{"id":95963,"date":"2024-11-26T14:35:33","date_gmt":"2024-11-26T13:35:33","guid":{"rendered":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/?post_type=media-library&#038;p=95963"},"modified":"2024-12-03T08:45:41","modified_gmt":"2024-12-03T07:45:41","slug":"ein-ungeliebtes-kind-bayern-der-heilige-stuhl-und-das-konkordat-von-1817-2","status":"publish","type":"media-library","link":"https:\/\/kath-akademie-bayern.de\/en\/mediathek-eintrag\/ein-ungeliebtes-kind-bayern-der-heilige-stuhl-und-das-konkordat-von-1817-2\/","title":{"rendered":"An unloved child?"},"content":{"rendered":"<p><span class=\"char-style-override-1\">W<\/span>ill der p\u00e4bstliche Hof [\u2026] nicht nachgeben\u201c \u2013 schreibt der bayerische Au\u00dfenminister Aloys von Rechberg im Juli 1817, als ihm sein r\u00f6mischer Gesandter das von ihm soeben ausgehandelte und paraphierte Konkordat zur Ratifizierung zugesandt hatte \u2013, \u201eso ziehe ich keine \u00dcbereinkunft einem die Rechte der Krone und der deutschen Kirche angreifenden, veraltete und \u00fcberwundene Mi\u00dfbr\u00e4uche wieder geb\u00e4hrenden Konkordate weit vor.\u201c Der Staatskirchenvertrag, M\u00fcnchen drohte ihn platzen zu lassen, bevor er \u00fcberhaupt ins Leben getreten war.<\/p>\n<p>Wenn man das Ergebnis an der Isar so nachteilig beurteilte, dann musste die Zufriedenheit am Tiber ja umso gr\u00f6\u00dfer gewesen sein, sollte man meinen; doch weit gefehlt. Ein Zitat, das fast exakt ein Jahrhundert nach demjenigen Rechbergs datiert, l\u00e4sst gleichfalls Unbehagen erkennen. Es stammt aus der 109-seitigen Instruktion f\u00fcr Giuseppe Aversa, der 1916 als neuer Nuntius nach Bayern entsandt wurde. In dieser, die Leitplanken p\u00e4pstlicher Politik festlegenden Handlungsanweisung, wird auf das unver\u00e4ndert in Kraft befindliche Konkordat von 1817 Bezug genommen und festgestellt, dass Staat und Kirche grunds\u00e4tzlich gut miteinander ausk\u00e4men (\u201eLo Stato e la Chiesa in Baviera andrebbero perfettamente d\u2019accordo e gli interessi dei cattolici sarebbero intieramente garantiti\u2026\u201c). Gleichwohl wird kaum verhohlene Kritik ge\u00fcbt, weil die Regierung die Vereinbarungen nicht gewissenhaft einhalte (\u201e\u2026se, come fa il potere ecclesiastico, anche il civile osservasse coscienziosamente i patti, sanzionati nel Concordato del 1817\u201c). Daher wird Aversa ermahnt, nach Kriegsende auf eine Verbesserung der Zust\u00e4nde zu dr\u00e4ngen.<\/p>\n<p>Es sind diese beiden Zitate, die manches verbindet, manches trennt: Trennend ist zun\u00e4chst einmal der Umstand, dass Rom mit dem Konkordat an sich zufrieden schien, nicht indes mit der Art, wie es vollzogen wurde, das hei\u00dft, wie es in der Praxis gehandhabt wurde. Die bayerische \u00c4u\u00dferung legt hingegen nahe, dass man mit dem Vertrag an sich unzufrieden war. So oder so: Gl\u00fccklich war keiner der beiden mit dem, was da 1817 entstanden war. Es dr\u00e4ngt sich mithin die Frage auf, wieso es die Vertragspartner \u00fcberhaupt abgeschlossen hatten und wieso sie \u00fcber ein Jahrhundert daran festhielten. Zum Verst\u00e4ndnis dieses Umstands gilt es, zun\u00e4chst einen kursorischen Blick auf die jeweiligen Ausgangssituationen zu werfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Die Frage nach der Notwendigkeit: die Ausgangsbasis der Konkordatsverhandlungen<\/h3>\n<p>Der kirchlichen Herrschaft an sich und dem p\u00e4pstlichen Primatsanspruch im Besonderen hatten in der zweiten H\u00e4lfte des 18. Jahrhunderts Aufkl\u00e4rung, Febronianismus und Josephinismus arg zugesetzt; Kaiser Joseph II. von \u00d6sterreich hing aufkl\u00e4rerischen Idealen bekanntlich besonders stark an. Etwas vereinfacht gesprochen handelt es sich beim Josephinismus um die Unterordnung aller politisch-gesellschaftlichen Angelegenheiten unter staatliche Interessen, was kirchenpolitische Fragen einschloss. Der Papst reagierte auf die ver\u00e4nderte Lage in \u00d6sterreich unter anderem, indem er 1785 in M\u00fcnchen eine Nuntiatur einrichtete. Sie sollte ein Gegengewicht zu den Habsburgischen Landen darstellen und zugleich die immer selbstst\u00e4ndiger agierenden deutschen Bisch\u00f6fe kontrollieren.<\/p>\n<p>Deren Unmut war umso gr\u00f6\u00dfer, als sie sich gegen\u00fcber Rom gerade Freir\u00e4ume zu schaffen versuchten. Die m\u00e4chtigen F\u00fcrst(Erz-)Bisch\u00f6fe von K\u00f6ln, Trier, Mainz und Salzburg protestierten vehement gegen die Einrichtung der Nuntiatur. Der Streit zwischen Rom und den f\u00fchrenden Klerikern des Reichs eskalierte, als die Bisch\u00f6fe 1786 die Emser Punktation verabschiedeten, in der sie forderten, alle p\u00e4pstlichen Bullen ihrer Genehmigung zu unterstellen, bevor sie G\u00fcltigkeit erlangten. Bei Pius VI. stie\u00df der Vorsto\u00df auf wenig Gegenliebe, er lie\u00df eine offizielle Ablehnung ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<p>Schon diese wenigen Striche zeigen, dass es im 18. Jahrhundert eine massive Auseinandersetzung zwischen Rom, der Reichskirche sowie aufkl\u00e4rerischen Str\u00f6mungen gab, die seit der zweiten Jahrhunderth\u00e4lfte auch die Politik der F\u00fcrsten erfasst und gepr\u00e4gt hatte. Doch das alles war nichts gegen die Ersch\u00fctterungen des Staat-Kirche-Verh\u00e4ltnisses im Zuge der Franz\u00f6sischen Revolution. Insbesondere den Gedanken von Freiheit und Gleichheit greift Pius VI. in seinem Breve Quod Aliquantum vom 10. M\u00e4rz 1791 an, spricht von einer nicht zu \u00fcbertreffenden Narretei, derartiges zu dekretieren (\u201eMa quale stoltezza maggiore pu\u00f2 immaginarsi quanto ritenere tutti gli uomini uguali e liberi\u201c).<\/p>\n<p>Freilich war die Abneigung zwischen Pontifex und den Revolution\u00e4ren keineswegs einseitig; letztere hatten gerade die konkordat\u00e4re Regelung von 1516 gest\u00fcrzt, wonach jeder franz\u00f6sische Monarch katholisch sein musste. Der Katholizismus als Staatsreligion war abgeschafft, an die Stelle Gottes trat die Vernunft, ihr neugeschaffenes Glaubensbekenntnis begann mit den Worten: \u201eIch glaube an die franz\u00f6sische Republik.\u201c Sp\u00e4ter wurden hunderte Priester von den Revolution\u00e4ren gelyncht, woraufhin der Papst die europ\u00e4ischen M\u00e4chte zum Kampf gegen das Land der so bezeichneten prima figlia aufrief.<\/p>\n<p>Der Waffengang setzte 1792 ein und hielt Europa mehr als zwei Jahrzehnte in Atem. Pius schloss sich den antirevolution\u00e4ren M\u00e4chten an und zahlte den Preis, als diese Niederlage um Niederlage gegen franz\u00f6sische Truppen erlitten. Im Italienfeldzug von 1796 verlor der Kirchenstaat seine oberitalienischen Besitzungen, aus denen sich 1797 die Cisalpinische Republik bildete, die letztlich ein Satellit Paris\u2019 war. \u00dcberdies hatte die Grande Nation dem Papst 31 Millionen Livre Kriegskontributionen auferlegt, die der wegen chronisch leerer Kassen nicht zahlen konnte und die sich Frankreich stattdessen kurzerhand in Form wertvoller Kunstg\u00fcter holte.<\/p>\n<p>1798 wurde Rom eingenommen und die R\u00f6mische Republik ausgerufen. Den Papst setzten die Besatzer ab und verbannten ihn, zun\u00e4chst nach Siena, sp\u00e4ter nach Florenz, 1799 brachten sie ihn nach Frankreich. Den Wunsch des Schwerkranken, in der Ewigen Stadt sterben zu d\u00fcrfen, verwehrte man ihm. \u201eSterben k\u00f6nnen Sie \u00fcberall\u201c, soll Napoleon gesagt haben. Im Sommer 1799 tat er es. Es war dasselbe Jahr, in dem die Franz\u00f6sische Republik ihre Handlungshoheit verlor, nachdem eben erw\u00e4hnter Napoleon mit dem Staatsstreich vom 18. Brumaire die Macht an sich gerissen hatte.<\/p>\n<p>In Venedig war derweil Luigi Barna\u00adba Chiaramonti zu Pius VII. gew\u00e4hlt worden, der \u2013 anders als sein Vorg\u00e4nger \u2013 auf Verhandlungen mit Paris setzte. So kam es zum franz\u00f6sischen Konkordat von 1801, das der Kirche freilich zahlreiche Zugest\u00e4ndnisse abn\u00f6tigte, Rom aber auch die Absetzung der gallikanischen (d. h. der revolutionstreuen konstitutionellen) Bisch\u00f6fe und die Wiederherstellung des Kirchenstaates bescherte. Gleichwohl hatte das Papsttum weitere Dem\u00fctigungen zu verkraften: Zu seiner Kr\u00f6nung 1804 zwang Napoleon den Papst nach Paris, speiste ihn aber mit einer Statistenrolle ab, indem er sich selbst zum Kaiser kr\u00f6nte statt es dem Pontifex zu \u00fcberlassen; die Cisalpinische Republik wurde 1805 zum K\u00f6nigreich Italien erhoben, die p\u00e4pstlichen Besitzungen blieben einstweilen weiter verloren; 1809 wurde der Papst erneut verhaftet und 1812 nach Frankreich verschleppt.<\/p>\n<p>Der Kirchenstaat war zu diesem Zeitpunkt schon Teil Frankreichs geworden, um, wie es in dem Dekret hei\u00dft, der \u201emissbr\u00e4uchlichen Verbindung von geistlicher und weltlicher Macht\u201c ein Ende zu setzen. Erst 1814, nach der Abdankung des Diktators, zog Pius wieder in Rom ein, 1815 erhielt er den Kirchenstaat zur\u00fcck. Dass dies auf der Grundlage des Wiener Kongresses erfolgte, zeigte freilich nur abermals, dass \u00e4u\u00dfere M\u00e4chte \u00fcber sein Schicksal bestimmten. Die Kurie befand sich mithin in einer schwierigen Situation, als sie 1806 Gespr\u00e4che mit dem soeben zum K\u00f6nigreich avancierten Bayern \u00fcber den Abschluss eines Staatskirchenvertrages aufnahm.<\/p>\n<p>Doch auch dessen Position war alles andere als gefestigt. Das Alte Reich war unter dem Ansturm napoleonischer Truppen zerfallen, der Reichsdeputationshauptschluss hatte Tabula rasa auf der politischen Landkarte gemacht und die Anzahl der Reichsterritorien von \u00fcber 300 auf 34 reduziert. Auch und vor allem geistliche Herrschaften waren diesem Prozess zum Opfer gefallen, so dass die F\u00fcrstbisch\u00f6fe ihre bisherige weltliche Herrschaft eingeb\u00fc\u00dft hatten. Reichtum, Macht, weltliches Territorium waren damit verloren. Ohne Geld und Gebiet aber war das episkopale Amt nicht mehr sonderlich attraktiv f\u00fcr den Hochadel, der es bis dato h\u00e4ufig innehatte. Die alte Reichskirche mit ihren gleicherma\u00dfen potenten wie machtbewussten F\u00fcrstbisch\u00f6fen war damit Geschichte, an ihre Stelle traten Oberhirten aus dem B\u00fcrgertum, gar von b\u00e4uerlicher Herkunft.<\/p>\n<p>Aus Sicht des Staates bestand bei diesen Aufsteigern die Gefahr, dass sie den Bezugspunkt weniger in Staat oder K\u00f6nig sahen als vielmehr im Papst. Was aber, wenn dessen Ansichten und Ziele nicht mit denen der Regierung \u00fcbereinstimmten? Was, wenn der Papst dem K\u00f6nig widersprach, die Oberhirten aber dem Pontifex anhingen? War dann nicht die gesellschaftliche Ruhe, gar die Ordnung bedroht? Immerhin gilt es in Rechnung zu stellen, dass die Bisch\u00f6fe im 19. Jahrhundert so etwas wie opinion-leader waren, deren Loyalit\u00e4t und Kooperation f\u00fcr den Staat wichtig war.<\/p>\n<p>Bevor die bayerische Kirchengesetzgebung, die als Reaktion hierauf zu verstehen ist, dargestellt wird, seien zun\u00e4chst noch knapp zwei andere relevante Faktoren erw\u00e4hnt. Der Reichsdeputationshauptschluss, die napoleonischen Kriege und der Wiener Kongress hatten 1815 ein v\u00f6llig anderes Land hervorgebracht als jenes, das die Zeitgenossen von 1799 kannten. Durch kluge B\u00fcndnispolitik war es Bayern gelungen, das eigene Territorium nicht nur zu arrondieren, sondern um rund ein Viertel zu vergr\u00f6\u00dfern. Die Bev\u00f6lkerungszahl hatte sich zwischen 1799 und den 1820er Jahren nahezu verdoppelt. Unter diesen Neubayern waren erstmals seit knapp 300 Jahren wieder Protestanten, ziemlich genau ein Viertel aller Einwohner. Dem standen zwar immer noch Dreiviertel Katholiken gegen\u00fcber, gleichwohl war der evangelische Bev\u00f6lkerungsanteil so gro\u00df, dass seine Interessen ber\u00fccksichtigt werden mussten.<\/p>\n<p>Eine rein katholische Politik, wie Bayern sie jahrhundertelang betrieben hatte, war unm\u00f6glich, wollte man nicht Proteste, Aufruhr und soziale Unruhen riskieren. Und selbst eine Benachteiligung der Protestanten h\u00e4tte eine solche Unzufriedenheit nach sich gezogen, die die staatspolitische Integration gef\u00e4hrdet h\u00e4tte, waren jene doch ausschlie\u00dflich in den j\u00fcngst hinzugekommenen und erst in den Staat zu integrierenden Territorien Schwaben, der Pfalz und Franken beheimatet. Und deren Bewohner hatten sich zu nennenswerten Teilen ohnehin nur nolens volens unter wittelsbachische Herrschaft nehmen lassen. Politische R\u00fccksichtnahme auf die evangelische Bev\u00f6lkerung war mithin umso gebotener, wollte der Monarch nicht gesellschaftliche, soziale und damit politische Verwerfungen riskieren, die die Existenz des jungen K\u00f6nigreichs bedrohen h\u00e4tten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Der allm\u00e4chtige bayerische Minister Maximilian von Montgelas hatte hieraus fr\u00fchzeitig den Schluss gezogen, eine neue Religionspolitik betreiben zu m\u00fcssen, eine, die auf die Gleichbehandlung von r\u00f6misch-katholischem, lutherischem und reformiertem Bekenntnis zielte. So hatte er 1801 ein Toleranz\u00ad-<br \/>\nedikt zur Gleichstellung der christlichen Konfessionen erlassen und damit das Ende der ausschlie\u00dflichen Katholizit\u00e4t Bayerns besiegelt. Zwei Jahre sp\u00e4ter, 1803, folgte ein erstes entsprechendes Religionsedikt.<\/p>\n<p>Einen vorl\u00e4ufigen H\u00f6hepunkt der Verrechtlichung von Toleranz und Gleichheit bildete dann das Edikt vom 14. Juni 1809. Es legte unter anderem fest, dass die Gerichtshoheit \u00fcber die Kleriker, die Verwaltung kirchlichen Verm\u00f6gens sowie die Aufsicht \u00fcber den pers\u00f6nlichen und postalischen Verkehr der Bisch\u00f6fe mit Rom beim Staat lag, dass dieser ein Aufsichtsrecht \u00fcber die Priesterseminare innehatte, vor allem aber, dass der K\u00f6nig die Bisch\u00f6fe ernennen und keine kirchliche Bestimmung ergehen durfte, die nicht die Zustimmung des Monarchen hatte (k\u00f6nigliches Plazet). Unschwer ist hierin jener umfassende staatliche Regelungsanspruch zu erkennen, wie ihn zuvor Joseph II. in \u00d6sterreich verfolgt hatte. Das bezog sich nicht nur auf die Kirche, aber eben auch auf sie. Dieser weitreichende staatliche Zugriff auf kirchliche Belange ist mit dem Terminus \u201abayerisches Staatskirchentum\u2018 gemeint.<\/p>\n<p>Dass es pontifikales Ziel sein musste, diesen Zugriff zu lockern und die kirchliche Autonomie zu st\u00e4rken, liegt auf der Hand. Und wenn die Kurie nicht die Peitsche herausholen wollte \u2013 was zwischenzeitlich immer wieder einmal ventiliert wurde, etwa wenn der Papst 1804 eine Verdammungsbulle gegen Bayern schleudern wollte \u2013, musste sie verhandeln.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Ein langwieriges Unterfangen: der Verhandlungsverlauf<\/h3>\n<p>Einen ersten Vertragsentwurf hatte Bayern schon 1802 ausgearbeitet. Allerdings beinhaltete dieser Text weitreichende staatliche Hoheitsrechte, etwa das Recht auf Bischofsernennungen. Au\u00dferdem triefte er vor aufkl\u00e4rerischem Denken, forderte die Reduktion von Feiertagen und die Beibehaltung der Toleranzgesetzgebung. Bedenkt man die zur selben Zeit erfolgenden Klosteraufhebungen sowie den Umstand, dass Bayern dem p\u00e4pstlichen Nuntius seit 1800 das Agr\u00e9ment verweigerte, kann es kaum verwundern, dass der Entwurf versandete. Konkrete Verhandlungen wurden dann erst 1806 aufgenommen, nachdem das Reich zerfallen und Bayern zum selbst\u00e4ndigen Staat geworden war. Verhandlungsort war Regensburg, doch die Erfolgsaussichten waren gering. W\u00e4hrend n\u00e4mlich Bayern weiterhin seine staatskirchlichen Ziele verfolgte, verlangte der Heilige Stuhl nicht weniger als die Wiedereinf\u00fchrung des Katholizismus als alleiniger Staatsreligion, also die R\u00fccknahme aller auf Toleranz und Parit\u00e4t zielenden Gesetze. Es vermag unter diesen Vorzeichen nicht zu \u00fcberraschen, dass die Gespr\u00e4che ein Jahr nach ihrer Aufnahme, 1807, abgebrochen und einstweilen auch nicht wieder aufgenommen wurden, nicht zuletzt, weil Napoleon den Kirchenstaat okkupiert und Pius VII. gefangengesetzt hatte.<\/p>\n<p>Eine neue Situation ergab sich erst 1815: Die Jahrzehnte des Kriegs und die immer deplorableren kirchlichen Zust\u00e4nde \u2013 in Bayern waren die Bischofsst\u00fchle von Augsburg, Speyer, Bamberg, W\u00fcrzburg und (M\u00fcnchen-)Freising verwaist, um von ungez\u00e4hlten unbesetzten Pfarrstellen zu schweigen \u2013 hatten bei den Beteiligten das Bewusstsein f\u00fcr Rolle und Notwendigkeit der Religion gesch\u00e4rft. Der Pontifex war wieder in Rom und der Wiener Kongress hatte keine reichseinheitliche Kirchenorganisation gebracht; die Mitglieder des ins Leben tretenden Deutschen Bundes konnten ihre Angelegenheiten also einzelnen regeln. In Bayern galten damit die Regelungen von 1809 weiter, Regelungen, die Rom unver\u00e4ndert revidieren wollte. Aber auch M\u00fcnchen lag an der Kl\u00e4rung kirchenpolitischer Fragen. Nur Wochen nach dem Wiener Kongress akkreditierte es seinen (zwischenzeitlich aus Rom abgereisten) Gesandten Casimir von H\u00e4ffelin neuerlich am Heiligen Stuhl, 1816 vereinbarten beide Seiten, die Konkordatsverhandlungen wieder aufzunehmen.<\/p>\n<p>Eine erste Instruktion erhielt der Gesandte unter dem 16. August 1816. Darin forderte Montgelas vor allem die Errichtung einer Landeskirche, d. h. die Deckungsgleichheit der staatlichen Grenzen mit denen der Bist\u00fcmer. Ein Erzbischof sollte in Freising residieren und sieben Suffragane unter sich haben: Augsburg, Bamberg, Eichst\u00e4tt, Speyer, Regensburg, Passau und W\u00fcrzburg. Ihre materielle Absicherung (Dotation) sollten die Bist\u00fcmer aus unver\u00e4u\u00dferlichen G\u00fctern bzw. Rentenertr\u00e4gen erhalten. Die Bisch\u00f6fe, die Domkapitel (samt ihren Dignit\u00e4ren) sowie die Direktoren der Priesterseminare sollten vom K\u00f6nig ernannt werden und h\u00e4tten einen staatsb\u00fcrgerlichen Treueeid abzulegen. Das Disziplinarrecht gestand man hingegen den Bisch\u00f6fen zu, verbat sich aber die Anrufung einer ausw\u00e4rtigen Jurisdiktionsgewalt. Das Recht, neue Pfarrer vorzuschlagen (Pr\u00e4sentationsrecht) behielt man ebenso dem K\u00f6nig vor wie dasjenige des Plazets, also das Recht, kirchliche Erlasse abzusegnen, bevor sie Rechtskraft erlangten.<\/p>\n<p>Dass Rom sich hierauf nicht einlie\u00df, liegt nahe. Eine wichtige Gegenforderung betraf die Di\u00f6zesaneinteilung; so wurde Bamberg als zweiter Metropolitansitz ins Spiel gebracht, au\u00dferdem sollte Kempten Bischofssitz werden. Schien hier eine Einigung m\u00f6glich, waren aus staatlicher Sicht schon kritischer die Forderungen nach bisch\u00f6flichen Zensur- und Schulaufsichtsrechten sowie nach Restituierung der Kl\u00f6ster. Noch schwieriger war die Ablehnung eines dauerhaften Nominationsrechts f\u00fcr Bisch\u00f6fe, w\u00e4hrend die Zur\u00fcckweisung des Plazets sowie die Forderung nach R\u00fccknahme aller Toleranz- und Parit\u00e4tsgesetze \u2013 faktisch also die Wiedereinf\u00fchrung des ausschlie\u00dflichen Katholizismus \u2013 g\u00e4nzlich unannehmbar waren. Dies aber war auf r\u00f6mischer Seite das ceterum censeo, wie es auf bayerischer das Festhalten an Parit\u00e4tsgesetzgebung, landeskirchlichem Zuschnitt und Nominationsrecht war.<\/p>\n<p>Wer wei\u00df, ob die Verhandlungen nicht v\u00f6llig festgefahren gewesen w\u00e4ren, h\u00e4tte sie nicht ein wichtiges innenpolitisches Ereignis wieder in Schwung gebracht. Am 2. Februar 1817 n\u00e4mlich wurde der lange allm\u00e4chtige Montgelas gest\u00fcrzt. An seine Stelle als Minister f\u00fcr Kirchenangelegenheiten trat Karl Friedrich von Th\u00fcrheim, der H\u00e4ffelin schon am 9. Februar eine neue Instruktion ausstellte, die weit weniger energisch war als ihre Vorl\u00e4ufer. Zwar bestand auch er auf dem vollumf\u00e4nglichen k\u00f6niglichen Nominationsrecht und wies die kurialen Anspr\u00fcche auf Wiedererrichtung von Kl\u00f6stern sowie auf ein bisch\u00f6fliches Zensur- und Schulaufsichtsrecht, die R\u00fccknahme der Toleranzgesetzgebung und den Verzicht auf das k\u00f6nigliche Plazet zur\u00fcck. Allerdings zeigte er sich in Fragen der Di\u00f6zesaneinteilung und der Dotationen kulanter, in Teilen auch hinsichtlich der Besetzungsrechte von Pfarrstellen. Th\u00fcrheims Wille, m\u00f6glichst rasch zu einem Abschluss zu kommen, war un\u00fcbersehbar und musste an der Kurie den Eindruck einer deutlichen, wenn nicht radikalen Kurskorrektur hervorrufen.<\/p>\n<p>Dennoch blieben die erw\u00e4hnten Fragen strittig, so dass die Verhandlungen auch unter dem neuen Minister mehrmals zu scheitern drohten. Als den Gesandten aber am 13. Mai 1817 neben einer weiteren Anweisung des Innenministers auch eine Notiz des neuen Au\u00dfenministers Aloys von Rechberg erreichte, in der dieser die Bedeutung des Nominationsrechts unterstrich, hielt H\u00e4ffelin diese Frage f\u00fcr die ausschlaggebende. Weil er das so auch an die Kurie weitergab und Kardinalstaatssekret\u00e4r Ercole Con\u00adsalvi daraufhin in diesem Punkt nachgab, unterzeichnete H\u00e4ffelin am 5. Juni 1817 das Konkordat und \u00fcbersandte es zur (innerhalb von 40 Tagen zu erfolgenden) Ratifizierung nach M\u00fcnchen. W\u00e4hrend Innenminister Th\u00fcrheim kaum Ansto\u00df an dem Verhandlungsergebnis nahm, waren vor allem Justiz- und Finanzminister schockiert, erkl\u00e4rten das Ergebnis f\u00fcr unannehmbar und ihren Gesandten kurzerhand f\u00fcr verr\u00fcckt. Der Grund ihrer heftigen Reaktion liegt auf der Hand: W\u00e4hrend n\u00e4mlich das landesherrliche Plazet zu kirchlichen Erlassen sowie das Nominationsrecht f\u00fcr die Kanoniker fehlten, fand sich das Prinzip der ausschlie\u00dflichen Katholizit\u00e4t im Text, bezeichnenderweise als Artikel 1, ebenso die Freiheit der Bisch\u00f6fe.<\/p>\n<p>Die daraufhin im M\u00fcnchner Kabinett ausbrechenden, zum Teil heftigen Diskussionen \u00fcber das Ergebnis sind hier nicht en detail nachzuzeichnen; zwischenzeitlich ventilierte man sogar, den Vertrag gar nicht zu ratifizieren und lieber in einem konkordatslosen Zustand zu verharren. Schlie\u00dflich aber beschloss der Ministerrat, die Ratifizierung zu verschieben, eine \u00adneue Instruktion\u00ad nach Rom zu schicken und mit dem Bruder des Au\u00dfenministers, dem Regensburger Domherrn Franz Xaver von Rechberg, gleich einen Sondergesandten hinterher. Die Best\u00fcrzung am Vatikan ist leicht vorstellbar. Die Verhandlungen, die ja bis 1802\/06 zur\u00fcckreichten, waren kaum abgeschlossen, da wollte M\u00fcnchen das Paket schon wieder aufschn\u00fcren. So beschr\u00e4nkten sich die nachtr\u00e4glichen Ver\u00e4nderungen auf einige kosmetische Aspekte. Letztlich begriff man in M\u00fcnchen, dass mehr nicht herauszuholen war und entschloss sich zur Ratifizierung. Sie erfolgte am 24.\u00a0Oktober 1817.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Konflikt und Kalk\u00fcl: Motive f\u00fcr den Konkordatsabschluss<\/h3>\n<p>Fragt man danach, warum die beiden Akteure den v\u00f6lkerrechtlichen Vertrag absegneten und in Kraft setzten, liegt die Antwort f\u00fcr Rom auf der Hand: Viele seiner Ziele waren erreicht, die Bisch\u00f6fe genossen volle Freiheit, sie hatten \u00fcberdies die Klerusausbildung in ihren H\u00e4nden; Kl\u00f6ster, die f\u00fcr Seelsorge, Unterricht und Krankenpflege vorgesehen waren, wurden restituiert; der Staat hatte sich zur \u00dcbernahme erheblicher Finanzlasten verpflichtet und der Katholizismus war wieder zur ausschlie\u00dflichen Konfession avanciert.<\/p>\n<p>Komplexer ist die bayerische Motiv\u00adlage, wenngleich auch der Staat von dem Vertrag profitierte, allem voran in Form der endlich realisierten Landeskirche. Zwar gab es mit M\u00fcnchen und Bamberg zwei Metropolitansitze, aber fortan deckten sich doch die Staatsgrenzen mit denen der Di\u00f6zesen. Das war deshalb so wichtig, weil es die Einflussnahme ausw\u00e4rtiger Bisch\u00f6fe auf bayerische Untertanen abwehrte.<\/p>\n<p>\u00dcberdies gew\u00e4hrte das Konkordat dem K\u00f6nig das Nominationsrecht f\u00fcr bayerische Erzbisch\u00f6fe, Bisch\u00f6fe und weitere Kleriker sowie weitgehende Besetzungsrechte in den Pfarreien: \u201eKein anderer deutscher Staat besa\u00df im neunzehnten Jahrhundert einen solch ausschlaggebenden Einflu\u00df auf die Besetzung fast aller h\u00f6heren und vieler niederen kirchlichen \u00c4mter\u201c (Eberhard Weis). Der Staat sicherte sich damit Einfluss auf den Episkopat, dessen soziale Zusammensetzung und geistige Orientierung. Unverkennbar ist die dahinterstehende Hoffnung, mit entsprechenden Vorauswahlen f\u00fcr eine staatsloyale Schicht an Oberhirten sorgen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Andererseits waren die zu schluckenden Pillen schon bitter: Dem Vertrag nach war Bayern wieder vollumf\u00e4nglich katholisch. Das entsprach weder der Realit\u00e4t, noch konnte der Monarch eine Zwangskonversion seiner evangelischen Untertanen auch nur in Erw\u00e4gung ziehen. Den wesentlichen Grund, warum Maximilian I. Joseph das Konkordat dennoch unterzeichnete, wird man darin zu sehen haben, dass M\u00fcnchen nie plante, es buchstabengetreu umzusetzen. \u201eAch, die Regierung soll nur Zugest\u00e4ndnisse machen\u201c, meinte der M\u00fcnchner Sondergesandte Rechberg und fuhr fort: \u201eRom ist es blo\u00df um das Prinzip zu thun; in der Praxis gibt es gerne nach.\u201c<\/p>\n<p>Mit anderen Worten: Die bayerische Regierung gab sich \u00fcberzeugt, die Kurie werde sich mit der Existenz des Vertrages an sich zufriedengeben, bei dessen praktischer Umsetzung aber kulant zeigen. Dies wollte M\u00fcnchen nutzen, um strittige Fragen einseitig auf dem Weg der Gesetzgebung zu korrigieren. Eine solche Gesetzgebung werde umso leichter fallen, so der Generaldirektor im Innenministerium, Georg Friedrich von Zentner, da \u201es\u00e4mmtliche Geistliche nur aus Eingebornen bestehen und von der Regierung dadurch so wie durch ihre Bestellung und durch den Bezug ihrer Eink\u00fcnfte aus dem Lande abh\u00e4ngig bleiben.\u201c Es war dies jene Strategie, die der amtierende Au\u00dfenminister Aloys von Rechberg schon 1806 vorgeschlagen hatte, als er noch bayerischer Unterh\u00e4ndler f\u00fcr die Konkordatsverhandlungen in Regensburg gewesen war. Das Vorbild dieser Politik muss man \u00fcbrigens nicht lange suchen: Napoleon hatte 1801 nicht anders gehandelt, als er dem Konkordat den Erlass Organischer Edikte folgen lie\u00df, die Teilen von ersterem diametral entgegenstanden.<\/p>\n<p>So geschah es nun auch in Bayern: Im Jahr nach dem Konkordat erlie\u00df Maximilian I. Joseph ein neues Religions\u00adedikt. Dessen erster Paragraph sicherte jedem Einwohner Bayerns vollkommene Gewissensfreiheit zu. Weil das zwar die evangelische Bev\u00f6lkerung beruhigte und gesellschaftlichen Unruhen vorbaute, aber den katholischen Klerus auf den Plan rufen musste, wurde auch gleich noch das k\u00f6nigliche Plazet wiedereingef\u00fchrt. Ohne Zustimmung des Monarchen durfte sich mithin kein kirchlicher W\u00fcrdentr\u00e4ger \u00f6ffentlich \u00e4u\u00dfern. Nat\u00fcrlich entsprang der Passus der Sorge, die Kirche k\u00f6nnte sich gegen den Staat wenden und die Gl\u00e4ubigen eher dem Bischof als dem Landesherrn folgen. F\u00fcr den Fall unliebsamer Positionen aber w\u00fcrde der Staat das Plazet verweigern, so dass eine Verlautbarung gar nicht erst erfolgen konnte. Dass sich Konkordat und Religionsedikt in beiden Punkten \u2013 Parit\u00e4t und Plazet \u2013 diametral widersprachen, ist offensichtlich. Bleiben also zwei Fragen, erstens: Was galt denn nun? Und zweitens: Wie gingen die Vertragspartner mit dem Widerspruch um?<\/p>\n<p>Ersteres ist rasch beantwortet. Der K\u00f6nig publizierte das Religionsedikt als II. Beilage der Verfassung, das Konkordat hingegen nur als Anhang dieser Beilage. Ein Teil der Forschung leitet daraus den Vorrang des Religionsedikt ab, weil ihm Verfassungsrang zukomme, dem Konkordat hingegen nur einfache Gesetzeskraft. Karl Hausberger, der profundeste Kenner der Materie, zieht das zwar in Zweifel, kommt aber ebenfalls zu dem Schluss, dass die Regierung keinen Zweifel daran lie\u00df, dem Religionsedikt den Vorrang einzur\u00e4umen. Ob also de jure oder \u201anur\u2018 de facto: Das Konkordat war dem Religionsedikt nachgeordnet, Parit\u00e4t schlug ausschlie\u00dfliche Katholizit\u00e4t und k\u00f6nigliches Plazet die bisch\u00f6fliche Freiheit. Da dieser 1818 geborene Widerspruch bis 1918 keine juristische L\u00f6sung fand, f\u00fchrt dies zur zweiten Frage: Warum k\u00fcndigte Rom den Vertrag nach dem Affront nicht einfach?<\/p>\n<p>Dies kann hier nur noch angedeutet werden, die Gr\u00fcnde liegen in der Vergangenheit ebenso wie in der Zukunft. Mit Vergangenheit ist die eingangs geschilderte politische Lage des Heiligen Stuhls am Beginn des 19. Jahrhunderts gemeint. Dem Papst zerrann seine Macht, \u00fcberdies waren die kirchlichen Zust\u00e4nde in Deutschland nach dem Ende der alten Reichskirche chaotisch. Das monastische Leben lag brach, Pfarrstellen, ja sogar Bischofsst\u00fchle waren verwaist, weil die Frage nach Besetzungsrechten ungekl\u00e4rt war. Die bis 1803 zust\u00e4ndigen Instanzen gab es oft nicht mehr oder Machtrivalit\u00e4ten verhinderten einvernehmliche L\u00f6sungen.<\/p>\n<p>\u00dcberdies h\u00e4tte es kein sonderlich gutes Licht auf den Heiligen Stuhl geworfen, das erste von ihm abgeschlossene Konkordat der nachnapoleonischen Zeit umgehend wieder zu k\u00fcndigen \u2013 umso weniger, als Bayern zuvor jahrhundertelang ein verl\u00e4sslicher Partner gewesen und die 1817 erreichten Zugest\u00e4ndnisse (vor allem die umfangreichen Finanzleistungen) keineswegs geringzusch\u00e4tzen waren.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem, und das weist in die Zukunft, wurde auch seinerzeit nichts so hei\u00df gegessen, wie es gekocht wurde. Dass Bayern die Protestanten nicht zwangskonvertieren konnte, war der Kurie bewusst. Und das hartn\u00e4ckig bek\u00e4mpfte k\u00f6nigliche Plazet wurde staatlicherseits nie so restriktiv gehandhabt, wie Rom es bef\u00fcrchtet hatte. Das war zwar 1818 unklar, aber bereits drei Jahre sp\u00e4ter ging Maximilian Joseph erkennbar einen Schritt auf seine Kirche zu. In der Tegernseer Erkl\u00e4rung vom September 1821 n\u00e4mlich erkl\u00e4rte er, der Verfassungseid von Beamten \u2013 und das waren ja auch Pfarrer, Bisch\u00f6fe und Theologieprofessoren \u2013 beziehe sich lediglich auf die b\u00fcrgerlichen Verh\u00e4ltnisse und verpflichte diese zu nichts, was den Grunds\u00e4tzen der katholischen Kirche zuwiderlaufe. Und das war die gro\u00dfe Angst der Kirche gewesen. Die Bedeutung dieser Erkl\u00e4rung liegt freilich nicht darin, dass sie irgendetwas an der verfassungsrechtlichen Situation, an Parit\u00e4t oder Plazet ge\u00e4ndert h\u00e4tte. Sie liegt darin, dass es der K\u00f6nig war, der sie abgegeben und dergestalt signalisiert hatte, Ordnung und W\u00fcnsche der Kirche zu respektieren.<\/p>\n<p>So ganz freiwillig aber war auch sie nicht, denn zum einen drohte der Papst, katholischen Beamten die Ableistung des Verfassungseids zu untersagen, was unweigerlich gesellschaftspolitische Verwerfungen nach sich gezogen h\u00e4tte. Zum anderen hatte Rom die Neuzirkumskriptionsbulle noch nicht erlassen, war das lange ersehnte Ziel einer Landeskirche also noch nicht in trockenen T\u00fcchern. Wie eng alles mit allem zusammenhing, ist an dem Umstand zu erkennen, dass die Bulle, die Inthronisation der neuen (Erz-)Bisch\u00f6fe und die Tegernseer Erkl\u00e4rung an ein und demselben Tag ver\u00f6ffentlicht wurden.<\/p>\n<p>Staat und Kirche waren schon damit auf dem Weg der Normalisierung ihrer Verh\u00e4ltnisse ein gutes St\u00fcck vorangekommen. Sp\u00e4testens mit dem Regierungsantritt Ludwigs\u00a0I. 1825, dessen pro-katholischer Politik, dem monastischen Fr\u00fchling der 1830\/40er und der Einschr\u00e4nkung der staatlichen Plazetierungspraxis in den 1850er Jahren war jedenfalls klar, dass der einstige Konflikt einged\u00e4mmt war \u2013 zwar nicht in der Theorie, wohl aber auf pragmatischer Ebene. Dies sollte erst der bayerische Kulturkampf wieder \u00e4ndern.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Will der p\u00e4bstliche Hof [\u2026] nicht nachgeben\u201c \u2013 schreibt der bayerische Au\u00dfenminister Aloys von Rechberg im Juli 1817, als ihm sein r\u00f6mischer Gesandter das von ihm soeben ausgehandelte und paraphierte Konkordat zur Ratifizierung zugesandt hatte \u2013, \u201eso ziehe ich keine \u00dcbereinkunft einem die Rechte der Krone und der deutschen Kirche angreifenden, veraltete und \u00fcberwundene Mi\u00dfbr\u00e4uche&hellip;<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":80828,"menu_order":656,"template":"","meta":{"_relevanssi_hide_post":"","_relevanssi_hide_content":"","_relevanssi_pin_for_all":"","_relevanssi_pin_keywords":"","_relevanssi_unpin_keywords":"","_relevanssi_related_keywords":"","_relevanssi_related_include_ids":"","_relevanssi_related_exclude_ids":"","_relevanssi_related_no_append":"","_relevanssi_related_not_related":"","_relevanssi_related_posts":"","_relevanssi_noindex_reason":"","footnotes":""},"class_list":["post-95963","media-library","type-media-library","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","focus-area-kirche-in-der-geschichte"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.4 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Ein ungeliebtes Kind? 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