Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Katholische Akademie in Bayern (Kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts)) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.kath-akademie-bayern.de.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie
sich gerne bei uns unter:

Mandlstraße 23
80802 München

Vertretungsberechtigter
Direktor PD Dr. Achim Budde

Telefon 0 89 / 38 10 2-0
Telefax 0 89/ 38 10 21 03

E-Mail
info@kath-akademie-bayern.de

https://www.kath-akademie-bayern.de/kontakt

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend
aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit
vereinbar:

Leichte Sprache und Gebärdensprache

Die Beachtung der leichten Sprache sollte kontinuierlich geprüft und optimiert werden. Grundsätzlich sind die Inhalte verständlich verfasst.  Gebärdensprache wird nicht angeboten.

Tastaturfokus und Tastaturbedienbarkeit

Der Tastaturfokus auf einzelne Elemente der Seite ist grundsätzlich gegeben. Grundsätzlich ist die Bedienbarkeit der Website über die Tastatur möglich. Der Sprachwechsel ist bedingt erreichbar, da die Funktion über ein externes Plugin eingerichtet ist.

Alternativtexte für Bilder und für Grafiken

Eine Grafik, die keine informative Funktion hat, benötigt keinen Alternativtext. Grafiken ohne informative Funktion sind zum Beispiel Abstandshalter, Farbflächen, Muster oder rein dekorative Fotos. Solche Grafiken sollen mit einem leeren alt-Attribut (alt=””) ausgezeichnet werden. Diese sind nicht durchgehend gesetzt.

Kontrastreiche Farben und typografische Eindeutigkeit

Farblich hervorgehobene Textpassagen erhöhen für nicht beeinträchtigte Menschen die Aufmerksamkeit und weisen darauf hin, dass es sich um eine Verlinkung oder eine ähnliche Funktion handelt. Für blinde oder farbfehlsichtige Benutzer ist dies allerdings nicht selbstverständlich und nicht ohne weiteres erfassbar. Bei Informationen (Text und Icons), welche über Farbe vermittelt werden, sind die Kontrastwerte ausreichend hoch. Helligkeitskontraste erfüllen die spezifischen Normen.

Verlinkungen und PDF-Dokumente

Die Besuchenden gilt es auf der Website zum Erfassen der Inhalte zu animieren und dabei für Orientierung zu sorgen. Verlinkungen zu externen Websites oder PDFs, die sich in einem neuen Tab öffnen, können dabei ein Problem darstellen. Das Öffnen neuer Fenster oder das Laden einer Seite kann die Orientierung des Benutzenden beeinträchtigen. Das gilt insbesondere für blinde und sehbehinderte Personen. Sie bemerken möglicherweise nicht, dass sich der Kontext geändert hat. Auf folgenden Seiten öffnen sich Verlinkungen nicht in einem neuen Fenster, sondern die Person wird direkt auf die externe Website gelenkt, sodass nicht nachvollzogen werden kann, wie man dort gelandet ist oder zurück zur Website gelangt. Das betrifft wenige Verlinkungen.

Links und Dateiformate, die auf der Website zur Verfügung gestellt werden, sollten eine treffende Bezeichnung und mit einem Hinweis auf abweichende Dateiformate erhalten und zudem barrierefrei öffnen und zu erfassen sein. Die Inhalte der PDFs sind nicht vollständig barrierefrei.

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

Wenn die Aufwände zu hoch sind, müssen entsprechend
Abwägungen stattfinden (siehe Artikel 5 “Unverhältnismäßige Belastung” der
Richtlinie (EU) 2016/2102).

Folgende Bereiche sind auf der Website implementiert, welche besondere technische Konfigurationen beinhalten und die Umstellung auf eine barrierefreie Nutzung einen erheblichen Aufwand erfordern würde. Darunter sind sämtliche Funktionen zusammengefasst, die durch Drittanbieter auf der Website integriert wurden.  Bspw. sind sowohl eine Karte über Google Maps des Anbieters Google Ireland Limited Gordon House als auch Buchungsmöglichkeiten inkl. Kalenderfunktion für Gästezimmer und Tagungen implementiert.

Unverhältnismäßig wären die aktuellen Kosten und Aufwände im Verhältnis zu dem derzeitigen voraussichtlichen Nutzen und Bedarfen für Menschen mit, als auch ohne Einschränkungen. Es überwiegen die finanziellen und situativen Argumente, die die eigene Entwicklung der genannten Funktionen bislang nicht vorgesehen hat.

Barrierefreie Alternativen

Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende
barrierefreie Alternativen zur Verfügung:

Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir
folgende, barrierefreie Alternativen zur Verfügung:

  • Vergrößerung: Texte und Inhalte können auf mehr als 200% vergrößert werden,
    um die Lesbarkeit zu verbessern, ohne dass dabei die Funktionalität verloren geht.
  • Die Vorlesefunktion kann aufgrund einer korrekten Syntax genutzt werden.
  • Tastaturbefehle helfen, sich auf der Website zu orientieren.
  • Alternative Zugänge zu Informationen werden über die Navigation auf dem Desktop sowie der
    mobilen Variante der Website angeboten. Dabei sind die Navigationselemente konsistent und unterstützen
    das Verständnis, an welcher Position man sich befindet und welche Zusammenhänge erschlossen
    werden.

Evaluationsmethode

Die Inhalte wurden mithilfe des Tools „Google Lighthouse“
bezüglich der Kontrastwerte und programmiertechnischen Hintergründe evaluiert. Das Ergebnis von 81% deutet auf eine gute Barrierefreiheit hin. Die Überprüfung der weiteren Kriterien ist mit dem anerkannten BITV-Test (https://webtest.bitvtest.de) erfolgt. Zur Prüfung wurden Seitenelemente auf ihre Funktion hin getestet, um den Ist-Zustand zur Barrierefreiheit erfassen zu können.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige
Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und
Vermessung IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern Durchsetzungs- und
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail:
bitv@bayern.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.09.2023 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 26.09.2023 überprüft.