Wenn die Anfänge der Reformation heute weitaus präsenter im kollektiven Gedächtnis verankert sind als etwa die Vertreibung der Juden aus Regensburg 1519, so liegt dies nicht nur daran, dass letztere scheinbar nur wenig Relevanz entfaltete, während der berühmte Thesenanschlag Martin Luthers die konfessionelle und politische Landkarte Europas nachhaltig verändern sollte. Das vergleichsweise in Vergessenheit geratene Ende der Regensburger Judengemeinde mag unter anderem auch darin begründet sein, dass Judenvertreibungen im spätmittelalterlichen deutschen Reich so verbreitet waren, dass man sich ihrer nicht mehr im Detail erinnert.
Trotz oder gerade wegen ihrer Häufigkeit fällt es dennoch schwer, Verfolgung und Vertreibung von Juden auf eine „Masterformel“, wie es der Historiker Gerd Mentgen formulierte, herunter zu brechen. Zu unterschiedlich waren die jeweiligen religiös, wirtschaftlich oder politisch motivierten Hintergründe. Gleiches gilt für den rechtlichen Status einzelner Juden oder ganzer Judengemeinden, der von Ort zu Ort sehr verschieden sein konnte. Eine sorgfältige Betrachtung des Einzelfalls ist daher stets geboten und im Falle Regensburgs, nicht zuletzt aufgrund der vergleichsweise guten Quellenlage, besonders geeignet.
Die Regensburger Judengemeinde
Die mittelalterliche Regensburger Judengemeinde gehörte zu einer der ältesten Gemeinden im aschkenasischen Raum. Der erste urkundliche Nachweis eines Juden datiert aus dem Jahr 981, wenig später ist der Begriff „Judeorum habitacula“, Judenviertel, belegt. Das jüdische Viertel lag mitten in der Stadt, in direkter Nachbarschaft zu den Zentren weltlicher und kirchlicher Macht. Es beherbergte berühmte Persönlichkeiten wie Jehuda he-Chassid, führender Vertreter einer jüdisch-spirituellen Bewegung, die sich Chassidei Ashkenas, die Frommen von Aschkenas, nannte und die – parallel zu den aufkommenden christlichen Bettelorden – einen ausschweifenden Lebensstil ablehnte und eine alle Lebensbereiche umfassende Spiritualität propagierte. In Regensburg gebürtig war Petachja ben Yaacov, der Ende des 12. Jahrhunderts den Orient bereiste und hierüber einen berühmt gewordenen Bericht verfasste.
Im Jahr 1210 erwarb die Judengemeinde vom Kloster St. Emmeram ein Grundstück, um einen neuen jüdischen Friedhof anzulegen. Das Gelände lag unmittelbar vor den Toren der Stadt. Es war daher nicht nur bequem zu erreichen, sondern genügte gleichzeitig der halachischen (religionsgesetzlichen) Vorschrift, der zu Folge sich ein Friedhof außerhalb der Stadtmauern befinden sollte. Wenige Jahre später wurde die bereits bestehende Synagoge vergrößert und im damals zeitgenössischen gotischen Stil ausgebaut. Ihr charakteristischer trapezförmiger Umriss samt der drei großen Mittelsäulen ist seit den Ausgrabungen am Neupfarrplatz Ende der 1990er Jahre als begehbares Denkmal zu sehen. Neben den Schum-Gemeinden, Speyer, Worms und Mainz, bildete Regensburg somit ein bedeutendes Zentrum jüdischen Lebens. Während jedoch jene wiederholt unter Pogromen, Verfolgung und Vertreibung zu leiden hatten, etwa während der Schwarzen Pest, blieben die Juden in Regensburg davon weitgehend verschont. Eine kollektive Vertreibung fand über das gesamte Mittelalter hinweg nicht statt.
Dennoch verschlechterte sich auch für die Regensburger Juden die Situation im Spätmittelalter zunehmend. Nahezu fatal wurde es, als der Regensburger Bischof im Jahr 1476 eine Ritualmordbeschuldigung lancierte, die in Trient ihren Ausgang genommen hatte. Den dortigen Prozess adaptierend, wurden mehrere Juden über Jahre hinweg in Regensburg interniert, gefoltert und beschuldigt, Kinder aus rituellen Gründen getötet zu haben – ungeachtet der Tatsache, dass weder Kinder vermisst noch Leichen gefunden wurden. Die Hinrichtung der Gefangenen scheiterte letztlich nur am Eingreifen Kaiser Friedrichs III., der nach erbitterten Auseinandersetzungen mit der Stadt die Freilassung der angeklagten Juden erwirkte. Die Judengemeinde litt unterdessen nicht nur an der von der Stadt erzwungenen Absperrung des Judenviertels, sondern geriet auch durch die ihr von Kaiser und Stadt nach Beendigung der Ritualmordvorwürfe auferlegten hohen Geldzahlungen derart unter Druck, dass sie sich davon wirtschaftlich nicht mehr erholen sollte. Am deutlichsten zeigte sich dies am Unvermögen, regelmäßig die jährlichen Judensteuern zahlen oder gar bestehende Schulden begleichen zu können. Dies verhinderte das öffentlich in der Stadt propagierte Bild des angeblich reichen und geldgierigen Juden keineswegs, im Gegenteil: Ein Flugblatt zeigte einen Juden, der mit einem prall gefüllten Geldbeutel in der Hand einem auf einer Säule stehenden Kalb huldigte, während der Tenor des Begleittextes lautete, dass Juden von Mutterleib an danach trachteten, Christen wirtschaftlich zu ruinieren.
Nicht minder schwer als die Schuldenlast wogen die immer weiterreichenden Repressalien, die das Leben der Juden in einem Dickicht aus Verboten und Reglementierungen zu ersticken drohten. Im Fokus standen wirtschaftliche Aspekte, allen voran Darlehens- und Pfandgeschäfte, aber beispielsweise auch Kontakte zu auswärtigen Juden, deren besuchsweiser Aufenthalt oder Zuzug nach Regensburg durch finanzielle Hürden erschwert wurden. Neben den städtischen Restriktionen nahmen um die Jahrhundertwende antijüdische Hetzpredigten immer weiter zu. Eine wichtige Rolle spielte Balthasar Huebmaier, ab 1516 Domprediger in Regensburg, der zu einem der Hauptagitatoren im Zusammenhang mit der Kapelle zur Schönen Maria wurde, die nach Vertreibung der Juden und Zerstörung der Synagoge errichtet werden sollte. Wie unerträglich die Situation war, zeigen schier endlose Beschwerden und Hilferufe an Stadt, Herzog und Kaiser. Um die Missstände zu beheben, setzte Maximilian I. schließlich im Jahr 1516 eine Schiedskommission ein und bestimmte als dafür zuständiges Gremium das Regiment in Innsbruck.
Der Prozess verlief überaus schleppend. Gleich zu Beginn hatte die Stadt die Vertreibung und hilfsweise eine deutliche Verkleinerung der Judengemeinde gefordert. Während des Augsburger Reichstags im Sommer 1518 versuchte der Regensburger Schultheiß Hans Schmaller unter Einschaltung diverser hochrangiger Persönlichkeiten eine Genehmigung des Kaisers zur Vertreibung der Juden zu erwirken. Schmaller erhielt Order aus Regensburg, Maximilian I. entweder einen einmaligen Betrag von mehreren tausend Gulden anzubieten oder aber zuzusichern, seitens der Stadt die jährliche Judensteuer zu übernehmen. Sogar die Verwertung der Häuser im Judenviertel sowie der Steine des jüdischen Friedhofs wurden von Schmaller ins Spiel gebracht. Alle Bemühungen des Schultheißen verliefen jedoch im Sande. Der Prozess in Innsbruck ging daher ungehindert weiter. Ein für Januar 1519 geplanter Verhandlungstermin musste allerdings wegen des Todes Kaiser Maximilians I. kurzfristig abgesagt werden und wurde auf Juli desselben Jahres verschoben.
Der rechtliche Status der Judengemeinde
Die Regensburger Judengemeinde verfügte über eine Reihe königlicher und kaiserlicher Privilegien. 1182 hatte Kaiser Friedrich I. Barbarossa den Regensburger Juden das Recht bestätigt, mit allerlei Waren Handel zu treiben. Dass diese Rechte bestätigt wurden, lässt auf ein Vorgängerprivileg schließen, das uns jedoch nicht erhalten ist. Im Jahr 1216 erneuerte Friedrich II. dieses Handelsprivileg und fügte eine Strafandrohung hinzu, sollte jemand die Juden in Ausübung der privilegierten Rechte behindern. Wenige Jahre später erwarb die Judengemeinde noch zusätzlich ein Privileg König Heinrichs (VII.), das den Regensburger Juden zusicherte, nicht vor ein Gericht gezogen werden zu dürfen, dessen Richter sie nicht selber ausgewählt hatten. Zudem durften weder Laien noch Kleriker als Zeugen gegen sie auftreten, wenn nicht mindestens ein Jude ebenfalls als Zeuge zugegen war. Hatte ein Regensburger Jude darüber hinaus eine Sache zehn Jahre lang in seinem Besitz, so gehörte sie ihm fortan als Eigentum, unangesehen späterer Einreden Dritter. Alle diese Rechte wurden von den nachfolgenden Königen und Kaisern zwar nicht expressis verbis, aber in summarischer Form wieder und wieder bestätigt.
Anfang des 14. Jahrhunderts kam es jedoch zu einer folgenschweren Entwicklung. Sie betraf nicht einzelne Privilegien, sondern das Rechtsverhältnis der Judengemeinde insgesamt. So verpfändete Ludwig der Bayer im Jahr 1322 die Regensburger Judengemeinde an seine Großneffen für deren Hilfe in der Schlacht bei Mühldorf. Konkret bedeutete dies, dass die Regensburger Juden fortan den bayerischen Herzögen unterstanden, denen sie dafür beziehungsweise für den versprochenen Schutz eine jährliche Steuer zu zahlen hatten. Immerhin erhielt die Judengemeinde von Ludwig dem Bayern noch ein Privileg, demzufolge sie nicht an Dritte weiterverpfändet und zudem (über die exakt festgelegte Judensteuer hinaus) zu keinen weiteren Zahlungen verpflichtet werden durfte. Da die Verpfändung in der Folge nicht wieder ausgelöst wurde, verblieb sie annähernd 200 Jahre lang in der Hand der Wittelsbacher. Zuletzt war sie aufgrund der diversen bayerischen Landesteilungen in der Hand Herzog Georgs des Reichen von Bayern-Landshut. Als dieser 1503 starb, übernahm im Zuge des Landshuter Erbfolgekrieges Maximilian I. die Pfandschaft – jedoch nicht als Römischer König, sondern als Erzherzog von Österreich. Auf diese Weise sollten die Rechte an den Regensburger Juden im Fall seines Todes nicht dem Reich zufallen, sondern bei den Habsburgern verbleiben.
Die Vertreibung von 1519
Entgegen der vielfältigen Privilegien und trotz des Faktums, dass die Regensburger Judengemeinde rechtlich gar nicht der Stadt unterstand, beschloss die Regensburger Stadtführung am 21. Februar 1519 in einer spontan herbeigeführten Ad-hoc-Entscheidung die sofortige Vertreibung aller Juden. Wenige Stunden später war das Judenviertel abgeriegelt und sämtliche in jüdischem Besitz vorhandene Pfänder beschlagnahmt. Die Regensburger Juden wurden bei Androhung schwerer Strafen dazu aufgefordert, die Stadt binnen weniger Tage zu verlassen. Zudem wurde beschlossen, umgehend mit dem Abbruch der Synagoge zu beginnen. Am Dienstag begann die Stadtführung schließlich damit, Außenstehende mittels einer Art frühneuzeitlichen Serienbriefes offiziell über die Ereignisse zu informieren.
In knappen und weitgehend identischen Worten wurden sowohl die Erben Herzog Georgs von Bayern-Landshut, denen die Judengemeinde noch Geld schuldete, über die Vertreibung in Kenntnis gesetzt, als auch die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X., deren Hoheitsgebiet an Regensburg grenzte. Weitere Adressaten des standardisierten Schreibens waren der Reichsvikar Pfalzgraf Ludwig V. sowie das Innsbrucker Regiment. Alle diese Briefe besagten übereinstimmend, dass es in der Stadt zu einem, so wörtlich, „gemurmel von gaistlichen und weltlichen, der Juden halb“ gekommen sei. Dem drohenden Aufstand habe man nur durch Vertreibung begegnen können, wodurch man nicht nur die Stadt und das Reich, sondern auch Leib und Leben der Juden selbst inklusive deren Güter beschützt habe. Die Formulierung hinsichtlich der Vertreibung war im Übrigen derart zweideutig gewählt, dass der Eindruck entstehen konnte, die Juden seien bereits gar nicht mehr in der Stadt. Tatsächlich begann die eigentliche Deportation zwei Tage nach Versendung der Briefe, einem Donnerstag, und dauerte, bei eisigen Temperaturen und Schneetreiben, bis zum Sonntag.
An eben jenem Donnerstag kam ein Vertreter des Innsbrucker Regiments, der Jurist Dr. Johann Zasius, nach Regensburg. Zu diesem Zeitpunkt also, zu dem die Innsbrucker Hofräte das Informationsschreiben der Stadt noch gar nicht erhalten haben konnten. Hintergrund für den Besuch des Zasius war auch nicht der Brief, sondern die seit dem Tod Maximilians I. stetig gewachsene Besorgnis der Regensburger Judengemeinde um ihr weiteres Schicksal, insbesondere um das Schicksal des Prozesses. Zasius erschien somit als ein Gesandter, der lediglich die Lage sondieren und die Gemüter beruhigen sollte. Was er vorfand, war eine Stadt in hellem Aufruhr, unmittelbar damit beschäftigt, die Juden zu vertreiben. Unverzüglich wandte er sich an den kaiserlichen Reichshauptmann, Thomas Fuchs von Schneeberg, der, bedingt durch die Regensburger Stadtgeschichte, die wichtigste Persönlichkeit vor Ort darstellte: Ende des 15. Jahrhunderts hatte sich Regensburg freiwillig für einige Jahre der bayerischen Herrschaft unterworfen. Als die Stadt erneut den Status einer Reichsstadt erlangte, wurde ihr ein kaiserlicher Reichshauptmann aufoktroyiert, der ursprünglich nur die laufenden Geschäfte beaufsichtigen sollte, im Laufe der Zeit aber eine immer größere politische Rolle spielte. Zasius eilte daher zunächst zu ihm und stellte ihn ob der Vertreibung zur Rede. Fuchs von Schneeberg übte sich in Unschuld und betonte, dass er nicht vor Ort gewesen sei, als die Sache zum Laufen kam. Zudem gab er zu verstehen, dass er nicht glaube, dass man das Ganze noch aufhalten könne. Daraufhin wandte sich Zasius an den zweitwichtigsten Mann der Stadt, den Kammerer, der ihn für den folgenden Tag auf das Rathaus bestellte, wo die Angelegenheit mit den führenden Gremien der Stadt besprochen werden sollte. Am nächsten Tag wiederholte Zasius auf dem Rathaus seine Forderung, die Vertreibung augenblicklich zu beenden, da sie den Interessen des Reichs und des Hauses Österreich zuwiderlaufe. Der Jurist versicherte, dass die Habsburger mit allen nur denkbaren Mitteln entschlossen wären, ihre Rechte und ihr Eigentum zu schützen. Es folgte eine hitzige Debatte, in deren Verlauf sich die Befürworter der Vertreibung durchsetzten.
Mindestens zwei Jüdinnen, Kindbetterinnen, wie die Quellen betonen, überleben die Zwangsdeportation nicht. Die Zahl derjenigen, die auf der Flucht oder als Folge derselben ums Leben kamen, ist unbekannt. Von Isaak ben Samuel ist überliefert, dass dessen Töchter Süssel und Hendel noch Monate später den Folgen der Strapazen zum Opfer fielen. Offenbar konnten nur wenige im nahegelegenen Stadtamhof, das damals nicht zu Regensburg gehörte, Unterschlupf finden. Die meisten mussten andernorts, bis in die welschen Lande hinein, Schutz und Aufnahme suchen. Eine Rückkehr schien zunehmend aussichtslos. Wenige Wochen nach der Vertreibung waren das Judenviertel, allen voran die Synagoge, abgerissen und der Friedhof mit seinen mehreren tausend Grabsteinen zerstört.
Noch ehe die Synagoge abgerissen wurde, hatte der für seine Darstellung der Alexanderschlacht berühmte Maler Albrecht Altdorfer die Gelegenheit genutzt, zwei Radierungen vom Innenraum der Synagoge sowie deren Vorhalle anzufertigen. Als Regensburger Ratsmitglied war Altdorfer über die Vertreibung der Juden genauestens informiert, wenn nicht sogar direkt an der Entscheidung beteiligt. Vertreibung und Zerstörung sind auf seinen Bildern allerdings nicht zu sehen. In der Darstellung der Synagogenvorhalle werden zwei Männer in jüdischem Gebetsschal gezeigt, die beide nichts von der Gewalt und Zerstörung vermitteln, die während der Vertreibung ablief. Allein die jeweils in die obere Bildmitte platzierten lateinischen Kommentare geben einige, diesbezügliche Informationen. In der Inschrift der Eingangshalle heißt es, dass die Synagogenvorhalle der Regensburger Juden am 21. Februar 1519 abgerissen worden sei. Zur Darstellung des Synagogeninneren lautet die Mitteilung, dass die Synagoge der Regensburger Juden im Jahr 1519 durch Gottes gerechtes Urteil gründlich zerstört worden sei. Das hierbei verwendete lateinische Wort „evertus“ ließe sich auch mit „ausfegen“ übersetzen. Ausgefegt wirkt das Synagogeninnere tatsächlich: Der Raum ist menschenleer.
Die weiteren Entwicklungen
Die Vertreibung der Regensburger Juden bedeutete einen klaren Verstoß gegen das noch laufende Verfahren in Innsbruck und damit gegen den Grundsatz, dass während der Dauer des Prozesses keine Neuerungen, wie es hieß, getätigt werden durften. Die Stadtführung musste somit davon ausgehen, dass das Innsbrucker Regiment sich mit der Vertreibung nicht ohne Weiteres abfinden würde. Tatsächlich zeigten die Innsbrucker keinerlei Bereitschaft, den Prozess nun einfach ins Leere laufen zu lassen – im Gegenteil.
Bereits eine Woche nach dem Vertreibungsbeschluss wandten sie sich an den Reichsvikar und forderten ihn auf, darauf hinzuwirken, dass die Regensburger Juden nicht weiter an ihrem Eigentum, insbesondere an ihren Häusern, geschädigt würden und in die Stadt zurückkehren dürften. Der Reichsvikar teilte der Stadt daraufhin mit, dass das Innsbrucker Regiment eine Beschwerde eingelegt habe. Er, der Reichsvikar, wolle sich im Falle einer Klage nach, so wörtlich, fürstlicher Gebühr verhalten. Mit dieser Absichtserklärung waren die Innsbrucker Hofräte alles andere als zufrieden. Sie übten offenbar weiteren Druck aus. Keine Woche später schrieb der Reichsvikar erneut an die Stadt und appellierte an diese, die Juden doch nicht zu vertreiben oder, falls diese schon vertrieben seien, sie wieder in die Stadt aufzunehmen. Rund einen Monat später wiederholte der Reichsvikar seinen Appell. Parallel dazu teilte er dem Innsbrucker Regiment mit, dass die gewählte milde Fassung seiner Worte gegenüber der Stadt mit seiner Friedfertigkeit zu erklären sei. Das Innsbrucker Regiment verlor nun endgültig die Geduld. Es scheint nun massiv auf den Reichsvikar eingewirkt zu haben, denn Ende Mai erließ Pfalzgraf Ludwig V. tatsächlich ein offizielles Mandat gegen die Stadt Regensburg, in dem er der Stadtführung befahl, die Judengemeinde wieder aufzunehmen, deren Schäden zu erstatten oder aber bei ihm persönlich zu einer Verhandlung zu erscheinen.
Vom Vertreibungsbeschluss der Regensburger Stadtführung, Ende Februar, bis zum Erlass des Mandats, Ende Mai, dauerte es somit ganze drei Monate, bis der Reichsvikar eine Kursänderung anordnete, wenn auch mit dem Hintertürchen einer Verhandlung. Zur letzteren erschienen im Übrigen keine Vertreter der Judengemeinde, die stattdessen dem in Innsbruck angesetzten Prozesstermin folgten, von dem sie sich ganz offenkundig mehr versprachen. Tatsächlich fällte das Innsbrucker Regiment Ende November 1519 ein Urteil, das die Stadt nicht nur zur Wiederaufnahme der Juden verpflichtete, sondern der vertriebenen Judengemeinde auch umfangreichen Schadensersatz zusprach. Statt dem Urteil nachzukommen, ignorierte die Stadt allerdings die Entscheidung und nahm sogar die daraufhin verhängten Wirtschaftssanktionen in Kauf. Man saß die Sache gewissermaßen aus.
1521 verzieh der neue Kaiser, Karl V., der Reichsstadt ihr gewalttätiges und widerrechtliches Vorgehen und untersagte dauerhaft eine Rückkehr der Juden in ihre Heimat. Als Gegenleistung musste sich die Stadt dazu verpflichten, die von der Judengemeinde gezahlten jährlichen Steuern zu übernehmen. Das Ende einer der ältesten und bedeutendsten Judengemeinden im mittelalterlichen deutschen Reich war damit besiegelt.
Die Wallfahrt zur Kapelle zur Schönen Maria
In den Chroniken blieb nicht so sehr der eigentliche Ablauf der Vertreibung, sondern vor allem die Wallfahrt zur Kapelle zur Schönen Maria in Erinnerung. Inmitten der Trümmer des jüdischen Viertels war eine Marienkapelle errichtet worden, zu der binnen kürzester Zeit ganze Scharen von Wallfahrern pilgerten. Auslöser hierfür bildete ein angebliches Wunder, demzufolge ein Steinmetz beim Abbruch der Synagoge zunächst zu Tode gestürzt war, ehe er tags darauf vollständig genesen aufs Neuerliche zur Tat schreiten konnte. Das Wunder der plötzlichen Genesung des Steinmetzen sowie dessen Schilderung, er habe nach seinem Sturz die Gottesmutter Maria gesehen, verbreitete sich in Windeseile und weit über die Grenzen Regensburgs hinaus. Tausende Pilger strömten in die Stadt und spülten einen warmen Geldregen herbei. Die Freude an der einträglichen Wallfahrt dauerte jedoch nur kurz. Nach ein paar Jahren war das Interesse der Wallfahrer versiegt. Stattdessen erreichten die neuen Lehren Martin Luthers die Stadt und wenig später wurde die Kapelle zur Schönen Maria in die erste protestantische Kirche Regensburgs umgewandelt, die heutige evangelisch-lutherische Neupfarrkirche.
Die vertriebenen Juden freilich hatten von diesen konfessionellen Umbrüchen nichts. Erst Jahrhunderte später gab es in Regensburg wieder eine jüdische Gemeinde.