Zeremoniell und Politik: Chancen und Konfliktlinien im Zusammentreffen Karl Albrechts mit Papst Clemens XI.

Im Rahmen der Veranstaltung "Spreti-Tagung", 30.06.2016

Pierre Goudreaux/Wikimedia Commons

Welch ein Verhaltenskaleidoskop

 

Am 6. April 1716 stand der bayerische Kurprinz Karl Albrecht vor seiner ersten Audienz bei Papst Clemens XI., gerade mal drei Tage nach seiner Ankunft in Rom. Ohne größere Aufmerksamkeit zu erregen passiert er unter dem Namen eines Grafen von Trausnitz die Schweizer Garde. Wörtlich fährt ein Tagebuch, das im Rahmen dieser Italienreise entstand, dann fort: „Alß man die letzte antecamera erreicht, liesse der Abbate Scarlati den Pabsten ersuchen umb erlaubnuß ihme einige frembde cavagliers, die er in seiner behausung hette, vorzuführen. Auf erhaltene andwort ist der Abbate Scarlati der erste, herr Obrist Hof Meister der andere, herr Graf von Traußnitz der dritte, beede (alle distinction zu vermeiden) mit hutt und deegen, Chevalier Santini ohne hutt, aber alß Chevalier de Malte mit dem deegen zu Ihro päbstlichen Heyligkeit hineingetretten. Nach abgelegter gewöhnlicher genuflexion hat der Pabst selbe ohngefehr mit disen wortten angeredt“.

An dieser Stelle wechselt das Diarium, was selten geschieht, ins Italienische, um den Papst wörtlich zu zitieren. Er erkenne, so die Übersetzung, einen unter den Kavalieren, der viel bedeutender ist, als er zu sein vorgibt. Es wäre ein Affront, ihm die Maske herunterzureißen, wo er doch unerkannt bleiben will, wenngleich er – also der Papst – ihm gerne viel größere Ehren zukommen lassen würde, als er es unter diesen Umständen kann.

Anschließend würdigte der Pontifex den Eifer und die Anhänglichkeit, die das kurbayerische Haus stets für die Kirche, den Heiligen Stuhl, für ihn selbst und für seine Familie gezeigt habe. Er schloss mit der Hoffnung, dass auch die Anwesenden – und hierbei wird vermerkt, dass er die Augen auf Graf Trausnitz wendete – diesem Beispiel folgten, was der Angesprochene umgehend versicherte.

Trotz oder gerade wegen der distanziert verlaufenden Audienz zog der Papst den zum Grafen degradierten Prinzen beim Abschied an der Hand zu sich, umarmte ihn und entließ ihn nur „mit denen zartmüttigisten expressionen und vergüssung der thränen“. Im Anschluss begab sich der Geherzte samt seiner drei Begleiter in das Zimmer des Kardinals Albani, der „solchen bey der thür deß zimers empfangen, in welchen dem Cardinal allein mit dem gesicht gegen die thür, denen 4 cavagliers aber demselben entgegen zu sitzen die sessel angetragen wurden. Nach geendigter audienz hat der Cardinal […] den herrn Grafen von Traußnitz [nicht] biß zu der thür der ersten antecamera begleittet, sonderen sich in seinem zimmer nach vorhero gepflegter abredung zuruck gehalten“. Die nachfolgende Audienz bei den Kardinälen Acciaioli, Panciatici und Pamphili findet im Tagebuch dann schon nur noch in einem Nebensatz Erwähnung, und weitere Besuche bei oder von Eminenzen entfielen gänzlich, teils unter offenkundig vorgeschützten Entschuldigungen der Geistlichen.

Das Versteckspiel eines für jedermann leicht durchschaubaren Inkognitos, das überschwängliche Lob bayerischer Verdienste, die pontifikalen Tränen, die Ausreden hoher geistlicher Würdenträger, um einem Treffen aus dem Weg zu gehen – schon die breite Schilderung dieser Ereignisse in den Tagebüchern des späteren Kaisers weist auf die zentrale Bedeutung dieser zeremoniellen Akte hin.

Dieses Verhaltenskaleidoskop möchte ich im Folgenden entschlüsseln und auf die Gründe seiner Verwendung hin zu untersuchen. Ich werde hierzu in fünf Schritten vorgehen, nämlich eingangs an die Ausführungen von Volker Barth anknüpfen, um zu klären, wie sich das Inkognito in dem konkreten Fall ausformte und warum diese Form gewählt wurde; im Anschluss gilt es die Motive für den Rom-Besuch des bayerischen Prinzen einerseits und die damit verknüpften Interessen der Kurie andererseits zu betrachten. Obwohl beide weitgehend problemlos in Einklang zu bringen waren, resultierten doch auch Konflikte aus den jeweiligen Zielsetzungen, deren Lösung dann Gegenstand des vierten Punktes sein wird. Abschließend werde ich mich der erwähnten Frage nach dem Mehr- und Erkenntniswert des Zeremoniells und der symbolischen Handlungen zuwenden.

 

Die Ausformung des Inkognitos Karl Albrechts

 

Als Max Emanuel seinem römischen Gesandten Alessandro Scarlatti im Herbst 1715 mitteilte, dass sein Erstgeborener in die Ewige Stadt reisen werde, war dieser einigermaßen konsterniert. Weniger organisatorische Fragen seien das Problem, antwortete er, vielmehr sei es das komplexe kuriale Zeremoniell, das ihm Kopfzerbrechen bereite.

Um den Fallstricken dieser Etikette auszuweichen, entschied der Kurfürst, die Reise sei all’incognito vorzunehmen. Dass der Grund hierfür tatsächlich auf italienischem Boden, genauer: vorrangig in den von Scarlatti als problematisch beschriebenen römischen Umgangsformen lag, ergibt sich aus zahlreichen Äußerungen des Kurfürsten, aber auch aus dem Umstand, dass diese Form erst mit Übertritt der Grenze gewählt wurde. Gestartet war der Reisende nämlich noch als Kurprinz. Weit entfernt davon, ein ausgefallener Kniff bayerischer Politik zu sein, hatten ein Inkognito schon zahlreiche Reisende vor ihm genutzt, um übermäßigen Pomp vermeiden und Rangstreitigkeiten aus dem Weg gehen zu können.

Dies bedeutet freilich keineswegs, dass der reisende Graf von der Öffentlichkeit nicht als derjenige erkannt worden wäre, der er war. Die Zeitungen hatten die Ankunft des wahren Gastes stets zeitgenau angegeben und der stadtrömische Adel ließ es sich nicht nehmen, ihn vor den Toren der Kapitale in pompösen Sechsspännern zu empfangen und seine Einfahrt zu begleiten. Dabei spekulierte er weniger auf wertvolle materielle Gaben, als darauf, Teil des Empfangskomitees eines so wichtigen Gastes zu sein und dergestalt die eigene Bedeutung zu dokumentieren. So war es ganz im Sinne des Stadtadels, den Einzug zu einer Art gesellschaftlichem Ereignis mit zahlreichen Menschen auf der Straße geraten zu lassen, fungierten letztere doch als Zeugen nicht nur der Würde des Gastes, sondern auch von dessen Umfeld, also des Adels selbst.

Festzuhalten gilt es also erstens, dass das Inkognito weder für den Adel noch für das Volk bedeutete, einen Unbekannten vor sich zu haben. Festzuhalten gilt es aber ebenso, dass der theoretische Anspruch darauf nie aufgegeben wurde. Stets trat Karl Albrecht in der Öffentlichkeit als Graf von Trausnitz auf, nahm in der Kutsche oder bei Empfängen gerade nicht den ersten Platz ein (der ihm als Kurprinz zugestanden hätte), oder, um das Eingangsbeispiel wieder aufzugreifen, begehrte beim Papst nicht selbst den Besuch, sondern begleitete formaliter den kurbayerischen Diplomaten bei dessen Audienz als Gast an dritter Stelle. Dass der Pontifex nicht im Zweifel war, wen er da vor sich hatte, zugleich aber dessen Wunsch akzeptierte, ungenannt zu bleiben, ist schon aus seiner eingangs zitierten Rede zu erkennen, ebenso aus dem Umstand, dass der Gast kein Sitzmöbel erhielt, auf das er als Kurprinz Anspruch gehabt hätte.

Man könnte dieses Schema bei zahlreichen weiteren Gelegenheiten durchdeklinieren, durchbrochen wurde es, zumindest öffentlich, nie. Wichtig ist, dass es genügte, die Form zu wahren, denn dies ließ dem Inhalt, dem Zweck der Reise, trotz formaler Einschränkungen erheblichen Spielraum, dem es im folgenden Punkt das Augenmerk zuzuwenden gilt.

 

Wittelsbachische Motive des Rom-Besuchs

 

Anders als man in gegenwärtigen Zeiten inflationärer Papstbesuche bayerischer, deutscher und internationaler Politiker oder gesellschaftlicher Zelebritäten meinen könnte, war die Anwesenheit eines Kurprinzen am Papsthof in der Frühen Neuzeit alles andere als Normalität. Was also bewegte gerade diesen Fürstensohn zu der Reise?

Hier ist zunächst einmal die persönliche Devotion in Rechnung zu stellen, die man sicher nicht zu gering wird veranschlagen dürfen. Karl Albrecht gilt, wie Peter Claus Hartmann deutlich gemacht hat, als gottesfürchtig und der katholischen Kirche treu ergeben. In Rom besuchte er die sieben Hauptkirchen an einem Tag und ging die heiligen Gräber zu Fuß ab – um seine Frömmigkeit unter Beweis zu stellen, wie das Tagebuch nicht vergisst zu betonen. Hinzu kommen Devotionsbeweise, die teils noch heute üblich sind: Er rutschte die Scala santa auf Knien hoch, verteilte Almosen, bewirtete Pilger, ließ Priestern finanzielle Unterstützung zukommen und bat anlässlich eines Gefängnisbesuchs um Amnestie dreier Insassen. Derartig demonstrative Akte der Selbsterniedrigung oder der Spenden an Arme und Kranke gehörten ebenso zum festen Repertoire christlicher Herrschertugenden wie der Schutz der Priester oder rituelle Begnadigungen.

Wichtiger, wenngleich mit dem ersten integral verbunden, war das zweite Motiv, nämlich das Ansehen der eigenen Dynastie zu steigern. Er werde auf seiner Reise alles für die „Reputation unseres Hauses“ tun, versicherte der Prinz seinem Vater. Dies war auch bitter nötig, denn das Ansehen Max Emanuels hatte infolge von dessen Rolle im Spanischen Erbfolgekrieg massiv gelitten, und zwar sowohl in der publizistischen Öffentlichkeit des Reichs wie unter dessen Fürsten. Der Krieg an der Seite Frankreichs gegen das Reich hatte ihm den Vorwurf des Rechtsbruchs beschert, von der „Natter am Busen des Reiches“ war da zeitgenössisch die Rede. Das Urteil in der Wissenschaft ist kaum milder: Von einem „amoklaufenden Kurfürsten“, der „Reichsverrat“ begangen habe, spricht etwa Karl Otmar von Aretin.

Nun hatten die Friedensschlüsse von 1713/14 Max Emanuel zwar Besitz und nahezu alle Rechte zurückgegeben. Vergessen war sein Verhalten gleichwohl nicht, so dass ein imagepolitischer Feldzug durchaus attraktiv schien, wenn er sein Haus auch weiterhin für Höheres in Stellung bringen wollte (woran kein Zweifel bestehen konnte). Die Reise seines Sohnes wird in diesem Kontext zu verorten sein. Dies erklärt die bereitwillige väterliche Finanzierung der immer überbordender werdenden Ausgaben ebenso wie die ungewöhnlich hohe Zahl der Mitreisenden.

Ganz im Sinne der Gloire des Hauses war es auch, wenn Clemens XI. ostentativ von Dankbarkeit und Freundschaft der katholischen Kirche gegenüber den Wittelsbachern sprach, sich gar als besten Freund des Kurfürsten bezeichnete. Derartige Äußerungen stärkten die wechselseitigen Bindungen und hoben das Ansehen des Hauses Bayern in der katholischen Welt.

Das Ziel der Reputationssteigerung wurde bayerischerseits aber nicht zufälligen Meinungsäußerungen überlassen, es wurde vielmehr bewusst inszeniert. Das beginnt bei der Wahl des Inkognito-Namens, mit dem sich Karl Albrecht ganz ostentativ in die Tradition des Wittelsbachers Maximilian stellte, der bei seiner Romreise 1593 denselben Namen gewählt hatte. Knapp 30 Jahre später ging jener dann als Bewahrer des Katholizismus in die Geschichte ein, nachdem er 1620 in der Schlacht am Weißen Berg die Truppen des Winterkönigs Friedrich V. besiegt und dergestalt den Protestantismus in Böhmen entscheidend eingedämmt hatte. Zugleich hatte er seinem Haus damit die lange erwünschte Rangerhöhung gesichert: Bayern war 1623 zum Kurfürstentum aufgestiegen.

Dass Karl Albrecht unter diesen Vorzeichen am ersten Tag seines Rom-Aufenthalts und mit großem Gefolge die Kirche Santa Maria della Vittoria besuchte, muss unter diesem Blickwinkel zumindest auch als propagandistisches Statement gewertet werden, hing doch hier das Bild der Heiligen Familie, das in der Schlacht mitgeführt worden sein und den ligistischen Truppen zum Sieg verholfen haben soll. Heute ist es nur eine Kopie, das Original verbrannte im 19. Jahrhundert.

Tatsächlich spielte die konfessionelle Auseinandersetzung am Beginn des 18. Jahrhunderts im Reich wieder eine sehr viel größere Rolle, als in den Jahrzehnten zuvor. Zudem kann die Bedeutung Maximilians ins Grundsätzlichere gewendet werden, so dass er – und mit ihm das wittelsbachische Herrscherhaus – nicht nur als Verteidiger des Katholizismus (gegen den Protestantismus), sondern als Bewahrer des rechten Glaubens schlechthin betrachtet wird, unabhängig von der Frage, gegen wen dieser verteidigt werden müsse. In diese Traditionslinie reiht sich dann nämlich auch Max Emanuel ein mit seinem Nimbus als Türkensieger, den er sich vor allem in den Schlachten von 1683 bis 1687 erfochten hatte. Dies war das Image, das 1716 anschlussfähig war (anders als die Rolle des reichsfeindlichen Sezessionisten aus dem Spanischen Erbfolgekrieg).

Der demonstrative Rekurs auf vergangene Heldentaten hatte zwei Ziele: Zum einen galt die Geschichte bis Mitte des 18. Jahrhunderts als Lehrmeisterin der eigenen Gegenwart. Sie erschließe die Wahrheit und zeige, „was bey gleicher Gelegenheit wieder könte gebrauchet werden“. Ein solcher Augenblick war nun da, denn der seit 1714 schwelende Türkenkrieg nahm gerade an Fahrt auf, und wer war besser geeignet, den Katholizismus neuerlich zum Sieg zu führen, als der Nachfahre früherer Helden? – Vermutlich werden noch die im Tagebuch beschriebenen Besuche in der Kirche Santa Maria degli Angeli – einem Gedenkort für den Türkensieger und Großvater Karl Albrechts, Jan Sobieski– sowie im Hause des Connestabile Fabrizio Colonna – seinerseits ein Nachfahre des nicht minder berühmten Lepanto-Siegers – dem Zweck gedient haben, das kollektive Gedächtnis an jene zu erinnern, die die Kirche schon mehrmals vor den Glaubensfeinden gerettet hatten.

Dieses kollektive Gedächtnis aber spielte, zum anderen, für die Gegenwart eine zentrale Rolle. Denn mit der Rede vom Verteidiger des wahren Glaubens wurde die Vergangenheit aus dem konkreten Kontext herausgelöst. Da war es dann unerheblich, ob es um 1571 (Seeschlacht von Lepanto), 1620 (Schlacht am Weißen Berg) oder 1687 (Schlacht am Berg Harsán), ob um die Türken oder die Protestanten ging. Erst indem man die Ereignisse dekontextualisierte, wuchs ihnen eine gemeinschaftsbildende Funktion für die Gegenwart zu. Die Kehrseite der Erinnerung war also der Appell zur Einigkeit, die Erinnerungsgemeinschaft wurde mit wenigen Strichen zu einer Erwartungsgemeinschaft ummodelliert. In dieser aber konnte das kurz zuvor gedemütigte Bayern wieder seine Rolle unter den gleichberechtigten, wenn nicht sogar führenden Akteuren einnehmen.

Ich komme zu einem dritten und letzten Motiv Karl Albrechts für die Rom-Reise, zu dessen Verständnis es knapp auszuholen gilt. Frühzeitig und eindeutig wie keine anderen deutschen Fürsten hatten die wittelsbachischen Herzöge auf die Herausforderungen der Reformation reagiert. Schon auf der Grünwalder Konferenz vom Februar 1522 formulierten sie eine klare Absage an das Lutherische Bekenntnis und garantierten mit der ausschließlichen Katholizität Bayerns jenen Fels in der Brandung des konfessionell aufgewühlten Meeres, den Rom gebraucht hatte, als die bisherige Ordnung zu stürzen drohte.

Hieraus resultierte eine ausgesprochen enge Kooperation zwischen Bayern und dem Heiligen Stuhl mit zahlreichen päpstlichen Privilegien. Diese wiederum waren die Grundlage einer nachgerade inflationären Besetzung von Bischofsstühlen mit nachgeborenen wittelsbachischen Prinzen. Herzog Ernst etwa war, um nur ein Beispiel zu nennen, seit 1583 zugleich Fürstbischof von Freising, Lüttich, Hildesheim und Münster, Fürstabt von Stablo und Malmedy sowie Erzbischof von Köln.

Die Praxis der Besetzung von Bischofsstühlen mit nachgeborenen Prinzen aber hatte an der Wende vom 17. auf das 18. Jahrhundert eine Delle erfahren. Unter Max Emanuel änderte sich das neuerlich, und an die alten Besetzungspraktiken anzuknüpfen, war 1715 erklärtes Ziel des Kurfürsten. Den Anfang sollte das Bistum Regensburg machen, das er seinem Viertgeborenen Clemens August zudachte. Schon vor der Reise Karl Albrechts aufs Gleis gesetzt, galt es, die Berufung vor Ort final abzusichern, denn die Kurie wachte sorgsam darüber, dass ihre Rechte bei Bischofsbesetzungen nicht übergangen wurden. Eine mehrfache Verzögerung der päpstlichen Bestätigung von Clemens Augusts Wahl war die Folge, und die persönliche Anwesenheit seines Bruders hat denn auch nicht das Wenigste dazu beigetragen, Probleme in den Hintergrund treten zu lassen.

Doch Max Emanuel war viel zu machtbewusst, um sich mit Regensburg zufrieden zu geben, zielte vielmehr auf die Übertragung möglichst zahlreicher Bistümer an seine Söhne. Die Vorteile lagen auf der Hand: die standesgemäße Versorgung nachgeborener Prinzen, einträgliche Einnahmen, eine Stärkung der Rolle des Hauses in der Kurie der Reichsfürsten, im Fall Kölns sogar eine Kurstimme. All dies war bestens geeignet, um Ansehen und Macht des Hauses zu steigern.

Als Mittel schwebte ihm ein Generalbreve vor, das heißt ein päpstliches Privileg, das es erlaubte, zwei, drei, bestenfalls sogar eine unbestimmte Zahl von Diözesen in der Hand eines Prinzen zu vereinigen. Genau das aber hatten die Bestimmungen des Tridentinums verboten, und Clemens XI. machte sehr deutlich, dass er derartige Ämterhäufungen ablehnte. Einerseits. Denn andererseits waren dem Papst drei Dinge sehr bewusst: Zum einen war ihm Bayern stets ein verlässlicher Partner im Reich gewesen. Zum anderen war ihm klar, politischen Pressionen der Mächtigen im Reich kaum Widerstand entgegensetzen zu können. Solcher Druck aber war zu erwarten, wenn die schon 1716 allenthalben diskutierte Heirat des Kurprinzen mit einer kaiserlichen Erzherzogin realisiert, ein Münchner Wunsch also von Wien flankiert würde. Clemens machte seine diesbezügliche Zustimmung daher von der kaiserlichen Unterstützung des Gesuchs abhängig, die Karl VI. denn auch wenig später gewähren sollte.

Ein Drittes kam in Bezug auf die reichskirchenpolitische Frage hinzu: „Eine freundliche Unterredung hat gar offters mehr gefruchtet, als wenn sie viel Jahre einander Abgesandten zugeschickt“, schreibt Julius Bernhard Rohr in seinem Zeremonialwerk von 1728. Tatsächlich gelten Herrschertreffen gleichermaßen als Manifestation freundschaftlicher Verhältnisse wie als Verpflichtung auf deren zukünftiges Fortbestehen.

Von bayerischer Seite darf allein die Gegenwart Karl Albrechts in Rom als Ausdruck derartiger Emotionen und Intentionen gelten. Wenn der Gast darüber hinaus persönlich um einen Gnadenerweis, hier also um die Gewährung des Generalbreves für seinen Bruder, nachsuchte, konnte der Pontifex das nicht abschlagen, ohne gegen alle Formen der Höflichkeit und der lange geübten Rituale zu verstoßen. Die persönliche Anwesenheit, oder richtiger: der damit verbundene Ergebenheitsgestus Bayerns, war die Grundlage für die Gewährung der Bitte. Karl Albrecht war sich dessen in so hohem Maß bewusst, dass er sogar den taktierenden Vorschlag seines Vaters, sich mit einer Wählbarkeitserklärung für zwei bis drei Kirchen zufrieden zu geben, zurückwies, stattdessen auf dem unbeschränkten Breve insistierte.

Mit Erfolg: Noch 1716 sagte der Papst die Ausstellung zu, 1718 realisierte er sie. Womöglich wäre es Clemens August ohne diese Weichenstellung nicht geglückt, zum Monsieur de cinq église aufzusteigen, denn dass er 1728 entgegen dem kanonischen Recht zum Fürstbischof von Münster, Paderborn, Köln, Hildesheim und Osnabrück gleichzeitig aufgestiegen war, hatte seine Wurzel nicht zuletzt in diesem Breve.

 

Das päpstliche Interesse an dem Rom-Aufenthalt des bayerischen Kurprinzen

 

Um keinen falschen Eindruck aufkommen zu lassen: Der Papst war von Karl Albrecht keineswegs in eine zeremonielle Zwickmühle manövriert worden, wenn er Bayern freundlich gegenüber trat und Privilegien gewährte; er verfolgte durchaus eigene Interessen mit seinem Vorgehen.

Von Paolo Prodi stammt die These, wonach das Papsttum nach dem Tridentinum einen zwar schleichenden aber kontinuierlichen weltlichen Autoritätsverlust hatte hinnehmen müssen, diesen aber über Prestigegewinn kompensierte. „Das Hauptbemühen der Päpste“, so Prodi für die Zeit seit Mitte des 16. Jahrhunderts, „konzentrierte sich auf die Herausbildung einer neuen Art von geistlicher, nicht territorialer Souveränität“. Mit diesem frühneuzeitlichen Wandel ging ein erkennbar verändertes Amtsverständnis der Päpste einher, das fortan wieder stärker funktional geprägt war. Vor allem hatte das Oberhaupt der katholischen Kirche seine Nützlichkeit für die Religion unter Beweis zu stellen.

Der Besuch eines hohen politischen Repräsentanten im Allgemeinen, des bayerischen Kurprinzen im Besonderen bot genau den richtigen Anlass, um diesen Beweis öffentlich anzutreten. Doch der Reihe nach: Auch wenn es vordergründig überrascht, es kann kein Zweifel daran bestehen, dass Karl Albrecht einer der ranghöchsten Besucher Roms jener Zeit aus dem Reich war. Der Grund dafür liegt wesentlich in der frühneuzeitlichen Herrscherkonkurrenz, also den divergierenden Ansprüchen auf Führung, die zeremoniell nicht in Einklang zu bringen waren. Dies gilt es in Bezug auf das Papsttum an einem Beispiel zu konkretisieren: Karl V. war 1530 der letzte Kaiser, der den Fußkuss – eine eindeutige Unterordnungsgeste – zu geben bereit gewesen war. Seine Nachfolger lehnten das als unvereinbar mit ihrer kaiserlichen Würde ab. Da der Pontifex aber weder in der Theorie noch in der Praxis darauf verzichtete, waren praktisch unüberwindbare zeremonielle Hürden für einen direkten Besuch erwachsen.

Auch auf der Ebene der weltlichen Kurfürsten kam es, soweit zu sehen ist, zu keinem Papstbesuch. Und selbst deren Erstgeborene scheuten die zeremoniellen Probleme so sehr, dass Karl Albrecht der erste frühneuzeitliche Kurprinz war, der dem Oberhaupt der katholischen Kirche seine Aufwartung machte. Unter diesen Umständen wird beides verständlich, die eingangs zitierte Unzufriedenheit Clemensʼ über das Inkognito wie seine Bereitschaft, es deswegen zu keiner Beeinträchtigung des Verhältnisses kommen, geschweige denn, den Besuch daran scheitern zu lassen. Denn einerseits hätte ein offizieller Besuch in weit höherem Maß zum eigenen, pontifikalen Prestigegewinn genutzt werden können als der unter einem Decknamen. Der damit verbundene Pomp hätte weit in das katholische Europa hinaus gestrahlt und die übergeordnete Stellung der Kurie für die katholischen Höfe deutlich gemacht.

Andererseits war Clemens XI. die Taube in der Hand lieber als der Spatz auf dem Dach. Denn selbst ein inkognito in Rom weilender bayerischer Kurprinz bot genügend Möglichkeit, dem europäischen Ausland die „identitätsaffirmierende Reziprozität zwischen Papsttum und den katholischen Potentaten“ (Julia Zunckel) zu zeigen. Die Mittel hierzu waren ungezählte Höflichkeitserweise und Aufmerksamkeiten, von der Übersendung kostbarer Speisen bis zur Überlassung des päpstlichen Palmzweiges, selbstverständlich stets unter formeller Wahrung des Inkognitos. Und hierher gehören noch die von Clemens vergossenen, eingangs zitierten Tränen.

Gerd Althoff hat in einer Untersuchung zu mittelalterlichen Königen fünf Gründe für deren öffentliches Weinen herausdestilliert. Die Ergebnisse scheinen mir zumindest in Teilen auf den Papst und den vorliegenden Fall adaptierbar. So sind hier vor allem die Tränen als Beweis der Herrschertugend einschlägig. Welche Tugend aber musste der Papst unter Beweis stellen, vor allem mit Blick auf ein vermeintlich oder tatsächlich religiös-funktionales Amtsverständnis? Schon seit dem Kirchenlehrer Athanasius im vierten Jahrhundert galten Tränen als Ausdruck von Gottesnähe und noch 1200 Jahre später konstatierte Ignatius von Loyola in seinem „Geistlichen Tagebuch“, dass er nur zufrieden sei, wenn er mindestens drei Mal pro Messe weine. Die Tränen waren bei beiden somit gleichsam ein Mittel der Objektivation, der äußere Ausdruck des richtigen, gottgefälligen inneren Empfindens.

Ein weiteres kommt hinzu: Als der niederländische Jesuit Nikolaus Floris dem Ignatius gegenüber klagte, nicht weinen zu können, versicherte dieser, für ihn zu beten, damit er zukünftig nicht nur verbal, sondern auch mittels Affektübertragung auf die Gemeinde einwirken könne. Tränen erscheinen damit auch als probates Mittel, den Glauben an andere weiterzugeben, ganz im Sinne Augustinus‘, der das „movere“ zur höchsten Stufe des rhetorischen Drei¬schritts nach „docere“ und „delectare“ erklärt hatte. Wenn Clemens XI. den Kurprinzen also bei dessen erster Audienz so übermäßig herzte, dass nicht nur das päpstliche Pallium ganz weiß vom Puder seiner Perücke wurde, wie Karl Albrecht seinem Vater verzückt schrieb, sondern eben auch Tränen flossen, dann war das weit entfernt von einer spontanen oder individuellen Gefühlsäußerung. Vielmehr war es eine zielgerichtete Inszenierung mit Vorteilen für beide Seiten: Der Papst gab auf einer symbolischen Ebene seiner individuellen Glaubenskraft Ausdruck, ebenso seiner Fähigkeit, diesen Glauben an andere weiterzugeben. Indem er dazu das Zeremoniell bewusst durchbrach – denn die Umarmung eines nachrangigen Gastes wäre ganz und gar undenkbar gewesen –, signalisierte er den Anwesenden seine freundschaftlich-enge Verbindung zum Haus Wittelsbach. Denn die Geste kam Karl Albrecht natürlich nur als Kurprinz zu, nicht als Graf von Trausnitz.

Wohlgemerkt: Das weinend inszenierte Durchbrechen des zeremoniellen Rahmens lag im Interesse beider, fand aber nur im päpstlichen Audienzzimmer statt, niemals in einer Öffentlichkeit. Damit gelang dem Papst die Quadratur des Kreises: der Nachweis eigener Tugenden, die Versicherung der Freundschaft sowie die Anerkennung des wirklichen Ranges – und das alles unter gleichzeitiger öffentlicher Wahrung des Inkognitos.

Führt man all diese Aspekte zusammen und bedenkt darüber hinaus das Ziel des Papsttums, seinen Wert für die Religion zu demonstrieren, landet man wiederum beim Türkenkrieg. Dass der Pontifex sich als der Verteidiger des Glaubens schlechthin positionieren wollte, bedarf kaum einer Begründung. Doch der Kirchenstaat war militärisch bedeutungslos, er benötigte Verbündete. Sein Versuch aber, eine Liga mit dem Kaiser sowie den Königen von Frankreich und Spanien ins Leben zu rufen, war erst 1714/15 kläglich gescheitert. Dies machte es für Clemens in dreifacher Hinsicht interessant, Bayern als Verbündeten zu gewinnen: als realen Bündnispartner; als Propagandainstrument, das nicht zuletzt an die erfolgreiche Allianz des späten 17. Jahrhunderts erinnerte sowie als sanfte Ermunterung gegenüber dem Kaiser, seinerseits in den Krieg einzugreifen, was dieser im April 1716, also just während des kurprinzlichen Aufenthalts, tatsächlich zusagte. Gerade angesichts sich häufender pontifikaler Konflikte mit den Großmächten seit der Mitte des 17. Jahrhunderts war es für Rom also interessant, eine Mittelmacht, wie Bayern es war, für die eigenen Ziele zu gewinnen. Gleichsam über die Münchner Bande bewies Clemens damit auch Wien, Paris und Madrid seine Führungsrolle in der Einigung gegenüber dem osmanischen Erzfeind wie ganz generell seine politische Aktionsfähigkeit.

 

Zeremonielle Schwierigkeiten

 

Gab es gegenüber dem Papst keine wesentlichen zeremoniellen Schwierigkeiten, weil dessen Vorrangstellung unstrittig war, war die Stellung den Kardinälen gegenüber problematischer: Der Besuch von vier Eminenzen ist im Tagebuch nur knapp beschrieben, weiteren offiziellen Zusammentreffen war man ausgewichen.

Die Ursache hiervon waren unüberwindliche Rangstreitigkeiten. Sie gründen in dem Bestreben der römischen Kurie, trotz oder gerade wegen ihrer weltlichen Machterosion die eigene Dignität unter Beweis zu stellen. Urban VIII. hatte 1630 bestimmt, dass allen Kardinäle qua Amt der Vorrang vor weltlichen Fürsten zukomme, und Clemens XI. erklärte, keinen Herrscher zu empfangen, der sich nicht zugleich zum Besuch des Sacro Collegio verpflichte. Aus der Sprache des Zeremoniells übersetzt, war dies eine Aufwertung der Kardinäle, die zugleich geeignet war, die Bedeutung des Besuchers ihnen gegenüber herabzusetzen. Das aber war für München unvereinbar mit der Ehre des eigenen Hauses, die es ja gerade zu steigern galt.

Daraus resultierte ein monatelanges Feilschen um zeremonielle Formen im Vorfeld der Reise. Umstritten war vor allem die Frage, wer wen unter welchen zeremoniellen Vorzeichen zu besuchen habe. Als Extrempositionen standen sich die Aufwartung bei dem gesamten Kardinalskollegium einerseits und ein vollständiger Verzicht auf Kardinalsvisiten andererseits gegenüber. Das Resultat war, wenig erstaunlich, ein Kompromiss: Realisiert wurde der Besuch bei den drei caput d’ordine, jenen Kardinälen, die den Klassen des Kardinalskollegiums vorstanden, sowie dem Papstnepoten Annibale Albani.

Allen Kardinälen die Ehre geben zu müssen und damit einen Präzedenzfall zu schaffen, hatte man vermeiden können. Indem man sich auf das gleiche Vorgehen einigte, wie es zuvor dem Herzog von Modena zugestanden worden war, konnte zugleich der reichsweit erhobene Anspruch durchgesetzt werden, wonach ein deutscher Kurprinz denselben Rang einnehme wie ein italienischer Souverän. Schließlich war es gelungen, in die Besuche Hinweise auf die eigene Bedeutung einzustreuen – etwa die ranghohen Begleiter wie dem kaiserlichen Geheimrat, dem Grafen Welz –, die bei einem Grafen undenkbar gewesen wären und die die Kardinäle tatsächlich lieber vermieden hätten.

Doch auch Karl Albrecht hatte Zeichen von Rangminderung hinzunehmen: Die aus moderner Sicht seltsam anmutende Beschreibung von Stuhlpositionierungen und Schrittfolgen, wie sie für die Visite bei Kardinal Albani zitiert wurden, gehören in diesen Kontext. Vergleicht man sie mit dem seinerzeit geltenden kurialen Zeremoniell, wird deutlich, dass hier dem Inkognito Rechnung getragen, indem der Gast tatsächlich weitgehend als Graf behandelt wurde. Anders als der Empfang beim Papst konnte man sich den Besuch von Münchner Seite also kaum zur eigenen Ehre anrechnen, doch war das zu verschmerzen, beinhaltete er zumindest keine explizite Herabsetzung.

Anders verhält es sich im nächsten Fall, bei den drei caput dʼordine, denen Karl Albrecht die linke Hand reichen musste. Dies war Ausdruck der sogenannten Unterhand, das heißt der symbolische Ausdruck der Unterordnung, den die Kurfürsten sogar gegenüber gekrönten Häuptern (ausgenommen natürlich dem Kaiser) ablehnten, und somit selbstredend auch gegenüber Kardinälen. Doch in diesen Apfel hatte Bayern beißen müssen, denn Rom war offenkundig nicht bereit, eine Ehrerweisung wieder aufzugeben, die es dem Herzog von Modena gerade erst abgetrotzt hatte und die es als Präzedenzfall durchzusetzen gewillt war.

Dass Karl Albrecht dem im konkreten Fall zustimmen konnte, liegt wesentlich an einem stillschweigenden Dissens über die Interpretation des Aktes: Während die Geistlichen im Ergreifen der linken Hand nämlich eine Subordination des Erstgeborenen Max Emanuels – also des Fürstensohnes – sahen, führte ihn dieser in seiner Rolle des Grafen von Trausnitz aus. Das ließ für die eine Seite die Fiktion bestehen, sich lediglich als Graf den Forderungen gebeugt zu haben, während die andere die Interpretation pflegte, es sei der Erstgeborene eines Kurfürsten, der hier gehandelt habe. Deutlich wie an kaum einer anderen Stelle zeigt sich hier, dass das Inkognito eine notwendige Bedingung war, um den Rom-Aufenthalt überhaupt realisieren zu können.

 

Der Mehrwert symbolischen Handelns

 

Dies führt unmittelbar zu meinem letzten Punkt, der Frage nach dem Mehrwert symbolischen Handelns. Es ist klar geworden, dass der eingangs ausführlich zitierte zeremonielle Ablauf und die damit verbundenen Verhaltensweisen weder spontan, noch seltsam oder Selbstzweck waren. Vielmehr geben sie Aufschluss über Aspekte der Mentalität ebenso wie über darunter liegende, zutiefst politische Motive. Warum hierfür aber der Umweg über symbolisches Handeln genommen wurde, gilt es abschließend knapp zu resümieren.

Da ist zunächst die schiere Notwendigkeit, zu indirekten Ausdrucksformen greifen zu müssen. Sich unverhohlen des eigenen Glaubens und der Bedeutung für dessen Weitergabe zu rühmen, wäre von päpstlicher Seite ebenso unangemessen gewesen wie von bayerischer, die eigene Rolle für die Verteidigung des Katholizismus direkt anzusprechen. Überdies hätte letzteres die Gefahr evoziert, von Clemens XI. ebenso unmittelbar zur Beteiligung an dem anschwellenden Türkenkrieg aufgefordert zu werden.

Umgekehrt konnte der Papst kaum offen die Kriegsbeteiligung Münchens einfordern, wollte er nicht den achselzuckenden Hinweis riskieren, dass ein Graf Trausnitz hierfür nicht der richtige Adressat sei. Nachdem sich 1714/15 schon Kaiser und Könige den päpstlichen Appellen zur Gründung einer Allianz entzogen hatten, wäre eine solche Zurückweisung nicht nur bitter gewesen, sie hätte ein weiteres Mal vor den Augen der politischen Öffentlichkeit die papale Machtlosigkeit dokumentiert. Ein Papst aber, der die Christenheit nicht einmal angesichts des Erzfeindes einen konnte, hätte unweigerlich weiter an Prestige verloren.

Ein Zweites kommt hinzu: Die Vorstellung von tatsächlicher politischer Macht sowie zahlreiche Privilegierungen bauten in der Neuzeit auf dem Fundamt sozialer Wertschätzung auf. Zugespitzt formuliert: Vom Rang eines Akteurs wurde auf dessen tatsächliche Macht geschlossen. Es liegt nahe, dass derartige Rangordnungen labil und umstritten waren, mit der Folge, dass die eigene Position so oft wie möglich und so öffentlich wie möglich nachgewiesen werden musste. Dies geschah nicht zuletzt im Medium des Zeremoniells, auf dessen Feld also Rang- und Machtfragen ausgetragen wurden. Dies wird im vorliegenden Beispiel am Rangvergleich des Kurprinzen mit italienischen Souveränen, vor allem aber in der Auseinandersetzung über die Behandlung der Kardinäle sichtbar. Wirksam wurden solche Demonstrationen freilich nur, wenn sie von der anvisierten Öffentlichkeit wahrgenommen wurden. Wer aber war diese Öffentlichkeit, oder besser: der Adressat?

Im Falle Bayerns ein doppelter: Ging es um die Reichskirchenpolitik, war es vor allem der Papst, dessen Wohlwollen unabdingbar war. Dies erklärt die demonstrativen Rekurse auf die Rolle der Wittelsbacher als Verteidiger des Katholizismus, die zitierte Versicherung, der Kirche auch weiter treu ergeben zu sein und noch die Devotionsbeweise, die der Autorität des Pontifex dienten. Zielte man hingegen auf die Profilierung der Dynastie, wandte man sich primär an die europäischen Fürstenhäuser, auf deren Rangzuschreibung es letztlich ankam.

Den Zeitungsmeldungen, dem Empfang vor den Toren nicht nur Roms, sondern auch der anderen italienischen Städte, den Sechsspännern usw. kam also eine wichtige Rolle zu, denn all das bewies, dass hier eine bedeutende Persönlichkeit reiste. Und dass dies die entsprechende Würdigung an den internationalen Höfen bekam, dafür sorgten nicht zuletzt die Diplomaten mit einer aufmerksamen und ausführlichen Berichterstattung. In München konnte man daher zufrieden sein, als etwa der sächsische Gesandte in Venedig einräumte – wenn auch etwas zähneknirschend, weil Friedrich August ja selbst durch Italien reiste –, der bayerische Prinz mache eine ausgesprochen gute Figur.

Wie für München so war auch für Rom neben dem unmittelbaren Gast die europäische Hocharistokratie der Adressatenkreis ihrer Handlungen. Dies galt für den Papst wie für Kardinäle, deren Selbstwahrnehmung und die internationale Anerkennung ihrer behaupteten Stellung ja durchaus auseinanderklafften. Der Öffentlichkeit zu zeigen, dass der bayerische Kurprinz sie mit einem Besuch ehrte, bei dem er überdies ihre linke Hand nahm, sich also unterordnete, war mithin ein willkommener Schritt zur Durchsetzung der eigenen Ansicht. Aus dieser Perspektive wuchs dem Besuch der caput d’ordine eine dezidiert politische Funktion zu, wenngleich ein öffentlicher Empfang oder die Aufwartung bei dem ganzen Kardinalskollegium noch weit mehr symbolisches Kapital versprochen hätte.

Beide Seiten also mussten sich mit Abstrichen am zeremoniell und damit am politisch Wünschenswerten abfinden. Doch das war hinzunehmen, profitierten sie doch überwiegend von dem aufgeführten Schauspiel. Allein der Umstand, dass es zu einer so ungewöhnlichen Aufwartung kam, signalisierte dem zuschauenden europäischen Publikum wechselseitige Achtung und geteilte Überzeugungen.

Aus päpstlicher Sicht stärkte es damit das, was als autoritative Macht bezeichnet wird: der Befähigung, innere Gefolgschaft auf der Basis geteilter Werte herzustellen. Dass der Papsthof dies nicht nur ausstrahlte, sondern die daraus resultierende Autorität auch künftig zum Wohl des Katholizismus einzusetzen gewillt und in der Lage war, bestätigte ja gerade die gemeinsame Bereitschaft, den Katholizismus gegen die Ungläubigen zu verteidigen. Da kam die Anwesenheit des Nachfahren Maximilians I., Max Emanuels und Jan Sobieskis gerade recht. Bayern hingegen hatte sich nicht zum Mindesten mit der bewusst pompösen Inszenierung dieser Reise als Akteur auf der internationalen Bühne zurückgemeldet. Max Emanuel selbst räumt das in einem als vertraulich eingestuften Brief ein.

Für beide Seiten, Rom wie München, war die Italienfahrt mithin eine willkommene Gelegenheit zur Demonstration der eigenen Bedeutung, was nach den vorangegangen politischen Fehlschlägen und dem damit verbundenen Ansehensverlust bitter nötig erschien. Wenn sie dafür auf Formen der symbolischen Kommunikation auswichen, ist das kein Gegensatz zu ‚realer‘ Politik, sondern eine Form von deren Umsetzung. Diese, die unter der zeremoniellen Oberfläche liegende Botschaften, gilt es jedoch in unserer heutigen, dem Zeremoniell ferner stehenden Epoche, erst freizulegen. Denn Beschreibungen wie der eingangs zitierte Tagebucheintrag werden solange nicht verstanden und in ihrer realpolitischen Wirkung unterschätzt, wie man die Spielregeln dahinter nicht kennt.

Weitere Medien vom Autor / Thema: Gesellschaft | Wirtschaft | Politik

Aktuelle Veranstaltungen zum Thema: Gesellschaft | Wirtschaft | Politik