Eine Powerfrau, die vor keiner Herausforderung zurückschreckt

Laudatio auf die Preisträgerin Angelika Nußberger

Im Rahmen der Veranstaltung "Romano-Guardini-Preis 2024", 10.12.2024

Robert Kiderle

Sehr geehrter Kardinal Marx, sehr geehrter Herr Dr. Budde, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist nicht die Aufgabe von Laudatoren, die Verleihung wichtiger Preise zu begründen, sondern sie sollen die Preisträgerin einem größeren Publikum näherbringen. Es ist mir eine große Ehre und zugleich eine sehr große Freude, Ihnen heute Frau Prof. Dr. Dr. h. c. Dr. h. c. Angelika Nußberger vorstellen zu dürfen. Wir sind nicht nur im selben Jahr geboren, sondern haben auch in unterschiedlichen Funktionen als WissenschaftlerIn, RichterIn und PräsidentIn eine längere Wegstrecke des Lebens gemeinsam zurückgelegt, wodurch eine Freundschaft entstanden ist, für die ich sehr dankbar bin. Als Jurist muss ich mich also im Fall von Angelika Nußberger für befangen erklären. Wenn ich heute trotzdem zu Ihnen sprechen darf, dann wohl deshalb, weil man hofft, dass mit dieser Befangenheit vertiefte Kenntnisse über die Preisträgerin einhergehen. Das bedeutet für Sie, verehrtes Auditorium, dass ich mich nicht auf einige wenige Bemerkungen beschränken kann, sondern etwas ausholen muss. Das fällt bei Angelika Nußberger ziemlich leicht, weil ihr Leben und Wirken Stoff für mehrere Laudationes liefern.

 

I.

Beginnen wir zunächst mit dem Studium. Nach einem glänzenden Abitur studiert die junge Angelika Nußberger, die zunächst Lehrerin werden wollte, inspiriert durch einen DAAD Aufenthalt in Russland, in München und Würzburg mit Unterstützung der Studienstiftung des Deutschen Volkes Slawistik mit den Nebenfächern Neuere deutsche Literatur und Romanistik (1982–1987) sowie Rechtswissenschaft (1984–1989). Bereits das Erlernen der Russischen Sprache stellt höchste Anforderungen an die Begabung und Disziplin der Studierenden. Um wieviel breiter muss die Begabung sein, um neben einem Magister Artium noch ein schweres Jurastudium mit einem hervorragenden Ersten Staatsexamen abzuschließen und zusätzlich ein „Diplôme en droit comparé“ an der Universität Straßburg zu erwerben? Man ahnt es schon: Hier wächst eine Power-Frau heran, die vor keinen Herausforderungen zurückschreckt.

Nachdem ihre zwei Kinder das Licht der Welt erblickt haben, legt Angelika Nußberger in Heidelberg das Zweite Juristische Staatsexamen im Jahr 1993 ab. Im selben Jahr wird sie in Würzburg unter der Betreuung von Alexander Blankenagel mit einer Arbeit über die Verfassungskontrolle in der Sowjetunion und in Deutschland promoviert, in der sie sich mit der Übergangszeit in Russland beschäftigt. Angelikas Liebe zur Wissenschaft hat hier ihren Ursprung. Von 1993–2001 forscht sie als wissenschaftliche Referentin am Münchner Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht unter der Leitung von Bernd Baron von Maydell. Ein längerer Forschungsaufenthalt in Harvard (1994/95) verstärkte ihr Interesse für die Rechtsvergleichung. Im Jahr 2002 erfolgt in München ihre Habilitation mit der viel rezipierten Monografie Sozialstandards im Völkerrecht. Eine Studie zur Entwicklung und Bedeutung der Normsetzung der Vereinten Nationen, der Internationalen Arbeitsorganisation und des Europarats zu Fragen des Sozialschutzes (Berlin 2005). Ihre Karriere nimmt jetzt richtig Fahrt auf. Im Jahr der Habilitation wird sie bereits als ordentliche Professorin an die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln berufen, wo sie seit dem 1. Oktober 2002 das Institut für Europäisches Recht und Rechtsvergleichung leitet, das 2021 in die neu gegründete Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz eingegliedert wurde, deren Direktorin Angelika Nußberger heute ist. Einen Ruf auf eine Direktorenstelle am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht in München lehnt sie 2008 ab.

 

II.

Versucht man – was nicht einfach ist – die besondere Qualität von Angelika Nußberger als Wissenschaftlerin einzufangen, so erscheinen aus meiner Sicht vor allem fünf Aspekte von Bedeutung zu sein:

  • die Weite des Blickes, der sehr häufig über die juristische Disziplin hinaus und nach Osteuropa geht,
  • die anschauliche und gleichzeitig literarische Sprache vieler ihrer Beiträge,
  • ihr feiner Sinn für die praktischen Implikationen eines Problems und seines institutionellen und politischen Kontextes,
  • die Beherrschung ganz unterschiedlicher Forschungs-, Kommunikations- und Publikationsformate sowie
  • ein unglaublicher Fleiß.

Der weite Blick zeigt sich etwa in dem zusammen mit Margareta Mommsen verfassten Buch Das System Putin. Gelenkte Demokratie und politische Justiz in Russland (2007). Dort findet sich die folgende Passage, in der die politische Analyse mit der Literatur verbunden wird: „Aber nicht nur die Beziehungen zu Russland scheinen durch zyklische Wiederholungen und vorgefertigte Muster geprägt zu sein, auch der russische Weg selbst gibt Anlass zurückzublicken und in Tradition und Geschichte Erklärungen für die Gegenwart zu suchen. Mit Blick auf die von Jelzin eingesetzte Begnadigungskommission zitiert der russische Schriftsteller Anatoli Pristawkin die Frage des russischsten aller russischen Dichter, Alexander Puschkins, ,Was ist Russland?‘ und wiederholt dessen Antwort: ,Halbwilde Völker … ihre immer wiederkehrenden Empörungen, ihre Abneigung gegen Gesetze und Bürgersinn, ihr Leichtsinn, ihre Grausamkeit …‘. Und schließt auf die Gegenwart: ,Aber wir sind seit jener Zeit nicht besser geworden, der Dichter hat nicht nur den damaligen Zustand Russlands beschrieben, sondern auch die Zukunft des Landes vorhergesagt. Das, was wir gegenwärtig durchmachen. Was die Menschen auch noch lange nach uns durchmachen werden.‘ Derart düstere Selbstcharakteristiken sind in der russischen Literatur – sei es in künstlerischen Werken, sei es in wissenschaftlichen Abhandlungen – keine Seltenheit. Kritik von außen ist – trotz aller Selbstkritik – dagegen nicht erwünscht. Dem kleinlichen Vergleichen, dem Messen und Vermessen setzt man den Glauben an Russland entgegen, wie es in dem von jedermann zu jeder Zeit zitierten kleinen Vierzeiler des romantischen Dichters Tjutschew heißt. Und um noch einmal Puschkin zu bemühen: ,Natürlich verachte ich unser Vaterland vom Kopf bis zu den Zehen, aber es ist mir auf das Äußerste zuwider, wenn ein Ausländer dieses Gefühl mit mir teilt‘.“ (Margareta Mommsen/Angelika Nußberger, Das System Putin, 2007, S. 12 f.)

Was die anschauliche Sprache angeht, so empfehle ich Ihnen die Lektüre eines wunderbaren kleinen Buches über Die Menschenrechte, das 2021 im Verlag C.H. Beck erschienen ist. Abgesehen davon: Bereits die Überschriften vieler Arbeiten lassen Angelikas literarische Begabung aufblitzen: Menschenrechte als Alpha und Omega des Rechts? (2023), Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. Selbstbestimmungsrecht und Minderheitenschutz (in: Claus Kreß, Hrsg., Paris 1919–1920: Frieden durch Recht?, 2020, S. 45–60), Wenn Selbstverständliches nicht mehr selbstverständlich ist: Zum Status quo des Menschenrechtsschutzes in Europa (JZ 2018, S. 845–854) oder Globuli gegen Diktaturen (FAZ vom 4. April 2024, S. 6).

Wer einen Eindruck von der Analysefähigkeit Angelika Nußbergers im Hinblick auf komplexe Rechtsprobleme bekommen möchte, dem darf ich aus neuerer Zeit die Lektüre des Aufsatzes Makro- und Mikrotrends in der Entwicklung des Grundrechtsschutzes (DER STAAT 2022, S. 139–178) oder den Beitrag Die Rückkehr des Politischen in der Krise: Pandemiemaßnahmen im Spiegel europäischer Verfassungsrechtsprechung (EuGRZ 49 2022, S.184–198) nahelegen.

Sollte jemand im Raum sein, der die souveräne Beherrschung ganz unterschiedlicher Forschungs- und Publikationsformate in Frage stellt, den möchte ich ermuntern, den schönen Bildband Blickwechsel in die Hand zu nehmen, in dem der Künstler Wolfgang Löwer-Jakob und die Juristin Angelika Nußberger sich über die Schultern schauen lassen, wie sie die Anfänge der Corona-Pandemie wahrnehmen: Tagebuchauszüge werden hier mit Gouachen aus dem Alltag illustriert. Auch hieraus ein Zitat: „Wie war das noch, wenn man ankam in fremden Städten, durch regennasse Straßen fuhr, sich manchmal ein Taxi leistete, Meldebögen ausfüllte und dann den Koffer durch Korridore zog, graue, lindgrüne, um irgendwo eine Tür aufzusperren und für eine Nacht in einem Nicht-Zuhause zu sein, meist mit großem Bett und kleinem Tisch, immer unpersönlich? Um dann wieder in einen anderen Zug, in ein anderes Flugzeug zu steigen.

Wie lange liegt dieses Leben zurück? Zwei Wochen, vielleicht etwas mehr. Jetzt reisen wir nicht mehr, die Grenzen sind geschlossen. Wir geben niemandem die Hand, jeder ist jedem Gefahr, wir meiden uns, nicht unfreundlich, aber mit deutlich großem Bogen.

Wir sind gefangen zwischen Zahlen und Kurven und Hiobsbotschaften.

Was wird von Demokratie und Europa übrigbleiben? Wenn es ums Überleben geht, zählen Regeln wenig. Wer hätte gedacht, die Polizei würde einschreiten, wenn drei Menschen auf der Straße nebeneinanderstehen und Fischbrötchen essen? In Frankreich muss man schon einen Ausgehschein haben, länger als eine Stunde am Tag darf man nicht draußen sein. Überall ist es gleich, nur mancherorts noch schlimmer.“ (Angelika Nußberger/Wolfgang Müller-Jakob, Blickwechsel. Aus einem Tagebuch von März bis Oktober 2020 – Texte und Gouachen 2020, S. 16)

Gerade eben erschienen ist ein von Angelika verfasstes wunderbares Kinderbuch nicht nur für Kinder mit dem Titel Frei und gleich. Die Menschenrechte, illustriert mit Bildern von Rotraut Susanne Berner. Wer noch ein kleines Weihnachtsgeschenk braucht: Etwas Besseres finden Sie nicht!

Der unbändige Fleiß von Angelika Nußberger ist schließlich eindrucksvoll dokumentiert durch über zehn selbstständige Monografien, fünfzehn von ihr mitherausgegebene Sammelbände und über 60 Aufsätze und Buchbeiträge allein in den letzten fünf Jahren.

 

III.

Wissenschaft findet nicht nur in Einsamkeit und Unabhängigkeit statt. Angelika Nußberger hat es immer auch als ihre Verantwortung angesehen, sich für die institutionellen Voraussetzungen von Wissenschaft zu engagieren:

  • Als Prorektorin der Universität zu Köln mit dem neu geschaffenen Rektorat für akademische Karriere, Diversität und Internationales (2010),
  • als Vorsitzende der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer (2022–2024) und des Beirats der Stiftung Forum Recht,
  • als Mitglied des Kuratoriums des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, des Stiftungsrats des Zentrums für Osteuropa und Internationale Studien, des Beirats des Frankreich-Zentrums an der Universität Freiburg und der „International Academy of Comparative Law“,
  • als Mitglied der nordrhein-westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste und der Academia Europaea, der sie seit 2019 bzw. 2022 als ordentliches Mitglied angehört.

Ihre menschliche Zugewandtheit, ihr Gespür für die vielen Einflussfaktoren auf die wissenschaftliche Arbeit und ihr ebenso kluger wie charmanter Auftritt haben hier viel bewegt. Angelika Nußberger genießt in besonderem Maße das Vertrauen ihrer Kolleginnen und Kollegen, die ihre Integrität, ihre Offenheit und ihren umsichtigen Einsatz für das Wohl der Gemeinschaft schätzen.

 

IV.

Nach alledem wundert es kaum, dass Angelika Nußberger schon früh in ihrer wissenschaftlichen Laufbahn eine zweite Karriere als große Richterin begonnen hat. Am 22. Juni 2010 wird sie von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zur Richterin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg gewählt, wo sie am 1. Januar 2011 die Nachfolge von Renate Jäger antritt. Seit dem 1. November 2015 stand sie der Sektion V des Straßburger Gerichts als Sektionspräsidentin vor und am 1. Februar 2017 wurde sie zur Vizepräsidentin des Gerichts gewählt. Ihre Amtszeit endet im Januar 2020. Als damaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts konnte ich Angelika Nußbergers Arbeit in Straßburg gut beobachten. Ihr Verdienst für eine vorhersehbare, kohärente und dogmatisch überzeugende Rechtsprechung in diesem sehr heterogenen Gericht mit seinen 47 Richterinnen und Richtern steht außer Frage. Es braucht nicht nur juristische Begabung, sondern auch sehr viel diplomatisches Fingerspitzengefühl, exzellente Fremdsprachenkenntnisse, sprühende Energie und unendlich viel Langmut, die Kolleginnen und Kollegen dieses Gerichts auf seine Seite zu ziehen. Und das hat Angelika Nußberger wie kaum jemand vor ihr geschafft. Eine kleine, von ihr selbst erzählte Anekdote gibt uns einen Eindruck, wie sie ihre Arbeit dort begonnen hat: „Als ich neu am Gericht war und mich das erste Mal bei dem damaligen Präsidenten Jean-Paul Costa vorstellte, verabschiedete ich mich nach einem sehr netten Gespräch von ihm und wollte ihm, wie ich es gewöhnt war und bin, die Hand zum Gruß reichen. Er aber wies meine Geste zurück und sagte, am Gericht reiche man sich nicht die Hand. Verwundert, vielleicht sogar etwas befremdet habe ich meine Hand zurückgezogen. Der Nachsatz hat alles geklärt: ,Am Gericht küssen wir uns.‘” (www.breakingthrough.ch/portraet-angelika-nussberger vom 29. Mai 2018)

Auch ihre Folgeernennung zur Richterin am Verfassungsgerichtshof von Bosnien und Herzegowina im Februar 2020 und als Mitglied der Commission de réflexion sur la Cour de cassation 2020–2030 zur Erarbeitung von Reformvorschlägen für das oberste französische Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, dem Cour de cassation, sind eine Reaktion auf Angelika Nußbergers formidable Arbeit am Straßburger Gericht, dessen Wirken sie in vielen Monographien, Aufsätzen, Vorträgen und Interviews immer wieder der Fachöffentlichkeit, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern nähergebracht hat.

 

V.

Richterinnen und Richter sind nur dem Gesetz verpflichtet. Das schließt rechtspolitisches Engagement aber nicht aus. Im Gegenteil: Wer den Maschinenraum des Rechts kennt und gleichzeitig über hohes wissenschaftliches Reflexionsvermögen verfügt, der ist prädestiniert dafür, rechtspolitische Entwicklungen anzustoßen und zu begleiten. Das hat Angelika Nußberger von Anfang an getan. Zunächst, in den Jahren 2001–2002 als Rechtsberaterin im Europarat in Straßburg, später als Mitglied des Commitee of Experts on the Application of Conventions and Recommendations der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Genf, als Mitglied der ständigen Deputation des Deutschen Juristentags und des Präsidiums der Gesellschaft für Rechtspolitik sowie des Senats der Schader-Stiftung und insbesondere als Mitglied der Venedig-Kommission des Europarats, die sie im Dezember 2021 zur Vizepräsidentin gewählt hat. Wir alle profitieren von diesem Einsatz für die Rechtstaatlichkeit und Demokratie in Europa. Angelika Nußberger selbst beschreibt ihre Haltung anschaulich in einem Interview: „Die Rechtswissenschaften haben eine faszinierende innere Logik. Über Tausende von Jahren haben sich Methoden herausgebildet, wie Streitigkeiten, sei es zwischen einzelnen Individuen, sei es zwischen Staat und Individuum, gleichheitsgerecht und nachvollziehbar entschieden werden können. Recht zu studieren bedeutet, sich mit wesentlichen Fragen der Gesellschaft auseinanderzusetzen, zugleich aber den Gebrauch eines ,Werkzeugs‘ zu erlernen, um konkrete Lösungen zu konkreten Fragen zu finden.“ (www.breakingthrough.ch/portraet-angelika-nussberger vom 29. Mai 2018).

 

VI.

Für ihre Lebensleistung ist Angelika Nußberger schon häufig ausgezeichnet worden. Ihr wurden zwei Ehrendoktorwürden der Staatlichen Universität Tiflis (2010) und der Lucian-Blaga-Universität (2019) verliehen, sie hat verschiedenste Preise erhalten, zum Beispiel den Schader-Preis (2015), den Arthur-Burkhardt-Preis (2019) und den Max-Friedlaender Preis (2021), sie ist Mitglied der französischen Ehrenlegion (2019) und wurde 2020 Honorary Bencher am Linoln‘s Inn in London. Die heutige Auszeichnung mit dem Romano-Guardini-Preis wird ihrem breiten Wirken vielleicht aber am besten gerecht. Ausgezeichnet werden – wie bereits hervorgehoben – Persönlichkeiten, „die sich im umfassenden Sinne Romano Guardinis hervorragende Dienste um die Interpretation von Zeit und Welt auf allen Gebieten des geistigen Lebens erworben haben“. Es gibt nur wenige Menschen, die diesem Anspruch so gerecht werden wie Angelika Nußberger, der ich hiermit von Herzen gratuliere. 

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