Rolle und Bedeutung der Frau

„In den Gemeinden sollen die Frauen schweigen“ (1 Kor 14,34)

Im Rahmen der Veranstaltung "Biblische Tage 2016 – Der Erste Korintherbrief", 21.03.2016

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Auf der Anklagebank des Chauvinismus

 

Es ist bezeichnend: Das Zitat, das vom Organisationsteam der Biblischen Tage 2016 dem Statement zum Thema „Rolle und Bedeutung der Frau“ beigefügt wurde, greift 1 Kor 14,34 auf: „In den Gemeinden sollen die Frauen schweigen“. Das Zitat dieses Schweigegebots mag als bewusst provokanter Hinweis auf eine der „steilen Klippen“ im ersten Korintherbrief ausgewählt worden sein. Und doch spiegelt es treffend wider, was im kollektiven Gedächtnis fest mit dem Thema „Paulus und die Rolle der Frau“ verbunden ist. Das ist keineswegs erstaunlich. Denn dieses Schweigegebot hat ja tatsächlich eine nachhaltige Wirkung entfaltet und diente über viele Jahrhunderte hinweg bis in die jüngere Vergangenheit als nicht hinterfragbare, apostolisch legitimierte Begründung für eine rein passiv definierte Rolle der Frau in der kirchlichen Öffentlichkeit.

Seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts vollzieht sich nun, vor allem in Europa und Nordamerika, ein immer mehr an Dynamik aufnehmender Bewusstseinswandel zur Rolle und Bedeutung von Frauen im öffentlichen Leben und damit verbunden eine fortschreitende Gleichstellung von Männern und Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft. Parallel dazu schwindet zunehmend die Akzeptanz Jahrhunderte lang gültiger Rollenvorgaben im Raum der Kirche(n). Je heftiger aber an bisherigen kirchlichen Selbstverständlichkeiten gerüttelt wird, desto mehr rückt das im kollektiv-kirchlichen Bewusstsein erstaunlich präsente Schweigegebot Paulus in die Ecke eines frauenfeindlichen Chauvinisten.

Doch Vorsicht! Ein solch hartes Urteil sollte nicht auf der Basis einer einzigen Aussage gefällt werden, deren Kontext zudem noch ausgeblendet wird. So möchte ich mich hier zur Anwältin des Paulus machen und nach entlastenden Hinweisen in seinen Briefen suchen. Vielleicht steht dann ja sogar am Ende ein Freispruch!

Aber zuerst scheint sich der Anfangsverdacht, dass Paulus sehr energisch und entschieden den Frauen den Mund verbieten will, gerade durch den engeren Kontext sogar noch zu erhärten. Denn das Schweigegebot (14,34a) wird einleitend mit dem Hinweis auf die „in allen Gemeinden der Heiligen“ geübte Praxis versehen (14,33b). Dem entspricht am Ende der kurzen Passage der in zwei rhetorische Fragen gekleidete süffisante Hinweis, dass die Angesprochenen – salopp formuliert – nicht aus der Reihe tanzen sollen (14,36). Dazwischen wird das Schweigegebot noch leicht variiert zweifach wiederholt, an der ersten Stelle ergänzt durch die Forderung nach gesetzeskonformer Unterordnung (14,34b), an der zweiten Stelle verbunden mit der Vorgabe, dass die Frauen, sofern sie etwas lernen wollten, doch zu Hause ihre Männer befragen sollten (14,35). Der Text scheint also davon auszugehen, dass sich das Reden der Frauen in der Gemeindeversammlung ohnehin in Verständnisfragen dazu erschöpft, was Männer zuvor gesagt haben. Doch selbst dieses Nachfragen wird den Frauen auf Gemeindeebene untersagt und in den privaten Bereich verwiesen.

 

Das Schweigegebot – ein Webfehler im Kontext von 1 Kor 14

 

Nicht so recht einzufügen scheint sich die Passage 14,33b-36 aber in den Gesamtkontext von 1 Kor 14. Hier macht Paulus zunächst unter dem Aspekt des Gemeindeaufbaus das Charisma der prophetischen Rede stark. Denn weil prophetische Rede im Gegensatz zur Zungenrede für alle ohne den Umweg der Übersetzung verständlich ist, fördert sie unmittelbar die gemeindlichen Fortschritte (14,1-25). Ab 14,26 trifft Paulus dann konkrete Anordnungen für den Ablauf der Gemeindeversammlung. Wichtig ist ihm, dass jedes Gemeindemitglied gemäß der ihm eigenen Befähigung einen Beitrag leistet, und zwar so, dass es dem Gemeindeaufbau dient. Eine solche individuelle Befähigung hat nach Überzeugung des Paulus nämlich jedes Gemeindemitglied als Charisma in der Taufe erhalten. Gerade aber der prophetischen Rede soll aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung für den Gemeindeaufbau besonders viel Raum bei den gemeindlichen Zusammenkünften eingeräumt werden (14,29-33a). Nacheinander soll jedes Gemeindemitglied, das über das Charisma der prophetischen Rede verfügt und kraft dessen eine Offenbarung mitzuteilen hat, zu Wort kommen (14,31a). Das Gemeindemitglied, das zuvor gesprochen hat, soll dann schweigen (14,30). Paulus begründet dies so: „damit alle lernen und alle ermutigt werden“ (14,31b).

Es fällt nun zunächst auf, dass die Verben „schweigen“ und „lernen“ in 14,28.30f eine andere Bedeutung besitzen als in 14,34f. Das Schweigegebot in 14,28 betrifft den Zungenredner, dessen Beitrag im Fall fehlender Übersetzung ohne Nutzen für die Gemeinde bleibt. In 14,30 fordert Paulus, dass ein Gemeindemitglied nach seinem prophetischen Beitrag schweigt, damit auch ein anderes prophetisch begabtes Gemeindemitglied sprechen kann. Indem so allen das Hören der jeweiligen Beiträge ermöglicht wird, können auch alle wechselseitig voneinander lernen. Das Lernen steht also in 14,31 unter dem Vorzeichen der Gemeindeentwicklung. In 14,34 dagegen wird kein temporär-partielles (wie 14,28.30), sondern ein generelles Redeverbot über die Frauen verhängt. Das Lernen in 14,35 ist entsprechend ein einseitiges Geschehen, das nur die Frauen betrifft, und zwar im Rahmen häuslicher „Nachhilfe“ durch die Ehemänner. Zu diesen „Ungereimtheiten“ passt, dass in 14,33b-36 ausschließlich die Gruppe der Frauen in den Blick tritt, die bei der Gemeindeversammlung auf eine passive Rolle verpflichtet werden. Dagegen spricht Paulus ansonsten in 1 Kor 14 die Gesamtgemeinde an, auch wenn er sich den Gepflogenheiten seiner Zeit entsprechend eines inklusiven Sprachgebrauchs bedient, das heißt grammatisch beziehungsweise semantisch („Brüder“) männliche Bezeichnungen verwendet, die die weiblichen Gemeindemitglieder aber selbstverständlich miteinschließen. Dies lässt sich auch sachlich absichern. Denn ab 14,26 forciert Paulus geradezu die aktive Beteiligung aller beim Zusammenkommen gemäß der ihnen jeweils eigenen charismatischen Befähigung. Dass er diese aktive Beteiligung jedoch nicht auf die männlichen Gemeindemitglieder eingeschränkt wissen will, bestätigt er selbst dadurch, dass er die Charismen in der Taufe grundgelegt sieht (vgl. 12,11.12f), die Männer und Frauen unterschiedslos empfangen.

 

Vom Kunststück, prophetisch zu reden und dabei den Mund halten zu müssen

 

So unterschiedslos wie Männer und Frauen aber die Taufe empfangen, so unabhängig vom Geschlecht teilt der Geist Gottes die Charismen zu. Diese Erfahrung liegt als von Paulus fraglos akzeptierte Voraussetzung auch seiner Argumentation in 1 Kor 11,2-16 zugrunde. Sprachlich und inhaltlich völlig parallel hält er als gemeinsame Ausgangsbasis fest: „Wenn ein Mann betet oder prophetisch redet“ (11,4a) – „Wenn eine Frau betet oder prophetisch redet“ (11,5a). Die Differenzen, die zwischen Paulus und der korinthischen Gemeinde bestehen, betreffen also nicht die Wahrnehmung gleicher gemeindlicher Funktionen durch Männer und Frauen. Sie gründen vielmehr darin, dass zumindest einige Frauen das zum Anlass nahmen, sich gegen alle gesellschaftlichen Konventionen ein Männern vorbehaltenes „Outfit“ zuzulegen (sei es durch die Verweigerung einer Kopfbedeckung, sei es durch einen Männerhaarschnitt). Wahrscheinlich unter Berufung auf eine auch in Korinth bekannte Tauftradition (12,13) wollten diese Frauen damit selbstbewusst demonstrieren: „Die wir nämlich auf Christus getauft sind, haben Christus als Gewand angezogen. (…) Da ist nicht mehr männlich und weiblich. Alle nämlich sind wir EINER in Christus Jesus“ (Gal 3,27f).

Einem solch provozierenden Verhalten, das geeignet war, die Gemeinde bei Außenstehenden in Misskredit zu bringen, stellt sich Paulus energisch entgegen. Allerdings untersagt er bei aller Verärgerung den Frauen nicht, weiterhin auf Gemeindeebene dieselben Aufgaben zu erfüllen wie die Männer. Entscheidend dafür ist und bleibt das jeweilige Charisma, das die Getauften – ob Mann, ob Frau – in der Taufe erhalten haben. Dabei setzt Paulus in 11,5 explizit voraus, dass auch Frauen das Charisma prophetischer Rede haben können, dem er in 1 Kor 14 den höchsten Stellenwert für den Gemeindeaufbau zuspricht. Weil die Prophetie daher ihren angemessenen Ort in der Gemeindeöffentlichkeit hat, kann Paulus also in 11,5 keineswegs an prophetisches Reden von Frauen im privaten Rahmen denken (ganz abgesehen davon, dass 14,35 die Rolle der Frau auch zu Hause rein rezeptiv-lernend definiert).

Dann aber drängt sich die Frage auf, wie die Frauen das Kunststück vollbringen sollten, in der Gemeindeversammlung prophetisch zu reden und zugleich – dem Schweigegebot gehorchend – ihren Mund zu halten. Sofern man Paulus also nicht den Zustand geistiger Verwirrtheit bei der Abfassung des 1 Kor unterstellen will, kann er nicht für 11,5 und 14,34 gleichermaßen verantwortlich sein.

 

Namentlich bekannte Frauen als Entlastungszeuginnen für Paulus

 

Nicht eben wenige Frauen, die Paulus in seinen Briefen namentlich erwähnt, bezeugen nun: Die Haltung, die in 1 Kor 14,33b-36 gegenüber Frauen zutage tritt, ist unvereinbar mit der Anerkennung, die Paulus konkreten Frauen und ihrem aktiven Einsatz für das Evangelium zollt. Denn bei den meisten von ihnen gibt er explizit zu erkennen, dass sie aktiv und gleichberechtigt mit Männern in die Missions- und Gemeindearbeit eingebunden waren. So verwendet Paulus in seinen Briefen die Begriffe Beauftragter/Diener (gr. „diakonos“), Mitarbeiter (gr. „synergos“) und Mühe (gr. „kopos“) samt ihren Ableitungen durchweg im Kontext der Verkündigung. Ein „diakonos“ ist eine von Gott mit der Evangeliumsverkündigung beauftragte Person, ein „synergos“ ist ein von Gott in Dienst gestellter Mitarbeiter für das Evangelium, und „kopos“ bezeichnet die Mühe, die die Verkündiger in ihrem (missionarischen und gemeindlichen) Einsatz für das Evangelium auf sich nehmen (vgl. exemplarisch 1Kor 3,5-9). Und alle diese Begriffe verwendet Paulus selbstverständlich auch für Frauen: Phoebe (Röm 16,1), Priska (1 Kor 16,19; Röm 16,3), Maria (Röm 16,6), Tryphäna, Tryphosa und Persis (Röm 16,12). Euodia und Syntyche bescheinigt er, gemeinsam mit ihm für das Evangelium gekämpft zu haben (Phil 4,3). Und Junia, die viele Jahrhunderte aufgrund einer männlich dominierten Auslegungsperspektive ihr Dasein im Römerbrief als Junias verkleidet fristen musste, gesteht Paulus sogar einen herausragenden Platz unter den Aposteln zu (Röm 16,7). Damit aber reiht er diese Frau in die Gruppe von Personen ein, die wie er selbst einer Erscheinung des Auferstandenen gewürdigt wurden und dabei ihren Verkündigungsauftrag erhielten (1 Kor 15,1f. 3-11).

 

Das Schweigegebot (1Kor 14,34) – ein „Kuckucksei“

 

Der Gesamtbefund der Paulusbriefe zur Rolle und Bedeutung von Frauen zeigt: Paulus kann nicht für das Schweigegebot (1 Kor 14,34) verantwortlich gemacht werden. Andererseits gibt es eine deutliche Affinität zwischen 1 Kor 14,33b-36 und dem theologischen Konzept der Pastoralbriefe (1.2 Tim; Tit). Der Verfasser dieser Briefgruppe versuchte Anfang des 2. Jahrhunderts, Frauen aus gemeindlichen Funktionen herauszudrängen und auf ihre Aufgaben in Haus und Familie zu beschränken (1 Tim 2,9-15; 5,3-16). Geleitet wurde er durch das Bemühen, Irrlehren abzuwehren (für die seiner Meinung nach besonders Frauen anfällig seien, so 1 Tim 3,6f) und die Gemeinden besser in die patriarchal strukturierte Gesellschaft zu integrieren.

Da 1 Kor 14,33b-36 nun – wie gezeigt – ein Webfehler im argumentativen Kontext ist, der auch schon bei der Textüberlieferung bemerkt wurde, wird in der modernen Exegese zunehmend konsensuell vertreten: Der Passus ist eine nachpaulinische Einfügung, die unter dem Einfluss der Pastoralbriefe vorgenommen wurde. Das Schweigegebot für Frauen in der Gemeindeöffentlichkeit ist also ein „Kuckucksei“, das theologie- und kirchengeschichtlich mit nachhaltigem Erfolg in das Nest des ersten Korintherbriefes gelegt wurde. Von der Verantwortung für dieses Gebot und der daraus heute folgenden Anklage des Chauvinismus ist Paulus also freizusprechen!

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