I.
Wenn in diesem Jahr in Deutschland das Reformationsjubiläum gefeiert wird, dann steht trotz aller Kautelen eben doch ein Mann im Mittelpunkt dieser Feiern: Martin Luther. Man mag ihn mögen oder nicht, und es ist nicht einfach, ihn zu mögen, aber seine zentrale Rolle für die Reformation im Reich, aber auch darüber hinaus kann man ihm schwer abstreiten. Auch die englische Reformation verbindet sich mit dem Namen einer einzelnen Person, aber eben nicht mit dem Namen eines Mönches und Theologen, sondern eines Renaissancefürsten der robusteren Sorte, Heinrichs VIII. Blickt man auf die Anfänge der Reformation, dann sieht man kein heroisches Aufbegehren eines Einzelnen gegen die ganze Welt, kein heldenhaftes „Hier stehe ich und kann nicht anders“, sondern eher, jedenfalls auf den ersten Blick, ein bloßes politisches Manöver, bei dem es nicht um das Seelenheil des Menschen ging, sondern nur um politische Macht und die Launen eines egozentrischen Monarchen, der in seiner Unberechenbarkeit manchen Politikern der Gegenwart jenseits des Atlantiks ähnelte.
Ein solches Urteil verkennt freilich, dass das königliche Kirchenregiment tatsächlich im Mittelpunkt der englischen Reformation stand, sehr viel stärker als das landesherrliche Kirchenregiment im Mittelpunkt der deutschen, das hier ja eher eine Notlösung war. Das Kirchenregiment des Königs, wie es Heinrich VIII. durchgesetzt hatte, ging sehr viel weiter als sein Pendant auf fürstlicher Ebene in deutschen Territorien, zumal es der Tendenz nach dem Monarchen auch das Recht einräumte, theologische Fragen zu entscheiden, wenn auch gegebenenfalls unter Mitwirkung des Parlaments.
Aber auch in anderer Hinsicht sind die Unterschiede auffällig, denn die Church of England, die sich in den 1530er Jahren von Rom löste, besaß theologisch gesehen einen ausgeprägten Kompromisscharakter. Handelte es sich bei dieser Kirche in den 1540er Jahren wirklich um eine protestantische Kirche, oder war die englische Reformation eigentlich nur eine Art Schisma, nur dass es hier eben keinen Gegenpapst gab, sondern der König gewissermaßen die Rolle des Papstes für sein Reich übernommen hatte? Zwar wurden manche theologische Zweideutigkeiten zwischen 1547 und 1553 unter Eduard VI. und erneut nach 1558 unter Elisabeth I. beseitigt und die 39 Articles, die Bekenntnisschrift der englischen Kirche bis heute, sind ein eindeutig protestantisches Glaubensbekenntnis. In der Glaubenspraxis im alltäglichen Leben der Kirche, in der Kirchenverfassung und in der Liturgie blieb der Konfessionalisierungsprozess in England aber lange, vielleicht auch auf Dauer unvollendet, das heißt trotz entsprechender Bekenntnisschriften blieb der konfessionelle Charakter der Church of England ambivalent. Für die einen war sie eindeutig eine Kirche der Reformation, wenn auch mit manchen Defiziten und Schwachstellen, für die anderen hingegen war der Weg, den die englische Kirche verfolgte, eher eine „Via media“ zwischen Genf und Rom. Englische Theologen, die ihre Kirche so einordneten, meldeten sich jedenfalls seit den 1590er Jahren verstärkt zu Wort und erlangten dann nach 1620 auch maßgeblichen Einfluss auf die Kirchenpolitik. In all ihrer Widersprüchlichkeit und Gebrochenheit prägte die Reformation in England aber ebenso wie die Reformation in Deutschland die politische Kultur des Landes bis weit ins 18. Jahrhundert, ja in mancher Hinsicht bis in die Gegenwart hinein.
Im Folgenden soll sich der Blick daher vor allem auf die politischen Folgen der Reformation richten, und zwar ausgehend von der Epoche Heinrichs VIII., aber durchaus unter Einbeziehung langfristiger Entwicklungen bis hin zur Mitte des 17. Jahrhunderts.
II.
Das königliche Kirchenregiment, das in den 1530er Jahren begründet wurde, war an sich von Anfang an janusköpfig. Einerseits vertraten die Juristen und Theologen des Königs, die Heinrich VIII. die Argumente für die Trennung von Rom liefern sollten, die Theorie, dass der Monarch als Träger einer „Imperial crown“, eine quasi kaiserliche Autorität in seinem Reich besitze; das hieß, er war der oberste Herr über alle seine Untertanen sowohl in geistlichen wie in weltlichen Belangen; die Jurisdiktionsgewalt, die der Klerus in der Vergangenheit ausgeübt hatte, beruhte letztlich nur auf einer Delegation königlicher Rechte an den Klerus, da das königliche Imperium älter war als die Privilegien der Kirche. Vorbild für die „Royal Supremacy“ war aus dieser Perspektive nicht nur die Aufsicht, die ein Kaiser wie Konstantin der Große über die Kirche ausgeübt hatte, sondern auch die quasi-sakrale Autorität der Könige des Alten Testamentes.
Dem stand freilich eine andere Theorie der „Royal Supremacy“ gegenüber, die nicht zuletzt von Common Law Juristen wie Christopher St. Germain (1460-1540) formuliert wurde. Für die Common Lawyers – und hier ist es wichtig zu wissen, dass in England die Juristen, die für das weltliche Recht zuständig waren, eben nicht unter dem Einfluss des römischen Rechtes standen wie auf dem Kontinent, sondern ein nationales Gewohnheitsrecht praktizierten – ging es vor allem darum, die Autonomie des kanonischen Rechtes und der kirchlichen Gerichtshöfe einzuschränken oder sogar zu beseitigen, im Vordergrund stand der Kampf gegen eine vermeintlich übermächtige Position des Klerus, gegen „the power of priestcraft“, der generell ein wichtiges Element der englischen Reformation war.
Klar war jedenfalls, dass sich mit der Reformation das Prinzip durchsetzte, dass es für die Autorität des „King-in-Parliament“ keinerlei rechtliche Beschränkungen gab. Ein Parlamentsgesetz war unanfechtbares Recht, auch wenn es dem Kirchenrecht oder anderen Normen des transnationalen Rechtes möglicherweise widersprach. Potentielle Konflikte, die sich aus solchen Widersprüchen ergaben, konnte nur das Parlament selber entscheiden als höchster Gerichtshof. In diesem Sinne war die englische Krone absoluter Souverän, wie es schon das „Statute in Restraint of Appeals“ 1533 postuliert hatte, etwa mit den berühmten Worten „this realm of England is an empire“ („Dieses Königreich hat den Status eines Imperium, eines Kaiserreiches“). Es war gerade dieser Punkt der englischen Reformationsgesetzgebung, dem sich Thomas More, der große Humanist und zeitweilige Lordkanzler, energisch widersetzte, und dafür mit seinem Leben bezahlte.
Die in den 1530er Jahren etablierte Herrschaft des Monarchen war aber ambivalent, sie bedeutete einen erheblichen Machtzuwachs für den König, man konnte aus ihr aber auch einen Machtzuwachs für das Parlament ableiten, je nachdem, wie man die Rolle des Parlamentes bei der Ausübung des Kirchenregiments bewertete. Generell war die englische Reformation aber durchweg erastianisch angelegt, wie man die Dominanz der weltlichen Obrigkeit gegenüber dem Klerus nennt – eine Bezeichnung, die auf den Heidelberger Professor der Medizin Thomas Erastus zurückgeht, der um 1580 eine Schrift über die Exkommunikation verfasst hatte, in der er kirchlichen Amtsträgern ein eigenständiges Exkommunikationsrecht bestritt. In England wurde von vielen Laien und selbst Theologen die Autonomie der Kirche oder gar des Klerus als Gefahr wahrgenommen, das galt auch für den ersten protestantischen Erzbischof von Canterbury, Thomas Cranmer, der im Jahr 1540 dem Monarchen sogar das Recht bescheinigte, selber Bischöfe und Priester zu ordinieren respektive zu weihen oder das Evangelium zu predigen. Versuchen des Königs, sogar den Wortlaut der 10 Gebote zu modifizieren, trat er freilich trotzdem auf diskrete Weise entgegen, aber den Cäsaropapismus, der der Reformation Heinrichs VIII. inhärent war, soweit auszudehnen, dass der König auch die Kompetenz besaß, über den richtigen Text der Bibel zu entscheiden, war eigentlich nicht ganz abwegig. Bekanntlich sollte später Thomas Hobbes dem Souverän eine solche Autorität zuschreiben.
Für Cranmer war die ideale Kirche jedenfalls nicht – wie für andere Reformer in England wie auf dem Kontinent – die der Apostel, sondern die Konstantins und der spätantiken christlichen Kaiser; eine Kirche, die sich selber ohne den Schutz der weltlichen Obrigkeit organisieren musste, war für ihn eher die große Ausnahme, eine bloße Notlösung, und jedenfalls kein Modell für die Church of England. In Heinrich VIII. mit seiner Brutalität und Unberechenbarkeit einen „Godly Ruler“ zu sehen, einen von Gott geleiteten neuen Konstantin, war freilich nicht ganz einfach und verlangte ein erhebliches Maß an Anpassungsfähigkeit – man könnte auch sagen: eine hohe Bereitschaft, große Teile der Realität auszublenden. Hätte Cranmer diese Fähigkeit nicht besessen, hätte er sein Leben vermutlich schon unter Heinrich VIII. auf dem Schafott beendet – so wie Thomas Cromwell, der leitende Minister der 1530er Jahre.
Eine solche Anpassungsfähigkeit war umso notwendiger, weil bis zuletzt unklar blieb, wie sehr der König die Theologie der Reformatoren wirklich zu seiner eigenen gemacht hatte. Deutlich ist freilich, dass Heinrich VIII. sich selber stark in der Tradition der Könige des Alten Testamentes sah. Daher sah er es auch als seine Aufgabe, wie diese Könige Götzendienst und Idolatrie zu bekämpfen – bestimmte Formen der traditionellen Verehrung von Heiligen gehörten zu dieser Idolatrie ebenso wie die Verehrung von Reliquien.
Widersprüchlich war die Haltung des Königs zur Laienfrömmigkeit und zur Bibel. 1539 ließ er mit der „Great Bible“ eine offizielle englische Bibelübersetzung drucken, auch um Laien an den Text der Bibel heranzuführen. Einige Jahre später, 1543, wurde die Bibellektüre jedoch schon wieder eingeschränkt auf Laien, die der gebildeten Ober- und oberen Mittelschicht angehörten, und insbesondere Frauen sollten die Bibel nur lesen dürfen, wenn ihr privilegierter sozialer Status dies ausnahmsweise rechtfertigte.
III.
Zu einer auch theologisch klar von Rom getrennten Kirche wurde die Church of England erst nach dem Tode Heinrichs VIII., unter seinem Sohn Eduard VI., der aber nur sechs Jahre regierte und eigentlich noch ein Kind respektive Jugendlicher war, sodass wesentliche Entscheidungen an seiner Stelle durch einen Reichsverweser respektive Regentschaftsrat getroffen wurden. Die relativ kurze Regierungszeit Eduards VI. 1547-1553 ist für die Geschichte des englischen Protestantismus besonders bedeutsam, weil Eduard VI. im Rückblick das Idealbild des gottesfürchtigen Herrschers prägen sollte. Er war freilich, als er auf den Thron kam, minderjährig, nur zehn Jahre alt, lediglich in seinen letzten Lebensjahren konnte er in begrenztem Umfang selber Einfluss auf die Kirchenpolitik nehmen, zuvor lag diese in der Hand von Regenten, vor allem des Herzogs von Somerset und danach in der des Herzogs von Northumberland. Aber gerade, weil Eduard VI. während seiner Regierungszeit eigentlich noch minderjährig war, konnte er zur Projektionsfläche für die Hoffnungen der militanten Protestanten in England werden, denn alle Schwächen seiner Regierungszeit konnten der Regentschaft angelastet werden. Die Tatsache, dass ihm seine katholische Schwester Maria als Königin folgte, die England wieder zu einem Teil der römischen Kirche machte, ließ seine Regierungszeit dann in umso hellerem Licht erscheinen.
Als Modell eines frommen protestantischen Herrschers beeinflusste Eduard das theologische und staatsrechtliche Denken des späten 16. Jahrhundert tiefgreifend. Spätere Herrscher mussten sich an diesem Modell messen lassen und wenn sie ihm nicht gerecht wurden, stellte sich die Frage, ob Protestanten nicht ein Recht hatten, Widerstand zu leisten. Aber auch das königliche Kirchenregiment an sich wurde nun im späten 16. Jahrhundert viel kritischer gesehen, die Herrschaft Marias der Katholischen schuf faktisch ein dauerhaftes Trauma im englischen Protestantismus. Gerade weil die englische Reformation in den 1530er und 15040er Jahren so stark auf den Angelpunkt des königlichen Kirchenregimentes ausgerichtet war, mussten die Protestantenverfolgungen unter Maria Tudor, der etwa 300 Personen zum Opfer fielen, wie ein Schock wirken. Sie warfen die Frage auf, ob die „Royal Supremacy“ an sich wirklich legitim war, und ließen auch die Reformation Heinrichs VIII. in einem anderen Licht erscheinen.
Die Verfolgungen unter Maria der Katholischen hatten den englischen Protestantismus tiefgreifend verändert. Unter den Exulanten bildeten sich eigene englische Gemeinden, die nun in kleinem Maßstab versuchten, das zu verwirklichen, was auch unter Eduard VI. nicht wirklich gelungen war: den Aufbau einer kirchlichen Gemeinschaften, die nur aus Menschen bestand, die sich ganz dem neuen Glauben und einem Christentum verschrieben hatten, das mit den Traditionen der mittelalterlichen Kirchen vollständig gebrochen hatte. Mit ihrem elitären Frömmigkeitsideal sollten sie das Vorbild für die puritanischen Bewegung der elisabethanischen Zeit abgeben und langfristig das Ideal einer umfassenden Nationalkirche in Frage stellen.
Die Erinnerung an die Zeit der marianischen Verfolgung hatte den Samen des Zweifels unter englischen Protestanten gesät. Konnte England wirklich jemals eine „Godly Nation“ werden, war es nicht eher so, dass eine kleine Schar von wahrhaft Gottesfürchtigen versuchen musste, die große Zahl der Lauen, Ungläubigen oder gar papistisch Gesinnten auf den rechten Weg zu führen oder schlimmstenfalls auch offen zu bekämpfen. Wenn nach den 1560ern eine Vielzahl von Predigern ihre Hörer immer wieder daran erinnerten, dass Gott England, indem er dem wahren Glauben hier wieder zum Sieg verholfen hatte, eine besondere Gnade erwiesen habe, und die Engländer zu einem auserwählten Volke habe werden lassen, so war das immer auch als Ermahnung gemeint, jetzt die Botschaft des Evangeliums zu verwirklichen. Ein erneuter Abfall, das war klar, würde den Zorn Gottes heraufbeschwören. England mit dem Volk Israel gleichzusetzen, war also nicht unbedingt ein Zeichen nationalen Selbstbewusstseins, sondern oft eher das Gegenteil, ein Ausdruck tiefer Selbstzweifel, daran ist festzuhalten.
Immerhin, in England wurde unter Elisabeth 1558/59 die reformatorische Ordnung wieder hergestellt. Die Tatsache, dass nun eine Frau an der Spitze der Kirche stand, ließ es allerdings den Theologen der frühen elisabethanischen Zeit ratsam erscheinen, zu betonen, wie sehr Elisabeth in Strukturen eingebunden waren, die sie verpflichteten, nicht allein, sondern beraten von ihren Councillors oder auch dem Parlament zu handeln. Die Regierungszeit Marias der Katholischen, aber auch die eher vorsichtige Politik, die Elisabeth I. nach 1558 zunächst betrieb, wirkten sich überdies in der englischen Reformationsgeschichte als stark retardierende Elemente aus; aus der Sicht militanter Protestanten blieb die Reformation unvollendet, auch nach 1558.
In der Tat trug das „Elizabethan settlement“ einen starken Kompromisscharakter. Die vielen Formelkompromisse, die die relative Stabilität der Church of England nach 1558/60 gewährleisteten, hatten jedenfalls ihren Preis. Der konfessionelle Frieden beruhte darauf, dass viele Beteiligte bereit waren, sich äußerlich an die kirchlichen Normen anzupassen, während sie ihre wirklichen Überzeugungen für sich behielten, und vielleicht insgeheim eine ganz andere Form des kirchlichen Lebens präferierten und auch hinter geschlossenen Türen praktizierten. Das galt ganz sicher für die Puritaner, die spätestens seit den 1590er Jahren zunehmend die Hoffnung aufgeben mussten, ihre kirchlichen Ideale auch offiziell durchzusetzen, und die daher jenseits der normalen Pfarrorganisation in Konventikeln und Gebetskreisen mehr denn je ihre eigene „voluntary religion“ praktizierten. Ihren eigenen Weg innerhalb der Church of England gingen aber auch die „Church Papists“, jene Gläubigen, die sich offiziell der etablierten Kirche anpassten, aber eigentlich mit dem römischen Katholizismus sympathisierten. Sie stellen zwar eine relativ kleine Minderheit dar, die aber in der Oberschicht unter den Angehörigen der Gentry und Peerage überrepräsentiert war und daher auch politisch relevant blieb.
IV.
Die englische Kirche war am Ende des 16. Jahrhunderts durch ein hohes Maß an konfessioneller Ambiguität gekennzeichnet. Von einer durchgehenden homogenen Konfessionalisierung konnte hier eigentlich nicht die Rede sein, sie war aber auch durch ein hohes Maß an Misstrauen geprägt. Konnte man denjenigen, die man als „Church Papists“ sah, vertrauen, wenn man militanter Protestant war? Planten sie nicht heimlich die Rekatholisierung Englands? Galt nicht auch umgekehrt aus Sicht der „Conformists“, der moderaten Protestanten, ähnliches für die Puritaner? Hatten sie nicht eine „hidden agenda“ des kirchlichen und politischen Umsturzes, wie der Londoner Bischof Bancroft – später Erzbischof von Canterbury – in den 1590er Jahren meinte? Alexandra Walsham hat diese Situation mit den Worten beschrieben: „Could it be that the pluralism nurtured by the Elizabethan Settlement helped to prevent the outbreak of a confessional war in the mid-sixteenth century but created the conditions in which one would ignite 80 years later?“
Für den englischen Protestantismus, namentlich in seiner militanteren Form, war es daher charakteristisch, dass er durch die Furcht vor einer Wiederkehr der Verfolgungen der 1550er Jahre unter Maria Tudor geprägt blieb. Sicherheit vor dieser Gefahr sollte nicht zuletzt die politische Ordnung bieten, Auf diese Weise verbanden sich der Kampf für die Rechte des Parlaments eng mit dem Kampf für den Protestantismus, der Kampf für weltliche Freiheitsrecht wurde gewissermaßen sakralisiert, wie vor allem nach 1642 im Bürgerkrieg deutlich wurde. Umgekehrt verbanden sich schon im späten 16. Jahrhundert die Feindbilder von „Popery“ und Despotie, womit in diesem Fall Spanien gemeint war. Erst nach 1670 trat Frankreich an die Stelle Spaniens.
Man kann durchaus eine gewisse Affinität zwischen radikalem Protestantismus und einem allerdings in der Regel nicht offen artikulierten Republikanismus in England im späten 16. und frühen 17. Jahrhundert konstatieren. Namentlich Patrick Collinson hat auf diese Affinität schon vor vielen Jahren hingewiesen und von der „monarchical republic“ des elisabethanischen England gesprochen. Pläne aus England, zur Not eine Art Wahlmonarchie zu machen, gab es vor der Hinrichtung der katholischen Maria Stuart 1587 durchaus, da man sie nur so von der Thronfolge ausschließen konnte. Auch traten die englischen Presbyterianer in den 1570er und 1580er Jahren mehr oder weniger offen für eine Kirchenverfassung ein, die sowohl die Autorität der Bischöfe als auch die der Krone erheblich reduziert hätte; die Kirche wäre gewissermaßen republikanisch verfasst gewesen.
Allerdings sollte man solche Tendenzen auch nicht überbewerten, denn bei aller von Zeit zu Zeit aufkommenden Unzufriedenheit mit der Politik Elisabeths I. stellte sie doch das zuverlässigste Bollwerk gegen eine katholische Machtübernahme dar. Das galt besonders für die Zeit ab den späten 1580er Jahren, als die Bedrohung durch das katholische Spanien immer akuter wurde.
V.
Elisabeth I. nutzte ihr Kirchregiment vor allem in ihren letzten Regierungsjahrzehnten auch, um ihre königliche Prärogative auszubauen, und nahm damit durchaus manche Maßnahmen der Kirchenpolitik der frühen Stuarts vorweg. Sie hatte, das wurde deutlich, an der vollständigen Beseitigung von kirchlicher Autonomie gar kein ausgeprägtes Interesse, denn die Organe der Kirche, namentlich die Convocation, die Generalsynode, konnten im Zweifelsfall auch gegen das Parlament in Stellung gebracht werden, wenn dieses den Monarchen zu kirchlichen Reformen zwingen wollte, die dieser nicht für opportun hielt.
Jedenfalls gerieten militante Protestanten nach 1590 unter einen zunehmenden obrigkeitlichen Druck und zogen sich daher auch zunehmend aus der direkten politischen Auseinandersetzung zurück. Die Hoffnung, in näherer Zukunft die Kirchenverfassung der Church of England tiefgreifend verändern und durch eine zweite Reformation die erste vollenden zu können, hatte man einstweilen begraben müssen. Die führenden puritanischen Theologen mussten sich nun darauf einstellen, dass die „Godly“, die Gottesfürchtigen, nur eine Minderheit in einem Land waren, in dem die „Lauen“ und Kompromissler, deren Protestantismus sich nicht am Vorbild der Märtyrer der Vergangenheit orientierte, sondern eher am Ideal einer Ökumene der Moderaten, immer mehr an Einfluss gewannen. Eine Verinnerlichung der puritanischen Frömmigkeit und eine Beschränkung der „Reformatio vitae“ auf eine Elite der wahrhaft Bekehrten lassen sich daher im frühen 17. Jahrhundert zunehmend feststellen. Es ging jetzt nicht mehr primär darum, die Struktur der Kirche zu verändern, sondern einen neuen, wahrhaft christlichen Menschen zu schaffen. Zugleich aber gewöhnte man sich daran, die wahre Kirche außerhalb der Strukturen der offiziellen Kirche aufzubauen. Von dort bis zu der Vorstellung, jeder einzelne Gläubige sei dafür verantwortlich, dafür zu sorgen, dass in England weiterhin das Wort Gottes gepredigt werde und Gehör finde, war es nicht mehr gar so weit, wie sich dann in den 1640er Jahren zeigen sollte. Man kann in dieser „voluntary religion“ aber auch die Wurzeln einer späteren Zivilgesellschaft sehen, die sich unabhängig von staatlichen Strukturen selber organisierte und die in England im 18. und 19. Jahrhundert in der Tat besonders ausgeprägt war.
Das Selbstverständnis der englischen protestantischen Kirche, vor allem aber jener Laien und Geistlichen, die sich ganz dem Kampf gegen den Katholizismus verschrieben hatten, war ein ambivalentes. Auf der einen Seite stand die Idee einer Nationalkirche, die von einem Monarchen geführt wurde, der als Herr über die Kirche in der Tradition Konstantins stand, ein Garant der Rechtgläubigkeit, aber mit seiner Autorität auch das stärkste Bollwerk gegen alle Machtansprüche des Papsttums. Auf der anderen Seite stand aber die Vorstellung, dass die wahrhaft Gläubigen in England, so wie seinerzeit unter Maria Tudor, eigentlich eine angefeindete und verfolgte Minderheit waren, die Sachwalter der wahren heilsgeschichtlichen Bestimmung der Nation, umgeben von Ungläubigen und lauwarmen Schein-Christen, wenn nicht gar von Papisten, die der „Hure Babylon“ dienten. Der Monarch oder die Monarchin erschienen in dieser Optik als Inhaber einer im Kern rein weltlichen Autorität. Bestenfalls konnte man den König, wenn man ihn mit den richtigen Beratern umgab, auf den richtigen Pfad führen, aber Misstrauen gegenüber einem Herrscher, der sich allzu oft der Härte der Auseinandersetzung mit dem konfessionellen Gegner zu entziehen suchte, schien doch unvermeidlich zu sein, das galt sogar schon für die Zeit Elisabeths I., noch mehr für die der Stuarts.
Seit den 1550er Jahren war im Übrigen von protestantischer Seite in England auch ein Instrumentarium widerstandsrechtlicher Ideen entwickelt worden, auch wenn dieses Instrumentarium nach 1558 primär auf katholische Herrschafter auf dem Kontinent zugeschnitten wurde. Erst gegen Ende des Jahrhunderts brach diese widerstandsrechtliche Tradition in England ab, oder trat doch in den Hintergrund, schon deshalb, weil nun die Idee eines aktiven Widerstandes gegen Monarchen stark mit dem radikalen Katholizismus assoziiert wurde, der ja gegen Heinrich von Navarra respektive Heinrich IV. von Frankreich in den 1580er und 1590er Jahren wirklich solche Argumente ins Feld geführt hatte. Aber der Gedanke, dass aus einem an sich legitimen Herrscher ein Tyrann werden könne, dieser Gedanke blieb zumindest unter der Oberfläche präsent.
VI.
Umstritten war in England ohnehin nicht so sehr, ob die Kirche der Aufsicht der weltlichen Obrigkeit unterliege – anders als in Schottland wurde das vor dem Bürgerkrieg nur von wenigen Protestanten abgelehnt –, sondern ob der König dieses Recht allein ausüben könne, im Rahmen seiner Prärogative, oder aber zusammen mit dem Parlament, dessen Mitwirkung an der Reformation in den 1530er Jahren so wichtig gewesen war. Gerade Jakob I. und Karl I., der 1625 den Thron bestieg, versuchten aber das Mitwirkungsrecht des Parlamentes in solchen Fragen zurückzudrängen. Sie stärkten stattdessen die Autorität der Bischöfe, die sich verstärkt darauf beriefen, sie übten ihre Ämter „iure divino“ aus, also in apostolischer Sukzession und von Gott bevollmächtigt. Ein solcher Anspruch, und dies war der Vorwurf von Seiten jener militanten Protestanten, die die Machtansprüche der „lordly prelates“ schon immer abgelehnt hatten, konnte sich in letzter Instanz auch gegen das Kirchenregiment des Königs selbst richten. Vor 1640 war das in der Praxis nie wirklich der Fall, was freilich schon anders aussah in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, als Karl. II. zeitweilig mit dem Katholizismus sympathisierte und sein Bruder Jakob II. wirklich zur römischen Kirche übertrat.
Die kirchenpolitische Wende der 1630er Jahre unter Karl I. brachte die vom Erzbischof Laud geführten Ceremonialists, die bewusst an vorreformatorische Traditionen anknüpften, an die Schaltstellen der Macht in der Church of England. Sie konnten dem König etwas geben, was Theologen, die dem strengen Calvinismus zuneigten, ihm nicht so leicht geben konnten oder wollten: eine sakrale Würde und Aura. Ein Monarch wie Karl I., der so viel Wert darauf legte, an seinem Hof durch Zeremoniell und Etikette die Würde des Königtums und seinen quasi-sakralen Charakter zu betonen, und der im Übrigen darauf setzte, dass die höfische Repräsentation über Bilder und Zeichen, aber nicht auf diskursive Weise Wirkung entfaltete, konnte keinen Gefallen an einer religiösen Kultur finden, die den Glauben ganz als eine Sache des Wortes und der inneren Überzeugung, aber nicht der Gesten betrachtete. Musste nicht jemand, der Zeremonien und Rituale und die Trennung von profan und sakral in der Kirche verwarf, dies auch in weltlichen Dingen tun? Vielleicht gab es einen solchen Kontext in dieser Strenge in Wirklichkeit nicht, aber die anti-puritanischen Theologen, die das Ohr des Königs besaßen, stellten diese Verbindung doch immer wieder geschickt her.
VII.
In diesem Kontext war der 1642 ausgebrochene Bürgerkrieg zwar auch ein Kampf der Mehrheit des Unterhauses gegen eine Monarchie, die sich von ständischen Bindungen zu befreien suchte, aber zugleich besaß er eine starke konfessionelle Komponente. Für die Anhänger des Parlamentes verband sich der Kampf für politische Freiheitsrechte eng mit der Verteidigung des wahren Glaubens. Man war letztlich der Ansicht, dass „civil liberty“ richtig verstanden auch die Freiheit des Evangeliums garantiere und Katholiken vor allem als Feinde der weltlichen Ordnung nicht als Häretiker zu bekämpfen seien – denn einen Heiligen Krieg gegen Ungläubige sah man an sich als unchristlich an – trotz aller apokalyptischen Schreckensszenarien. Dass sich am Ende des Bürgerkrieges die „Godly“, die wahrhaft Frommen, außerhalb der New Model Army dennoch in einer Minderheitsposition befanden, bestärkte sie in ihrem Bemühen, die Verfügungsgewalt jeder Obrigkeit, auch eines frei gewählten Parlamentes, über kirchliche Angelegenheiten in Sinne einer individuellen Glaubensfreiheit einzuschränken. Insoweit waren die Vorgänge im England der 1640er und 1650er Jahre von ganz zentraler Bedeutung für die Entstehung der Idee einer schriftlichen Verfassung, die elementare Grundrechte garantierte, wenn auch England ironischerweise bis heute keine kodifizierte Verfassung hat. Letztlich erwies es sich aber als schwierig, die Interessen der „Godly“, mochten sie sich auch darauf berufen, dass England eine „redeemed nation“ sei, mit denen der Nation insgesamt zur Deckung zu bringen, so sehr ein Mann wie Oliver Cromwell sich als Lord Protector nach 1653 auch gerade darum bemühte.
Konfessionelle Überzeugungen und politische Loyalität überlagerten sich im Bürgerkrieg auch auf der Seite des Königs. Unter seinen Anhängern dürften viele gewesen sein, die gegen die Politik des Königs in den Jahren vor 1640 durchaus Vorbehalte gehabt hatten, die aber im Angriff des Unterhauses auf die Bischofskirche doch den Versuch sahen, eine Kirchenverfassung durchzusetzen, die rein calvinistisch geprägt war und das zerstörte, was in ihren Augen den eigentlichen Stolz der Church of England ausmachte: die ungebrochene Kontinuität zur vorreformatorischen Kirche bei gleichzeitiger Beseitigung der Missstände dieser Kirche. Dass eine solche Zerstörung der bisher hierarchisch verfassten Kirchen auch als ein Angriff auf die bestehende Sozialordnung verstanden wurde, kam hinzu, denn namentlich die radikalen Sekten, die in den 1640er Jahren, als jedes wirkliche obrigkeitliche Kirchenregiment nach und nach zusammenbrach, an Anhängern gewannen, wurden als potentiell sozialrevolutionär gesehen.
VIII.
Nachdem 1660 das Königtum und die Chruch of England wiederhergestellt worden waren, rangen die Vertreter der unterschiedlichen Positionen miteinander um die Gestalt, die diese Kirche annehmen sollte. Am Ende kam es in der Revolution von 1688 zu einem Kompromiss: Die Church of England blieb als Staatskirche mit einem allerdings weiterhin nicht ganz klaren konfessionellen Profil erhalten, daneben wurde zumindest allen Protestanten, die nicht Anglikaner waren, Glaubensfreiheit gewährt. England war damit das erste bedeutende Land, das seinen Bürgern auch offiziell und auf Dauer eine freilich nicht uneingeschränkte individuelle Gewissensfreiheit als Rechtsanspruch gewährte (das war ein entscheidender Unterschied zur de facto Toleranz in den Niederlanden). Diese individuelle Gewissensfreiheit war gewissermaßen das notwendige Gegengewicht zu dem hochgradig politischen Charakter der Staatskirche, ihrer Bindung an das weltliche Imperium. Als Erbe des radikalen Protestantismus, wie er sich im späten 16. Jahrhundert entwickelt hatte, blieb der Gedanke erhalten, dass der wahre Glaube sich am ehesten außerhalb der offiziellen Strukturen der Staatskirche praktizieren ließ.
Auf der anderen Seite stand die Idee, dass Nation und Kirche eigentlich identisch seien und dass gegen die Gefahren, die von einer übermächtigen geistlichen Gewalt ausging, nur eine weltliche Obrigkeit, die ihrerseits einen Anspruch auf eine religiöse Würde besaß, ein hinreichendes Gegengewicht bilden konnte. „The power of priestcraft“ war das große Feindbild der englischen Reformation gewesen, und auch noch in einer stärker säkularisierten Welt lebte diese Feindbild unter anderen Vorzeichen fort. In diesem Sinne konnte der Presbyterianer Richard Baxter in den 1660er Jahren formulieren: „Nothing can take down popery but restoring princes to the sacred power of bearing the sword as the officer of God and of Jesus Christ in the ministerial exercise of Christ’s kingly power by the sword.“
Die Verteidiger der protestantischen Staatskirche im 18. Jahrhundert hätten für dieses Idee eine andere Formulierung gewählt, aber auch für sie war ein Kirchenregiment, das durch den King in Parliament ausgeübt wurde, noch von zentraler Bedeutung für den wahren Glauben. Dies blieb ein Spezifikum der englischen Kirche bis hinein ins 19. Jahrhundert.