{"id":32401,"date":"2023-07-17T14:36:53","date_gmt":"2023-07-17T12:36:53","guid":{"rendered":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/?media-library=ploetzlicher-tod"},"modified":"2025-12-16T11:27:35","modified_gmt":"2025-12-16T10:27:35","slug":"eine-typologie-des-ploetzlichen-todes-aus-sicht-der-rechtsmedizin","status":"publish","type":"media-library","link":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/mediathek-eintrag\/eine-typologie-des-ploetzlichen-todes-aus-sicht-der-rechtsmedizin\/","title":{"rendered":"Eine Typologie des pl\u00f6tzlichen Todes"},"content":{"rendered":"<h3><strong>I.<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Arzt und Tod standen in der historischen Entwicklung des \u00e4rztlichen Berufes \u00fcber Jahrhunderte in einer sehr engen Beziehung. Ein gro\u00dfer Teil des medizinischen Wissens \u00fcber Todesursachen und Erkrankungen sowie deren Entwicklung und Behandelbarkeit resultiert aus der Beobachtung letztlich t\u00f6dlicher Krankheitsverl\u00e4ufe und der Untersuchung Verstorbener. Erst in den letzten Jahrzehnten, in welchen das Sterben und der Tod zunehmend tabuisiert und aus dem \u00f6ffentlichen Leben und der Wahrnehmung verbannt wurden, hat sich die vormals so enge Beziehung zwischen Arzt und Tod beziehungsweise der Leiche erkennbar gelockert. Dies hat unter anderem dazu gef\u00fchrt, dass heute auch viele \u00c4rzte eine teilweise erhebliche Scheu vor Leichen empfinden, die \u00e4rztliche Aufgabe der Leichenschau nicht zuletzt deshalb nur unter Druck und dann mit gro\u00dfer Zur\u00fcckhaltung wahrgenommen wird und auch im letzten Behandlungsabschnitt, also in der Sterbephase des Patienten, eine teilweise ausgepr\u00e4gte Unsicherheit auftritt, so dass wir heute ambulant und in Hospizen speziell ausgebildete \u00c4rzte ben\u00f6tigen, die Patienten in der letzten Lebensphase behandeln und begleiten. Ob dies notwendig ist, weil die \u00c4rzte anderer Fachrichtungen dies aus fachlichen Gr\u00fcnden nicht mehr k\u00f6nnen \u2013 oder nicht mehr wollen \u2013, mag dahin gestellt bleiben.<\/p>\n<p>Die Thanatologie als Lehre von der Natur und den Ursachen des Todes wird an den Universit\u00e4ten heute praktisch nur noch im Fach Rechtsmedizin an die Studenten vermittelt. Eine Demonstration von Leichen und Obduktionen im Rahmen der studentischen Ausbildung unterbleiben zunehmend; so sind, nicht zuletzt aus Kostengr\u00fcnden, auch schon an verschiedenen Universit\u00e4ten \u00dcberlegungen angestellt worden, die Pr\u00e4parierkurse an Leichen durch \u00dcbungen mit dreidimensionalen Computermodellen zu ersetzen. Auch dies ist sicher zumindest teilweise eine Folge der erkennbaren Tabuisierung und Verdr\u00e4ngung der Themen Tod und Sterben und wird im Zweifel diesen Entwicklungen auch weiter Vorschub leisten, auch wenn sich vereinzelt in den letzten Jahren wieder ein wachsendes Bewusstsein f\u00fcr diese Thematik erkennen l\u00e4sst.<\/p>\n<p>Dabei ist der Tod ein Thema, das nicht nur in der Medizin sondern auch in der Philosophie, der Theologie und der Jurisprudenz eine hohe Bedeutung hat. Auch in den Medien spielt das Thema Tod und Sterben eine gro\u00dfe Rolle: Medien berichten \u00fcber einen Gro\u00dfteil insbesondere der nicht nat\u00fcrlichen und akzidentellen Todesf\u00e4lle sowie von T\u00f6tungsdelikten, die auch im Krimi als tragendes Genre permanente TV-Pr\u00e4senz aufweisen. Allerdings spielen hier das Sterben und der Tod des Opfers nur als thematischer Aufh\u00e4nger f\u00fcr die als spannend empfundene Suche nach dem T\u00e4ter eine Rolle. Eine tiefergehende Auseinandersetzung mit der Materie Tod und Sterben ist damit in der Regel nicht verbunden.<\/p>\n<p>F\u00fcr den pl\u00f6tzlichen Tod trifft dies abgesehen von akzidentellen Ereignissen besonders zu. Selbst in dem monumentalen Werk von Philippe Ari\u00e8s zur \u201eGeschichte des Todes\u201c wird der pl\u00f6tzliche Tod als besondere Entit\u00e4t nur am Rande erw\u00e4hnt. Auch in der Hospizmedizin und bei palliativen Behandlungsans\u00e4tzen ist der pl\u00f6tzliche Tod naturgem\u00e4\u00df nicht Gegenstand von wissenschaftlichen Untersuchungen oder therapeutischen Ans\u00e4tzen. Lediglich in der Notfallmedizin, in der Krisenintervention und in der Rechtsmedizin ist der pl\u00f6tzliche Tod als zentrales Ereignis im Rahmen der medizinischen Profession bzw. der Angeh\u00f6rigenf\u00fcrsorge pr\u00e4sent.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>II.<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der \u201epl\u00f6tzliche Tod\u201c wird h\u00e4ufig synonym mit dem \u201eunerwarteten Tod\u201c verwendet; gemeint ist damit, dass die soziale Umgebung eines Menschen vom Tod einer Person \u00fcberrascht ist, weil der Todeseintritt zu diesem Zeitpunkt nicht erwartet wurde. Dies kann je nach sozialer Umgebung auch f\u00fcr alte und schwer kranke Menschen zutreffen, so dass der pl\u00f6tzliche, unerwartete Tod kein Ph\u00e4nomen ausschlie\u00dflich des jungen oder mittleren Lebensalters ist. Die Weltgesundheitsorganisation WHO definiert den pl\u00f6tzlichen Tod als Todesfall innerhalb von 24 Stunden nach dem Auftreten von Krankheitssymptomen. In der deutschen medizinischen Literatur findet sich h\u00e4ufig als wesentliches Charakteristikum der Tod aus scheinbar v\u00f6lliger Gesundheit oder nach banalen Krankheitserscheinungen beziehungsweise nach rapider Verschlechterung von bekannten Vorerkrankungen beschrieben. Allein aus diesen Definitionen wird schon deutlich, dass der Tod infolge von \u00e4u\u00dferen Gewalteinwirkungen hier oft nur unzureichend unter den Begriff des pl\u00f6tzlichen Todes summiert wird.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Arzt ist dies besonders in seiner Funktion als Leichenschauer von besonderer Bedeutung. Nach den Bestattungsgesetzen der L\u00e4nder muss jeder Verstorbene von einem Arzt gesehen, und durch diesen eine Leichenschau durchgef\u00fchrt werden, bei der es um Feststellung von Todesart und Todesumst\u00e4nden, Todesursache, Todeszeit sowie m\u00f6glicher Infektionserkrankungen geht. Die besondere, rechtliche relevante Kernfragestellung ist hier die Differenzierung des nat\u00fcrlichen vom nicht nat\u00fcrlichen Tod (Todesart), da beim nicht nat\u00fcrlichen Tod eine polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Ermittlung eingeleitet werden muss, w\u00e4hrend beim nat\u00fcrlichen Tod keine weitere Kontrollinstanz au\u00dfer dem leichenschauenden Arzt existiert. In Bayern gibt es, im Gegensatz zu allen anderen Bundesl\u00e4ndern, nicht einmal vor der Feuerbestattung eines Verstorbenen eine weitere medizinische Untersuchung.<\/p>\n<p>Der nicht nat\u00fcrliche Tod ist in Bayern als Tod in Folge von \u201eUnfall, Selbstmord, Tod durch strafbare Handlung oder sonst von au\u00dfen herbeigef\u00fchrt\u201c definiert. Eine gesetzliche Definition des nat\u00fcrlichen Todes existiert demgegen\u00fcber nicht. Daher wurde von Seiten der Medizin im Rahmen der entsprechenden Leitlinie eine Definition des nat\u00fcrlichen Todes entwickelt: Ein nat\u00fcrlicher Tod kann demnach bescheinigt werden, wenn eine Krankheit aus nat\u00fcrlicher, innerer Ursache vorliegt, die von einem Arzt diagnostiziert, derentwegen der Patient von einem Arzt behandelt wurde und die das Ableben dieses Patienten f\u00fcr den gegenst\u00e4ndlichen Zeitpunkt vorhersehbar gemacht hat. Gleichzeitig darf kein Hinweis f\u00fcr einen nicht nat\u00fcrlichen Tod vorliegen, und der Tod muss unabh\u00e4ngig von rechtlich bedeutsamen \u00e4u\u00dferen Faktoren eingetreten sein. Aus dieser Definition ergibt sich praktisch zwangsl\u00e4ufig, dass der pl\u00f6tzliche, unerwartete Tod f\u00fcr den \u00e4rztlichen Leichenschauer nicht die definitorischen Kriterien des nat\u00fcrlichen Todes erf\u00fcllen kann. Mithin m\u00fcssten s\u00e4mtliche pl\u00f6tzlichen, unerwarteten Todesf\u00e4lle ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren nach sich ziehen. Betrachtet man die Todesursachenstatistik, in der kardiale, oft \u201epl\u00f6tzlich\u201c und damit unerwartet auftretende Todesf\u00e4lle mit \u00fcber 40 Prozent der Gesamtsterbef\u00e4lle die h\u00e4ufigsten Todesursachen darstellen, so wird klar, dass ein erheblicher Teil dieser Todesursachen und damit auch der nat\u00fcrlichen Todesarten nicht auf der Basis einer sicheren Feststellung beruhen. Daraus ist zu schlie\u00dfen, dass die Bedeutung des pl\u00f6tzlichen, unerwartenden Todes weit die faktische, tats\u00e4chliche Besch\u00e4ftigung der Gesellschaft mit dieser Thematik \u00fcbersteigt.<\/p>\n<p>Exemplarisch lassen sich einige spezielle Themenkomplexe und Konstellationen herausgreifen, die besonders h\u00e4ufig mit dem pl\u00f6tzlichen, unerwarteten Tod in Verbindung gebracht werden k\u00f6nnen und die auf ihre Weise jeweils besondere Folgen f\u00fcr die betroffenen Angeh\u00f6rigen sowie die soziale Umgebung nach sich ziehen. Hier ist zun\u00e4chst weniger die formal juristische Qualifikation in nat\u00fcrlichen oder nicht nat\u00fcrlichen Tod entscheidend, sondern mehr die \u00d6rtlichkeit, an der der Tod eintritt oder die T\u00e4tigkeit mit der der dann unmittelbar Verstorbene gerade befasst gewesen ist. Einige dieser besonderen Konstellationen von pl\u00f6tzlichen Todesf\u00e4llen sollen hier exemplarisch aufgezeigt werden:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>III.<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Der Tod am Arbeitsplatz<\/em> ist besonders h\u00e4ufig ein pl\u00f6tzlicher und unerwarteter Tod und gleichzeitig h\u00e4ufig ein akzidentelles Ereignis. Die Statistik weist die Ger\u00fcstbauer, Dachdecker und Bergleute als gef\u00e4hrlichste Berufe aus. Todesf\u00e4lle w\u00e4hrend der beruflichen T\u00e4tigkeit in diesen F\u00e4llen werden in der Regel polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und gegebenenfalls auch entsprechende Verfahren nach sich ziehen, insbesondere dann, wenn Aspekte der Arbeitssicherheit vernachl\u00e4ssigt oder gar bewusst missachtet wurden. Dabei sind auch soziokulturelle Unterschiede festzustellen: \u201eKaroshi\u201c \u2013 in Japan der Begriff f\u00fcr einen \u201eTod durch \u00dcberarbeitung\u201c \u2013 existiert in der westlichen Welt nicht als eigene Entit\u00e4t.<\/p>\n<p><em>Der Tod im \u00f6ffentlichen Gewahrsam<\/em>, also in einer Haftsituation, wird ebenso wie der Tod in geschlossenen station\u00e4r psychiatrischen Einrichtungen sicher nicht zuletzt aus historischen Gr\u00fcnden sowohl von der \u00d6ffentlichkeit als auch von der Justiz besonders beachtet. Dies ist schon darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass erkennbar schwerkranke Menschen oder gar Sterbende schon von den rechtlichen Voraussetzungen her nicht inhaftiert bleiben, sondern einer klinisch-station\u00e4ren Behandlung zugef\u00fchrt werden. In der Konsequenz bedeutet der Tod im \u00f6ffentlichen Gewahrsam h\u00e4ufig ein Tod durch Suizid, seltener auch durch Gewalteinwirkungen von dritter Hand, so dass die erh\u00f6hte Aufmerksamkeit gegen\u00fcber diesen Todesf\u00e4llen absolut berechtigt erscheint. Die Differenzierung von nat\u00fcrlichen, krankheitsbedingten Todesf\u00e4llen in Haft von Suiziden und von der Einwirkung Dritter ist dabei nicht von untergeordneter Bedeutung.<\/p>\n<p>Hier wird auch regelm\u00e4\u00dfig nach der m\u00f6glichen Erkennbarkeit von Suizidalit\u00e4t, Krankheitserscheinungen oder aggressivem Verhalten durch Dritte gefragt, da diese eine Verantwortlichkeit des aufsichtf\u00fchrenden Justizpersonals bedingen und zu entsprechenden rechtlichen Folgen f\u00fchren kann (so zum Beispiel die F\u00e4lle Ouri Jalloh in Dessau \u2013 fraglicher Unfall\/Suizid durch Brand in Haftzelle \u2013 oder der Suizid des Terrorverd\u00e4chtigen Jaber al-Bakr in Leipzig). Auch im Rahmen von Abschiebungen oder bei randalierenden H\u00e4ftlingen kommt es immer wieder zum Beispiel durch Fixierung, positionsbezogene Asphyxie, Erregungszust\u00e4nde oder Drogeneinfluss zum pl\u00f6tzlichen Tod von Personen unter unmittelbarer Einwirkung von Justizpersonal. Dass diese F\u00e4lle ebenso wie Todesf\u00e4lle durch polizeilichen Schusswaffengebrauch besonderer Aufmerksamkeit bei der Kl\u00e4rung und auch bei der Beurteilung von Verantwortlichkeiten bed\u00fcrfen, zeigt sich hier in der deutlich erh\u00f6hten \u00f6ffentlichen Wahrnehmung (ganz aktuell z.B. auch in den USA nach mehreren Todesf\u00e4llen von Afroamerikanern durch Polizeisch\u00fcsse).<\/p>\n<p><em>Der Tod im Stra\u00dfenverkehr<\/em> ist ein permanentes Thema in der Presseberichtserstattung, in den Anstrengungen zur aktiven und passiven Fahrzeugsicherheit sowie in den sicherheitsrelevanten Entwicklungen der Kraftfahrzeughersteller. Dies wird nicht zuletzt in der stark gesunkenen Zahl der Verkehrstoten von fast 20.000 in den 70er Jahren, um 10.000 in den 80er und 90-er Jahren auf 4.000 aktuell und der weiten politischen Diskussion \u00fcber diese Thematik deutlich. Auch t\u00f6dliche Verkehrsunf\u00e4lle f\u00fchren in der Regel zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren, gegebenenfalls auch mit der Folge strafrechtlicher Verurteilungen, wenn die Schuld eines Verkehrsteilnehmers am Tode eines anderen Menschen festgestellt werden kann. Gerade im Hinblick auf die zunehmende Teilnahme alter und auch kranker Menschen am Stra\u00dfenverkehr r\u00fcckt dabei die Frage der medizinischen Fahreignung auch verst\u00e4rkt in das Blickfeld und den Aufgabenbereich der praktisch-kurativ t\u00e4tigen \u00c4rzte, die h\u00e4ufig in ein Konfliktfeld zwischen Akzeptanz der Verhaltensmuster des Patienten und der F\u00fcrsorge f\u00fcr Dritte, gegebenenfalls Gef\u00e4hrdete, geraten. Schwere Verkehrsunf\u00e4lle zum Teil mit mehreren Toten, verursacht durch Kraftfahrer mit gravierenden Stoffwechselerkrankungen, gerade Diabetes, kardiovaskul\u00e4ren Erkrankungen oder Krampfleiden zeigen hier immer wieder in der \u00f6ffentlichen Resonanz, welche Bedeutung diese Thematik aufweist und dass hier der pl\u00f6tzliche Tod eines Menschen gegebenenfalls auch den Tod anderer bedingen kann.<\/p>\n<p><em>Der Tod beim Sport<\/em> ist demgegen\u00fcber ein Ereignis, dass h\u00e4ufig \u00f6ffentlich beobachtet wird, zumindest beim Mannschaftssportarten, dann auch h\u00e4ufig unmittelbare \u00e4rztliche bzw. notfallmedizinische Hilfe nach sich zieht und deswegen weniger h\u00e4ufig von Ermittlungen begleitet wird, da es sich um einen Tod unter Zeugen und ohne Fremdbeteilung handelt. Diese F\u00e4lle sind sicher in der \u00f6ffentlichen Wahrnehmung \u00fcberrepr\u00e4sentiert, insbesondere wenn sie bei typischen Massensportarten wie beim Skifahren oder beim Fu\u00dfballspielen auftreten. Aber auch bei Hochrisikosportarten wie Rennfahren oder Boxen werden t\u00f6dliche Verletzungen von einer hohen \u00f6ffentlichen Wahrnehmung begleitet. Besonders \u00fcberraschend erscheint der Tod der Personen hier oft deshalb, weil naturgem\u00e4\u00df davon ausgegangen wird, dass ein Mensch, der Sport, insbesondere intensiven Sport oder Ausdauersport betreibt, besonders gesund ist oder gesund sein muss. Insofern wird der Tod hier h\u00e4ufig als besonders unerwartet empfunden und mit Fassungslosigkeit wahrgenommen.<\/p>\n<p>Vergleichbares trifft auf den <em>Tod bei sexueller Bet\u00e4tigung<\/em> zu, der durchaus auch Menschen im j\u00fcngeren Lebensalter betreffen kann und vom jeweiligen Partner oft als extrem traumatisierend empfunden wird. Die Dunkelziffer ist hier sicher auch besonders hoch. Das Risikoprofil ist bez\u00fcglich des m\u00e4nnlichen Geschlechtes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen diskret erh\u00f6ht, allerdings laut Untersuchungen aus der Kardiologie nicht in einem Umfang, der bei den meisten Patienten zu einem Verzicht auf gew\u00fcnschte sexuelle Bet\u00e4tigung f\u00fchren sollte. Oft sind es auch bestimmte sexuelle Praktiken, die mit Fesselungen und Atembeschr\u00e4nkungen (Asphyxie) einhergehen, die zu einem pl\u00f6tzlichen Tod, dann aber \u201enicht nat\u00fcrlicher Todesart\u201c f\u00fchren und entsprechende Ermittlungsverfahren nach sich ziehen.<\/p>\n<p>Mit besonderer Betroffenheit wird h\u00e4ufig <em>der Tod w\u00e4hrend der Schwangerschaft<\/em> oder unmittelbar danach genommen; dies naturgem\u00e4\u00df aufgrund der sozialen Situation, in der sich eine Schwangere beziehungsweise junge Mutter befindet und aufgrund des Umstandes, dass auch dieser Zustand h\u00e4ufig mit einer besonderen Gesundheit assoziiert wird.<\/p>\n<p><em>Der pl\u00f6tzliche Kindstod<\/em> ist schon allein durch seinen Namen und die Bezeichnung ein klassisches Beispiel f\u00fcr den unerwarteten Tod. Hier erscheint es insbesondere in der differenzierenden Abgrenzung zu den Folgen von Kindesmisshandlungen und damit T\u00f6tungsdelikten an S\u00e4uglingen oder Neugeborenen von besonderer Bedeutung, medizinische und auch staatsanwaltschaftliche Untersuchungen und Ermittlungen einzuleiten. Nicht selten wird jedoch der pl\u00f6tzliche Kindstod \u00e4rztlicherseits bereits prim\u00e4r als nat\u00fcrlicher Todesfall attestiert, obwohl dies rein von der Definition her eine nicht zul\u00e4ssige Vermutungsdiagnose sein muss. Treten dann in einer entsprechenden Familie weitere Todesf\u00e4lle auf, die erst versp\u00e4tet als Misshandlungsfolgen wahrgenommen werden, ist sowohl eine breite \u00f6ffentliche Betroffenheit als auch der Ruf nach einer strengeren Reglementierung die Regel. Vergessen wird dabei h\u00e4ufig, dass Gewalteinwirkungen gegen Kinder, beispielsweise beim Ersticken durch weiche Bedeckung oder ein Sch\u00fctteltrauma, sehr oft keine \u00e4u\u00dferlich erkennbaren Verletzungen hervorrufen und eine Differenzierung zwischen vermutetem nat\u00fcrlichem Tod und einer \u00e4u\u00dferen Gewalteinwirkung ausschlie\u00dflich durch eine \u00e4u\u00dfere Untersuchung eben nicht erfolgen kann. Wird aus falsch verstandener R\u00fccksichtnahme auf die Angeh\u00f6rigen auf eine Obduktion des verstorbenen Kindes verzichtet, ist das Risiko, Gewalteinwirkungen zu \u00fcbersehen und damit eine M\u00f6glichkeit f\u00fcr weitere Gewalteinwirkungen bei anderen Kindern in derselben Familie zu setzen, sicher nicht zu leugnen.<\/p>\n<p><em>Der in der \u00d6ffentlichkeit eintretende Tod<\/em> wird aus naheliegenden Gr\u00fcnden, weil meist keine gravierende Erkrankung mit der Folge einer medizinischen Behandlungs- oder Pflegesituation bestanden hat, in der Regel ebenfalls ein pl\u00f6tzlicher Tod sein. In den F\u00e4llen, in denen eine breite \u00d6ffentlichkeit zugegen ist wie beispielsweise in \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln, sind h\u00e4ufig Herzinfarkte oder Lungenembolien die Ursache f\u00fcr einen nat\u00fcrlichen Tod. Aber auch Suizide kommen in der \u00d6ffentlichkeit vor. Wenn Menschen sich vor Schienenfahrzeuge werfen, gibt es eine \u00dcberlappung zu den Todesf\u00e4llen im Stra\u00dfenverkehr. Solche Situationen machen oft auch den Einsatz von Kriseninterventionsteams erforderlich, die dann bei einer nur schwer zu \u00fcberschauenden Anzahl Betroffener und Zeugen oft vor besondere Probleme gestellt werden.<\/p>\n<p>Insgesamt wird aber die psychosoziale und auch medizinische Bedeutung eines Todesfalles bzw. des Todeseintrittes auch f\u00fcr die unmittelbaren Angeh\u00f6rigen untersch\u00e4tzt, egal ob dieser in der \u00d6ffentlichkeit oder im h\u00e4uslichen Umfeld stattfindet. <em>Infektionsgefahren<\/em> f\u00fcr Kontaktpersonen, wie z.B. nach einer Meningokokken-Meningitis, k\u00f6nnen noch h\u00e4ufig abgefangen werden, wenn es durch einen sich drastisch verschlechternden Gesundheitszustand unmittelbar vor dem Tod noch zu einer \u00e4rztlichen Behandlung und einer richtungweisenden Diagnose kommt.<\/p>\n<p>Bei den sicherlich nicht selten todesurs\u00e4chlichen <em>Herz-Rhythmus-St\u00f6rungen<\/em> existieren jedoch auch erbliche Formen, deren Diagnostik gerade f\u00fcr die unmittelbaren Nachkommen von elementarer Bedeutung ist, da bei entsprechenden medizinischen bzw. molekular-genetischen Feststellungen eine zielgerichtete Therapie und Behandlung solcher Patienten bzw. Angeh\u00f6riger erfolgen kann. Beispielhaft genannt sei ein Fall, indem ein junger Mann w\u00e4hrend eines Tanzkurses zusammenbrach und nicht mehr reanimierbar war. Die Obduktion ergab, wie regelhaft bei Herz-Rhythmus-St\u00f6rungen, keinen richtungsweisenden autoptischen Befund. Nachdem aber die polizeilicherseits vermutete Drogenbeeinflussung ausgeschlossen werden konnte, konnte den Angeh\u00f6rigen geraten werden, dass sich der Bruder des Verstorbenen in medizinische Behandlung begeben solle. Bei diesem wurde eine ebenfalls erbliche Herz-Rhythmus-St\u00f6rung diagnostiziert und prophylaktisch durch Implantation eines Schrittmachers\/Defibrillators behandelt.<\/p>\n<p>Differenzierbar davon ist der <em>Tod im Krankenhaus bzw. in der \u00e4rztlichen Praxis, <\/em>der h\u00e4ufig als erwarteter Tod wahrgenommen wird, es sei denn, er ist Folge eines selektiven Eingriffes mit niedrigem Risikoprofil oder es entsteht der Eindruck eines \u00e4rztlichen Behandlungsfehlers. Derartigen Vorw\u00fcrfen wird, sofern sie gegen\u00fcber Vertretern der Ermittlungsbeh\u00f6rde erhoben werden, in der Regel sehr konsequent und auch mit hohem Aufwand nachgegangen, wenngleich der tats\u00e4chliche Nachweis eines schuldhaften \u00e4rztlichen Behandlungsfehlers mit t\u00f6dlichen Konsequenzen eher die Ausnahme als die Regel ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Problematisch ist demgegen\u00fcber viel h\u00e4ufiger die Situation, dass die Tendenz besteht, nahezu jeden Todesfall in einer medizinischen oder pflegerischen Einrichtung, insbesondere wenn \u00e4ltere Menschen betroffen sind, als nat\u00fcrlichen Tod zu qualifizieren. Dabei wird vergessen, dass echte Serient\u00f6tungsdelikte mit zum Teil Dutzenden Toten in den letzten Dekaden in unserem Sozialraum weit \u00fcberwiegend in klinischen oder therapeutischen Einrichtungen stattgefunden haben. F\u00e4lle wie derjenige der Krankenschwester Michaela R. aus Wuppertal, die T\u00f6tungs-Serien in Wien-Lainz, Sonthofen oder aktuell der Fall des Krankpflegers Nils H. in Delmenhorst zeigen, wie viel Todesf\u00e4lle in klinisch-station\u00e4ren Behandlungseinrichtungen passieren m\u00fcssen, bis der Gedanke an ein m\u00f6glicherweise nicht nat\u00fcrliches Geschehen aufkommt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>IV.<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Res\u00fcmiert man die Thematik des pl\u00f6tzlichen Todes aus rechtsmedizinischer Sicht, so steht der Verstorbene\/die Leiche im Fokus f\u00fcr den \u00e4rztlichen Leichenschauer, die ermittelnden Polizeibeamten, die untersuchenden Rechtsmediziner und die abschlie\u00dfend beurteilende Justiz. Der (noch) lebende Patient bzw. die Hinterbliebenen des dann pl\u00f6tzlich Verstorbenen stehen demgegen\u00fcber im Fokus f\u00fcr die kurativ t\u00e4tigen \u00c4rzte, Notfallmediziner, Kriseninterventionsteams, Seelsorger und sozialen Dienste. Diese Funktionen werden h\u00e4ufig so stark voneinander getrennt, dass eine Verbindung und die Verschr\u00e4nkung der Problemkreise zwischen dem Verstorbenen einerseits und den Hinterbliebenen andererseits nur schwer m\u00f6glich sein werden. Erfahrungsgem\u00e4\u00df werden viele F\u00e4lle des pl\u00f6tzlichen Todes vielleicht auch aus diesen Gr\u00fcnden medizinisch-diagnostisch nicht ausreichend hinterfragt, wobei hier zweifelsohne auch Kosten und finanzieller Aufwand eine erhebliche Rolle spielen. Die alte medizinische Weisheit, dass die Toten die Lebenden lehren k\u00f6nnen (\u201eMortui vivos docent\u201c) wird dabei h\u00e4ufig aus Bequemlichkeit verdr\u00e4ngt oder durch moderne bildgebende Technologien nur unvollst\u00e4ndig ersetzt. Dem Umstand, dass wir als Gesellschaft uns diesen F\u00e4llen des pl\u00f6tzlichen Todes zu wenig widmen, sind zahlreiche und unentdeckte T\u00f6tungsdelikte vor allen Dingen an Senioren, Kranken und Kindern geschuldet.<\/p>\n<p>Eine weitere Dimension des pl\u00f6tzlichen Todes er\u00f6ffnet sich bei Massenkatastrophen wie Flugzeugabst\u00fcrzen, Zugungl\u00fccken oder wie in j\u00fcngster Zeit gesehen beziehungsweise in Zukunft zu bef\u00fcrchten auch bei Amokl\u00e4ufen und Terroranschl\u00e4gen, die wiederum besondere Belastungen mit sich bringen. Wir sollten uns der Thematik des pl\u00f6tzlichen Todes deshalb widmen und stellen, um f\u00fcr uns, wenn wir konkret durch einen Ablebensfall in unserem Umfeld damit konfrontiert werden, und auch f\u00fcr Andere entsprechend Vorsorge treffen zu k\u00f6nnen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>When dying comes as a surprise<\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":32559,"menu_order":1600,"template":"","meta":{"_relevanssi_hide_post":"","_relevanssi_hide_content":"","_relevanssi_pin_for_all":"","_relevanssi_pin_keywords":"","_relevanssi_unpin_keywords":"","_relevanssi_related_keywords":"","_relevanssi_related_include_ids":"","_relevanssi_related_exclude_ids":"","_relevanssi_related_no_append":"","_relevanssi_related_not_related":"","_relevanssi_related_posts":"","_relevanssi_noindex_reason":"","footnotes":""},"class_list":["post-32401","media-library","type-media-library","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","media-library-category-gesundheit","media-library-category-medizin","media-library-category-seelsorge","media-library-category-sz-gesundheitsforum"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.3 - 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