Auf die Frage, welcher historischen Epoche seine besondere Sympathie gehöre, zögerte der Historiker Hans-Ulrich Wehler keinen Augenblick. Eine veritable Versuchung sah er in der Mitarbeit im Büro des Staatskanzlers Hardenberg. „32 Millionen Hektar Land aus Feudalbesitz in privaten Eigentum um(zu)wandeln“ betrachtete der Autor der fünfbändigen Gesellschaftsgeschichte als „eine ungeheure Reformleistung“, die er gerne mit vorangetrieben hätte. Stellte sich mir diese Frage, würde ich mich wohl für dieselbe Zeit entscheiden, aber eine andere Lokalität wählen. Mir erscheinen die Salons an der Schwelle vom 18. zum 19. Jahrhundert, sei es das Mansardenzimmer der Rahel Varnhagen in der Berliner Jägerstraße oder die hochherrschaftliche Wohnung der Wiener Salonière Caroline Pichler, als besonders reizvolle Orte der Vergangenheit.
Sowohl in der preußischen Staatskanzlei als auch in den großstädtischen Salons des frühen 19. Jahrhunderts lag der Geist der Reform, der Geist der Erneuerung förmlich in der Luft. Hier wurden die Ideen einer gesellschaftlichen Neugestaltung entworfen, entwickelt, diskutiert und auf den Weg gebracht. Es ging darum, die Idee einer neuen Gesellschaftsordnung zu entfalten und öffentlich zu machen.
Das Bürgertum wirkte, obschon quantitativ eine Minderheit, in der Zeit zwischen der Französischen Revolution und dem Erstem Weltkrieg so prägend, dass häufig vom „bürgerlichen“ 19. Jahrhundert gesprochen wird. 1851 schrieb der Volkskundler Wilhelm Heinrich Riehl in seinem mehrfach aufgelegten Bestseller „Die bürgerliche Gesellschaft“: „Viele nehmen Bürgertum und moderne Gesellschaft für gleichbedeutend.“ Spätestens mit der Mitte des 19. Jahrhundert hatte sich dieses Selbstbewusstsein, die Geschicke seiner Zeit entscheidend zu gestalten, weitgehend durchgesetzt. Die zwei Segmente des Bürgertums, das Bildungsbürgertum auf der einen Seite und das Wirtschaftsbürgertum auf der anderen Seite, hatten sich von dem alten Stadtbürgertum emanzipiert. Je mehr die ständische Ordnung bröckelte, desto größer war die Durchsetzungskraft dieses neuen Bürgertums, sowohl bezüglich der Wertewelt als auch im Hinblick auf den politischen Einfluss.
Das gemeinsame neue Weltbild
Zu Beginn der historiographischen Bürgertumsforschung in den 1980er Jahren irritierten die Befunde: Einerseits sah man bürgerliche Akteure an vielen Stellschrauben der „Moderne“, andererseits war man düpiert ob der großen Heterogenität dieser neu aufkommenden sozialen Klassen. Was hatten ein Londoner Bankier, ein Kaufmann aus Amsterdam, ein Pfarrer aus Westfalen, ein Advokat aus Paris oder ein Heidelberger Professor gemeinsam? Kaum den sozial-ökonomischen Status, zu unterschiedlich waren die materiellen Ressourcen und der jeweilige Lebenszuschnitt. Gemeinsam war immerhin die primär städtische Orientierung, der Status des „Dritten Standes“ und damit auch das Selbstbewusstsein, zu wem man nicht gehörte: nämlich zum Adel, zur katholischen Geistlichkeit, zur Bauernschaft und zu den ländlichen und städtischen Unterschichten.
Das waren eher äußerliche Gemeinsamkeiten. Als wesentlicheres Bindeglied entpuppte sich bei näherem Hinsehen ein gemeinsames Wertgefüge und daraus erwachsendes Weltbild. Große Einigkeit herrschte über die Vorstellung, dass man sich seinen Platz in der Welt durch eigene Leistung, akademischer oder ökonomischer Natur, errungen hatte und nicht wie der Adel durch Geburt und Erbe. Neben dem Prinzip der individuellen Leistung griff das Bürgertum auch andere Vorstellungen dieses neuen, in den Studierstuben aufklärerisch gesinnter Meisterdenker erdachten Gesellschaftsmodells auf, nahm es für sich an und trug zu ihrer Verbreitung bei. Ständische Ungleichheit und absolutistische Staatsgewalt waren die Hauptangriffspunkte. Vordenker war der Königsberger Philosoph Immanuel Kant, der, ganz im Geiste der Urväter des Gedankens, eine Gemeinschaft freier und formal gleicher Bürger forderte, denen der „Ausgang“ aus der „selbstverschuldeten Unmündigkeit“ gelungen war.
Die Vision einer von Vernunft, Individualität und Humanität bestimmten Gesellschaftsordnung, in der die staatliche Macht im Sinne des liberalen Rechts- und Verfassungsstaats einerseits begrenzt und andererseits über Öffentlichkeit, Wahlen und Repräsentationsorgane den Einflüssen des mündigen Bürgers unterstand, war das Fundament einer bürgerlichen Gesellschaft. Lange bindende Traditionen wurden überdacht, gewendet, gebrochen und verworfen. Nicht mehr das „Schicksal“ bestimmte in den Augen des Bürgertums seine Gegenwart und Zukunft. Allein persönliche Tatkraft machte den Bürger zum Herren seiner selbst. Und zum Herren seiner Gesellschaft. Dieser Bürgerstolz beseelte viele Zeitgenossen. Edelmütig und anmaßend zugleich war die Vorstellung, dass der eigene Wertehimmel und Gesellschaftsentwurf über die Grenzen der eigenen sozialen Schicht ausstrahlen sollte, dass auf Dauer alle, unabhängig von Stand und Geschlecht, an den Wohltaten der „bürgerlichen Gesellschaft“ Anteil haben sollten. Selbstverständlich war es für die bürgerlichen Architekten dieses Programms überdies, dass sie in dieser Gesellschaft die Führung übernehmen würden. Es war ein neues, weit weniger starres Weltbild als das des Ancien Régime, das diese Ideen überwölbte. Und es war ein durch und durch optimistisches Programm – mit zweifellos utopischem Anstrich.
Dennoch drang der Kern des Ideals bis ins Alltagsleben des Bürgertums vor und geriet zur Klammer dieser in vielen Bereichen so ausdifferenzierten Gesellschaftsformation. Es erwuchs daraus ein Ensemble von den Lebensstil prägenden und die Wirklichkeit deutenden Werten und Vorstellungen. Mit anderen Worten: Eine spezifische „bürgerliche Kultur“, die die Welt des Bürgertums im Innersten zusammenhielt. Meilensteine dieser „bürgerlichen Kultur“ waren eine positive Grundhaltung gegenüber selbstbestimmter, eigenverantwortlicher, regelmäßiger Arbeit und – damit eng verbunden – Tugenden wie Fleiß und Sorgfalt, Pflichterfüllung im beruflichen und privaten Alltag, die Neigung zur durchdachten Lebensführung, zum geplanten Tagesrhythmus, die Betonung von Erziehung und Bildung, Hochschätzung von Kunst und Wissenschaft und nicht zuletzt ein spezifisches bürgerliches Familienideal.
Auf Neigung gegründet und durch Liebe verbunden, in Absetzung von Wirtschaft und Politik, sollte die Familie eine Gegenwelt bieten, einen durch auskömmliches Einkommen des männlichen Familienoberhauptes und Dienstboten freigesetzten Raum der Muße für Frau und Kinder, einen Ruhehafen im rastlosen Getriebe der bürgerlichen Leistungsgesellschaft, die sie selbst durch die Erziehung der kleinen Bürgerinnen und Bürger immer aufs Neue herzustellen half. Mit einer „guten Kinderstube“ war die nachfolgende Generation gerüstet für das erfolgreiche Mitwirken auf der bürgerlichen Bühne, versorgt mit deren Spielregeln und Requisiten, die sich in einer bunten Palette symbolischer Formen äußerten: in Tischmanieren und Begrüßungsritualen, in Anredeformen und Konversationsregeln, in Konsumpraktiken und Dresscodes. Die Familie war nicht nur Herzstück des Bürgertums, sondern auch einer der Hauptschauplätze, an denen die „bürgerliche Kultur“ geprägt und gepflegt, gefördert und befördert wurde. Im Zuge des Ablösungsprozesses der Agrarwirtschaft durch den Industriekapitalismus begann zunächst im Bürgertum die räumliche und personelle Einheit von Erwerbsstätte und Familienhaushalt auseinanderzufallen. Damit entstand ein Schauplatz fern der Arbeitswelt, lediglich bevölkert von Eltern und Kindern, auf dem die Frauen des Bürgertums Regie führten. Während sich die männlichen Bürger aufmachten, um sich der fordernden Arbeitswelt zu stellen, war es Aufgabe der Bürgerfrauen, die Familie als Erholungs- und Erziehungsstätte bereit zu stellen. Hatten noch die Frauen und Töchter des alten Stadtbürgertums hinter dem Ladentisch gestanden, die Bücher geführt oder in der Werkstatt mit Hand angelegt, beschränkte sich das Betätigungsfeld der Bürgerfrau des 19. Jahrhunderts zunehmend auf die familiären vier Wände. Hier oblag es ihr, ein bürgerliches Ambiente zu schaffen, den Haushalt zu „managen“, den Ehemann zu umsorgen und zu erbauen, die Autorität des Vaters zu festigen, den Kindern Wärme und Geborgenheit zu bieten, Konflikte zu schlichten und überhaupt bei Kummer und Krisen zur Stelle zu sein.
In regelmäßigen Abständen mussten diese Mühen im Innern auch vor den kritischen Augen der Öffentlichkeit bestehen. Wenn die Familie regelmäßig zu Ausflügen zur Kultur und in die Natur aufbrach, in die Sommerfrische fuhr oder nach strikten gesellschaftlichen Ritualen Gäste bewirtete, galt es, mit geschmackvoll-gepflegter Kleidung, distinguiertem Umgangston, klavierspielenden Töchtern und höflichen, als Matrosen gekleideten Söhnen, perfekten Dienstmädchen, einem ausgeklügelten Diner und einem gepflegten Ambiente den Nachweis zu erbringen, in der „bürgerlichen Kultur“ bewandert zu sein. Ihre besonderen weiblichen Eigenschaften, so die Argumentation der Zeitgenossen, befähigte die Bürgerfrauen neben dieser Schaffung eines bürgerlichen Rahmens vor allem für die immer mehr Bedeutung erlangende Erziehung der künftigen Bürgerinnen und Bürger.
Als Ende des 18. Jahrhunderts der Philosoph und Pädagoge Jean-Jacques Rousseau den Kindern eine „eigene Art zu sehen, zu denken und zu fühlen“ zuerkannte, stieß er mit dieser neuartigen Forderung vor allem im Bürgertum auf offene Ohren. Es entdeckte die Kindheit als Eigenwelt mit besonderen Rechten und Bedürfnissen: Kinderstuben wurden eingerichtet, Kinderkleider entworfen, neue, phantasiebereichernde Kinderbücher verfasst. Auch die Spielzeugindustrie florierte. Kirchenfeste wurden zu Kinderfesten, Weihnachtsmann und Osterhase als Gabenbringer und Erziehungshelfer hielten Einzug in die Bürgerhäuser. Mehr und mehr rankte sich das Familienleben um die Kinder, die Erziehungsverantwortung wuchs.
Die Mutterrolle erfuhr eine enorme Aufwertung, doch gleichzeitig ging damit auch eine Einengung der weiblichen Aufgaben und Aussichten auf die „weibliche Berufung“ einher. Die männliche Berufswelt dagegen bot immer mehr Perspektiven. Je konsequenter sich diese Arbeitsteilung durchsetzte, desto weiter drifteten die männlich und weiblich definierten Sphären auseinander – ein Polarisierungsprozess, der von zeitgenössischen Publizisten als „natürlich“ beschworen und den jeweiligen „Geschlechtscharakteren“ des aktiv-vernünftigen Mannes und der passiv-gefühlsbestimmten Frau entsprechend erklärt wurde.
Schon die kleinen Bürgerinnen bekamen dies zu spüren – durch frühen Ausschluss von den Spielen der Jungen, durch eine kürzere Schulzeit mit eingeschränktem Bildungskanon und durch lange verschlossene Ausbildungswege, die sich erst am Jahrhundertende langsam zu öffnen begannen. Privatheit und Öffentlichkeit als vermeintlich strikt voneinander getrennte Sphären waren Teil des bürgerlichen Familienideals. Beide Bereiche übernahmen die Weitergabe der bürgerlichen Kultur. Doch während innerhalb der Familie die Bürgerfrauen den hervorstechenden Part übernahmen, galt die Öffentlichkeit als ein männlich dominierter Bereich. Diese sich neu konstituierende bürgerliche Öffentlichkeit, die die repräsentative Öffentlichkeit nach und nach überlagerte, war unabdingbar, um die Idee der bürgerlichen Gesellschaft zu verbreiten. Diese bildete sich im Laufe des 19. Jahrhunderts in rasantem Tempo heraus und differenzierte sich zunehmend.
Da waren zunächst die vielen Vereine, von Zeitgenossen auch „Assoziationen“ genannt, die als Foren des Austauschs dienten. Kennzeichen dieser Vereine war die Freiwilligkeit des Beitritts, ihre selbstgewählten Satzungen und Regeln, die formale Gleichheit ihrer Mitglieder und die Bedeutung der Geselligkeit. Fern von Staat, Markt und Familie vergewisserte man sich im Kreise von Gleichgesinnten und Gleichgestimmten der gemeinsamen Wertewelt. Der Kern, um den sich die Vereine drehten, differierte: Es gab Lesegesellschaften und Logen, Musikvereine und Kunstvereine, Schiller-, Dante- und Goethegesellschaften, Natur-, Turn- und Nationalvereine. Das 19. Jahrhundert war ein Jahrhundert der Vereine. Selbst wenn vornehmlich zur Kulturpflege konzipiert, erfüllte das regelmäßige Zusammenkommen auch einen Zweck, der deutlich darüber hinausging: Gleichsam als Schulen der Zivilgesellschaft konnten hier Grundmuster der Mitbestimmung im Kleinen probiert, eine künftige liberale Gesellschaft antizipiert werden. Zunächst vor allem Bürgermänner – Frauen wurden erst später geduldet – machten hier erste Erfahrungen mit demokratischen Praktiken: Man diskutierte frei, gab sich Verfassungen in Form von Vereinsstatuten, wählte seine Mitglieder, besetzte Ämter und Ausschüsse, versuchte argumentativ zu überzeugen, beachtete Regularien und Rituale, führte Protokoll, erstellte Jahresberichte und erfand sich eine Tradition, die es regelmäßig zu feiern galt. Hier konnte das Ideal politischer Gleichheitsnormen einer künftigen Gesellschaft eingeübt werden, konnte „Aufklärung gelebt“ werden.
Zur gleichen Zeit wuchs europaweit auch die Zahl der Periodika, Zeitungen und Zeitschriften. Gemeinsam darin zu lesen und darüber zu diskutieren gehörte zur Hauptbeschäftigung der bürgerlichen Vereinsgeselligkeit. Aber auch über die Vereinslandschaft hinaus wuchs die Zahl des lesefähigen und -hungrigen bürgerlichen Publikums. Vor allem das Genre der Familienzeitschriften, die reich bebildert in bürgerlichen Haushalten von Hand zu Hand gingen, erreichte das Bürgertum unabhängig von Alter und Geschlecht. Die in Deutschland so erfolgreiche „Gartenlaube“ hatte europaweit Pendants.
Das Bürgertum als Machfaktor
Doch die Konzepte einer neuen Gesellschaftsordnung blieben nicht Theorie. Aus den Kopfgeburten, die an den unterschiedlichen Stätten bürgerlicher Öffentlichkeiten diskutiert wurden, sollte auch – politisch – Realität werden. Nicht zuletzt um bürgerlichen Werten staatlichen Schutz und allgemeine Gültigkeit zu verleihen, war dem Bürgertum auch zunehmend an direkter politischer Teilhabe gelegen. Das 19. Jahrhundert war geprägt von dem einmal mehr, einmal weniger erfolgreichen bürgerlichen Bestreben, seinen Einfluss auch auf der politischen Ebene sukzessive zu erweitern.
Vergleichsweise früh Fuß fassen konnte das Bürgertum vor allem auf kommunaler Ebene. „Ihnen eine tätige Einwirkung auf die Verwaltung des Gemeinwesens beizulegen und durch die Teilnahme Gemeinsinn zu erregen und zu erhalten“, war bereits erklärte Absicht der preußischen Städteordnung aus dem Jahr 1808. Auf kommunalem Terrain konnte in einem überschaubaren Experimentierfeld en miniature ausprobiert werden, was die Vision der bürgerlichen Gesellschaft im Großen verhieß. Schließlich gehörte es zu den bürgerlichen Kardinaltugenden, „Gemeinsinn“ zu entwickeln und sich für das Gemeinwohl stark zu machen. Dies konnte man durch aktive Mitwirkung in der städtischen Selbstverwaltung unter Beweis stellen. Ideen, am Vereinsabend ersonnen, konnten hier Wirklichkeit werden. Im Vormärz nahmen die Chancen politischer Partizipation weiter zu, politische Vereine und Parteien griffen in Kommunalwahlkämpfe ein, durch die Selbstverwaltungsorgane zogen sich Fraktionen entlang der Parteigrenzen. Nicht zuletzt schickten sich jetzt „Berufspolitiker“ an, die vorherigen Honoratioren zu verdrängen. Doch dies war ein langsamer Prozess. Blickt man in die Stadtverwaltungen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, trifft man dort noch immer auf eine ähnlich zusammengesetzte Klientel vornehmlich bürgerlicher Herkunft wie schon in den Dekaden zuvor. Und auch hier findet man mindestens zwei Bürgergesichter: Auf der einen Seite Haus- und Grundbesitzer, die ihre ökonomischen Interessen selbst angesichts wuchernder Armenviertel rigoros durchsetzten. Auf der anderen Seite verantwortungsvolle Bürger, die sich sensibel zeigten für die Nöte der Mitbürgerinnen und Mitbürger und, wenn auch mit patriarchalischem Gestus, beherzt eingriffen.
Träger der vielfältigen Modernisierungsleistungen in den Städten, die aufgrund demographischer, sozialer und ökonomischer Herausforderungen seit der Mitte des 19. Jahrhunderts auf der Tagesordnung standen, war und blieb das Bürgertum. Einerseits in Gestalt der zutiefst bürgerlich geprägten und an Einfluss gewinnenden Beamtenschaft. Abgesehen von den Oberbürgermeistern, die als bereits andernorts bewährte und vielerorts umgarnte Persönlichkeiten das Prestige einer Stadt heben konnten, rekrutierte sich das Gros der Stadtbeamtenschaft aus dem näheren Umkreis des städtischen Bürgertums. Aber auch der städtischen Honoratiorenschaft gelang es, weiterhin kräftig Einfluss zu üben. Beide Seiten, Beamte und Honoratioren, hatten ein großes Interesse daran, sich zu arrangieren. Mehr noch: Die gegenseitigen Abhängigkeiten machten beide Gruppierungen eher zu Verbündeten als zu Gegnern.
Auch außerhalb der Amtstuben und Gremien verkehrte man miteinander, lud sich gegenseitig ein, traf sich im Musikverein oder im Theater auch vor dem Traualtar oder dem Taufbecken. Überdies waren die Aktivitäten der Berufspolitiker nicht immer unbedingt effektiver. Im Gegenteil konnte es sogar gegen ein verschleppendes Berufsbeamtentum schon im 19. Jahrhundert zu Bürgerinitiativen kommen, die auf Eis gelegte Projekte der kommunalen Daseinsvorsorge wie Kanalisation oder Gasbeleuchtungswerke vorantrieben oder die Beamtenschaft beim Bau eines Museums oder Gymnasiums unter Zugzwang setzten.
Grenzen und Selbstbegrenzungen der Macht
Einen gehörigen Dämpfer erhielten politisch engagierte Bürger jedoch im Laufe der Revolution von 1848. Zwar fiel mit den Ereignissen um die Revolution herum auch der Startschuss für eine moderne Parteienlandschaft in Deutschland und setzte sich, über das Bürgertum hinaus, eine „Fundamentalpolitisierung“ der Gesellschaft durch. Politik war fortan, nicht nur für das Gros des Bürgertums, eine Herzensangelegenheit. Doch die Hauptforderung der Revolution nach einem Nationalstaat erfüllte sich erst mit der Reichsgründung am 18. Januar 1871. Auch die Verfassungsfrage wurde nun endgültig entschieden. Einerseits zwar gegen die volle Parlamentarisierung und für die Bewahrung eines erheblichen Einflusses der alten Eliten und Institutionen. Andererseits, nicht zuletzt dank des liberalen Bürgertums, gegen die reaktionären Forderungen vieler Konservativer und zugunsten eines Verfassungsstaates mit durchaus liberaler Substanz und demokratischen Elementen. Und nicht zuletzt: Das allgemeine, gleiche und direkte Männerwahlrecht wurde früher als in den Nachbarländern institutionalisiert. Vor allem die nunmehr erstarkten Liberalen trugen entscheidend dazu bei, dass weitere Weichen für das Projekt der bürgerlichen Gesellschaft gestellt wurden. Nicht zufällig sprachen schon die Zeitgenossen von der Zeit zwischen 1871 und 1878 von einer „liberalen Ära“, die sie als Höhepunkt bürgerlicher Gestaltungskraft empfanden. Eine bereits in den 1840er Jahren begonnene Erfolgsgeschichte der Liberalen schien in der Zielgerade.
Was machte den Liberalismus für weite Teile des Bürgertums so attraktiv? Es war nicht zuletzt der moderate Anspruch seiner Zukunftsvisionen in seiner für viele annehmbaren Mischung aus Traditionswahrung und Fortschrittsemphase, die ihn lange konkurrenzlos erscheinen ließ. Die Konservativen hatten die Nation als politischen Bezugsrahmen noch nicht akzeptiert. Der politische Katholizismus, der sich in den 1870er Jahren mit dem „Zentrum“ zu organisieren begann, konnte sich, mit seinem Hauptziel vor Augen, seine innere Autonomie gegen den Staat zu verteidigen, noch nicht in die liberalen Rechtsstaatsforderungen einfügen. Die Demokraten mit ihren dezidiert kompromisslosen politischen und sozialen Gleichheitsansprüchen gingen in den Augen vieler Bürger zu hart mit dem Bestehenden ins Gericht und näherten sich zu sehr den Ideen der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung an.
Hinzu kam, dass nach der Jahrhundertmitte der deutsche Liberalismus nicht nur das Bildungsbürgertum in seinen Bann zog, sondern auch für Wirtschaftsbürger an Anziehungskraft gewann. Doch diese Allianz erwies sich als porös. Als dem Gründerboom sehr bald der Gründerkrach folgte, zeichnete sich Zusammengehen zwischen Staat und Wirtschaftsbürgertum ab, das langfristig die liberale Politik auf eine Zerreißprobe stellen sollte. Der Übergang zur Schutzzollpolitik war nur ein Schritt einer „konservativen Wende“. Unter einem erstarkten Wirtschaftsbürgertum war es nun vor allem die als Bedrohung stilisierte Arbeiterschaft, von der man sich dezidiert absetzte und aus dem verachteten Adel einen neuen Bündnispartner machte. Liberale Bildungsbürger erfuhren diesen Richtungswechsel als gravierende Zäsur, als Angriff auf die eigene Wertewelt. Der Schock über das Ende der liberalen Ära drang in den deutschen Liberalismus so tief ein, weil man es gleichzeitig als das Ende einer bildungsbürgerlich geprägten, liberalen politischen Kultur empfand. Langfristig wirkte dieser vom Bürgertum so hochgehaltene Nationalismus, dessen Schattenseiten durchaus auch in seiner Anfangsphase zu ahnen waren, immer weniger integrativ.
Die Errichtung des Nationalstaates beförderte das nationale Wir-Gefühl. Gleichzeitig wurden zu Außenseitern deklarierte, „innere Reichsfeinde“ mehr und mehr ausgegrenzt. Nationalismus, bestärkt durch soziale Spannungen im Innern, geriet zu einer Ideologie mit intolerantem Absolutheitsanspruch. Die schrecklichen Folgen eines jeden Liberalismus entkleideten Nationalismus, die sich dann im 20. Jahrhunderts offenbarten, hatten auch weite Teile des Bürgertums mit zu verantworten.
Grenzen des Bürgertums
Doch nicht erst am Ende des 19. Jahrhunderts bewies das Bürgertum immer mal wieder einen eng begrenzten Horizont, der seinem eigenen Maßstab an liberaler Bürgerlichkeit nicht gerecht wurde. Mit seinem ständigen Changieren zwischen utopischen Versprechungen und exklusiver Realität, zwischen Aufgeschlossenheit und Engstirnigkeit, zwischen Selbstverliebtheit und Selbstzweifel, zwischen Weitherzigkeit und Vorurteil trug das Bürgertum seit seinem Erstarken einen Januskopf mit dem Potential zur Selbstzerstörung.
Neben dem weiblichen Bürgertum waren es auch die unteren Schichten, aber auch Angehörigen unterschiedlicher Konfessionen, die man, ungeachtet aller Einbindungsversprechungen, letztlich immer wieder vor den Kopf stieß und der bürgerlichen Grenzen verwies. Doch es gehörte auch zu den Eigenarten des Bürgertums, dass es dazu neigte, sich immer wieder neu zu erfinden, sich zu suchen und Foren zu schaffen, um sich selbst zu bestätigen – aber auch in Zweifel zu ziehen. Damit erzeugte sich das Bürgertum seine Bürgerkritik gleich mit. Vor allem in den letzten vier Dekaden des 19. Jahrhunderts kam Kritik von Angehörigen aus den eigenen Reihen, von denen man sie am wenigsten erwartet hatte. Bürgertöchter und -söhne übten, frauen- und jugendbewegt, den Aufstand, nahmen die Versprechungen der bürgerlichen Utopie beim Wort und klagten sie ein. Doch auch andere gesellschaftliche Gruppierungen sahen ihre Partizipationsoptionen an der bürgerlichen Gesellschaft zunehmend schwinden. Bei aller Säkularisierungsneigung blieb es im Bürgertum erstaunlich wichtig, welcher Konfession man angehörte, nicht zuletzt bei der Partner-, Paten- und Umgangswahl. Religiöse Minderheiten hatten es hier bei einem überwiegend protestantischen Bürgertum schwer.
Max Webers These von der „protestantischen Ethik“, die einen engen Zusammenhang zwischen den Herausforderungen des modernen Kapitalismus und dem protestantischen Habitus, durch unablässiges Erwerbsstreben sich der außerweltlichen Erlösung zu versichern, zu erkennen glaubte, stempelte mittelbar Angehörige anderer Konfessionen zu Außenseitern. Während Protestantismus und Bürgerlichkeit eine vermeintliche Wahlverwandtschaft verband, wurde es im Kaiserreich zunehmend prekär, ein katholischer Bürger zu sein. Die Entwicklung des Katholizismus seit den 1870er Jahren hin zur päpstlichen Unfehlbarkeitsvorstellung und zum Ultramontanismus konterkarierte das bürgerliche Kulturideal der individuellen Selbstbestimmung. Auch wenn längst nicht das Gros des katholischen Bürgertums diesen Schwenk mitmachte, verlor der Katholizismus nie den Ruch der Unvereinbarkeit mit den aufklärerisch gestimmten Bürgerwerten. Konfessionelle Spannungen durchzogen auch das Alltagsleben. Hatte es das interkonfessionelle Tauwetter noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts erlaubt, Kirchen und Friedhöfe gemeinsam zu nutzen, verschwand im der zweiten Jahrhunderthälfte ein Simultaneum nach dem anderen. Konnte man schon nicht einträchtig den Kirchenraum teilen, galt dies erst recht für den privaten Verkehr.
Solche Diskriminierungserfahrungen machten jüdische Bürgerinnen und Bürger gegen Ende des Jahrhunderts noch ungleich stärker. Sie waren es, die die zunehmenden Exklusionen und Perversionen der real existierenden bürgerlichen Gesellschaft besonders schmerzlich zu spüren bekamen. Die zunehmende Abneigung, die ihnen entgegenschlug, war eine perfide Mischung aus konfessioneller Überheblichkeit und krudem Rassismus. Namentlich nach dem Gründerkrach gipfelte die Suche nach dem Sündenbock in immer krasseren Formen von unverhohlenem Antisemitismus, der bereits in den Schulen begann und sich in den Ausschlussmechanismus der vermeintlich so toleranten Vereine fortsetzte. Zwar blieben solche Auswüchse auch im Bürgertum nicht unwidersprochen, doch im immer lauter werdenden Antisemitismus gerieten Gegenstimmen leicht in Gefahr, übertönt zu werden.
Hier zeigte sich auch die Arroganz des Definitionsmacht beanspruchenden protestantischen Bürgertums, ein unverbrüchliches Selbstbewusstsein mit erzieherischem Gestus. Diesem waren nicht zuletzt die Unterschichten früh ausgesetzt. Schon in den Arbeiterbildungsvereinen als wachsender Teil der reichen Vereinslandschaft gaben die bürgerlichen Initiatoren den Ton an. Als die Arbeiterbewegung europaweit erstarkte, wuchsen hingegen die Bürgerängste vor den vermeintlich zügellosen Massen.
Das berühmte Gemälde von Giuseppe Pellizza da Volpedo „Il Quarto Stato“, „Der vierte Stand“, goss mit dem Motiv einer wuchtigen, auf den Betrachter zuströmenden Arbeitermasse eben diese Ängste in Öl. Die Pariser Kommune von 1871 war ein Fanal, das nirgendwo in Europa unbemerkt verhallte. Von diesen Erfahrungen aufgeschreckt, wechselte das Bürgertum die Fronten. Hatte vorher die klare Absetzung von den alten Eliten die bürgerliche Kultur, Wirtschaftsweise und Politik geprägt, wurde sie nun überlagert von der Abschottung gegenüber den unteren Schichten. Hatte man noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts voller Bürgerstolz jeglichen Adelsdünkel mit Verachtung gestraft, schien jetzt für viele Bürger und Bürgerinnen eine Annäherung an den Adel als Bollwerk gegenüber den erstarkenden und bedrohlichen Unterschichten opportun.
Als Verrat an der bürgerlichen Wertewelt hatten diesen Richtungsschwenk schon Zeitgenossen wie Max Weber gegeißelt, als negativen „Deutschen Sonderweg“ dann vor allem Historiker der Nachkriegszeit. Sie machten namentlich in Deutschland ein Defizit an Bürgerlichkeit aus, das langfristig die Entwicklung einer liberalen Demokratie behinderte und den Aufstieg des Nationalsozialismus erleichterte. Die verspätete Nationalstaatsgründung „von oben“, zunehmend anti-pluralistische Elemente der deutschen politischen Kultur und nicht zuletzt auch die Kontinuität der Macht der „alten Eliten“ und die „Feudalisierung des Großbürgertums“ waren Grundmerkmale eines so verstandenen „Sonderwegs“.
Auch wenn die besondere Einflusskraft von Bürokratie und Beamtenschaft gepaart mit überhohen Erwartungen an den Staat sicherlich in der deutschen Bürgergesellschaft besonders ausgeprägt waren, war die „Feudalisierung“ von Teilen des Bürgertums ein gesamteuropäisches Phänomen. Sowohl im Edwardianischen England, im Frankreich der 1860er Jahre, als auch im vorrevolutionären Petersburg lässt sich im ausgehenden 19. Jahrhundert eine ganz ähnliche Tendenz großbürgerlicher Kreise beobachten, mit der Welt des Adels zu kokettieren. Diese Spuren einer Aristokratisierung zeigten sich nicht nur in einem politischen Schulterschluss, sondern auch in der Nachahmung und Annahme des adligen Lebensstils.
Steingewordene Bürgerträume von Adelsschlössern anstelle schlichter bürgerlicher Behausungen, das Liebäugeln mit adligen Schwiegersöhnen und -töchtern und ein allen in allem auf äußere Repräsentation statt auf innere Werte schauender Habitus galten als Zeichen einer schrittweisen Aufgabe bürgerlicher Ideale zugunsten aristokratischer Weltanschauungen und Daseinsformen. Angesichts der Bedrohung „von unten“ zählten für die Spitzen der Gesellschaft offenbar gemeinsame Interessen und Erfahrungen mehr als alte Vorstellungen, die sie vordem entzweit hatten. Die noch zu Beginn des Jahrhunderts propagierte Offenheit war nun einer elitären Verschlossenheit gewichen.
Man könnte diese sich am Ende des 19. Jahrhunderts verstärkenden Züge von Intoleranz und Illiberalität, die die hehren Fixsterne am bürgerlichen Wertehimmel verblassen ließen, als Vorzeichen für das Ende des Bürgertums werten. Viele Zeitgenossen haben dies getan. Auch einige Historiker sahen bereits um die Jahrhundertwende, viele nach Ende des Ersten Weltkriegs, spätestens aber nach 1945 klare Auflösungserscheinungen dieser im 19. Jahrhundert so prägenden Gesellschaftsschicht. Auch wenn mittlerweile eine Reihe von Studien eher von einer Beharrungskraft eines gewandelten Bürgertums ausgehen, erscheint eines deutlich: Vieles, das das Bürgertum vor 200 Jahren in Gang setzte, hat bis heute noch starke Ausstrahlungskraft. Unsere Gesellschaft heute wäre eine gänzlich andere, ohne die Ideen und Ideale von Bürgerinnen und Bürger vor mehr als 200 Jahren.