n<p>Allerdings hat das Christentum auch Praxen zugelassen, legitimiert und verfestigt, die mit der Achtung der Menschenw\u00fcrde nicht vereinbar sind. An dieser Stelle gen\u00fcgt der exemplarische Hinweis auf die sehr gegenw\u00e4rtigen Abgr\u00fcnde der Missbrauchsskandale und ihrer schleppenden, teils widerwilligen oder ganz ausbleibenden Aufarbeitung in kirchlich-institutionellen Kontexten, um die Ambivalenzen ins Bewusstsein zu rufen, denen sich jeder christliche Anspruch, die Menschenw\u00fcrde zu sch\u00fctzen, stellen muss. Zumal die Kirchen sich keinesfalls davon freisprechen k\u00f6nnen, institutionelle Praxen verantworten zu m\u00fcssen, die der Anerkennung und dem Schutz der Menschenw\u00fcrde entgegenstehen. Eine vollmundige Beanspruchung christlicher \u2013 und erst recht kirchlicher \u2013 Praxis der Menschenw\u00fcrde ist daher ebenso wenig angebracht wie es ein (im besten Fall schuldbewusster) R\u00fcckzug aus Engagementfeldern w\u00e4re, in denen die Menschenw\u00fcrde verletzlicher Personen und Gruppen zu verteidigen ist.<\/p>\n<p>In diesem Bewusstsein andauernder Ambivalenz die Praxis-Anforderungen zu ergr\u00fcnden, die mit der Behauptung der Menschenw\u00fcrde einhergehen, ist und bleibt eine Aufgabe ethischer Begleitung, Kritik und Begr\u00fcndung. Sie kann ihr nur im Bewusstsein der Kontextualit\u00e4t sittlicher Einsicht sowie der Vielfalt der Sprechweisen, in denen der Anspruch der Menschenw\u00fcrde artikuliert, befragt und verteidigt wird, gerecht werden.<\/p>\n<p>Im Folgenden n\u00e4here ich mich dem Thema von meiner sozialethischen Werkbank aus, also mit subjektiv-selektiven Akzenten und in der Vorl\u00e4ufigkeit einer Arbeitsskizze. Um den Suchbegriff Praxis der Menschenw\u00fcrde zu f\u00fcllen, werde ich von (den) Verben ausgehen, die unser Sprachgebrauch \u00fcblicherweise mit dem Abstrakt-Substantiv Menschenw\u00fcrde verbindet. Sie dr\u00fccken Praxismodi und Problemanzeigen aus; was sich in der Sprache zu erkennen gibt, werde ich zu systematisieren versuchen, und eine Br\u00fccke zu christlichen Verstehens-Angeboten schlagen. Ein kurzes Fazit sichert den Ertrag in der entworfenen ethischen Perspektive.<\/p>\n<h3>\u201ePraxis der Menschenw\u00fcrde\u201c \u2013 eine Sondierung der Verben<\/h3>\n<p>Vor allem die Verben\u00a0achten, sch\u00fctzen, anerkennen\u00a0begleiten das Nomen Menschenw\u00fcrde und bringen dessen normativen Anspruch im Handeln zum Ausdruck. Alle drei Verben repr\u00e4sentieren Handlungsmodi, die mit unterschiedlicher Intensit\u00e4t ethische Implikationen der Menschenw\u00fcrde geltend machen. Versuche, diese Modi konkret zu erschlie\u00dfen, f\u00fchren immer auch zu den Spiegelbegriffen\u00a0missachten, verletzen, verkennen\/negieren, in denen sich die Prekarit\u00e4t des Anspruchs der Menschenw\u00fcrde spiegelt. Sie verweisen nicht nur auf die theoretische M\u00f6glichkeit, den Anspruch der Menschenw\u00fcrde im Handeln zu verfehlen, sondern auf zahllose tats\u00e4chliche Verletzungserfahrungen und Gewaltakte. In einem Deutungsrahmen, der die Menschenw\u00fcrde als (letzte) moralisch bedeutsame Referenzgr\u00f6\u00dfe zug\u00e4nglich macht, werden diese Akte als Angriff auf die W\u00fcrde der betroffenen Perso-<br \/>\nnen(gruppen) lesbar.<\/p>\n<h3>achten \/ missachten<\/h3>\n<p>In Verbindung mit Menschenw\u00fcrde impliziert das Verbum\u00a0achten\u00a0nicht nur Respekt vor einer abstrakten W\u00fcrde, sondern vor deren menschlichem Tr\u00e4ger: Adressiert wird nicht eine Idee, sondern ein lebendiges Gegen\u00fcber, das unter R\u00fccksicht der ihm*ihr zugeschriebenen W\u00fcrde wahrgenommen, dem Achtung entgegengebracht wird. Die adressierte Person hat als Mensch etwas, das einerseits Aufmerksamkeit erheischt, also Ignoranz verwehrt, und andererseits eine Grenze setzt, einem instrumentalisierenden Zugriff Einhalt gebietet. Der zugleich provozierende und limitierende Anspruch verweist auf etwas, das die adressierte mit der handelnden (Achtung gebenden) Person \u00fcber Unterschiede und Fremdheitsmomente hinweg verbindet.<\/p>\n<p>Achtung basiert auf der Wahrnehmung des Gegen\u00fcbers als im moralischen Sinne gleiches menschliches Wesen. Unbeschadet realer Differenzen, die weder ignoriert werden sollen noch k\u00f6nnen und die durchaus Quelle wechselseitiger Irritation sein k\u00f6nnen, kommt der Gleichheitsannahme Vorrang zu. Diese Achtung des*der Anderen basiert damit notwendigerweise auf der Selbstachtung als Grundma\u00df der Wahrnehmung des*der Anderen und der Zuwendung zu ihm*ihr. Das biblische Liebesgebot macht nicht von ungef\u00e4hr die Selbstliebe zum Ma\u00dfstab der N\u00e4chstenliebe. Deshalb ist es eine ungute Moralisierung, wenn die Selbstachtung als notwendige dritte Relation des Liebes-Ethos zuweilen unterschlagen wird.<\/p>\n<p>Einer Person die Achtung ihrer Menschenw\u00fcrde zu verweigern \u2013 etwa ihm*ihr ein Mindestma\u00df an Aufmerksamkeit zu versagen, elementare G\u00fcter f\u00fcr eine humane Lebensf\u00fchrung vorzuenthalten \u2013, bedeutet nicht nur etwas an diesem Menschen, sondern diesen Menschen selbst\u00a0zu missachten, ihm*ihr die Zugeh\u00f6rigkeit zu der Gemeinschaft der ethisch Gleichw\u00fcrdigen aufzuk\u00fcndigen. Praxen, die in diesem Sinne als Akte der Missachtung der Menschenw\u00fcrde erfahren werden, provozieren die Frage, welche Voraussetzungen solches Handeln bestimmen; ob sie eine ausschlie\u00dflich situativ bedingte Verweigerung gegen\u00fcber dem Anspruch des Gegen\u00fcbers zum Ausdruck bringen, oder ob darin eine tiefer liegende Verweigerung zur Wirkung kommt, und welche Einstellungen und \u00dcberzeugungen der missachtenden Handlungsweise und\/oder Haltung zugrunde liegen. Ein Beispiel: Wenn, wie ich es k\u00fcrzlich geh\u00f6rt habe, in einem sorgf\u00e4ltig vorbereiteten theologischen Vortrag trans* Menschen mit dreibeinigen Hunden verglichen werden, l\u00e4sst die Tatsache, dass es sich erkennbar nicht um eine blo\u00df spontane \u00c4u\u00dferung handelte, auf einen Mangel an Achtung vor Menschen mit trans* Identit\u00e4t schlie\u00dfen.<\/p>\n<h3>sch\u00fctzen \/ verletzen<\/h3>\n<p>Das Verbum\u00a0sch\u00fctzen\u00a0in Verbindung mit Menschenw\u00fcrde umschreibt ein aktives, sei es individuelles oder institutionell vermitteltes, Engagement, das an der menschlichen W\u00fcrde Ma\u00df nimmt und die Verteidigung der personalen Integrit\u00e4t zum Ziel hat. Es kann unmittelbar personenbezogen oder auch mittelbar dem Ziel zugeordnet sein. Menschen- bzw. Grundrechte dienen dem institutionellen Schutz der Menschenw\u00fcrde, reichen aber allein nicht aus. Immer wieder m\u00fcssen, oft auf der Basis der juristischen Best\u00e4tigung von Verletzungserfahrungen, konkretisierende (Rechts-)Normen f\u00fcr bestimmte Handlungsfelder erarbeitet werden; man denke z. B. an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Personenstandsrecht 2017 (\u201eDrittes Geschlecht\u201c), das den Gesetzgeber verpflichtete, eine Regelung zur Repr\u00e4sentation von Personen mit nicht bin\u00e4rer Geschlechtsidentit\u00e4t zu erarbeiten.<\/p>\n<p>In jedem Fall geht es um den Schutz der Person als Tr\u00e4ger*in der W\u00fcrde. Das zu sch\u00fctzende Gut (W\u00fcrde) ist nicht direkt erreichbar, sondern muss auf eine konkretere Ebene transformiert werden, um Kriterien und Ansatzpunkte f\u00fcr einen situativ bzw. strukturell wirksamen Schutz der Menschenw\u00fcrde bestimmter Personen(gruppen) zu gewinnen.<\/p>\n<p>Solche Ansatzpunkte sind vor allem in der Beobachtung von Praxen zu identifizieren, durch die die Menschenw\u00fcrde von Personen(gruppen) verletzt wird, zum\u00a0Beispiel durch \u00f6ffentliche Herabsetzung, Blo\u00dfstellung, sprachliche oder physische \u00dcbergriffe, oder auch dadurch, dass sie in einem herrschenden Ordnungssystem (Sprache, Recht, Moral) nicht sichtbar werden k\u00f6nnen. Verletzt wird die Menschenw\u00fcrde typischerweise durch mehr oder weniger subtile \u2013 psychische, physische, sexuelle \u2013 Strategien der Gewalt bzw. der Machtaus\u00fcbung, die das Gegen\u00fcber seiner menschlichen Integrit\u00e4t und\/oder seiner Selbstbestimmung berauben, seine Vulnerabilit\u00e4t gezielt ausnutzen.<\/p>\n<p>Solche Gef\u00e4hrdungen m\u00fcssen als solche erkannt werden, sie m\u00fcssen situativ abgewehrt und durch strukturelle Ma\u00dfnahmen gegen potentielle weitere \u00dcbergriffe gebannt werden. Das geschieht oft erst reaktiv zu realen, u.\u00a0U. lang andauernden systematischen Verletzungserfahrungen. Die Einsicht in bzw. die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit dem gewaltsamen und W\u00fcrde verletzenden Charakter bestimmter Praxen sowie deren Enttabuisierung und \u00f6ffentliche Bearbeitung sind offensichtlich voraussetzungsreich. Wiederum liegt es nahe, beispielhaft auf die Erfahrungen mit sexuellem Missbrauch (in kirchlichen wie anderen gesellschaftlichen Kontexten) zu verweisen, oder auch auf das Thema Vergewaltigung in der Ehe, das in Deutschland erst seit 25 Jahren (1997) einen Straftatbestand darstellt.<\/p>\n<p>Um die Menschenw\u00fcrde konkret und wirksam sch\u00fctzen zu k\u00f6nnen bzw. um \u00fcberhaupt erst eine diesem Ziel dienende Verst\u00e4ndigung \u00fcber die entsprechenden Notwendigkeiten m\u00f6glich zu machen, muss pr\u00e4zise formuliert werden (k\u00f6nnen), worauf sich der Schutz richten muss, welche G\u00fcter auf dem Spiel stehen (z.\u00a0B. k\u00f6rperliche und seelische Integrit\u00e4t; Selbstbestimmung). Im Kern geht es darum, Menschen davor zu bewahren, dass sie ihrer Subjektivit\u00e4t beraubt und auf ein Objekt fremder Interessen und\/oder Macht\u00fcberlegenheit reduziert werden. Eine zentrale ethische Herausforderung liegt in der Spannung zwischen der Achtung personaler Selbstbestimmung und der Beantwortung von Schutzbed\u00fcrfnissen angesichts bestimmter Verletzlichkeiten, zwischen der Gefahr paternalistischer Bevormundung\/Entm\u00fcndigung und dem Risiko der Schutzlosigkeit \u2013 beides kann zu einer Gef\u00e4hrdung des Personenwohls f\u00fchren.<\/p>\n<h3>anerkennen \/ verkennen, negieren<\/h3>\n<p>Die Menschenw\u00fcrde einer Person\u00a0anerkennen bezeichnet eine Hinwendung zu dem*der Anderen, die diese Person ihrer eigenen W\u00fcrde gewahr werden l\u00e4sst bzw. in diesem W\u00fcrde-Status existentiell best\u00e4rkt. Philosophische Theorien der Anerkennung unterscheiden sich allerdings erheblich in Verst\u00e4ndnis und Auslegung dieser Praxisform. Die Verkn\u00fcpfung von Anerkennung und W\u00fcrde legt eine moralisch eindeutig positive Lesart von Anerkennung nahe. So konzipiert etwa Axel Honneth in seinem Werk\u00a0Kampf um Anerkennung\u00a0(1992) und in modifizierter Darstellung erneut in\u00a0Recht der Freiheit\u00a0(2011) soziale Sph\u00e4ren, in denen Anerkennung in Gestalt von Liebe (in den Prim\u00e4rbeziehungen), Achtung (in der Sph\u00e4re des Rechts) und Wertsch\u00e4tzung (im gesellschaftlichen Leistungsaustausch) vermittelt und dadurch die F\u00e4higkeit zur Selbstbestimmung gen\u00e4hrt wird.<\/p>\n<p>Kritische Theorien der Anerkennung, wie sie unter anderen Judith Butler und Thomas Bedorf vertreten, verstehen diese hingegen elementarer als den unhintergehbar prek\u00e4ren Grundakt der Subjektkonstitution und verweisen auf die nicht zu eliminierende Ambivalenz von Praxen der Anerkennung: Selbst im g\u00fcnstigsten Fall, in dem die Anerkennung gebende Person ihr Gegen\u00fcber achtungsvoll, wertsch\u00e4tzend und hilfsbereit adressiert, wird diese Relation ein Moment der Festlegung, der Fremdbestimmung und damit der Verkennung des Gegen\u00fcbers beinhalten. Dies mitzudenken, scheint als Impuls der Kritik \u00fcberaus bedeutsam: (Macht-)Asymmetrien, die in sozialen Interaktionen wirken, sind aufzudecken und in ihrer Wirkung zu analysieren; Gefahren eines (keineswegs immer wohlmeinenden) Paternalismus, einer mehr oder weniger subtilen Instrumentalisierung des Gegen\u00fcbers m\u00fcssen ebenso zum Gegenstand der Kritik gemacht werden k\u00f6nnen wie die ausschlie\u00dfende Wirkung herrschender Ordnungsmuster.<\/p>\n<p>Die grundlegende Prekarit\u00e4t von Anerkennung kommt etwa zum Ausdruck in der Erfahrung von Menschen, denen die herrschende Ordnung des Zusammenlebens keinerlei gesellschaftlichen Ort zubilligt und deren Ortlosigkeit unter bestimmten Bedingungen nicht einmal \u00f6ffentlich besprechbar ist. So ist etwa die Wirkung einer bin\u00e4ren Geschlechterordnung, die Menschen mit einer nicht-bin\u00e4ren Geschlechtsidentit\u00e4t unsichtbar, rechtlich und sozial ortlos macht, ein markantes Beispiel daf\u00fcr, wie voraussetzungsreich Anerkennung und wie wichtig die Kritik verkennender Strukturen im Denken und in gesellschaftlichen Ordnungen tats\u00e4chlich ist.<\/p>\n<p>Damit kommen schlie\u00dflich das Verkennen bzw. Negieren\u00a0der Menschenw\u00fcrde als radikale Infragestellung in den Blick, das die W\u00fcrde eines menschlichen Gegen\u00fcbers, sei es ein Individuum oder eine Gruppe von Menschen, die bestimmte Eigenschaften teilt, generell bestreitet. Dies trifft f\u00fcr rassistische Ideologien zu, die Angeh\u00f6rigen bestimmter Menschengruppen generell die (gleiche) W\u00fcrde absprechen und systematisch W\u00fcrde verletzende Handlungsweisen rechtfertigen; oder f\u00fcr einen Nihilismus, der jeglichen kategorischen Achtungsanspruch gegen\u00fcber dem menschlichen Leben zur\u00fcckweist und alles Handeln (verabsolutierten) partikularen Interessen unterordnet.<\/p>\n<p>Theorien prek\u00e4rer Anerkennung verweisen sehr fundamental auf die Verletzlichkeit des Subjekts. Nicht nur mit Bezug auf bestimmte Situationen akuter, ggf. \u00fcbelwollender Gef\u00e4hrdung ist von Vulnerabilit\u00e4t zu sprechen. Es ist auch von einer konstitutiven Vulnerabilit\u00e4t auszugehen, die den W\u00fcrdestatus der Person als solchen prek\u00e4r erscheinen l\u00e4sst. Eine solche Generalisierung wirkt ethisch jedoch nicht entlastend, wie es eine essentialistische Lesart nahelegen k\u00f6nnte (die conditio humana l\u00e4sst eben keine vollst\u00e4ndig integre Existenzweise zu), sondern fordert besondere kritische Aufmerksamkeit: f\u00fcr die unerkannten, unsagbar bleibenden Quellen der Verletzung von Menschenw\u00fcrde und personaler Integrit\u00e4t sowie f\u00fcr die inneren (in tiefen \u00dcberzeugungen gr\u00fcndenden) und \u00e4u\u00dferen (gesellschaftlich, politisch, rechtlich wirksamen, ggf. institutionalisierten) Blockaden gegen\u00fcber der Anerkennung der W\u00fcrde eines Anderen, die Judith Butler ganz elementar an dem Kriterium der Betrauerbarkeit festmacht: Wer in einer Gesellschaft nicht als betrauerbar gilt, ist schon vor dem physischen Tod sozial gestorben \u2013 aus der Gemeinschaft derer, die einander als Tr\u00e4ger*innen der Menschenw\u00fcrde anerkennen, ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Entscheidend ist die theologisch-sozialethische Reflexion zu Praxen der Menschenw\u00fcrde, denn die von den Verben der Menschenw\u00fcrde ausgehende Sondierung wirft eine Reihe untereinander zusammenh\u00e4ngender Fragen auf, denen sich ethische Reflexion stellen muss. Ich kann sie hier nur mit wenigen Strichen skizzieren.<\/p>\n<h3>Theologischer Horizont<\/h3>\n<p>Ein hermeneutisch-ethischer Zugang wird\u00a0erstens\u00a0den Deutungshorizont ausleuchten, in dem die Menschenw\u00fcrde ethisch erschlossen wird: Auf einer Metaebene stellt sich zus\u00e4tzlich die Aufgabe, das Verh\u00e4ltnis von Deutungshorizonten und Interpretationen der Menschenw\u00fcrde zu reflektieren; das ist z.\u00a0B. f\u00fcr eine interreligi\u00f6se Verst\u00e4ndigung sehr wichtig, aber auch f\u00fcr Diskurse, in denen religi\u00f6s gehaltvolle Zug\u00e4nge und s\u00e4kular-humanistische Positionen aufeinandertreffen. Weltanschauliche oder religi\u00f6se Vorannahmen sowie theoretische Vorentscheidungen, die eine Ann\u00e4herung an das Theorem Menschenw\u00fcrde anleiten, m\u00fcssen ausdr\u00fccklich ausgewiesen werden: Denn zum einen ist es wichtig, sich der Perspektivit\u00e4t als solcher bewusst zu sein, die jede Diskursposition gleich welcher weltanschaulichen Provenienz pr\u00e4gt; zum anderen sind die inhaltlichen \u2013 vor allem anthropologischen \u2013 Annahmen offenzulegen, die der jeweils eingenommenen Perspektive inh\u00e4rent sind.<\/p>\n<p>Da in diesem Beitrag ausdr\u00fccklich nach einer christlichen Perspektivierung gefragt wird, sind hier \u2013 in \u00e4u\u00dferster Knappheit \u2013 grundlegende theologische Deutungslinien aufzurufen, die in einer biblisch informierten, christlichen Perspektive aufscheinen. Sie zeigen die Richtung an, in der die Frage nach einer genuin christlichen Deutung der Menschenw\u00fcrde beantwortet werden kann. Biblisch-theologische Anthropologie bettet den Menschen als\u00a0gottesbildliches Gesch\u00f6pf\u00a0in die durch den Sch\u00f6pfer kunstvoll geordnete Sch\u00f6pfung ein und macht ihm*ihr diese zugleich zur Aufgabe (Gen 1). Sie reflektiert die\u00a0Ambivalenz\u00a0von sittlichem Verm\u00f6gen (Gen 3) und dramatischer Gef\u00e4hrdung menschlicher Freiheit (Gen 4ff.) und antwortet darauf mit dem Entgegen- bzw. Zuvorkommen Gottes, der sein Gesch\u00f6pf nicht dem Verderben preisgibt, sondern rettend, befreiend und bef\u00e4higend begleitet (Ex 3 und viele weitere Belege).<\/p>\n<p>Die neutestamentliche Kernbotschaft von Inkarnation (Fleischwerdung) und Kenosis (Erniedrigung) Gottes in der Geburt, Passion, Tod und Auferstehung Jesu Christi kann ethisch als radikale Aneignung der konstitutiven menschlichen Verletzlichkeit durch Gott und als ebenso radikale W\u00fcrdigung des menschlichen Gesch\u00f6pfs in seiner k\u00f6rperlich-seelisch-geistigen Konstitution gelesen werden. Wenn die Auferstehung Jesu die Verhei\u00dfung an den Menschen beinhaltet, dass die menschliche Existenz in ihrer erfahrenen Ambivalenz und Fragmentarit\u00e4t, von Gott angenommen, ganz und heil werden kann, so geht sie doch gerade nicht mit einer Negation der Verletzlichkeit einher: Vielmehr wird sie gew\u00fcrdigt, an dieser Verwandlung teilzuhaben \u2013 die Wundmale, die der Auferstandene dem zweifelnden Thomas zeigt und zur Ber\u00fchrung anbietet, sind daf\u00fcr ein starker metaphorischer Ausdruck (siehe Joh 20).<\/p>\n<p>Gerade darin er\u00f6ffnet sich eine Perspektive der Rettung \/ Hoffnung gegen die Versuchung des Nihilismus oder Zynismus angesichts von Schw\u00e4che, Schuld und Leidverhaftung menschlicher Existenz. Die biblische Gro\u00dferz\u00e4hlung von der Annahme des Imperfekten, der Heil(ig)ung der verletzlichen Existenz durch Gott und der (eschatologischen) Bedeutung, die der in diesem Verhei\u00dfungshorizont dem Menschen m\u00f6glichen Anerkennung des verletzlichen Anderen zukommt, wie sie unter anderem im Samaritergleichnis (Lk 10,25-37) und in der matth\u00e4ischen Gerichtsrede (Mt 25) zum Ausdruck kommt, bilden den Deutungshorizont f\u00fcr ein christliches Verst\u00e4ndnis der Menschenw\u00fcrde.<\/p>\n<p>In diesem Verstehensrahmen k\u00f6nnen gleiche W\u00fcrde und unbedingte Anerkennung aller Menschen gedacht und verteidigt, die Unverf\u00fcgbarkeit menschlichen Lebens vertreten und das verletzliche und besch\u00e4digte Leben als (von Gott) gew\u00fcrdigt, sch\u00fctzenswert und w\u00fcrdevoll anerkannt werden. In diesem Horizont muss theologische Kritik christlicher Praxen der Menschenw\u00fcrde formuliert werden. Das Aufgabenheft christlicher Sozialethik umfasst deshalb auch eine kritische Ekklesiologie, eine kirchenspezifische Institutionenkritik unter dem Fokus der Achtung, des Schutzes und der Anerkennung der Menschenw\u00fcrde und der Menschenrechte.<\/p>\n<h3>Ethische Anspr\u00fcche \u2013 zu sch\u00fctzende G\u00fcter<\/h3>\n<p>Im Kern der ethischen Konflikte um die Menschenw\u00fcrde steht die Frage, wer (im ethischen Sinne) Mensch und damit als Tr\u00e4ger*in von Menschenw\u00fcrde anerkannt ist. Infragestellungen, Verletzungen der Menschenw\u00fcrde indizieren, dass eben nicht allen menschlichen Wesen das Menschsein im ethischen Sinn der Menschenw\u00fcrde zuerkannt wird. Nicht nur explizit rassistische oder sexistische Bestreitungen, auch Kalk\u00fcle mit gravierenden Einschr\u00e4nkungen von Lebensqualit\u00e4t und des tats\u00e4chlichen Verm\u00f6gens zur Selbstbestimmung bei bestimmten (ggf. alters- oder krankheitsbedingten) Einschr\u00e4nkungen k\u00f6nnen in einer Bestreitung des ethischen Status als Tr\u00e4ger*in von Menschenw\u00fcrde resultieren (bestimmte philosophische Positionen unterscheiden dazu zwischen Mensch und Person, was eine christliche Anthropologie nicht vorsieht). Damit geht unmittelbar die Frage einher, wem die Definitionsmacht in dieser Frage zusteht bzw. wie diese begrenzt, kontrolliert und der Willk\u00fcr von Interessen\u00adkalk\u00fclen entzogen werden kann.<\/p>\n<p>Welche normativen\u00a0Anspr\u00fcche\u00a0\u2013\u00a0Rechte und Pflichten \u2013 aus der Achtung der Menschenw\u00fcrde resultieren, ist Gegenstand intensiver und differenzierter wissenschaftlicher, rechtlicher und politischer Kontroversen im Umgang mit menschlichem Leben und Sterben, mit Zugeh\u00f6rigkeits- und Teilhabebedingungen einer Gesellschaft, mit Ma\u00dfst\u00e4ben und Standards von Lebensqualit\u00e4t und deren sozialpolitischer Absicherung usw. Solche Fragen sind nicht losgel\u00f6st von den Interpretationsvoraussetzungen, von weltanschaulichen und religi\u00f6sen \u00dcberzeugungen, von Pr\u00e4ferenzen und Zielsetzungen der Individuen und gesellschaftlichen Gruppen zu bearbeiten; es ist deshalb notwendig und selbst ein Indiz der Wertsch\u00e4tzung von Menschenw\u00fcrde, wenn diese Debatten \u00f6ffentlich und nach demokratischen Regeln mit m\u00f6glichst umfassenden Beteiligungsm\u00f6glichkeiten gef\u00fchrt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>\u00d6ffentliche R\u00e4ume zu schaffen und institutionell zu sichern, in denen um Achtung, Schutz und (reale) Anerkennung der Menschenw\u00fcrde gerungen werden kann, ist unter den Bedingungen weltanschaulicher und religi\u00f6ser Diversit\u00e4t und Heterogenit\u00e4t eine hochrangige politische Aufgabe, um erreichte Standards nicht preiszugeben, sondern im Sinne des nie vollst\u00e4ndig erreichten Ziels weiterzuentwickeln. Universalisierung ist und bleibt ein Anspruch, der der Menschenw\u00fcrde inh\u00e4rent ist und jeder Generation und Epoche aufgegeben bleibt.<\/p>\n<h3>Metaethische Fragen \u2013 Ethikverst\u00e4ndnis<\/h3>\n<p>Erg\u00e4nzend zu den hermeneutischen und den normativen Aspekten sind methodische und metaethische Aspekte des Themas in den Blick zu r\u00fccken; damit wird zugleich das jeweils beanspruchte Ethikverst\u00e4ndnis beleuchtet:<\/p>\n<p>Der Status der Menschenw\u00fcrde als axiomatische Bezugsgr\u00f6\u00dfe,\u00a0der in diesem Beitrag stark gemacht wurde, jedoch nicht als selbstverst\u00e4ndlicher Konsens vorausgesetzt werden kann, ist keinem Komparativ zug\u00e4nglich. Menschenw\u00fcrde wird im Handeln anerkannt oder bestritten, aber nicht vermehrt oder verringert. Praxen k\u00f6nnen hingegen in unterschiedlicher Intensit\u00e4t auf Menschenw\u00fcrde Bezug nehmen und sie besser oder schlechter sch\u00fctzen \u2013 und sind gerade unter dieser R\u00fccksicht Gegenstand ethischer Analyse und Kritik.<\/p>\n<p>Menschenw\u00fcrde fungiert daher in der ethischen Kritik von Praxis vor allem als Problem-Indikator. Gef\u00e4hrdungen, Verletzungen oder Bestreitungen der Menschenw\u00fcrde konkreter Individuen oder ganzer Personengruppen sowie Leerstellen des Sagbaren bilden Ausgangspunkte und Bezugsgr\u00f6\u00dfen einer kritischen, leidsensiblen, induktiv arbeitenden Ethik.<\/p>\n<p>Mit Achtung, Schutz und Anerkennung der Menschenw\u00fcrde werden ethische Anforderungen an Praxis aufgerufen. Normative Ethik arbeitet die der Menschenw\u00fcrde inh\u00e4renten Anspr\u00fcche aus. Sie entwirft Orientierungsangebote, wie mit der Spannung zwischen Autonomie (Selbstbestimmung) und Abh\u00e4ngigkeit (Schutzbed\u00fcrfnis) umzugehen ist. Diese Spannung gibt der grundlegenden Verletzlichkeit des Subjekts Ausdruck und \u00fcbersetzt gewisserma\u00dfen die Folgen der Verletzlichkeit auf die Ebene normativer Reflexion. Sie verweist auf die Notwendigkeit, handlungsleitende Kriterien zu erarbeiten, nach denen diese Grundspannung zwar nicht aufgel\u00f6st, aber ethisch rechtfertigungsf\u00e4hig austariert werden kann. Diese Aufgabe stellt sich f\u00fcr eine Vielzahl ethisch brisanter Themen \u2013 von Suizidassistenz \u00fcber geschlechtliche Selbstbestimmung bis zur Frage von Zugeh\u00f6rigkeitsrechten f\u00fcr Migrant*innen, um nur einige herausfordernde Beispiele zu nennen.<\/p>\n<h3>Conclusion<\/h3>\n<p>Wer von Praxis oder Praxen der Menschenw\u00fcrde spricht, besteht darauf, dass es um mehr als deklamatorische Anerkennung geht. Die Formulierung signalisiert \u00fcber eine Beschreibung beobachtbarer Praxen hinaus den Imperativ, soziales Handeln darauf auszurichten, den W\u00fcrde-Status eines jeden Menschen durch Interaktionen und Institutionen tats\u00e4chlich zur Geltung zu bringen. Ein solcher Anspruch setzt den Glauben bzw. die \u00dcberzeugung voraus, dass jedem Menschen etwas unbedingt Achtens- und Sch\u00fctzenswertes eigen ist. Dieser Glaube braucht, bildlich gesprochen, einen Anker, der das Geglaubte in einem guten Grund festmacht. Akzeptanz f\u00fcr eine Praxis der Menschenw\u00fcrde, die durch unbedingten und unteilbaren Respekt angesichts aller Diversit\u00e4t (nicht: deren ungeachtet!) bestimmt ist, muss im gesellschaftlichen Diskurs errungen werden.<\/p>\n<p>Konkrete Implikationen der Menschenw\u00fcrde und daraus resultierende ethische Anspr\u00fcche k\u00f6nnen \u2013 angesichts divergierender Interpretationshorizonte \u2013 nicht als selbstverst\u00e4ndlich konsensuell vorausgesetzt werden. Der Streit in der wissenschaftlichen wie in der politischen \u00d6ffentlichkeit mit und um Argumente ist ein notwendiges Medium des W\u00fcrdeschutzes, zugleich darf der grundlegende Achtungs-, Schutz- und Anerkennungsanspruch, der von der Menschenw\u00fcrde ausgeht, nicht von einer Mehrheitsmeinung abh\u00e4ngig gemacht werden. Konsens muss unter den Bedingungen weltanschaulicher und religi\u00f6ser Diversit\u00e4t \u00fcber die Grenzen bestimmter Bekenntnisgemeinschaften hinweg gesucht werden. Darin liegt eine zentrale Herausforderung f\u00fcr den Zusammenhalt von Gesellschaften und politischen Gemeinwesen \u2013 und ebenso eine Herausforderung f\u00fcr religi\u00f6se Bekenntnisgemeinschaften und die sie begleitende wissenschaftlich-ethische Reflexion.<\/p>\n<p>Ethische Kritik, die Verletzungserfahrungen identifiziert und im Horizont der Menschenw\u00fcrde deutet, fokussiert sowohl partikulare konkrete Verletzungserfahrungen als auch\u00a0die konstitutive menschliche Verletzlichkeit als Bezugspunkte der ethischen Kommunikation. Sie reflektiert Anforderungen und Gelingensbedingungen einer Praxis, die den Menschen als Subjekt der Menschenw\u00fcrde ganzheitlich wahrnehmen muss: Wer behauptet, die Menschenw\u00fcrde zu sch\u00fctzen, aber die Identit\u00e4t bestimmter Menschen zum Anlass nimmt, ihnen die Anspr\u00fcche abzusprechen, die aus dieser W\u00fcrde erwachsen und sie sch\u00fctzen, verwickelt sich in einen performativen Selbstwiderspruch \u2013 und geht in die Falle einer blo\u00df deklamatorischen Anerkennung.<\/p>\n<p>Ethische reflektierte Praxis der Menschenw\u00fcrde muss sich der Ambivalenz von Anerkennungsprozessen stellen. Dass niemand die Grenzen der eigenen Subjektivit\u00e4t und ihrer Perspektivgebundenheit \u00fcberwinden kann, bringt unausweichlich ein Moment der Verkennung in das Anerkennungshandeln. Diese Einsicht sensibilisiert f\u00fcr die Verletzbarkeit des*der Anderen. Praxis der Menschenw\u00fcrde ist daher immer ein Umgehen mit eigener und fremder Verletzlichkeit. Die biblische Gottesbotschaft hat, das hoffe ich gezeigt zu haben, das Potential, gerade diese Einsicht zu erhellen und f\u00fcr eine Praxis der Menschenw\u00fcrde in christlicher Perspektive kritisch und orientierend fruchtbar zu machen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Titel, der mir f\u00fcr diesen Beitrag vorgegeben wurde, wirft die grundlegende Frage auf, ob sich dem Abstraktum Menschenw\u00fcrde \u00fcberhaupt eine bestimmte Praxis zuordnen l\u00e4sst. Einf\u00fchrung Angesichts dieser Frage m\u00f6chte ich den Begriff \u201ePraxis\u201c als Suchbegriff f\u00fcr Handlungsmodi verstehen, die der Menschenw\u00fcrde Ausdruck geben und ihrem Anspruch Rechnung tragen. 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