Die Nation als Kollektivsingular und als imagined community
„Ein Weltbild verliert seine Welt“ – auf diese originelle Formel brachte Wolfgang Burgdorf den Vorgang, der Europa zwischen 1789 und 1815 erfasste: die untergehende Welt war jenes alte Europa, für das die Schlagworte vom „Ancien Régime“ und von der „Aufklärung“ der Kürze halber einmal die ideellen Eckpunkte abgeben sollen. Sie umspannen den engeren Zeitraum der „Sattelzeit“. So hatte Reinhart Koselleck diese epochale Prägezeit benannt, in welcher begrifflich gesehen Kollektivsingulare entstanden. Solche modernen Kollektivbegriffe wie „Freiheit“, „Gleichheit“, „Gesellschaft“, „Nation“ und „Volk“ trennen die uns vertraute Moderne von Burgdorfs altem Weltbild. Genauer: Die aus der Frühen Neuzeit herkommenden Freiheiten oder Privilegien verwandelten sich in die singuläre Freiheit. Ihre Gesellschaften, Korporationen, Sozietäten, Gilden veränderten sich in die einheitlich verstandene Gesellschaft. Die mannigfaltigen Geschichten der Legenden, Viten und Chroniken verdichteten sich zu der Geschichte. Die an den frühen europäischen Universitäten niedergelassenen „Nationes“ oder „Nationalitäten“ mutierten zum Inbegriff von der einen Nation. Die unterschiedlichen „Volksstämme“ gingen auf in dem einzigen Volk. Die neuen Begriffe erzeugten gleichsam Kollektivwesen, denen man Handlungen und Eigenschaften zuschrieb. Theodor Körners patriotisches Kampflied intonierte: „Das Volk steht auf, der Sturm bricht los.“ Der Begriff von der einen Nation stieg auf zum alles beherrschenden Leitbegriff des 19. Jahrhunderts. Er löste die Religion als kollektiven Leitwert ab. Das neue Heilsversprechen lag in der geeinten deutschen Nation, welche dem Einzelnen alles abverlangen konnte, auch das Opfer des eigenen Lebens.
Die traditionelle herrschende Meinung lautete lange Zeit, die sogenannten Befreiungskriege hätten die deutsche Bevölkerung durch und durch nationalisiert. Aus diesem Glauben bezogen die Historiker den Stoff für ihre Meistererzählungen des Kampfes für Einheit und Freiheit. Das predigten auf gleiche Weise preußische, deutsche, polnische, italienische oder ungarische Historiker, welche im Laufe der von ihnen erzählten Geschichte ihr eigenes Volk als befreit und erlöst ansahen. In ihrer Gegenwart erblickten sie das Telos ihrer nationalen Geschichte als erfüllt.
Hans-Ulrich Wehler hatte sehr früh an den Freiheitskriegen die Qualität einer nationalen Massenbewegung angezweifelt und sie mit Blick auf die sozialen Träger auf einen „Elitennationalismus“ reduziert. Die neuere Nationalismusforschung ist nach ihrer kulturalistischen Wende noch weiter gegangen. Jürgen Echternkamp hat zu Recht mindestens vier ältere Positionen für obsolet erklärt: 1. Nationalität substantialistisch zu definieren, 2. sie teleologisch aus der Geschichte herzuleiten, 3. sie auf dem Wege einer geisteswissenschaftlichen Gipfelwanderung zusammen zu montieren oder 4. sie typologisch in Gegensätzen aufgehen zu lassen wie „Kulturnation“ gegen „Staatsnation“, in „guten“ und „bösen“ Nationalismus. Nach der „kulturalistischen Wende“ ist die „Nation“ wie die „Revolution“ in den Bereich der „Mythen“ abgewandert. Der Begriff taucht inzwischen zwar nahezu inflationär auf, ist in diesem Falle aber durchaus angebracht. Auch ist der „Mythos“ als Terminus dem älteren der „Ideologie“ überlegen. Diese bezeichnete nur gedankliche Inhalte; der Mythos schließt Rituale, Symbole und Ursprungslegenden ein. Der Mythos ist das methodische Instrument, zwischen einer gedachten und einer empirischen Realität zu unterscheiden.
Das macht Sinn: Die Deutschen selbst verstanden sich 1815 noch vorwiegend etwa als Preußen, Österreicher, Westfalen, Mecklenburger, Schlesier, Württemberger, Badener und Hessen und bezeichneten die Summe ihrer Landsleute mitunter auch noch als eine „Nation“. Viele, die im Alten Reich unter dem Krummstab gelebt haben, wie man die geistlichen Herrschaften benannte, fühlten sich nach den Säkularisationen und Mediatisierungen von 1803 und 1806 in ihrer nationalen Identität 1815 noch heimatlos. So wurden aus Franken Neubayern; Rheinländer verwandelten sich in Neupreußen. Die Allgäuer spalteten sich auf in Neubayern und Neuwürttemberger. Für alle aber entwickelte sich das Deutschsein erst in einem langen Prozess nach 1815 zu ihrer neuen Qualität. In den Befreiungskriegen war die Nation im Sinne Benedict Andersons mehr noch eine „imaginierte, eine gedachte Gemeinschaft“, eine imagined community, ein Zukunftsentwurf für den ganzen Staat. Selbst die führenden Köpfe im damaligen „Deutschland“, das durch die Bundesakte von 1815 konstituiert wurde, hatten bis dahin noch kaum konkrete Entwürfe, wie man sich denn diese deutsche Nation staatlich konkret vorstellen sollte, am ehesten noch die deutschen Jakobiner, aber die waren nicht mehrheitsfähig.
Die Imperien Alteuropas
Die abbrechende, untergehende Welt, welche dem Weltbild den Boden entzog, war jene des rund tausendjährigen Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation – eine 1806 endgültig zerschlagene Formation, welche Staat war und wiederum auch nicht – schon die Zeitgenossen stritten darüber. Die historische Forschung hat an das Reich lange den Maßstab des späteren Nationalstaats gelegt und es als Auslaufmodell behandelt. Die neuere und neuste historische Forschung hat den Gesichtskreis erheblich erweitert. Angesichts der beginnenden Globalisierung der Welt schon im 18. und frühen 19. Jahrhundert wurde der Blick geschärft für die vor- und transnationalen Fundamente der angesprochenen Sattelzeit – für die Imperien. Denn in der Epoche zwischen der Französischen Revolution und dem Wiener Kongress stellten die miteinander ringenden Großmächte allesamt Imperien dar. Das waren Großbritannien, Russland, das Habsburgerreich, das Heilige Römische Reich deutscher Nation, das Osmanische Reich und auch Frankreich, wenn man dessen Kolonialbesitz einbezieht.
Hier lohnt es, sich genauer der Begrifflichkeit zu vergewissern. Was kennzeichnete ein Imperium im Vergleich zum institutionellen Flächen- und Anstaltsstaat? Herfried Münkler folgend, bieten sich für die Sattelzeit fünf Merkmale an.
- Territoriale Unschärfe. Imperien fehlen in der Regel präzise Grenzlinien; sie verlieren sich an den Grenzen in der Weite eines Raumes.
- Fehlende Herrschaftsverdichtung. Es besteht vom Zentrum zur Peripherie ein Integrationsgefälle; d.h. mit anderen Worten: ein Imperium ist nicht von der Zentrale aus hierarchisch organisiert. Zur Peripherie hin nimmt die Rechtsbindung ab, werden die Möglichkeiten, auf die Politik des Zentrums zu antworten und diese mitzubestimmen, geringer.
- Multinationalität. Die Tendenz, die Bevölkerung zu integrieren, ist nicht ausgeprägt in der Weise, dass allen Angehörigen die gleichen Rechte gewährt würden, ob sie nun im Kerngebiet des Staates oder in den Grenzregionen leben. Das ermöglicht den multiethnischen bzw. multinationalen Charakter von Imperien.
- Zusammengesetzte Staatlichkeit. Ein Imperium vereinigt keine gleichberechtigten politischen Einheiten, sondern stellt eher Abstufungen von Macht und Einfluss dar. Imperiale Strukturen können die Ordnung mehrerer Staaten überlagern, können diese Einheiten auch im Status von Klientel- oder Satellitenstaaten auf das Zentrum beziehen.
- Okkasionelle Entstehung. Imperien existieren in der longue durée, in epochalen Zeithorizonten. Sie verdanken ihr Dasein „einem Gemisch von Zufällen und Einzelentscheidungen“ (Münkler), nicht einem einzigen imperialistischen Impetus, nicht einem großen strategischen Plan.
Im Gegensatz zu den überkommenen Imperien erfasste Typ des geeinten Nationalstaats alles, was jene nicht besaßen:
- Statt territorialer Unschärfe pochte er auf das klar umrissene Staatsgebiet;
- statt fehlender Staatsverdichtung beschwor er die innere Konzentration von Recht, Verwaltung, Wirtschaft, Bildung und Sprache;
- statt Multinationalität forderte er die Homogenität der Nation;
- statt zusammengesetzter Staatlichkeit bot er den von oben nach unten hierarchisch und rational gegliederten bürokratischen Anstaltsstaat;
- statt okkasioneller langfristiger Entstehung erschien der moderne Nationalstaat des 19. Jahrhunderts als Ergebnis eines kollektiven Kraftakts im Krieg.
Die „deutsche Freiheit“ in der „zusammengesetzten Staatlichkeit“
Der komplizierte Staatsaufbau der Imperien äußerte sich öffentlich in einem prunkvollen Herrscherzeremoniell und einer uns nur noch mühsam zu entziffernden Herrschaftssymbolik. Diesen verwickelten Staatsaufbau, dem heute noch das britische Commonwealth ähnelt, boten auch die frühneuzeitliche Habsburgermonarchie und das Alte Deutsche Reich, welche sich rechtlich überlagerten. Sie vereinten in sich eine Pluralität von Staatlichkeiten. In der Habsburgermonarchie besaßen diese Gebiete eigene Binnenverfassungen, welche teilweise bis ins 16. Jahrhundert zurückreichten; das sogenannte böhmische oder ungarische „Staatsrecht“ etwa garantierte den „Nationalitäten“ ihre Identität und ein gewisses Maß an Autonomie. Die große umfassende staatliche Ordnung – das „Imperium“, auch „Reich“ genannt – wurde zusammengehalten durch die Figur des Monarchen. Dieser herrschte nicht absolut, denn ihn schränkten historisch legitimierte Garantien bei der Ausübung seiner Gewalt ein.
Goethe hatte 1813 in seinem Nachruf auf den Dichter Christoph Martin Wieland sehr treffend die politisch schulende und freiheitsverbürgende Qualität dieser Ordnung beschrieben: „Die deutsche Reichsverfassung, welche so viele kleine Staaten in sich begriff, ähnlichte [!] darin der griechischen. Die geringste, unscheinbare, ja unsichtbare Stadt, weil sie ein eignes Interesse hatte, musste solches in sich hegen, erhalten und gegen die Nachbarn verteidigen. Daher war ihre Jugend frühzeitig aufgeweckt und aufgefordert, über Staatsverhältnisse nachzudenken.“ Er konnte sich in diesem vielgliedrigen Reich ohne weiteres als Deutscher verstehen. Er verkörperte jenen deutschen Reichspatriotismus, den es schon längst vor 1789 gab. Sich als Deutscher zu definieren begann keineswegs erst in den Befreiungskriegen. Die Zeitgenossen sprachen von der „alten teutschen Freiheit“ im Gehäuse der „teutschen Reichsverfassung“. Die Frühneuzeitforscher, etwa Georg Schmidt, haben inzwischen die Eigenschaften dieses Gebildes wieder zu würdigen gelernt und dafür die etwas komplizierte, aber sehr treffende Beschreibung einer „zusammengesetzten komplementären Staatlichkeit“ mit „multiplen Identitäten“ gefunden.
Ausländische Beobachter erkannten an dieser Verfassung noch im späten 18. Jahrhundert vorbildliche, modern Züge. Thomas Jefferson, der US-Botschafter in Paris, hatte seinem Freund, dem Verfassungsarchitekten James Madison, Kisten mit Büchern zur deutschen Reichsverfassung geschickt. Und dieser erkannte das dort realisierte föderative System der checks and balances mit einem Wahlkaiser, sprich: Präsidenten an der Spitze als politisches Modell für die Vereinigten Staaten; ausdrücklich empfahl er auch in seinen „Federalist Papers“ die deutsche Reichsverfassung als Vorbild. Washington und Madison hatten für ihre Arbeit auch Montesquieus berühmte Schrift „Vom Geist der Gesetze“ gelesen. Besonders wichtig erschien ihnen das Kernkapitel darin über die Gewaltenteilung. Montesquieu hatte dort gleichfalls „la république fédérale de l’Allemange“ als Muster einer Verfassungsgebung beschrieben. In ihrem Aufbau entdeckte er seine fundamentale Idee verwirklicht, für die er den Satz prägte: „Um den Missbrauch der Macht zu verhindern, muss die Macht der Macht Schranken setzen“. Montesquieu wusste, wovon er sprach, denn er hatte das alte Deutschland in den Jahren 1728 und 1729 höchstpersönlich bereist.
Der Deutsche Bund von 1815 und das imperiale Fundament des Wiener Kongresses
Das Zukunftsweisende an diesem alten Gebilde – das Prinzip der checks and balances in staatlich zusammengesetzten Gebilden – prägte auch den 1815 gestifteten Deutsche Bund. Er behandelte die „deutsche Frage“ noch auf die typisch alteuropäische Weise. Seine europäische Einbettung verlängerte gewissermaßen das Alte Reich und lief jedem Entwurf eines rationalen Anstaltsstaats zuwider. Denn die Wiener Ordnung verschränkte politisch zwei Staatsgebilde: das Gebiet des Deutschen Bundes und die Habsburgermonarchie, welche nur mit einem Teil dem Deutschen Bund angehörte. Die Bundesakte vom 8. Juni 1815 deklarierte ihr Territorium als „Deutschland“. Sie offenbarte ausdrücklich den Rückbezug auf die alte Reichsverfassung, denn sie definierte im 1. Artikel die Zugehörigkeit Österreichs und Preußens „für ihre gesamten vormals zum deutschen Reich gehörigen Besitzungen“. Aber der Bund bot nicht das Territorium eines Nationalstaats. Denn es gehörten ihm anfangs drei ausländische Staatsoberhäupter als Mitglied mit allen Rechten an: die Könige Englands, Dänemarks und der Niederlande. Der Bund war ein völkerrechtliches Subjekt, aber ohne Staatsoberhaupt. In seinem Innern versammelten sich Einzelstaaten mit republikanischer, ständischer, repräsentativer und absolutistischer Verfassung. Auf seinem Boden lebten Deutsche neben Dänen, Polen, slawischen Wenden, Tschechen, Slowenen und Italienern. Nach dem Maßstab des Nationalstaats konnten rechtliche Ordnungen nur als anachronistisch erscheinen, wo sich Rechtskreise, Territorien und Nationalitäten auf solche scheinbar bizarre Weise überschnitten. Nach eben dieser Richtschnur haben die Zeitgenossen und die Historiker bis in die neuesten Veröffentlichungen anlässlich des zweihundertjährigen Jubiläums den Baumeistern der Wiener Ordnung von 1815 vorgeworfen, sie hätten es versäumt, ihr Werk auf das Fundament von Nationalstaaten zu stellen. Sie hätten das nationale Wollen der Völker missachtet und nur auf dem Weg des Länderschachers ihr Werk vollbracht. Wer dieses den Politikern von damals vorwirft, projiziert auf unhistorische Weise Konstrukte aus späterer Zeit in die frühere zurück. Es war die Generation der Jahrgänge um 1770, welche 1815 die Wiener Ordnung baute. Ihre gemeinsame generationelle Erfahrung war geprägt durch Aufklärung, Ancien Régime, Französische Revolution und mehr als zwei Jahrzehnte an Kriegen weltweit.
In globalhistorischer Perspektive handelten die Politiker unter dem Eindruck einer gerade bewältigten „Weltkrise“, erwachsen aus einem „Weltkrieg“. Beide Begriffe benutzt Christopher Bayly in seiner „Globalgeschichte“ über „Die Geburt der modernen Welt“. Was nach Napoleons geplanter Universalherrschaft wieder ins Gleichgewicht gebracht werden sollte und konnte, war das System der Imperien, denen sich die übrige europäische Staatenwelt einzuordnen hatte. Das war die vorgegebene Struktur. Eine andere Handlungsoption stand nicht zur Disposition. Welcher der anwesenden Politiker hätte denn eine solche andere vorgedacht? Auch die Franzosen mit ihrer von vielen als vorbildlich behandelten Verfassungsgebung auf der Basis eines territorialen Nationalstaats dachten nicht national, sondern imperial – allen voran Napoleon. Und nur unter dieser Bedingung der imperialen Konstruktion war garantiert, dass aus dem in Wien geschaffenen System eine europäische Friedensordnung und ein europäisches Völkerrecht erwachsen konnten. Das war nur möglich, weil man – anders als Woodrow Wilson 1918 in seinem „14-Punkte-Programm“ – die staatliche Rekonstruktion gerade nicht dem Nationalitätsprinzip unterwarf.
Die Männer von 1815 schufen eine völkerrechtlich definierte europäische und keine „inter–nationale“ Ordnung. Denn sie gehörten einer kosmopolitischen Generation an. Zu diesen Jahrgängen um 1770 zählten unter den Teilnehmern des Kongresses zum Beispiel Wilhelm von Humboldt (*1767), Kaiser Franz (*1768), Napoleon [als indirekter, im Denken der Beteiligten stets anwesender Teilnehmer], Castlereagh, Wellington (alle drei *1769), Friedrich Wilhelm III., George Canning (*1770), der Oberbefehlshaber der Koalition gegen Napoleon Karl zu Schwarzenberg (*1771), Metternich, Dalberg (*1773), Zar Alexander (*1777). Früheren Jahrgangs waren Hardenberg (*1750), Talleyrand (*1754), Freiherr vom Stein (*1757) und Friedrich Gentz (*1764).
Sie alle machten Politik vor dem Erfahrungshintergrund der alteuropäischen Imperien. Es ist aber falsch, ihnen eine Ignoranz oder Indifferenz gegenüber dem Prinzip der Nationalität zu unterstellen. Das schlagendste Argument bietet die Art und Weise, wie die polnische Frage gelöst wurde, die gerade unter nationalem Blickwinkel als die schwierigste gelten konnte. Die Wiener Schlussakte vom 9. Juni 1815 bestimmte: „Die Polen, die zutreffenden wechselseitigen Untertanen Russlands, Österreichs und Preußens, werden eine Vertretung und nationale Einrichtungen erhalten“. Im Prinzip erwarben die Polen nationale ständische Vertretungen, verteilt auf drei Gebietsteile. Das war wieder die zusammengesetzte Staatlichkeit. Auch hier spiegelt sich das typische Verhältnis von imperialer Staatsbildung und Nationalität im Jahre 1815 wider.
Grundsätzlich formuliert heißt das: Die Wiener Ordnung gewährte die Nationalität im Staate; die Schweizer Eidgenossenschaft ist das damals gleichfalls garantierte, bis heute lebendige Paradebeispiel. Die Europäische Union folgt dem gleichen Muster. Auch sie garantiert unter dem Dach einer zusammengesetzten Staatlichkeit die Nationalitäten im Staat, d.h. in der Union; es gibt keine europäische Nationalität. Das Gegenmodell des Nationalstaates definiert die Nationalität des Staates. Mit anderen Worten, der Staat wird zum Träger und bekommt das essenzielle Merkmal, national zu sein. Daraus folgt zwingend, dieser Staat muss national homogen auftreten, denn er soll ja nur einer Nation gehören.
Das nationalisierende Gewaltpotential des napoleonische Empire
Das napoleonische Reich war nach der oben angeführten Definition auch ein Imperium – ein „Empire“. Das gilt besonders für das vierte Merkmal, die zusammengesetzte Staatlichkeit. Der österreichische Gesandte in Paris, spätere Minister und Staatskanzler Clemens von Metternich war über Jahre hinweg immer wieder in stundenlangen Gesprächen dem französischen Kaiser nahegekommen wie kein anderer nichtfranzösischer Politiker. Er hörte die Absichten Napoleons und verfolgte den Aufbau des Empire. Er schrieb: „Das Geflecht von Napoleons Eroberungen wies einen ganz besonderen Charakter auf. Mit der Universalherrschaft, auf die er es abgesehen hatte, verfolgte er keineswegs die Absicht, in seinen Händen die unmittelbare Beherrschung einer gewaltigen Anzahl von Ländern zu konzentrieren, sondern ihm war es lediglich darum zu tun, die europäischen Staaten nach dem entstellten und übertriebenen Vorbild des Reichs Karls des Großen einer zentralen Oberherrschaft unterzuordnen.“
Napoleons Imperienbildung wich aber bei zwei Merkmalen von dem hier beschriebenen Muster ab, und diese schufen an repressivem Gewaltpotential einen Überschuss, der den anderen Imperien abging. Das erste Merkmal betraf die Verletzung der Multinationalität. Das geschah bei der französischen Staatsbildung in fremden Territorien, so besonders auch in Deutschland. Dort errichtete der französische Kaiser aus originären deutschen Gebieten französische Departements und verleibte sie seinem Mutterland direkt ein – die Hansestädte, Oldenburg oder das linke Rheinland. Erfurt erklärte er zur kaiserlichen exterritorialen französischen Domäne. Hier herrschte der Zwang, sich sprachlich und kulturell zu assimilieren. Das weckte besonders den Widerstandgeist der unterworfenen deutschen Nationalität wie gleichermaßen in Spanien unter seinem Bruder Joseph. Dort hatte er ganz Katalonien – wie in Italien die Toskana – zu Departements des französischen Staats gemacht.
Das zweite Merkmal, das von der generellen Imperien-Definition abwich, liegt in der Entstehung des napoleonischen Imperiums. Es erwuchs nicht in der longue durée, sondern aus einem beispiellosen Kraftakt innerhalb weniger Jahre. Dazu waren unablässig Kriege und nachfolgende Okkupationen erforderlich. Die ungeheuren Kosten, um Hunderttausende von Soldaten quer durch Europa hin und her zu bewegen, mussten die eroberten Länder selbst bezahlen. Während der Feldzüge hatten die bekriegten Bevölkerungen Nahrungsmittel, Pferde und Geld bereitzustellen. Weigerten sie sich, erfolgten die berüchtigten Beschlagnahmungen und Brandschatzungen.
Ute Planert hat Dauer und Ausmaß der Zerstörungen einerseits, die Kriegswahrnehmung durch die Bevölkerung andrerseits mit einer bisher beispiellosen Eindringlichkeit für den süddeutschen Raum beschrieben. Napoleons Ziel der Kriege waren jeweils Friedensschlüsse, in denen er den unterworfenen Ländern hohe Kontributionen auferlegte. Brauchte er neues Geld, verwandelten sich die Friedensverträge in einen Waffenstillstand, der den Weg zu neuen Kriegen eröffnete. Einen Anlass zu erneutem Krieg fand er immer. Man kann geradezu von einem bellizistischen Takeoff in der Kriegsfinanzierung sprechen. Erfolgreiche Kriege spülten Geld in die Kassen, und mit den Einnahmen ließen sich neue Kriege führen. In Spanien funktionierte diese Methode nicht, weil durch den fortdauernden nationalen Widerstand der Friedensschluss mit Kontributionen ausblieb und letztlich die Franzosen die Kriegskosten mit beizusteuern hatten.
Die Politik Napoleons verdient deshalb besondere Aufmerksamkeit, weil sich in ihr finanzielle Ausbeutung, Zerstörung durch Kriege und Unterdrückung der Bevölkerung zu einem Sprengsatz vermischten, an dem sich Gedanken, Gefühle und Absichten symbolisch als Aufschrei des „Nationalgeistes“ zu artikulieren begannen. Durch das vermehrte Repressionspotential fand dieser zu sich selbst. Es liegt eine Paradoxie in der historischen Situation, dass Napoleon mit seiner kontinentalen Zwangsherrschaft beanspruchte, die Französische Revolution – in seinen Worten – „auszutreten“, dass er damit aber gleichzeitig deren Ideal bei den Unterworfenen wachrief, für die Freiheit und Emanzipation der eigenen Nation zu kämpfen.
Die Revolutionspropaganda verhieß, ihre Soldaten würden die Völker von der Unterjochung durch deren Fürsten befreien. Tatsächlich mündete der verheißungsvolle Aufbruch in eine Militärdiktatur kontinentalen Ausmaßes von der Atlantikküste bis zur Weichsel, eine Gewaltherrschaft, welche versuchte, von Sankt Petersburg über den Mittelmeerraum, die Ost- und Nordsee bis hin zur spanischen, portugiesischen und französischen Küste eine Handelssperre zu verhängen. Diese damals sogenannte „Universalmonarchie“ Napoleons hatte zwischen 1806 und 1815 im Vergleich zum Ancien Régime manche Herrschaftstechniken in repressiver Weise sogar noch optimiert. Dazu zählten als Werkzeuge eine politische Polizei, eine höchst wirksame Zensur sowie eine terroristische Praxis, durch exemplarische Hinrichtungen den Adel, die Buchhändler und die regionalen Freiheitskämpfer einzuschüchtern. Dafür standen stellvertretend der bourbonische Erbprinz Duc d‘Enghien, der Buchhändler Johann Philipp Palm oder der Tiroler Andreas Hofer.
Die zwiespältige nationale Verheißung: die Dreieinigkeit von „Volk“, Sprache und Territorium
Aus der beschriebenen Konstellation entstand in Deutschland die Nation als politischer Leitbegriff. Das Neue daran lag nicht in dem nationalen Bewusstsein per se – es gab ja schon den Reichspatriotismus zuvor –, sondern in der Absicht, das Nationale mit einem staatlichen Territorium zur Deckung zu bringen. „Einheit und Freiheit“ lautete nicht zuletzt 1848 die geflügelte Parole. Das klang unverbindlich. Die Frage nach einem nationalen Territorium erzeugte indessen die eigentliche Brisanz, denn das erforderte, Grenzen zu definieren. Wie hieß Arndts politische Kampfschrift 1813? – „Der Rhein – Deutschlands Strom, nicht Deutschlands Grenze“. Zeitgenössisch gesprochen ging es um den „politischen Besitzstand“. Hier scheint, zugespitzt formuliert, die Ursünde des 19. Jahrhunderts zu liegen. Metternich, der beiden Zeitaltern angehört hatte, wusste sehr genau auszudrücken, was die Imperien im Vergleich zum modernen Nationalstaat auszeichnete. Aus dem Exil im britischen Kurort Brighton 1849 rückblickend, deutete und bewertete er den Zeitwandel bis zur Revolution1848: „Zwei Elemente sind in der Gesellschaft aufgetaucht, welche geeignet sind, ihre Ruhe bis in den Grund zu erschüttern. Als diese Elemente bezeichne ich die Ausdehnung des Grundbegriffs der Nationalität auf das Gebiet des politischen Besitzstandes und auf dessen Bezeichnung durch die Sprache.“
Diese abstrakte Formulierung könnte von einem politischen Soziologen stammen, von einem Max Weber oder, zeitlich näherliegend, einem Alexis de Tocqueville. Der Staatskanzler hatte Montesquieu, Edmund Burke und eben auch Tocqueville studiert. Er prophezeite die Erschütterung der Gesellschaft von Grund auf, wenn sie versuchte, den Nationalstaat auf der Basis eines sprachlich homogenen geschlossenen Territoriums zu errichten. Der Irrtum beruhte in seiner Sicht auf der Annahme, die Homogenität tauge als Bauprinzip für einen Staat. In Mitteleuropa erzeugte jeder derartige Staat, der sich sprachlich homogen definieren wollte, auf seinem Territorium eine Minderheitenproblematik. Wenn diese inkorporierten Minderheiten ihrerseits den eigenen Nationalstaat forderten, bedeutete das zwangsläufig Krieg.
Schon die Zentralgewalt, welche die Frankfurter Nationalversammlung 1848 als Regierung eingesetzt hatte, führte in drei Richtungen Krieg gegen Nationalitäten, im Norden marschierten die Bundestruppen gegen Dänemark, im Osten preußische Soldaten gegen die Polen, österreichische Truppen unter General Windischgrätz gegen die Tschechen, im Süden österreichische Truppen unter General Radetzky gegen die Italiener. Weil die Revolution scheiterte, kamen diese Kriege nicht zu ihrem Ziel. Das war nur eine Kostprobe dessen, was in einer einzigen blutigen Spur bis in die Gegenwart reicht. Homogenität als Maxime der nationalen Staatsbildung erlaubt nur fünf politische Optionen für die national nicht Zugehörigen: Assimilation, rechtliche Definition als Außenseiter, sprich: Minderheiten, der Status einer begrenzten Autonomie, Vertreibung oder physische Vernichtung. Alle fünf Optionen wurden seitdem in der europäischen Geschichte exekutiert. Sprache, Territorium und Nationalität zur Deckung zu bringen war den Zeitgenossen des 19. Jahrhunderts eine nicht hinterfragte Selbstverständlichkeit. In der Geschichtsschreibung ist die kriegtreibende Brisanz dieser Operation neuerdings, nicht zuletzt durch Dieter Langewiesche, genauer registriert und beschrieben worden.
Alles in allem konnte hier für die Epoche bis 1815 in der Tat der Nationalismus vornehmlich nur als Leitbegriff behandelt werden, als imagined community, nicht als gesellschaftliche Bewegung, denn diese entstand gerade erst. Warum er sich nach 1815 ziemlich vehement in eine real community verwandelte, versteht man allerdings nur aus dem, was zwischen 1789 und 1815 in Europa geschah.