I.
„Aufsteigen zur Machthöhe“ hieß lange Zeit die Rubrik in der „Bibliographie zur Schweizergeschichte“, worin die Publikationen zum Zeitraum 1400-1516 aufgeführt wurden. In aktuellen Publikationen ist nur noch von einer „selbstbewussten Eidgenossenschaft“ die Rede. Hinter dieser Zurückhaltung verbirgt sich ein tiefgreifender Wandel der Geschichtsschreibung, die sich von der „Geistigen Landesverteidigung“ während des Zweiten Weltkriegs und der damit verbundenen nationalen Verherrlichung verabschiedete. Geblieben ist aber das Bedürfnis, die Entwicklung des eidgenössischen Bündnisgeflechts zu erklären, denn einige von dessen Eigentümlichkeiten sind bis heute in der Schweiz fassbar.
Das Jahr 1291 wird heute von ernstzunehmenden HistorikerInnen nicht mehr als „Geburtsstunde der Schweiz“ gefeiert; dafür rücken Prozesse, die im 14. und 15. Jahrhundert die 13 Orte zu einem Gemeinwesen zusammenwachsen ließen, ins Zentrum der Forschung. Die Schlacht bei Sempach (1386), die Herzog Leopold III. und seinen Rittern das Leben kostete, lenkte zum ersten Mal die Aufmerksamkeit auf die gewalttätige Selbsthilfe, mit der die Orte ihre Interessen durchsetzten. 1415 entrissen die eidgenössischen Orte dem Hause Habsburg den Aargau, und 1460 wiederholte sich das gleiche Schauspiel im Thurgau. Diese Gebiete blieben in eidgenössischem Besitz und wurden zu gemeinsam verwalteten „Gemeinen Herrschaften“. Diese garantierten den beteiligten Orten eine jährliche regelmäßige Einnahme und führten zu einer Institutionalisierung der gemeineidgenössischen Treffen („Tagsatzungen“). Um 1500 trafen sich die Boten der Orte ungefähr alle 14 Tage, und es herrschte dank kleinen Distanzen ein ständiger Informationsaustausch.
Gleichzeitig durchlitt die Eidgenossenschaft schwerwiegende innere Krisen. Im Toggenburger Erbschaftskrieg (1436-1450), auch Alter Zürichkrieg genannt, stritten sich Zürich und die Innerschweizer Orte um das Erbe des Grafen von Toggenburg. Zürich suchte dabei sogar Hilfe bei den Habsburgern und schloss ein Bündnis mit Friedrich III. Zürich verlor aber den Krieg, und fortan war es den einzelnen Orten kaum mehr möglich, bindende Bündnisse außerhalb des eidgenössischen Bündnisgeflechts einzugehen.
Das spektakulärste Ereignis des 15. Jahrhunderts waren aber zweifellos die Burgunderkriege (1474-1477). In ihrem Vorfeld kam es zu einer teilweisen Aussöhnung mit dem österreichischen Gegner, denn die acht Orte schlossen Frieden mit Herzog Sigmund von Österreich; diese „Ewige Richtung“ wurde allerdings von Kaiser Friedrich III., dem Oberhaupt des Hauses, nicht bestätigt. Zugleich verbündeten sich die oberrheinischen Städte mit den Eidgenossen. Diese Tripelallianz konnte in drei Schlachten, die 1476/1477 im westlichen Grenzgebiet der eidgenössischen Orte und ihrer Verbündeten (Grandson, Murten, Nancy) stattfanden, den mächtigsten Fürsten Westeuropas besiegen. Das burgundische Mittelreich fiel nun weg, und die Jahrhunderte dauernde Rivalität zwischen Habsburg und Frankreich nahm ihren Anfang.
II.
Aufgrund ihrer Schlachtensiege wurden die Eidgenossen nun zu gesuchten Söldnern, und viele auswärtige Mächte wollten einen Zugriff auf das eidgenössische Reservoir von Reisläufern. Nun begannen Marktmechanismen zu spielen. Insbesondere die französischen Könige erkauften sich von den eidgenössischen Obrigkeiten einen bevorzugten Marktzugang, indem sie Schmiergelder („Pensionen“) zahlten. Die ortsansässigen eidgenössischen Vermittler lieferten im Gegenzug junge Männer, insbesondere aus den Alpentälern, an den französischen König. Dabei machten die eidgenössischen Eliten fette Gewinne, denn der Sold war natürlich geringer als der Preis, den der französische König zahlte.
Das Reislaufen führte, wie das heute noch bei Kriegen feststellbar ist, zu einer Verrohung der Gesellschaft. Diebold Schilling hält lapidar fest, dass zwölfjährige Knaben, die burgundische Gegner erstochen hatten, eine Bedrohung für die Zivilgesellschaft darstellten. Immer häufiger rotteten sich die Söldner zusammen, wenn sie keinen Auftrag hatten, und führten ihr Handwerk im wörtlichen Sinne auf eigene Faust weiter. Auf der Zuger Fasnacht 1477 vereinbarten innerschweizerische Krieger, nach Genf zu ziehen und Geld einzutreiben, das ihnen die Rhonestadt schuldete. Die wilden Gesellen gründeten die „Gesellschaft vom Törichten Leben“ und gaben sich ein Banner, das einen Kolben und einen wilden Eber zeigte. Der Kolben bedeutete, dass es nicht nur um einen Fasnachtsscherz jugendlicher Schläger ging. Die Reisläufer wollten gegen die ungerechte Beuteverteilung nach den Burgunderkriegen protestieren und die reich gewordenen städtischen Obrigkeiten unter Druck setzen.
Der politische Protest im Zeichen des Kolbens stieß in den Länderorten auf große Zustimmung, denn in kurzer Zeit umfasste die „Gesellschaft vom Törichten Leben“ 1.800 kriegserfahrene Männer aus Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Die bedrohten Städte verriegelten in Panik ihre Tore; durch Geldzahlungen und großzügige Weinspenden konnten die Krieger zum Umkehren bewegt werden.
Nach überstandener Gefahr ging Genf das erste Burgrecht mit Bern und Freiburg im Üechtland ein, um sich gegen weitere Freischarenzüge abzusichern. Aber auch die eidgenössischen Städte Zürich, Bern, Luzern, Solothurn und Freiburg im Üechtland schlossen sich enger zusammen und besiegelten ein unbefristetes Burgrecht. Das bedeutete, dass jeder Bürger der fünf unterzeichnenden Städte gleichzeitig auch als Bürger der vier übrigen galt und entsprechenden Schutz genoss. Die Erfahrungen mit dem unkontrollierbaren Kriegszug der „Gesellschaft vom Törichten Leben“ standen hinter diesen weit gefassten Schutzbestimmungen für die städtischen Bürger. Die Städteorte wollten gefährliche Zusammenrottungen in Zukunft vereiteln und ihren Obrigkeiten die alleinige Anwendung von Gewalt sichern. Dagegen war die Bevölkerung in den Länderorten eher geneigt, eine derartige Selbsthilfe nach Art der Fehde weiterhin zu dulden. Gegen das Burgrecht der Städte protestierten die Länderorte scharf, die eine Übermacht der Städte innerhalb der Eidgenossenschaft fürchteten. Die Lage spitzte sich zu, und es kam beinahe zu einem Krieg zwischen Städten und Ländern.
Im letzten Moment konnte 1481 in Stans eine Lösung gefunden werden, das Stanser Verkommnis oder der Stanser Vertrag.
- Gewaltsame Überfälle auf Miteidgenossen sind verboten. Wer dennoch angegriffen wird, kann mit dem Schutz der übrigen Orte rechnen.
- Versammlungen oder Zusammenrottungen ohne Erlaubnis der Obrigkeit sind verboten.
- Kein Ort darf die Untertanen eines anderen Ortes aufwiegeln.
- In Zukunft sollen die Bünde alle fünf Jahre neu beschworen werden. Die wichtigsten Bündnisbriefe werden dabei jedes Mal verlesen.
- Die Aufteilung der Kriegsbeute und die Verwaltung eroberter Gebiete werden neu geregelt.
- Der Burgrechtsvertrag der Städte wird aufgelöst. Solothurn und Freiburg im Üechtland (Fribourg) werden in das eidgenössische Bündnisgeflecht aufgenommen.
Das Stanser Verkommnis war der letzte bindende Vertrag für alle Orte, und es bestand bis 1798. Letztlich bedeutete es eine Stärkung der Obrigkeiten und eine wachsende Kontrolle der Untertanen.
III.
Die Jahre von 1481 bis 1495 verliefen relativ ruhig. Erst der Wormser Reichstag von 1495 ließ die Emotionen wieder hochkommen. Kaiserliche Berater, Geistliche und Humanisten forderten im Verlauf des 15. Jahrhunderts immer häufiger eine tiefgreifende Reform des Reichs, denn das jeweilige Reichsoberhaupt war nicht mehr in der Lage, seine Untertanen vor den ständigen Fehden zu schützen und das Vordringen der Osmanen seit dem Fall Konstantinopels (1453) zu verhindern. Deshalb beschlossen der habsburgische König Maximilian I. und die Fürsten 1495 auf dem Wormser Reichstag eine Neuorganisation des Reichs. Die privaten Fehden waren fortan verboten; wer den Landfrieden brach, sollte empfindlich bestraft werden. Die Rechtsprechung wurde einem Reichskammergericht übergeben. Schließlich sollte eine allgemeine Reichssteuer erhoben werden, um einen Kreuzzug gegen die Türken zu finanzieren.
Gegen diese Neuerungen machten sich in der Eidgenossenschaft unverzüglich Widerstände bemerkbar. Die Kritik richtete sich keineswegs gegen das Reich an sich; kritisiert wurde der wachsende Herrschaftsanspruch unter einem habsburgischen König. Während Basel, das noch nicht zur Eidgenossenschaft gehörte, die geforderte Steuer bezahlte, weigerten sich die eidgenössischen Städte. Den Mahnungen des Reichskammergerichts wurde keine Folge geleistet.
Angesichts dieser Spannungen steigerten sich lokale bewaffnete Auseinandersetzungen entlang des Rheins von Graubünden über den Bodensee bis nach Basel 1499 zum Schwabenkrieg, der in Deutschland den Namen „Schweizerkrieg“ trägt.
Maximilian I. griff selber in den Konflikt ein und bezeichnete die Eidgenossen in einem Manifest geradezu als „boese, grobe und schnoede gepursluet“. Er unterstützte den Schwäbischen Bund, der seit 1488 von den Habsburgern als Gegenpol zur Eidgenossenschaft gefördert worden war, und hoffte damit, die Eidgenossen in die Schranken weisen zu können. Dennoch mussten die Schwaben mehrere Niederlagen einstecken, sodass es 1499 nach einem kurzen und heftigen Krieg zu einem Friedensschluss kam, der die Eidgenossen von den Wormser Beschlüssen befreite. Basel und Schaffhausen, die unter den Auseinandersetzungen besonders gelitten hatten, traten 1501 der Eidgenossenschaft bei; 1513 kam Appenzell als dreizehnter und letzter Ort hinzu.
Der Schwabenkrieg brachte nicht die Loslösung der Eidgenossenschaft vom Reich; diese erfolgte erst nach 1648. Vielmehr beharrten die Eidgenossen auf älteren Vorstellungen, wonach das Reich in erster Linie die Christenheit beschützen sollte. Noch im 16. Jahrhundert waren deswegen die einzelnen Orte bereit, mit Truppen und Geld die kaiserlichen Kriegszüge gegen die Türken zu unterstützen. Ein Reich als Leistungsgemeinschaft, mit Rechten und Pflichten samt Institutionen, lehnten sie dagegen ab.
Dass die Eidgenossenschaft auch nach 1499 zum Reich gehörte, zeigen Bilder aus der ersten, 1507 gedruckten und noch heute in einigen Exemplaren erhaltenen Schweizergeschichte von Petermann Etterlin. Auf das Titelblatt folgt ein Holzschnitt, der das Reichsoberhaupt auf dem Thron zeigt, umgeben von den sieben Kurfürsten; ihm widmet Etterlin, der im Vordergrund ein Buch darbietet, sein Werk. Der zweite Holzschnitt zeigt den Reichsadler, umgeben von den Wappen der 13 regierenden Orte der Eidgenossenschaft samt den Zeichen der zugewandten Orte St. Gallen, Chur und Wallis.
IV.
Während die Rheingrenze in den folgenden Jahren zur Ruhe kam, machten sich die Expansionsgelüste der Innerschweizer Orte bemerkbar, die wirtschaftliche Kontakte sowohl zum schweizerischen Mittelland als auch zu den oberitalienischen Metropolen pflegten. Wer heute durch Uri fährt, dem fallen auch heute noch das südländische Aussehen der Einwohnerinnen und Einwohner auf. Bei den Versuchen, ihren Machtbereich über den Alpenkamm in die südlichen Täler auszudehnen, gerieten die Inneren Orte regelmäßig mit den Herzögen von Mailand in Konflikt.
Seit 1494 veränderten sich aber die Kräfteverhältnisse in Italien grundlegend, denn die französischen Könige beanspruchten aufgrund ihrer Verwandtschaft mit den italienischen Herrscherhäusern große Gebiete der Apenninhalbinsel. 1494 geriet Neapel für kurze Zeit unter die Herrschaft der Franzosen, und 1500 gelang es ihnen, sich des Herzogtums Mailand zu bemächtigen. Die Ausweitung des französischen Machtbereichs forderte den Widerstand der übrigen westeuropäischen Mächte heraus. Mit verschiedenen, häufig wechselnden Allianzen versuchten der Papst, Maximilian I. als Oberhaupt des Reichs, Venedig, aber auch Spanien und England, das gestörte politische Gleichgewicht in Italien zu ihren Gunsten wiederherzustellen.
Diese Vorgänge betrafen die Eidgenossenschaft unmittelbar und setzten sie einer Zerreißprobe aus. Die Innerschweizer Orte, die weiterhin eine Ausdehnung ihrer Macht nach Süden beabsichtigten, stießen bei ihren ennetbirgischen Zügen nun mit dem französischen König zusammen, welcher gleichzeitig mit anderen Orten verbündet war und viele eidgenössische Reisläufer beschäftigte. Gleichzeitig versuchten auch Maximilian I. und der Papst, Söldner für den Kampf gegen Frankreich anzuwerben. Alle diese Mächte bemühten sich mit den erwähnten Pensionen und hohen Bestechungsgeldern um die Gunst der eidgenössischen Obrigkeiten, sodass die Tagsatzung nicht in der Lage war, die auswärtige Politik der Orte aufeinander abzustimmen. Bis 1509 unterstützten die Eidgenossen mehrheitlich die Italienpolitik des französischen Königs, wechselten aber dann auf die Seite des Papstes, der Frankreich aus Italien vertreiben wollte. Die anfänglichen Kriegserfolge führten so weit, dass die Orte sogar die Herrschaft über das Herzogtum Mailand fordern konnten. Selbstüberschätzung und Uneinigkeit ließen die eidgenössische Italienpolitik aber scheitern. In der Schlacht von Marignano, an der bezeichnenderweise keine Berner, Freiburger und Solothurner teilnahmen, unterlagen 1515 die eidgenössischen Reisläufer. Bis zu 7.000 Reisläufer verloren ihr Leben. Sie waren an den Kampf Mann gegen Mann gewöhnt. Das französische Heer verfügte aber über eine neue, leistungsfähige Artillerie und zerschoss die angreifenden Gewalthaufen.
Die Mailänder Feldzüge zeigten, dass eine einheitliche Außenpolitik oder gar eine Großmachtpolitik der Eidgenossenschaft aufgrund der starken inneren Differenzen von vornherein zum Scheitern verurteilt waren. Die Feldzüge nach Oberitalien beeinflussten allerdings die zukünftige Gestalt der Schweiz, denn die Eidgenossen konnten trotz ihrer Niederlage große Gebiete des heutigen Kantons Tessin behalten und in der Folge als gemeine Herrschaft verwalten. Die dreizehnörtige Eidgenossenschaft hatte nun – abgesehen vom Waadtland, das die Berner erst 1536 eroberten – ihre größte Ausdehnung erreicht; bis 1798 änderte sich an ihrem territorialen Umfang nur wenig.
V.
Die bisherigen Ausführungen konzentrierten sich auf die Ereignisgeschichte, und leider vor allem auf Kriegszüge. Schlachten und Siege sind aber eng mit einer eidgenössischen Mentalität verbunden, die sich im Verlauf des 15. Jahrhunderts ausbildete und sich um 1500 verfestigte. Wer Chroniken und Lieder aus dem 15. Jahrhundert liest, ist überrascht, wie häufig Schlachten und Heldentaten erwähnt werden. Gewalttätig ausgetragene Konflikte kamen im Spätmittelalter aber überall vor und beschränkten sich nicht auf die Eidgenossenschaft. Warum nehmen sie gerade in der hiesigen Geschichtsschreibung einen derart wichtigen Platz ein?
Die Eidgenossenschaft entsprach im 15. Jahrhundert immer weniger den üblichen Herrschaftsformen nach Art der umliegenden Fürstentümer. Zugleich aber betrieben die acht Orte eine gewalttätige Selbsthilfe und unbekümmerte Eroberungspolitik, wofür sie auswärts viel Kritik ernteten. Angesichts dieses Widerspruchs von Erfolg und gleichzeitiger Ablehnung empfanden die Eidgenossen das Bedürfnis, ihr Verhalten zu rechtfertigen und ihr Bündnissystem zu legitimieren. Dabei griffen sie auf eine Vorstellung zurück, die den Zeitgenossen vertraut war: Das auserwählte Volk Gottes aus der Bibel. Jede gewonnene Schlacht bedeutete, dass Gott „sein“ eidgenössisches Volk schützte. Das ständige Aufzählen von blutigen Siegen verfolgte deshalb den Zweck, sich an Gottes Hilfe zu erinnern und sich ihrer gleichzeitig zu versichern.
Diese religiöse und zugleich kriegerische eidgenössische Geschichte war auch der breiten Bevölkerung vertraut. Die einzelnen Orte begingen alljährlich einen Gedenktag, die Schlachtjahrzeit, an der für die Gefallenen einer Schlacht gebetet wurde; im 16. Jahrhundert kamen Schlachtjahrzeiten für die gesamte Eidgenossenschaft auf.
Am Ende des 15. Jahrhunderts entstand auch das „Große Gebet“, eine religiöse Feier, in der durch stundenlanges Beten der Schutz Gottes für den einzelnen Ort und im 16. Jahrhundert für die gesamte Eidgenossenschaft angerufen wurde. Die Eidgenossen entwickelten dabei sogar eine eigene Bethaltung mit ausgebreiteten, „zertanen“ Armen, die sie als besonders fromme Menschen ausweisen und von anderen Gläubigen unterscheiden sollte. Um derart zu beten, holten sie sogar die Erlaubnis des Papstes ein. Die Wichtigkeit dieses Betens zeigte sich darin, dass Basel nach seinem Beitritt 1501 zur Eidgenossenschaft ebenfalls eine päpstliche Erlaubnis für dieses Beten einholen ließ.
Eine andere Rechtfertigung der kriegerischen Politik boten die Reime, Lieder und Sprüche, die in großer Zahl aus dem Gebiet der spätmittelalterlichen Eidgenossenschaft überliefert sind. In ihnen wurden die Eidgenossen, die eigentlich zum dritten Stand gehörten, geradezu als „adlige Bauern“ geschildert, als „frumme edle puren“. Sie traten an die Stelle der Adligen, die ihrer Aufgabe des Schützens und Kriegführens nicht mehr gewachsen waren; die Lehre von den drei Ständen wurde somit eingesetzt, um die eigene Überlegenheit zu begründen.
V.
Neben diesen religiös und ständisch geprägten Versuchen, die Existenz der Eidgenossenschaft zu legitimieren, tauchten im Verlauf des 15. Jahrhunderts auch einprägsame Geschichten auf, die den gleichen Zweck verfolgten. Schauplatz dieser Erzählungen war die Innerschweiz um 1300. So schrieb der Berner Konrad Justinger um 1420, dass Uri, Schwyz und Unterwalden sich gegen die habsburgischen Vögte zusammengetan hätten, da letztere tyrannisch regierten und den Frauen nachstellten. Der Eidgenossenfeind Felix Hemmerlin berichtete um 1450, ein österreichischer Amtmann habe sich an einer Schwyzerin vergangen. Darauf sei er getötet worden, die Unterwaldner hätten seine Burg zerstört und einen Bund geschlossen. Das „Weisse Buch“ von Sarnen, etwa 1474 vom Obwaldner Hans Schriber verfasst, nannte dieselben Untaten der Vögte und den Plan der Untertanen, gemeinsam gegen die missliebige Herrschaft vorzugehen. Schriber fügte die Geschichte vom Schützen Tell bei, der den Hut nicht grüßte, den Apfelschuss wagen musste, gefangengenommen wurde, sich befreien konnte und den finsteren Gessler erschoss. Danach seien die Burgen der Vögte zerstört worden.
Die Schlacht von Sempach im Jahre 1386 wurde nachträglich durch die Beifügung einer Heldentat erhebender gestaltet. Die Eidgenossen sollen zuerst an den langen Spießen der österreichischen Ritter gescheitert sein, bis einer ein Bündel der gegnerischen Waffen packte und sterbend eine Bresche riss. Erstmals wurde vermutlich diese Tat in einer Chronik aus dem Jahr 1476 erwähnt, von der wir aber nur eine spätere Kopie besitzen. Der Name „Winkelried“ taucht aber erst 1533 in der Abschrift eines Liedes auf.
Archäologische Forschungen der letzten Jahre ergaben unzweifelhaft, dass um 1300 keine Burgen in der Innerschweiz zerstört wurden. Kein zeitgenössischer Text erwähnt einen Wilhelm Tell, und die österreichischen Ritter benutzten 1386 sicher keine Langspieße, in die sich Winkelried werfen konnte. Schließlich mutet es wie eine Ironie der Geschichte an, dass Ägidius Tschudi (1505-1572), dessen Chronik den Stoff für Friedrich Schillers „Wilhelm Tell“ lieferte, die sagenhafte Tellgestalt wenig schätzte und sogar eine kleine Karikatur in sein Manuskript einfügte.
Dennoch versuchten einzelne Geschichtsforscher immer wieder, die Echtheit der Erzählungen nachzuweisen, um ein möglichst frühes Geburtsjahr der Eidgenossenschaft zu finden und sie als Ergebnis eines gerechtfertigten Freiheitskampfes darzustellen. Vor allem zu Beginn des 19. Jahrhunderts bestand ein starker Wunsch nach nationalen Vorbildern. Die wissenschaftliche, kritische Geschichtsschreibung nach 1850 ließ eine derart naive Erfindung der eigenen Tradition nicht mehr zu. Bereits damals wurden nämlich die Chroniken und Lieder von einzelnen Forschern als bloße Fabeleien abgetan; der Zürcher Historiker Wilhelm Oechsli (1851-1919) sprach unverblümt von einem „Gebilde der Phantasie“.
Von sexuellen Übergriffen adliger Amtsleute wie der anschließenden Zerstörung von Burgen wurde nämlich auch außerhalb der Eidgenossenschaft erzählt. Das gilt auch für die Sage vom famosen Schützen Tell. Der dänische Geistliche Saxo Grammaticus berichtete bereits um 1200 vom Schützen Toko, der sich seiner Schießkünste rühmte und vom bösen König Harald Blauzahn gezwungen wurde, einen Apfel vom Kopf seines Sohnes zu schießen; selbst das Motiv des zusätzlichen Pfeils, der beim Misslingen des Schusses für den König bestimmt gewesen wäre, findet sich beim dänischen Verfasser. Eine Selbstaufopferung für das Gemeinwohl nach der Art Winkelrieds wird seit der Antike gerne beschrieben und war im Mittelalter auch in der Eidgenossenschaft bekannt; so berichtete bereits der Franziskaner Johannes von Winterthur (um 1302-1348), dass ein Einzelkämpfer durch sein Opfer eine Schlacht gewinnen half.
Allerdings sind alle diese Erzählungen ausgesprochen dramatisch sowie einprägsam, und sie weisen bis heute einen hohen Unterhaltungswert auf; erinnert sei nur an Tells Zwillingsbruder, den edlen Räuber und Schützen Robin Hood. Auch wenn sich keine Beweise für die Existenz von Gessler, Tell und Winkelried finden lassen, so zeigen die Geschichten doch ein Bedürfnis, das Vorhandensein der Eidgenossenschaft überzeugend zu begründen und durch Traditionsbildung den Zusammenhalt der Bündnispartner angesichts häufiger Krisen zu stärken. Dieser Wunsch kam erst im 15. Jahrhundert auf; dies ist auch der Zeitraum, in dem sich langsam eine gemeinsame eidgenössische Geschichte entwickelte und die eidgenössischen Helden geboren wurden.
VI.
Neben diesen mentalen Versatzstücken, die eine Art Way of life der Eidgenossen prägen, gibt es auch sichtbare Zeichen für ein eidgenössisches Selbstverständnis. So zeichnet der Berner Arzt Konrad Türst 1495/96 eine Schweizerkarte mit Angabe der geographischen Breitengrade. Die Eidgenossenschaft wird also zu einem geographisch verorteten „Land“.
Bislang war immer von der „Eidgenossenschaft“ und nicht von der „Schweiz“ die Rede, und dies aus gutem Grund. Bis zum Schwaben-/Schweizerkrieg von 1499 war die Bezeichnung „Schweizer“ bei den Eidgenossen verpönt. Sie diente nämlich den Gegnern seit der Mitte des 14. Jahrhunderts als abwertender Sammelname. Zudem sträubten sich die restlichen sieben Orte dagegen, den Schwyzern einen Vorrang bei der Namengebung einzuräumen. Schließlich verbreitete der eidgenossenfeindliche Zürcher Chorherr Felix Hemmerlin in der Mitte des 15. Jahrhunderts auch die Mär, die Schwyzer seien nichts anderes als kriegsgefangene Sachsen, die zur Strafe von Karl dem Großen in die Alpen umgesiedelt worden wären; hier sollten sie nun so richtig „schwitzen“, woher auch ihr Name stamme.
Um 1500 änderten aber die Eidgenossen ihre Einstellung. Sie übernahmen die Bezeichnung „Schweizer“ von ihren Gegnern und versuchten, den neuen Namen mit einer positiven Bedeutung zu füllen. Zugleich hatten sie wohl das Bedürfnis, an die Stelle farbloser verwaltungstechnischer Begriffe wie „Bund“ oder „Eidgenossenschaft“ einen individuellen Namen zu setzen. Seitens der Humanisten wurde überdies die Bezeichnung „Helvetier“ in wachsendem Masse herangezogen; damit fanden die „Schweizer“ sogar einen Anschluss an die antike Geschichte.
Zu dieser Schweiz gehörte auch ein äußeres Hoheitszeichen. Während des 15. Jahrhunderts besaß jeder eidgenössische Ort immer noch ein eigenes Feldzeichen, manchmal mit einem Wappentier wie dem Urner Stier oder dem Berner Bär. Daneben benützten die Freischaren, die inoffiziellen Kriegsbanden, manchmal ein Fähnlein mit einem Kreuz, oder sie trugen kreuzweis aufgenähte weiße Bändel, um sich zu erkennen. Weiße Kreuze waren dann während der Burgunderkriege das Zeichen aller gegen Karl den Kühnen verbündeten Parteien, auch der oberrheinischen und österreichischen Truppen; es handelte sich also nicht um ein Emblem, das allein den Eidgenossen vorbehalten war. Da die Siege über Karl den Kühnen aber auf eidgenössischem Gebiet erfochten wurden, entwickelte sich das weiße Kreuz zum Zeichen für die gesamte Eidgenossenschaft. Hinzu kam, dass das Kreuz an die Passion Christi erinnerte, die im religiösen Denken der Eidgenossen eine wichtige Rolle spielte. Ein Bild von eidgenössischen Truppen, die alle mit weißen Kreuzen gekennzeichnet sind, begegnet allerdings erst in einer Luzerner Chronik aus dem beginnenden 16. Jahrhundert.
Gibt es weitere gemeinsame Vorstellungen und ein Zusammengehörigkeitsgefühl? Bis weit in die Frühe Neuzeit besitzen wir keine Quellen, aus denen wir die Ansichten der gesamten Bevölkerung kennenlernen können. Hinweise bieten aber regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen, an denen der breiten Bevölkerung die Zugehörigkeit zur Eidgenossenschaft vermittelt wurde. An erster Stelle sind hier die bereits erwähnten religiösen Bräuche zu nennen: Die Schlachtjahrzeiten und später das „Große Gebet“. Während einer Messe wurde nicht nur für das Wohlergehen der Kirche, des Papstes und des Kaisers gebetet, sondern gleichzeitig auch für die „lobliche gemeine eidtgnosschafft“. Hinzu kam die regelmäßige Beschwörung der Bünde. So nahmen 1471 in Zürich, dessen Bevölkerung auf 4.700 Personen geschätzt wird, rund 300 Personen von auswärts an der eidlichen Erneuerung der Bünde teil. Daran schlossen sich weinselige Festlichkeiten an. Die eidliche Erneuerung der Bünde wurde sehr ernst genommen. 1482 verlangten die Berner von ihren ländlichen Untertanen, dass von jedem Haushalt ein sauber gekleideter Mann am Sonntag im städtischen Münster anwesend sein soll, um „die pund ze ernuwern mit den Eydtgnon“.
Aus bernischem Hoheitsgebiet stammt schließlich eine Quelle, die ansatzweise die Meinung größerer Bevölkerungsgruppen erkennen lässt. Um 1500 ließ die Stadt „Ämteranfragen“ durchführen, um die Meinung der Untertanen zu einzelnen politischen Geschäften (Bündnisse, Steuern, Währungsfragen) kennenzulernen. Die bernische Obrigkeit organisierte die Befragungen in Krisenzeiten, um unpopuläre oder wichtige Maßnahmen im Voraus anzukündigen und später durchzuführen. Offensichtlich fürchtete sie sich vor dem Widerstand in den Landgebieten; die Ämteranfragen erwiesen sich als geeignetes Mittel, um die Landschaft in die politische Verantwortung einzubinden.
Natürlich handelte es sich dabei nicht um eine repräsentative Meinungsumfrage im heutigen Sinn. Nur in Ausnahmefällen konnten sich alle Männer über vierzehn Jahre äußern; Frauen war jede Beteiligung verwehrt. Die Organisation der Anfragen ließ auch kaum abweichende Meinungen zu: Der Bote der Stadt verlas den Vorschlag der Regierung und befragte zuerst die anwesende „Ehrbarkeit“, das heißt die angesehenen und mächtigen Vorsteher der jeweiligen Gemeinden. Deren Aussagen beeinflussten zweifellos die Meinungsbildung der folgenden Redner. Anschließend erfolgte eine Abstimmung, ob der Antrag anzunehmen oder abzulehnen sei. Die Entscheidung wurde dem städtischen Rat schriftlich mitgeteilt. Von 1496-1521 haben sich etwa 250 unterschiedlich lange Briefe zu 14 verschiedenen Anfragen erhalten.
Bei den Antworten der Ämter fällt auf, dass häufig die reichen Empfänger von Pensionen kritisiert wurden. Die ländliche Bevölkerung verlangte in erster Linie Frieden, was allerdings im Widerspruch zur gleichzeitig beobachtbaren Begeisterung für das Reislaufen stand. Was nun die Frage nach einem Zusammengehörigkeitsgefühl der Eidgenossen betrifft, so wünschten die Ämter häufig, sich „nit zu scheiden von unseren trüwen lieben eidgnossen“. Die Konolfinger verwiesen um 1514 sogar auf die gegenseitige Treue „unser altvordren“: Sie besaßen offensichtlich die Vorstellung einer gemeinsamen eidgenössischen Geschichte, wie sie sich im Spätmittelalter herausgebildet hatte.