{"id":32389,"date":"2023-07-17T14:36:44","date_gmt":"2023-07-17T12:36:44","guid":{"rendered":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/?media-library=christentum-und-saekularitaet"},"modified":"2025-12-08T11:42:23","modified_gmt":"2025-12-08T10:42:23","slug":"religion-und-recht","status":"publish","type":"media-library","link":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/mediathek-eintrag\/religion-und-recht\/","title":{"rendered":"Religion und Recht"},"content":{"rendered":"<p>Eugen Biser kennt unsere s\u00e4kularisierte und zugleich um Menschlichkeit bem\u00fchte Welt. In diesem Bewusstsein widmet er sein liebens-w\u00fcrdiges Christentum dem Menschen. Er definiert den Auftrag des \u201enoch in den Kinderschuhen steckenden\u201c, also am Anfang seines Wirkens stehenden Christentums, sucht den Menschen die Angst zu nehmen, ihnen Hoffnung zu geben, ihnen die Begegnung mit Gott zu erschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Diese ermutigende Theologie ist von gro\u00dfer Bedeutung f\u00fcr das Gelingen einer freiheitlichen Gesellschaft. Als Jurist darf ich Ihnen dieses f\u00fcr das Verh\u00e4ltnis von Religion und Recht verdeutlichen. Beide haben einen gemeinsamen Auftrag, st\u00fctzen sich auf gemeinsame Urspr\u00fcnge, denken und verstehen den Menschen nach einem \u00e4hnlichen Menschenbild.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Das Menschenbild<\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Das Christentum lehrt, dass Gott seinen Sohn in die Welt geschickt hat, um dort Mensch zu sein und die Menschen zu erl\u00f6sen. Dieses Menschenbild pr\u00e4gt das gesamte Wirken Eugen Bisers als Wissenschaftler, als Autor, als P\u00e4dagoge, als Prediger und als Dialogpartner. Wenn Gott Mensch geworden ist und durch sein Menschsein den Menschen erl\u00f6st hat, gewinnt der Mensch eine W\u00fcrde und eine Freiheit, in der er seine Individualit\u00e4t entfaltet. Diese Rechte kommen dem Menschen allein deshalb zu, weil er Mensch ist. Einen radikaleren Freiheits- und Gleichheitssatz gibt es in der Rechtsgeschichte nicht. Die modernen s\u00e4kularen Staatsverfassungen sprechen von angeborenen Menschenrechten, die unantastbar, unver\u00e4u\u00dferlich und unverletzlich sind. Religion und Recht widmen sich so dem Menschen, suchen seine Freiheit zur Wirkung zu bringen, sehen in der autonomen Person ein Ma\u00df der Gerechtigkeit.<\/p>\n<p>Dabei st\u00fctzen sich Theologie und Recht auf Texte, die Bibel und die Verfassungsurkunde, denen sie hervorgehobene Autorit\u00e4t und Geltung zusprechen, die sie f\u00fcr die Gegenwart weiterdenken, f\u00fcr die Zukunft vorausschreiben, vorschreiben. So entwickeln sich bestimmte Denkweisen, Theorien, die den Text begreifen, verstehen und erneuern wollen. Diese Theorien m\u00fcssen \u00fcberzeugen. Daneben entfaltet sich aber auch eine Dogmatik, die sich auf den geschriebenen Text beruft und deshalb beansprucht, an dessen Rang und Verbindlichkeit teilzuhaben. Doch sind beide Wissenschaften bem\u00fcht, subjektive Festschreibungen, zeitbezogene Fixierungen und machtbegr\u00fcndende Kompetenztitel zu vermeiden, den Text weiterhin atmen, sich entwickeln und erneuern zu lassen. Die Bibel wie der Verfassungstext sind gespr\u00e4chsbereit und antwortoffen. Religion braucht den Prediger, Recht den Richter.<\/p>\n<p>Religion und Recht vertrauen dem Menschen. Eugen Biser erwartet vom Menschen die F\u00e4higkeit zum grenzenlos Guten. Glaube ist insofern \u201edie schon realisierte Utopie\u201c. Die Verfassung bringt jedem Menschen Freiheitsvertrauen entgegen, st\u00fctzt dieses Vertrauen aber durch die Ordnung des Rechts.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Der gemeinsame Auftrag: Frieden und Freiheit<\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Eugen Biser betont einerseits die befreiende Botschaft des Christentums. Gott hat seinen Sohn gesendet, damit er uns von den mosaischen Gesetzen und seinen Zw\u00e4ngen befreie. Diese Freiheit ist eine Freiheit vom Gesetz. Andererseits betont Biser, dass der Gottessohn \u201eFrieden auf Erden\u201c hinterlassen habe, der Weltfrieden nicht von der Kunst der Politiker oder der Kraft der Vernunft zur Verst\u00e4ndigung und Vers\u00f6hnung zu erwarten sei, sondern von dem erbarmenden Eingriff Gottes in ein leidvolles Weltgeschehen. Das Recht ist heute erfolgreich auf dem Weg, eine verbindliche Friedensordnung zu schaffen, die Kriege beendet, die Waffen schweigen l\u00e4sst und ihre Zahl und Zerst\u00f6rungskraft begrenzt. Vor allem aber sucht das Recht die V\u00f6lker zu vers\u00f6hnen und in Gemeinsamkeiten miteinander zu verbinden, um dem Entstehen von Krieg und Terror vorzubeugen. Dieses Recht ist nicht Gegner, sondern Garant von Frieden und Freiheit. Es schafft Frieden, der in der Freiheit der Menschen wurzelt. Das Recht b\u00e4ndigt Macht und begr\u00fcndet Macht, dient der Freiheit, kann aber auch Freiheit gef\u00e4hrden.<\/p>\n<p>Unsere Sprache kennt den sch\u00f6nen Begriff \u201eRechtsquelle\u201c. Das Recht ist \u2013 wie das Wasser \u2013 im Dunkel des Berges schon entstanden, wird dann beim Heraustreten an der Quelle f\u00fcr den Menschen sichtbar und begreifbar, wird dort durch die Kunst des Menschen verfasst, so dass nichts verlorengeht oder verschmutzt wird, wird so zu einem notwendigen Mittel menschlichen Lebens, zu einem Lebensmittel. Recht ist also in seinen Kerninhalten nicht von einer Obrigkeit gesetzt oder von einem Parlament gewollt, sondern vorgefunden. Daraus erw\u00e4chst die Autorit\u00e4t des Rechts.<\/p>\n<p>Diese Autorit\u00e4t des Rechts und des \u00dcberbringers von Recht ist unangreifbar, wenn Gott die zehn Gebote Moses auf Tafeln \u00fcberreicht und ihn beauftragt, diese den Menschen zu geben. Dieses \u201eg\u00f6ttliche\u201c Recht pr\u00e4gt oder entspricht dem Rechtsempfinden des Menschen, der einem Hang zum Guten folgt, in dessen Gewissen der g\u00f6ttliche Rechtstifter und Rechtsprecher wirkt. Dieses insbesondere von Thomas von Aquin betonte nat\u00fcrliche Recht und die dem Menschen innewohnende Moral erlauben die Unterscheidung von Gut und B\u00f6se durch das Menschsein und damit f\u00fcr die Menschheit. Die Einsicht des Gesch\u00f6pfes in den Plan des Sch\u00f6pfers l\u00e4sst uns in dieser Vernunft das begreifen und verstehen, was uns \u2013 so Eugen Biser \u2013 eingestiftet ist. Die Aufkl\u00e4rung wird von der \u201eVernunftnatur\u201c des Menschen sprechen, die menschliche Ratio als unbestechlichen \u201eGerichtshof\u201c (Kant) anrufen, der Handlungsma\u00dfst\u00e4be und Handlungen als gut oder b\u00f6se beurteilen kann.<\/p>\n<p>Der Kern dieses Denkens ist die W\u00fcrde in Freiheit, die alle Menschen beanspruchen. In Freiheit und W\u00fcrde sind die Menschen alle gleich. Wenn allerdings die USA gegenw\u00e4rtig eine Politik nach dem Prinzip des \u201eDeal\u201c zu machen suchen, sie also nur demjenigen geben, der eine Gegenleistung erbringt, so sind die Bed\u00fcrftigen und die Entwicklungsl\u00e4nder, die sich mangels Zahlungskraft nicht an diesem G\u00fctertausch beteiligen k\u00f6nnen, von Vornherein von dem Politikgeschehen ausgenommen. Dieses widerspricht aller Vernunft und christlichen Einsicht.<\/p>\n<p>Unsere s\u00e4kularisierte, von einem Gottesglauben losgel\u00f6ste rechtliche Welt werden wir mit dem Hinweis auf ein \u201eg\u00f6ttliches\u201c Recht nicht beeindrucken k\u00f6nnen. Doch wir werden die Gemeinsamkeit in den Rechtsfolgen \u2013 die generationen\u00fcbergreifende Verbindlichkeit der Elementarprinzipien des Rechts \u2013 hervorheben und den darin angelegten gemeinsamen Auftrag f\u00fcr Kirche und Staat betonen. Wir beanspruchen f\u00fcr die \u201euniversalen Menschenrechte\u201c weltweite Geltung unabh\u00e4ngig vom Willen der jeweiligen rechtsetzenden staatlichen Autorit\u00e4t. Das Grundgesetz setzt f\u00fcr seine Kerninhalte Unab\u00e4nderlichkeit voraus, mag auch die verfassungs\u00e4ndernde Gewalt eine \u00c4nderung wollen. Damit sind unverr\u00fcckbare rechtliche Selbstverst\u00e4ndlichkeiten angesprochen, die von der Religion und einer freiheitlichen Demokratie immer wieder best\u00e4tigt und fundiert werden m\u00fcssen. Das Wort von den \u201euniversalen Menschenrechten\u201c ist eine appellative Feststellung, die nicht eine schon erreichte Weltgeltung der Menschenrechte behauptet, sondern diese Weltgeltung erreichen will. Auch kann das Grundgesetz mit seiner Unab\u00e4nderlichkeitsgarantie nur seine Identit\u00e4t sichern, sich aber nicht gegen revolution\u00e4re Zerst\u00f6rungen dieser Verfassung abschirmen. Dennoch ist diese Friedensordnung, die sich auf die W\u00fcrde und Freiheit jedes Menschen st\u00fctzt, eine Existenzbedingung der modernen Welt, die in der Realit\u00e4t von Krieg und Terror, Naturkatastrophen und V\u00f6lkerwanderungen, eines erbitterten Kampfes zwischen Geld und Kultur eine Orientierung braucht. Diese zu geben ist Auftrag von Staat und Kirche.<\/p>\n<p>Das Staatsrecht sucht Frieden und Freiheit im Prinzip der Demokratie zu gew\u00e4hrleisten. In dieser Staatsform bestimmt der B\u00fcrger als W\u00e4hler in strikt formaler Gleichheit, wer die Herrschaft im Staat innehaben, f\u00fcr ihn als Repr\u00e4sentant politisch entscheiden soll. Die Parteien stellen die Kandidaten auf. Der W\u00e4hler w\u00e4hlt aus den Kandidaten die Mandatstr\u00e4ger, die dann im Bundestag frei, an Auftr\u00e4ge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich \u2013 so sagt es das Grundgesetz \u2013 Politik gestalten sollen. Wenn nun aber die so Gew\u00e4hlten ihren Auftrag nicht wahrnehmen, die Entscheidung \u00fcber die Regierungsbildung vielmehr einer Gruppe \u2013 ihrer \u201eParteibasis\u201c \u2013 \u00fcberlassen, so werden Parteimitglieder mit Sonderentscheidungsrechten ausgestattet, obwohl sie vom Staatsvolk niemals gew\u00e4hlt worden sind. Der entscheidungsberechtigte B\u00fcrger k\u00f6nnte dieses Vorzugsabstimmrecht nur gewinnen, wenn er in diese Partei eintr\u00e4te, also in vielen F\u00e4llen eine Parteimitgliedschaft entgegen seinem politischen Willen begr\u00fcndete. Zudem m\u00fcsste er sich sein Sonderabstimmrecht durch Beitragszahlung \u201eerkaufen\u201c. Ich w\u00fcrde gerne mit Eugen Biser diskutieren, was er zu dieser Verr\u00fcckung der Menschenrechte in seiner helfenden, therapeutischen Theologie einzuwenden h\u00e4tte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Freiheitsvertrauen: Dialog statt Dekret<\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Im Ringen um die unverletzlichen und unver\u00e4u\u00dferlichen Menschenrechte sagt Eugen Biser auch etwas zu dem Weg, zu der Methode, wie wir dieses stets anzustrebende, aber nie g\u00e4nzlich erreichbare Ziel einer Gerechtigkeit in Frieden und Freiheit verwirklichen k\u00f6nnen: Mehr Dialog als Dekret. Das Recht, die Gerechtigkeit wird eher im Innern des Menschen, seinem Gewissen, seiner Seele, entfaltet als von au\u00dfen durch Befehl und Zwang an ihn herangetragen. Gerechtigkeit baut auf Freiheitsvertrauen, nicht auf Freiheitsargwohn. Hier liegt ein elementar moderner Gedanke der Verfassungsstaaten, die Freiheit garantieren, aus diesem Freiheitsprinzip eine Friedenserwartung ableiten. Wenn der Mensch seine Freiheit unfriedlich wahrnimmt, wird der Frieden nicht gelingen. Wenn er seine Freiheit in einem Kriegsgebiet entfalten soll, ist ihm trotz Freiheitsbereitschaft der Weg zur Freiheit versperrt.<\/p>\n<p>Dieses Grundvertrauen in einen zum Guten bereiten, zur Freiheit f\u00e4higen Menschen wird in Staatsverfassungen zerst\u00f6rt, die dem B\u00fcrger grunds\u00e4tzlich mit Argwohn begegnen. China erprobt gegenw\u00e4rtig in einzelnen Kantonen ein Anstandsregister. Jeder B\u00fcrger wird mit einer Ausgangspunktzahl ausgestattet. Durch Wohlverhalten kann er seinen Punktebestand mehren, durch Fehlverhalten mindern. Unterschreitet sein Punktestand eine bestimmte Mindestgrenze, wird dieses ver\u00f6ffentlicht. Der Betroffene steht am Pranger. Dieser Staat beobachtet, lenkt und straft den Menschen aus dem Verborgenen.<\/p>\n<p>Der Rechtsstaat sucht demgegen\u00fcber den Dialog. Er verbietet jedem Menschen die Gewaltanwendung, beendet Faustrecht und Fehde, entwaffnet in Europa die Menschen. Er sucht jeden Streit allein in sprachlicher Auseinandersetzung zu schlichten. Grunds\u00e4tzlich verst\u00e4ndigen sich die Menschen im Konfliktfall durch den Dialog, erwarten, wenn dieser misslingt, eine verbindliche Entscheidung durch die Rechtsprechung, die Kl\u00e4ger und Beklagten rechtliches Geh\u00f6r gew\u00e4hrt und auf dieser Grundlage Recht spricht und Recht begr\u00fcndet.<\/p>\n<p>Der Rechtsstaat erm\u00f6glicht diese Friedlichkeit, indem er Grundsatzfragen, die Krieg und Streit verursacht haben, ausdr\u00fccklich offenl\u00e4sst. Dieses gilt insbesondere f\u00fcr die Frage nach dem wahren Gott und der wahren Religion. Der Staat ist weltanschaulich neutral, garantiert seinen B\u00fcrgern die Religionsfreiheit, erwartet damit aber auch, dass die den Menschen bedr\u00e4ngende Frage nach seiner Endlichkeit, nach dem Sinn seines Lebens, nach der Wahrheit in der freien Gesellschaft beantwortet wird. Religion und Kirchlichkeit bleiben f\u00fcr den Menschen und das Leben des Menschen in Gemeinschaft unverzichtbar. Ihre Ma\u00dfst\u00e4be, Lehren und Riten werden aber von Staat und Recht nicht beeinflusst, sondern im freien Dialog der Menschen bestimmt und unterschiedlich entfaltet. Dieses Fundament f\u00fcr eine freiheitliche Friedensordnung, f\u00fcr unser Recht, unseren Staat errichten die freien Menschen.<\/p>\n<p>Auch dieser Dialog hat einen Ursprung im Christentum wie in der Aufkl\u00e4rung. Der Christ begegnet einem Gott, der den Menschen unmittelbar erleuchtet, ihm eine selbstbewusste, ma\u00dfstabssichere Freiheit gibt. Die Aufkl\u00e4rung verhei\u00dft Erleuchtung durch sittliche Vernunft, also ebenfalls nicht in beliebiger, sondern in gebundener Freiheit. Christliche Erleuchtung f\u00fchrt eher zur Selbstlosigkeit, Aufkl\u00e4rung eher zur Selbstverwirklichung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Entfremdung von Staat und Kirche trotz gemeinsamen Erfolges<\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Eugen Biser stellt mit seiner Lehre von Christus als dem Sohn Gottes den \u201eFrieden auf Erden\u201c und die \u201eFreiheit auf Erden\u201c als gleichrangige Ziele des menschlichen Strebens und der menschlichen Entwicklung in den Mittelpunkt seiner Theologie. In der Freiheit ist die Kernhoffnung des modernen Menschen definiert, der sich nach Offenheit, nach dem Raum f\u00fcr ein freies Atmen, ein freies Denken, Sprechen und Handeln, nach der Ungebundenheit der Entdeckungsfreude und der Entfaltungsfantasie sehnt, der sein Leben selbstverantwortlich gestalten will.<\/p>\n<p>Das Christentum erlebt mit der Verk\u00fcndung der Menschen- und B\u00fcrgerrechte in der zweiten H\u00e4lfte des 18. Jahrhunderts einen historisch einmaligen Erfolg. Es h\u00e4tte die Erneuerer in den USA und die Revolution\u00e4re in Frankreich eigentlich dankbar umarmen m\u00fcssen. Doch die politische Realit\u00e4t stand dem entgegen. Insbesondere die Franz\u00f6sische Revolution k\u00e4mpfte gegen den Feudalismus und damit auch gegen die Kirche. Die Revolution war angetreten mit dem politischen Fanal \u201eFreiheit, Gleichheit, Br\u00fcderlichkeit\u201c. Doch aus der Br\u00fcderlichkeit unter allen Menschen \u2013 einem fundamentalen Integrationsgedanken \u2013 wurde bald die Unterscheidung zwischen Br\u00fcdern und Staatsfeinden. Andersdenkende wurden ausgegrenzt. Die Freiheitsbewegung nahm den Weg zu Guillotine, Diktatur und Krieg. Die vier nach der Franz\u00f6sischen Revolution geschriebenen Verfassungen sprechen nicht mehr von der Br\u00fcderlichkeit, sondern von \u201eFreiheit, Gleichheit, Sicherheit\u201c. Das sind wohl realistischere, rechtlich erreichbare Ideale, die bis heute wirken. Sie haben aber nicht die Kraft gehabt, die holprigen Wege, die Staat und Kirche in ihrem gemeinsamen Dienst an den Menschenrechten auseinander f\u00fchrten, wieder zu einem gemeinsamen Auftrag zu f\u00fchren, der auf getrennten Wegen zu erf\u00fcllen ist.<\/p>\n<p>Doch wenn nun im 21. Jahrhundert die Menschenrechte einen gl\u00e4nzenden Erfolg erleben, insbesondere in Europa 47 Staaten der europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention beigetreten sind und sich der Gerichtsbarkeit in Stra\u00dfburg unterworfen haben, ist es hohe Zeit, dass die christlichen Kirchen mit den Staaten zusammen f\u00fcr diese Entwicklung danken, sie in Festen und Hoch\u00e4mtern feiern, sie diese Gew\u00e4hrleistungen als Inhalt des Verfassungsrechts und als Kernanliegen der christlichen Botschaft im Denken der Menschen fest verankern.<\/p>\n<p>Auch f\u00fcr das Prinzip einer verantwortlichen Freiheit m\u00fcssen Staat und Kirche immer wieder k\u00e4mpfen. Wir erziehen unsere Kinder heute zur Unverantwortlichkeit. Wenn in den digitalen Medien jedermann in der Anonymit\u00e4t Hass, H\u00e4me und Gewalt verbreiten, z.B. seinen Lehrer verleumden kann, ohne zur Verantwortung gezogen zu werden, widerspricht dieses fundamental der Freiheitsidee. Jeder hat das Recht zur freien Meinungs\u00e4u\u00dferung. Er steht aber mit seinem Gesicht und seinem Namen f\u00fcr jedermann erkennbar f\u00fcr das, was er sagt. Wenn hingegen die Veranstalter von digitalen Plattformen die Anonymit\u00e4t, die technisch einfach vermeidbar w\u00e4re, zum Gesch\u00e4ftsmodell machen, ist dieses ein Gesch\u00e4ft gegen die Freiheit.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Die \u00e4u\u00dfere und die innere Freiheit<\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der christliche Glaube st\u00e4rkt den Gestaltungswillen und die Freiheitsverantwortung des Menschen, ist Antrieb zur Freiheit, ermutigt zum Wagnis der Freiheit. Freiheit ist anstrengend und steckt voller Risiken. In eindringlicher Weise handelt Eugen Biser \u2013 aus seiner eigenen Kriegserfahrung \u2013 auch von der Verst\u00f6rung, der Angst, der Einsamkeit des Menschen. Wenn er diesem Menschen sagt, das Christentum bringe gerade ihnen eine \u201eheilbringende\u201c Antwort, sei \u201etherapeutisch\u201c, so ist damit der Mensch nicht strukturell als krank definiert, sondern als begegnungsbed\u00fcrftig, auf innere Erleuchtung angewiesen. \u201eDas Gegenteil von Glaube ist nicht Unglaube, sondern Angst.\u201c Der Glaube nimmt dem Menschen die Angst, ermutigt ihn, vor aller Augen frei zu sein, zu seiner freien Entscheidung zu stehen, grunds\u00e4tzlich auch seine Entscheidung als gut zu empfinden, weil er sie verantwortlich getroffen hat.<\/p>\n<p>In dieser Ermutigung zur Freiheit \u00fcbernehmen Staat und Kirche unterschiedliche Aufgaben. Der Rechtsstaat sichert mit seinem Recht die \u00e4u\u00dfere Ordnung, gew\u00e4hrt dem Menschen nicht \u201eFreiheit\u201c, sondern definierte \u2013 begrenzte \u2013 Freiheitsrechte, enth\u00e4lt sich aber strikt jeder moralischen Beurteilung und Weisung. Diese Staatsverfassung setzt auf die innere Freiheit des Christen und Menschen, die Freiheit in Sittlichkeit, das Handeln nach verallgemeinerungsf\u00e4higen Ma\u00dfst\u00e4ben, die der Mensch in seinem Gewissen, seiner Verantwortlichkeit, auch seiner Schuldf\u00e4higkeit entwickelt. Je mehr der B\u00fcrger die F\u00e4higkeit zur sittlichen Freiheit entwickelt, desto weniger braucht der Staat Freiheit durch Recht und Rechtszwang zu begrenzen. Wenn der Kaufmann ehrbar, der Wettbewerb lauter, die Wissenschaft wahrheitsbewusst und wahrheitssensibel, der B\u00fcrger anst\u00e4ndig und der Sportler fair ist, kann sich das Recht auf die Gew\u00e4hrleistung, Organisation und F\u00f6rderung der Freiheit beschr\u00e4nken. Je mehr der B\u00fcrger aber andere verletzt, den Frieden st\u00f6rt, er das Ma\u00df verliert und die Herrschaft \u00fcber sich selbst schwindet, desto mehr muss das Recht Ordnung schaffen und Freiheit begrenzen. Ein erfolgreiches Christentum er\u00fcbrigt viele Regeln des Rechts, erlaubt dem Staat, sich auf die Gew\u00e4hrleistung der Freiheit zur\u00fcckzunehmen und auf die Vielfalt eigenverantwortlicher Freiheit der Menschen zu setzen. Der freiheitliche Staat profitiert von der inneren Bindung des Christen, der christlichen Moral.<\/p>\n<p>Allerdings bekr\u00e4ftigt Eugen Biser das Wort: \u201eDas Christentum ist keine moralische, sondern eine mystische Religion.\u201c Dieser Einspruch gegen eine moralisierende Dogmatik widerspricht aber nicht christlichen Verhaltenslehren und Verhaltensverantwortlichkeiten, die als \u201eMoral\u201c den Menschen innerlich binden. Er lehrt eher das Staunen vor dem Geheimnis unmittelbarer Gotteserfahrung, das den Menschen erleuchtet und ihm Ma\u00dfst\u00e4be gibt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Die Organisationslehre: Vom Autorit\u00e4ts- zum Verstehensglauben<\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Im Menschenbild Eugen Bisers sind auch seine Vorstellungen von der Obrigkeit, von Kirche und Staat angelegt. Er sagt: \u201eIch sehe eine Wende vom Gehorsams- und Autorit\u00e4tsglauben zum Verstehensglauben.\u201c Diese Glaubenslehre wendet sich zun\u00e4chst an Kirche und Papst \u2013 heute eher an die Kurie \u2013, l\u00e4uft aber auch der Entwicklung der Staatstheorie parallel und bietet damit erneut einen Anlass, Staatsrecht und Glauben wechselseitig zu entfalten.<\/p>\n<p>Die Staatstheorie sieht die Menschen zun\u00e4chst als W\u00f6lfe, die sich im st\u00e4ndigen Krieg untereinander gegenseitig zerst\u00f6ren. Dieses Menschenbild fordert eine Obrigkeit, die alle ihr anvertrauten W\u00f6lfe als Untertanen vorbehaltlos beherrscht und damit die Sicherheit eines \u00e4u\u00dferen Friedens garantiert. Doch ein solcher absoluter Herrscher kann seinerseits Krieg gegen seine Untertanen f\u00fchren, sie unterdr\u00fccken, entrechten und t\u00f6ten. Deshalb muss das Staatsrecht auch garantieren, dass die Obrigkeit dem freien Menschen nicht das ihm Eigene \u2013 sein Leben, seine Freiheit, sein Verm\u00f6gen \u2013 nimmt und ihm keinen Schaden zuf\u00fcgt. Das Staatsrecht organisiert eine Gewaltenteilung, stattet die Menschen mit Menschenrechten aus, gibt ihnen schlie\u00dflich die M\u00f6glichkeit einer Verfassungsgerichtsbarkeit, vor der der Einzelne in Waffengleichheit mit der Obrigkeit seine Rechte durchsetzen kann.<\/p>\n<p>Wenn der Mensch nicht Wolfsmensch ist, den der Staat in seine Schranken zu weisen hat, sondern Verantwortungsmensch, der im Verfassungsstaat mit angeborenen und unverletzlichen Rechten ausgestattet ist, so ist auch diese gemeinsame Botschaft von Staatsverfassung und Christentum von besonderer Aktualit\u00e4t. Die Europ\u00e4ische Union, die zwischen den Machtbl\u00f6cken der Vereinigten Staaten und Chinas einen neuen Auftrag zu \u00fcbernehmen hat, ringt gegenw\u00e4rtig zwischen den Prinzipien der Mehrheitsdemokratie und dem vertraglichen Konsens. Das Mehrheitsprinzip ist f\u00fcr die unterlegene Minderheit nur ertr\u00e4glich, wenn der Mensch nicht Wolf, sondern berechtigter Verantwortungstr\u00e4ger ist, er gegen\u00fcber einer Mehrheit die Sicherheit hat, dass seine Minderheitsrechte gesch\u00fctzt werden und er in Zukunft zur Mehrheit geh\u00f6ren kann. Dieses ist das Prinzip des Verfassungsstaates. Im Staatenverbund wie der Europ\u00e4ischen Union hingegen begegnen sich die Staaten grunds\u00e4tzlich in Vertragsfreiheit, sind ungebunden, soweit sie sich vertraglich nicht gebunden haben. Wenn nun au\u00dferhalb der vertraglichen Bindungen neue Finanzfonds als Dauereinrichtung der Umverteilung geschaffen werden sollen, bliebe die Minderheit ohne Rechte. Es wird sich eine Mehrheit bilden, die sich als finanziell bed\u00fcrftig definiert, um dann die Minderheit, die als reich definiert wird, auszubeuten. Hier sichert allein der vertragliche Konsens hinreichende gegenseitige Verantwortlichkeit. Wenn wir christlich k\u00fchne Hoffnungen wagen, k\u00f6nnte das Christentum in diese Debatte eine Kultur des Ma\u00dfes hineintragen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Vertrauen in den begrenzten Menschen<\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die These Eugen Bisers, er sehe eine Wende vom Gehorsams- zum Verstehensglauben, r\u00fchrt an dem Kern des modernen Staats- und Kirchenverst\u00e4ndnisses. Auch der Staat wird heute weitgehend als eine Autorit\u00e4tsorganisation verstanden, die dem freien Menschen Ma\u00dfst\u00e4be setzt, Gebote und Verbote vorgibt. Das Vertrauen auf die innere Freiheit ist im Schwinden. Fehlentwicklungen in der Weltwirtschaft, im Finanzmarkt, auch in Wissenschaft und Technik, wenn sie mehr Fortschritte des K\u00f6nnens, weniger des D\u00fcrfens erzielen, best\u00e4rken den Ruf nach Autorit\u00e4ten. Doch hier macht gerade das Christentum, insbesondere Eugen Biser, die im Menschlichen angelegte Beschr\u00e4nkung bewusst. Der Mensch kann nicht voraussehen, was morgen geschieht, nicht die Gedanken des anderen Menschen lesen, aus eigener Kraft nicht hundert Meter fliegen und nicht nach den Sternen greifen. Menschlichkeit ist im Diesseits die Endlichkeit, die vor Selbst\u00fcbersch\u00e4tzung und Selbst\u00fcberforderung bewahrt. Diese Humanit\u00e4t verdient Vertrauen.<\/p>\n<p>Wenn wir in dieser unserer Gegenwart, reich an au\u00dferordentlichen Chancen und dramatischen Risiken, auf die Lehre von Eugen Biser zur\u00fcckgreifen d\u00fcrfen, wir zu seinem Hundertsten erleben, dass er durch sein Wort und seine Schrift uns gegenw\u00e4rtig ist, ist dies ein Gl\u00fccksfall, f\u00fcr den wir dankbar sind, den wir intellektuell genie\u00dfen, den wir zur Selbstinspiration und zur Bereicherung unseres Gemeinwesens nutzen wollen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Impulses from the theology of Eugen Biser<\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":2055,"menu_order":1499,"template":"","meta":{"_relevanssi_hide_post":"","_relevanssi_hide_content":"","_relevanssi_pin_for_all":"","_relevanssi_pin_keywords":"","_relevanssi_unpin_keywords":"","_relevanssi_related_keywords":"","_relevanssi_related_include_ids":"","_relevanssi_related_exclude_ids":"","_relevanssi_related_no_append":"","_relevanssi_related_not_related":"","_relevanssi_related_posts":"","_relevanssi_noindex_reason":"","footnotes":""},"class_list":["post-32389","media-library","type-media-library","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","media-library-category-biser-eugen","media-library-category-kirche","media-library-category-saekularitaet","media-library-category-staat"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.3 - 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