Menschenrechte verteidigen

... nach dem Seitenwechsel der USA

As part of the event "Menschenrechte verteidigen", 28.01.2026

Ministerie van Buitenlandse Zaken/Wikimedia Commons

Wie schützt man die regelbasierte internationale Ordnung, die sich im Moment in einem Erosionsprozess befindet? Diese Frage stand am Abend des 28. Januar 2026 im Zentrum der Veranstaltung Menschenrechte verteidigen … nach dem Seitenwechsel der USA der Katholischen Akademie in Bayern. Vier Perspektiven – menschenrechtlich, juristisch, militärisch und ethisch – trafen aufeinander. Die Veranstaltung analysierte diese vier Facetten und suchte nach Möglichkeiten, sie zu einer Gesamtstrategie zu verbinden, um den Erosionsprozess vielleicht doch noch aufzuhalten.

Prof. Dr. Heiner Bielefeldt setzte mit seinem Impulsreferat den normativen Ausgangspunkt. Menschenrechte, so seine zentrale These, besitzen eine Geltung, die nicht vom politischen Erfolg abhängt. Sie gründen in der inhärenten Würde jedes Menschen. Wer beginne, ihre Geltung an ihrer faktischen Durchsetzung zu messen, verwandle sie in ein Instrument der Machtpolitik. Der Gegensatz verlaufe nicht zwischen „Soft Power“ und militärischer Härte, sondern zwischen legitimer, rechtlich gebundener Zwangsmacht und nacktem Zwang. Autokratische Systeme lebten von inszenierter Loyalität und strukturellem Misstrauen. Demokratische Ordnungen dagegen beruhten auf Vertrauen – und Vertrauen sei keine moralische Sentimentalität, sondern eine strategische Ressource.

Dieser normativen Setzung stellte Generalleutnant Wolfgang Wien eine sicherheitspolitische Analyse gegenüber. Europa befinde sich in einer geopolitischen Zeitenwende. Russland rüste massiv auf, hybride Operationen unterhalb der Kriegsschwelle gehörten längst zur Realität. Militärische Stärke sei daher keine Option unter vielen, sondern Voraussetzung dafür, dass Recht überhaupt Wirkung entfalten könne. „Russland versteht nur Stärke“, formulierte Wien zugespitzt. Abschreckung bedeute nicht Eskalation, sondern Stabilisierung. Wer militärische Handlungsfähigkeit vernachlässige, riskiere, dass Normen zur bloßen Rhetorik würden.

Die Spannung zwischen Anspruch und Notwendigkeit wurde besonders deutlich am Beispiel internationaler Konventionen. Wenn Staaten angesichts konkreter Bedrohungen humanitäre Abkommen kündigen, kollidieren Sicherheitsinteressen und normative Bindungen. Prof. DDr. Angelika Nußberger insistierte hier auf juristischer Präzision. Kündigungsklauseln seien Bestandteil des Völkerrechts. Wer sie rechtmäßig nutze, verlasse nicht automatisch die Ordnung, so die ehemalige Vizepräsidentin der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Problematisch werde es dort, wo selektive Anwendung zur Regel werde. Das Prinzip „pick and choose“ untergrabe die Glaubwürdigkeit des gesamten Systems. Recht brauche Institutionen, Gerichte und Verfahren – aber vor allem die politische Bereitschaft, sich selbst an diese Verfahren zu binden.

Prof. Dr. Daniel Bogner verschob die Diskussion auf eine metaethische Ebene. Er unterschied zwischen normativer Geltung, faktischer Durchsetzung und politischer Macht. Menschenrechte seien eine „moral-pragmatische Vorsorgeinvestition“. Sie müssten begründet, sprachlich präsent gehalten und institutionell verankert werden – gerade dann, wenn sie unter Druck geraten. Realismus bedeute nicht, Maßstäbe zu relativieren. Realismus heiße, sie unter erschwerten Bedingungen zu behaupten. Wer Normen im Sturm über Bord werfe, verliere später den Kompass. Gleichzeitig warnte Bogner vor moralischer Selbstüberhebung. Menschenrechte seien notwendig, aber nicht hinreichend. Sie müssten kulturell eingebettet und gesellschaftlich getragen werden.

Im Verlauf der anschließenden Debatte unter der Moderation von Akademiedirektor Dr. Achim Budde wurde deutlich, dass keine Perspektive für sich allein ausreicht. Militärische Stärke ohne normative Bindung führt in die Logik reiner Machtpolitik. Normative Ansprüche ohne Durchsetzungsfähigkeit bleiben wirkungslos. Juristische Präzision ohne politische Entschlossenheit verliert an Gewicht. Ethische Orientierung ohne Realitätssinn droht zur wohlmeinenden Rhetorik zu werden. Die Verteidigung der Menschenrechte verlangt eine Verschränkung dieser Ebenen.

Ein weiterer Konsens bestand darin, Menschenrechte nicht als exklusiv „westliche Werte“ zu missverstehen. Heiner Bielefeldt warnte vor eurozentrischer Selbstgewissheit. Universale Ansprüche seien nur glaubwürdig, wenn sie interkulturell anschlussfähig blieben. Angelika Nußberger erinnerte daran, dass internationale Gerichte auf Akzeptanz jenseits Europas angewiesen seien. Generalleutnant Wolfgang Wien betonte, dass Sicherheitspolitik nicht gegen Freiheit ausgespielt werden dürfe. Daniel Bogner schließlich plädierte dafür, den Begriff Menschenrechte nicht inflationär zu verwenden, sondern diese als Maßstab zu bewahren, der Grenzen markiert.

In der Schlussrunde rückte die Frage nach Versöhnung in den Mittelpunkt. Wie ist Aussöhnung mit einem Russland denkbar, das militärisch aggressiv auftritt? Wien blieb nüchtern: Sicherheit sei die Voraussetzung jeder weiteren Perspektive. Ohne glaubwürdige Abschreckung gebe es keinen stabilen Frieden. Bogner widersprach nicht grundsätzlich, mahnte aber, Versöhnung nicht aus dem Horizont zu streichen. Sie könne nicht verordnet werden, wohl aber müsse man Räume offenhalten für künftige „Fenster der Gelegenheit“. Bielefeldt erinnerte daran, zwischen Regime und Gesellschaft zu unterscheiden. Autoritäre Herrschaft sei nicht identisch mit der Bevölkerung. Nußberger verwies auf historische Erfahrungen politischer Eiszeiten, die nicht das letzte Wort der Geschichte geblieben seien. „Versöhnung ist möglich“, sagte sie wörtlich am Ende der Veranstaltung.

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