Und der Herr sprach zu dem Knecht: Geh hinaus auf die Landstraßen und an die Zäune und nötige sie hereinzukommen, dass mein Haus voll werde“ (Lk 14, 23). Wie viele Bibelstellen ist dieser Satz, den Theologen in der Regel mit dem im Mittelpunkt stehenden Imperativ in lateinischer Sprache compelle intrare aufrufen, vielfach deutbar. In der Geschichte indes war eine Deutung vorherrschend. So hat dieser Satz „unter den theologischen Begründungen für Gewalt in Religionssachen […] zurecht die größte Berühmtheit erlangt“ (Maier 2008, 57).
Im Gefolge der Reformation wurde das Gleichnis von weiten Teilen des katholischen Klerus als Aufforderung gedeutet, Protestanten mithilfe staatlicher Gewalt zu verfolgen und zurück in den Schoß der Kirche zu führen. Auch die Reformatoren rückten von dieser Lesart nicht ab. Huldrych Zwingli drängte schon in den 1520er Jahren darauf, militärisch sicherzustellen, dass alle Schweizer Kantone die Reformation einführten. So kam es 1529 und 1531 zu den beiden Kappeler Kriegen.
In den folgenden etwa 120 Jahren sind in Europa zahlreiche „Religionskriege“ zu verzeichnen. Die Forschung hat diesen zeitgenössischen Begriff übernommen, obwohl es präziser wäre, von Konfessionskriegen oder konfessionellen Bürgerkriegen zu sprechen. Denn es kämpften – anders als bei den „Türkenkriegen“ – nicht Angehörige verschiedener Religionen gegeneinander, sondern Christen unterschiedlicher Bekenntnisse. Der gemeinsame christliche Glaube hinderte sie freilich nicht an exzessiver Gewalt.
In keinem europäischen „Religionskrieg“ wurde ausschließlich um die religiöse „Wahrheit“ gekämpft. Der Kampf um die Konfession war vielmehr stets verknüpft mit Konflikten um Machtver-
teilung und „Verfassung“ im Innern der betroffenen Gemeinwesen – hier standen (meist katholische) Monarchen (meist protestantischen) Adligen bzw. „Ständen“ gegenüber. Häufig kam insofern eine weitere Konfliktebene hinzu, als auswärtige Mächte die inneren Konflikte um Konfession und Verfassung nutzten, um ihrerseits einzugreifen – wobei konfessionelle Belange nicht selten hinter dynastisch-machtpolitischen Interessen zurückstanden. So wichtig es ist, auch die säkularen Faktoren „Heiliger Kriege“ in die Analyse einzubeziehen, so fraglos ist andererseits, dass die religiöse Aufladung beigetragen hat zu besonderer Gewaltsamkeit. Die Religionskriege, die Frankreich in den Jahren 1562 bis 1598 heimsuchten, stellen also keinen Einzelfall dar, sondern sind Ausprägungen eines epochenspezifischen Konflikttyps.
Der vorliegende Beitrag bietet keine kleinteilige Ereignisgeschichte der acht französischen Religionskriege. Vielmehr wird zunächst am Beispiel des französischen Königtums die enge Verquickung von Religion und Politik illustriert (2), ehe Ursachen und Ausbruch der Religionskriege zu Beginn der 1560er Jahre behandelt werden (3). Nach einem Blick auf die in der Bartholomäusnacht kulminierende Krise der frühen 1570er Jahre (4) werden sodann der letzte und längste Religionskrieg des 16. Jahrhunderts und dessen Beendung durch das Edikt von Nantes in den Blick genommen (5). Den Abschluss bilden Fazit und Ausblick (6).
Keine Herrschaft ohne Religion: der König von Frankreich als „allerchristlichster“ König
Wie untrennbar Religion und Politik im Frankreich der Vormoderne miteinander verknüpft waren, verdeutlich ein Blick auf das sakrale Verständnis des Königtums, das im 16. Jahrhundert auch die Spielräume der Krone gegenüber den Protestanten mitbestimmte. Seit dem im 13. Jahrhundert geführten „Kreuzzug“ gegen christliche Herrschaften in Okzitanien bildete der Kampf gegen jegliche „Ketzerei“ einen (auch im Krönungseid verankerten) zentralen Bestandteil des Selbstverständnisses des französischen Königtums.
Zudem beanspruchten die französischen Könige eine religiöse Vorrangstellung vor allen anderen christlichen Fürsten. Dabei beriefen sie sich u. a. auf einen Titel, der dem Merowingerkönig Chlodwig angeblich bei seiner Taufe verliehen worden war. Der französische König war demnach „ältester Sohn der Kirche“ und „allerchristlichster König“ – Titel, die östlich des Rheins in Vergessenheit geraten waren, während sie von den französischen Königen im Sinne einer sakralen Überhöhung ihres Amts gedeutet wurden. Am sinnfälligsten zutage trat der religiös-sakrale Anspruch bei der Krönung der Könige in Reims. Im Mittelpunkt stand dabei die Salbung mit dem Salböl aus der angeblich bei der Taufe Chlodwigs vom Himmel gesandten „Heiligen Ampulle“. Im Anschluss an den „sacre“ und bei anderen feierlichen Anlässen „heilte“ der König Personen, die an Skrofeln, einer tuberkulös-allergischen Erkrankung, litten. Der Mythos des wundertätigen Königs blieb bis zur Französischen Revolution lebendig.
Seit dem Spätmittelalter wurde zudem auf die Sakralität des Königs verwiesen, um seine dominante Stellung in der französischen Kirche zu begründen. Nachdem der Versuch, das Papsttum in Avignon unter französische Kuratel zu stellen, 1377 gescheitert war, beschnitten Krone und Klerus den päpstlichen Einfluss auf die französische Kirche, die fortan „gallikanische Freiheiten“ für sich reklamierte. Diese „Freiheiten“ sicherte Franz I. 1516 durch ein Konkordat mit Papst Leo X. ab. Das dort verankerte Präsentationsrecht des Königs auf hohe geistliche Pfründen bot der Krone ein wirkungsvolles Instrument zur Sicherung der Loyalität ihrer adligen Eliten und die Chance, die Strukturen der Kirche für die Herrschaft in der Fläche zu nutzen.
Glaubensspaltung und Krise des Königtums – Ausbruch und Grundkonstellation der Religionskriege
Anders als im Heiligen Römischen Reich erfuhr die Reformationsbewegung in Frankreich erst in den 1550er Jahren breiteren Zulauf; um 1560 waren etwa 10% der französischen Bevölkerung „Hugenotten“ – angeblich eine Verballhornung des Wortes „Eidgenossen“, in Anspielung auf die Verbindungen der französischen Protestanten in die Westschweiz. Tatsächlich folgten die Hugenotten in Theologie und Kirchenverständnis dem Genfer Reformator Jean Calvin.
Aus Sicht der Krone problematisch war weniger die Zahl der Hugenotten als die Politisierung der Reformationsbewegung. Zumal im Adel verquickte sich die Hinwendung zur Reformation mit politischer Opposition gegen die Krone. Dass sich das französische Königtum von der katholischen Kirche abwenden würde, war unwahrscheinlich. Denn die sakrale Überhöhung der Monarchie war mit Calvins Lehren nicht vereinbar. Zugriff auf Ressourcen der Kirche hatten sich die französischen Könige auch ohne Reformation bereits gesichert.
Es ist müßig zu spekulieren, wie ein erfahrener König die Herausforderung durch die Reformation gemeistert hätte. Denn König Heinrich II. starb im Sommer 1559 an den Folgen eines Turnierunfalls. Immerhin: der Vierzigjährige hinterließ sieben eheliche Kinder, darunter vier Söhne. Die Thronfolge schien gesichert. Und doch zeigte sich bald, wie wenig auch in einer gefestigten Monarchie von der Person des Königs abgesehen werden konnte. Heinrichs ältester Sohn, Franz II., verheiratet mit Maria Stuart von Schottland, war 1559 15 Jahre alt. Er galt damit nach französischem Thronfolgerecht als volljährig, war aber kaum fähig, allein zu regieren. Er band sich an die sich als Verteidiger des katholischen Glaubens profilierenden Herzöge von Guise, die großen Teilen des französischen Adels verhasst waren. Als Franz II. im Folgejahr starb, gelangte mit Karl IX. ein minderjähriger König auf den Thron. Seine Mutter, Katharina von Medici, übernahm die Regentschaft – Regentschaften aber waren in der Kapetingermonarchie stets Krisenzeiten.
Katharinas Regentschaft war besonders umstritten. Sie sah sich als „Italienerin“ und Frau der Ablehnung weiter Teile des Adels gegenüber – nicht zuletzt der sogenannten „Prinzen von Geblüt“, männlicher Angehöriger der Königsfamilie, die für sich selbst die Regentschaft reklamierten. Um die Schwäche ihrer Position wissend, verfolgte Katharina von Medici, unterstützt von dem humanistisch geprägten Kanzler Michel de l’Hospital, eine auf Ausgleich abzielende Politik.
Anfang 1562 wurde das „Januaredikt“ erlassen, das den Hugenotten außerhalb der Städte freie Religionsausübung zusicherte. Nach l’Hospitals Ansatz sollten weltliche und religiöse Ordnung unterschieden werden. Anstatt den Untertanen ihren Glauben vorzuschreiben, untersagte der König ihnen, sich über Glaubensfragen zu zerstreiten. Doch dieser Ansatz scheiterte, weil die Krone zu schwach war, ihn durchzusetzen. So weigerten sich die kompromisslos katholischen Obergerichte, das Edikt zu registrieren und es damit in Kraft zu setzen. Ihr Argument: Der König habe im Krönungseid geschworen, Ketzer zu verfolgen. Ein Edikt, das Ketzern die Ausübung ihres Kults gewähre, könne vom König nicht gewollt sein. Dies wiederum ermutigte die
Guise, gegen Protestanten vorzugehen. Am 1. März 1562 verübten Truppen des Herzogs Franz von Guise in Vassy ein Massaker an einer protestantischen Gemeinde. Nun griffen die Hugenotten zu den Waffen. Es folgten acht sich bis 1598 hinziehende Religionskriege.
In diesen Kriegen tobte sich die in den Kriegen gegen das Haus Habsburg gewachsene Gewaltbereitschaft des Adels nun im Innern Frankreichs aus. Hunderttausende Franzosen starben von der Hand ihrer Landsleute, weil die Krone zur Befriedung ihres Herrschaftsverbands nicht in der Lage war. Neben der Unerfahrenheit und persönlichen Schwäche der letzten Valois-Könige und der sich wegen deren Kinderlosigkeit abzeichnenden dynastischen Krise trug auch die durch die vorangegangenen Kriege bedingte Finanznot zum Autoritätsverlust der Krone bei. Denn je weniger die letzten Valois-Könige in der Lage waren, als Patrone Ämter und andere Gnadenerweise zu verteilen, desto mehr entwickelten sich die Klientelverbände des Hochadels zu untereinander rivalisierenden Parteien.
Die Grundkonstellation blieb jahrzehntelang gleich. Die beiden einflussreichsten Parteien beriefen sich auf religiöse Überzeugungen, obschon sie in ihrer sozialen Organisation nichts Anderes waren als Klientelverbände. An der Spitze der katholischen Partei standen bis 1589 die bereits erwähnten Mitglieder des lothringischen Herzogsgeschlechts der Guise. Sie hatten sich ein dezidiert antiprotestantisches Profil zugelegt – auch deshalb, weil ihre wichtigsten Konkurrenten sich als Hugenotten bekannten oder mit ihnen sympathisierten. Ihr konfessionelles Profil verschaffte den zunächst weithin unbeliebten Guise nicht nur die Unterstützung der Obergerichte, sondern nach und nach auch eine breite Anhängerschaft im Adel und in den Städten, die sie in den 1570er und 1580er Jahren im Rahmen einer „Heiligen“ Liga organisierten. Unterstützung fand die katholische Partei nicht nur in Frankreich, sondern auch seitens der Kurie und Spaniens, das den konfessionellen Konflikt nutzte, um den mächtepolitischen Rivalen zu schwächen.
Auch die Hugenotten wurden von Hochadligen geführt. An ihrer Spitze standen Prinzen von Geblüt aus dem Haus Bourbon-Condé, seit Anfang der 1570er Jahre Heinrich, König von Navarra. Sie verfügten ebenfalls über ein großes Klientelnetzwerk, dem vor allem Adlige und Amtsträger aus dem Südwesten Frankreichs angehörten. Und auch sie unterhielten europaweite Verbindungen, zumal in die Niederlande, die Eidgenossenschaft, das Reich und England. So griffen zeitweise protestantische Reichsfürsten und die englische Königin in die Religionskriege ein, die auch Schauplatz europäischer Mächtekonflikte waren.
Zwischen diesen beiden Blöcken bildeten sich zeitweise weitere Gruppierungen, die vermittelnde Positionen einnahmen, wie in den 1570er Jahren die hochadligen „Malcontents“, ferner die „Politiques“, denen auch einflussreiche Juristen zugerechnet wurden. Doch obsiegte immer wieder die konfessionell legitimierte, machtpolitisch unterfütterte Intransigenz der beiden Hauptgegner. Dazwischen stand, meist lavierend, das Königshaus.
Vom Fest der Versöhnung zum Blutrausch im Namen des Herrn: die Bartholomäusnacht
Wie schwer es war, dauerhaft zu einem Frieden zu gelangen, wurde in den frühen 1570er Jahren deutlich. Das zentrale Ereignis dieser Jahre, die „Bartholomäusnacht“, hat sich als Signum der Epoche und Sinnbild für den Zusammenhang von Religion und Gewalt tief ins kollektive Gedächtnis Europas eingebrannt. Nicht umsonst gehört das Gemälde von François Dubois zu den bekanntesten Ereignisdarstellungen der Frühen Neuzeit.
1570 hatte Frankreich bereits drei Religionskriege hinter sich, die nur deshalb beendet worden waren, weil beide Seiten erschöpft waren. Die Friedensschlüsse hatten im Wesentlichen die Bestimmungen des Januaredikts wiederholt – waren ohne Bereitschaft zur Aussöhnung aber jeweils nur kurz wirksam gewesen. Dass keine Seite ein Übergewicht erringen konnte, war der (trotz Volljährigkeit ihres Sohnes) weiterhin einflussreichen Königinmutter Katharina nicht unrecht, weil sie der Krone die Chance eröffnete, als „Zünglein“ an der Waage zu fungieren.
Nun schien sich die Chance zu bieten, aus dem Teufelskreis auszubrechen. Denn seit 1568 lehnten sich (zunächst die gesamten) Niederlande gegen Spanien auf. Der Eintritt in einen Krieg gegen Spanien erschien einigen als Chance, die spanische Herrschaft an der französischen Nordgrenze zu beenden, die spanisch-portugiesische Dominanz in den Kolonien zu brechen und Aggressionen nach außen abzuführen, um das Land im Innern zu einigen. Aus hugenottischer Sicht kam die Aussicht hinzu, den Glaubensgenossen in den nördlichen Niederlanden zu helfen.
Maßgeblicher Verfechter einer Intervention in den Niederlanden war der protestantische Heerführer Gaspard de Coligny. Sein Ziel war es, die Hugenotten als Partei zu etablieren, die – anders als die Guise-Partei – konsequent die (antispanischen) Interessen Frankreichs vertrat. Dieser Plan trug dazu bei, dass die hugenottische Partei ernsthaft an einer Aussöhnung der konfessionellen Lager interessiert war. Coligny gelang es, König Karl IX. zu überzeugen, sich für eine Annäherung der Konfessionsparteien einzusetzen. In diesem Punkt waren sich die beiden auch mit Katharina von Medici einig, die ebenfalls einen konfessionellen Ausgleich wünschte, um den Einfluss der Guise zu begrenzen. In diesem Kontext lancierte die Königinmutter den Plan, ihre Tochter Margarete mit Heinrich von Navarra zu verheiraten. Die Idee war insofern plausibel, als Heinrich in der Thronfolge unmittelbar hinter den Söhnen Katharinas und Heinrichs II. rangierte, so dass es geraten erschien, ihn an die eigene Familie zu binden.
Jedenfalls führten die beiden Königinnen von Frankreich und Navarra, Katharina von Medici und Johanna von Albret, Anfang 1572 Verhandlungen über die Verehelichung ihrer Kinder, bei denen Johanna durchsetzte, dass die Hochzeitszeremonie vor „Notre Dame“ stattfand und vom Kardinal-Erzbischof von Rouen, einem Onkel des Bräutigams, geleitet wurde. Katharina wiederum setzte durch, dass Margarete nicht zum neuen Glauben übertreten musste. Im Gegenzug wurde ihr eine großzügige Mitgift gewährt. Papst Gregor XIII. verweigerte zwar die Zustimmung zu der konfessionsverschiedenen Ehe, doch schien dies aus Katharinas Sicht verschmerzbar.
Zur Trauung am 18. August 1572 kamen aus Navarra ca. 1.000 und aus Frankreich mindestens 3.000 hugenottische Gefolgsleute des Bräutigams nach Paris – deutlich erkennbar an ihrer schlichten schwarzen Kleidung, die sie von den opulent und farbenprächtig gekleideten katholischen Hochzeitsgästen unterschied.
Während in der Stadt noch gefeiert wurde, trat am 22. August erstmals wieder der königliche Rat zusammen. Erneut brachte Admiral Coligny das Projekt einer Intervention in den Niederlanden zur Sprache, ohne damit (abgesehen vom König) auf größere Resonanz zu stoßen. Als Coligny gemeinsam mit Adligen seines Gefolges den Louvre verließ, peitschten zwei Schüsse durch die Gasse. Es ist nie gelungen, den Täter zu identifizieren; sicher ist nur, dass er im Haus eines den Guise eng verbundenen Klerikers verschwand. Coligny wurde nicht schwer verletzt. Der sofort gerufene Leibarzt des Königs amputierte den Zeigefinger und schnitt die Kugel heraus.
In der Stadt verbreitete sich die Nachricht vom Anschlag wie ein Lauffeuer. Die Stimmung war seit Wochen geprägt durch Misstrauen, Gerüchte und Ängste. Paris war die „katholischste“ Stadt des Königreichs. Entsprechend groß waren die Vorbehalte gegen die königliche Hochzeit – erst recht, als Tausende (bewaffnete) protestantische Adlige in die Stadt kamen. Immer neue Gerüchte über Anschlag- und Umsturzpläne wurden nur zu gerne geglaubt.
Angesichts dieser gespannten Lage entschlossen sich der König, Katharina von Medici und einige weitere Mitglieder des königlichen Rates, Coligny noch am Nachmittag des 22. August einen Besuch abzustatten. Dem König war der Besuch ein Anliegen, denn er hing an seinem erfahrenen, politisch kühnen und persönlich integren Berater. Am Krankenbett sagte er: „… ich schwöre bei meinem Seelenheil, dass ich so grausam Rache üben werde, dass die Erinnerung daran nie erlöschen wird“. War dies tatsächlich die Absicht des Königs? Hatte er dazu die Mittel? Ersteres scheint plausibel, Letzteres war offensichtlich nicht der Fall. Eindeutig beantworten können wir diese Fragen nicht. Denn darüber, was am Samstag, dem 23. August, beraten und entschieden wurde, wissen wir nur unzureichend Bescheid.
Sicher ist, dass Colignys Leute nach dem Anschlag eine Wache für Colignys Domizil anforderten. Karl IX. übertrug diese Aufgabe dem Kommandeur seiner Palastwache. Der aber war unbedingter Gefolgsmann der Guise. Als dann am 24. August, dem Tag des Heiligen Bartholomäus, kurz vor Morgengrauen Bewaffnete vor Colignys Domizil auftauchten, war niemand da, sie am Eindringen zu hindern. Sie stürmten in Colignys Schlafzimmer, stießen ihm einen Degen in den Leib und warfen ihn auf die Straße. Dort soll Heinrich von Guise gewartet haben. Er soll dem Toten das Blut aus dem Gesicht gewischt, ihm ins Gesicht getreten und seinen Leuten zugeschrien haben: „Ich kenne ihn / er ist es / männlich ihr Soldaten / wir haben glücklich angefangen / nun wollen wir an die übrigen (…)“. So heißt es jedenfalls in einer 1614 erschienen Ausgabe der Cosmographey Sebastian Münsters – „schwarze“ Legendenbildung ist hier freilich keineswegs ausgeschlossen.
Sicher ist hingegen, dass ein unbeschreibliches Blutbad folgte. Bewaffnete Trupps durchkämmten die Unterkünfte der hugenottischen Hochzeitsgäste, um diese abzuschlachten. Bald waren die von den Guise und anderen adligen katholischen Ultras gebildeten Mördertrupps nicht mehr allein. Teile der Pariser Bevölkerung sowie zunehmend auch Kriminelle stürmten die Wohnungen ihnen bekannter Hugenotten, ermordeten sie und plünderten. Dabei machten sie auch vor Frauen und Kindern nicht halt. Die Terrorgruppen brachten auch katholische Kaufleute, Amtsträger, Handwerksmeister und andere wohlhabende Personen um. Hier entluden sich vielerlei Ressentiments, die aus befürchteter oder schon erlebter sozialer Rückstufung, aus Existenzangst, Neid- und Rachegefühlen gespeist waren, gegen alle, die als potentielle Verursacher oder Profiteure der eigenen Misere in Frage kamen. Die Leichen wurden zu Hunderten entkleidet, zur Seine geschleift und in den Fluss geworfen. Es dauerte mehrere Tage, bis sich der Pariser Mob ausgetobt hatte. 2.000 bis 4.000 Menschen waren ihm schließlich zum Opfer gefallen. Doch damit war das Blutvergießen nicht vorbei. Denn in vielen Provinzstädten kam es zu ähnlichen Übergriffen, als dort die Nachricht von den Pariser Ereignissen ankam. Insgesamt dürfte sich die Zahl der Opfer in der Provinz noch einmal auf 5.000 bis 10.000 Personen belaufen haben.
Nur zwei Hugenotten wurden ausdrücklich geschont: Heinrich von Navarra und sein Cousin Heinrich von Condé, die beide im Louvre übernachtet hatten. Während ihre gesamte Umgebung niedergemetzelt wurde, nahm man sie in Schutzhaft, denn sie waren königlichen Geblüts. Beide mussten konvertieren und blieben drei Jahre in Haft, ehe sie fliehen konnten und ihren früheren
Glauben wieder annahmen.
Bleibt die Frage, wer für das Massaker verantwortlich war. Auf den ersten Blick erscheint die Antwort einfach. Denn zwei Tage nach dem Bartholomäustag erschien der König zu einem „lit de justice“, einer „Königssitzung“ im Pariser Obergericht, um öffentlich zu erklären, er habe die Ausschaltung der Hugenotten befohlen, da sie einen Umsturz geplant hätten. Damit übernahm Karl IX. die Verantwortung für die erste Phase des Massakers.
Bis in die 1990er Jahre wurde diese „offizielle“ Darstellung von der Forschung mehrheitlich für zutreffend erachtet. Der König sei schließlich davon überzeugt gewesen, dass ein Staatstreich drohe, und habe den Schlag (nicht zuletzt als königliche Machtdemonstration) angeordnet. Die jüngere Forschung hingegen bezweifelt, dass Karl IX. eine treibende Rolle in diesem Prozess gespielt hat. Die Bartholomäusnacht erscheint in dieser Perspektive nicht als lange geplante Machtdemonstration, sondern als Ergebnis eines vorübergehenden Zusammenbruchs der königlichen Gewalt. Irgendwann in der Nacht vom 23. zum 24. August muss der König demnach (womöglich unter dem Eindruck der bereits angelaufenen Übergriffe) einem Ultimatum der Guise-Partei nachgegeben und die Ermordung der Hugenottenführer zugestanden haben. Dass er sich dann zwei Tage später zu einem Akt bekannte, für den er nur mittelbar verantwortlich war, erklärt die jüngere Forschung damit, dass ein König, der eingestanden hätte, dass ihm die Macht entglitten war, kaum Chancen gehabt hätte, sie jemals wiederzuerlangen.
Folgt man dieser Einschätzung, und ich neige ihr zu, lag die Hauptverantwortung für die ersten beiden Akte des Massakers bei den Herzögen von Guise, mittelbar beim König, der von einem bestimmten Moment an nicht mehr versuchte, sie zu verhindern. Doch auch damit ist nur zum Teil erklärt, was in Paris und in vielen Provinzstädten geschah, zumal in jener Phase, als nicht mehr Soldaten, sondern das einfache Volk Haupttäter war.
Damit sind wir bei jenen Tätern, die wahrscheinlich niemanden erschlagen und nicht geplündert haben, ohne die aber nicht zu verstehen ist, was geschah. Denn maßgeblich verantwortlich für das Massaker waren Vertreter der katholischen Kirche, die nicht müde wurden, die Nöte der Menschen als unmittelbare Folge der den göttlichen Zorn herausfordernden Duldung der „Ketzer“ zu deuten. Tatsächlich verband sich bei nicht wenigen Zeitgenossen die Angst vor dem Verlust der Gnade Gottes mit der Vorstellung eines nahen Weltendes zu größter Gewaltbereitschaft. Denis Crouzet bezeichnete die von ihm untersuchten Kämpfer in den Französischen Religionskriegen als „Gotteskrieger“, die in dem Bewusstsein kämpften, ihr Kampf sei die Vorstufe des blutigen Weltgerichts – eine endzeitliche Perspektive, die jede Rücksichtnahme auf zivilisatorische Standards inopportun erscheinen ließ.
Kaum von der Hand zu weisen ist andererseits, dass in den Jahren nach den grauenvollen Ereignissen der Bartholomäusnacht die politische und verfassungsrechtliche Diskussion in Frankreich ungeheuer ergiebig war. Die Lösungsansätze gingen in zwei entgegengesetzte Richtungen. Unter den überlebenden Protestanten bestand weithin Einigkeit, dass die Bartholomäusnacht nur möglich gewesen war, weil niemand den König daran hatte hindern können, seine Macht zu missbrauchen. Es galt also, jene „absolute“ Gewalt abzuschaffen, auf die sich der König in seiner offiziellen Erklärung vom 26. August berufen hatte. Unmittelbar nach 1572 publizieren calvinistische Autoren mehrere „monarchomachische“ Schriften, darunter ein anonymer Verfasser (wahrscheinlich Philippe Duplessis-Mornay) die Vindiciae contra tyrannos. Gemeinsam ist diesen Schriften die Forderung, die königliche Gewalt zu kontrollieren und bei Missbrauch dieser Gewalt den Untertanen (oder zumindest den höheren Amtsträgern) ein Widerstandsrecht einzuräumen. Solche Pläne wurden in Frankreich bekanntlich nicht verwirklicht – und doch haben die Überlegungen der Monarchomachen spätere, auf Gewaltenteilung und -kontrolle abstellende Verfassungskonzeptionen stark beeinflusst.
Auf der anderen Seite gab es Autoren, die argumentierten, gerade die Beteiligungsansprüche der Großen des Reichs, von Ständen und Korporationen (etwa Gerichten) führten angesichts der konfessionellen Spaltung fast unausweichlich in den Bürgerkrieg. Es müsse deshalb eine über den religiösen Parteien stehende, mit uneingeschränkter Macht ausgestatte Instanz geben, die konfessionelle Kämpfe unterbinden könne – zur Not mit Gewalt. Eindringlich vertreten wurde diese Argumentation von dem Katholiken Jean Bodin in seinen „sechs Büchern vom Gemeinwesen“ (1576), in denen er das Ideal einer nach außen und innen unabhängigen souveränen Gewalt entwarf. Nur sie war nach Bodin in der Lage, die Ordnung und den Zusammenhalt des Gemeinwesens zu garantieren. Bodin ging es nicht um die Legitimierung eines Willkürregiments. Der Monarch sollte das göttliche und natürliche Recht, das Gemeinwohl, die Prinzipien der Gerechtigkeit, der Vernunft und nach Möglichkeit auch die bestehende Rechtsordnung achten. Andererseits betonte Bodin, allein dem Souverän stehe ein Urteil über die Achtung dieser Prinzipien zu; niemand sei berechtigt, weshalb auch immer die Entscheidungen und Gesetze des Souveräns zu missachten.
Kein Friede ohne Krongewalt: die Schlussphase der Religionskriege und das Edikt von Nantes
Kehren wir zurück zu den Religionskriegen: Anders als von den Tätern erhofft, führte die Bartholomäusnacht nicht zur Zerschlagung der Hugenotten – im Gegenteil: Sie sagten sich vom König los, verbesserten ihre Organisation und verstärkten ihre Machtbasis in Südwestfrankreich. So blieben sie ein Machtfaktor.
Was die Akteure angeht, hat König Karl IX. die Bartholomäusnacht nie verwunden. Ohnehin kränklich, wurde er zunehmend depressiv, und sein Körper setzte der Tuberkulose keinen Widerstand mehr entgegen. Er starb ohne Erben knapp zwei Jahre nach den Ereignissen, keine 24 Jahre alt. Nachfolger wurde sein jüngerer Bruder Heinrich. Brillant und eigenwillig, war auch er zu einer Fortsetzung der Schaukelpolitik zwischen den Konfessionsparteien gezwungen. Eine Wende trat ein, als 1584 der jüngste Bruder des kinderlosen Königs Heinrich III. starb. Thronfolger nach salischem Gesetz war nun Heinrich von Navarra. Angesichts der Aussicht, von einem „häretischen“ König regiert zu werden, fand die katholische Liga nun auch bei der einfachen Bevölkerung (besonders in Paris) breite Unterstützung. Als die Liga 1585 einen neuen Religionskrieg eröffnete, schloss sich der König Heinrich III. ihr zunächst an, sah sich aber schon bald von ihr stärker bedroht als von den Hugenotten. Im Mai 1588 infolge eines radikalkatholischen Aufstands aus der Hauptstadt vertrieben, ließ der König wenig später Heinrich von Guise und dessen Bruder, Kardinal Ludwig von Lothringen, ermorden, was den Hass der katholischen Partei weiter steigerte. Nach einer beispiellosen, u. a. seine Kinderlosigkeit und seine angebliche Homosexualität geißelnden Rufmordkampagne wurde Heinrich III. Anfang August 1589 beim Versuch, gemeinsam mit Heinrich von Navarra Paris zurückzuerobern, von einem Dominikaner ermordet.
Nun war Heinrich von Navarra als Heinrich IV. König. Er musste sein Königreich allerdings erobern – angesichts der militärischen Unterstützung der Liga durch Spanien kein einfaches Unterfangen. Doch große Teile der katholischen Eliten waren über die Einmischung des mächtigen Nachbarn entsetzt. Schließlich trat Heinrich – angeblich mit dem Argument, Paris sei „eine Messe wert“ – zum katholischen Glauben über, was ihn für weite Teile der Bevölkerung akzeptabel machte. Wenig später gelang es ihm, den konfessionellen Konflikt zumindest
für einige Jahre zu beenden.
Auch Heinrich IV. verfügte über keinen grundlegend neuen Lösungsansatz, sondern suchte wie Kanzler L’Hospital den Konfessionskonflikt zu entpolitisieren und von der Frage des Gehorsams zu trennen. Dass dieses Konzept erst nach 36 Jahren Krieg durchgesetzt werden konnte, lag vor allem daran, dass die Autorität und Integrationskraft der letzten Valois-Könige nicht ausgereicht hatte, um ohne religiös-konfessionelle Einheit inneren Frieden zu stiften. Die Bestimmungen des Edikts von Nantes gingen kaum über das hinaus, was die Krone den Hugenotten mehrfach zugestanden, unter dem Druck der katholischen Partei aber jeweils widerrufen hatte. Auch dieses Edikt regelte lediglich die Koexistenz von Katholiken und (als Angehörige der „angeblich reformierten Religion“ bezeichneten) Protestanten. Konkret bedeutete dies Kultfreiheit in Adelssitzen, an den Sitzen bestimmter königlicher Amtsträger, ferner an jenen Plätzen, an denen in den Vorjahren hugenottische Gottesdienste gehalten worden waren – nicht aber in Paris. Hinzu kam die uneingeschränkte Rechtsfähigkeit der Hugenotten, ihr Zugang zu allen Ämtern und die Einrichtung gemischtkonfessioneller Kammern an einigen Obergerichten.
Wie seit 1570 mehrfach praktiziert, räumte auch Heinrich den Hugenotten 1598 zudem (zunächst auf acht Jahre) 144 befestigte Sicherheitsplätze unter hugenottischen Kommandanten ein. Neu war das Geschick, mit dem er der katholischen Partei den Wind aus den Segeln nahm. Nachdem er im Februar/ März 1594 zum König gekrönt und in Paris eingezogen war, erklärte er Spanien den Krieg, vermied die militärische Auseinandersetzung mit den verbliebenen inneren Gegnern und erkaufte stattdessen deren Loyalität durch Geldzahlungen. Als er dies erreicht hatte, tolerierte er
keine Illoyalität mehr.
Heinrich hatte damit Erfolg, weil das Land des Mordens müde war, weil günstige Wetterbedingungen und das Ende der Kriegshandlungen eine Belebung der Agrarkonjunktur ermöglichten und weil es ihm dank seines entschiedenen Auftretens und seiner Ausstrahlung gelang, Menschen für sich zu gewinnen, an sich zu binden und ihre Loyalität zu wahren. Heinrich IV. war fraglos ein starker König, der mit Geschick und Glück seinen Gestaltungsspielraum ausweitete und seine Prärogative festigte. Er hat aber weder eine neue, womöglich „absolutistische“ Verfassungsordnung geschaffen, noch hat er die konfessionelle Spaltung und ihre mächtepolitische „Nutzung“ durch Spanien ausgeräumt. Als er sich entschloss, wie schon Franz I. und Heinrich II. protestantische Reichsfürsten am Niederrhein militärisch zu unterstützen, um dort eine Ausweitung des habsburgischen Einflusses zu verhindern, wurde er im Mai 1610 von einem katholischen Fanatiker – wahrscheinlich mit spanischen Hintermännern – ermordet. Nach seinem Tod war für geraume Zeit niemand in der Lage, die Lücke auszufüllen.
Conclusion and outlook
Ich habe die religiöse Dimension der französischen Religionskriege in enger Verflechtung mit ihren sozialen, verfassungsrechtlichen und (mächte)politischen Kontexten behandelt, um deutlich zu machen, dass „heilige“ Kriege und Ligen nicht ohne weltliche Interessen und Motive zustande kamen, geführt wurden und verstanden werden können. Die Unterscheidung zwischen religiösen und säkularen Bedingungen und Wirkfaktoren ist analytisch sinnvoll und ergiebig, auch wenn vormodernen Gesellschaften diese Unterscheidung fremd war, weil sie Normen und Ordnungen als gottgewollt verstanden.
Besonders in ihrer Bedeutung für Ausbruch und Beendigung der Religionskriege hervorgehoben habe ich die Machtstellung, Handlungsfähigkeit und Integrationskraft der Krone. Deutlich dürfte in diesem Zusammenhang geworden sein, dass der Ansatz, Religion und Politik zu entflechten, die religiöse Frage auszuklammern und erst einmal ein „politische“ Lösung zu finden, „alternativlos“ war, solange nicht eine Partei eindeutig siegte. Er reichte aber für sich genommen nicht aus, denn er war für die meisten Zeitgenossen unzumutbar. Politik war ohne Adressierung der „Wahrheitsfrage“ (N. Luhmann) nicht imstande, Verbindlichkeit herzustellen.
Heinrich IV. erweiterte den Ansatz insofern, als es ihm gelang, Religion in einer Weise zu adressieren, die Kompromisse nicht ausschloss. Im heilsgeschichtlich gegründeten Mythos der französischen Monarchie, in der Rolle des die göttliche Bestimmung und die Einheit Frankreichs verkörpernden und garantierenden Königs erkannte er die Chance, jenseits konfessioneller Festlegungen als Vollstrecker eines göttlichen Auftrags zu erscheinen. Als Träger dieses heilsgeschichtlichen Auftrags stand er über den Religionskriegern, schlüpfte ebenso selbstverständlich in die Rolle des „ältesten Sohns der Kirche“ wie in jene des Herkules, der die Hydra der Liga besiegt hatte – nicht aus konfessionellen Gründen, sondern deshalb, weil sie Zwietracht gesät hatte.
Nach Heinrichs Tod war die Autorität der Krone und zumal ihre Fähigkeit, die Loyalität von Angehörigen beider Konfessionen an sich zu binden, erneut geschwächt – zumal sie sich in den 1610er und 1620er Jahren zunehmend in die Niederungen des gegenreformatorischen Kampfs begab. Die Folge waren in den 1620er Jahren erneut zwei Religionskriege, in denen die Protestanten nun (anders als im 16. Jahrhundert) eindeutige Niederlagen hinnehmen mussten – mit dem Ergebnis, dass sie 1629 die ihnen von Heinrich IV. zugestandenen, mit Blick auf die Entflechtung von Religion und Politik nicht unproblematischen Sicherheitsplätze verloren. Ihre Konfession und ihr Rechtsstatus blieben gleichwohl unangetastet. Maßgeblich für letztere Entscheidung war ausgerechnet ein Kardinal der katholischen Kirche, Armand-Jean du Plessis, duc de Richelieu, der – obschon entschiedener Verfechter der katholischen Reform – die Auffassung vertrat, für die in seinen Augen unvermeidliche Bekämpfung der spanischen Vormachtstellung in Europa sei innerer Friede in Frankreich unverzichtbar.
In den 1680er Jahren, Spaniens europäische Machtstellung war längst gebrochen, die Anzahl der Hugenotten zumal im Adel stark geschrumpft, hielt König Ludwig XIV. derlei Rücksichtnahme nicht länger für geboten, ging mit Zwangsmaßnahmen gegen Protestanten vor und erließ schließlich 1685 ein Verbot der „angeblich reformierten Religion“. Die Folge war der Exodus von 150.000 bis 200.000 Menschen – nicht aber das Ende des französischen Protestantismus.