Humanity and the threat of power

Reflections on two of Romano Guardini's concepts

Im Rahmen der Veranstaltung "Romano Guardini", 30.01.2020

Das Thema „Macht“ ist theologisch und kirchenpolitisch derzeit en vogue. Dafür gibt es gute Gründe. Man sollte jedoch nicht den Fehler begehen, die eigenen, zeitgenössischen Problemstellungen einfach in die Vergangenheit hinein zu transponieren, um sich von Denkern Antworten zu erhoffen, die andere Fragen in einem anderen Kontext stellten als wir dies heute tun. Die Historikerin Barbara Stollberg-Rilinger formuliert in ihrem Band zur Theorie der Ideengeschichte: „Je mehr historisiert, je mehr kontextualisiert, je mehr von der jeweiligen Kultur abhängig, desto weniger unmittelbar handlungsrelevant ist vergangenes Denken für uns heute.“ (Barbara Stollberg-Rilinger, Was heißt Ideengeschichte?, in: Dies. [Hg.], Ideengeschichte, Stuttgart 2010, 8-42, hier: 42)

Man könnte sagen: Je mehr wir über Romano Guardini, seine biografischen Prägungen und die zeitgeschichtlichen Bedingungen seines Arbeitens wissen, desto weniger unmittelbar können wir auf sein Denken in aktualisierender Weise zugreifen. Daraus folgt aber nicht, dass Guardini kein interessanter Gesprächspartner wäre. Mittelbar, aus der respektvollen Beachtung einer historischen Distanz heraus, die, obwohl es sich nur um wenige Jahrzehnte handelt, beträchtlich ist, hat Guardini Anregendes für die Gegenwart zu bieten. Das gilt vor allem mit Blick auf seine Überlegungen zum Wesen der Macht.

 

I.

Guardini entwickelte seine Theorie der Macht vor dem Hintergrund einer bestimmten Philosophie der Geschichte, die der triadischen Periodisierung in Antike, Mittelalter und Neuzeit Themenschwerpunkte zuordnete, in denen Kunst und Architektur, Dichtung und Philosophie, Praxis und Theorie, so Guardinis Idealvorstellung, übereingekommen seien. Die Antike habe sich vornehmlich für das „Bild des wohlgeschaffenen Menschen“ interessiert, während im Mittelalter „die Beziehung zum überweltlichen Gott“ im Zentrum des Denkens gewesen sei (Romano Guardini, Die Macht. Versuch einer Wegweisung, in: Ders., Das Ende der Neuzeit. Ein Versuch zur Orientierung – Die Macht. Versuch einer Wegweisung [Romano Guardini Werke], Mainz u. a. 1986, 97. Die folgenden Angaben in Klammern beziehen sich auf die Seitenzahlen dieser Ausgabe). Trotz der Bewunderung, die Guardini für Antike und Mittelalter aufbrachte, sah er die Notwendigkeit einer Synthese dieser beiden epochalen Schwerpunkte. Das Selbstverhältnis und das Gottesverhältnis des Menschen adäquat miteinander in eine Vermittlung zu bringen, wäre für Guardini die geistesgeschichtliche Aufgabe der Neuzeit gewesen – eine Aufgabe, der diese jedoch nicht in zufriedenstellender Weise nachgekommen sei.

Stattdessen habe die Neuzeit „in einer bis dahin unbekannten Wirklichkeitsnähe des Verstandes und der Technik nach der Welt“ gegriffen und sich so „Macht über die Natur“ (97) angeeignet. „In immer rascherem Vordringen nimmt der Mensch forschend, planend und technisch gestaltend die Dinge in Besitz.“ (97) Dieses machtförmige Verhältnis zur Natur ist für Guardini nicht grundsätzlich negativ. Man brauche nur an den Bereich der Medizin und ihrer Heilungsmöglichkeiten zu denken, um sich bewusst zu werden, wie sehr eine gewisse Herrschaft über die Natur zum Wohl des Menschen eingesetzt werden könne. Dennoch steht Guardini dem selbstermächtigenden Zugriff des Menschen auf seine Umwelt skeptisch gegenüber. In dieser Skepsis, die er nicht allein hegte, sondern die auch andere seiner Zeitgenossen zum Ausdruck brachten – man denke nur an Horkheimers und Adornos Dialektik der Aufklärung oder an die Technikkritik Heideggers –, erblickte Guardini eine Epochenzäsur, die er unter dem Schlagwort The end of the modern era verhandelte. „Die Neuzeit“, so seine These, „ist im Wesentlichen zu Ende gegangen.“ (97) Die Neuzeit habe „jede Zunahme an wissensmäßig-technischer Macht einfachhin als Gewinn empfunden; daß diese stieg, hat ihr ohne weiteres Fortschritt zu entschiedenerer Sinn-Erfüllung und höherem Wertreichtum des Daseins bedeutet. Die Sicherheit dieser Überzeugung ist erschüttert, und ebendas zeigt den Beginn einer neuen Epoche an. […] Die Macht ist uns fragwürdig geworden.“ (98)

 

II.

Guardinis Geschichtsphilosophie wirkt auf mich befremdlich. Die grundsätzliche Diagnose aber, dass wir in einer Zeit leben, in der die Sensibilität für Machtgebrauch und Machtmissbrauch gestiegen ist, erscheint mir nachvollziehbar und ungebrochen aktuell. Die von Guardini beschriebene Tendenz hat sich sogar noch verstärkt. Die Problematisierung der menschlichen Macht über die Natur gewinnt gegenwärtig in den Diskussionen um den anthropogenen Klimawandel an Dramatik. In bioethischen Kontexten wird die Frage gestellt, wie der Mensch mit der Diskrepanz zwischen Können und Dürfen umgehen solle. Er kann, etwa durch Eingriffe in genetisches Material, immer mehr – darf er aber auch tun, was er zu tun vermag? Die Fragwürdigkeit der Macht, wie Guardini sie beschrieb, erstreckt sich ebenso auf den Bereich des Sozialen, in dem eine geordnete Machtausübung sich als Herrschaft manifestiert. Dabei wird die Idee einer Herrschaft über die Natur insofern dekonstruiert, als die Kategorie des Natürlichen im gesellschaftlichen Kontext immer prekärer erscheint. Was ist schon eine natürliche Ordnung? Gibt es überhaupt gottgegebene Ordnungen, seien sie nun in der Natur oder dem, was die Theologie Offenbarung nennt, hinterlegt? All dies sind Fragen, die Guardinis These einer grundsätzlichen Fragwürdigkeit der Macht plausibilisieren und radikalisieren.

 

III.

Was genau versteht Guardini unter dem Begriff der Macht? Von Macht dürfe man nur sprechen, „wenn zwei Elemente gegeben sind: Einmal reale Energien, die an der Wirklichkeit der Dinge Veränderungen hervorbringen, ihre Zustände und wechselseitigen Beziehungen bestimmen können. Dazu aber ein Bewußtsein, das ihrer inne ist; ein Wille, der Ziele setzt; ein Vermögen, welches die Kräfte auf dieses Ziel hin in Bewegung bringt. Das alles setzt Geist voraus, jene Wirklichkeit im Menschen, die fähig ist, aus dem unmittelbaren Zusammenhang der Natur herauszutreten und in Freiheit über sie zu verfügen.“ (102) Etwas technischer und in meinen Worten ausgedrückt: Macht ist die Fähigkeit, einen selbst gesteckten Zweck zu erreichen, indem die zur Erreichung dieses Zwecks erforderlichen Mittel handlungswirksam aufgeboten werden und sich auch gegen Widerstände durchzusetzen vermögen. Diese Bestimmung enthält vier Aspekte.

Erstens: Macht ist an und für sich weder gut noch schlecht. Sie erhält ihre sittliche Qualität von dem Willen, der die zu erreichenden Zwecke und die dafür aufgebotenen Mittel bestimmt. Zweitens: Die Fähigkeit zur Setzung von Zwecken setzt eine reflexive Distanz zum durch Kausalitäten bestimmten Weltverlauf voraus. Wer sich einen Zweck setzt, will etwas erreichen, das nicht ebenso gut auch ohne Zwecksetzungen eintreten würde. Diese Distanz zum Weltverlauf bezeichnet Guardini als „Geist“. Drittens: Der Geist erweist sich in dem Maße als mächtig, in dem er von ihm gesteckten Zielen auch Handlungen folgen lassen kann, die als Mittel zur Erreichung dieser Ziele dienen. Diese Handlungen greifen in die Kausalität der Welt ein und lenken sie zweckmäßig um (oder versuchen es zumindest) hin zur Erreichung des definierten Ziels. Viertens: Geist und Freiheit, also die aus der reflexiven Weltdistanz erwachsende Fähigkeit des Menschen zur Zwecksetzung und die aus der aktiven Weltinvolviertheit erwachsende Fähigkeit des Menschen zur zweckorientierten Handlungssetzung, begründen Verantwortung. Der Mensch ist als Urheber seiner Zwecke und Definitor seiner Mittel verantwortlich für das, was er erstrebt und tut.

Für Guardini gehören Macht und Verantwortung unlösbar zusammen. „Es gibt keine nicht-verantwortete Macht. Es gibt die unverantwortete Naturenergie – richtiger gesagt, die nicht im Bereich der Verantwortung, sondern in dem der Naturnotwendigkeit wirksame Energie; nicht gibt es die unverantwortete Menschenmacht.“ (103f.) Guardini spricht also nicht von naturhaften Mächten und Gewalten, sondern von Macht als einem Geist, Freiheit und Verantwortung implizierenden, spezifisch menschlichen Zugriff auf die als Natur erlebte, aber auch auf die soziale Welt.

 

IV.

Was dieser menschliche Zugriff anrichten kann, musste Guardini in der Zeit des Nationalsozialismus erfahren. Im Jahr 1939 wurden sowohl Burg Rothenfels geschlossen als auch Guardinis Lehrstuhl in Berlin aufgelöst. Die Begründung lautete, dass der Staat selbst eine Weltanschauung vertrete, neben der eine andere, etwa die katholische Weltanschauung (so die Denomination von Guardinis Lehrstuhl), nicht zulässig sei. Guardini, schreibt Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz in ihrer Biografie des Gelehrten, habe, nachdem ihm die Auflösung seines Lehrstuhls mitgeteilt worden sei, vor dem Humboldt-Denkmal der damaligen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin gestanden und gesagt: „Wie ist es menschenmöglich?“ – eine Frage, die angesichts von Guardinis Überlegungen über das spezifisch Menschliche der Macht eine abgründige Tiefe gewinnt. Wie ist es menschenmöglich?

Guardini vermochte offenbar in der Machtentfaltung des NS-Staates nichts Menschliches mehr zu erkennen, weil die Handlungsträger sich als – im beschriebenen Sinne des Wortes – geistlos erwiesen und ihre Verantwortung hinter einer bürokratischen Maschinerie zu verstecken suchten. Jenes Auseinanderdriften von ausgeübter Macht und zurechenbarer Verantwortung bezeichnete Guardini durch den Begriff der „Machtgefahr“. Machtgefahr sei dort vorhanden, wo „kein ansprechbarer Wille, keine antwortende Person mehr steht, sondern nur eine anonyme Organisation, in welcher jeder durch benachbarte Instanzen geleitet, überwacht und dadurch – scheinbar – der Verantwortung enthoben ist. […] Dann nimmt die Macht einen Charakter an, der letztlich nur von der Offenbarung her charakterisiert werden kann: sie wird dämonisch.“ (106)

 

V.

Die christliche Offenbarung und ihre Tradierung im Glauben der Kirche bieten für Guardini einen Raum, in dem geglückte und missglückte Formen der Machtausübung thematisiert werden können. Bereits die Genesiserzählung deutet Guardini in diesem Sinne. In der „Machtbegabung, in der Fähigkeit, sie zu gebrauchen, und in der daraus erwachsenden Herrschaft besteht die natürliche Gottebenbildlichkeit des Menschen. […] Der Mensch kann nicht Mensch sein und außerdem Macht üben oder es auch nicht tun; sondern sie zu üben ist ihm wesentlich.“ Anders gesagt: Geist, Freiheit und Verantwortung sind dem Menschen nicht nur angeboten, sondern auferlegt. Der Mensch wurde, so drückt es Guardini aus, von Gott mit Macht „belehnt“. Die Macht des Menschen ist daher lediglich eine Lehensmacht. „Er ist Herr von Gnaden, und soll seine Herrschaft in Verantwortung gegen Den ausüben, der Herr von Wesen ist.“ (112f.)

In dieser Dualität – „Herr von Gnaden“ zur Bestimmung des Menschlichen und „Herr aus eigener Kraft“ als Inbegriff dessen, was Gott denn Gott sein lässt – bestimmt Guardini die Idee der Sünde. Sünde sei es, wenn der Mensch sich des Lehenscharakters seiner Macht zu entledigen versuche, um – dem trügerischen eritis sicut Deus folgend – Herr aus eigener Vollmacht und damit Beherrscher seiner Mitmenschen zu sein. Das Wirken der menschlichen Natur Christi wird demgegenüber soteriologisch von Guardini als Wiederherstellung verantworteter Macht durch die Rückverwandlung von Herrschaft in Dienst verstanden. „Jesu ganzes Dasein ist Übersetzung der Macht in die Demut. Aktiv gesagt: in den Gehorsam des Vaters […] Die Annahme der ‚Knechtsgestalt‘ bedeutet aber nicht Schwäche, sondern Kraft.“ (122f.) Diese Kraft bleibe dort erfahrbar, wo in der Nachfolge Jesu Macht als Dienst wahrgenommen werde.

 

VI.

Guardinis Ausführungen besitzen mittelbar etwas Aktuelles. Traditionsgehalte des christlichen Glaubens, wie die Idee der Gottebenbildlichkeit, werden von ihm machtsensibel reinterpretiert. Es darf jedoch nicht aus dem Blick geraten, dass Guardinis Ansatz auch Probleme aufweist. Zwei seien exemplarisch benannt: die bereits kritisch erwähnte Geschichtsphilosophie und die soeben skizzierte Dialektik von Macht und Dienst, die für sich genommen zwar Richtiges zum Ausdruck bringt, aber manipulationsanfällig ist.

Zunächst zur Philosophie der Geschichte. Wenn man Guardini vorwerfen würde, dass seine Epochencharakterisierung – der zufolge es in der Antike um die angemessene Deutung des Menschen, im Mittelalter um das rechte Verhältnis zu Gott und in der Neuzeit um die maximale Herrschaft über die Natur gegangen sei – zu grob bleibe, könnte er dem vermutlich zustimmen. Guardini betonte immer wieder, er wolle nicht idealisieren und nicht generalisieren, sondern lediglich Tendenzen benennen. Diese Tendenzen führen jedoch zu Epochenwertungen, die problematisch sind. Antike und Mittelalter dienen Guardini als positive Gegenfolien seiner vornehmlich negativ gefärbten Sicht der Neuzeit. Vorneuzeitliche Kulturen seien „dadurch charakterisiert, daß der Mensch das, was er theoretisch erkannte und handwerklich vollbrachte, auch erleben konnte.

Erkenntnis- und Wirkfeld auf der einen, Erlebnisfeld auf der anderen Seite deckten sich in einem die Gesamthaltung bestimmenden Maße. Daraus kam die eigentümliche Harmonie, das ‚Organische‘, das die vortechnische Kultur für unser Gefühl charakterisiert.“ (133) Diese – angeblich in Antike und Mittelalter vorhandene – harmonische Einheit des Großen und Ganzen sei in der Neuzeit zerstört worden. „Die Familie verliert ihre gliedernde und ordnende Bedeutung. Gemeinde, Stadt, Staat werden immer weniger von Familien, Verwandtschaften, Arbeitsgruppen, Ständen usw. getragen. Immer mehr erscheinen die Menschen als eine in sich gestaltlose Vielheit“ (137). Guardinis Klage geht weiter: „So nimmt die Bedeutung der ethischen Normen auf das allgemeine Leben ab und wird von den Gesichtspunkten der Wirkung und des Erfolges ersetzt. Das gilt besonders von jenen Normen, welche die menschliche Person schützen.“ (139f.) Und nicht zuletzt: „der unmittelbar religiöse Inhalt des Lebens zerrinnt immer mehr.“ (141)

Guardini nimmt unverkennbar eine verfallstheoretische Perspektive auf die Neuzeit ein. Dadurch wahrt er zwar eine sympathische Distanz vor dem Pathos einer Moderne, die sich als reine Fortschrittsgeschichte versteht. Aber es entgehen ihm in seinem pessimistischen Blick auch bedeutende Errungenschaften der Neuzeit. Ich denke etwa an die Konstitutionalisierungsprozesse im staatlichen Bereich. Die Neuzeit hat einerseits entfesselte, menschenverachtende Formen der Machtausübung hervorgebracht. Die Neuzeit hat es aber auch in einer historisch präzedenzlosen Breitenwirkung vermocht, die Machtausübung des Staates durch die Setzung von Recht und die Herausbildung von Verfassungsordnungen zu beschränken. Im Zentrum dieser Ordnungen steht das von Guardini so emphatisch betonte Individuum mit seinen unveräußerlichen Rechten, allen voran mit dem Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit – ein Recht, das einen Raum des Säkularen schafft, aber auch die Möglichkeit bietet, religiöse Bindungen in einer vorher unbekannten, freien Ernsthaftigkeit zu leben. Nicht nur das Individuum allein, sondern auch Religionsgemeinschaften und weltanschauliche Korporationen stehen in diesen ethisch durchaus anspruchsvollen Ordnungen unter einem besonderen Schutz. Diese gewichtigen Aspekte scheint Guardini in seinem Verfallsnarrativ von der Neuzeit und ihrem Ende nicht hinreichend zu würdigen. Er konzentriert sich auf die Entfesselung der Macht, lässt dabei aber die Zähmung von Macht, die auch zur Sozial- und Rechtgeschichte der Neuzeit gehört, außer Acht.

 

VII.

Ein zweiter Punkt, über den es sich weiter nachzudenken lohnt, betrifft die Dialektik von Macht und Dienst. Diese Dialektik bezieht ihren Wert von der Frage, ob sie auf bestehende Machtverhältnisse normativ und damit kritisch, oder deskriptiv und damit legitimierend angewendet wird. Eine deskriptiv-legitimierende Verhältnisbestimmung von Macht und Dienst findet sich etwa in der katholischen Kirche, wenn es heißt (was oft zu hören ist), in der Kirche gebe es keine Macht, sondern nur Dienst. Eine solche Argumentationsfigur versucht, kirchliche Strukturen vor einer Durchleuchtung in der sozialen Kategorie der Macht zu schützen, indem diese Kategorie durch eine theologisch bestimmte, nämlich die des Dienstes, überformt wird.

Damit ist definiert: Wo sich in der Kirche das findet, was äußerlich wie Macht aussieht, handelt es sich eo ipso um Dienst, so dass umgekehrt Kritik an Macht- (also eigentlich Dienst-)strukturen selbst in den Verdacht des machtversessenen non serviam gerät. Wo hingegen Guardinis Dialektik im normativ-kritischen Sinne auch an die Kirche herangetragen wird, vermag sie Früchte zu tragen. Kirchliches Handeln steht unter dem Anspruch, Dienst am Evangelium zu sein, nicht unter der Garantie, diesen Dienst tatsächlich ohne Machtmissbrauch zu vollbringen. Kirchliche Handlungsträger müssen sich daher, sowohl was die Bestimmung ihrer Zwecke als auch was die Wahl ihrer Mittel betrifft, am Anspruch des Evangeliums und an den Ordnungen des Rechts messen und sich kritisieren lassen, wo der Eindruck entsteht, dass sie ihnen nicht gerecht werden.

Denn Macht ist, wie Guardini herausgearbeitet hat, stets ambivalent. Die gute Ordnung und der angemessene Umgang mit ihr, ist eine soziale und rechtliche, aber auch eine theologische Aufgabe ersten Ranges, der Guardini sich in seiner Zeit zu stellen wusste und der wir uns in unserer Zeit widmen müssen.

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