{"id":32160,"date":"2023-07-17T14:33:32","date_gmt":"2023-07-17T12:33:32","guid":{"rendered":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/?media-library=dogmatisierung-des-paepstlichen-absolutismus-3"},"modified":"2025-01-07T16:48:54","modified_gmt":"2025-01-07T15:48:54","slug":"dogmatisierung-des-paepstlichen-absolutismus-primat-und-unfehlbarkeit-auf-dem-ersten-vatikanischen-konzil-3","status":"publish","type":"media-library","link":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/mediathek-eintrag\/dogmatisierung-des-paepstlichen-absolutismus-primat-und-unfehlbarkeit-auf-dem-ersten-vatikanischen-konzil-3\/","title":{"rendered":"Dogmatisation of Papal Absolutism"},"content":{"rendered":"<p>Die Beschl\u00fcsse des Ersten Vatikanischen Konzils haben die Ekklesiologie der katholischen Kirche gravierend ver\u00e4ndert. In zentralen Fragen blockieren sie die Kirche noch heute. Denn p\u00e4pstlicher Primat und p\u00e4pstliche Unfehlbarkeit stellen nicht nur f\u00fcr die heutige \u00d6kumene eine Herausforderung dar; vielmehr beeinflusst das Kirchenverst\u00e4ndnis des Ersten Vatikanischen Konzils direkt oder indirekt auch die aktuellen innerkatholischen Debatten um Auftrag und Rolle der Kirche in der Welt von heute. Im Folgenden werde ich einf\u00fchrend einige Worte zur historischen Verortung des Konzils sagen, sodann Verlauf und Ergebnisse des Konzils skizzieren und mit einem kurzen Ausblick auf die bleibende Problematik der 1870 definierten Papstdogmen schlie\u00dfen.<\/p>\n<h3><\/h3>\n<h3>Zur Vorgeschichte des Konzils<\/h3>\n<p>Die Idee eines Allgemeinen Konzils \u2013 dreihundert Jahre nach Trient \u2013 war in der Umgebung Papst Pius\u2018 IX. seit der Jahrhundertmitte wiederholt thematisiert worden. Von vornherein war klar, dass es der kirchlichen Selbstbehauptung im Zeichen der Autorit\u00e4t und der defensiven Abgrenzung gegen die Moderne dienen sollte, wobei unter Moderne die geistige, gesellschaftliche und politische Welt zu verstehen ist, die sich im 19. Jahrhundert im Gefolge von Aufkl\u00e4rung, Franz\u00f6sischer Revolution und der liberalen Freiheits- und Mitbestimmungsrechte des Individuums herausgebildet hat. Tats\u00e4chlich hatten sich die P\u00e4pste seit 1789 mehr und mehr auf eine Position feindseliger Abwehr gegen\u00fcber den geistigen Str\u00f6mungen der Zeit zur\u00fcckgezogen, ohne selber positive Ans\u00e4tze zu deren \u00dcberwindung aufzuzeigen. Einen H\u00f6hepunkt dieser Entwicklung bildete am 8. Dezember 1864 die Publikation der Enzyklika\u00a0Quanta cura, der ein\u00a0Syllabus\u00a0angeh\u00e4ngt war, eine Auflistung von achtzig sogenannten \u201emodernen Zeitirrt\u00fcmern\u201c, die verworfen wurden. Darin verurteilte Pius IX. unter anderem auch Religions-, Kultus-, Meinungs- und Pressefreiheit, Demokratie, die Forderung, der Papst solle auf den Kirchenstaat verzichten, und die Forderung, der Papst solle sich \u201emit dem Fortschritt, mit dem Liberalismus und mit der modernen Kultur vers\u00f6hnen und anfreunden\u201c (Satz 80).<\/p>\n<p>Zwei Tage vor der Verk\u00fcndigung der Enzyklika und in engem Zusammenhang mit den darin erfolgten Verwerfungen kam es zu einer ersten vertraulichen Kardinalsbefragung \u00fcber die Opportunit\u00e4t und die Beratungsgegenst\u00e4nde eines einzuberufenden Konzils. Die definitive Entscheidung f\u00fcr das Konzil fiel Ende Juni 1867 anl\u00e4sslich der 1800-Jahr-Feier des Martyriums der Apostel Petrus und Paulus. Eine konkrete Themenstellung nannte der Papst bei der Einberufung des Konzils nicht; er \u00e4u\u00dferte sich nur sehr allgemein, das Konzil habe ein wirksames Heilmittel gegen die vielen \u00dcbel zu finden, unter denen die Kirche leide. Das entsprach der Akzentsetzung des Syllabus. Ein Jahr sp\u00e4ter, am 29. Juni 1868, berief der Papst das Konzil auf den 8. Dezember 1869 nach Rom ein. \u00dcber die Aufgaben des Konzils hie\u00df es in der Einberufungsbulle wiederum nur sehr vage, das Konzil werde sich mit allem befassen, was in Lehre und Disziplin in diesen \u00e4u\u00dferst widrigen Zeiten f\u00fcr das Wohl der Kirche und der Gesellschaft erforderlich sei. P\u00e4pstlicher Primat und p\u00e4pstliche Unfehlbarkeit \u2013 die sp\u00e4teren Hauptthemen auf dem Konzil \u2013 waren darin nicht genannt.<\/p>\n<p>Die Konzilsvorbereitung, die im September 1867 begann, erfolgte unter strikt ultramontan-kurialer Leitung. Stimmen der Seelsorge fehlten ebenso wie Theologen einer nicht auf den Papst fixierten r\u00f6misch-neuscholastischen Theologie. Die wenigen nachtr\u00e4glich berufenen Berater, die nicht auf ultramontaner Linie lagen, wie der T\u00fcbinger Kirchenhistoriker Hefele oder der M\u00fcnchner Benediktinerabt und Alttestamentler Haneberg, wurden nach eigenem Zeugnis mit Fragen besch\u00e4ftigt, wo sie nichts bewirken konnten. Hinzu kam, dass die Konzilsvorbereitung rigoroser Geheimhaltung unterlag. All das verst\u00e4rkte in der \u00d6ffentlichkeit und selbst bei Konzilsv\u00e4tern die Bef\u00fcrchtung, das Konzil sei bereits gemacht.<\/p>\n<p>Dieser Eindruck wurde in der \u00f6ffentlichen Wahrnehmung noch versch\u00e4rft durch einen Beitrag, der am 6. Februar 1869 in der Zeitschrift der r\u00f6mischen Jesuiten\u00a0La Civilt\u00e0 Cattolica\u00a0erschien. Er trug die harmlose \u00dcberschrift\u00a0Korrespondenz aus Frankreich\u00a0und war, wie wir heute wissen, von Kardinalstaatssekret\u00e4r Antonelli und wohl auch von Pius IX. vorausgehend approbiert worden. Der Artikel enthielt einen Bericht \u00fcber die Konzilserwartungen der franz\u00f6sischen Katholiken. Diese wurden in \u201eliberale Katholiken\u201c und \u201eKatholiken im eigentlichen Sinne\u201c unterschieden. Die \u201eliberalen Katholiken\u201c w\u00fcrden, so hie\u00df es, darauf vertrauen, das Konzil werde den Syllabus korrigieren, auf eine lehramtliche Verk\u00fcndigung der p\u00e4pstlichen Unfehlbarkeit verzichten und den Weg zu einer Verst\u00e4ndigung der Kirche mit der modernen Kultur freimachen. Die \u201eKatholiken im eigentlichen Sinne\u201c, mit welchen der Bericht sich vorbehaltlos identifizierte, w\u00fcrden hingegen vom Konzil die Dogmatisierung der p\u00e4pstlichen Unfehlbarkeit, der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel und des Syllabus erwarten.<\/p>\n<p>Der Artikel schlug wie eine Bombe ein. Er verh\u00e4rtete im Augenblick die innerkirchliche Polarisierung am Vorabend des Konzils. Waren von offizieller Seite bisher keine Angaben \u00fcber das konkrete Programm des Konzils bekannt geworden, so schien der Februar-Artikel nicht nur f\u00fcr Ignaz von D\u00f6llinger in M\u00fcnchen oder f\u00fcr Henri Maret in Paris die seit langem umlaufenden Ger\u00fcchte \u00fcber die tats\u00e4chlichen Konzilsvorbereitungen zu best\u00e4tigen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Er\u00f6ffnung und Zusammensetzung des Konzils<\/h3>\n<p>Die Unfehlbarkeitsfrage spaltete die Konzilsv\u00e4ter schon bei der Er\u00f6ffnung des Konzils am 8. Dezember 1869 in zwei antagonistische Bl\u00f6cke: eine Mehrheit von Infallibilisten, also Bef\u00fcrwortern der p\u00e4pstlichen Unfehlbarkeit, und eine anti-infallibilistische Minderheit. Die Majorit\u00e4t wurde von einer infallibilistischen\u00a0pressure-group\u00a0um den konvertierten Erzbischof Edward Manning von Westminster und Bischof Ignaz von Senestrey von Regensburg angef\u00fchrt. Beide Bisch\u00f6fe hatten am 28. Juni 1867, zwei Tage nach der Konzilsank\u00fcndigung, am Petrusgrab und unter der Assistenz des r\u00f6mischen Jesuiten Matteo Liberatore, des Chefredaktors der\u00a0Civilt\u00e0 Cattolica, ein Gel\u00fcbde abgelegt, alles zu unternehmen, koste es, was es wolle, notfalls bis zum Martyrium zu gehen, um auf dem einberufenen Konzil die Definition der p\u00e4pstlichen Unfehlbarkeit durchzusetzen.<\/p>\n<p>Zum engeren Kreis um Manning-Senestrey z\u00e4hlten der belgische Erzbischof Dechamps von Mecheln, der franz\u00f6sische Bischof Pie von Poitiers und der Genfer Weihbischof Mermillod. Diese infallibilistische Kerngruppe erfreute sich w\u00e4hrend des ganzen Konzils der aktiven Unterst\u00fctzung des Papstes. Pius IX. seinerseits hielt das Konzil konsequent auf Kurs, um das angestrebte Ziel \u2013 die Dogmatisierung von Primat und Unfehlbarkeit des Papstes \u2013 zu erreichen.<\/p>\n<p>Er griff in absolutistischer Manier nicht nur wiederholt in die Konzilsverhandlungen ein, er setzte auch zahlreiche Minorit\u00e4tsbisch\u00f6fe massiv unter Druck. Die Mehrheit der Bisch\u00f6fe verhielt sich zun\u00e4chst abwartend, was leicht nachvollziehbar ist; sie schwenkte aber unter dem Eindruck der wachsenden Polarisierung in- und au\u00dferhalb der Konzilsaula, vor allem aber, weil sie mentalit\u00e4tsm\u00e4\u00dfig auf St\u00e4rkung des Autorit\u00e4tsprinzips ausgerichtet war, bis Ende Januar 1870 auf den infallibilistischen Kurs ein.<\/p>\n<p>Die Minderheitsfraktion umfasste rund 20 Prozent, also etwa 140 Konzilsv\u00e4ter, unter ihnen hoch gebildete Theologen und F\u00fchrungspers\u00f6nlichkeiten in ihren Di\u00f6zesen. Zu ihr geh\u00f6rten mit wenigen Ausnahmen die deutschen und \u00f6sterreichisch-ungarischen Bisch\u00f6fe mit den Erzbisch\u00f6fen von Prag, Wien, K\u00f6ln, M\u00fcnchen, dem Primas von Ungarn und Bischof Strossmayer von Diakovo im heutigen Kroatien. Hinzu kamen \u00fcber vierzig Prozent der franz\u00f6sischen Bisch\u00f6fe, angef\u00fchrt vom Pariser Erzbischof Darboy und Bischof Dupanloup von Orl\u00e9ans, etwa gleich viel nordamerikanische Bisch\u00f6fe, geschlossen die Melkiten, einige Chald\u00e4er sowie einzelne Bisch\u00f6fe aus England, Irland, Italien und der Schweiz.<\/p>\n<p>Die Vertreter der Minorit\u00e4t lehnten die p\u00e4pstliche Unfehlbarkeit ab, mehrheitlich allerdings nur aus opportunistischen Gr\u00fcnden \u2013 n\u00e4mlich aus kirchenpolitischen und \u00f6kumenischen R\u00fccksichtnahmen in ihren L\u00e4ndern; nur wenige, wie nachweislich Darboy, Strossmayer und Hefele, machten jeweils gut begr\u00fcndet auch prinzipielle historische und theologische Gr\u00fcnde geltend. Karl Joseph Hefele war kurz vor Konzilsbeginn zum Bischof von Rottenburg in W\u00fcrttemberg gew\u00e4hlt worden.<\/p>\n<p>Zur Unzufriedenheit der Minorit\u00e4t trugen das ausschlie\u00dfliche Vorschlagsrecht der Konzilspr\u00e4sidenten bei, das dem Konzil den Zugriff auf die Themen von vornherein entzog, au\u00dferdem die Geheimhaltung der vorbereiteten Schemata bis zur jeweiligen Beratung, die schlechte Akustik der Konzilsaula, vor allem aber die den Konzilsv\u00e4tern von Papst und Konzilsleitung aufoktroyierte Gesch\u00e4ftsordnung. Sie sahen darin einen offenen Bruch mit einer alten konziliaren Tradition, nach welcher Konzilien sich bisher immer selber eine Gesch\u00e4ftsordnung gaben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>\u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsordnung als entscheidende Weichenstellung<\/h3>\n<p>Von den 65 vorbereiteten Textentw\u00fcrfen zu ganz unterschiedlichen Themen kamen auf dem Konzil nur f\u00fcnf zur Beratung: die Schemata \u00fcber die Bisch\u00f6fe und Priester, den geplanten Einheitskatechismus und \u00fcber die beiden sp\u00e4teren dogmatischen Konstitutionen, welche als einzige verabschiedet wurden. Die dogmatische Konstitution Dei Filius \u00fcber den katholischen Glauben, auf die hier nicht eingegangen werden kann, wurde am 24. April 1870 einstimmig (mit 667 Stimmen) verabschiedet. Die einstimmige Annahme erfolgte aus taktischen Gr\u00fcnden. Sie beruhte nicht nur, aber vor allem auf der Argumentation von Bischof Karl Joseph Hefele. Er wollte vor der Abstimmung \u00fcber Primat und Unfehlbarkeit des Papstes jeden Pr\u00e4zedenzfall vermeiden, der eine Verletzung des konziliaren Prinzips des consensus unanimis, des Prinzips also der moralischen Einstimmigkeit, bedeutet h\u00e4tte \u2013 in der naiven Erwartung, dass dieses Prinzip dann auch bei der Abstimmung \u00fcber Primat und Unfehlbarkeit \u00adzur Anwendung komme!<\/p>\n<p>Die einm\u00fctige Zustimmung zu\u00a0Dei Filius\u00a0hatte ihren unmittelbaren konziliaren Hintergrund: n\u00e4mlich die \u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsordnung vom 22. Februar 1870, welche angesichts der Stimmenverh\u00e4ltnisse die Durchsetzung von Primat und Unfehlbarkeit auf dem Konzil \u00fcberhaupt erst m\u00f6glich machte. Die Zus\u00e4tze zur Gesch\u00e4ftsordnung sollten die Debattenf\u00fchrung durch Reglementierung der Diskussion straffen, was kaum strittig war; sie erm\u00f6glichten es nunmehr aber auch, eine Diskussion auf Antrag von blo\u00df zehn Konzilsv\u00e4tern zu beenden. Das schr\u00e4nkte die Chancengleichheit bei der Debatte \u00fcber ein Thema zu Ungunsten der Minorit\u00e4t ein und wurde auf Seite der Minorit\u00e4t als Eingriff in die konziliare Freiheit gewertet.<\/p>\n<p>Vor allem aber \u2013 und hier lag der alles entscheidende Punkt! \u2013 vor allem sah die ge\u00e4nderte Gesch\u00e4ftsordnung vor, dass f\u00fcr die Annahme eines Konzilsdokuments die einfache Stimmenmehrheit gen\u00fcge. Insbesondere diese Bestimmung, dass Entscheidungen \u00fcber Glaubensfragen nicht aufgrund des\u00a0unanimis consensus patrum, nicht aufgrund moralischer Einstimmigkeit, sondern durch blo\u00dfen Mehrheitsbeschluss \u2013 durch Aufstehen und Sitzenbleiben, wie D\u00f6llinger spottete \u2013 gef\u00e4llt werden sollten, forderte den Widerspruch der Minorit\u00e4t heraus; Bischof Ketteler von Mainz bestritt in der Konzilsaula offen die G\u00fcltigkeit eines Konzilsdekrets in Glaubensfragen, das mit Mehrheitsbeschluss zustande komme.<\/p>\n<p>Lord Acton, ein polyglotter katholischer Laie, der als privater Berichterstatter des englischen Premierministers Gladstone in Rom weilte und dort als der eigentlicher Organisator der hoch heterogenen Konzilsminorit\u00e4t fungierte, erkannte im Augenblick die Brisanz der Bestimmung: \u201eNehmen die Bisch\u00f6fe das an\u201c, schrieb er an D\u00f6llinger \u201eso geben sie das Princip der Kirche selbst auf ewige Zeiten preis. [\u2026] wenn sie [die Minorit\u00e4tsbisch\u00f6fe] jetzt das Recht der Mehrheit in Dogmenfragen anerkennen, so k\u00f6nnen sie weder die Entscheidung verhindern, noch dagegen protestiren, wenn sie geschieht.\u201c<\/p>\n<p>Proteste gegen den Mehrheitsbeschluss wurden der Konzilsleitung eingereicht, blieben jedoch wirkungslos. Zu einem Boykott der Konzilsversammlung, bis die fragliche Bestimmung zur\u00fcckgenommen sei, w\u00e4re indes nur Bischof Strossmayer bereit gewesen \u2013 in den Augen Lord Actons ein strategischer Fehler, der sich, wie er richtig voraussah, nicht mehr korrigieren lie\u00df, auch nicht durch die einstimmige Zustimmung zur Konstitution\u00a0Dei Filius.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Die Diskussion um Primat und Unfehlbarkeit<\/h3>\n<p>Parallel zu den Verhandlungen \u00fcber die Konstitution\u00a0Dei Filius\u00a0hatte Mitte Januar 1870 auch die Diskussion \u00fcber das Kirchenschema begonnen. Sie stand direkt unter dem Einfluss der Ereignisse auf dem Konzil. Die Manning-Senestrey-Gruppe hatte um die Jahreswende 1869\/70 zun\u00e4chst heimlich, dann offen eine Unterschriftensammlung mit dem Ziel initiiert, die Aufnahme der p\u00e4pstlichen Unfehlbarkeit in das Konzilsprogramm durch eine Petition zu verlangen \u2013 also jene Frage, die bisher nicht auf der Tagesordnung des Konzil stand, die aber von Anfang an das konziliare Klima bestimmte. Die Unterschriftensammlung erbrachte bis Ende Januar \u00fcber 400 Unterschriften, was rund 60 Prozent der Konzilsv\u00e4ter entsprach. Eine Unterschriftensammlung der Konzilsminorit\u00e4t, die auf historische wie theologische Schwierigkeiten einer solchen Definition verwies und ihre Behandlung auf dem Konzil ausschlie\u00dfen wollte, brachte es auf lediglich 136 Stimmen.<\/p>\n<p>Das vorbereitete Kirchenschema (es war vom Jesuiten Clemens Schrader verfasst worden) behandelte in Kapitel 11 den p\u00e4pstlichen Primat, enthielt aber noch keine Aussage \u00fcber die p\u00e4pstliche Unfehlbarkeit! Am 6. M\u00e4rz 1870 lie\u00df hierauf Papst Pius IX. diesem Text ein Zusatzkapitel \u00fcber die p\u00e4pstliche Unfehlbarkeit hinzuf\u00fcgen \u2013 entsprechend der Petition der Manning-Senestrey-Gruppe. Bei einer normalen Durchberatung des Kirchenschemas h\u00e4tte es allerdings sehr lange gedauert, bis Kapitel 11 zur Behandlung gekommen w\u00e4re \u2013 nach dem Terminplan wohl erst im Fr\u00fchjahr 1871. Am 29. April 1870 entschied deshalb der Papst \u00fcber die K\u00f6pfe der Konzilsv\u00e4ter hinweg, das Kapitel \u00fcber den p\u00e4pstlichen Primat und die p\u00e4pstliche Unfehlbarkeit aus dem Kirchenschema herauszul\u00f6sen und als erste Kirchenkonstitution vorrangig zu behandeln \u2013 obschon auch drei der f\u00fcnf Konzilspr\u00e4sidenten dies abgelehnt hatten.<\/p>\n<p>Diese neue Vorlage umfasste bereits die vier Kapitel der sp\u00e4teren Konstitution\u00a0Pastor aeternus, n\u00e4mlich die Einsetzung des Primats durch Christus, die Fortdauer des Primats in den Bisch\u00f6fen von Rom, den p\u00e4pstlichen Jurisdiktionsprimat und die p\u00e4pstliche Lehrunfehlbarkeit. Die konziliare Diskussion begann Mitte Mai und verlief, wie nicht anders zu erwarten war, turbulent. Anfang Juni wurde sie vorzeitig abgebrochen. Die Kritik am p\u00e4pstlichen Jurisdiktionsprimat richtete sich vor allem auf den Punkt, dass dieser die bisch\u00f6fliche Gewalt aush\u00f6hle.<\/p>\n<p>Obschon vorauszusehen war, dass der Primat f\u00fcr die innerkirchliche Entwicklung weit bedeutsamere Konsequenzen zeitigen sollte, wurde die Diskussion um den Primat von jener \u00fcber die p\u00e4pstliche Unfehlbarkeit \u00fcberlagert, die seit Februar 1869 die katholische Welt polarisierte. Die wichtigsten Argumente der Minorit\u00e4t lauteten, die Unfehlbarkeit des Papstes sei weder durch die Heilige Schrift bezeugt, noch in der Tradition der Kirche des ersten Jahrtausends belegt.<\/p>\n<p>Bischof Hefele verwies in der Konzilsaula \u00fcberdies auf den Fall des Papstes Honorius (625\u2013638), der im Streit um die zwei Willen Christi nachweislich h\u00e4retisch gelehrt habe. Er sei hierf\u00fcr vom sechsten \u00d6kumenischen Konzil 680\/81 verurteilt worden. Als Konzilienhistoriker wusste Hefele auch noch, dass alle fr\u00fchmittelalterlichen P\u00e4pste bis in das 11. Jahrhundert bei ihrem Amtsantritt diese Verurteilung bei der Ablegung des Glaubensbekenntnisses wiederholen mussten. Die Minorit\u00e4tsbisch\u00f6fe sahen im Irrtum des Honorius einen sicheren Beweis f\u00fcr die Fehlbarkeit eines Papstes, vermochten mit der historischen Argumentation die Mehrheit aber nicht zu \u00fcberzeugen.<\/p>\n<p><span lang=\"de-CH\">Insgesamt kreiste die konziliare Diskussion in der Hauptsache um das F\u00fcr und Wider einer klaren Einbettung der p\u00e4pstlichen Unfehlbarkeit in den Konsens der Gesamtkirche, brachte aber keine Ann\u00e4herung der Standpunkte. Vermittlungsversuche, wie sie prominent vom Dominikanerkardinal und Bologneser Erzbischof Filippo Maria Guidi (1815\u20131879) unternommen wurden, scheiterten. Als Guidi, der selber einen infallibilistischen Standpunkt vertrat, die Minderheit zu gewinnen suchte, indem er klarstellte, dass der Papst nicht unabh\u00e4ngig von den Bisch\u00f6fen und der kirchlichen Tradition unfehlbar sprechen k\u00f6nne, rief ihn der Papst am gleichen Abend zu sich. Pius IX. erteilte ihm zornig einen scharfen Verweis und widersprach mit den bekannten Worten: \u201eIo, io sono la tradizione, io, io sono la Chiesa!\u201d (ich bin die Tradition, ich bin die Kirche). Deutlicher h\u00e4tte der Papst sein absolutistisches Selbstverst\u00e4ndnis nicht ausdr\u00fccken k\u00f6nnen; auch nicht, wie er selber die Unfehlbarkeit verstand, n\u00e4mlich maximal \u00ad\u00ad<br \/>\nund als pers\u00f6nliche.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Die dogmatische Konstitution\u00a0Pastor aeternus<\/h3>\n<p>Bei der vorl\u00e4ufigen Schlussabstimmung am 13. Juli 1870 stimmten 88 von 601 anwesenden Konzilsv\u00e4tern mit \u201eNon placet\u201c (451 Ja, 62 \u201ePlacet juxta modum\u201c). Eine beachtliche Zahl von Bisch\u00f6fen \u2013 darunter Inhaber von bedeutenden Bischofssitzen \u2013 brachte damit einen klaren Dissens zum Ausdruck. Sie glaubten, der Papst werde \u00fcber einen solch beachtlichen Widerstand nicht hinweggehen. Das Ergebnis bewirkte jedoch eine weitere Verh\u00e4rtung bei Pius IX. Er befahl am folgenden Tag, einen versch\u00e4rfenden Zusatz in die Unfehlbarkeitsformel einzuf\u00fcgen. Dieser Zusatz pr\u00e4zisierte den bisherigen Satz, dass Definitionen des Papstes\u00a0ex sese\u00a0(aus sich selbst) unwiderruflich seien, mit der Formulierung\u00a0non autem ex consensu ecclesiae\u00a0(nicht mit Zustimmung der Kirche).<\/p>\n<p>Die Erg\u00e4nzung richtete sich gegen die franz\u00f6sisch-gallikanische Theologie, wonach p\u00e4pstliche Entscheidungen in Glaubensfragen m\u00f6glich sind, ihre G\u00fcltigkeit aber erst erlangen, wenn die Kirche als ganze zustimme. Ein letzter Vorsto\u00df der Minorit\u00e4t bei Pius IX. am 15. Juli, bei dem Bischof Ketteler den Papst auf den Knien und mit Tr\u00e4nen in den Augen gebeten haben soll, auf die Unfehlbarkeitserkl\u00e4rung zu verzichten, blieb ergebnislos. Rund 60 Minorit\u00e4tsbisch\u00f6fe best\u00e4tigten und erneuerten hierauf am Vortag der feierlichen Abstimmung ihre Nichtzustimmung. Sie taten dies in einer schriftlichen Erkl\u00e4rung, da sie ihre Neinstimme, wie sie anf\u00fchrten, aus Taktgr\u00fcnden nicht in Gegenwart des Papstes abgeben wollten. Dann reisten sie vorzeitig aus Rom ab oder blieben der Schlussabstimmung fern.<\/p>\n<p>Am 18. Juli 1870 verabschiedete die Konzilsversammlung hierauf mit 533 Ja- und zwei Neinstimmen (die sich sofort der Konzilsentscheidung unterwarfen) die dogmatische Konstitution\u00a0Pastor aeternus. Sie bekr\u00e4ftige die Lehre, dass der Primat des r\u00f6mischen Bischofs durch Christus eingesetzt sei und dieser in den r\u00f6mischen Bisch\u00f6fen fortdauere. Es folgten neu die Aussagen \u00fcber den p\u00e4pstlichen Primat und die p\u00e4pstliche Unfehlbarkeit, die lehramtlich verbindlich festgeschrieben und zugleich als geoffenbarte Wahrheiten deklariert wurden.<\/p>\n<p>\u201eDer heilige Apostolische Stuhl und der r\u00f6mische Bischof\u201c, so hei\u00dft es, \u201ehat \u00fcber den gesamten Erdkreis den Primat inne. [\u2026] Demnach lehren und erkl\u00e4ren wir, dass die r\u00f6mische Kirche auf Anordnung des Herrn \u00fcber alle anderen Kirchen den Vorrang der ordentlichen Gewalt besitzt, und dass diese Jurisdiktionsgewalt des r\u00f6mischen Bischofs, die wirklich bisch\u00f6flich ist, unmittelbar sei. Ihr gegen\u00fcber sind die Hirten und Gl\u00e4ubigen unabh\u00e4ngig von Ritus und Rang, je einzeln oder in ihrer Gesamtheit, zur hierarchischen Unterordnung und zu echtem \u00adGehorsam verpflichtet.\u201c Das gilt \u201enicht nur in Fragen des Glaubens und der Sitten, sondern auch in Disziplinar- und Leitungsfragen\u201c.<\/p>\n<p>In die Primatslehre eingebaut ist die p\u00e4pstliche Lehrunfehlbarkeit in Fragen des Glaubens und der Sitte: Wenn er \u201eex cathedra spricht, das hei\u00dft, wenn er in Aus\u00fcbung seiner h\u00f6chsten Apostolischen Autorit\u00e4t entscheidet, eine Glaubens- oder Sittenlehre sei von der gesamten Kirche festzuhalten, dann vermag er dies durch g\u00f6ttlichen Beistand, der ihm im seligen Petrus verhei\u00dfen ist, mit jener Unfehlbarkeit, mit der der g\u00f6ttliche Erl\u00f6ser seine Kirche bei der Definition der Glaubens- und Sittenlehre ausgestattet sehen wollte. Und deshalb sind solche Definitionen des r\u00f6mischen Bischofs aus sich, nicht aufgrund der Zustimmung der Kirche unab\u00e4nderlich.\u201c<\/p>\n<p>Genau diesen Unfehlbarkeitsanspruch hatte Pius IX. bei der Dogmatisierung der\u00a0Immaculata Coneptio\u00a01854 bereits f\u00fcr sich in Anspruch genommen. Wer diesen p\u00e4pstlichen Pr\u00e4rogativen nicht zustimmt, so hei\u00dft es am Ende aller vier Kapitel der Konstitution, f\u00fcr den gelte das Anathem, das hei\u00dft, er ist exkommuniziert. Wer auch die Einleitung von\u00a0Pastor aeternus\u00a0liest, stellt allerdings fest, dass nicht das Konzil definierte, sondern der Papst der aktiv Handelnde ist, wenn es explizit hei\u00dft: \u201esacro approbante concilio [\u2026] docemus et declaramus\u00a0\u2013 mit Billigung des Konzils [\u2026] lehren und erkl\u00e4ren wir.\u201c<\/p>\n<p>Unmittelbar nach der Schlussabstimmung wurde das Konzil bis zum 11. November 1870 beurlaubt. Tags darauf brach zwischen Frankreich und Deutschland der Krieg aus. Nach dem Abzug der franz\u00f6sischen Truppen erfolgten am 20. September die Einnahme der Stadt Rom und die Kapitulation des p\u00e4pstlichen Heeres. Das Ende des Kirchenstaats war gekommen. Einen Monat sp\u00e4ter, am 20. Oktober 1870, vertagte Pius IX. das I. Vatikanische Konzil auf unbestimmte Zeit.<\/p>\n<p>Nach dem 18. Juli 1870 war vorerst nicht klar, wie die \u00fcber 60 Bisch\u00f6fe sich verhalten w\u00fcrden, die Rom im Protest verlassen hatten, ohne ein Wort der Zustimmung zu leisten. Sie waren mehrheitlich zun\u00e4chst \u00fcberzeugt, dass die Papstdogmen bei der Fortsetzung des Konzils im November1870 wenn nicht neu verhandelt, so doch im Sinne der Minorit\u00e4t interpretiert und jedenfalls die definierte Lehre im Kontext der weiteren Beratung des Kirchenschemas erg\u00e4nzt werden m\u00fcsse. Vor dem Hintergrund des Deutsch-Franz\u00f6sischen Kriegs, der Vertagung des Konzils, dem Entscheidungsdruck, dem Bisch\u00f6fe in vielen Di\u00f6zesen durch ultramontane Klerus- und Laienkreise ausgesetzt waren, sowie abschw\u00e4chender Interpretationen der Papstdogmen, unterwarfen sich die oppositionellen Bisch\u00f6fe nach und nach \u2013 als letzter 1881 Bischof Strossmayer.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Ein kurzes Wort zum Schluss<\/h3>\n<p>Die Primatslehre des Konzils ging in den\u00a0Codex Iuris Canonici\u00a0von 1917 ein und unver\u00e4ndert in seine Neufassung von 1983. Bei alledem sind die Papstdogmen von 1870 im gr\u00f6\u00dferen Zusammenhang einer jahrhundertelangen, bis ins 11. Jahrhundert, im Anspruch bis ins 5. Jahrhundert zur\u00fcckreichenden Entwicklungsgeschichte zu sehen. Vor allem aber sind die Papstdogmen Ergebnis einer 70-j\u00e4hrigen Vorgeschichte, weil \u00fcberhaupt erst nach dem Wegfall der zentrifugalen kirchlichen Gegengewichte im Zug der Franz\u00f6sischen Revolution in dieser Form m\u00f6glich geworden. Vatikan I hat das jahrhundertealte Ringen des Papsttums mit Konziliarismus, Gallikanismus und Episkopalismus \u00fcber die oberste Leitungsgewalt in der Kirche in extremer Einseitigkeit zugunsten des Papsttums entschieden.<\/p>\n<p>Zeitgleich mit dem definitiven Wegfall des Kirchenstaats war der Bischof von Rom zum absoluten Monarchen erhoben worden, dessen absolutistische Zentralgewalt von keiner anderen Gewalt, auch nicht von einem Allgemeinen Konzil kontrolliert oder gar rechtlich begrenzt werden kann \u2013 und diese Neupolung der Kirchenverfassung mit geoffenbarter Wahrheit theologisch legitimiert.<\/p>\n<p>Das Konzil blieb ein Torso: Die katholische Kirche erhielt eine isolierte Lehre vom Papstamt aufgrund vorverlegter Beschlussfassung und ohne die Einf\u00fcgung in eine ganzheitliche Lehre von der Kirche, wie dies urspr\u00fcnglich vorgesehen war. Die weitere Kl\u00e4rung des Verh\u00e4ltnisses von Papst und Bisch\u00f6fen \u2013 insbesondere die unterlassene klare Umschreibung von Stellung und Funktion der Bisch\u00f6fe \u2013 sowie das Problem der Majorisierung einer Minderheit in Glaubensfragen, blieben als theologische Aufgaben. Das Zweite Vatikanische Konzil hat, wie wir wissen, theologisch hier angesetzt \u2013 doch fehlt seiner Lehre bisher die Umsetzung, wie die seitherige primatiale Praxis und insbesondere die Kirchenregierung der Pontifikate\u00a0Johannes Pauls II. und Benedikts XVI. gezeigt haben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Beschl\u00fcsse des Ersten Vatikanischen Konzils haben die Ekklesiologie der katholischen Kirche gravierend ver\u00e4ndert. In zentralen Fragen blockieren sie die Kirche noch heute. 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