{"id":32387,"date":"2023-07-17T14:36:43","date_gmt":"2023-07-17T12:36:43","guid":{"rendered":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/?media-library=menschenrechte-erosion-einer-idee"},"modified":"2025-12-08T10:48:37","modified_gmt":"2025-12-08T09:48:37","slug":"menschenrechte-erosion-einer-idee","status":"publish","type":"media-library","link":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/mediathek-eintrag\/menschenrechte-erosion-einer-idee\/","title":{"rendered":"Human Rights - Erosion of an Idea?"},"content":{"rendered":"<p>Dass zwischen Menschenw\u00fcrde und Menschenrechten ein Zusammenhang besteht, ist klar. Weniger klar ist jedoch, welcher Zusammenhang genau zwischen beiden besteht. H\u00e4ufig wird angenommen, dass Menschenw\u00fcrde die Menschenrechte begr\u00fcndet und zwar, grob gesagt, in folgendem Sinn: Weil Menschen W\u00fcrde haben, deshalb gelten die Menschenrechte. Ich bin ebenfalls \u00fcberzeugt, dass es einen Zusammenhang zwischen der Idee der Menschenw\u00fcrde und der Idee der Menschenrechte gibt. Allerdings bin ich skeptisch, ob die W\u00fcrdeidee, wenn man sie genau nimmt, diese Begr\u00fcndungsrolle tats\u00e4chlich \u00fcbernehmen kann. Vielmehr scheint es mir gute Gr\u00fcnde daf\u00fcr zu geben, der Idee der Menschenw\u00fcrde eine andere Rolle zuzusprechen, n\u00e4mlich jene, ein Bild davon zu zeichnen, worauf mit den Menschenrechten unter anderem abgezielt wird: und zwar darauf, was f\u00fcr ein Leben es ist, das unter anderem durch die Einhaltung der Menschenrechte erm\u00f6glicht werden soll, n\u00e4mlich ein Leben in W\u00fcrde. Diesen Gedanken m\u00f6chte ich im Folgenden erl\u00e4utern, in dem ich vor allem skizziere, was ein pr\u00e4zises, plausibles Verst\u00e4ndnis des Begriffs der Menschenw\u00fcrde sein kann.<\/p>\n<p>Vorausgeschickt sei dabei noch, dass ich als Moralphilosophin argumentiere. Als solche kann ich den Begriff der Menschenw\u00fcrde anders in den Blick nehmen als Juristen und Juristinnen. Diese m\u00fcssen bei der Erl\u00e4uterung von der \u201eW\u00fcrde des Menschen\u201c \u2013 wie es bekanntlich im Deutschen Grundgesetz hei\u00dft \u2013 und beim Auftauchen verwandter Ausdr\u00fccke in verschiedenen Gesetzestexten immer den gesamten Gesetzestext mitber\u00fccksichtigen. Das hei\u00dft, sie m\u00fcssen bei der Erl\u00e4uterung etwa darauf achten, was mit der Einf\u00fchrung des Begriffs beabsichtigt wurde und welche Folgen eine bestimmte Erl\u00e4uterung f\u00fcr die Konsistenz und das Funktionieren eines Gesetzeswerks hat. Als Moralphilosophin kann ich einen allgemeineren Blick auf den Begriff werfen, in dem seine Verwendungen in der Geistesgeschichte und im Alltag genauso wichtig sind wie die Verwendung im Gesetzestext.<\/p>\n<p>In diesem Sinn beginne ich mit einem Beispiel aus der politischen Welt. Der SPD-Politiker Martin Schulz war im M\u00e4rz des vergangenen Jahres noch Pr\u00e4sident des Europ\u00e4ischen Parlaments. In dieser Rolle hat er damals zu einer, wie er selbst sagte, \u201eungew\u00f6hnlichen Ma\u00dfnahme\u201c gegriffen: Er hat den griechischen Abgeordneten Eleftherios Synadinos aus einer Sitzung ausgeschlossen. Mit sofortiger Wirkung. Vor laufenden Kameras forderte Schulz Synadinos auf, den Saal zu verlassen \u2013 was dieser schlie\u00dflich, unter Protest, tat. Warum hat Schulz zu dieser drastischen Ma\u00dfnahme gegriffen? Synadinos hatte sich am Morgen im Parlament rassistisch diskriminierend \u00fcber T\u00fcrken ge\u00e4u\u00dfert. Schulz sah in diesen \u00c4u\u00dferungen eine schwerwiegende Verletzung der Werte und Grunds\u00e4tze der Europ\u00e4ischen Union und hielt sie deshalb f\u00fcr \u201eunbedingt sanktionierbar\u201c (im Sinne von Artikel 165 der Gesch\u00e4ftsordnung). Es sei ein Zwischenfall, bei dem das Europ\u00e4ische Parlament reagieren m\u00fcsse, das sei \u201eunvermeidlich f\u00fcr die W\u00fcrde des Hauses\u201c.<\/p>\n<p>Dieser Vorfall ist einschl\u00e4gig, wenn man sich \u00fcber die Bedeutung von Menschenw\u00fcrde klar werden will, denn bei diesem Vorfall spielt \u201eW\u00fcrde\u201c in zwei Hinsichten eine Rolle.<\/p>\n<p>Zum einen beruft sich Schulz auf die W\u00fcrde des Europ\u00e4ischen Parlaments. Diese n\u00e4hme Schaden, wenn keine Gegenma\u00dfnahme ergriffen wird, sobald ein Mitglied den Grunds\u00e4tzen dieser Institution nicht entspricht. Diesen Grunds\u00e4tzen widersprochen hat Synadinos, indem er sich abwertend verallgemeinernd \u00fcber \u201edie T\u00fcrken\u201c ge\u00e4u\u00dfert hat, denen nicht anders als \u201emit der Faust\u201c beizukommen sei \u2013 um nur einen harmloseren Teil der \u00c4u\u00dferung zu zitieren.<\/p>\n<p>Zum anderen spielt die W\u00fcrde des Menschen indirekt eine Rolle, insofern sie zu den angesprochenen Werten und Grunds\u00e4tzen geh\u00f6rt. Sie steht im Artikel 1 der Grundrechtscharta der EU als etwas, das zu sch\u00fctzen und zu achten sei. Und eben dagegen verst\u00f6\u00dft der Abgeordnete, wenn er sich diskriminierend gegen\u00fcber T\u00fcrken \u00e4u\u00dfert. Dieser Zusammenhang liegt nahe, auch wenn er nicht ausdr\u00fccklich in der Charta steht. Nicht-Diskriminierung ist eigens der Artikel 21 in der Charta gewidmet, und man kann sich aussuchen, ob es sich im vorliegenden Fall um eine rassistische oder eine Diskriminierung aufgrund von Staatsangeh\u00f6rigkeit handelt. Beides ist ge\u00e4chtet. Diskriminierung ist ge\u00e4chtet, so l\u00e4sst sich die Charta verstehen (Artikel 1 und 21), weil sie die W\u00fcrde von Menschen verletzt.<\/p>\n<p>Wir haben es hier also mit zwei Beispielen von Verwendungsweisen des Wortes W\u00fcrde zu tun; einmal als W\u00fcrde einer Institution, einmal als W\u00fcrde von Menschen. Diese Beispiele sollen dazu dienen, Ihnen meinen Ausgangspunkt f\u00fcr meine folgenden \u00dcberlegungen deutlich zu machen.<\/p>\n<p>Mein Thema ist die Frage, was genau unter \u201eMenschenw\u00fcrde\u201c zu verstehen ist, wor\u00fcber in der Philosophie derzeit eine rege Diskussion herrscht. Um einen Vorschlag dazu zu machen, gehe ich von dreierlei aus. Erstens setze ich \u2013 mit dem Beispiel des Europ\u00e4ischen Parlaments \u2013 voraus, dass wir offensichtlich auch von W\u00fcrde jenseits des Kompositums der Menschen-W\u00fcrde sprechen. Deshalb meine ich, dass es ein allgemeines Verst\u00e4ndnis von W\u00fcrde geben muss, das verschiedentlich verwendet werden kann. Zweitens gehe ich entsprechend davon aus, dass bei einer Erl\u00e4uterung des Begriffs der Menschenw\u00fcrde deutlich werden sollte, inwiefern dieses Kompositum mit der allgemeinen Idee von W\u00fcrde verbunden ist. Drittens soll die Erl\u00e4uterung von Menschenw\u00fcrde selbstverst\u00e4ndlich sowohl konsistent mit m\u00f6glichst vielen anderen normativen Grundannahmen sein als auch m\u00f6glichst viele Ph\u00e4nomene, die wir mit ihr alltagssprachlich beschreiben, angemessen einfangen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Mit diesen Pr\u00e4missen will ich eine kl\u00e4rende Schneise schlagen in das Dickicht der verschiedenen konkurrierenden philosophischen Ans\u00e4tze dazu, und zwar in folgenden Schritten: Zuerst biete ich eine strukturelle Erl\u00e4uterung von dem erw\u00e4hnten allgemeinen Verst\u00e4ndnis von W\u00fcrde an. Der Deutlichkeit halber spreche ich von \u201eW\u00fcrde an sich\u201c. Dann zeige ich, wie bisherige Ans\u00e4tze von Menschenw\u00fcrde daran ankn\u00fcpfen, aber auch, in welche Probleme sie damit kommen. Dabei unterscheide ich zwischen antiken und klassischen Ans\u00e4tzen. Anschlie\u00dfend mache ich einen Vorschlag dazu, den ich \u201eprogressiv\u201c nenne, mit dem man, wie ich zeigen will, die genannten Probleme der bisherigen Ans\u00e4tze vermeiden kann. Dazu geh\u00f6rt, dass man klar herausarbeitet, was die Rolle des Begriffs im moralischen Diskurs sein kann: eine, die eine Begr\u00fcndung von Normen liefert oder eine, die ein Ziel beschreibt, das zu erreichen Normen erm\u00f6glichen sollen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>W\u00fcrde an sich <\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ich unterscheide also zwischen W\u00fcrde an sich und verschiedenen Anwendungen bzw. Einbettungen dieses Begriffs; dazu geh\u00f6rt die W\u00fcrde des Parlaments wie auch die Menschenw\u00fcrde. Zun\u00e4chst zur W\u00fcrde des Parlaments aus dem Eingangsbeispiel: Wenn wir dies als Ausgangspunkt f\u00fcr ein Verst\u00e4ndnis von W\u00fcrde an sich nehmen, ist zun\u00e4chst offensichtlich, dass W\u00fcrde zu haben damit verbunden ist, dass jemand oder etwas gewissen Normen entspricht. Im Beispiel hei\u00dft das: Das europ\u00e4ische Parlament beh\u00e4lt seine W\u00fcrde nur, wenn es darauf achtet, dass seine konstitutiven Grunds\u00e4tze (die in der Grundsatzcharta festgehalten sind) von seinen Mitgliedern (wie nat\u00fcrlich vom Parlament als Ganzem, in Entschl\u00fcssen und \u00e4hnlichem) beachtet werden. Allgemeiner k\u00f6nnen wir sagen: Jemand (oder etwas) hat W\u00fcrde, wenn er, sie oder es sich gewissen Standards entsprechend w\u00fcrdig erweist, und das tut man, indem man in seinem Verhalten gewissen Normen entspricht. Das passt auch zu den Ausdr\u00fccken von \u201ew\u00fcrdigem Verhalten\u201c von Beteiligten auf einer Feierlichkeit und \u00e4hnlichen Beispielen.<\/p>\n<p>Dies kann man als Kerngedanken von W\u00fcrde begreifen. Ich denke jedoch, er muss noch etwas erweitert werden, um auch weitere Konnotationen der W\u00fcrdeidee einzufangen. Zu diesen Konnotationen geh\u00f6rt, so scheint es mir, dass wir nicht bei allen F\u00e4llen von erf\u00fcllten Standards an W\u00fcrde denken, sondern in der Regel nur bei etwas, dem wir einen gewissen Wert oder normativen Status zuschreiben. Das trifft auf das europ\u00e4ische Parlament als zentrales politisches Organ der europ\u00e4ischen Gemeinschaft zu; nicht jedoch beispielsweise auf einen Karnevalsverein oder eine Kinderbande. Das hei\u00dft: W\u00fcrde taucht nicht im Bereich des Trivialen, sondern im Bereich des Wichtigen auf. Au\u00dferdem h\u00e4ngen mit W\u00fcrde in der Regel nicht nur Normen zusammen, die an die W\u00fcrdetr\u00e4ger selbst gerichtet sind, sondern auch welche, die an das Umfeld gerichtet sind. Das liegt daran, dass W\u00fcrdetr\u00e4ger in der Erf\u00fcllung der relevanten Normen oft nicht souver\u00e4n sind, sondern auch abh\u00e4ngig davon sein k\u00f6nnen, wie sie von anderen behandelt werden. So ist das Parlament in seiner W\u00fcrde nicht nur vom Verhalten der eigenen Mitglieder abh\u00e4ngig, sondern auch davon, dass z.B. andere Institutionen seine Funktion im politischen Prozess anerkennen und es dadurch nicht daran hindern, seinen Standards zu entsprechen.<\/p>\n<p>Wenn wir alle diese Konnotationen ernst nehmen, ergibt sich eine Erl\u00e4uterung von \u201eW\u00fcrde an sich\u201c, die sich in folgendem \u00dcberblick schematisch zusammenfassen l\u00e4sst:<\/p>\n<p>W\u00fcrde hat, wer<\/p>\n<p>a) einen gewissen Wert\/Status hat,<\/p>\n<p>b) welcher mit bestimmten Normen verbunden ist und zwar einerseits das eigene Verhalten betreffend und andererseits das Verhalten anderen einem selbst gegen\u00fcber betreffend<\/p>\n<p>c) deren Erf\u00fcllung dazu f\u00fchrt, sich in einer bestimmten Verfassung zu befinden.<\/p>\n<p>Dieses Schema sollte auf verschiedene F\u00e4lle angewandt werden k\u00f6nnen; es kann, wie gesehen, auf Institutionen angewandt werden; wir gehen davon aus, dass es auf Menschen angewandt werden kann und es ist auch nicht von vornherein auszuschlie\u00dfen, dass es auf anderen lebendige Wesen, auf nicht-menschliche Tiere, wie manche auch sagen, angewandt werden kann. Betrachten wir aber zun\u00e4chst den gel\u00e4ufigen Fall, dass es mit Bezug auf Menschen in bestimmten sozialen Rollen ausgef\u00fchrt wird. Ein naheliegendes Beispiel daf\u00fcr ist die Amtsw\u00fcrde des Bundespr\u00e4sidenten. Er besitzt die pr\u00e4sidiale W\u00fcrde, insofern er das im politischen Kontext wertvolle Amt des Bundespr\u00e4sidenten innehat; welches ihn zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet, n\u00e4mlich dem, den Aufgaben und Standards des Amtes gerecht zu werden; und was gleichzeitig mit dem Anspruch an andere verbunden ist, sich so zu verhalten, dass sie die Stellung anerkennen und ihn sich so verhalten lassen, dass er sich angemessen verhalten kann; sodass der Bundespr\u00e4sident schlie\u00dflich, wenn beide Forderungen erf\u00fcllt sind, sich tats\u00e4chlich in einer bestimmten Verfassung befindet, die seine W\u00fcrde im Ganzen letztlich ausmacht.<\/p>\n<p>Wie kann nun die Idee der Menschenw\u00fcrde auf Basis von W\u00fcrde, verstanden im Sinn dieser Gedankenfigur, erl\u00e4utert werden? Was f\u00fcr eine W\u00fcrde kann f\u00fcr alle Menschen gleicherma\u00dfen relevant sein, unabh\u00e4ngig von ihrer sozialen Rolle, ihrem sozialen Status? Nehmen wir an, wir sind uns einig, dass Menschenw\u00fcrde eine grundlegende moralische Kategorie meint, die mit wichtigen moralischen Normen verbunden, also allgemeinen, gleichen und gegenseitigen Normen. Vor diesem Hintergrund gibt es (mindestens) drei verschiedene M\u00f6glichkeiten, menschliche W\u00fcrde zu erl\u00e4utern. Diese stelle ich im Folgenden genauer vor. Ich will sie die antike, die klassische und die progressive Erl\u00e4uterung nennen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Menschenw\u00fcrde nach dem antiken Ansatz: W\u00fcrde als zu verwirklichendes Wesensmerkmal<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Als Vertreter des antiken Ansatzes ist der r\u00f6mische Philosoph Marcus Tullius Cicero zu nennen. Er hat in seinem Werk <em>De officiis <\/em>als erster von der dignitas nicht nur als einer herausgehobenen Stellung von bestimmten Amtstr\u00e4gern mit ihren Rechten und Pflichten gesprochen, sondern hat dieses Modell auf alle Menschen, beziehungsweise den Menschen an sich ausgeweitet (wobei damals freilich Frauen und Sklaven einfach noch unber\u00fccksichtigt blieben). Dabei konnte er alle Elemente des skizzierten Schemas ausf\u00fcllen. Cicero behauptete, dass der Mensch aufgrund seiner Vernunftf\u00e4higkeit einen normativen Status innehabe, n\u00e4mlich eine Stellung oberhalb der Tiere in der Ordnung des Kosmos\u2019. Und deshalb sei der Mensch verpflichtet, diese Vernunft auch auszu\u00fcben, so wie andere angehalten w\u00e4ren, ihn in dieser F\u00e4higkeit anzuerkennen und nicht zu sch\u00e4digen. Wenn beides beachtet w\u00fcrde, k\u00f6nnte der Mensch insgesamt vern\u00fcnftig leben und w\u00fcrde sich damit in einer bestimmten Verfassung befinden. Menschenw\u00fcrde scheint hier verstanden als ein \u201ezu verwirklichendes Wesensmerkmal\u201c, wie ich es in Anschluss an Franz Josef Wetz nennen m\u00f6chte.<\/p>\n<p>Diese Weise, das Schema auszuf\u00fcllen, findet sich auch in der Theologie. So behaupten Thomas von Aquin und andere, der Mensch sei aufgrund seiner Vernunftf\u00e4higkeit Gott \u00e4hnlich wie kein anderes Wesen auf dieser Erde und deshalb mit einem besonderen Wert beschenkt, dessen er sich aber auch w\u00fcrdig erweisen m\u00fcsse \u2013 eben indem er die Vernunft auch aus\u00fcbe und noch gottgleicher werde, als er es durch die Anlage selbst schon ist. Die Schutzanspr\u00fcche sind in diesen Ausf\u00fchrungen gegen\u00fcber den Pflichten gegen sich selbst zweitrangig. Dennoch kann man sie angelegt sehen, wenn man bedenkt, dass gottesf\u00fcrchtig zu leben auch bedeutet, moralisch richtig zu leben, also Regeln f\u00fcr das Verhalten anderen gegen\u00fcber beinhaltet. Und so fallen, k\u00f6nnte man sagen, die beiden oben auseinander gehaltenen Normenbereiche zusammen.<\/p>\n<p>Wichtig f\u00fcr eine Beurteilung dieser Weise, Menschenw\u00fcrde zu erl\u00e4utern, ist jedoch, zu beachten, dass es sich um eine anthropologisch teleologische Gedankenfigur handelt; das hei\u00dft, die Gedankenfigur basiert auf der Annahme, dass der Mensch von seiner Natur her f\u00fcr ein gewisses Ziel bestimmt sei. Genauer nimmt man in diesem Zusammenhang damit an, dass man den Menschen f\u00fcr begabt h\u00e4lt mit einer bestimmten Eigenschaft, die bestimmte Verhaltensnormen begr\u00fcnde; Verhaltensnormen, die darauf abzielen, dass diese Eigenschaft erhalten, ja mehr noch, in der Regel erst ganz entfaltet wird.<\/p>\n<p>Das Problem bei einer solchen Erl\u00e4uterung von Menschenw\u00fcrde ist: Ein solch teleologisches Menschenbild, wie wir es auch von Aristoteles kennen, leuchtet sp\u00e4testens seit Darwin und anderen heute immer weniger ein. So scheint mir: Wir haben nicht mehr die normativen Ressourcen in unseren moralphilosophischen Grund\u00fcberzeugungen, um die skizzierte Gedankenfigur von Menschenw\u00fcrde so auszuf\u00fcllen, wie es fr\u00fcher getan wurde. Es leuchtet weder ein, warum der Mensch als Naturwesen, das er immer bleibt, \u00fcber den Tieren in einer Wertskala stehen sollte. Noch leuchtet ein, warum eine Eigenschaft des Menschen an sich so wertvoll sein sollte, dass sie es unbedingt verdiente, entfaltet zu werden. Wir sind nicht nur zur Vernunft f\u00e4hig, sondern auch zur Grausamkeit. Warum sollte die eine, aber nicht die andere unserer Eigenschaften an sich wertvoller sein als die andere?<\/p>\n<p>Zumindest ist klar: Wenn man kein teleologisches Menschenbild f\u00fcr plausibel h\u00e4lt, dann ist die antike Weise, Menschenw\u00fcrde zu verstehen, nicht \u00fcberzeugend. Entsprechend wurde in den Diskussionen im 20. Jahrhundert das W\u00fcrde-Schema zur Erl\u00e4uterung von Menschenw\u00fcrde nicht mehr in dieser kompletten Weise ausgef\u00fcllt, bei der mit W\u00fcrde ein Sein gemeint w\u00e4re, das zugleich die Begr\u00fcndung f\u00fcr ein Ziel und dieses Ziel selbst w\u00e4re. Vielmehr f\u00fcllt man das Schema auf reduzierte Weise aus. Das hei\u00dft, man konzentriert sich nun auf bestimmte Aspekte und klammert andere eher aus. So kann man zun\u00e4chst den klassischen Ansatz erkl\u00e4ren, den ich im Folgenden skizziere.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Menschenw\u00fcrde nach dem klassischen Ansatz: W\u00fcrde als Wert oder Status, genauer: Recht<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wenn man das teleologische Moment der W\u00fcrde-Idee nicht weitertragen will, hat man zwei Optionen. Anstatt W\u00fcrde als Anfangs- und Endpunkt eines Entfaltungsprozesses mit eigenen inh\u00e4renten Normen zu verstehen, kann man damit nun entweder den Ausgangs- <em>oder<\/em> den Endpunkt bezeichnen. Das hei\u00dft, man konzentriert sich entweder auf W\u00fcrde als Basis, wie ich zusammenfassend sagen will, also W\u00fcrde als Status oder Wert, oder auf W\u00fcrde als Ziel, also auf W\u00fcrde als eine Art von Verfassung, in der sich Menschen befinden k\u00f6nnen. Zu den klassischen Ans\u00e4tzen z\u00e4hle ich alle, die auf W\u00fcrde als Basis fokussieren, also auf W\u00fcrde als Wert oder Status. Davon gibt es verschiedene Varianten. Jedem solchen klassischen Ansatz sind grunds\u00e4tzlich vor allem drei Fragen zu stellen:<\/p>\n<ol>\n<li>Warum hat der Mensch diesen Wert oder Status? Das ist die Frage nach einer zugrundeliegenden Eigenschaft bzw. nach einer ersten normativen Pr\u00e4misse.<\/li>\n<li>Wie h\u00e4ngt dieser Wert oder Status mit spezifischen Normen zusammen?<\/li>\n<li>Um welche spezifischen Normen handelt es sich?<\/li>\n<\/ol>\n<p>Darauf geben verschiedene Ans\u00e4tze verschiedene Antworten. Ich besch\u00e4ftige mich heute mit einer Variante, die es erm\u00f6glicht, die ersten beiden Fragen au\u00dfen vor zu lassen und die griffig und auf den ersten Blick plausibel ist.<\/p>\n<p>Die Idee besteht einfach darin zu sagen, mit Menschenw\u00fcrde ist nichts anderes als ein bestimmter <em>Anspruch<\/em> auf eine bestimmte Behandlung gemeint, wie es etwa Peter Schaber vertritt. Das hei\u00dft, zum Wert\/Status werden die damit verbundenen Normen <em>hinzu<\/em>gezogen, sodass man sagt: Wenn wir von der W\u00fcrde des Menschen sprechen, meinen wir, dass er grunds\u00e4tzlich bestimmte <em>Rechte<\/em> besitzt (wie er von anderen zu behandeln ist). Dieser Ansatz kann erst einmal der Kritik entgehen, die z.B. auch insbesondere R\u00fcdiger Bittner an der Idee der Menschenw\u00fcrde \u00e4u\u00dfert, dass n\u00e4mlich Menschen eine erhabene Stellung inneh\u00e4tten. Von Rechten, zun\u00e4chst moralischen Rechten, wird viel in der zeitgen\u00f6ssischen Moralphilosophie gesprochen. Wie und warum genau diese Menschen zuzuschreiben sind, ist eine eigene Frage, diese aber soll hier au\u00dfen vor gelassen werden, mit einiger Zuversicht, dass sich darauf eine Antwort finden l\u00e4sst.<\/p>\n<p>Bestehen bleibt aber die dritte genannte Frage: Welchen Inhalt hat dieses Recht? Um welche Normen geht es? Bei dieser Frage nun enden die Ans\u00e4tze in der Regel in der einen oder anderen Sackgasse, so ist mein Eindruck. Auf der einen Seite droht, dass der Begriff im moralischen Diskurs \u00fcberfl\u00fcssig wird, auf der anderen Seite droht, dass er auf problematische Weise doppeldeutig verwendet wird. Beides erl\u00e4utere ich im Folgenden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Das Problem der \u00dcberfl\u00fcssigkeit<\/h4>\n<p>\u00dcberfl\u00fcssig wird der Begriff der Menschenw\u00fcrde dann, wenn man eine Strategie in Anschluss an Kant verfolgt. Kant wird h\u00e4ufig so gelesen, dass er mit Menschenw\u00fcrde den spezifischen Wert meint, den Menschen als vernunftf\u00e4hige, das hei\u00dft autonomief\u00e4hige Wesen haben, als welche sie sich selbst Gesetze geben k\u00f6nnen und damit moralf\u00e4hig sind. Denn Moralit\u00e4t ist nach Kant der eigentliche Wert und so hat der Mensch Wert, insofern er moralf\u00e4hig ist. Das hei\u00dft wiederum nichts anderes, als dass Menschen einen spezifischen moralischen Status haben, der mit bestimmten moralischen Regeln verbunden ist; der besagt, was ihnen anzutun verboten und was geboten ist. Genau das w\u00e4re eine erste M\u00f6glichkeit, den Rechtsstatus zu erl\u00e4utern, der in der klassischen Variante die Idee von Menschenw\u00fcrde explizieren soll: Gemeint w\u00e4re das Recht, moralisch ber\u00fccksichtigt zu werden.<\/p>\n<p>Zum Problem kommt es aber, wenn wir uns klar machen: Von diesem Recht wissen wir ohnehin, sobald wir \u00fcberhaupt im moralischen Diskurs sind und annehmen, dass Menschen eben in der Moral zu beachten sind \u2013 anstatt dass ein utilitaristisches Kalk\u00fcl das Ma\u00df aller Dinge w\u00e4re. Dann <em>erinnert<\/em> man mit Verweis auf Menschenw\u00fcrde nur noch einmal daran; man hat einen klangvolleren Namen f\u00fcr eine vorhergehende grundlegende moralische \u00dcberzeugung. F\u00fcr die hier relevante Frage nach dem Inhalt der Rechtsnormen hei\u00dft das: Die Menschenw\u00fcrde betreffenden Normen fallen mit den moralischen Regeln in eins. Mit Menschenw\u00fcrde so verstanden sind keine <em>spezifischen<\/em> moralischen Regeln verbunden, sondern alle, die den Menschen betreffen. Deshalb wird der Begriff in dieser Erl\u00e4uterung \u00fcberfl\u00fcssig. Die Normen, die damit verbunden sind, sind nur die allgemeinen moralischen Normen, wie wir sie in einer im weitesten Sinn deontologischen bzw. vertragstheoretischen Ethik kennen.<\/p>\n<p>Und das halte ich f\u00fcr ein Problem. Es ist n\u00e4mlich dann ein Problem, wenn wir den Begriff der Menschenw\u00fcrde als einen <em>genuin<\/em> bedeutsamen Begriff im moralischen Diskurs stark machen wollen. Und die Verwendungsweisen des Begriffs von Menschenw\u00fcrdeverletzungen sprechen daf\u00fcr, darunter <em>spezifische<\/em> moralische Verletzungen zu verstehen und nicht alle. Jede L\u00fcge oder jeder Diebstahl mag ein moralisches Vergehen sein, aber nicht jede L\u00fcge oder jeder Diebstahl ist eine Menschenw\u00fcrdeverletzung. Oder auch: Jede K\u00f6rperverletzung ist in der Regel ein Versto\u00df gegen die Moral, aber nicht unbedingt gegen die Menschenw\u00fcrde. Folter f\u00fchrt zu Menschenw\u00fcrdeverletzung. Dabei geht es nicht nur um die Gewalt, sondern eine spezifische Gewalt. Diese ist mit einer starken Erniedrigung eines Menschen durch einen anderen verbunden. Solch eine Erniedrigung gibt es auch ohne solche Gewalt: z.B. als die Nazis Juden zwangen, mit Zahnb\u00fcrsten die Stra\u00dfe zu reinigen, wobei sich lauter Gaffer um sie herum sammelten und auf sie herabsahen. Deshalb sollte man auch versuchen, so denke ich, eine genuine Bedeutung von Menschenw\u00fcrde klar zu machen bzw. zu zeigen, welche spezifischen Normen damit verbunden sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Das Problem der Doppeldeutigkeit<\/h4>\n<p>Um zu kl\u00e4ren, was diese spezifischen Normen sind, bietet es sich also an, genauer zu untersuchen, was eine Menschenw\u00fcrdeverletzung bedeutet. Um dazu etwas zu sagen, wird im Rahmen der klassischen Ans\u00e4tze, die mit W\u00fcrde als Basis beginnen, doch wieder mit W\u00fcrde als Ziel Bezug genommen. W\u00fcrde wird dann erl\u00e4utert als das Recht, nicht in seiner W\u00fcrde verletzt oder nicht am Aufrechterhalten seiner W\u00fcrde gehindert zu werden. Auf Anhieb wirkt das wie ein tautologischer Satz, der zirkul\u00e4r wird und deshalb nicht zur Erkl\u00e4rung dessen beitragen kann, was es hei\u00dft, die W\u00fcrde zu achten. W\u00fcrde w\u00e4re dann das Recht, nicht in seiner W\u00fcrde verletzt zu werden, also nicht in seinem Recht, in seiner W\u00fcrde verletzt zu werden usw.<\/p>\n<p>An dieser Stelle muss aber schon klar sein, dass es sich um W\u00fcrde mit zweimal verschiedenen Bedeutungen handeln muss. \u201eW\u00fcrde als Basis\u201c ist das Recht darauf, so behandelt zu werden, dass man in \u201eW\u00fcrde als Ziel\u201c leben kann. H\u00e4ufig wird so nur implizit argumentiert, dann ist es definitiv problematisch, weil es regelm\u00e4\u00dfig zur Verwirrung f\u00fchrt, weil nicht klar ist, wann man von was spricht und was mit was genau gemeint ist. Wenn man es explizit macht, und mit Index oder auf andere Weise den Unterschied markiert, ist es weniger problematisch. Doch dann bleiben zwei Anforderungen, denen eine \u00fcberzeugende Erl\u00e4uterung gen\u00fcgen muss.<\/p>\n<p>Zum einen muss ganz offensichtlich nun eigens entwickelt werden, was unter W\u00fcrde als Ziel zu verstehen ist; also das, was im ersten Schema der dritte Aspekt ist, W\u00fcrde als Verfassung. Daran h\u00e4ngt der Inhalt von Menschenw\u00fcrde als Recht und damit das ganze Prinzip von Menschenw\u00fcrde, das auf W\u00fcrde als Basis aufbaut. Denn bisher sind wir nur soweit, dass man sagen kann: Menschenw\u00fcrde ist das Recht, so behandelt zu werden, dass man in W\u00fcrde leben kann. Wenn man wissen will, um welche Normen es sich genau handelt, muss man ausbuchstabieren, was mit der \u201eW\u00fcrde\u201c, in der man leben kann, gemeint ist. Zum anderen muss man erkl\u00e4ren, warum es wirklich notwendig sein sollte, daran festzuhalten, den Begriff der W\u00fcrde mit zwei ganz verschiedenen Bedeutungen zu belegen. Eine \u00dcberpr\u00fcfung, wie sinnvoll das ist, wird sich unter den Ausgangsannahmen dieses Vortrags auch daran orientieren, wie weit die jeweiligen Verwendungen der Idee von \u201eW\u00fcrde an sich\u201c entsprechen oder nicht.<\/p>\n<p>Ein Vorschlag, der eine Doppelverwendung des W\u00fcrdebegriffs offensiv vertritt, stammt von Ralf Stoecker und Christian Neuh\u00e4user. Sie sprechen in einem j\u00fcngeren Aufsatz insgesamt von Menschenw\u00fcrde als \u201euniversalem Adel\u201c, und darunter zweimal von W\u00fcrde. Einmal von Menschenw\u00fcrde und einmal von \u201eW\u00fcrde im eigentlichen Sinn\u201c (\u201edignity proper\u201c, wie sie schreiben). Allerdings meinen sie mit W\u00fcrde im eigentlichen Sinn nicht ein allgemeines Verst\u00e4ndnis von W\u00fcrde, wie ich es eingangs in dem Schema skizziert habe, sondern das, was in anderen Texten als soziale W\u00fcrde oder kontingente W\u00fcrde bezeichnet wird: einen Begriff also, der gleich eine bestimmte menschliche Verfassung beschreibt.<\/p>\n<p>W\u00fcrde im eigentlichen Sinn wird folgenderma\u00dfen charakterisiert: Sie sei fragil, muss verdient werden und kann verloren werden, ist ungleich verteilt und vielleicht verbunden mit sozialen Bedingungen wie dem sozialen Status. Dagegen setzen sie f\u00fcr Menschenw\u00fcrde Folgendes voraus, dass es sich um ein wesentliches Merkmal der Menschheit handle, angeboren, unverletzlich und von allen M\u00e4nnern und Frauen geteilt werde.<\/p>\n<p>Ziel des Textes von Neuh\u00e4user und St\u00f6cker ist es, einen Zusammenhang zwischen beiden W\u00fcrde-Begriffen aufzuweisen. Das scheint zun\u00e4chst dem Anliegen, das ich an dieser Stelle habe, entgegenzukommen: Ich halte es ja f\u00fcr angebracht, eine beliebige Doppelbedeutung des Begriffs der W\u00fcrde bei der Erl\u00e4uterung von Menschenw\u00fcrde zu vermeiden. Was also ist ihr Vorschlag daf\u00fcr? Der Zusammenhang kann bei ihnen nicht darin bestehen, dass Menschenw\u00fcrde eine bestimmte Art von W\u00fcrde im eigentlichen Sinn ist \u2013 das ist einfach aufgrund der genannten gegens\u00e4tzlichen Eigenschaften nicht m\u00f6glich. So schreiben sie auch explizit, dass Menschenw\u00fcrde keine besondere Art von eigentlicher W\u00fcrde sei, vielmehr:<\/p>\n<p>\u201ehuman dignity [&#8230;] stands for the general value of having dignity proper respected and supported\u201c (308).<\/p>\n<p>Ich verstehe sie so, dass sie Menschenw\u00fcrde als Recht oder Anspruch darauf erl\u00e4utern, auf bestimmte Weise behandelt zu werden, wohingegen W\u00fcrde im eigentlichen Sinn eine Verfassung von Menschen ist, in der sie genau dann sind, wenn dieses Recht erf\u00fcllt ist. Recht oder Anspruch werden hier zwar nicht ausdr\u00fccklich genannt, aber wenn man unter Menschenw\u00fcrde etwas Inh\u00e4rentes, allen Menschen gleich Eigenes versteht, das mit diesem Wert, der hier genannt wird, verbunden ist, so scheint mir dies eine angemessene Lesart.<\/p>\n<p>Wenn das eine angemessene Lesart ist, dann hei\u00dft das, bezogen auf das Problem der Doppeldeutigkeit: Menschenw\u00fcrde und W\u00fcrde im eigentlichen Sinn haben nach diesem Vorschlag <em>begrifflich<\/em> nichts miteinander zu tun. Sie teilen keinerlei Strukturmerkmal. Das eine ist eine abstrakte moralische Gr\u00f6\u00dfe, das andere ist ein konkretes, erlebbares Ph\u00e4nomen. Die Verbindung, die Stoecker und Neuh\u00e4user durchaus betonen wollen, liegt also nur in der Sache, nicht im Begriff. Der sachliche Zusammenhang ist der, dass Menschenw\u00fcrde als das Recht verstanden wird, so behandelt zu werden, dass W\u00fcrde im eigentlichen Sinn respektiert und unterst\u00fctzt wird \u2013 was wohl so zu verstehen ist, dass diese eben nicht verletzt werden soll bzw. dass die n\u00f6tigen Bedingungen von au\u00dfen dazu nicht vorenthalten werden sollen. Dabei stellen sie in Anschluss an Niklas Luhmann heraus, dass hierbei die M\u00f6glichkeit, eine eigene Pers\u00f6nlichkeit zu entwickeln und aufrecht zu erhalten, entscheidend ist.<\/p>\n<p>Mit diesem Ansatz vermeiden Stoecker und Neuh\u00e4user das Problem der \u00dcberfl\u00fcssigkeit, da es nicht um alle, sondern spezifische moralische Normen geht. Allerdings scheint mir das Problem der Doppeldeutigkeit nicht ideal gel\u00f6st. Sie machen die Doppeldeutigkeit zwar explizit und unterscheiden beides, indem sie von Menschenw\u00fcrde einerseits und W\u00fcrde im eigentlichen Sinn andererseits sprechen. Jedoch bin ich der Meinung, man sollte, wenn irgend m\u00f6glich, nicht ein Wort in <em>einem<\/em> Kontext auf zwei ganz verschiedene Weisen erl\u00e4utern, ohne jeden <em>semantischen<\/em>, nur mit einem <em>sachlichen<\/em> Zusammenhang. Zumal es anders m\u00f6glich ist. Ich frage mich einfach, warum man einerseits ausdr\u00fccklich von \u201eW\u00fcrde in eigentlichen Sinn\u201c spricht und andererseits eine Erl\u00e4uterung von \u201eMenschenw\u00fcrde\u201c vorschl\u00e4gt, die mit diesem Begriff semantisch nichts zu tun hat. Soweit ich sehe, gibt es keinen Grund, das <em>Recht<\/em> darauf, in seiner W\u00fcrde gesch\u00fctzt zu werden, <em>selbst<\/em> Menschen<em>w\u00fcrde<\/em> zu nennen. Vielmehr scheint es mir Missverst\u00e4ndnissen im Diskurs Vorschub zu leisten. Und andererseits scheint mir viel daf\u00fcr zu sprechen, auch viel von dem, was Stoecker und Neuh\u00e4user selbst schon ausgearbeitet haben, n\u00e4mlich W\u00fcrde im Sinne von W\u00fcrde als Ziel weiter auszubuchstabieren und zu sagen: Genau das verstehen wir unter W\u00fcrde. Das ist das Ph\u00e4nomen, das sich beschreiben l\u00e4sst, ein fragiles Gut, das wir in unserem menschlichen Leben sch\u00e4tzen. Und weil wir es sch\u00e4tzen, gibt es Gr\u00fcnde, es zu sch\u00fctzen. Deshalb liegt es dann nahe, eine moralische Norm f\u00fcr plausibel zu halten, welche eben diese W\u00fcrde unter Schutz stellt.<\/p>\n<p>Wenn man die \u00dcberlegungen bis hierher plausibel findet, dann spricht also vieles daf\u00fcr, W\u00fcrde als Ziel, genauer als eine Verfassung, ausbuchstabieren. Damit k\u00f6nnte man dann die speziellen Normen benennen, um die es geht, wenn man die Achtung und den Schutz der Menschenw\u00fcrde fordert. Dar\u00fcber hinaus scheint mir die Idee von W\u00fcrde als Verfassung gut daf\u00fcr geeignet, am meisten von dem Schema von W\u00fcrde an sich, wie ich es eingangs skizziert habe, bewahren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>So komme ich zum dritten und damit zu meinem eigenen Vorschlag, wie das Schema von W\u00fcrde an sich f\u00fcr die Idee von Menschenw\u00fcrde ausgef\u00fcllt werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Menschenw\u00fcrde nach dem progressiven Ansatz: W\u00fcrde als Haltung<\/strong><\/h3>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Diesen dritten Vorschlag nenne ich einen progressiven Ansatz. Damit soll keine Wertung verbunden sein, sondern ich suche einen Begriff, der sich von \u201eklassisch\u201c absetzt. Der Vorschlag besteht darin, nicht von W\u00fcrde als Basis auszugehen, sondern sich ganz auf W\u00fcrde als Ziel zu konzentrieren, den W\u00fcrdebegriff also f\u00fcr den dritten Aspekt aus dem Schema zu reservieren: die Verfassung, in der man sich befindet, wenn gewissen Normen entsprochen wird. In anderen Worten: die Verfassung, in der man ist, wenn bestimmte Bedingungen gegeben sind und man diese auf gewisse Weise nutzt.<\/p>\n<p>Wie diese Verfassung zu erl\u00e4utern ist, kann ich hier nur kurz andeuten. Wichtig ist mir, mit dem Bisherigen deutlich gemacht zu haben, dass und warum \u00fcberhaupt ein positives Bild von W\u00fcrde als Verfassung zu zeichnen ist und man nicht nur negativ vorgehen sollte, wie es die bisherigen Ans\u00e4tze, die in diese Richtung gingen, oft getan haben. Etwa, wenn Peter Schaber vom Recht darauf spricht, nicht erniedrigt zu werden. Ich will zeigen, was vorauszusetzen ist, dass es zu einer Erniedrigung kommen kann, und denke, diese ist eben als eine Verletzung dessen zu erl\u00e4utern, was wir W\u00fcrde nennen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Mein Vorschlag lautet, Menschenw\u00fcrde als eine Haltung zu verstehen. Unter einer Haltung verstehe ich grunds\u00e4tzlich eine Art von Selbstverh\u00e4ltnis. In einer Haltung nimmt man ein Verh\u00e4ltnis zu sich selbst ein (das freilich auch im Zusammenhang mit dem jeweiligen Verh\u00e4ltnis zur Welt steht). Genauer spreche ich von der reflexiven Gestaltung von Emotions- und Handlungsdispositionen. Tugenden sind ein Beispiel f\u00fcr Haltungen. Menschenw\u00fcrde ist von Tugenden und Lastern insofern strukturell zu unterscheiden, als sie nicht in der Gestaltung von einzelnen Emotions- oder Handlungsdispositionen besteht, wie es etwa bei der Tugend der Tapferkeit der Fall ist, die die Gestaltung der Dispositionen von Furcht und Tollk\u00fchnheit betrifft, sondern das Verh\u00e4ltnis der Dispositionen insgesamt.<\/p>\n<p>W\u00fcrde hat ein Mensch bzw. in W\u00fcrde lebt ein Mensch, so die erste These der Erl\u00e4uterung, wenn man auf diese Weise der Gestaltung von Dispositionen im Einklang mit sich steht. Dieser Einklang kann noch spezifiziert werden, und damit komme ich wieder auf das Ausgangsbeispiel f\u00fcr W\u00fcrde an sich zur\u00fcck. Dort habe ich gesagt, offenbar hat W\u00fcrde damit zu tun, bestimmten Normen zu entsprechen. Dieser Gedanke kann in verschiedene Formen gef\u00fcllt werden. Das Europ\u00e4ische Parlament bewahrt seine W\u00fcrde, wenn es seinen Grunds\u00e4tzen entspricht. Der Mensch zu Ciceros Zeiten tut es, wenn er sich seiner Stellung im Kosmos entsprechend verh\u00e4lt; der gl\u00e4ubige Christ tut es, wenn er sich gottgef\u00e4llig verh\u00e4lt. F\u00fcr ein s\u00e4kulares, zeitgem\u00e4\u00dfes Verst\u00e4ndnis von Menschenw\u00fcrde schlage ich nun vor, unter W\u00fcrde die Haltung zu verstehen, mit der man lebt, wenn man insofern mit sich in \u00dcbereinstimmung ist, als man seinem eigenen Selbstbild entspricht. Und zwar, das ist auch wichtig: unter anderen Menschen, vor denen man sich als die zeigen kann, die man ist. Insofern hat Menschenw\u00fcrde auch einen sozialen Aspekt.<\/p>\n<p>Zu diesem Selbstbild g\u00e4be es nat\u00fcrlich viel mehr zu sagen. Hier nur ganz kurz: Es ist ein (schwach) normatives Selbstbild gemeint, in dem das enthalten ist, was zu verfehlen f\u00fcr mich bedeuten w\u00fcrde, dass ich mich nicht mehr als die verstehen kann, die ich bin bzw. bisher zu sein glaubte. Es ist also kein rein deskriptives Selbstbild, in dem ich mich zu einem Zeitpunkt richtig beschreiben w\u00fcrde, sondern eines, in dem festgehalten ist, was mir f\u00fcr mein Selbstverst\u00e4ndnis besonders wichtig ist, und zwar auch an Standards, die ich nicht immer erf\u00fclle. Vor allem aber legt es untere Grenzen dessen fest, unter die zu gehen ein Schaden f\u00fcr mich bedeuten w\u00fcrde, insofern es mich nicht mehr als die verstehen lie\u00dfe, die ich zu sein \u00fcberzeugt bin, bzw. die ich \u201eaus ganzem Herzen\u201c sein will, wie es Harry Frankfurt sagen w\u00fcrde. Zugleich darf es nicht als ein idiosynkratisches verstanden werden, also als eines, das inhaltlich v\u00f6llig beliebig und anderen v\u00f6llig unverst\u00e4ndlich sein k\u00f6nnte; vielmehr ist es als ein sozial eingebettetes zu verstehen, wie es sich entwickelt, wenn man in einer moralischen Gemeinschaft aufw\u00e4chst.<\/p>\n<p>Die so beschriebene W\u00fcrde des Menschen ist ein fragiles Ph\u00e4nomen, das auf vielerlei Weise gef\u00e4hrdet ist. Als soziale Wesen sind wir vielfach von anderen Menschen und Umst\u00e4nden abh\u00e4ngig, insofern, als sie uns daran hindern k\u00f6nnen, mit uns selbst im Einklang zu stehen. Wenn Menschen daran gehindert werden, ihre politische, sexuelle oder andere mit starken Werten behaftete Identit\u00e4t zu leben, dann sind das Menschenw\u00fcrdeverletzungen. Wenn Menschen daran gehindert werden, \u00fcberhaupt als Menschen zu leben, da sie wie Vieh in einen Waggon gepfercht werden oder \u00fcber Wochen in einem verschlammten Zeltlager ohne Sanit\u00e4reinrichtungen verbringen m\u00fcssen \u2013 geschweige denn, ohne Nahrung, dann sind das Menschenw\u00fcrdeverletzungen. Und die schlimmsten Verletzungen von Menschenw\u00fcrde sind wohl jene, die den Menschen die M\u00f6glichkeit nehmen, \u00fcberhaupt wieder eine W\u00fcrde aufzubauen, nachdem sie einem einmal genommen wurde, wie unter der Folter, unter der man nicht mehr sein kann, was man je sein wollte, weil man ganz in den H\u00e4nden von anderen ist, vollkommen deren Willen und Grausamkeit ausgeliefert. Folter und anderes k\u00f6nnen Traumata ausl\u00f6sen, die es einem verunm\u00f6glichen, wieder ganz zu sich zu finden, weil man ein St\u00fcck seiner Geschichte nicht in das Bild von sich integrieren kann. Menschenw\u00fcrdeverletzungen im eigentlichen Sinn sind es, wenn die in sich stimmige Verfassung einer Person ge- oder zerst\u00f6rt wird. Dar\u00fcber hinaus gibt es etwas, was ich Menschenw\u00fcrdemissachtungen nennen will. Diese bestehen darin, Menschen daran zu hindern, W\u00fcrde wiederzuerlangen, wenn sie sie verloren haben, oder \u00fcberhaupt erst aufzubauen, wenn sie erst Kinder sind.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund lassen sich auch Diskriminierungen als Menschenw\u00fcrdeverletzung beschreiben. Damit komme ich auf das Anfangsbeispiel zur\u00fcck, die Diskriminierung der T\u00fcrken durch den griechischen EU-Abgeordneten Synadinos. Diskriminierung bedeutet Unterscheidung, Absonderung, Aussonderung; f\u00fcr die Betroffenen bedeutet sie konkret Isolation. Sie verhindert (oder erschwert es zumindest deutlich), dass eine Person mit sich unter anderen im Einklang stehen kann, und zwar insofern, als das, was sie von sich sichtbar machen will, einfach nicht anerkannt, stattdessen missachtet wird. Rassistische \u00c4u\u00dferungen wie die von Herrn Synadinos belegen alle T\u00fcrken mit einem extrem negativen Vorurteil, das ihnen schlechte Eigenschaften zuschreibt und sie von den Standards zwischenmenschlichen und diplomatischen Umgangs ausschlie\u00dft \u2013 v\u00f6llig unangesehen der einzelnen Person und ihrer konkreten Eigenschaften und ihres konkreten Verhaltens. Diese werden darin v\u00f6llig ignoriert und k\u00f6nnen so nicht als die, die sie sind, \u00fcberhaupt in Erscheinung bzw. in Austausch mit anderen treten.<\/p>\n<p>Soweit Andeutungen dazu, wie mit diesem W\u00fcrdeverst\u00e4ndnis klar gemacht werden kann, was die spezifischen Normen sind, die bei Menschenw\u00fcrdeverletzungen nicht beachtet werden.<\/p>\n<p>Diese Erl\u00e4uterung von W\u00fcrde hat eine gro\u00dfe N\u00e4he zu Erl\u00e4uterung von W\u00fcrde als Selbstachtung, wozu es auch schon einige Literatur gibt. \u00dcberhaupt stehe ich hier in der Linie einer Entwicklung philosophischer Gedanken zu Menschenw\u00fcrde, die mit Avishai Margalit begonnen hat und insbesondere von Arnd Pollmann, aber auch Peter Bieri und den zitierten Stoecker und Neuh\u00e4user fortgef\u00fchrt wurde. Im Unterschied zu den zuletzt Genannten aber bezeichne ich nicht auch das Recht darauf, in W\u00fcrde zu leben, als W\u00fcrde bzw. Menschenw\u00fcrde. Menschliche W\u00fcrde ist die Haltung, in der ein Mensch lebt, wenn er seinem Selbstbild entspricht. Wenn er die im Selbstbild enthaltenen Normen entspricht, lebt er in W\u00fcrde \u2013 das ist in Graden m\u00f6glich, es gilt kein ganz oder gar nicht. Wir hatten oben zwei mit W\u00fcrde verbundene Normen unterschieden: die einen das eigene Verhalten betreffend, die anderen das Verhalten anderer einem gegen\u00fcber betreffend. Diese zweiten sind die moralischen Normen, an die wir meist bei Menschenw\u00fcrde denken. Sie sind zwar ausgehend von dem Ph\u00e4nomen der Menschenw\u00fcrde zu verstehen, insofern sie da sind, um es zu erm\u00f6glichen oder zu sch\u00fctzen, aber sie ziehen ihre Begr\u00fcndung nicht allein daraus, sondern m\u00fcssen dar\u00fcber hinaus auf andere normative Ressourcen zur\u00fcckgreifen. Wie das m\u00f6glich ist, das ist eine eigene Geschichte, die ich hier nur ganz kurz andeuten kann.<\/p>\n<p>Die spezifisch moralische Norm, die von der moralischen Orientierungsgr\u00f6\u00dfe Menschenw\u00fcrde ausgeht, kann folgenderma\u00dfen ausformuliert werden: Es ist moralisch geboten, die W\u00fcrde eines jeden Menschen zu achten, d.h. nicht zu zerst\u00f6ren, und das Bem\u00fchen um W\u00fcrde nicht zu verhindern.<\/p>\n<p>Um diese Norm zu begr\u00fcnden, liegt es nahe, von folgenden zwei Pr\u00e4missen auszugehen:<\/p>\n<ol>\n<li>Niemand soll daran gehindert werden, ein gutes Leben zu f\u00fchren, wenn er dabei niemand anderen in relevanter Hinsicht einschr\u00e4nkt.<\/li>\n<li>W\u00fcrde ist wesentlicher Bestandteil eines guten Lebens.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Wenn wir diese beiden Pr\u00e4missen annehmen, dann k\u00f6nnen wir die Norm begr\u00fcnden, dass niemand jemand anderen daran hindern soll, in W\u00fcrde zu leben. Soweit also mein Vorschlag zu Menschenw\u00fcrde als Haltung und einer daran anschlie\u00dfenden moralischen Norm.<\/p>\n<p>Ich hoffe, deutlich gemacht zu haben, wie man mit dem Ansatz von W\u00fcrde als Haltung auf zwei Probleme reagieren kann, die sich bei klassischen Ans\u00e4tzen zur Erl\u00e4uterung des Begriffs stellen. Das war zum einen das Problem der Frage, welche Normen genau mit dem W\u00fcrde-Verst\u00e4ndnis verbunden sind und zum anderen das Desiderat, dass \u201eMenschenw\u00fcrde\u201c semantisch verbunden sein sollte mit \u201eW\u00fcrde an sich\u201c, wie der Begriff auch in anderen Kontexten bzw. in anderen F\u00e4llen angewandt wird. Der L\u00f6sungsvorschlag war, dass man von W\u00fcrde als Haltung spricht und damit ein spezifisches Gut beschreibt, das zu sch\u00fctzen ist: n\u00e4mlich das Gut, in wichtigen Aspekten in Einklang mit sich leben zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Auf diese Konzeption von W\u00fcrde als Haltung trifft nun zu, was ich anfangs angek\u00fcndigt habe: Menschenw\u00fcrde \u00fcbernimmt im moralischen Diskurs eine andere Funktion als es nach der antiken oder klassischen Konzeption der Fall ist und anders, als es \u00fcbliche Intuitionen zum Verh\u00e4ltnis von Menschenw\u00fcrde und Menschenrechte implizieren. So hei\u00dft es nicht: Weil der Mensch bestimmte Eigenschaften hat, ist er besonders wertvoll, so dass ihm bestimmte Rechte zukommen. Sondern: Weil der Mensch bestimmte Eigenschaften hat, ist er auf besondere Weise verletzlich, und um solchen Verletzungen vorzubeugen, m\u00fcssen bestimmte Rechte beachtet werden. Dabei ist selbstverst\u00e4ndlich vorausgesetzt, dass alle Menschen moralisch ber\u00fccksichtigenswerte Wesen sind und dass es vieles gibt, was Menschen anzutun allein deshalb moralisch verboten ist. Um das einzusehen und zu beschreiben, brauchen wir allerdings nicht den Begriff der W\u00fcrde. Der Begriff der W\u00fcrde, so die Hauptthese dieses Textes, ist vielmehr zur Beschreibung eines anderen Ph\u00e4nomens einschl\u00e4gig. Die Idee ist, dass es eine weitere Hinsicht gibt, in der Menschen verletzlich sind, worin sie sich von anderen Wesen, die \u00fcber keine Selbstbilder und die F\u00e4higkeit, dem zu entsprechen, verf\u00fcgen, unterscheiden: Sie k\u00f6nnen in ihrer W\u00fcrde verletzt werden. Diese W\u00fcrde ist als ein Gut ein ganz wesentliches Element des menschlichen Lebens. Menschen darin zu treffen, also sie zu dem\u00fctigen, zu erniedrigen, hei\u00dft, spezielle moralische Verst\u00f6\u00dfe zu begehen. Umgekehrt hei\u00dft, Menschen zu helfen, in W\u00fcrde zu leben, und zwar angepasst an ihre je eigenen individuellen F\u00e4higkeiten dazu beizutragen, dass sie ein gutes menschliches Leben f\u00fchren k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Philosophy Days 2017<\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":2049,"menu_order":1522,"template":"","meta":{"_relevanssi_hide_post":"","_relevanssi_hide_content":"","_relevanssi_pin_for_all":"","_relevanssi_pin_keywords":"","_relevanssi_unpin_keywords":"","_relevanssi_related_keywords":"","_relevanssi_related_include_ids":"","_relevanssi_related_exclude_ids":"","_relevanssi_related_no_append":"","_relevanssi_related_not_related":"","_relevanssi_related_posts":"","_relevanssi_noindex_reason":"","footnotes":""},"class_list":["post-32387","media-library","type-media-library","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","media-library-category-amnesty","media-library-category-armut","media-library-category-fake-news","media-library-category-meinungsfreiheit","media-library-category-menschenrechte","media-library-category-menschenwuerde","media-library-category-religionsfreiheit"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.3 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Menschenrechte - Erosion einer Idee? 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