{"id":53031,"date":"2023-12-05T13:20:41","date_gmt":"2023-12-05T12:20:41","guid":{"rendered":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/?post_type=media-library&#038;p=53031"},"modified":"2024-12-04T12:23:28","modified_gmt":"2024-12-04T11:23:28","slug":"das-investiturproblem-investituren-und-investiturverbote-in-den-jahren-1075-1107","status":"publish","type":"media-library","link":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/mediathek-eintrag\/das-investiturproblem-investituren-und-investiturverbote-in-den-jahren-1075-1107\/","title":{"rendered":"The investiture problem"},"content":{"rendered":"<p>Befasst man sich mit dem Thema \u201eInvestiturstreit\u201c und seiner Erforschung, so f\u00e4llt auf, dass ein Aspekt nur wenig Beachtung findet: die Investitur selbst. Hintergrund dieses zun\u00e4chst \u00fcberraschenden Befunds ist, dass die Investitur am Anfang der Konflikte zwischen Heinrich IV. und Gregor VII. gar nicht das zentrale Thema Auseinandersetzungen bildeten, sondern dies erst sp\u00e4ter und r\u00fcckblickend wurde \u2013 doch dazu sp\u00e4ter mehr.<\/p>\n<p>In diesem Beitrag soll zun\u00e4chst gekl\u00e4rt werden, was genau mit dem Begriff\u00a0Investitur\u00a0gemeint ist, darauf folgt ein Blick auf Bischofseinsetzungen vor dem Investiturstreit. Anschlie\u00dfend geht es darum, wie Bischofs- und Abtsinvestituren in der zweiten H\u00e4lfte des 11.\u00a0Jahrhunderts zum Problem und schlie\u00dflich verboten wurden. Wann genau dies geschah, ist umstritten \u2013 auf die Forschungskontroverse, die vor allem zwischen Johannes Laudage und Rudolf Schieffer ausgetragen wurde, soll hier ebenfalls kurz eingegangen werden; abschlie\u00dfend geht es um die Entwicklung bis zu den ersten Einigungen \u00fcber die Investitur in Saint-Denis und London 1107 zwischen Papst Paschalis II. und Philipp I. von Frankreich sowie zwischen Erzbischof Anselm von Canterbury und Heinrich I. von England, die 15 Jahre vor dem Wormser Konkordat zeigten, wie eine L\u00f6sung des Problems aussehen konnte.<\/p>\n<h3>Was ist Investitur?<\/h3>\n<p>Obwohl es h\u00e4ufig so verwendet wird, war das lateinische Wort\u00a0investitura\u00a0urspr\u00fcnglich kein Synonym f\u00fcr eine Bischofs- oder Abtseinsetzung, sondern hatte eine allgemeinere Bedeutung. Das Wort leitet sich vom Verb \u201einvestire\u201c (\u201ebekleiden\u201c) ab und bezeichnet die \u201eBe-kleidung\u201c, also den Akt der Einkleidung.<\/p>\n<p>In diesem Sinne ist seit der Sp\u00e4tantike auch das Wort\u00a0investitura\u00a0(bzw.\u00a0vestitura) nachgewiesen, welches im \u00fcbertragenen Sinne f\u00fcr die Einsetzung in ein Amt genutzt wird, im Sinne einer Einkleidung mit der Amtstracht. Daraus entwickelte sich die Vorstellung, dass eine Investitur eine rechtliche Einweisung in einen neuen Status war.<\/p>\n<p>Im fr\u00fcheren Mittelalter findet man das Wort \u201e(In)vestitura\u201c h\u00e4ufig bei der \u00dcbergabe von Grundbesitz sowohl als Eigentum als auch als Leihe. Dabei erfolgte die Einweisung des neuen Besitzers durch einen symbolischen Akt, zum Beispiel einen Umritt oder durch die \u00dcbergabe eines Stabs. Der Stab ist ein universelles Zeichen der Verf\u00fcgungsgewalt und der Macht, wie wir es auch vom Zepter kennen. Auch andere Symbole wurden zur \u00dcbergabe genutzt, zum Beispiel Glockenseile oder Altart\u00fccher, wenn es um Kirchen ging, Erdklumpen und Grashalme bei Grund und Boden. Die \u00dcbergabe eines Stabs oder eines anderen Symbols repr\u00e4sentiert die \u00dcbergabe eines Rechts. Es \u00fcberrascht daher nicht, dass auch geistliche \u00c4mter mit einer Investitur \u00fcbergeben wurden. Hierbei spielte ebenfalls die \u00dcbergabe eines Stabes eine wichtige Rolle, denn auch Geistliche trugen einen Stab als Symbol ihrer Macht und ihrer geistlichen Aufseherfunktion \u2013 der Hirtenstab ist seit dem 6. Jahrhundert nachgewiesen.<\/p>\n<p>Ein \u00e4hnliches Symbol der Einweisung in ein Amt war der Ring. Die \u00dcbergabe von Ringen, speziell Siegelringen war f\u00fcr die Einsetzung in weltliche \u00c4mter ebenfalls \u00fcblich; Ring und Stab wurden aber seit dem fr\u00fchen Mittelalter zugleich aber auch emblematische Symbole f\u00fcr Bisch\u00f6fe und \u00c4bte. Daraus folgt, dass in der Zeit vor den Kirchenreformen des 11. Jahrhunderts St\u00e4be und Ringe ambivalente Symbole waren. Sie waren nicht eindeutig dem geistlichen oder dem weltlichen Bereich zugeordnet; sie geh\u00f6rten in beide Felder, die ohnehin noch nicht scharf getrennt waren. Dies \u00e4ndert sich erst im Vorfeld des Investiturstreits und in seinem Verlauf, als die Trennung zwischen geistlicher und weltlicher Sph\u00e4re sch\u00e4rfer wurde.<\/p>\n<p>Seit etwa 900 kann die \u00dcbergabe eines Stabes an einen Bischof als Teil der Bischofseinsetzung nachgewiesen werden. Allerdings war es zun\u00e4chst nicht der K\u00f6nig, der dieses Ritual durchf\u00fchrte. Dies ist erst f\u00fcr Otto II. (973\u2013983) zu belegen. Erst in der Zeit Heinrichs II. (1002\u20131024) erfahren wir von einer \u00dcbergabe des Ringes an einen neu gew\u00e4hlten Bischof durch den Kaiser. Selbst dies d\u00fcrften zun\u00e4chst Einzelf\u00e4lle gewesen sein; erst im Laufe des 11. Jahrhunderts verdichten sich die Belege f\u00fcr Stab- und Ring\u00fcbergaben durch den K\u00f6nig oder Kaiser. Die in den Streitschriften oft genutzte Formulierung\u00a0investitura cum anulo et baculo\u00a0(\u201eInvestitur mit Ring und Stab\u201c) kam gar erst in den 1070er Jahren auf.<\/p>\n<p>Als es im Jahr 1076 zum Bruch zwischen Heinrich IV. und Gregor VII. kam, war die Investitur von Bisch\u00f6fen und \u00c4bten mit Ring und Stab durch den Herrscher keine seit Jahrhunderten bekannte Praxis, sondern noch vergleichsweise jung. Und kaum hatte sich die Praxis in der Mitte des 11. Jahrhunderts offenbar durchgesetzt, wurde Kritik ge\u00fcbt. Kardinal Humbert von Silva Candida, ein sehr streitbarer und radikaler Reformer, erw\u00e4hnt in seinen umfangreichen B\u00fcchern gegen die Simonisten die Begriffe investitio bzw. investire jedoch nur an zwei Stellen in einem umfangreichen Werk, das in einer modernen Edition Druck 153 Seiten umfasst.<a id=\"footnote-017-backlink\" href=\"debatte_4_2023_27_LINKS_BACKUP.html#footnote-017\"><\/a>\u00a0Denn \u2013 wie der Titel seines Werks zeigt \u2013 geht es ihm in erster Linie um die Simonie, also um die K\u00e4uflichkeit geistlicher Weihen.<\/p>\n<h3>Wie wurden Bisch\u00f6fe vor dem Investiturstreit eingesetzt?<\/h3>\n<p>Damit ger\u00e4t das zweite Thema dieses Beitrags in den Blick, die Frage n\u00e4mlich, wie man im r\u00f6misch-deutschen Reich vor dem Investiturstreit Bischof wurde. Auf diese Frage gibt es mehrere Antworten, die auf unterschiedlichen Ebenen liegen. Kirchenrechtlich vorgeschrieben war die Wahl des Bischofs durch Klerus und Volk. Damit war keine Wahl nach heutigem Verst\u00e4ndnis gemeint, in der jede Stimme gleich z\u00e4hlt und Sieger durch die Mehrheit der Stimmen festgestellt werden. Ziel einer solchen Wahl war es gerade nicht unterschiedliche Auffassungen offenzulegen, sondern Einm\u00fctigkeit herzustellen. Resultieren sollte eine solche Wahl aus der Herstellung eines Konsenses, angeleitet durch die f\u00fchrende Pers\u00f6nlichkeit der Di\u00f6zese (bzw. denen, die gerade vor Ort waren), denen die anderen Anwesenden folgen sollten.\u00a0F\u00fcrstlicher, auch k\u00f6niglicher Einfluss war also kirchenrechtlich zumindest nicht grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen und in Ma\u00dfen akzeptabel.<\/p>\n<p>In der Praxis war die Wahl von Klerus und Volk vor dem Investiturstreit eine Akklamation \u2013 eine Zustimmung zu einer bereits getroffenen Wahl. Im Reich \u00fcbte der K\u00f6nig bzw. der Kaiser oft einen bestimmenden Einfluss auf die Wahl aus. In England war dies \u00e4hnlich und auch in Frankreich galt das f\u00fcr die Besetzung einiger Bischofsst\u00fchle; die meisten standen jedoch unter f\u00fcrstlicher Kontrolle. Auch im r\u00f6misch-deutschen Reich war die Kontrolle des K\u00f6nigs \u00fcber die Erhebung von Bisch\u00f6fen nicht vollst\u00e4ndig. Dies lag an der zu hohen Anzahl der Bist\u00fcmer im Reich, zu dem zus\u00e4tzlich noch die K\u00f6nigreiche Burgund und Italien geh\u00f6rten. Jedoch war es den Kaisern zumindest im deutschen Reichsteil in der Regel m\u00f6glich, einen bestimmten Mann nach ihrem Willen als Bischof einzusetzen.<\/p>\n<p>Doch blicken wir in die einzige ausf\u00fchrliche \u2013 und daher oft zitierte \u2013 Beschreibung des Rituals einer Bischofseinsetzung aus den Jahren unmittelbar vor dem Investiturstreit. Sie wurde um 1071\/72 verfasst und betraf Gundekar von Eichst\u00e4tt, der 1057 ins Amt kam. Von ihm selbst stammt auch der Bericht \u00fcber das Geschehen.<\/p>\n<p>\u201eNach diesen\u00a0[Bisch\u00f6fen]\u00a0wurde Gundekar, der geringste der Br\u00fcder derselben heiligen Eichst\u00e4tter Kirche, aber dessen ungeachtet damals Kaplan der Frau Kaiserin Agnes, f\u00fcr eben diesen Sitz am 20. August (\u2026) in Trebur mit dem Ring investiert; und am 3. Oktober wurde er in Gegenwart der folgenden namentlich aufgef\u00fchrten Bisch\u00f6fe (\u2026) unter dem einstimmigen Beifall und Votum seines eigenen Klerus, seiner bewaffneten Dienerschaft und auch seiner\u00a0familia\u00a0in Speyer mit dem Hirtenstab ausgezeichnet sowie am 17. Oktober durch die Gnade Gottes feierlich auf den Bischofsstuhl gesetzt. Am Tage des heiligen Apostels Johannes (27.12.), der von Gott mehr als alle anderen geliebt worden war, wurde er an einem Ort, der P\u00f6hlde genannt wird, zum h\u00f6chsten Grad des Priesteramtes bef\u00f6rdert. Bei seiner Weihe waren auch zugegen sein Herr, K\u00f6nig Heinrich IV., und dessen geliebte Mutter Agnes, die erhabene Kaiserin, welche f\u00fcr ihren Kaplan alles in die Wege leitete, was f\u00fcr seine Weihe notwendig war \u2013 als ob sie es f\u00fcr einen Sohn tun m\u00fcsse. Ferner nahm an derselben Weihe teil der Herr Hildebrand, Kardinalsubdiakon des heiligen r\u00f6mischen und apostolischen Stuhls (\u2026).\u201c<\/p>\n<p>Vier Schritte der Bischofserhebung lassen sich unterscheiden. Zuerst erfolgte am 20. August die Investitur mit dem Ring durch die Regentin, die Kaiserin Agnes, in der Pfalz Trebur am Rhein, die als eine Art Designation zu verstehen ist. Einige Wochen sp\u00e4ter, am 3. Oktober, erfolgte vor einem gr\u00f6\u00dferen Publikum im Rahmen einer Versammlung in Speyer in Anwesenheit vieler Bisch\u00f6fe, der bisch\u00f6flichen Kleriker und seiner Ministerialen die Investitur mit dem Hirtenstab. Erst dann verlagerte sich das Geschehen nach Eichst\u00e4tt, wo am 17.\u00a0Oktober die zeremonielle Einsetzung erfolgte. Der letzte Akt, die Weihe des Bischofs erfolgte dann nach Weihnachten in P\u00f6hlde im S\u00fcdharz, hunderte Kilometer von Eichst\u00e4tt entfernt. Die Weihe f\u00fchrte der zust\u00e4ndige Erzbischof von Mainz durch, wiederum im Rahmen einer gr\u00f6\u00dferen Versammlung in Anwesenheit vieler Bisch\u00f6fe, aber auch des jungen K\u00f6nigs und der Kaiserin und des p\u00e4pstlichen Legaten Hildebrand. Die Anwesenheit des sp\u00e4teren Papstes Gregor VII. wird besonders betont. Aus seiner Anwesenheit l\u00e4sst sich schlie\u00dfen, dass er zu jenem Zeitpunkt offenbar keine Einw\u00e4nde gegen die Art der Einsetzung des Bischofs durch die Regentin hatte.<\/p>\n<p>Die Praxis der f\u00fcrstlichen bzw. k\u00f6niglichen Einsetzung wurde seit der Mitte des 11.\u00a0Jahrhunderts in reformerischen Kreisen, die den Vorrang des Klerus bei der Wahl f\u00fcr zentral hielten, heftig kritisiert. Humbert von Silva Candida schrieb in seinem bereits zitierten Werk gegen die Simonisten um 1060: \u201eObwohl die f\u00fcr die gesamte Welt ehrw\u00fcrdigen und h\u00f6chsten Bisch\u00f6fe auf diese Weise unter der Eingebung des Heiligen Geistes vorgeschrieben haben, dass die Wahl des Klerus durch die Billigung des Metropoliten, das Begehren aber von Volk und Stand durch die Zustimmung der F\u00fcrsten best\u00e4tigt werde, geschieht alles zur Schm\u00e4hung der heiligen\u00a0Canones\u00a0und zum Niedergang der gesamten christlichen Religion in der umgekehrten Reihenfolge; die ersten sind die letzten, und die letzten die ersten. Die weltliche Gewalt ist n\u00e4mlich die erste bei der Wahl und bei der Best\u00e4tigung, dieser folgt \u2013 ob sie will oder nicht \u2013 die Zustimmung von Stand, Volk und Klerus, und als letztes erst das Urteil des Metropoliten.\u201c<\/p>\n<p>F\u00fcr Humbert stellte die zeitgen\u00f6ssische Praxis der Besetzung der Bischofs\u00e4mter eine Verkehrung der Ordnung dar. Humberts Vorwurf, dass die weltliche Seite bei der Auswahl von Bisch\u00f6fen eine bestimmende Rolle annahm, ist \u2013 dem Beispiel Gundekars zufolge \u2013 nicht ganz unberechtigt. Jedoch waren andere Auffassungen m\u00f6glich, denn ganz offensichtlich wurde Gundekar von keinerlei Unrechtsbewusstsein geplagt, sondern hielt seine Einsetzung f\u00fcr eine legitim, ja geradezu ideal, sonst h\u00e4tte er sie kaum auf diese Weise geschildert.<\/p>\n<h3>Ab wann wurde die Laieninvestitur verboten?<\/h3>\n<p>Damit kommen wir zum n\u00e4chsten Punkt: Wann wurde die Praxis der Investitur durch Laien, wie sie bei Bischof Gundekar erfolgte, verboten? Denn aus der Kritik am Verfahren der Bischofseinsetzung, wie sie durch Humbert ge\u00e4u\u00dfert wurde, auch konkret auf die Investitur bezogen, l\u00e4sst sich noch kein allgemeines Verbot der Investitur schlussfolgern.<\/p>\n<p>Mehrere Daten sind f\u00fcr dieses Verbot in Anspruch genommen worden. Der fr\u00fcheste Termin, der in der Forschung genannt wird, bezieht sich auf die Synode von Reims, die 1049 von Leo\u00a0IX. abgehalten wurde, weil dort die kanonische Wahl der Bisch\u00f6fe durch Klerus und Volk gefordert wurde.\u00a0Die Investitur wird jedoch in den Beschl\u00fcssen der Synode nicht genannt und inhaltlich bietet der Kanon nur die Wiederholung einer altbekannten Regel.<\/p>\n<p>Diskutabler ist der zweite Termin \u2013 das Papstwahldekret Papst Nikolaus II. aus dem Jahr 1059. In den Beschl\u00fcssen der Synode hei\u00dft es: \u201eDass kein Kleriker oder Priester eine Kirche durch Laien erhalte, weder umsonst noch f\u00fcr einen Preis\u201c.\u00a0Die Vergabe von Kirchen durch Laien wird also ausdr\u00fccklich verboten. Dennoch k\u00f6nnen wir diese Stelle nicht von einem Investiturverbot ausgehen. Denn erstens sind Kleriker und Priester erw\u00e4hnt, nicht ausdr\u00fccklich Bisch\u00f6fe und \u00c4bte, doch lie\u00dfe sich argumentieren, dass sie und ihre Kirchen mitgemeint waren. Und zweitens: das Ritual der Investitur wird nicht erw\u00e4hnt. Es geht um die Vergabe von Kirchen insgesamt, nicht um die Art der Einsetzung. Nehmen wir ernst, dass Investitur kein Synonym f\u00fcr \u201eBischofseinsetzung\u201c war, k\u00f6nnen wir das Papstwahldekret nicht als Investiturverbot verstehen.<\/p>\n<p>\u00dcber den genauen Zeitpunkt des Verbots der Laieninvestitur ist sich die Forschung jedoch bis heute uneinig. Die Auseinandersetzung um diese Frage, die vor allem von Rudolf Schieffer und Johannes Laudage ausgetragen wurde, dreht sich vor allem um die Bewertung des ersten Belegs f\u00fcr ein Investiturverbot. Der Mail\u00e4nder Chronist Arnulf schrieb kurz nach der Fastensynode 1075 \u00fcber die Beschl\u00fcsse der Versammlung:\u00a0\u201e(\u2026) nachdem der Papst in Rom eine Synode abgehalten hatte, untersagte er dem K\u00f6nig \u00f6ffentlich, fortan irgendein Recht auf die zu vergebenden Bischofssitze zu haben, und er entfernte alle Laienpersonen von der Investitur der Kirchen.\u201c<\/p>\n<p>Jedoch bietet dieser scheinbar eindeutige Beleg f\u00fcr ein p\u00e4pstliches Verbot der Laieninvestitur keine Sicherheit. Das offizi\u00f6se Protokoll dieser Synode mit den Beschl\u00fcssen, das im Register Gregors VII. \u00fcberliefert ist, berichtet nichts von einem Investiturverbot und ebenso wenig sind zustimmende oder ablehnenden Reaktionen auf dieses Verbot bekannt. Rudolf Schieffer ging daher 1981 in seiner Arbeit \u00fcber die Entstehung des Investiturverbots davon aus, dass 1075 kein allgemeines Investiturverbot erlassen worden sei, sondern dass das bei Arnulf \u00fcberlieferte Verbot speziell auf die Situation in Mailand bezogen sei. Heinrich sei die Aus\u00fcbung der Investitur in diesem konkreten Fall wegen der Bannung seiner R\u00e4te verboten worden.\u00a0Johann Englberger nahm sogar an, dass Arnulf nicht, wie zumeist angenommen, kurz nach den Ereignissen schrieb, sondern erst nach dem Ausbruch der Auseinandersetzung und die Annahme eines Investiturverbots im Jahr 1075 eine R\u00fcckprojektion sei.<\/p>\n<p>Es ist allerdings durchaus m\u00f6glich, dass es in diesem Jahr tats\u00e4chlich ein allgemeines Verbot der Laieninvestitur gab, dieses aber nicht in die \u00fcberlieferte Liste der Beschl\u00fcsse aufgenommen wurde. Johannes Laudage f\u00fchrte an, dass einerseits ein Verbot der Investitur genau in die Entwicklung der p\u00e4pstlichen Politik der Zeit passe. Die Reaktionen seien andererseits ausgeblieben, weil der Streit mit dem 1076 gebannten Heinrich\u00a0IV. das Thema zun\u00e4chst obsolet machte. F\u00fcr ein Verbot im Jahr 1075 sprechen Laudage zufolge auch zwei Briefe Gregors VII. aus dem Jahr 1078, die auf ein fr\u00fcheres Verbot zu verweisen scheinen.<\/p>\n<p>Bischof Huzman von Speyer habe, so hei\u00dft es in einem Brief Gregors, im Fr\u00fchjahr 1075 \u201ewissentlich und waghalsig entgegen einem Dekret des Apostolischen Stuhls den Bischofsstab aus der Hand des K\u00f6nigs empfangen\u201c; \u00fcber Rudolf von Amiens soll untersucht werden, ob er \u201eaus sch\u00e4ndlichem Ehrgeiz und un\u00fcberlegtem Wagnis die Investitur gegen das Dekret einer r\u00f6mischen Synode und des apostolischen Stuhles aus der Hand eines Laien empfangen\u201c habe.\u00a0Doch auch hier l\u00e4sst es sich nicht ausschlie\u00dfen, dass es sich um Einzelf\u00e4lle handelt. Au\u00dferdem beteuerten all diejenigen, die beschuldigt wurden, die Laieninvestitur entgegen genommen zu haben, dass sie nichts von einem Verbot gewusst h\u00e4tten \u2013 ein deutliches Anzeichen f\u00fcr ein geringe Publizit\u00e4t des Anliegens.<\/p>\n<p>Unstrittig sind die beiden n\u00e4chsten Verbote: Der strenge Legat Hugo von Die, zust\u00e4ndig f\u00fcr Frankreich, verk\u00fcndete 1077 und 1078 auf Provinzialsynoden in Autun und Poitiers zweimal Investiturverbote, die jedoch keinerlei Geltung f\u00fcr die Gesamtkirche beanspruchen konnten. Der Chronist Berthold von Reichenau \u00fcberliefert ein p\u00e4pstliches Investiturverbot f\u00fcr die Fastensynode des Jahres 1078, doch steht er damit v\u00f6llig alleine, so dass das erste zweifelsfreie Verbot der Annahme der Investitur aus der Hand von Laien auf der Herbstsynode 1078 erlassen wurde.\u00a0Erst auf der Fastensynode des Jahres 1080 wurde Laien ausdr\u00fccklich die Aus\u00fcbung der Investitur verboten.<\/p>\n<p>Die Laieninvestitur war also in den ersten Jahren des Investiturstreits durchaus umstritten. Es war aber nicht das entscheidende Thema, vor allem nicht am Anfang der Auseinandersetzungen des Investiturstreits, ganz unabh\u00e4ngig von der Frage, ob die Laieninvestitur im Jahr 1075 oder 1078 verboten wurde. Hintergrund der Verbote war nicht unbedingt die Ablehnung des Investiturrituals an sich, sondern die Verquickung mit der Simonie \u2013 dies sehen wir etwa bei Humbert, aber auch sonst wird die Investitur f\u00fcr eine Folge oder Begleiterscheinung der Simonie gehalten.<\/p>\n<h3>Versch\u00e4rfungen und L\u00f6sungsans\u00e4tze (1080\u20131107)<\/h3>\n<p>Seit 1080 \u2013 also nach dem endg\u00fcltigen Verbot der Aus\u00fcbung der Investitur in ein geistliches Amt durch Laien \u2013 wird das Thema Investitur immer wieder in Synodalbeschl\u00fcssen erw\u00e4hnt, so in den Jahren 1089, 1095, 1096, 1098 und 1099.<\/p>\n<p>Wirft man jedoch einen Blick in andere Quellengattungen, ist das Thema Laieninvestitur nur wenig pr\u00e4sent. Weder in der Historiographie noch in den Streitschriften findet man vor dem Jahr 1100 gr\u00f6\u00dfere Reflexionen zu dem Thema. Es gab wichtigere Felder der Auseinandersetzung: Die Schismen \u2013 sp\u00e4testen seit 1084 gab es zwei P\u00e4pste und zahlreiche Bist\u00fcmer im Reich waren doppelt besetzt \u2013, die Eidesl\u00f6sung durch den Papst, die Frage, ob der Papst den K\u00f6nig absetzen darf, waren zentrale Themen im polemischen Schriftgut der Zeit. Zu den wenigen Ausnahmen geh\u00f6rt eine Schrift Widos von Ferrara, der das kaiserliche Investiturrrecht 1086 in seiner Schrift\u00a0De Scismate Hildebrandi\u00a0offensiv verteidigte.<\/p>\n<p>Fast zeitgleich erscheint in Italien eine andere Art von Texten auf der Bildfl\u00e4che, die das Investiturrecht des Kaisers zu sichern versuchten, n\u00e4mlich die falschen Investiturprivilegien. In ihnen wird behauptet, dass Papst Leo III. Karl dem Gro\u00dfen das Recht auf Investitur verliehen habe.<\/p>\n<p>Ab 1100 nahm dann das Interesse an der Investitur sprunghaft zu. Daf\u00fcr gab es eine Reihe von Gr\u00fcnden. Urban II. und Clemens (III.) starben 1099 bzw. 1100 und Urbans Nachfolger Paschalis II. hatte trotz einiger Versuche in der Stadt Rom keine ernsthaften, vom Kaiser gest\u00fctzten Rivalen. Ihm bot sich nun die Gelegenheit das Problem grunds\u00e4tzlich anzugehen. Zudem gab es bald einen neuen K\u00f6nig, denn Heinrich V. st\u00fcrzte im Jahr 1105 seinen Vater, der im Folgejahr verstarb. Heinrich suchte den Ausgleich mit dem Papst, wollte aber nicht auf die Investitur verzichten, weshalb das Thema immer wichtiger wurde. L\u00f6sungen fand man zun\u00e4chst jedoch anderswo.<\/p>\n<h3>L\u00f6sungsans\u00e4tze \u2013 Saint-Denis und London 1107<\/h3>\n<p>Die Fragen, die im Investiturstreit im r\u00f6misch-deutschen Reich verhandelt wurden, betrafen nicht nur das Kaiserreich, sondern waren f\u00fcr den gesamten Bereich der lateinischen Christenheit akut. Und auch in den beiden anderen gro\u00dfen alten K\u00f6nigreichen dieses Raumes, England und Frankreich, gab es Auseinandersetzungen, die nicht die Heftigkeit des Investiturstreits im r\u00f6misch-deutschen Reich erreichten, aber dennoch nach einer verbindlichen L\u00f6sung verlangten. Dies geschah sowohl in England als auch in Frankeich im Jahr 1107.<\/p>\n<p>Das Verh\u00e4ltnis zwischen den normannischen K\u00f6nigen von England und den P\u00e4psten war ambivalent.\u00a0Einerseits hatten die P\u00e4pste Alexander II. und Gregor VII. die Eroberung Englands durch Wilhelm den Eroberer gebilligt und zeigten sich ihm und seinen Nachfolgern gegen\u00fcber \u00fcberwiegend nachsichtig, andererseits hielten die englischen K\u00f6nige die P\u00e4pste auf Distanz: P\u00e4pstliche Legaten durften zumeist nicht in den anglonormannischen Herrschaftsraum einreisen. Erst unter Wilhelms j\u00fcngstem Sohn Heinrich I., der 1100 auf den Thron kam und dessen Stellung anfangs prek\u00e4r war, kam das Thema auf der Insel an. 1101 zerstritten sich K\u00f6nig Heinrich I. und Erzbischof Anselm von Canterbury \u00fcber die Frage der Laieninvestitur und das Homagium, den Lehnseid der Bisch\u00f6fe gegen\u00fcber dem K\u00f6nig. 1107 kam es im Konkordat von London bzw. Westminster zu einem Kompromiss. Die hier getroffene Vereinbarung beinhaltete im Kern den Verzicht des K\u00f6nigs auf die Investitur der Bisch\u00f6fe seines Reiches, daf\u00fcr durfte er ihnen nach wie vor das Homagium abnehmen.<\/p>\n<p>Auch in Frankreich kam es im sp\u00e4ten 11. Jahrhundert wiederholt zu Konflikten um die Auswahl und Einsetzung von Bisch\u00f6fen, Papst Leo IX. hielt 1049 nicht zuf\u00e4llig sein erstes gro\u00dfes Reformkonzil in Reims ab.\u00a0Gregor VII. und andere P\u00e4pste sowie ihre Legaten intervenierten hier h\u00e4ufig, um den K\u00f6nig oder einen F\u00fcrsten von der simonistischen Einsetzung von Bisch\u00f6fen abzubringen oder um sie zu Anerkennung eines in r\u00f6mischer Perspektive rechtm\u00e4\u00dfig gew\u00e4hlten Pr\u00e4tendenten auf den Bischofsstuhl zu zwingen. In den meisten F\u00e4llen gaben die F\u00fcrsten und K\u00f6nig Philipp I. (1060\u20131108) zumeist nach, zu einem ernsthaften Bruch mit den P\u00e4psten kam es daher zun\u00e4chst nicht.<\/p>\n<p>Der Bruch zwischen K\u00f6nig Philipp und den P\u00e4psten kam aus einem ganz anderen Grund: Im Jahr 1092 verstie\u00df K\u00f6nig Philipp seine Ehefrau Bertha \u2013 laut dem englischen Chronisten William von Malmesbury war sie ihm zu dick geworden \u2013 und nahm sich eine neue Frau; Bertrada von Montfort.\u00a0Zwar waren Ehen prinzipiell unaufl\u00f6slich, doch gab es genug Ausnahmen, die eine Trennung rechtfertigen. Das Problem ergab sich in diesem Fall allerdings daraus, dass Bertrada ebenfalls verheiratet war, und zwar mit dem m\u00e4chtigen Grafen Fulko von Anjou. Mehr-Ehen waren jedoch selbstverst\u00e4ndlich verboten.<\/p>\n<p>Phillip und Bertrada versprachen sich zu trennen, setzen dieses Versprechen jedoch zun\u00e4chst jedoch nicht in die Realit\u00e4t um, was zu einer Exkommunikation f\u00fchrte, welche wieder aufgehoben wurde, als sie sich schlie\u00dflich doch trennten. Trotzdem bekamen sie drei Kinder, woraufhin sie erneut exkommuniziert wurden, 1104 erkl\u00e4rten sie wiederum ihre Trennung, welche nun wohl tats\u00e4chlich erfolgte, und wurden wieder in die Kirche aufgenommen. Seit diesem Zeitpunkt wurde Philipps \u00e4ltester Sohn aus erster Ehe, der sp\u00e4tere K\u00f6nig Ludwig VI. (\u201eder Dicke\u201c) vollst\u00e4ndig in die Herrschaft integriert und herrschte schon vor Philipps Tod 1108 de facto f\u00fcr seinen zusehends alten und kranken Vater.<\/p>\n<p>Deshalb f\u00e4llt auch ein Treffen, das 1107 in Saint-Denis vor den Toren von Paris stattfand, und das r\u00fcckblickend einen epochalen Charakter bekommen hat, vor allem in Ludwigs Verantwortung \u2013 das Treffen mit Papst Paschalis II., bei dem das Konkordat von Paris bzw. von Saint-Denis geschlossen wurde. Hier nahm die Ann\u00e4herung der P\u00e4pste an die franz\u00f6sischen K\u00f6nige, die Europa f\u00fcr die n\u00e4chsten Jahrhunderte pr\u00e4gen sollte, Ihren Ausgang. \u00dcber den Inhalt der Gespr\u00e4che und die dort getroffenen Vereinbarungen haben wir nur andeutungsweise Kenntnisse, denn dieses Treffen ist nur aus einer einzigen, recht sp\u00e4t entstandenen Quelle bekannt, der Lebensbeschreibung Ludwigs des Dicken, verfasst um das Jahr 1140 durch den bei dem Treffen anwesenden Abt Suger von Saint-Denis.<\/p>\n<p>Sugers Bericht \u00fcber das Treffen zielt vor allem darauf, einen Kontrast zwischen Heinrich V., dem Verfolger der Kirche und seinem Protagonisten Ludwig, der dem Papst Gehorsam und Schutz gegen alle Feinde der Kirche verspricht. Damit beginnt die Ann\u00e4herung der franz\u00f6sischen K\u00f6nige an die P\u00e4pste, die die folgenden Jahrhunderte pr\u00e4gen sollte.<\/p>\n<p>Sp\u00e4testens mit diesem Treffen d\u00fcrften die K\u00f6nige von Frankreich auf die Investitur verzichtetet haben, jedoch ist unsicher, inwiefern sie in Frankreich zuvor \u00fcberhaupt noch \u00fcblich gewesen war. Explizit erw\u00e4hnt wird sie jedoch nicht.<\/p>\n<h3>Die Investitur im Investiturstreit \u2013 Fazit<\/h3>\n<p>Der Investiturstreit war \u00fcber einen langen Zeitraum nicht in erster Linie ein Konflikt um die Investitur. Es steht nicht einmal fest, ob die Investitur von Bisch\u00f6fen und \u00c4bten durch den K\u00f6nig 1076\/77 beim Ausbruch des Konflikts zwischen Gregor VII. und Heinrich IV. \u00fcberhaupt schon verboten war. Auch nachdem dies erfolgte, ganz gleich, ob es 1075 oder 1078 geschah, blieb die Laieninvestitur zun\u00e4chst ein Randthema in den schweren Auseinandersetzungen zwischen Heinrich IV. und Gregor VII. und um das Verh\u00e4ltnis zwischen geistlicher und weltlicher Sph\u00e4re \u00fcberhaupt. Erst im Laufe der Zeit r\u00fcckte das Thema Laieninvestitur in den Vordergrund. Die Investitur \u2013 eigentlich ein symbolischer Akt der Einsetzung in ein neues Amt oder ein neues Recht \u2013 wurde besonders ab 1100 immer wichtiger. Hintergrund war das Ende des Papstschismas zwischen Urban II. und Clemens (III.) sowie das Ende der Herrschaft Heinrichs IV. Erst seit dieser Zeit und vor allem nach dem Romzug Heinrichs V. im Jahr 1111, die mit der Gefangennahme des Papstes endete, wurde der Investiturstreit wirklich zu einem Konflikt um das Recht des K\u00f6nigs auf die Investitur der Bisch\u00f6fe und \u00c4bte.<\/p>\n<p>Der Weg zu einer L\u00f6sung des konkreten Problems der Investituren wurde 1107 zun\u00e4chst in England und Frankreich gefunden, wo die K\u00f6nige auf das Recht zu Investitur ihrer Bisch\u00f6fe und \u00c4bte verzichteten, aber andere M\u00f6glichkeiten des Einflusses auf den hohen Klerus ihrer Reiche sichern konnten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Befasst man sich mit dem Thema \u201eInvestiturstreit\u201c und seiner Erforschung, so f\u00e4llt auf, dass ein Aspekt nur wenig Beachtung findet: die Investitur selbst. 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