{"id":32136,"date":"2023-07-17T14:33:14","date_gmt":"2023-07-17T12:33:14","guid":{"rendered":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/?media-library=regelverletzungen-und-demokratische-legitimitaet"},"modified":"2024-12-17T09:37:17","modified_gmt":"2024-12-17T08:37:17","slug":"regelverletzungen-und-demokratische-legitimitaet-ziviler-ungehorsam-sucht-die-zustimmung-der-mehrheit-widerstand-sieht-nur-das-ziel","status":"publish","type":"media-library","link":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/mediathek-eintrag\/regelverletzungen-und-demokratische-legitimitaet-ziviler-ungehorsam-sucht-die-zustimmung-der-mehrheit-widerstand-sieht-nur-das-ziel\/","title":{"rendered":"Rule violations and democratic legitimacy"},"content":{"rendered":"<p>Die\u00a0Letzte Generation\u00a0ruft zum friedlichen Widerstand auf und schreitet selbst zur Tat. Mitglieder der Gruppe blockierten Stra\u00dfen und sogar die Hamburger K\u00f6hlbrandbr\u00fccke, womit sie Teile des gr\u00f6\u00dften deutschen Hafens lahmlegten. Der Aktion war ein Ultimatum vorausgegangen: Die Bundesregierung m\u00fcsse die gro\u00dfen Superm\u00e4rkte dazu verpflichten, noch genie\u00dfbare Nahrungsmittel zu spenden, um den Welthunger zu begrenzen und den CO2-Aussto\u00df zu vermindern. Da die Regierung der Aufforderung nicht nachkam, griff die Gruppe st\u00f6rend in den Hafenbetrieb ein.<\/p>\n<p>Was ist davon zu halten? Die Bundesregierung ist aus fairen Wahlen hervorgegangen und sie will den Klimawandel bek\u00e4mpfen, wenn auch weniger konsequent, als die Aktivisten dies erwarten. Ihr geht es dabei auch um demokratische Legitimit\u00e4t: Gerade weil wir um eine gro\u00dfe Transformation nicht herumk\u00e4men, die allen Ver\u00e4nderungen abverlange, d\u00fcrfe die Politik die Polarisierung nicht noch f\u00f6rdern. Die Aktivisten argumentieren dagegen, dass wir wertvolle Zeit verl\u00f6ren: Ohne radikale Ver\u00e4nderungen jetzt drohten Fluten, D\u00fcrren, Essensknappheit: \u201eEs ist unsere Pflicht, gegen eine todbringende Politik Widerstand zu leisten\u201c. Tadzio M\u00fcller, ein Mitbegr\u00fcnder der radikalen Klimagruppe\u00a0Ende Gel\u00e4nde, sagt sogar: \u201eWer Klimaschutz verhindert, schafft die gr\u00fcne RAF. Oder Klimapartisanen. Oder Sabotage for Future. Wie auch immer sie sich dann nennen.\u201c<\/p>\n<p>Lassen sich demokratische Legitimit\u00e4t und gezielte Regelverletzungen miteinander vereinbaren? Eine schon klassische Antwort auf diese Frage bildet der Zivile Ungehorsam. Er gilt als Grenzfall eines Protests, der die politischen Spielregeln einer Demokratie strapaziert, ohne sie aber zu missachten. Eventuell tr\u00e4gt er selbst dazu bei, demokratische Legitimit\u00e4t zu erh\u00f6hen. Die politische Ordnung stellt dann nicht nur legale Kan\u00e4le f\u00fcr gew\u00f6hnlichen Widerstreit bereit. Sie ist auch offen f\u00fcr einen irregul\u00e4ren Protest, mit dem Akteure auf gro\u00dfes Unrecht oder au\u00dfergew\u00f6hnliche Gefahren zu reagieren glauben. Die demokratische Legitimit\u00e4t des zivilen Ungehorsams scheint allerdings davon abzuh\u00e4ngen, dass er nicht zuletzt eine kommunikative Strategie ist, die auf die \u00dcberzeugung Andersdenkender zielt. Weder will er direkt, unvermittelt \u00fcber eine \u00d6ffentlichkeit, Ver\u00e4nderungen durchsetzen, noch spricht er die Sprache der Ultimaten. Die Handlungen und Rechtfertigungen der Gruppe\u00a0Letzte Generation\u00a0oder auch von\u00a0Ende Gel\u00e4nde\u00a0scheinen aber zu dieser Konzeption eines wesentlich symbolischen Protests nicht durchweg zu passen. K\u00f6nnten sie dennoch gerechtfertigt sein?<\/p>\n<p>Um diese normative Frage zu beantworten, ist genaue Begriffsbildung hilfreich. Ich werde daher zun\u00e4chst mehr \u00fcber mein Verst\u00e4ndnis von zivilem Ungehorsam sagen, um ihn von (anderen) Formen widerst\u00e4ndigen Handelns abzugrenzen. Zwar k\u00f6nnen und sollen Definitionen die Antworten auf normative Fragen nicht vorgeben. Sie k\u00f6nnen aber ein m\u00f6glichst trennscharfes Verst\u00e4ndnis der Rechtfertigungspflichten vermitteln, die mit verschiedenen Formen der Regelverletzung einhergehen. Auf die Rechtfertigungsfrage werde ich im zweiten Teil des Textes eingehen.<\/p>\n<h3>Ziviler Ungehorsam und Widerstand<\/h3>\n<p>Unter \u201ezivilem Ungehorsam\u201c verstehe ich einen mit moralischen Gr\u00fcnden gerechtfertigten Bruch geltenden Rechts zu dem Zweck, eine \u00d6ffentlichkeit f\u00fcr politische Ver\u00e4nderungen zu gewinnen. Der Begriffsbestandteil \u201ezivil\u201c hat dabei zwei aufeinander verweisende Bedeutungen. Die eine ist \u201enicht-milit\u00e4risch\u201c, die andere \u201eb\u00fcrgerlich\u201c im politischen Sinne. Wer zivilen Ungehorsam \u00fcbt, will erstens keine Feinde vernichten, sondern Andersdenkende \u00fcberzeugen. Er w\u00e4hlt deshalb zweitens den Weg der Einwirkung auf den \u00f6ffentlichen Vernunftgebrauch. Dies unterscheidet zivilen Ungehorsam von einem Widerstand, der seine Ziele direkt durchsetzen will, indem er die Kosten f\u00fcr eine von den Akteuren \u00adbek\u00e4mpfte Politik in die H\u00f6he treibt. Ein Beispiel bildet \u00adSabotage, etwa an Gasleitungen oder an Kohlef\u00f6rderb\u00e4ndern, die die Betreiber wirtschaftlich sch\u00e4digen soll.<\/p>\n<p>Mit diesem Vorschlag hebe ich das Verh\u00e4ltnis des zivilen Ungehorsams zur \u00d6ffentlichkeit hervor; er ist daher zugeschnitten auf Fragen demokratischer Legitimit\u00e4t. Begrifflich nicht entscheidend, wenn auch f\u00fcr Fragen der Rechtfertigung relevant, ist hingegen der \u201elegalistische\u201c Aspekt der Zustimmung zur Rechtsordnung als solcher. Diesen letzten Aspekt hat John Rawls in seiner nach wie vor vieldiskutierten Definition betont. Ihm zufolge bewegt sich der zivile Ungehorsam \u201einnerhalb der Grenzen der Gesetzestreue\u201c, wenn auch an deren Rand. Er verbinde den Versto\u00df gegen einzelne Gesetze oder Verordnungen mit einer Loyalit\u00e4t zur Verfassung als Ganzer. Nicht zuletzt aus diesem Grund sei er gewaltlos. Wer dagegen geltendes Recht verletzt, weil er die Grundordnung eben nicht f\u00fcr fast gerecht h\u00e4lt, handelt Rawls zufolge nicht ungehorsam, sondern militant. Die Militante sei zudem davon \u00fcberzeugt, dass der Gerechtigkeitssinn der Mehrheit in die Irre gehe. Sie versuche deshalb \u201emit gezielten militanten St\u00f6r- und Widerstandsaktionen und \u00e4hnlichem, die herrschende Gerechtigkeitsauffassung anzugreifen oder eine Bewegung in die gew\u00fcnschte Richtung zu lenken\u201c.<\/p>\n<p>Ein militantes Auftreten geh\u00f6rt aber nicht notwendig zu einem Handeln, das die herrschende Ordnung f\u00fcr grundlegend ungerecht h\u00e4lt und das den herrschenden Gerechtigkeitssinn herausfordern will. Wir sollten die Radikalit\u00e4t der Zielsetzung nicht mit der Radikalit\u00e4t der Mittelwahl kurzschlie\u00dfen. Man kann tiefgreifende Ver\u00e4nderungen anstreben und dabei strikt gewaltlos handeln. Umgekehrt ist auch umstritten, ob ziviler Ungehorsam strikt gewaltlos sein m\u00fcsse. Gewalt ist ein wesentlich umstrittenes Konzept; und viele Akteure, die ungehorsam zu handeln behaupten, schlie\u00dfen zumindest Sachbesch\u00e4digung nicht aus.<\/p>\n<p>Vor allem aber ist die definitorische Engf\u00fchrung des zivilen Ungehorsams auf ein im Grunde verfassungsfreundliches Engagement fragw\u00fcrdig. Sie geht am Selbstverst\u00e4ndnis und den Situationsdeutungen allzu vieler ungehorsam Handelnder vorbei. Dies spricht dagegen, die Gesetzestreue in die Definition von zivilem Ungehorsam hineinzunehmen. Die politischen Ver\u00e4nderungen, die dieser anstrebt, k\u00f6nnen mehr oder weniger tiefgreifend und umfassend sein. Wesentlich ist nur, dass die \u00dcberzeugung Andersdenkender einen eigenen Zweck des Rechtsbruchs bildet.<\/p>\n<p>Ziviler Ungehorsam ist gleichsam ein Grenzfall argumentativer Einmischung. Er fordert freie und gleiche Mitb\u00fcrger dazu auf, zu den Gr\u00fcnden Stellung zu nehmen, die die Handelnden durch ihre Regelverletzung geltend machen. Ziviler Ungehorsam ist daher \u201efehlerfreundlicher\u201c als ein Widerstand, der direkt etwas verhindern will.<\/p>\n<p>Auch wer Widerstand leistet, wird sich zumeist des Mittels \u00f6ffentlicher Aufmerksamkeit und Skandalisierung bedienen, um die Kosten f\u00fcr eine von ihm bek\u00e4mpfte Politik oder Praxis in die H\u00f6he zu treiben. Das setzt aber gew\u00f6hnlich voraus, dass er selbst auf allzu zerst\u00f6rerische Aktionsformen, die die \u00d6ffentlichkeit wohl absto\u00dfen w\u00fcrden, verzichtet, und seine Rechtfertigungsgr\u00fcnde und Ziele \u00fcberzeugend kommuniziert. Dennoch sind die Meinungen der Mehrheit f\u00fcr die Erfolgsaussichten von Widerstand nur instrumentell bedeutsam; ihre Ver\u00e4nderung bildet kein eigenst\u00e4ndiges Ziel der Handelnden.<\/p>\n<p>Der prinzipielle Bezug zur \u00d6ffentlichkeit unterscheidet zivilen Ungehorsam von Widerstand. Diese Unterscheidung ist idealtypisch: In vielen Gruppen und Bewegungen werden Akteure mit ihrem Handeln divergierende Hintergrundvorstellungen verbinden. Oder sie werden zivilen Ungehorsam und Widerstand als zwei zusammenwirkende Aktionsformen ansehen. Deren begriffliche Unterscheidung ist gleichwohl sinnvoll, weil sie auf unterschiedliche Schwierigkeiten der Rechtfertigung verweist: Ein ziviler Ungehorsam, der auf eine verbesserte kollektive Willensbildung zielt, ist offenbar leichter mit dem Kriterium demokratischer Legitimit\u00e4t zu vereinbaren als ein Widerstand, der seine Ziele auch gegen demokratische Mehrheiten direkt durchzusetzen sucht.<\/p>\n<p>Zweifelhaft kommt mir dagegen nach dieser Ma\u00dfgabe der begriffliche Mehrwert einer neueren Wortsch\u00f6pfung vor: des \u201eunzivilen Ungehorsams\u201c (uncivil disobedience). Die Philosophin Candice Dalmas versteht darunter Handlungen, die verdeckt, ausweichend (evasive), gewaltsam oder beleidigend (offensive) sind. Verdeckt handeln zum Beispiel\u00a0Whistleblower, die Staatsgeheimnisse enth\u00fcllen. Ausweichend verhalten sich Akteure, die sich staatlichen Sanktionen zu entziehen suchen, anstatt aus Gr\u00fcnden der Gesetzestreue zumindest milde Strafen zu akzeptieren. Die Bereitschaft zur Gewalt kann sich in bewaffneten B\u00fcrgerwehren manifestieren, in Sabotageakten \u00e4u\u00dfern oder in regelrechten\u00a0riots\u00a0entladen. Beleidigend (offensive) k\u00f6nnten Handlungsweisen wie Niederbr\u00fcllen sein, aber auch \u00c4u\u00dferungen ostentativer Emp\u00f6rung. Ganz offenbar ist dies ein sehr breites Spektrum m\u00f6glicher Praktiken. Ihr einzig verbindendes Element ist vielleicht die Unvereinbarkeit mit einem besonders engen Verst\u00e4ndnis\u00a0zivilen\u00a0Ungehorsams.<\/p>\n<p>Mein eigenes Begriffsverst\u00e4ndnis schlie\u00dft zum Beispiel ein klandestines Vorgehen als Teilelement zivilen Ungehorsams nicht aus. Das Kriterium der \u00d6ffentlichkeit verlangt nur, dass die \u00dcberzeugung Andersdenkender ein eigener Zweck der Regelverletzung ist. Deshalb muss aber nicht ausnahmslos jeder Schritt in einer Handlungssequenz zivilen Ungehorsams unter den Augen einer \u00d6ffentlichkeit erfolgen. F\u00fcr manche Aktionsformen und Absichten w\u00e4re eine solche Erwartung sogar sinnwidrig. Das gilt etwa f\u00fcr das Eindringen in St\u00e4lle, um das namenlose Elend von Tieren photographisch oder filmisch festzuhalten. Wenn aber die Publikation ein zentraler Zweck solcher Handlungen ist, damit die Allgemeinheit zu ihnen Stellung nehmen kann, so kann auch verdecktes Vorgehen zu zivilem Ungehorsam geh\u00f6ren.<\/p>\n<p>Das Kriterium der Bereitschaft, zumindest ma\u00dfvolle Strafen auf sich zu nehmen, verweist auf das Verst\u00e4ndnis des zivilen Ungehorsams als einer verfassungsfreundlichen Praxis, von dem ich sagte, dass wir es nicht begrifflich voraussetzen sollten. Was beleidigende\u00a0(offensive)\u00a0Handlungen angeht, so h\u00e4ngt viel vom Verst\u00e4ndnis dieser vagen Sammelkategorie ab. Gewisse Unh\u00f6flichkeiten und Unfreundlichkeiten charakterisieren schon die gew\u00f6hnliche Politik; und ziviler Ungehorsam wird so gut wie immer auch von negativen Emotionen wie Emp\u00f6rung getragen sein.<\/p>\n<p>Entscheidend ist nur, dass die Akteure ihre Gegner gleichwohl f\u00fcr f\u00e4hig halten, aus Einsicht in bessere Gr\u00fcnde anders als bisher zu handeln. Diese grundlegende Anerkennung muss durch ihre Aktionen zum Ausdruck gelangen. Weil es aber ein Missverst\u00e4ndnis w\u00e4re, den zivilen Ungehorsam deshalb f\u00fcr freundlich zu halten, m\u00fcssen wir auch nicht alle weniger freundlichen Vorgehensweisen dem \u201eunzivilen\u201c Ungehorsam zuschlagen.<\/p>\n<p>Was dann als dessen harter Kern \u00fcbrigbleibt, ist der R\u00fcckgriff auch auf gewaltsame Handlungsweisen. Sie sollten jedenfalls in der Form von\u00a0riots\u00a0oder von organisiertem Waffengebrauch durch B\u00fcrgerwehren beim besten Willen nicht mehr als zivil gelten d\u00fcrfen. Was aber die Rechtfertigungsproblematik betrifft, scheinen sie eben deshalb in eine Kategorie mit gewaltsamem Widerstand zu fallen. Das trennt sie klarerweise von ungleich weniger gef\u00e4hrlichen und destruktiven Praktiken wie verdeckten Stalleinbr\u00fcchen zu Dokumentationszwecken oder von verantwortungsvollen Formen des\u00a0Whistleblowings. \u201eUnziviler Ungehorsam\u201c scheint mir darum keine sinnvolle Sammelkategorie zu sein. F\u00fcr die Rechtfertigungsfrage werde ich mich auf die idealtypische Unterscheidung von zivilem Ungehorsam und Widerstand beschr\u00e4nken.<\/p>\n<h3>Zur m\u00f6glichen Rechtfertigung zivilen Ungehorsams<\/h3>\n<p>Was der zivile Ungehorsam mit dem Widerstand gemein hat, ist das Merkmal des Rechtsbruches. Wir sollten dieses Merkmal aus zwei Gr\u00fcnden normativ nicht zu leicht nehmen.\u00a0Erstens\u00a0ist der rechtlich gesicherte Friede selbst ein wichtiges Gut, weil er wenigstens eine unertr\u00e4gliche Erwartungsunsicherheit von den Menschen nimmt. Diese k\u00f6nnen vorab wissen, was allgemein verbindlich gilt, und sich leidlich darauf verlassen, dass Streitf\u00e4lle von erkennbaren Autorit\u00e4ten entschieden und effektiv aufgel\u00f6st werden. In einem demokratischen Rechtsstaat geht der allgemeine Rechtsfriede zudem mit geregelten und gesicherten M\u00f6glichkeiten einher, f\u00fcr Ver\u00e4nderungen friedlich zu streiten.<\/p>\n<p>Zweitens\u00a0ist ein solcher Staat das Organ, durch das freie und gleiche B\u00fcrger mit- und auch gegeneinander handeln. Sie muten einander in Gestalt staatlicher Rechtsnormen bestimmte Entscheidungen als allgemein bindend zu. Wer nun als Teil einer demokratischen Mehrheit von allen anderen erwartet, die von der Mehrheit gewollten Gesetze zu befolgen, muss prinzipiell auch dazu bereit sein, die Gesetze einer Mehrheit zu befolgen, zu der er selbst nicht geh\u00f6rt. Wer dies grunds\u00e4tzlich nicht akzeptiert, stellt sich \u00fcber andere; er nimmt sich Sonderrechte heraus.<\/p>\n<p>Demokratische Gesetze gehen, \u00fcber mehr oder weniger lange und verzweigte Legitimationsketten, auf eine Gesamtheit freier und gleicher B\u00fcrger zur\u00fcck. Dies verleiht ihnen eine Legitimit\u00e4t, die auch dann nicht leicht zu nehmen ist, wenn ernste Zweifel an ihrer substantiellen Vertretbarkeit bestehen. Nennen wir dies das Argument demokratischer Anerkennungsw\u00fcrdigkeit. Es ergibt dennoch keinen konklusiven Grund gegen ausnahmslos alle Anspr\u00fcche, moralisch zu zivilem Ungehorsam berechtigt zu sein. Drei Gegengr\u00fcnde seien genannt.<\/p>\n<p>Erstens\u00a0ist jede real existierende Demokratie immer nur eine mehr oder weniger gute Verk\u00f6rperung des Prinzips politischer Autonomie, das sie normativ tr\u00e4gt. Das Prinzip politischer Autonomie verlangt, dass alle Adressaten von Rechtsnormen sich auch als deren freie und gleiche Mitautoren verstehen d\u00fcrften. Eine Demokratie ist der immer vorl\u00e4ufige Versuch, diesen Grundsatz zu institutionalisieren. Jede solche Institutionalisierung bedeutet aber eine bestreitbare Auslegung, die folgenreich daf\u00fcr ist, wer im demokratischen Prozess wie erscheint und wer welche Durchsetzungschancen hat. Und oft sind demokratische Verfahren systematisch zu Lasten bestimmter Gruppen und Inhalte verzerrt.<\/p>\n<p>Wer solche Gruppen unterst\u00fctzen oder solche Inhalte vorbringen m\u00f6chte, k\u00f6nnte dann mit der Unfairness der faktischen Verfahren f\u00fcr zivilen Ungehorsam argumentieren. Er m\u00fcsste dazu allerdings erstens zeigen, dass er eine wichtige und dringliche Sache vertritt. Diese muss wichtig und dringlich \u00adgenug sein, um auch einen Rechtsbruch zu rechtfertigen. Zweitens m\u00fcsste ein anderes demokratisches Verfahren verf\u00fcgbar sein, in dem die verzerrenden Effekte nicht oder nicht so stark auftr\u00e4ten. Drittens w\u00e4re zu zeigen, dass der zivile Ungehorsam das mildestm\u00f6gliche Mittel ist, weil die legalen Formen und Kan\u00e4le des Protests zu dem gerechtfertigten Zweck nicht gen\u00fcgten. Diese drei Bedingungen sind am deutlichsten erf\u00fcllt, wo benachteiligte Minderheiten in menschen- oder b\u00fcrgerrechtlich relevanten Fragen auf diskriminierungsbereite Mehrheiten, verstockte Machthaber und verstummte Massenmedien sto\u00dfen. Hier liegt die Vermutung nahe, dass Gruppen zu spektakul\u00e4ren Mitteln greifen m\u00fcssten, um \u00fcberhaupt \u00f6ffentlich wahrgenommen zu werden.<\/p>\n<p>Ein\u00a0zweiter\u00a0Grund, warum das Argument demokratischer Anerkennungsw\u00fcrdigkeit zivilen Ungehorsam nicht unbedingt ausschlie\u00dft, ist, dass es eben demokratische Legitimation f\u00fcr einen gegebenen Demos begr\u00fcndet. In einer idealen Demokratie w\u00e4ren die Gesetzgeber und die Gesetzesunterworfenen personalidentisch. Aber eine solche Demokratie gibt es nicht und kann es nicht geben. Immer werden demokratische Entscheidungen auch Dritte nennenswert betreffen, die an ihnen nicht mitwirken (d\u00fcrfen oder k\u00f6nnen). Ausl\u00e4nder d\u00fcrfen auf nationaler Ebene nicht w\u00e4hlen, kleine Kinder, geistig schwer behinderte Menschen oder auch Tiere k\u00f6nnten ein Wahlrecht nicht sinnvoll gebrauchen und zuk\u00fcnftige Menschen sind schon logisch von jeder direkten Mitwirkung ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Man kann daher zum einen argumentieren, man streite mit zivilem Ungehorsam f\u00fcr die Rechte von Wesen, die dies beim besten Willen nicht selbst verm\u00f6gen, wie kleine Kinder, Tiere oder zuk\u00fcnftige Menschen. Man mag zum anderen vorbringen, der Ausschluss mancher Gruppen vom B\u00fcrgerstatus und\/oder von gleichberechtigter politischer Mitwirkung sei substantiell ungerecht; dies k\u00f6nnte etwa f\u00fcr sogenannte\u00a0sans-papiers, also Menschen ohne Aufenthaltsbewilligung gelten. Ein ungehorsames Handeln in deren Namen oder auch mit ihrer Beteiligung verletzt jedenfalls nicht den gebotenen Respekt vor freien und gleichen Mitb\u00fcrgern, eben weil hier die soziale Grenzfrage der Mitgliedschaftsrechte selbst im Raum steht und die Akteure bestreiten k\u00f6nnen, dass die schon anerkannten Mitglieder sie majorit\u00e4r beantworten d\u00fcrften.<\/p>\n<p>Dies verweist auf den\u00a0dritten\u00a0Grund, warum das Argument demokratischer Anerkennungsw\u00fcrdigkeit legitimen Ungehorsam nicht unbedingt ausschlie\u00dft. Niemand wird von irgendeiner Herrschaftsform sachliche Unfehlbarkeit verlangen d\u00fcrfen. Auch demokratisch korrekt erzeugte Normen k\u00f6nnen unertr\u00e4glich falsch sein und fatale irreversible Folgen zeitigen. Eine prinzipielle St\u00e4rke demokratischer Verfahren ist sicher die Reversibilit\u00e4t der Ergebnisse: Einmal erlassene Gesetze k\u00f6nnen wieder ge\u00e4ndert oder abgeschafft werden. Eine neu gew\u00e4hlte Regierung darf die Fehler ihrer Vorg\u00e4ngerregierung korrigieren. Das Wahlverfahren sorgt daf\u00fcr, dass der Wechsel gewaltfrei geschieht und auch k\u00fcnftig m\u00f6glich bleibt. Demokratien sind darum konstitutionell korrekturf\u00e4higer als andere Formen der Regierung und der Herrschaft.<\/p>\n<p>Aber auch ihre Korrekturf\u00e4higkeit hat Grenzen. Manche Fehler sind jedenfalls nicht restlos revidierbar; nicht alle Folgen \u00f6kologischer Verheerung oder l\u00fcgenhaft begr\u00fcndeter Kriege k\u00f6nnten wiedergutgemacht werden. Was also soll man tun, wenn man unter dem Eindruck einer drohenden Fehlentscheidung steht, die sehr schwer wiegt und deren Folgen teilweise irreversibel sein w\u00fcrden? Das Argument der\u00a0prinzipiellen\u00a0F\u00e4higkeiten von Demokratien zur Selbstkorrektur verfehlt dann die evidente Dringlichkeit des konkreten Falles. Auf diese Weise kann man wiederum substantiell f\u00fcr ein moralisches Recht auf Rechtsbr\u00fcche argumentieren. Zwei Qualifizierungen sind aber angebracht.<\/p>\n<p>Erstens\u00a0kann nicht gemeint sein, dass man unbedingt im Recht sein m\u00fcsse. Wir k\u00f6nnen uns auch irren, wenn wir hochherzig gestimmt oder tief besorgt sind, oder vielleicht gerade dann und deshalb. Folglich brauchen wir ein Fehlbarkeitsbewusstsein hinsichtlich des eigenen Handelns. Wer politisch motiviert gegen geltendes Recht verst\u00f6\u00dft, dessen \u00dcberzeugung muss so gut gerechtfertigt sein, wie es eben geht. Gute Gr\u00fcnde sind zu verlangen, Unfehlbarkeit allerdings nicht.<\/p>\n<p>Entscheidend f\u00fcr die Rechtfertigung sind die Art der \u00dcberzeugung und die Qualit\u00e4t der \u00dcberzeugungsbildung. Die \u00dcberzeugung muss von der Art sein, dass g\u00fcltige Gr\u00fcnde der Moral f\u00fcr sie sprechen k\u00f6nnen. F\u00fcr die \u00dcberzeugungsbildung muss gelten, dass man folgerichtig \u00fcberlegt und dabei alle wichtigen Evidenzen und Einw\u00e4nde zu ber\u00fccksichtigen sucht.<\/p>\n<p>Damit h\u00e4ngt\u00a0zweitens\u00a0zusammen, dass die rechtswidrig Handelnden sich nicht g\u00e4nzlich gegen Andersdenkende abschirmen. Auch eine noch so inklusive \u00d6ffentlichkeit verb\u00fcrgt keine Fehlerfreiheit, aber sie gibt Akteuren die Chance, ihr Handeln aus m\u00f6glichst vielen Perspektiven zu pr\u00fcfen. Eine grunds\u00e4tzliche \u201aOffenheit f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit\u2018 ist darum ein Kriterium f\u00fcr die Ernsthaftigkeit, mit der politisch motivierte Rechtsbrecher ihr Handeln reflektieren und rechtfertigen. Aus diesem Grund l\u00e4sst sich ziviler Ungehorsam eher rechtfertigen als ein Widerstand, der vor allem Fakten schaffen will und sich der \u00d6ffentlichkeit allenfalls instrumentell bedient.<\/p>\n<h3>Zur m\u00f6glichen Rechtfertigung von Widerstand<\/h3>\n<p>Wie und inwieweit k\u00f6nnte man dennoch auch regelrechten Widerstand in einer rechtsstaatlichen Demokratie rechtfertigen? Meine \u00dcberlegungen dazu sind tentativ. Regelrechter Widerstand k\u00f6nnte gerechtfertigt sein, wenn f\u00fcnf notwendige Bedingungen erf\u00fcllt sind, immer nach Ma\u00dfgabe dessen, was die Akteure nach ernsthaftem \u00dcberlegen vermuten d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Der Widerstand muss sich erstens gegen eine Politik oder gegen Verh\u00e4ltnisse richten, die als solche oder durch ihre Folgen gravierende \u00dcbel oder schweres Unrecht bedeuten. Er muss zweitens das mildestm\u00f6gliche Mittel gegen das \u00dcbel oder Unrecht sein. Dies hei\u00dft zun\u00e4chst, dass legale Mittel nicht ausreichen w\u00fcrden, weil etwa die Zeit dr\u00e4ngt und irreversible Folgen drohen. Aber auch ziviler Ungehorsam w\u00e4re\u00a0prima facie\u00a0ein milderes Mittel. Auch er muss darum ganz offenbar aussichtslos sein, weil die Argumente der Akteure einer breiteren \u00d6ffentlichkeit auch durch demonstrativen Regelbruch wohl nicht nahezubringen w\u00e4ren. Allerdings sollten die Akteure die Zustimmung einer verst\u00e4ndigeren \u00d6ffentlichkeit zumindest gedanklich vorwegnehmen d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Die dritte Bedingung lautet, dass Widerstand ein erfolgversprechendes Mittel zum gerechtfertigten Zweck ist. Viertens muss das Mittel in einem vertretbaren Verh\u00e4ltnis zur Schwere des \u00dcbels oder Unrechts stehen, das geschieht oder zu geschehen droht. Es muss zu ihm proportional sein. F\u00fcnftens darf der Widerstand keine schlechthin verwerflichen Handlungsweisen einschlie\u00dfen; diese k\u00f6nnten allenfalls unter extremen Bedingungen entschuldigt, aber niemals gerechtfertigt sein.<\/p>\n<p>Schlechthin verwerflich w\u00e4re vor allem regelrechter Terrorismus. Ich verstehe darunter ein Handeln, das Angriffe auf die leibliche oder seelische Unversehrtheit anderer Menschen als Mittel benutzt, um Angst und Schrecken zu verbreiten und dadurch politische Ver\u00e4nderungen her-<br \/>\nbeizuf\u00fchren. Heute greifen Terroristen immer wieder wahllos Menschen an, um durch einen m\u00f6glichst hohen Blutzoll eine m\u00f6glichst gro\u00dfe Schreckenswirkung zu erzielen. Das ist eine extreme Weise, andere Menschen f\u00fcr noch so hehre Zwecke zu instrumentalisieren. Terror ist ein\u00a0malum in se; wahlloses Morden ist niemals zu rechtfertigen.<\/p>\n<p>Ich denke, dass in jeder halbwegs funktionierenden rechtsstaatlichen Demokratie das Kriterium noch strenger sein muss. Gewalt gegen Menschen ist immer schlecht und darum\u00a0prima facie\u00a0verwerflich, und in einer Demokratie verf\u00fcgen Akteure fast ausnahmslos \u00fcber Alternativen. Schon das Kriterium des mildestm\u00f6glichen Mittels schlie\u00dft darum menschenverletzende Gewalt so gut wie immer aus. Und selbst wo sie tats\u00e4chlich das einzig effektive Mittel sein sollte, k\u00f6nnen Akteure dies nicht sicher voraussehen. Daher scheint mir die Verallgemeinerung gerechtfertigt, dass nur ein Widerstand, der Gewalt gegen andere Menschen komplett ausschlie\u00dft, in einer rechtsstaatlichen Demokratie moralisch erlaubt sein k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Wenn Widerstand erlaubt sein\u00a0k\u00f6nnte, wann ist er es dann tats\u00e4chlich? Dazu schweigen die Kriterien, die Beantwortung dieser Frage erfordert immer auch Urteilskraft. Die politische Philosophie kann nur zeigen, dass auch ein funktionierender demokratischer Rechtstaat den politisch motivierten Rechtsbruch moralisch nicht absolut ausschlie\u00dft. Demokratien sind nicht vollkommen, und das Argument ihrer allgemeinen Anerkennungsw\u00fcrdigkeit erfasst auch nicht alle m\u00f6glichen moralisch erheblichen F\u00e4lle. Manchmal ist demonstrativer Rechtsbruch n\u00f6tig und geeignet, um \u00f6ffentliches Nachdenken anzusto\u00dfen, wo schwerwiegende Fehler oder regelrechte Verbrechen drohen. Und bisweilen w\u00fcrden selbst in einer Demokratie \u00f6ffentliche Auseinandersetzungen zu sp\u00e4t oder gar nicht in Gang kommen, so dass Handelnde nach ernsthaftem \u00dcberlegen den gewaltfreien Widerstand w\u00e4hlen.<\/p>\n<p>Das Argument, dass uns die Zeit ausgehe, spielt eine zentrale Rolle bei den radikalen Klimasch\u00fctzern, die ich eingangs zitiert habe. Umso wichtiger ist allerdings, dass sie die generelle Vorzugsw\u00fcrdigkeit offener Gesellschaften und der sie erm\u00f6glichenden demokratischen Rechtsstaaten nicht ignorieren. Ohne den Resonanzboden einer f\u00fcr Argumente offenen \u00d6ffentlichkeit k\u00f6nnten auch direkte Aktionen uns der f\u00e4lligen Transformation nicht n\u00e4herbringen. Aus dem Faktum, dass demokratische Entscheidungen zu sp\u00e4t kommen\u00a0k\u00f6nnen, folgt nicht, dass Demokratien generell zu langsam seien.<\/p>\n<p>Wohlbegr\u00fcndete Ungeduld rechtfertigt keinen Flirt mit autorit\u00e4ren Allmachtsphantasien. Bereits die autorit\u00e4re Symbolsprache der Ultimaten, gerichtet gegen gew\u00e4hlte Regierungen, sollten wir uns deshalb versagen und verbitten. Andersdenkende wird sie ohnehin nicht umstimmen k\u00f6nnen, und Regierende werden ihr nicht einmal nachgeben d\u00fcrfen, ohne fundamentale Zweifel an ihrer demokratischen Legitimit\u00e4t zu wecken.\u00a0<img decoding=\"async\" src=\"debatte_2_2022_27_LINKS-web-resources\/image\/24.png\" alt=\"\" \/><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die\u00a0Letzte Generation\u00a0ruft zum friedlichen Widerstand auf und schreitet selbst zur Tat. Mitglieder der Gruppe blockierten Stra\u00dfen und sogar die Hamburger K\u00f6hlbrandbr\u00fccke, womit sie Teile des gr\u00f6\u00dften deutschen Hafens lahmlegten. Der Aktion war ein Ultimatum vorausgegangen: Die Bundesregierung m\u00fcsse die gro\u00dfen Superm\u00e4rkte dazu verpflichten, noch genie\u00dfbare Nahrungsmittel zu spenden, um den Welthunger zu begrenzen und den&hellip;<\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":89797,"menu_order":1226,"template":"","meta":{"_relevanssi_hide_post":"","_relevanssi_hide_content":"","_relevanssi_pin_for_all":"","_relevanssi_pin_keywords":"","_relevanssi_unpin_keywords":"","_relevanssi_related_keywords":"","_relevanssi_related_include_ids":"","_relevanssi_related_exclude_ids":"","_relevanssi_related_no_append":"","_relevanssi_related_not_related":"","_relevanssi_related_posts":"","_relevanssi_noindex_reason":"","footnotes":""},"class_list":["post-32136","media-library","type-media-library","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","media-library-category-philosophische-tage","media-library-category-widerstand"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.4 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Regelverletzungen und demokratische Legitimit\u00e4t - Katholische Akademie in Bayern<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/mediathek-eintrag\/regelverletzungen-und-demokratische-legitimitaet-ziviler-ungehorsam-sucht-die-zustimmung-der-mehrheit-widerstand-sieht-nur-das-ziel\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"en_GB\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Regelverletzungen und demokratische Legitimit\u00e4t - Katholische Akademie in Bayern\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Die\u00a0Letzte Generation\u00a0ruft zum friedlichen Widerstand auf und schreitet selbst zur Tat. 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