{"id":32395,"date":"2023-07-17T14:36:49","date_gmt":"2023-07-17T12:36:49","guid":{"rendered":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/?media-library=rueckfragen-an-martin-luther"},"modified":"2025-12-08T13:47:30","modified_gmt":"2025-12-08T12:47:30","slug":"rueckfragen-an-martin-luther-akademiegespraech-zum-thema-herrschaft-gewalt-krieg","status":"publish","type":"media-library","link":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/mediathek-eintrag\/rueckfragen-an-martin-luther-akademiegespraech-zum-thema-herrschaft-gewalt-krieg\/","title":{"rendered":"Questions for Martin Luther"},"content":{"rendered":"<p>Nach der Kriegsniederlage des Jahres 1945 setzte die Aufarbeitung der NS-Herrschaft in der Gesellschaft und in den Kirchen eher z\u00f6gerlich ein. Zu sehr war man mit Fragen des eigenen \u00dcberlebens besch\u00e4ftigt, zu sehr f\u00fchlte man sich als Opfer und gedem\u00fctigt. Erst vorsichtig klang die Frage eines eigenen Versagens im katholischen Bischofswort von August 1945 und im Stuttgarter Schuldbekenntnis des Rats der Evangelischen Kirche in Deutschland drei Monate sp\u00e4ter an. Im Raum blieb aber die Frage nach den tieferliegenden Ursachen, die zu Anpassung und Kooperation und zur Minderung der Widerstandsbereitschaft gef\u00fchrt haben. Was die evangelische Kirche angeht, so war unter ihren Getauften bei den Wahlen bis 1933 die Stimmenzahl f\u00fcr den Nationalsozialismus signifikant h\u00f6her als in den katholischen Territorien. Schuld schien die mentale und institutionelle Staatsn\u00e4he zu haben, da dort die Landesherren seit alters her das landesherrliche Kirchenregiment ausge\u00fcbt hatten. Hinzu kam die Identifikation mit dem preu\u00dfisch und auch protestantisch dominierten Kaiserreich und seinen auch milit\u00e4rischen Traditionen. Deshalb hatte man die Niederlage von 1918 im Protestantismus vielfach als besonders bitter empfunden und war in der Folge anf\u00e4llig f\u00fcr das v\u00f6lkische Denken gewesen. Zur Weimarer Republik nahm man vielfach ein distanziertes Verh\u00e4ltnis ein.<\/p>\n<p>Die Diskussion um diese Zusammenh\u00e4nge hat sich innerprotestantisch mit einer Debatte verbunden, die bereits nach dem Ersten Weltkrieg angehoben hat. Sie h\u00e4ngt mit der historischen Spaltung in eine wittenbergisch-lutherische und in eine schweizerisch-reformierte Str\u00f6mung des Protestantismus zusammen. Reformierte Theologen wie Karl Barth warfen dem Luthertum vor, dass es zu staatskonform, zu obrigkeitsloyal sei. Dies habe seine Ursache in der Theologie Martin Luthers. Luther habe eine Lehre entwickelt, die den Anspruch der christlichen Ethik, der ethischen Verk\u00fcndigung Jesu Christi, zu Unrecht limitiere: die Zwei-Reiche-Lehre. Neben dem Reich Christi gebe es bei Martin Luther ein zweites Reich, den Staat mit seinen Gesetzm\u00e4\u00dfigkeiten und Normen. Er sei somit eigengesetzlich. Das Luthertum habe somit darauf verzichtet, den Staat christlich zu normieren. Folge sei Obrigkeitsh\u00f6rigkeit und blinder Staatsgehorsam gewesen, auch noch bis 1945. Um diese Geschichtssicht beurteilen zu k\u00f6nnen, ist zun\u00e4chst einmal Luthers Sicht auf den Staat und sein Verh\u00e4ltnis zum Evangelium zu rekonstruieren, ebenso dessen Beurteilung von staatlicher physischer Gewalt etwa im Krieg.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Luthers Lehre von den beiden Regimentern<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Anfang der 1520er Jahre war Martin Luther zu einer bislang einzigartigen Popularit\u00e4t gelangt. Der Buchdruck hatte seine Lehre auf bislang analogielose Weise im ganzen deutschen Sprachraum bekannt gemacht. Nur einige Territorien ergriffen scharfe Gegenma\u00dfnahmen, obwohl viele vorsichtig-ablehnend blieben. Neben Bayern war es vor allem Brandenburg und das Albertinische Sachsen mit Dresden als Hauptstadt, die strikt das Wormser Edikt durchf\u00fchrten. Luthers \u00dcbersetzung des Neuen Testaments wurde verboten, aufgegriffene Exemplare wurden verbrannt. Durfte die Obrigkeit dies? Musste man ihr hier Gefolgschaft leisten? Luther hatte in seiner Schrift \u201eAn den Christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung\u201c im Jahr 1520 angek\u00fcndigt, sich mit der Frage nach der weltlichen Obrigkeit noch grunds\u00e4tzlicher besch\u00e4ftigen zu wollen. Im Jahre 1522 hatte ein bedeutender Rechtsgelehrter, der Bambergische Rat Johann Freiherr von Schwarzenberg, der 1507 die Bambergische Halsgerichtsordnung redigiert hatte, Luther ein heute verlorenes Buch \u00fcber verschiedene Glaubensfragen zugeschickt. Dieser war ganz damit einverstanden, nur in einem Punkt ganz und gar nicht, n\u00e4mlich \u201eVon weltlichem Schwert, wie das mit dem Evangelio \u00fcbereink\u00e4me\u201c. Hier\u00fcber, so erfahren wir, wolle Luther \u201eein Buchlin sonderlich aus lassen gehen\u201c. Wenige Monate sp\u00e4ter, im M\u00e4rz 1523, erschien dann Luthers Schrift \u201eVon der weltlichen Obrigkeit\u201c.<\/p>\n<p>Diese zerf\u00e4llt in drei Teile. \u201eAufs erste m\u00fcssen wir das weltliche Recht und Schwert gut begr\u00fcnden, dass nicht jemand daran zweifle, es sei durch Gottes Willen und Ordnung in der Welt\u201c, und zwar von Anfang an. In Gottes Auftrag f\u00fchrt die weltliche Obrigkeit das Schwert, das hei\u00dft, sie \u00fcbt Gewalt aus, \u201eauctoritas\u201c, aber auch \u201eviolentia\u201c, k\u00f6rperliche Zwangsgewalt, bis hin zu Strafe und Verteidigungskrieg, um dem B\u00f6sen zu wehren. Wer Menschenblut vergie\u00dft, der soll durch das Schwert umkommen. Anders aber doch die Verk\u00fcndigung Jesu: \u201eIhr habt geh\u00f6rt, dass da gesagt ist: Auge um Auge, Zahn um Zahn. Ich aber sage euch, dass ihr nicht widerstreben sollt dem \u00dcbel. Sondern wenn dir jemand einen Streich gibt auf deine rechte Backe, dem biete die andere auch dar. Und wenn jemand mit dir rechten will und deinen Rock nehmen, dem lasse auch den Mantel. Und wenn dich jemand n\u00f6tigt eine Meile, so gehe mit ihm zwei\u201c (Mt 5,38-41).<\/p>\n<p>Steht beides in Widerspruch? Luther lehnt eine Zweiteilung ab, nach der es zwei Ethiken gebe: eine f\u00fcr die normalen Christen, in der B\u00f6ses vergolten wird und der Staat die Durchsetzung des Rechts mit Zwang und Gewalt vollzieht; die andere f\u00fcr die Vollkommenen, die Ordensleute, die als einzige nach der Bergpredigt leben sollen. Denn kein Christ ist vollkommen aufgrund besonderer Werke oder in einem besonderen Stand. Umgekehrt ist jeder Christ vollkommen, weil im Vertrauensglauben an das Evangelium, der Botschaft von Christus, wir dessen Vollkommenheit geschenkt bekommen. Aber kann die Bergpredigt, die ethische Verk\u00fcndigung Jesu, wirklich umgesetzt werden, oder w\u00e4re das eine weltfremde Utopie, die Aggressionen geradezu einladen w\u00fcrde?<\/p>\n<p>\u00dcber jeden Menschen, so Luther, lastet nun der Fluch der Todesgewissheit, der verzweifelten Angst um sich selbst als Wurzel aller egoistischen Selbstbehauptung, aller Ungerechtigkeit und Aggressivit\u00e4t gegen\u00fcber dem N\u00e4chsten. Es ist f\u00fcr Luther der Fluch Adams, der auf allen Menschen lastet. Gott spricht zu ihm im Gesetz: Er stellt ihm das Ideal, die Norm vor Augen, zentriert im Gebot, Gott \u00fcber alles zu lieben und den N\u00e4chsten wie sich selbst. Als Gesetzgeber \u00fcberf\u00fchrt Gott den Menschen, deckt seine Ungerechtigkeit auf. Er will ihn zur Verzweiflung an sich selbst f\u00fchren, weil er sich selbst, durch eigene Gerechtigkeit und Gutheit, nicht aus dieser egoistischen Selbstzentrierung befreien kann. Als Gesetzgeber treibt Gott den Menschen dazu, dass er seine Erl\u00f6sung nicht aus sich selbst, sondern anderswo suchen muss. Dem Gerechten ist kein Gesetz gegeben, sondern dem Ungerechten. Das Gesetz hat aber nicht nur die Aufgabe zu \u00fcberf\u00fchren, zu entlarven, sondern auch eine zweite Funktion: Es muss dem B\u00f6sen wehren, sonst w\u00fcrde, so Luther, \u201eeines das andere fressen\u201c.<\/p>\n<p>Wer aber an Christus glaubt, glaubt, dass er f\u00fcr ihn gestorben ist, erh\u00e4lt im Glauben dessen Gerechtigkeit. Er glaubt dem Evangelium, in dem Gott zu uns ebenfalls spricht: Nicht aufgrund eigener Werke, sondern allein durch die Werke Christi, die Gnade, also durch eine fremde Gerechtigkeit, sind wir vor Gott gerecht. Diese Erkenntnis gibt uns nach Luther die Gewissheit, dass wir, obwohl uns Gott als Gesetzgeber verurteilt, in Christus doch gezeigt hat, dass er uns annimmt, erl\u00f6st, dass wir in ihm geborgen sind, und zwar so, dass weder Tod, noch Krankheit, noch Unheil uns im Letzten etwas anhaben k\u00f6nnen. Aus dieser Freude heraus wollen wir von selbst Christus nachfolgen, nach seinem Beispiel leben. Wie Christus nach dem Gesetz der Bergpredigt gelebt hat, so bem\u00fchen sich auch die wahren Christen, freiwillig, von sich aus. Nicht, dass das Erf\u00fcllen dieses Gesetzes Christi heilsentscheidend ist, das ist das Vertrauen und die in ihm geschenkte Gerechtigkeit Christi. Dennoch bem\u00fcht sich der wahre Christ von sich aus, Christus nachzufolgen, B\u00f6ses mit Gutem zu vergelten. Solche Christen \u201ebed\u00fcrfen f\u00fcr sich selbst keines Gesetzes noch Rechts\u201c.<\/p>\n<p>\u201eWenn nun jemand die Welt\u201c, so Luther, \u201enach dem Evangelium regieren und alles weltliche Recht und Schwert aufheben und vorgeben wollte, sie w\u00e4ren alle getauft und Christen, unter welchen das Evangelium kein Recht noch Schwert haben will, (bei denen es) auch nicht n\u00f6tig ist: Lieber, rate, was w\u00fcrde der machen? Er w\u00fcrde den wilden, b\u00f6sen Tieren die Bande und Ketten aufl\u00f6sen, dass sie jedermann zerrissen und zerbissen, und daneben vorg\u00e4ben, es w\u00e4ren feine, zahme, kirre Tierlein. \u2026 So w\u00fcrden die B\u00f6sen unter dem christlichen Namen die evangelische Freiheit missbrauchen, ihre B\u00fcberei treiben \u2026 Ja freilich ists wahr, dass Christen um ihrer selbst willen keinem Recht noch Schwert untertan sind, noch seiner bed\u00fcrfe; aber siehe zu und mach die Welt zuvor voll rechter Christen, ehe du sie christlich und evangelisch regierst. Das wirst du aber nimmermehr tun, denn die Welt und die Menge sind und bleiben Unchristen, ob sie gleich alle getauft (sind) und Christen hei\u00dfen.\u201c \u201eDeshalb muss man diese beiden Regimente mit Flei\u00df voneinander scheiden und beides bleiben lassen: eines, das fromm macht, das andere, das \u00e4u\u00dferlich Frieden schaffe und b\u00f6sen Werken wehret.\u201c<\/p>\n<p>Christus hat \u201ekein Schwert gef\u00fchrt, hat auch in seinem Reich keines eingesetzt. Denn er ist ein K\u00f6nig unter Christen und regiert ohne Gesetz allein durch seinen heiligen Geist.\u201c Bei ihm werden, wie der Prophet Jesaja vorhergesagt habe, \u201eSchwerter zu Pflugscharen\u201c (Jes 2,4). Da jeder Christ aber in der Welt mit B\u00f6sen, mit potentiellen Gewaltt\u00e4tern zusammen lebt, ist auch die weltliche Gewalt weiter von N\u00f6ten, die im Auftrag Gottes dem Unrecht wehrt, Unschuldige sch\u00fctzen soll, die also das Schwert in Gottes Namen f\u00fchrt. Sie ist n\u00f6tig, da es immer Unrecht gibt oder geben kann, da die Welt niemals nur aus echten Christen bestehe. Wie soll sich aber der Christ zu ihr verhalten? So wie sich der Christ selbst nicht zu verteidigen braucht und des Schwertes nicht bedarf, so sicher braucht er es, um den N\u00e4chsten zu sch\u00fctzen, Unschuldige, die ihm anvertraut sind. So fungiert die weltliche Gewalt in Gottes Auftrag und tut ein gutes Werk und der Christ soll ihr dienen. F\u00fcr sich selbst, so Luther, bed\u00fcrfe er dieser gar nicht. Aber er soll dem N\u00e4chsten dienen, den er ja lieben soll, und das Schwert agiert im Dienst an dem N\u00e4chsten.<\/p>\n<p>Luther spricht den Christen an: \u201eDenn es ist ein Werk, dessen du (zwar) nicht bedarfst, das aber aller Welt und deinem N\u00e4chsten ganz von Nutzen und n\u00f6tig ist. Du solltest, wenn du s\u00e4hest, dass es am Henker, B\u00fcttel, Richter, Herrn oder F\u00fcrsten mangelte, und du dich geschickt f\u00e4ndest, dich dazu erbieten und dich darum bewerben, auf dass ja die notwendige Gewalt nicht verachtet und matt w\u00fcrde oder unterginge. Denn die Welt kann und vermag ihrer nicht zu entraten \u2026. In Bezug auf dich und das Deine h\u00e4ltst du dich nach dem Evangelium und leidest Unrecht als ein rechter Christ; in Bezug auf den andern und das Seine h\u00e4ltst du dich nach der Liebe und leidest kein Unrecht gegen deinen N\u00e4chsten: welches (alles) das Evangelium nicht verbietet, ja vielmehr an anderer Stelle gebietet.\u201c<\/p>\n<p>Das Schwert, die Gewalt, ist so nach Luther ein besonderer Gottesdienst aus Liebe zum N\u00e4chsten, die der Christ sch\u00e4tzen soll, wie er auch die Ehe oder seinen Beruf sch\u00e4tzen soll. F\u00fcr sich selbst soll sich der Christ nicht r\u00e4chen, aber f\u00fcr die anderen soll er das B\u00f6se strafen, um diese zu Sch\u00fctzen und die \u00dcbergriffe des B\u00f6sen abzuwehren.<\/p>\n<p>Dies ist Luthers ber\u00fchmte Lehre von den beiden Regimentern in ihrer klassischen Formulierung. Teil II und Teil III seiner Schrift von 1523 besch\u00e4ftigen sich nun zum einen mit der Frage, wie weit sich die Gehorsamspflicht gegen\u00fcber der weltlichen Obrigkeit erstreckt, dann damit, wie ein weltlicher Machthaber sich verhalten soll. F\u00fcr die erste Frage ist folgende Unterscheidung zentral: Der Christ will im heiligen Geist seinem Herrn innerlich und ganz nachfolgen; der Anspruch des weltlichen Regiments hingegen erstreckt sich nicht auf das Innere, nicht auf die \u00dcberzeugung, sondern sch\u00fctzt den \u00e4u\u00dferen Menschen, \u201eLeib und Gut und was \u00e4u\u00dferlich auf Erden ist. Denn \u00fcber die Seele\u201c, so Luther, \u201ekann und will Gott niemand regieren lassen als sich selbst allein.\u201c Wo also das weltliche Regiment der Seele Gesetze geben will, verdirbt man sie. Jede Gewalt soll ja nur da handeln, wo sie die Dinge beurteilen kann. Deshalb ist es f\u00fcr Luther Unrecht, wenn weltliche F\u00fcrsten sein Neues Testament verbieten und beschlagnahmen. Die Kirche soll dem Glaubensirrtum entgegen treten und nicht die weltlichen F\u00fcrsten, da es um eine innere Bekehrung und \u00dcberzeugung aus Einsicht gehe und nicht um einen mit Gewalt erzwungenen Glauben. Die Kirche und ihre Amtstr\u00e4ger sollen aber nicht mit dem Schwert, sondern allein mit Gottes Wort regieren. Sp\u00e4ter, 1530 in der Auslegung von Psalm 82, erkl\u00e4rte Luther aber selbst, die Obrigkeit habe das Wort Gottes zu sch\u00fctzen und d\u00fcrfe keine falsche Rotten aufkommen lassen.<\/p>\n<p>Die Grenze des Gehorsamsanspruchs des weltlichen Schwerts ist in der Obrigkeitsschrift von 1523 dann erreicht, wenn es auf den inneren Menschen, seine \u00dcberzeugungen und sein Gewissen ausgreifen will. Luther war dabei gegen\u00fcber den F\u00fcrsten durchaus kritisch. Kaum einer derselben lebe gerecht. Es sei f\u00fcr F\u00fcrsten zwar nicht unm\u00f6glich, ein Christ zu sein, aber selten und m\u00fchsam. Sie lassen sich lieber schmeicheln. Anstatt selbstlos dem Wohl der Untertanen dienen zu wollen gehe es nur um Machtausbau und das eigene Vergn\u00fcgen. So hat auch Luther immer wieder damit gerechnet, dass ungerechte Befehle von F\u00fcrsten ausgehen. Mancher von ihnen folgt etwa seinen \u201eR\u00e4ten und Eisenfressern, die ihn hetzen und aufreizen, Krieg anzufangen\u201c. Dabei ist der F\u00fcrst \u201eein gar schlechter Christ, der um eines Schlosses willen das Land in Gefahr bringt. Gewaltanwendung ist n\u00e4mlich nur zur Vermeidung eines gr\u00f6\u00dferen Unrechts erlaubt. Wo diese zu noch gr\u00f6\u00dferem Unrecht f\u00fchrt, ist sie verboten. Einem F\u00fcrsten nun, der unrecht hat, ist das Volk nicht schuldig zu folgen: \u201eDenn gegen das Recht geb\u00fchrt niemand zu tun; sondern man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.\u201c Solange die Untertanen nicht wissen, ob ein Befehl gerecht oder ungerecht ist und solange sie dies nicht ohne weiteres in Erfahrung bringen k\u00f6nnen, sollen sie ihm folgen. Anders, wo er eine offensichtlich ungerechte Anordnung erl\u00e4sst. Hier ist f\u00fcr Luther passiver Widerstand geboten. Aktiven Widerstand und Umsturz hingegen lehnt er ab. Beide f\u00fchren regelm\u00e4\u00dfig zu einem gr\u00f6\u00dferen \u00dcbel als dem, das sie beseitigen m\u00f6chte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Luther und der Krieg gegen die Bauern und T\u00fcrken<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Mit dem konkreten Problem der Gehorsamspflicht und Erhebung gegen die F\u00fcrsten war Luther dann zwei Jahre sp\u00e4ter konfrontiert: Die Bauern hatten Luther und die Flugschriften anderer Vertreter der fr\u00fchen reformatorischen Bewegung rezipiert und mit ihren Anliegen verbunden. Am weitesten verbreitet als Forderungskatalog waren die in Memmingen verfassten Zw\u00f6lf Artikel, in denen kirchliche Forderungen wie die freie Pfarrerwahl sich mit der Berufung auf das alte Recht gegen ausgreifende Anspr\u00fcche der Obrigkeit verbanden. In ihnen wurden aus dem Evangelium weitreichende Anspr\u00fcche abgeleitet, grundherrschaftliche Abh\u00e4ngigkeiten abzusch\u00fctteln. Im April 1525 verfasste Luther seine \u201eErmahnung zum Frieden\u201c, die seine F\u00fcrstenkritik fortf\u00fchrte: Nicht seine Deutung des Evangeliums sei schuld an der Erhebung der Bauern, sondern die ungerechte, bedr\u00fcckende Herrschaftsaus\u00fcbung durch die F\u00fcrsten habe eine Mitschuld. Deshalb w\u00fcrden diese von Gott durch die Bauern gestraft. Freilich d\u00fcrfen die Untergebenen, die Bauern, keine Selbstjustiz \u00fcben. Luther warnte vor Aufruhr. Das Evangelium d\u00fcrfe nicht f\u00fcr weltliche Zwecke missbraucht werden.<\/p>\n<p>Als der Aufstand aber auf Th\u00fcringen \u00fcbergriff und dort mit Thomas M\u00fcntzer einen theologisch versierten Anf\u00fchrer erhalten hatte, wurde Luther sch\u00e4rfer: Im Mai erschien seine Schrift \u201eWider die r\u00e4uberischen und m\u00f6rderischen Rotten der Bauern\u201c. Die Bauern erheben sich gegen die rechtm\u00e4\u00dfige Obrigkeit und versuchen ihr Pl\u00fcndern und Rauben mit Hilfe des Evangeliums zu rechtfertigen. Alle haben die Pflicht, diese Rebellion zu unterdr\u00fccken: \u201eDarum soll hie zuschmei\u00dfen, w\u00fcrgen und stechen heimlich oder \u00f6ffentlich, wer da kann, und gedenken, dass nicht giftigeres, sch\u00e4dlicheres, teuflischeres sein kann, den ein aufr\u00fchrerischer Mensch, gleich als wenn man einen tollen Hund totschlagen muss, schl\u00e4gst du nicht, so schl\u00e4gt er dich und ein ganzes Land mit dir.\u201c<\/p>\n<p>Dennoch hoffte Luther noch auf eine vertragliche L\u00f6sung. Er ermahnte die Bauern, zu Frieden und Gehorsam zur\u00fcckzukehren. Auf das f\u00fcrstliche Strafgericht hatten Luthers Ausf\u00fchrungen keinen Einfluss, daf\u00fcr kamen sie ohnehin bereits zu sp\u00e4t. Trotzdem hat Luthers hartes Urteil \u00fcber die Bauern schon Zeitgenossen irritiert. Seit dem Pietismus hat man hierin immer wieder eine beginnende Verh\u00e4rtung und Erstarrung Luthers gesehen und den jungen Luther gegen den alten hochgehalten. Genau genommen ist seine Haltung aber die Anwendung seiner Lehre von den zwei Regimentern, die er bereits 1523 entfaltet hatte. Er selbst schrieb im Sommer 1525 \u201eEin Sendbrief von dem harten B\u00fcchlein wider die Bauern\u201c, wo dies so ausf\u00fchrte.<\/p>\n<p>Nach der Schlacht von Frankenhausen bat der Anf\u00fchrer der kurs\u00e4chsischen Reiterei, Assa von Kram, Luther um eine Schrift, ob Kriegsleute, Soldaten, die get\u00f6tet haben und t\u00f6ten, dennoch auch \u201ein seligem Stand\u201c sein k\u00f6nnen. Luther legte seine Antwort Ende des Jahres 1526 vor. Bereits in seiner Obrigkeitsschrift hatte Luther erkl\u00e4rt, dass, wenn das weltliche Schwert von Gott ist, auch alle Mittel, die dieses gebrauchen muss und damit auch der Kriegsdienst im Auftrag Gottes seien. Nun bedachte er den Beruf des Soldaten in einem gr\u00f6\u00dferen Zusammenhang: Er k\u00f6nne eigentlich nur dann gut ausge\u00fcbt werden, wenn man ihn mit gutem Gewissen aus\u00fcbe. Krieg k\u00f6nne berechtigt sein als \u201ekleiner, kurzer Unfriede, der einem ewigen, unermesslichen Unfrieden wehrt\u201c. Er k\u00f6nne so, trotz der Gewalt, ein Dienst der Liebe im Auftrag Gottes sein. Ein Krieg der Untertanen gegen die eigene Obrigkeit sei abzulehnen. Auch ein Tyrannenmord sei nicht erlaubt, auch wenn man einen wahnsinnig gewordenen Herrscher absetzen d\u00fcrfe. Obrigkeit \u00e4ndern und Obrigkeit bessern sind zwei Dinge und besser ist es, von der Obrigkeit Unrecht zu leiden, als als Untertan Unrecht zu tun. Gegen Gleichgestellte war Krieg hingegen erlaubt, aber nur als Verteidigungskrieg und mit dem Ziel, den Frieden zu wahren oder wieder herzustellen und Land und Leute zu sch\u00fctzen. Auch Krieg gegen Besoldung zu f\u00fchren war f\u00fcr Luther erlaubt, solange dies nicht einer unangemessenen Bereicherung diente. Werde aber ein Krieg als Unrechtskrieg erkannt, so d\u00fcrfe unter keinen Umst\u00e4nden teilgenommen werden, auch wenn die Rechtsvermutung zun\u00e4chst einmal f\u00fcr die eigene Obrigkeit spreche.<\/p>\n<p>An dieser Stelle noch zu Luthers Haltung zu den T\u00fcrken: Das Osmanische Reich hatte 1529 beinahe Wien eingenommen und zur Zeit Luthers seine gr\u00f6\u00dfte Ausdehnung. Flugschriften streuten Ger\u00fcchte \u00fcber die besondere Grausamkeit der T\u00fcrken. Meist sah man in ihrem Vordringen eine Strafe Gottes f\u00fcr die S\u00fcnden der Christenheit. Nur Minderheiten, so die Mehrzahl der T\u00e4ufer, lehnten Gewaltanwendung gegen die T\u00fcrken grunds\u00e4tzlich ab. Luther hatte 1518, lange vor dem t\u00fcrkischen Sieg \u00fcber das ungarische Heer bei Moh\u00e1cs, in seiner Resolution zur f\u00fcnften Ablassthese erkl\u00e4rt: \u201eJetzt freilich tr\u00e4umen die meisten und gerade die gr\u00f6\u00dften in der Kirche von nichts anderem als von Kriegen gegen die T\u00fcrken. Sie wollen n\u00e4mlich nicht gegen die Ungerechtigkeit k\u00e4mpfen, sondern gegen die Rute der Ungerechtigkeit, und wollen sich damit Gott widersetzen, der da sagt, dass er durch diese Rute unsere Ungerechtigkeiten heimsucht, weil wir sie selber nicht heimsuchen.\u201c<\/p>\n<p>Entstellt ging diese Aussage Luthers in die von Rom verurteilten Thesen ein. Erst 1529 setzte sich Luther aber mit den T\u00fcrkenkriegen in einem kleinen Buch, \u201eVom Kriege wider die T\u00fcrken\u201c, auseinander: Zwar sei der T\u00fcrke die Rute Gottes. Er habe aber nicht das Recht, andere L\u00e4nder anzugreifen und sei zugleich der Diener des Teufels. Er m\u00fcsse von den Christen mit Bu\u00dfe und Gebet, von der weltlichen Obrigkeit aber mit dem Schwert bek\u00e4mpft werden. Einen Kreuzzug, einen Glaubenskrieg lehnte er ab. Die Christen sollen durch Gebet und die weltliche Obrigkeit aufgrund ihres weltlichen Amtes gegen die Osmanen k\u00e4mpfen. Die Religion der T\u00fcrken hebe die Grundordnungen (Kirche, Staat, Ehe\/Haus) auf, den Christusglauben, die weltliche Herrschaft, da die Macht der Osmanen auf Raub und Mord beruhe, dazu die Ehe durch die Propagierung der Vielweiberei.<\/p>\n<p>Wenig sp\u00e4ter, nach der Belagerung Wiens, erschien Luthers \u201eHeerpredigt wider die T\u00fcrken\u201c (1529). T\u00fcrken und Papsttum seien beide antichristliche M\u00e4chte der Endzeit. Allegorisch werden die vier Tiere der Vision in Dan 7 ausgelegt. Einen T\u00fcrken zu t\u00f6ten hei\u00dfe, einen Feind und L\u00e4sterer Christi zu strafen. Wer im Verteidigungskrieg falle, sei ein M\u00e4rtyrer, der im Gehorsam gegen Gottes Gebot sterbe. Gerade der strenge Lebenswandel und die Fr\u00f6mmigkeit der T\u00fcrken \u00fcbten dabei auf die Christen Anziehungskraft aus, so Luther. Seine Kenntnisse \u00fcber den Koran bezieht Luther im Wesentlichen aus der mittelalterlichen lateinischen \u00dcbersetzung und der christlichen Kontroversliteratur. Entscheidend ist f\u00fcr ihn die Ablehnung des Glaubens an Christus. Dadurch m\u00fcsse der Islam versuchen, das falsche Vertrauen auf die eigenen guten Werke zu propagieren. Als die T\u00fcrken weitere Erfolg erzielten und bis auf einen kleinen westlichen Teil ganz Ungarn erobert hatten, ver\u00f6ffentlichte er 1541 die \u201eVermahnung zum Gebet wider die T\u00fcrken\u201c. Auch die Haltung gegen\u00fcber den T\u00fcrken ist bei Luther von jenen Prinzipien gepr\u00e4gt, die er in seiner Schrift \u201eVon der weltlichen Obrigkeit\u201c entwickelt hat: die Trennung der beiden Regimenter und das Recht des weltlichen Schwerts, Krieg zu f\u00fchren, zum Erhalt des Friedens und der \u00f6ffentlichen Ordnung, ohne dass dieser Krieg doch ein christlicher Glaubenskrieg w\u00e4re.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Die Wirkungsgeschichte von Luthers Lehre von den zwei Regimentern<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Hat Luthers Zwei-Reiche-Lehre jene unheilvolle Wirkungsgeschichte gehabt, die Ausbildung des preu\u00dfischen Obrigkeitsstaates und eines unheilvollen Untertanengehorsams? Der Vorwurf wird vor allem mit dem Schweizer Theologen Karl Barth in Verbindung gebracht: In einem w\u00e4hrend des Zweiten Weltkriegs gehaltenen Vortrag erkl\u00e4rte er: \u201eDer deutsche Volk leidet an der Erbschaft des gr\u00f6\u00dften christlichen Deutschen, an dem Irrtum Martin Luthers hinsichtlich des Verh\u00e4ltnisses von Gesetz und Evangelium, von weltlicher und geistlicher Ordnung und Macht, durch den sein nat\u00fcrliches Heidentum nicht sowohl begrenzt und beschr\u00e4nkt, als vielmehr ideologisch verkl\u00e4rt, best\u00e4tigt und best\u00e4rkt worden ist.\u201c Luthers Zwei-Reiche-Lehre habe die Geltung des Evangeliums auf einen geistlichen Bereich beschr\u00e4nkt, anstatt das Gesetz der K\u00f6nigsherrschaft Gottes \u00fcber alle Lebensbereiche zu proklamieren. So erst sei der Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus kirchlich ein Platz einger\u00e4umt worden.<\/p>\n<p>Hier ist aber erst einmal zu fragen, ob sich Luthers Position von derjenigen der anderen Reformatoren, besonders von der reformiert-schweizerischen Tradition, so grundlegend unterscheidet. Melanchthon hatte im 28. Artikel der \u201eConfessio Augustana\u201c \u00e4hnlich wie Luther gelehrt: \u201eDarum soll man die zwei Regimente, das geistliche und das weltliche, nicht ineinander mengen und werfen. Denn die geistliche Gewalt hat ihren Befehl, das Evangelium zu predigen und die Sakramente zu reichen, sie soll auch nicht in ein fremdes Amt fallen, soll nicht K\u00f6nige einsetzen und absetzen, soll das weltliche Gesetz und den Gehorsam gegen\u00fcber der Oberkeit nicht aufheben und zerr\u00fctten, soll weltlicher Gewalt nicht Gesetze vorschreiben dar\u00fcber, wie das \u00f6ffentliche Leben zu regeln sei, wie denn auch Christus selbst gesagt hat: Mein Reich ist nicht von dieser Welt. \u2026 Diesergestalt unterscheiden die Unseren beide Regimente und Gewalt\u00e4mter, und hei\u00dfen sie beide als die h\u00f6chsten Gaben Gottes auf Erden in Ehren halten.\u201c In Artikel 16 hei\u00dft es zudem: \u201eVon Polizei und weltlichem Regiment wird gelehrt, dass alle Obrigkeit in der Welt, geordnetes Regiment und Gesetze gute Ordnung, von Gott geschaffen und eingesetzt sind, und dass Christen ohne S\u00fcnde im Obrigkeits-, F\u00fcrsten- und Richteramt sein m\u00f6gen, nach kaiserlichen und anderen \u00fcblichen Rechten Urteil und Recht zu sprechen, \u00dcbelt\u00e4ter mit dem Schwert zu bestrafen, rechtm\u00e4\u00dfige Kriege zu f\u00fchren, zu streiten, zu kaufen und zu verkaufen, aufgelegte Eide zu tun, Eigentum zu haben, ehelich zu sein.\u201c<\/p>\n<p>In der sp\u00e4ten \u00dcberarbeitung seines Hauptwerks, der \u201eLoci communes\u201c, wird der weltlichen Obrigkeit aber die Pflicht und das Recht zugeschrieben, falsche und ungl\u00e4ubige Meinungen zu verbieten. Nur sie hat ja die Macht, effektiv gegen Irrlehrer vorzugehen. Der Staat wache so \u00fcber beide Gesetzestafeln, die Gottesverehrung und die N\u00e4chstenliebe. Gegen\u00fcber Luther, der vom Fall des ungerechten F\u00fcrsten ausgeht und diesen warnt, in die Kirche hinein zu regieren, ist Melanchthons Sorge nun st\u00e4rker, dass kirchliche Anspr\u00fcche dem Staat gegen\u00fcber \u00fcbergriffig w\u00fcrden. Freilich hat auch bei ihm die Gehorsamspflicht gegen den Staat Grenzen: Im Konfliktfall mit g\u00f6ttlichen Ordnungen m\u00fcsse man Gott mehr gehorchen als dem Menschen. Auch er unterscheidet: Die Welt, irdische Dinge, m\u00fcssen nach dem Naturrecht regiert werden. Nach dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 hatten nur die weltlichen F\u00fcrsten das \u201eIus reformandi\u201c und damit die Entscheidungsbefugnis, ob das r\u00f6misch-katholische oder das Augsburger Bekenntnis in ihrem Territorium galt. Die Tendenz ging im Reformationszeitalter meist zum landesherrlichen Kirchenregiment und damit zur Kontrolle der weltlichen Obrigkeit auch \u00fcber die Kirche. Eine Sto\u00dfrichtung dagegen, die es bei Luther noch gab, trat in den Hintergrund, auch wenn gerade f\u00fchrende Theologen der lutherischen Orthodoxie unter Berufung auf Luther dagegen zu opponieren suchten.<\/p>\n<p>Zwingli hatte eine eher monistische Konzeption vertreten. Die menschliche Gerechtigkeit m\u00fcsse von der g\u00f6ttlichen bestimmt werden. Alle Lebensbereiche, das gesamte Gemeinwesen \u2013 Zwingli hatte den Stadtstaat Z\u00fcrich vor Augen \u2013 m\u00fcssen sich nach dem einen g\u00f6ttlichen Gesetz richten. Steht die Obrigkeit dazu im Widerspruch, so ist dagegen auch aktiver Widerstand Pflicht. Im Vergleich hierzu hat Calvin in Genf st\u00e4rker die Scheidung zwischen weltlicher Obrigkeit und Kirche und so st\u00e4rker die kirchliche Unabh\u00e4ngigkeit betont. Dennoch entwickelt er im ber\u00fchmten Schlusskapitel IV,20 seiner \u201eInstitutio religionis christianae\u201c doch eine von Luther unterschiedene Konzeption: Auch er unterscheidet das \u00e4u\u00dferliche, b\u00fcrgerliche Regiment vom inneren, das dem Heil der Seelen dient. Dennoch bestehe zwischen beiden Regimentern kein Gegensatz: Die weltliche Obrigkeit k\u00f6nne Gehorsam verlangen, doch habe sie \u201eDienerin der g\u00f6ttlichen Gerechtigkeit\u201c und \u201eWerkzeug der g\u00f6ttlichen Wahrheit zu sein\u201c. Sie habe f\u00fcr die Einhaltung der beiden Tafeln des Gesetzes zu sorgen. Hierzu m\u00fcsse sie bisweilen Gewalt anwenden und Kriege f\u00fchren. Die Untertanen haben ihr Ehrfurcht und Gehorsam entgegen zu bringen. Allerdings darf dieser Gehorsam niemals zum Ungehorsam gegen\u00fcber Gott werden. Ein aktives Widerstandrecht hat Calvin dem Einzelnen zwar nicht zugebilligt, wohl aber f\u00fcr untergeordnete Obrigkeiten: Er hatte hier vor allem die franz\u00f6sische Unterdr\u00fcckung des Protestantismus vor Augen.<\/p>\n<p>Luther w\u00e4re missverstanden, wollte man einen Gegensatz zwischen beiden Regimentern bei ihm finden. Beide \u00fcben ihr Amt im Auftrag Gottes aus und der Christ dient dem Gemeinwesen, wenn er f\u00fcr die anderen eine Funktion im weltlichen Regiment \u00fcbernimmt. Dennoch war der junge Luther skeptisch gegen\u00fcber den weltlichen Machthabern, ob diese wirklich selbstlos den ihnen Anvertrauten dienen. Das weltliche Regiment steht unter ethischen Normen und wird bei ihm daran gemessen, aber diese sind Normen der philosophischen Gerechtigkeit und nicht die Bergpredigt. Die reformierte Tradition neigt hingegen dazu, die ethischen Regierungsnormen aus dem Evangelium selbst abzuleiten, muss sich dann aber die Frage stellen lassen, ob dies nur um den Preis einer erheblichen Abschw\u00e4chung \u00fcberhaupt m\u00f6glich ist. Ein zweiter, damit faktisch, aber nicht unbedingt notwendig zusammenh\u00e4ngender Unterschied ist, dass Luther bei ungerechtem Regierungshandeln von einem passiven Widerstandsrecht ausgeht, w\u00e4hrend in der reformierten Tradition teilweise auch die Lehre eines aktiven Rechts auf Widerstand, also auf Umsturz, entwickelt wurde.<\/p>\n<p>In den lutherisch gepr\u00e4gten Territorien hat das landesherrliche Kirchenregiment dann faktisch zu einer intensiven staatlichen Kontrolle und Aufsicht \u00fcber die Kirche gef\u00fchrt. Dies wurde dadurch beg\u00fcnstigt, dass schon bei Luther selbst die Lehre von den Zwei Regimentern in sp\u00e4terer Zeit keine gro\u00dfe Rolle spielte. Er unterschied meist drei St\u00e4nde, Ehe und Haus, Staat (und Gemeinwesen) und Kirche. Alle drei von Gott eingesetzten St\u00e4nde begr\u00fcnden Gehorsamspflichten. Diese Lehre war im sp\u00e4teren Luthertum h\u00e4ufig eng mit der st\u00e4ndischen Gesellschaftsordnung verkn\u00fcpft, sozusagen deren Spiegel. Die Berufung auf die Kirche als eigener Stand hatte das Potential zu einem antiabsolutistischen, traditionalen Kontrapart im Luthertum. Anders sah das kurz vor dem Ersten Weltkrieg Ernst Troeltsch in seinem Werk \u201eDie Soziallehren der Kirchen\u201c: Das Luthertum habe einen passiven Obrigkeitsgehorsam gegen jede Form von Staatsautorit\u00e4t entwickelt. Wie angedeutet ist dies nicht ganz korrekt: Die lutherischen Geistlichen hatten sich gar nicht in striktem Obrigkeitsgehorsam den jeweiligen Verh\u00e4ltnissen angepasst, sondern eben nur der ganz traditionellen, die gegen Modernisierung und Absolutismus verteidigt und oft auch dogmatisch \u00fcberh\u00f6ht wurde. Die lutherische Theologie besann sich hiergegen auf den fr\u00fchen Luther und arbeitete dessen nun als Zwei-Reiche-Lehre betitelte Verh\u00e4ltnisbestimmung heraus, zumal die Revolutionen von 1918 das landesherrliche Kirchenregiment hinwegfegten und ein Vakuum hinterlie\u00dfen. So war die Zwei-Reiche-Lehre in der Weimarer Zeit ebenso umstritten wie hochaktuell und wurde zu einem Kristallisationspunkt der Luther-Renaissance, um dessen Relevanz f\u00fcr die Gegenwart zu demonstrieren.<\/p>\n<p>Der Gegensatz zwischen reformierter und lutherischer Ethik schien sich dann im Dritten Reich mit unterschiedlichen Optionen im protestantischen Kirchenkampf zu verbinden. Gegen die Gleichschaltung der evangelischen Landeskirchen durch eine nationalsozialistisch gepr\u00e4gte Reichskirche mit einem Reichsbischof hatte sich Ende Mai 1934 in Barmen eine Bekenntnissynode versammelt, die eine vor allem von Karl Barth verfasste Erkl\u00e4rung verabschiedete, die zwar in These 5 Staat und Kirche unterschied, die aber in These 1 formulierte: \u201eJesus Christus, wie er uns in der Heiligen Schrift bezeugt wird, ist das eine Wort Gottes, das wir zu h\u00f6ren, dem wir im Leben und im Sterben zu vertrauen und zu gehorchen haben. Wir verwerfen die falsche Lehre, als k\u00f6nne und m\u00fcsse die Kirche als Quelle ihrer Verk\u00fcndigung au\u00dfer und neben diesem einen Worte Gottes auch noch andere Ereignisse und M\u00e4chte, Gestalten und Wahrheiten als Gottes Offenbarung anerkennen.\u201c<\/p>\n<p>Der bayerische Landesbischof Hans Meiser, wie seine Erlanger Theologen streng lutherisch, wollte zwar noch Hermann Sasse zu den Beratungen schicken, um das Gewicht dieser Tradition zu st\u00e4rken. Doch dieser konnte wegen Krankheit nicht teilnehmen. Zwei Wochen nach der Synode wollten deshalb die Erlanger Theologen Paul Althaus und Werner Elert in Ansbach lutherische Anliegen aktualisieren: Sie wollten die lutherische Bipolarit\u00e4t betonen, dass Gott zu uns zweifach, in Gesetz und Evangelium, rede. Das Gesetz binde an den Stand, an den man von Gott berufen worden sei \u201eund verpflichtet uns auf die nat\u00fcrlichen Ordnungen, denen wir unterworfen sind, wie Familie, Volk, Rasse (d.h. Blutszusammenhang)\u201c. Auch binde der Wille Gottes uns an den jeweiligen historischen Augenblick.<\/p>\n<p>Die Forschung hat aber doch inzwischen gezeigt, dass man zu kurz springt, wenn man einfach eine widerstandsbereite Bekennende Kirche von staatsloyalen Lutheranern unterscheidet. Denn auf der einen Seite vertraten die Mitglieder der Barmener Bekenntnissynode ein ganz unterschiedliches, meist nationalkonservatives Spektrum. Auch Nationalsozialisten waren darunter. Nur eine kleine Minderheit war sensibel f\u00fcr die bereits angelaufene Judendiskriminierung und Verfolgung. Umgekehrt leistete auch die Bayerische Landeskirche erheblichen Widerstand gegen die Gleichschaltung in der Reichskirche und hatte damit auch Erfolg, gerade um das traditionelle lutherische Bekenntnis zu bewahren. Lange Zeit war die Aufarbeitung des Verhaltens der evangelischen Kirche im Dritten Reich einseitig aus der Perspektive der Bekennenden Kirche gepr\u00e4gt. W\u00e4hrend dieser zu Unrecht tendenziell ein geschlossener Widerstandsgeist zugeschrieben wurde, wurden die Widerstandspotentiale anderer kirchlicher Gruppierungen untersch\u00e4tzt.<\/p>\n<p>Nach dem Krieg spaltete so die Zwei Reiche-Lehre die Lager: ein konservativ-lutherisches, eher den Unionsparteien nahestehendes und ein durch das SPD-Mitglied Barth und die Bekennende Kirche gepr\u00e4gtes anderes, dass diese Lehre f\u00fcr eine zu kritiklose Obrigkeitsn\u00e4he des Luthertums verantwortlich machte. Neufundierungen waren in der Nachkriegsgesellschaft zu leisten, sodass ab 1950 die Zwei-Reiche-Lehre zu einem \u00e4u\u00dferst umstrittenen Theorem wird, dem die Bef\u00fcrworter noch erhebliche Gegenwartsrelevanz zuschrieben. Danach orientierte sich die Evangelische Kirche zunehmend neu. Luther mochte man akzeptabel deuten k\u00f6nnen. Brauchbare Impulse f\u00fcr die Gegenwart schienen in diesem Punkt kaum mehr von ihm auszugehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Conclusion<\/strong><\/h3>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Die Zwei-Regimenter-Lehre Luthers wurde also zu Unrecht beschuldigt, die Hauptursache zu sein an einer zu gro\u00dfen Staatsn\u00e4he des Luthertums. Sie war ja eher ein antiabsolutistischer Stimulus. Nat\u00fcrlich dachte bereits Luther den einzelnen Christen als Untertan des weltlichen Regiments. Gedanken an partizipativer Mitbestimmung lagen ihm noch fern. Das Luthertum verteidigte dann die traditionelle, dogmatisch nun \u00fcberh\u00f6hte Lebenswelt selbst gegen den Staat, wenn dieser als Modernisierer auftrat. Ethisch zu verantworten hatte sich die staatliche Gewalt auch nach dem Luthertum, nur waren es die Gerechtigkeitsforderungen des Naturrechts und nicht die ethische Verk\u00fcndigung des Reiches Gottes durch Jesus, die hierf\u00fcr den Ma\u00dfstab geben sollte. Risiken der politischen Fehleinsch\u00e4tzung boten auch der Anspruch, dass das Evangelium das Gesetz f\u00fcr alles staatliche Handeln abgeben sollte und der damit implizierte Auftrag des Staats.<\/p>\n<p>Die gro\u00dfe Chance in Luthers Zwei-Regimenter-Lehre liegt wohl darin, den Wahrheitsgehalt der Bergpredigt ernst nehmen zu k\u00f6nnen und zugleich nicht den fatalen Versuch unternehmen zu m\u00fcssen, aus ihr ein staatliches, unerf\u00fcllbares und damit abgeschw\u00e4cht-verf\u00e4lschtes Gesetz aus ihr zu machen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Domination, violence, war<\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":32557,"menu_order":1820,"template":"","meta":{"_relevanssi_hide_post":"","_relevanssi_hide_content":"","_relevanssi_pin_for_all":"","_relevanssi_pin_keywords":"","_relevanssi_unpin_keywords":"","_relevanssi_related_keywords":"","_relevanssi_related_include_ids":"","_relevanssi_related_exclude_ids":"","_relevanssi_related_no_append":"","_relevanssi_related_not_related":"","_relevanssi_related_posts":"","_relevanssi_noindex_reason":"","footnotes":""},"class_list":["post-32395","media-library","type-media-library","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","media-library-category-242","media-library-category-akademiegespraech","media-library-category-gewalt","media-library-category-luther-martin","media-library-category-reformation"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.4 - 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