{"id":32407,"date":"2023-07-17T14:36:58","date_gmt":"2023-07-17T12:36:58","guid":{"rendered":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/?media-library=1517-was-sonst-noch-geschah"},"modified":"2026-01-20T15:23:25","modified_gmt":"2026-01-20T14:23:25","slug":"die-reichsreformansaetze-in-der-regierungszeit-kaiser-maximilians-i-1493-1519-versuche-einer-integration-durch-normierung-und-institutionalisierung-im-spannungsfeld-von-konsens-und-dissens","status":"publish","type":"media-library","link":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/mediathek-eintrag\/die-reichsreformansaetze-in-der-regierungszeit-kaiser-maximilians-i-1493-1519-versuche-einer-integration-durch-normierung-und-institutionalisierung-im-spannungsfeld-von-konsens-und-dissens\/","title":{"rendered":"Die Reichsreformans\u00e4tze in der Regierungszeit Kaiser Maximilians I. (1493-1519)"},"content":{"rendered":"<h3><strong> Preliminary remarks<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Integrationskraft des K\u00f6nigshofs als Zentrum mittelalterlicher Herrschaft, die seit dem 11.\/12. Jahrhundert vorrangig auf Konsensfindung mit den geistlichen und weltlichen Gro\u00dfen beruhte, wof\u00fcr der Begriff \u201eKonsensuale Herrschaft\u201c (Schneidm\u00fcller) steht, nahm im letzten Drittel des 14. Jahrhunderts immer mehr ab. Die Gro\u00dfen des Reiches verloren das Interesse am Rats- und Hofdienst, was zu einer \u201eDestruktion des Herrscherhofes\u201c (Heinig) f\u00fchrte. Friedrich III. versuchte ab 1470 zwar, Kurf\u00fcrsten und F\u00fcrsten wieder in den Hof zu integrieren und so das Reich nochmals als Hofstaat zu organisieren, aber die privilegierte Stellung der Reichsf\u00fcrsten, wie sie in der \u201eConfoederatio cum principibus ecclesiasticis\u201c von 1220 und im Statutum in favorem principum\u201c von 1231\/1232 festgeschrieben war, hatte die Weichen im Heiligen R\u00f6mischen Reich l\u00e4ngst anders gestellt, was bis heute im ausgepr\u00e4gten F\u00f6deralismus der Bundesrepublik Deutschland fortwirkt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Reichsreformkonzepte des 15. Jahrhunderts und die Doppelregierung Friedrichs III. und Maximilians I.<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Nikolaus Cusanus schien die L\u00f6sung der Reichsreformfrage in einer Gewaltenteilung zu liegen: einem j\u00e4hrlichen Reichstag sollte die gesetzgebende Gewalt, einem Reichstagsausschuss die Regierungsf\u00fchrung und dem Kaiser die vollziehende Gewalt zukommen. Der \u201eAbschied der geistlichen Kurf\u00fcrsten\u201c hingegen vertrat eine kurf\u00fcrstlich-f\u00fcrstliche Oligarchie, demzufolge dem Kurverein und einem kurf\u00fcrstlichen Regiment die Reichsregierung obliegen sollte. Die anonyme \u201eReformatio Sigismundi\u201c und auch der \u201eOberrheinische Revolution\u00e4r\u201c \u2013 von V. Huth als Dr. Jakob Merswin identifiziert \u2013 sahen das Heil in einer kaiserlichen Monarchie, wof\u00fcr auch Enea Silvio Piccolomini und Peter von Andlau pl\u00e4dierten. Allen diesen Reichsreformvorschl\u00e4gen gemeinsam ist der Ruf nach einer Landfriedensordnung mit einem Verbot der Fehde (bewaffnete, gewaltsame Selbsthilfe) sowie nach einer besseren Rechts-, Gerichts-, Steuer- und M\u00fcnzordnung.<\/p>\n<p>Die Kernfrage aber blieb stets die eigentliche Machtfrage im Ringen zwischen weitgehend unbeschr\u00e4nkter k\u00f6niglicher\/kaiserlicher Monarchie und reichsst\u00e4ndischer, vor allem kurf\u00fcrstlicher und f\u00fcrstlicher Oligarchie. Kaiser Friedrich III. wollte selbst von einer kurf\u00fcrstlich-f\u00fcrstlicher Mitregierung nichts wissen, weshalb er 1486 in Frankfurt nach der Wahl seines Sohnes Maximilian zum R\u00f6mischen K\u00f6nig nur eine sehr allgemein gehaltene Landfriedensordnung f\u00fcr zehn Jahre verk\u00fcndete und allenfalls noch ein Reichskammergericht zugestehen, aber \u201esunst in allen andern hendeln als Romischer Kayser in unserm freyen regiment\u201c, wie wir bisher gewesen sein, bleiben wollte. Die Reichsst\u00e4nde hingegen machten auf allen folgenden Reichsversammlungen (N\u00fcrnberg 1487, Frankfurt 1489, N\u00fcrnberg 1491 und Koblenz 1492) jegliche finanzielle und milit\u00e4rische Hilfe von Zugest\u00e4ndnissen bei der Reichsreform abh\u00e4ngig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Die Reichsreformverhandlungen vom Wormser Reichstag 1495 bis zum Augsburger Reichstag 1518<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Auch auf dem Wormser Reichstag 1495 begegneten die Reichsst\u00e4nde Maximilians I. Hilfsbitten gegen die Osmanen und f\u00fcr einen Romzug zur Kaiserkr\u00f6nung, um den franz\u00f6sischen Hegemoniebestrebungen in Italien Paroli bieten zu k\u00f6nnen, sofort mit der Forderung einer Reichsreform. Der K\u00f6nig zeigte sich \u00fcber Friede und Recht verhandlungsbereit, schlug aber zugleich eine \u201eeylende hilff\u201c f\u00fcr Sofortma\u00dfnahmen gegen Osmanen und Franzosen sowie eine \u201ebestendige und werende hilff\u201c f\u00fcr zehn bis zw\u00f6lf Jahre vor, was den St\u00e4nden ihr altes Mittel der Kompensationspolitik aus der Hand genommen h\u00e4tte. Diese jedoch erwiderten, ohne dauerhaftes Gericht, Friede und Recht sowie Ordnung im Reich sei von ihnen keine Kriegs- und Steuerhilfe mehr zu erwarten.<\/p>\n<p>Daf\u00fcr legten die Kurf\u00fcrsten und F\u00fcrsten ihre Entw\u00fcrfe f\u00fcr einen Reichsrat, ein Reichskammergericht und eine neue Steuerordnung vor. Bis auf die Vergabe der Reichslehen und Adelsverleihungen sollte die ganze Reichsgewalt (Gesetzgebung, Finanzhoheit, Steuern, \u00e4u\u00dfere Politik und Kriegf\u00fchrung) einem kurf\u00fcrstlich-f\u00fcrstlich dominierten Reichsrat zukommen. Leiten sollte diesen ein vom K\u00f6nig bestellter Pr\u00e4sident gemeinsam mit einem in viertelj\u00e4hrlichem Turnus wechselnden Kurf\u00fcrsten. Die Beschl\u00fcsse dieses 17-k\u00f6pfigen Reichsrats sollten f\u00fcr den K\u00f6nig verbindlich und dieser in all seinem Handeln auf die Zustimmung von Reichsrat und Reichsversammlung angewiesen sein. Darauf konnte Maximilian, ganz abgesehen davon, dass er \u201ekeinen Pr\u00e4sidenten \u00fcber sich leiden wolle\u201c, wie er sagte, nicht eingehen, weil das de facto seiner Entmachtung gleichgekommen w\u00e4re. Daher stellte er den st\u00e4ndischen Reformvorschl\u00e4gen seine eigenen gegen\u00fcber: Das Reichsregiment sollte nur f\u00fcr die Zeit seiner Abwesenheit aus dem Reich bevollm\u00e4chtigt sein, und die Auswahl der R\u00e4te sollte allein dem K\u00f6nig obliegen. Vor allem aber behielt sich Maximilian seine \u201efreie Regierung\u201c vor, wenn er wieder zur\u00fcck im Reich sei. Damit war er ganz auf die Linie eingeschwenkt, die sein Vater Friedrich III. schon 1490 vertreten hatte. Wegen dieser un\u00fcberbr\u00fcckbaren Gegens\u00e4tze betreffend die Reichsregierung, blieben die Verhandlungen zwei Monate stecken. Erst als \u201edie Machtfrage aus der verfassungspolitischen Diskussion herausgenommen und der Regimentsgedanke von beiden Seiten aufgegeben wurde\u201c (Angermeier), war die Reichsreform \u00fcber dem Berg. Ein Verbot der Trinkunsitten im Reich sowie eine Ordnung f\u00fcr Spielleute, Bettler und \u201eZigeuner\u201c, eine Kleiderordnung, eine Weinordnung und eine M\u00fcnzordnung wurden zwar auf den n\u00e4chsten Reichstag verschoben, aber mit dem Kompromiss in der sogenannten \u201eHandhabung\u201c war der Weg frei f\u00fcr die gro\u00dfen Wormser Reformgesetze vom 7. August 1495.<\/p>\n<p>Die Landfriedensordnung verbot die Fehde als gewaltsame rechtliche Selbsthilfe und verpflichtete jedermann zum gerichtlichen Austrag von Streitigkeiten. Mit der Kammergerichtsordnung wurde unter dem Vorsitz eines vom K\u00f6nig bestellten Kammerrichters ein nach Vorschlag der Reichsversammlung mit 16 halbteils juristisch gebildeten, halbteils zumindest ritterb\u00fcrtigen Urteilern besetztes oberstes Reichsgericht eingef\u00fchrt. Allerdings sicherten sich die Kurf\u00fcrsten und F\u00fcrsten das Recht, Streitf\u00e4lle untereinander vor Sondergerichten auszutragen. Auch von den anderen Reichsst\u00e4nden (Grafen und Freiherrn sowie St\u00e4dten) konnten sie nicht vor dem Kammergericht geklagt werden, sondern dies hatte vor einem Gericht aus neun R\u00e4ten des beklagten Kurf\u00fcrsten oder F\u00fcrsten \u2013 daher abf\u00e4llig als \u201eSuppenessergericht\u201c bezeichnet \u2013 zu erfolgen; in beiden F\u00e4llen war das Kammergericht nur Appellationsinstanz. Die Handhabung (Durchf\u00fchrungsverordnung) zu Landfrieden und Kammergericht st\u00e4rkte die Rechte und Zust\u00e4ndigkeiten der j\u00e4hrlichen Reichstage und band den K\u00f6nig an die dortigen Beschl\u00fcsse. Die Reichssteuerordnung des Gemeinen Pfennigs legte in den kommenden vier Jahren allen Reichsangeh\u00f6rigen ab 500 Gulden Besitz oder 25 Gulden Renten j\u00e4hrlich 0,5 bis 1 Prozent als Steuer auf. Wer weniger besa\u00df und \u00fcber 15 Jahre alt war, dem wurde ein Vierundzwanzigstel eines Guldens, das ist ein damaliger Schilling, auferlegt, und den Juden im Reich pro Kopf ein Gulden. Die Einhebung dieser Steuer, die statt der erwarteten ein bis zwei Millionen Gulden pro Jahr dann tats\u00e4chliche insgesamt nur circa 300.000 Gulden erbrachte, wurde den Pfarrern \u00fcbertragen. Diese hatten die Steuerlisten und das eingehobene Geld \u00fcber Kommissaren an die sieben Reichsschatzmeister in Frankfurt abzuliefern, die es auf Weisung des j\u00e4hrlichen Reichstags weiter verwenden sollten.<\/p>\n<p>Auf dem folgenden Lindauer Reichstag von 1496\/97 lie\u00df sich Maximilian durch seinen Sohn Erzherzog Philipp vertreten, da er nicht erneut durch endlose Reichstagsverhandlungen an einem Eingreifen in Italien gehindert werden wollte. Vielmehr w\u00fcnschte er die rasche Auszahlung der Eilenden Hilfe, was die Reichsst\u00e4nde jedoch vom vorherigen Vollzug der Wormser Ordnungen abh\u00e4ngig machten und meinten, wegen der unbequemen Quartiere w\u00e4re es \u00fcberhaupt am besten, den Reichstag zu verschieben. Als es nun hie\u00df, die Reichsst\u00e4nde sollten nicht \u00fcber schlechte Herbergen klagen, sondern den Gemeinen Pfennig einheben, sonst w\u00fcrde der K\u00f6nig andere Saiten aufziehen, verbat sich die Reichsversammlung diesen Ton ganz entschieden und antwortete, ohne Einhaltung der Wormser Reichsordnung k\u00f6nne der K\u00f6nig keine Hilfe erwarten.<\/p>\n<p>Als Maximilian nach dem Scheitern seines Italienunternehmens den Reichsst\u00e4nden f\u00fcr eine rasche Steuerhilfe Entgegenkommen in allen Reichreformfragen signalisierte, wurde im Dezember 1496 die Einhebung des Gemeinen Pfennigs bis M\u00e4rz 1497 beschlossen. Aber diese scheinbare Einigkeit von K\u00f6nig und Reichsst\u00e4nden w\u00e4hrte nur kurz, sodass die Vorw\u00fcrfe des K\u00f6nigs ab Jahresbeginn 1497 mit jedem Gesandten, den er zur Reichsversammlung schickte, sch\u00e4rfer und sch\u00e4rfer wurden: Der Lindauer Tag habe Reichsitalien im Stich gelassen und sich auf Maximilians Abwesenheit hinausgeredet, obwohl er 1495 in Worms bei den Reichstagsverhandlungen ohnedies vor der T\u00fcr h\u00e4tte stehen m\u00fcssen wie ein kleiner B\u00fcrgermeister. Wenn ihm die Reichsversammlung nicht helfe, werde er ein Scheltmandat \u00fcberall im Reich ver\u00f6ffentlichen und neue Pfennigmandate ausgehen lassen. Daraufhin wurde im Lindauer Reichstagsabschied vom 9. Februar 1497 zwar die Einhebung des Gemeinen Pfennigs mit 15. M\u00e4rz terminiert, aber keinerlei Garantie f\u00fcr die Gelder abgegeben.<\/p>\n<p>Pers\u00f6nlich blieb Maximilian auch dem zweiten Wormser Reichstag von April bis August 1497 fern und machte weitere Reichsreformverhandlungen von der vorherigen Bezahlung des Gemeinen Pfennigs abh\u00e4ngig. Dies wiederum wollte Erzkanzler Berthold laut einer geheimen Unterredung mit dem kurbrandenburgischen Gesandten hinausziehen, bis alle Kurf\u00fcrsten versammelt seien und der K\u00f6nig seine Haltung in der Reichsregimentsfrage \u00e4ndere. \u00d6ffentlich redete Erzkanzler Berthold auf dem eher sp\u00e4rlich besuchten Reichstag allerdings ganz anders und forderte, endlich den Gemeinen Pfennig zu bezahlen, und r\u00fcgte den mangelnden Flei\u00df aller St\u00e4nde \u201evon oben bis unten\u201c. War der vom Erzkanzler zur Schau gestellte Gestus echt oder nur Strategie im Sinne seiner von Maximilian so gehassten \u201eSubtilit\u00e4t\u201c, der so schwer etwas entgegenzusetzen war? Maximilian jedenfalls wollte dem von den St\u00e4nden daraufhin als \u201eunser aller Schulmeister\u201c ironisierten Erzkanzler nun auch die schweren Sachen aufb\u00fcrden, an denen Berthold, der immer alles besser wisse, aber f\u00fcr nichts die Verantwortung trage, sich die Z\u00e4hne ausbei\u00dfen werde.<\/p>\n<p>Insgeheim arbeitete Maximilian bereits an seinen eigenen Hofrat als Reichszentralbeh\u00f6rde. Als es ihm Ende 1497 tats\u00e4chlich gelang, Kurf\u00fcrst Friedrich von Sachsen als Statthalter des Hofrats, dessen Bruder Johann von Sachsen als Stellvertreter und Herzog Georg von Bayern-Landshut als Hofmeister zu gewinnen, schien er seinem Ziel \u2013 einer Monarchie nach franz\u00f6sischem Vorbild \u2013 zumindest n\u00e4her zu kommen. F\u00fcr die Reichsregierung blieb dieser Hofrat, wenn man von der gelungenen Spaltung der reichsf\u00fcrstlichen Opposition einmal absieht, praktisch ohne Bedeutung, da die reichsf\u00fcrstlichen Territorialstaaten gegen einen k\u00f6niglichen Zentralismus durch weitreichende Privilegien abgesichert waren. Dazu kam, dass Friedrich von Sachsen, der sich auf dem glatten Parkett des K\u00f6nigshofes nicht hatte durchsetzen k\u00f6nnen, nach einem vierst\u00fcndigen Gespr\u00e4ch mit Erzkanzler Berthold von Mainz gegen Jahresende 1498 samt seinem Bruder den Hofdienst wieder verlie\u00df.<\/p>\n<p>Obwohl der K\u00f6nig zun\u00e4chst auch dem Freiburger Reichstag von 1497\/98 fernblieb, musste er sich dann doch zu dessen Besuch verstehen, da er die Kriegs- und Geldhilfe der Reichsst\u00e4nde dringend brauchte, um nach dem Tod Karls VIII. die Gelegenheit zu einem Angriff auf Frankreich n\u00fctzen zu k\u00f6nnen, ehe der neue K\u00f6nig, Ludwig XII., seine Herrschaft konsolidiert h\u00e4tte. Wenn ihn das Reich abermals im Stich lasse, m\u00fcsse er sich vom K\u00f6nigseid entbinden, da er auch dem Haus \u00d6sterreich geschworen habe. Von den Lombarden werde er verraten und von den Deutschen an der Nase herumgef\u00fchrt; dabei bleibe er, selbst wenn er daf\u00fcr die Krone vom Haupt nehmen und mit den F\u00fc\u00dfen zertreten m\u00fcsste. Wie das Kurbrandenburger Reichstagsprotokoll vermerkt, habe Maximilian \u201ein wunderlichen Worten und Geb\u00e4rden, dunkel und unverst\u00e4ndlich\u201c geredet, weshalb Erzkanzler Berthold antwortete, man habe den K\u00f6nig nicht ganz verstanden, weil er in Parabeln zu ihnen gesprochen habe wie Jesus zu seinen J\u00fcngern; nur wenn er deutlicher und klarer werde, k\u00f6nne man ihm auch raten. W\u00fctend erwiderte Maximilian, er habe \u201edeutsch genug\u201c gesprochen, und drohte, gerne noch \u201everst\u00e4ndlicher\u201c zu antworten. Als man ihm schlie\u00dflich riet, ohne Zustimmung der Reichsversammlung keinen Krieg zu beginnen, erwiderte Maximilian, er wolle sich nicht an H\u00e4nden und F\u00fc\u00dfen binden und an den Nagel h\u00e4ngen lassen \u2013 hier verwendet Maximilian \u00fcbrigens das kl\u00e4gliche Bild K\u00f6nig Gunthers aus dem Nibelungenlied \u2013, sondern fordere die ihm in Worms 1495 zugesagte Anleihe von 150.000 Gulden f\u00fcr den Krieg gegen Frankreich.<\/p>\n<p>Als taktischer Kunstgriff Maximilians war die rein rhetorische Frage gedacht, ob man statt zu k\u00e4mpfen die von Frankreich angebotene Teilung Italiens annehmen und dem franz\u00f6sischen K\u00f6nig Genua und Neapel \u00fcberlassen solle, wof\u00fcr die Herzogt\u00fcmer Mailand und Burgund sicher w\u00e4ren. Der Schuss ging aber nach hinten los, weil die F\u00fcrsten meinten, Italien gehe die deutsche Nation wenig an, zumal die Italiener dieser auch nie geholfen h\u00e4tten. In der Reichsversammlung durchgesetzt hat sich dann zwar die Meinung der Kurf\u00fcrsten, dass man Italien nicht Frankreich \u00fcberlassen d\u00fcrfe, weil man damit zugleich auch die Kaiserkrone aufgebe, aber die Italienfrage solle nicht durch einen Krieg, sondern auf dem Verhandlungsweg gel\u00f6st werden. Diese in der Tat recht naive Antwort qualifizierte Maximilian geradezu als \u201et\u00f6richt\u201c, aber trotzig erwiderte man, auf t\u00f6richte Fragen erhalte man eben t\u00f6richte Antworten.<\/p>\n<p>Als sich nach dem Friedensschluss Erzherzog Philipps in Paris (20. Juli 1498) ein Feldzug gegen Frankreich nicht mehr \u00fcberzeugend rechtfertigen lie\u00df, griff Maximilian wieder die T\u00fcrkenabwehr auf und forderte nun daf\u00fcr 60.000 Gulden. Da die St\u00e4nde ein derartiges Vorhaben gegen die Glaubensfeinde nicht gut ablehnen konnten, blieb ihnen nur die ausweichende Antwort, dass man die Lage im Osten erkunden solle, um auf dem n\u00e4chsten Reichstag \u00fcber das notwendige Ausma\u00df der T\u00fcrkenhilfe beraten zu k\u00f6nnen. Ihr Misstrauen gegen\u00fcber Maximilian, was dieser mit diesem Geld wirklich unternehmen wollte, war durchaus berechtigt, hatte er doch erst ein Jahr zuvor eine osmanische Gesandtschaft in Innsbruck empfangen und seither die diplomatischen Verhandlungen mit der Hohen Pforte nie mehr abrei\u00dfen lassen, bis er 1504 endg\u00fcltig dem venezianisch-ungarischen T\u00fcrkenfrieden von 1503 beitrat. Trotzdem verband der K\u00f6nig in den folgenden Jahren seinem Romzug zur Kaiserkr\u00f6nung stets mit einem nachfolgenden \u201eT\u00fcrkenkreuzzug\u201c als unangreifbares Argument, um von den Reichsst\u00e4nden Geld- und Truppenhilfe zu fordern.<\/p>\n<p>Mit den einzelnen Verbesserungen zum Landfrieden, Gemeinen Pfennig und Kammergericht, wie sie der Freiburger Abschied vom 4. September 1498 festschrieb, h\u00e4tte Maximilian durchaus leben k\u00f6nnen. Aber die Formulierung der St\u00e4nde, dass sich seine Majest\u00e4t gleichzeitig \u201eirs ungebunden gewallts ettwas restringiern w\u00f6llte\u201c, lie\u00dfen ihn sofort mutma\u00dfen, die Reichsst\u00e4nde wollten \u201eein Parlament und Regierung machen wider seiner Majest\u00e4t Regiment\u201c. Dass dies auf den Reichstagen von Worms (November\/Dezember 1498), K\u00f6ln (Januar bis M\u00e4rz 1499), Mainz (April 1499) und \u00dcberlingen (April\/Mai 1499) trotz Maximilians grunds\u00e4tzlich richtiger Mutma\u00dfung dann noch nicht der Fall war, lag an einer schweren Erkrankung Erzkanzler Bertholds, die ihm den Besuch dieser Tage unm\u00f6glich machte. Da auch kaum andere St\u00e4nde erschienen, betrachteten sich diese Versammlungen nicht als beschlussf\u00e4hige Reichstage und verliefen daher ergebnislos, w\u00e4hrend sich die Serie der milit\u00e4rischen Fehlschl\u00e4ge Maximilians mit den Niederlagen im Schweizer- oder Schwabenkrieg 1499 fortgesetzte und er nicht in der Lage war, Ludovico Sforza wirksam zu unterst\u00fctzen, sodass Frankreich im April 1500 das Herzogtum Mailand erobern konnte.<\/p>\n<p>Um Mailand zur\u00fcck zu gewinnen und nicht auch noch die Kaiserkrone an Frankreich zu verlieren, war Maximilian auf dem Augsburger Reichstag von 1500 bereit, einem st\u00e4ndigen Reichsausschuss im Abtausch f\u00fcr eine wirksamere Steuerordnung, als es der 1499 ausgelaufene Gemeine Pfennig war, und f\u00fcr eine schlagkr\u00e4ftige Reichskriegsordnung ein gewisses Mitregierungsrecht einzur\u00e4umen. Damit gaben sich die St\u00e4nde jedoch nicht zufrieden, sondern forderten in ihrem Gegenentwurf f\u00fcr den zu bildenden Reichsrat nicht nur umfassende innen- und au\u00dfenpolitische Kompetenzen, sondern f\u00fcr die Kriegsf\u00fchrung auch den Oberbefehl eines Reichshauptmanns. Maximilian drohte zwar, in diesem Fall keinerlei Verantwortung mehr zu \u00fcbernehmen, sondern Krone und Regiment gleich ganz den St\u00e4nden \u00fcberlassen zu wollen, aber sonst hatte er am au\u00dfen- wie innenpolitischen Tiefpunkt seiner Macht und angesichts seiner leeren Kassen den St\u00e4nden nichts mehr entgegenzusetzen. Daher waren die Augsburger Reformen im Wesentlichen \u00fcber dem Berg, als im siebenk\u00f6pfigen, von den Kurf\u00fcrsten und F\u00fcrsten dominierten Reichstagsausschuss, der \u2013 um Quersch\u00fcsse zu verhindern \u2013 in v\u00f6lliger Geheimhaltung beriet, ein Kompromiss mit den Reichsst\u00e4dten gefunden wurde, die ihre Zustimmung von einer Vertretung im Reichsrat und vor allem von einer Herabsetzung ihres Steuersatzes abh\u00e4ngig gemacht hatten.<\/p>\n<p>Mit der neuen Regiments- und Steuerordnung vom 2. Juli 1500 wurde dann die faktische Entmachtung Maximilians im Reich vollzogen, so wie das auch alle ausw\u00e4rtigen Gesandten \u00fcbereinstimmend sahen. Zwar pr\u00e4sidierte der K\u00f6nig oder dessen Statthalter \u2013 dazu bestellte Maximilian Friedrich von Sachsen \u2013 den zwanzigk\u00f6pfigen Reichsrat bzw. das Reichsregiment, wie es auf Wunsch Maximilians sp\u00e4ter endg\u00fcltig genannt wurde, hatte aber kein Stimmrecht und war bei allen inneren und \u00e4u\u00dferen Vorhaben ganz an die Zustimmung der Regenten gebunden. Sechs von ihnen nominierten die Kurf\u00fcrsten, je zwei die F\u00fcrsten, Grafen und Pr\u00e4laten sowie die Reichsst\u00e4dte und insgesamt acht die sechs Reichskreise einschlie\u00dflich \u00d6sterreichs und Burgunds. Damit hatte sich Maximilian seiner \u201eungebundenen Gewalt\u201c nicht nur \u201eetwas restringiert\u201c, sondern g\u00e4nzlich darauf verzichtet, w\u00e4hrend das Reichsregiment andererseits in seiner T\u00e4tigkeit v\u00f6llig frei und nicht an die Zustimmung des K\u00f6nigs gebunden war. Damit einverstanden erkl\u00e4rte er sich nur, weil das Reichsregiment mit einer sechsj\u00e4hrigen Steuer- und Truppenhilfe zur Reichsverteidigung und zur Landfriedenswahrung junktimiert war. Werde die neuen Steuer- und Hilfsordnung aber nicht eingehalten, werde er nicht warten, bis ihm seine Feinde die Krone rauben, sondern diese zu Boden schleudern und nach ihren St\u00fccken greifen. Von dieser Drohung v\u00f6llig unbeeindruckt wurde das Reichsregiment nicht am K\u00f6nigshof eingerichtet, sondern ihm von den St\u00e4nden als ortsfester Sitz N\u00fcrnberg bestimmt, wohin auch das Reichskammergericht verlegt wurde. Damit waren beide Institutionen dem Einfluss des K\u00f6nigs entzogen. Im Augsburger Reichstagsabschied vom 10. September 1500 nahm man Maximilian auch noch die Entscheidung \u00fcber Krieg oder Frieden und mit der Bestellung Herzog Albrechts von Bayern-M\u00fcnchen als Reichshauptmann die F\u00fchrung des Reichsheeres aus der Hand.<\/p>\n<p>Damit war der Verfassungskampf im Reich vorerst zugunsten der St\u00e4nde entschieden. Aber sie vermochten wenig damit anzufangen. So wie Kurf\u00fcrst Philipp von der Pfalz von Anfang an wenig Bereitschaft erkennen lie\u00df, sich dem Reichsregiment zu unterstellen, so gering war dann auch das Interesse der meisten anderen Reichsst\u00e4nde an dessen Funktionieren. Man beschickte es nur versp\u00e4tet oder gar nicht und lie\u00df das Kammergericht \u00fcberhaupt unbesoldet. Auch au\u00dfenpolitisch belie\u00df man es bei Absichtserkl\u00e4rungen, etwa vom Papst die Herausgabe der Annaten (Jahrgelder) und die Abstellung der Beschwerden der Deutschen Nation zu fordern oder vom polnischen K\u00f6nig Anerkennung der Lehenshoheit des Reiches \u00fcber den Deutschen Orden. Die einzige wirklich umgesetzte au\u00dfenpolitische Initiative war die Entsendung einer Reichsgesandtschaft nach Frankreich. Diese verhandelte zwar endlos mit den R\u00e4ten des franz\u00f6sischen K\u00f6nigs \u00fcber dessen Erbanspr\u00fcche auf Mailand und drohte bei weiteren franz\u00f6sischen \u00dcbergriffen in Italien sogar mit einem Reichskrieg, lie\u00df sich schlie\u00dflich aber offenbar recht gerne von Ludwig XII. \u00fcberzeugen, dass er mit dem Reich Frieden haben und nur die Belehnung mit Mailand wolle.<\/p>\n<p>\u00dcber die Ratifizierung des von der Reichsgesandtschaft abgeschlossenen Waffenstillstands kam es zwischen Maximilian und dem Reichsregiment zu einem l\u00e4ngeren Streit, weil der K\u00f6nig franz\u00f6sische Garantien f\u00fcr die Reichsgebiete in Italien vermisste. Als Maximilian am 3. April 1501 schlie\u00dflich doch unterzeichnete, war dies zwar der Beginn seiner Ann\u00e4herung an Frankreich, die er in der Folge ganz ohne Einbindung des Reichsregiments bis zu den B\u00fcndnis- und Heiratsvertr\u00e4gen von Blois und Hagenau 1504\/05 fortsetzte, aber das Gespr\u00e4chsklima zwischen ihm und den Reichsst\u00e4nden war so vergiftet, dass er 1502 erkl\u00e4rte, keine Regiments- oder Reichstage mehr zu besuchen, weil diese gegen ihn gerichtete \u201everschw\u00f6rerische Konventikel\u201c seien. Stattdessen wolle er vom Reich von Tisch und Bett geschieden sein und etwas tun, was ihm niemand zutraue, womit wohl gemeint war, \u00d6sterreich aus dem Reich herauszul\u00f6sen und zu einem eigenst\u00e4ndigen K\u00f6nigreich zu deklarieren.<\/p>\n<p>Durch die teilweise Umleitung der Gelder des p\u00e4pstlichen Jubil\u00e4umsablasses von 1500 in seine Kassen zur (angeblichen) Finanzierung eines Kreuzzugs und durch zwei gro\u00dfe Finanzvertr\u00e4ge mit Georg Gossembrot, hinter dem das Augsburger Bank- und Handelshaus selben Namens stand, nicht mehr nur auf die Reichshilfe angewiesen, schob Maximilian 1502 das Reichsregiment zur Seite: zun\u00e4chst mit dem Vorschlag zur Selbstaufl\u00f6sung, und, als kein nennenswerter Widerstand kam, mit der Erkl\u00e4rung, keinen Statthalter f\u00fcr das Reichsregiment zu finden, weshalb er Erzkanzler Berthold das Regiments- und das Kammergerichtssiegel abfordere. Obwohl Berthold die tats\u00e4chliche Ablieferung noch bis Januar 1503 hinausz\u00f6gerte und inzwischen versuchte, die Kurf\u00fcrsten auf eigenen Tagen in Gelnhausen (Juli 1502) und W\u00fcrzburg (November 1502) gegen den K\u00f6nig zu mobilisieren \u2013 angeblich war in Gelnhausen sogar von einer Absetzung Maximilians die Rede \u2013, waren die folgenden Kurf\u00fcrstentagen von Mainz (Juni 1503) und Frankfurt (November 1503) nicht mehr als ein R\u00fcckzugsgefecht, bei dem es dem Erzkanzler und seinen Mitstreitern vor allem darum ging, sich durch Einungen gegen den Zorn des K\u00f6nigs zu sch\u00fctzen. Vor allem Berthold war hier gef\u00e4hrdet, dem Maximilian zu Jahresanfang 1503 ganz offen die Hauptschuld zuma\u00df, dass Reich und Kaiserkrone \u201ein irsal stehen\u201c, weil die bisherigen Reichstage diesbez\u00fcglich nichts geleistet h\u00e4tten. Selbst \u00fcber Bertholds Tod (21. Dezember 1504) hinaus blieb Maximilian unvers\u00f6hnlich und legte dem K\u00f6lner Reichstag von 1505 eine lange Liste mit Anklagen gegen den Erzkanzler vor, der ihn durch den schleichenden Entzug von K\u00f6nigsrechten subtil zu seinem Knecht habe machen wollen.<\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des N\u00fcrnberger Reichsregiments im M\u00e4rz 1502 bedeutete auch das vorl\u00e4ufige Aus f\u00fcr das Reichskammergericht. Zwar hatte Maximilian inzwischen seinen Hofrat erneuert und diesem an Stelle der fr\u00fcheren Reichsf\u00fcrsten im M\u00e4rz 1502 Graf Eitelfriedrich II. von Zollern, der ab nun als \u201ealter rex\u201c (zweiter K\u00f6nig) galt, als Hofmeister sowie den in habsburgischen Diensten nicht minder bew\u00e4hrten Grafen Wolfgang von F\u00fcrstenberg als Hofmarschall an die Spitze gestellt, aber um sich von den Reichsst\u00e4nden keinen Bruch der Augsburger Ordnung von 1500 vorwerfen zu lassen, erkl\u00e4rte er Mitte November 1502 auch feierlich die Wiedererrichtung von Reichsregiment und Reichskammergericht, die in Regensburg ihren festen Amtssitz haben und dort ab Januar 1503 zu tagen beginnen sollten. W\u00e4hrend der K\u00f6nig im Bischof von Passau, Wigileus Fr\u00f6schl von Marzoll, einen neuen Kammerrichter fand und auch gen\u00fcgend Beisitzer, obwohl vom alten Kammergericht nur zwei blieben, misslang ihm die Besetzung des neuen Reichsregiments, weil sich offenbar niemand in dieses nun mit 12 Mitgliedern geplante Gremium bestellen lassen und damit den Unmut der Reichsf\u00fcrsten zuziehen wollte. Selbst beim neuen Kammergericht protestierten die Kurf\u00fcrsten und F\u00fcrsten gegen die einseitige Besetzung durch Maximilian. Trotzdem konnte es sich halten und arbeitete bis April 1504 in Regensburg. Anschlie\u00dfend wurde es wegen des Landshuter Erbfolgekrieges nach Augsburg verlegt, bis es schlie\u00dflich gem\u00e4\u00df der auf dem Konstanzer Reichstag von 1507 zwischen K\u00f6nig und Reichsst\u00e4nden erzielten Einigung 1509 endg\u00fcltig nach Worms kam.<\/p>\n<p>Der Wiederherstellung des Friedens im Reich nach dem Landshuter Erbfolgekrieg (1504\/05) sowie der endg\u00fcltigen Reform von Reichsregiment und Kammergericht sollte der Reichstag von K\u00f6ln 1505 dienen. Daf\u00fcr legte Maximilian einen Entwurf f\u00fcr ein neues, auf sechs Jahre befristetes Reichsregiment vor. Weil dieses nur eine beratende Funktion ohne Entscheidungsbefugnis haben sollte, antworteten die St\u00e4nde: \u201eSeine k\u00f6nigliche Majest\u00e4t habe bisher gut regiert und werde das gewiss auch in Zukunft tun, weshalb es doch nicht ihr Wille sein k\u00f6nne, sich Form und Ma\u00df des Regiments vorschreiben zu lassen&#8220;. Da Maximilian f\u00fcrchtete, dass ohne Regiment auch die 1500 in Augsburg beschlossene Kriegs- und Hilfsordnung hinf\u00e4llig sein w\u00fcrde, legte er einen zweiten Regimentsentwurf vor, demzufolge f\u00fcr wichtige Reichsangelegenheiten das Einverst\u00e4ndnis zwischen K\u00f6nig und Regiment gefunden werden m\u00fcsse. Sei das nicht der Fall, solle der Kurverein beigezogen und dann ein f\u00fcr alle verbindlicher Mehrheitsbeschluss gefasst werden. Aber die Reichsst\u00e4nde blieben bei ihrer Antwort, der K\u00f6nig habe bisher gut regiert und man wolle ihm keine Vorschriften machen. Nun lie\u00df es Maximilian dabei bewenden und verfolgte auch seinen Plan nicht weiter, zur Wahrung des Landfriedens einen Reichshauptmann zu bestellen, der gemeinsam mit vier Marsch\u00e4llen in den Reichsvierteln Oberrhein, Niederrhein, Donau und Elbe mit Hilfe der Reichsritterschaft f\u00fcr Sicherheit im Reich und die Exekution der Kammergerichtsurteile h\u00e4tte sorgen sollte.<\/p>\n<p>Als Maximilian I. mitten in den Entwurf des Ladungsschreibens zum Konstanzer Reichstag 1507 die Nachricht vom Tod seines Sohnes Philipp (25. September 1506) \u00fcberbracht wurde, schienen sich all seine Romzugs- und Kaiserpl\u00e4ne endg\u00fcltig in Luft aufzul\u00f6sen. Umso mehr bem\u00fchte er sich in der Folge um die Reichsst\u00e4nde, da die R\u00fcckeroberung Mailands vom vertragsbr\u00fcchigen K\u00f6nig von Frankreich als Basis f\u00fcr den Romzug, die Kaiserkr\u00f6nung und die Erhaltung Reichsitaliens dringend notwendig sei. Zugleich stellte er ihnen neue Verhandlungen \u00fcber Friede, Recht und Kammergericht in Aussicht, ebenso die Kontrolle \u00fcber die Hilfsgelder des Reiches, die Wahl eines Reichshauptmanns mit 12 Kriegsr\u00e4ten sowie die Bildung eines Ausschusses, der w\u00e4hrend Maximilians Abwesenheit regieren solle. Da die Reichsst\u00e4nde so gut wie alles mit einem lapidaren \u201enon placet\u201c ablehnten, gelangte man letztendlich nur zu einem Minimalkonsens bei kleinen Verbesserungen der Kammergerichtsordnung. Um jede Wiederann\u00e4herung von K\u00f6nig und Reich zu torpedieren, beauftragte Ludwig XII. seine Gesandten Antonio Crivelli, den franz\u00f6sischen K\u00f6nig auf dem Konstanzer Tag als Sch\u00fctzer der reichsf\u00fcrstlichen Freiheit darzustellen: Maximilian wolle die F\u00fcrsten unter das Joch einer habsburgischen Erbmonarchie zwingen, wof\u00fcr er Ludwig XII. sogar die Kaiserkrone angeboten habe, wenn dieser ihm dabei helfe. Maximilian wies dies nat\u00fcrlich entr\u00fcstet von sich, aber wie wir aus verschiedenen Gesandtenberichten wissen, spielte er seit 1494 insgeheim immer wieder tats\u00e4chlich mit dem Gedanken, das Kaisertum und die Herrschaft in Italien Frankreich oder Spanien zu \u00fcberlassen. Im Gegenzug daf\u00fcr sollte man ihm und seinen Nachkommen zu einer Erbmonarchie \u00fcber Deutschland verhelfen und deren Bestand \u2013 meist mit dem Po als Grenze \u2013 garantieren. F\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit waren solche \u00dcberlegungen nat\u00fcrlich nicht bestimmt.<\/p>\n<p>Die n\u00e4chsten Jahre und daher naturgem\u00e4\u00df auch die Reichstage dieser Periode waren vom gro\u00dfen Krieg um Italien gepr\u00e4gt, meist etwas verk\u00fcrzend \u201eVenezianer Krieg\u201c (1508-1516) genannt. Maximilian I. hatte sich im Februar 1508 in Trient zum \u201eErw\u00e4hlten R\u00f6mischen Kaiser\u201c ausrufen lassen, da ihm Venedig den Romzug zur Kaiserkr\u00f6nung sperrte, und forderte auf dem Wormser Reichstag 1509 die Kriegshilfe der Reichsst\u00e4nde gegen die Signorie, was jedoch einm\u00fctig abgelehnt wurde. Vergeblich versuchte Maximilian Kurf\u00fcrst Friedrich von Sachsen durch das Angebot der Generalstatthalterschaft im Reich oder der Reichsfeldhauptmannschaft f\u00fcr sich zu gewinnen. In diesem vermutete er n\u00e4mlich zu Recht die neue Zentralfigur der reichsst\u00e4ndischen Opposition, seit der Sachse den vom Kaiser 1508 nach Mainz einberufenen Kurf\u00fcrsten- und F\u00fcrstentag scheitern hatte lassen, weil man keine wichtigen Beschl\u00fcsse ohne die Versammlung aller Reichsst\u00e4nde fassen solle.<\/p>\n<p>Auch der folgenden Augsburger Reichstag 1510 verlief ganz und gar nicht nach Wunsch des Kaisers, da es dem p\u00e4pstlichen Gesandten gelang, die geistlichen Kurf\u00fcrsten von Mainz, K\u00f6ln und Trier sowie Friedrich von Sachsen davon zu \u00fcberzeugen, dass der Kaiser nicht f\u00fcr das Reich, sondern nur zur Vergr\u00f6\u00dferung \u00d6sterreichs Krieg f\u00fchre. Die Folge davon war, dass die St\u00e4nde die Beratung der kaiserlichen Vorschl\u00e4ge f\u00fcr eine neue Kriegsordnung mit einem stehenden Heer von 10.000 Reitern und 40.000 bis 50.000 Fu\u00dfknechten, das im Inneren zugleich den Landfrieden in den Reichsvierteln und die Exekution der Kammergerichtsurteile sicherstellen sollte, auf den n\u00e4chsten Reichstag verschoben und ganz grunds\u00e4tzlich an die Augsburger Beschl\u00fcsse von 1500 erinnerten, dass ohne ihre Zustimmung keinen Krieg begonnen werden d\u00fcrfe.<\/p>\n<p>Auf dem Reichstag von Trier und K\u00f6ln (April bis Juni 1512), dem die Kurf\u00fcrsten von Sachsen und Brandenburg \u00fcberhaupt fernblieben, und der auch sonst nur schwach besucht war, schlug Maximilian erneut ein stehendes Reichsheer vor. Nach dem Ausbruch einer Seuche, die wahrscheinlich die Pilgermassen ausgel\u00f6st hatten, die zur Verehrung des heiligen Rocks herbeigestr\u00f6mt waren, wurde der Reichstag nach K\u00f6ln verlegt. Nach ungef\u00e4hr zweimonatigen Verhandlungen, die nun auch wieder eine Reichsreform zum Inhalt hatten, einigte man sich im Reichsabschied vom 16. und im Nebenabschied vom 26. August auf einen nach Steuerklassen aufgrund des Verm\u00f6gens abgestuften Gemeinen Pfennig f\u00fcr sechs Jahre, der bei einer auf ungef\u00e4hr 12 bis 13 Millionen gesch\u00e4tzten Reichsbev\u00f6lkerung j\u00e4hrlich zumindest bis zu circa 130.000 Gulden bringen sollte. Weitgehend auf dem Papier blieb auch ein gemischt kaiserlich-st\u00e4ndisch besetzter Reichshofrat. Den Begriff \u201eReichsregiment\u201c vermied der Kaiser anscheinend absichtlich, und es w\u00e4re ihm aufgrund der Abwesenheit zahlreicher Kurf\u00fcrsten und F\u00fcrsten auch gar nicht m\u00f6glich gewesen, ein solches zu konstituieren. Der Reichshofrat sollte den Kaiser w\u00e4hrend seiner Abwesenheit vertreten, als G\u00fcteinstanz in Rechtsstreitigkeiten fungieren, den Gemeinen Pfennig einheben und unter dem Vorsitz des Mainzer Erzbischofs Uriel von Gemmingen den Landfrieden wahren. Daf\u00fcr wurde die Einrichtung von zehn Reichskreisen mit je einem Hauptmann an der Spitze beschlossen, der zugleich die Urteile des in einigen Punkten reformierten Kammergerichts vollstrecken sollte. Tats\u00e4chlich dazu gekommen ist es aber erst viel sp\u00e4ter. Die Verhandlungen \u00fcber eine reichseinheitliche M\u00fcnze sowie Ma\u00dfe und Gewichte wurden auf einen n\u00e4chsten Reichstag verschoben, und auch das beschlossene Verbot des F\u00fcrkaufs (eine Art Waren-Termin-Gesch\u00e4ft) zur D\u00e4mpfung der allgemeinen Preissteigerung konnte nicht wirklich durchgesetzt werden, da die finanzielle Abh\u00e4ngigkeit Maximilians gerade von den Handelsgesellschaften zu gro\u00df war.<\/p>\n<p>Die beiden nur sehr sp\u00e4rlich besuchten Wormser Reichstage 1513 brachten keine Ergebnisse, und die kaiserlichen Ladungen nach Frankfurt und Augsburg (1514) sowie nach Freiburg (1515 und 1516) verhallten \u00fcberhaupt ungeh\u00f6rt. Erst die sich in zahlreichen Fehden manifestierenden Landfriedensbr\u00fcche und der vor allem in Schwaben ausufernde Stra\u00dfenraub f\u00fchrten den Kaiser und die Reichsst\u00e4nde wieder auf einem Reichstag in Mainz 1517 zusammen. Seine einzige Ausbeute blieben 20 Kammergerichtsartikel, die aber mangels einer Exekutive, die der Kaiser aus der Reichsritterschaft bilden wollte, das Papier nicht wert waren, auf dem sie standen.<\/p>\n<p>Der Reichstag von Augsburg 1518, den die Reichsst\u00e4nde zun\u00e4chst ignorierten, dann aber doch fast vollst\u00e4ndig besuchten, sollte neben der Beschlussfassung der in Mainz 1517 beratenen Artikel \u00fcber Kammergericht und Landfrieden eine Reichshilfe f\u00fcr einen Kreuzzug bringen, um die Kardinal Thomas de Vio, genannt Cajetan, warb. Luthers Thesen (1517) und dessen Auftreten gegen das Ablassunwesen heizten die antir\u00f6mische Stimmung wohl zus\u00e4tzlich an, sodass die St\u00e4nde einm\u00fctig ablehnten und im Gegenzug die Gravamina (Beschwerden) der deutschen Nation gegen die R\u00f6mische Kurie formulierten, denn zu viel Geld flie\u00dfe aus Deutschland nach Rom. Hinter den Kulissen des Reichstages gelang es Maximilian, die Kurf\u00fcrsten mit hohen Bestechungsgeldern f\u00fcr die Wahl seines Enkels Karl V. zum R\u00f6mischen K\u00f6nig zu gewinnen. Damit hatte er sein eigentliches Ziel erreicht, und da sich die St\u00e4nde untereinander \u00fcber Kammergericht und Landfrieden auch nicht so recht eins waren, wurden diese Fragen auf einen n\u00e4chsten Reichstag verschoben \u2013 \u201ead Kalendas Graecas\u201c, also auf nie, wie der Gesandte der Stadt Frankfurt verdrossen meinte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Res\u00fcmee<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Dissens in der Frage k\u00f6niglicher\/kaiserlich Monarchie oder reichsst\u00e4ndischer, vor allem kurf\u00fcrstlicher und f\u00fcrstlicher Oligarchie, f\u00fchrte von 1495 bis 1500 zu einem Machtkampf, den die Reichsst\u00e4nde zun\u00e4chst mit der Einrichtung des N\u00fcrnberger Reichsregiments (1500-1502) f\u00fcr sich entscheiden konnten. Ihr mangelndes Gestaltungsverm\u00f6gen f\u00fchrten 1502 zur Aufl\u00f6sung des Reichsregiments und erzeugte in der Folge ein Vakuum, das Maximilian I. immer mehr mit dem Eigengewicht des K\u00f6nigtums und seiner Hausmacht f\u00fcllte.<\/p>\n<p>Von den Reichsreformen erwiesen sich nur der Ewige Landfriede und das Reichskammergericht (1495) sowie die Reichskreise (1500 und 1512) als zukunftsweisende Ans\u00e4tze. Das Ringen zwischen monarchischem Zentralismus und st\u00e4ndischer Oligarchie beziehungsweise zwischen \u201emonarchischen, gesamtst\u00e4ndischen und territorialen Interessen\u201c (Heil) blieb noch lange \u00fcber Maximilians I. Regierungszeit hinaus unentschieden, bis es 1555 mit der Augsburger Religions-, Landfriedens- und Reichsexekutionsordnung zugunsten des Territorialf\u00fcrstentums entschieden wurde.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Forays through the early 16th century<\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":118148,"menu_order":1602,"template":"","meta":{"_relevanssi_hide_post":"","_relevanssi_hide_content":"","_relevanssi_pin_for_all":"","_relevanssi_pin_keywords":"","_relevanssi_unpin_keywords":"","_relevanssi_related_keywords":"","_relevanssi_related_include_ids":"","_relevanssi_related_exclude_ids":"","_relevanssi_related_no_append":"","_relevanssi_related_not_related":"","_relevanssi_related_posts":"","_relevanssi_noindex_reason":"","footnotes":""},"class_list":["post-32407","media-library","type-media-library","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","media-library-category-n-a"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.4 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Die Reichsreformans\u00e4tze in der Regierungszeit Kaiser Maximilians I. (1493-1519) - Katholische Akademie in Bayern<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/mediathek-eintrag\/die-reichsreformansaetze-in-der-regierungszeit-kaiser-maximilians-i-1493-1519-versuche-einer-integration-durch-normierung-und-institutionalisierung-im-spannungsfeld-von-konsens-und-dissens\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"en_GB\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Die Reichsreformans\u00e4tze in der Regierungszeit Kaiser Maximilians I. (1493-1519) - Katholische Akademie in Bayern\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Streifz\u00fcge durch das fr\u00fche 16. Jahrhundert\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/mediathek-eintrag\/die-reichsreformansaetze-in-der-regierungszeit-kaiser-maximilians-i-1493-1519-versuche-einer-integration-durch-normierung-und-institutionalisierung-im-spannungsfeld-von-konsens-und-dissens\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Katholische Akademie in Bayern\" \/>\n<meta property=\"article:publisher\" content=\"https:\/\/www.facebook.com\/katholische.akademie.bayern\/\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2026-01-20T14:23:25+00:00\" \/>\n<meta property=\"og:image\" content=\"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/wp-content\/uploads\/breviarum_grimani_web.jpg\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:width\" content=\"757\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:height\" content=\"426\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:type\" content=\"image\/jpeg\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Estimated reading time\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"27 minutes\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/kath-akademie-bayern.de\\\/mediathek-eintrag\\\/die-reichsreformansaetze-in-der-regierungszeit-kaiser-maximilians-i-1493-1519-versuche-einer-integration-durch-normierung-und-institutionalisierung-im-spannungsfeld-von-konsens-und-dissens\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/kath-akademie-bayern.de\\\/mediathek-eintrag\\\/die-reichsreformansaetze-in-der-regierungszeit-kaiser-maximilians-i-1493-1519-versuche-einer-integration-durch-normierung-und-institutionalisierung-im-spannungsfeld-von-konsens-und-dissens\\\/\",\"name\":\"Die Reichsreformans\u00e4tze in der Regierungszeit Kaiser Maximilians I. (1493-1519) - Katholische Akademie in Bayern\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/kath-akademie-bayern.de\\\/#website\"},\"primaryImageOfPage\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/kath-akademie-bayern.de\\\/mediathek-eintrag\\\/die-reichsreformansaetze-in-der-regierungszeit-kaiser-maximilians-i-1493-1519-versuche-einer-integration-durch-normierung-und-institutionalisierung-im-spannungsfeld-von-konsens-und-dissens\\\/#primaryimage\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/kath-akademie-bayern.de\\\/mediathek-eintrag\\\/die-reichsreformansaetze-in-der-regierungszeit-kaiser-maximilians-i-1493-1519-versuche-einer-integration-durch-normierung-und-institutionalisierung-im-spannungsfeld-von-konsens-und-dissens\\\/#primaryimage\"},\"thumbnailUrl\":\"https:\\\/\\\/kath-akademie-bayern.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/breviarum_grimani_web.jpg\",\"datePublished\":\"2023-07-17T12:36:58+00:00\",\"dateModified\":\"2026-01-20T14:23:25+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/kath-akademie-bayern.de\\\/mediathek-eintrag\\\/die-reichsreformansaetze-in-der-regierungszeit-kaiser-maximilians-i-1493-1519-versuche-einer-integration-durch-normierung-und-institutionalisierung-im-spannungsfeld-von-konsens-und-dissens\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"en-GB\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/kath-akademie-bayern.de\\\/mediathek-eintrag\\\/die-reichsreformansaetze-in-der-regierungszeit-kaiser-maximilians-i-1493-1519-versuche-einer-integration-durch-normierung-und-institutionalisierung-im-spannungsfeld-von-konsens-und-dissens\\\/\"]}]},{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"en-GB\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/kath-akademie-bayern.de\\\/mediathek-eintrag\\\/die-reichsreformansaetze-in-der-regierungszeit-kaiser-maximilians-i-1493-1519-versuche-einer-integration-durch-normierung-und-institutionalisierung-im-spannungsfeld-von-konsens-und-dissens\\\/#primaryimage\",\"url\":\"https:\\\/\\\/kath-akademie-bayern.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/breviarum_grimani_web.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/kath-akademie-bayern.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/breviarum_grimani_web.jpg\",\"width\":757,\"height\":426},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/kath-akademie-bayern.de\\\/mediathek-eintrag\\\/die-reichsreformansaetze-in-der-regierungszeit-kaiser-maximilians-i-1493-1519-versuche-einer-integration-durch-normierung-und-institutionalisierung-im-spannungsfeld-von-konsens-und-dissens\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Startseite\",\"item\":\"https:\\\/\\\/kath-akademie-bayern.de\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Die Reichsreformans\u00e4tze in der Regierungszeit Kaiser Maximilians I. (1493-1519)\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/kath-akademie-bayern.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/kath-akademie-bayern.de\\\/\",\"name\":\"Katholische Akademie in Bayern\",\"description\":\"Kirche braucht Debatte: \u201ekatholisch\u201c mit Blick auf das Ganze \u2013 und \u201eakademisch\u201c im Vertrauen auf die Kraft der Argumente\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/kath-akademie-bayern.de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/kath-akademie-bayern.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"en-GB\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/kath-akademie-bayern.de\\\/#organization\",\"name\":\"Katholische Akademie in Bayern\",\"url\":\"https:\\\/\\\/kath-akademie-bayern.de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"en-GB\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/kath-akademie-bayern.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/kath-akademie-bayern.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/Menue-Logo-Home@2x.png\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/kath-akademie-bayern.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/Menue-Logo-Home@2x.png\",\"width\":496,\"height\":216,\"caption\":\"Katholische Akademie in Bayern\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/kath-akademie-bayern.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/www.facebook.com\\\/katholische.akademie.bayern\\\/\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Die Reichsreformans\u00e4tze in der Regierungszeit Kaiser Maximilians I. (1493-1519) - Katholische Akademie in Bayern","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/mediathek-eintrag\/die-reichsreformansaetze-in-der-regierungszeit-kaiser-maximilians-i-1493-1519-versuche-einer-integration-durch-normierung-und-institutionalisierung-im-spannungsfeld-von-konsens-und-dissens\/","og_locale":"en_GB","og_type":"article","og_title":"Die Reichsreformans\u00e4tze in der Regierungszeit Kaiser Maximilians I. (1493-1519) - Katholische Akademie in Bayern","og_description":"Streifz\u00fcge durch das fr\u00fche 16. Jahrhundert","og_url":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/mediathek-eintrag\/die-reichsreformansaetze-in-der-regierungszeit-kaiser-maximilians-i-1493-1519-versuche-einer-integration-durch-normierung-und-institutionalisierung-im-spannungsfeld-von-konsens-und-dissens\/","og_site_name":"Katholische Akademie in Bayern","article_publisher":"https:\/\/www.facebook.com\/katholische.akademie.bayern\/","article_modified_time":"2026-01-20T14:23:25+00:00","og_image":[{"width":757,"height":426,"url":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/wp-content\/uploads\/breviarum_grimani_web.jpg","type":"image\/jpeg"}],"twitter_card":"summary_large_image","twitter_misc":{"Estimated reading time":"27 minutes"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/mediathek-eintrag\/die-reichsreformansaetze-in-der-regierungszeit-kaiser-maximilians-i-1493-1519-versuche-einer-integration-durch-normierung-und-institutionalisierung-im-spannungsfeld-von-konsens-und-dissens\/","url":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/mediathek-eintrag\/die-reichsreformansaetze-in-der-regierungszeit-kaiser-maximilians-i-1493-1519-versuche-einer-integration-durch-normierung-und-institutionalisierung-im-spannungsfeld-von-konsens-und-dissens\/","name":"Die Reichsreformans\u00e4tze in der Regierungszeit Kaiser Maximilians I. (1493-1519) - Katholische Akademie in Bayern","isPartOf":{"@id":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/#website"},"primaryImageOfPage":{"@id":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/mediathek-eintrag\/die-reichsreformansaetze-in-der-regierungszeit-kaiser-maximilians-i-1493-1519-versuche-einer-integration-durch-normierung-und-institutionalisierung-im-spannungsfeld-von-konsens-und-dissens\/#primaryimage"},"image":{"@id":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/mediathek-eintrag\/die-reichsreformansaetze-in-der-regierungszeit-kaiser-maximilians-i-1493-1519-versuche-einer-integration-durch-normierung-und-institutionalisierung-im-spannungsfeld-von-konsens-und-dissens\/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/wp-content\/uploads\/breviarum_grimani_web.jpg","datePublished":"2023-07-17T12:36:58+00:00","dateModified":"2026-01-20T14:23:25+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/mediathek-eintrag\/die-reichsreformansaetze-in-der-regierungszeit-kaiser-maximilians-i-1493-1519-versuche-einer-integration-durch-normierung-und-institutionalisierung-im-spannungsfeld-von-konsens-und-dissens\/#breadcrumb"},"inLanguage":"en-GB","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/mediathek-eintrag\/die-reichsreformansaetze-in-der-regierungszeit-kaiser-maximilians-i-1493-1519-versuche-einer-integration-durch-normierung-und-institutionalisierung-im-spannungsfeld-von-konsens-und-dissens\/"]}]},{"@type":"ImageObject","inLanguage":"en-GB","@id":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/mediathek-eintrag\/die-reichsreformansaetze-in-der-regierungszeit-kaiser-maximilians-i-1493-1519-versuche-einer-integration-durch-normierung-und-institutionalisierung-im-spannungsfeld-von-konsens-und-dissens\/#primaryimage","url":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/wp-content\/uploads\/breviarum_grimani_web.jpg","contentUrl":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/wp-content\/uploads\/breviarum_grimani_web.jpg","width":757,"height":426},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/mediathek-eintrag\/die-reichsreformansaetze-in-der-regierungszeit-kaiser-maximilians-i-1493-1519-versuche-einer-integration-durch-normierung-und-institutionalisierung-im-spannungsfeld-von-konsens-und-dissens\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Startseite","item":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Die Reichsreformans\u00e4tze in der Regierungszeit Kaiser Maximilians I. (1493-1519)"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/#website","url":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/","name":"Catholic Academy in Bavaria","description":"Church needs debate: \"catholic\" looking at the whole - and \"academic\" trusting in the power of arguments","publisher":{"@id":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"en-GB"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/#organization","name":"Catholic Academy in Bavaria","url":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"en-GB","@id":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/wp-content\/uploads\/Menue-Logo-Home@2x.png","contentUrl":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/wp-content\/uploads\/Menue-Logo-Home@2x.png","width":496,"height":216,"caption":"Katholische Akademie in Bayern"},"image":{"@id":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/www.facebook.com\/katholische.akademie.bayern\/"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media-library\/32407","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media-library"}],"about":[{"href":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/media-library"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media-library\/32407\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":118151,"href":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media-library\/32407\/revisions\/118151"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/118148"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=32407"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}