Die Reichsreformansätze in der Regierungszeit Kaiser Maximilians I. (1493-1519)

Versuche einer Integration durch Normierung und Institutionalisierung im Spannungsfeld von Konsens und Dissens

Im Rahmen der Veranstaltung "Historische Tage 2017", 01.03.2017

Breviarium Grimani

Vorbemerkungen

 

Die Integrationskraft des Königshofs als Zentrum mittelalterlicher Herrschaft, die seit dem 11./12. Jahrhundert vorrangig auf Konsensfindung mit den geistlichen und weltlichen Großen beruhte, wofür der Begriff „Konsensuale Herrschaft“ (Schneidmüller) steht, nahm im letzten Drittel des 14. Jahrhunderts immer mehr ab. Die Großen des Reiches verloren das Interesse am Rats- und Hofdienst, was zu einer „Destruktion des Herrscherhofes“ (Heinig) führte. Friedrich III. versuchte ab 1470 zwar, Kurfürsten und Fürsten wieder in den Hof zu integrieren und so das Reich nochmals als Hofstaat zu organisieren, aber die privilegierte Stellung der Reichsfürsten, wie sie in der „Confoederatio cum principibus ecclesiasticis“ von 1220 und im Statutum in favorem principum“ von 1231/1232 festgeschrieben war, hatte die Weichen im Heiligen Römischen Reich längst anders gestellt, was bis heute im ausgeprägten Föderalismus der Bundesrepublik Deutschland fortwirkt.

 

Reichsreformkonzepte des 15. Jahrhunderts und die Doppelregierung Friedrichs III. und Maximilians I.

 

Nikolaus Cusanus schien die Lösung der Reichsreformfrage in einer Gewaltenteilung zu liegen: einem jährlichen Reichstag sollte die gesetzgebende Gewalt, einem Reichstagsausschuss die Regierungsführung und dem Kaiser die vollziehende Gewalt zukommen. Der „Abschied der geistlichen Kurfürsten“ hingegen vertrat eine kurfürstlich-fürstliche Oligarchie, demzufolge dem Kurverein und einem kurfürstlichen Regiment die Reichsregierung obliegen sollte. Die anonyme „Reformatio Sigismundi“ und auch der „Oberrheinische Revolutionär“ – von V. Huth als Dr. Jakob Merswin identifiziert – sahen das Heil in einer kaiserlichen Monarchie, wofür auch Enea Silvio Piccolomini und Peter von Andlau plädierten. Allen diesen Reichsreformvorschlägen gemeinsam ist der Ruf nach einer Landfriedensordnung mit einem Verbot der Fehde (bewaffnete, gewaltsame Selbsthilfe) sowie nach einer besseren Rechts-, Gerichts-, Steuer- und Münzordnung.

Die Kernfrage aber blieb stets die eigentliche Machtfrage im Ringen zwischen weitgehend unbeschränkter königlicher/kaiserlicher Monarchie und reichsständischer, vor allem kurfürstlicher und fürstlicher Oligarchie. Kaiser Friedrich III. wollte selbst von einer kurfürstlich-fürstlicher Mitregierung nichts wissen, weshalb er 1486 in Frankfurt nach der Wahl seines Sohnes Maximilian zum Römischen König nur eine sehr allgemein gehaltene Landfriedensordnung für zehn Jahre verkündete und allenfalls noch ein Reichskammergericht zugestehen, aber „sunst in allen andern hendeln als Romischer Kayser in unserm freyen regiment“, wie wir bisher gewesen sein, bleiben wollte. Die Reichsstände hingegen machten auf allen folgenden Reichsversammlungen (Nürnberg 1487, Frankfurt 1489, Nürnberg 1491 und Koblenz 1492) jegliche finanzielle und militärische Hilfe von Zugeständnissen bei der Reichsreform abhängig.

 

Die Reichsreformverhandlungen vom Wormser Reichstag 1495 bis zum Augsburger Reichstag 1518

 

Auch auf dem Wormser Reichstag 1495 begegneten die Reichsstände Maximilians I. Hilfsbitten gegen die Osmanen und für einen Romzug zur Kaiserkrönung, um den französischen Hegemoniebestrebungen in Italien Paroli bieten zu können, sofort mit der Forderung einer Reichsreform. Der König zeigte sich über Friede und Recht verhandlungsbereit, schlug aber zugleich eine „eylende hilff“ für Sofortmaßnahmen gegen Osmanen und Franzosen sowie eine „bestendige und werende hilff“ für zehn bis zwölf Jahre vor, was den Ständen ihr altes Mittel der Kompensationspolitik aus der Hand genommen hätte. Diese jedoch erwiderten, ohne dauerhaftes Gericht, Friede und Recht sowie Ordnung im Reich sei von ihnen keine Kriegs- und Steuerhilfe mehr zu erwarten.

Dafür legten die Kurfürsten und Fürsten ihre Entwürfe für einen Reichsrat, ein Reichskammergericht und eine neue Steuerordnung vor. Bis auf die Vergabe der Reichslehen und Adelsverleihungen sollte die ganze Reichsgewalt (Gesetzgebung, Finanzhoheit, Steuern, äußere Politik und Kriegführung) einem kurfürstlich-fürstlich dominierten Reichsrat zukommen. Leiten sollte diesen ein vom König bestellter Präsident gemeinsam mit einem in vierteljährlichem Turnus wechselnden Kurfürsten. Die Beschlüsse dieses 17-köpfigen Reichsrats sollten für den König verbindlich und dieser in all seinem Handeln auf die Zustimmung von Reichsrat und Reichsversammlung angewiesen sein. Darauf konnte Maximilian, ganz abgesehen davon, dass er „keinen Präsidenten über sich leiden wolle“, wie er sagte, nicht eingehen, weil das de facto seiner Entmachtung gleichgekommen wäre. Daher stellte er den ständischen Reformvorschlägen seine eigenen gegenüber: Das Reichsregiment sollte nur für die Zeit seiner Abwesenheit aus dem Reich bevollmächtigt sein, und die Auswahl der Räte sollte allein dem König obliegen. Vor allem aber behielt sich Maximilian seine „freie Regierung“ vor, wenn er wieder zurück im Reich sei. Damit war er ganz auf die Linie eingeschwenkt, die sein Vater Friedrich III. schon 1490 vertreten hatte. Wegen dieser unüberbrückbaren Gegensätze betreffend die Reichsregierung, blieben die Verhandlungen zwei Monate stecken. Erst als „die Machtfrage aus der verfassungspolitischen Diskussion herausgenommen und der Regimentsgedanke von beiden Seiten aufgegeben wurde“ (Angermeier), war die Reichsreform über dem Berg. Ein Verbot der Trinkunsitten im Reich sowie eine Ordnung für Spielleute, Bettler und „Zigeuner“, eine Kleiderordnung, eine Weinordnung und eine Münzordnung wurden zwar auf den nächsten Reichstag verschoben, aber mit dem Kompromiss in der sogenannten „Handhabung“ war der Weg frei für die großen Wormser Reformgesetze vom 7. August 1495.

Die Landfriedensordnung verbot die Fehde als gewaltsame rechtliche Selbsthilfe und verpflichtete jedermann zum gerichtlichen Austrag von Streitigkeiten. Mit der Kammergerichtsordnung wurde unter dem Vorsitz eines vom König bestellten Kammerrichters ein nach Vorschlag der Reichsversammlung mit 16 halbteils juristisch gebildeten, halbteils zumindest ritterbürtigen Urteilern besetztes oberstes Reichsgericht eingeführt. Allerdings sicherten sich die Kurfürsten und Fürsten das Recht, Streitfälle untereinander vor Sondergerichten auszutragen. Auch von den anderen Reichsständen (Grafen und Freiherrn sowie Städten) konnten sie nicht vor dem Kammergericht geklagt werden, sondern dies hatte vor einem Gericht aus neun Räten des beklagten Kurfürsten oder Fürsten – daher abfällig als „Suppenessergericht“ bezeichnet – zu erfolgen; in beiden Fällen war das Kammergericht nur Appellationsinstanz. Die Handhabung (Durchführungsverordnung) zu Landfrieden und Kammergericht stärkte die Rechte und Zuständigkeiten der jährlichen Reichstage und band den König an die dortigen Beschlüsse. Die Reichssteuerordnung des Gemeinen Pfennigs legte in den kommenden vier Jahren allen Reichsangehörigen ab 500 Gulden Besitz oder 25 Gulden Renten jährlich 0,5 bis 1 Prozent als Steuer auf. Wer weniger besaß und über 15 Jahre alt war, dem wurde ein Vierundzwanzigstel eines Guldens, das ist ein damaliger Schilling, auferlegt, und den Juden im Reich pro Kopf ein Gulden. Die Einhebung dieser Steuer, die statt der erwarteten ein bis zwei Millionen Gulden pro Jahr dann tatsächliche insgesamt nur circa 300.000 Gulden erbrachte, wurde den Pfarrern übertragen. Diese hatten die Steuerlisten und das eingehobene Geld über Kommissaren an die sieben Reichsschatzmeister in Frankfurt abzuliefern, die es auf Weisung des jährlichen Reichstags weiter verwenden sollten.

Auf dem folgenden Lindauer Reichstag von 1496/97 ließ sich Maximilian durch seinen Sohn Erzherzog Philipp vertreten, da er nicht erneut durch endlose Reichstagsverhandlungen an einem Eingreifen in Italien gehindert werden wollte. Vielmehr wünschte er die rasche Auszahlung der Eilenden Hilfe, was die Reichsstände jedoch vom vorherigen Vollzug der Wormser Ordnungen abhängig machten und meinten, wegen der unbequemen Quartiere wäre es überhaupt am besten, den Reichstag zu verschieben. Als es nun hieß, die Reichsstände sollten nicht über schlechte Herbergen klagen, sondern den Gemeinen Pfennig einheben, sonst würde der König andere Saiten aufziehen, verbat sich die Reichsversammlung diesen Ton ganz entschieden und antwortete, ohne Einhaltung der Wormser Reichsordnung könne der König keine Hilfe erwarten.

Als Maximilian nach dem Scheitern seines Italienunternehmens den Reichsständen für eine rasche Steuerhilfe Entgegenkommen in allen Reichreformfragen signalisierte, wurde im Dezember 1496 die Einhebung des Gemeinen Pfennigs bis März 1497 beschlossen. Aber diese scheinbare Einigkeit von König und Reichsständen währte nur kurz, sodass die Vorwürfe des Königs ab Jahresbeginn 1497 mit jedem Gesandten, den er zur Reichsversammlung schickte, schärfer und schärfer wurden: Der Lindauer Tag habe Reichsitalien im Stich gelassen und sich auf Maximilians Abwesenheit hinausgeredet, obwohl er 1495 in Worms bei den Reichstagsverhandlungen ohnedies vor der Tür hätte stehen müssen wie ein kleiner Bürgermeister. Wenn ihm die Reichsversammlung nicht helfe, werde er ein Scheltmandat überall im Reich veröffentlichen und neue Pfennigmandate ausgehen lassen. Daraufhin wurde im Lindauer Reichstagsabschied vom 9. Februar 1497 zwar die Einhebung des Gemeinen Pfennigs mit 15. März terminiert, aber keinerlei Garantie für die Gelder abgegeben.

Persönlich blieb Maximilian auch dem zweiten Wormser Reichstag von April bis August 1497 fern und machte weitere Reichsreformverhandlungen von der vorherigen Bezahlung des Gemeinen Pfennigs abhängig. Dies wiederum wollte Erzkanzler Berthold laut einer geheimen Unterredung mit dem kurbrandenburgischen Gesandten hinausziehen, bis alle Kurfürsten versammelt seien und der König seine Haltung in der Reichsregimentsfrage ändere. Öffentlich redete Erzkanzler Berthold auf dem eher spärlich besuchten Reichstag allerdings ganz anders und forderte, endlich den Gemeinen Pfennig zu bezahlen, und rügte den mangelnden Fleiß aller Stände „von oben bis unten“. War der vom Erzkanzler zur Schau gestellte Gestus echt oder nur Strategie im Sinne seiner von Maximilian so gehassten „Subtilität“, der so schwer etwas entgegenzusetzen war? Maximilian jedenfalls wollte dem von den Ständen daraufhin als „unser aller Schulmeister“ ironisierten Erzkanzler nun auch die schweren Sachen aufbürden, an denen Berthold, der immer alles besser wisse, aber für nichts die Verantwortung trage, sich die Zähne ausbeißen werde.

Insgeheim arbeitete Maximilian bereits an seinen eigenen Hofrat als Reichszentralbehörde. Als es ihm Ende 1497 tatsächlich gelang, Kurfürst Friedrich von Sachsen als Statthalter des Hofrats, dessen Bruder Johann von Sachsen als Stellvertreter und Herzog Georg von Bayern-Landshut als Hofmeister zu gewinnen, schien er seinem Ziel – einer Monarchie nach französischem Vorbild – zumindest näher zu kommen. Für die Reichsregierung blieb dieser Hofrat, wenn man von der gelungenen Spaltung der reichsfürstlichen Opposition einmal absieht, praktisch ohne Bedeutung, da die reichsfürstlichen Territorialstaaten gegen einen königlichen Zentralismus durch weitreichende Privilegien abgesichert waren. Dazu kam, dass Friedrich von Sachsen, der sich auf dem glatten Parkett des Königshofes nicht hatte durchsetzen können, nach einem vierstündigen Gespräch mit Erzkanzler Berthold von Mainz gegen Jahresende 1498 samt seinem Bruder den Hofdienst wieder verließ.

Obwohl der König zunächst auch dem Freiburger Reichstag von 1497/98 fernblieb, musste er sich dann doch zu dessen Besuch verstehen, da er die Kriegs- und Geldhilfe der Reichsstände dringend brauchte, um nach dem Tod Karls VIII. die Gelegenheit zu einem Angriff auf Frankreich nützen zu können, ehe der neue König, Ludwig XII., seine Herrschaft konsolidiert hätte. Wenn ihn das Reich abermals im Stich lasse, müsse er sich vom Königseid entbinden, da er auch dem Haus Österreich geschworen habe. Von den Lombarden werde er verraten und von den Deutschen an der Nase herumgeführt; dabei bleibe er, selbst wenn er dafür die Krone vom Haupt nehmen und mit den Füßen zertreten müsste. Wie das Kurbrandenburger Reichstagsprotokoll vermerkt, habe Maximilian „in wunderlichen Worten und Gebärden, dunkel und unverständlich“ geredet, weshalb Erzkanzler Berthold antwortete, man habe den König nicht ganz verstanden, weil er in Parabeln zu ihnen gesprochen habe wie Jesus zu seinen Jüngern; nur wenn er deutlicher und klarer werde, könne man ihm auch raten. Wütend erwiderte Maximilian, er habe „deutsch genug“ gesprochen, und drohte, gerne noch „verständlicher“ zu antworten. Als man ihm schließlich riet, ohne Zustimmung der Reichsversammlung keinen Krieg zu beginnen, erwiderte Maximilian, er wolle sich nicht an Händen und Füßen binden und an den Nagel hängen lassen – hier verwendet Maximilian übrigens das klägliche Bild König Gunthers aus dem Nibelungenlied –, sondern fordere die ihm in Worms 1495 zugesagte Anleihe von 150.000 Gulden für den Krieg gegen Frankreich.

Als taktischer Kunstgriff Maximilians war die rein rhetorische Frage gedacht, ob man statt zu kämpfen die von Frankreich angebotene Teilung Italiens annehmen und dem französischen König Genua und Neapel überlassen solle, wofür die Herzogtümer Mailand und Burgund sicher wären. Der Schuss ging aber nach hinten los, weil die Fürsten meinten, Italien gehe die deutsche Nation wenig an, zumal die Italiener dieser auch nie geholfen hätten. In der Reichsversammlung durchgesetzt hat sich dann zwar die Meinung der Kurfürsten, dass man Italien nicht Frankreich überlassen dürfe, weil man damit zugleich auch die Kaiserkrone aufgebe, aber die Italienfrage solle nicht durch einen Krieg, sondern auf dem Verhandlungsweg gelöst werden. Diese in der Tat recht naive Antwort qualifizierte Maximilian geradezu als „töricht“, aber trotzig erwiderte man, auf törichte Fragen erhalte man eben törichte Antworten.

Als sich nach dem Friedensschluss Erzherzog Philipps in Paris (20. Juli 1498) ein Feldzug gegen Frankreich nicht mehr überzeugend rechtfertigen ließ, griff Maximilian wieder die Türkenabwehr auf und forderte nun dafür 60.000 Gulden. Da die Stände ein derartiges Vorhaben gegen die Glaubensfeinde nicht gut ablehnen konnten, blieb ihnen nur die ausweichende Antwort, dass man die Lage im Osten erkunden solle, um auf dem nächsten Reichstag über das notwendige Ausmaß der Türkenhilfe beraten zu können. Ihr Misstrauen gegenüber Maximilian, was dieser mit diesem Geld wirklich unternehmen wollte, war durchaus berechtigt, hatte er doch erst ein Jahr zuvor eine osmanische Gesandtschaft in Innsbruck empfangen und seither die diplomatischen Verhandlungen mit der Hohen Pforte nie mehr abreißen lassen, bis er 1504 endgültig dem venezianisch-ungarischen Türkenfrieden von 1503 beitrat. Trotzdem verband der König in den folgenden Jahren seinem Romzug zur Kaiserkrönung stets mit einem nachfolgenden „Türkenkreuzzug“ als unangreifbares Argument, um von den Reichsständen Geld- und Truppenhilfe zu fordern.

Mit den einzelnen Verbesserungen zum Landfrieden, Gemeinen Pfennig und Kammergericht, wie sie der Freiburger Abschied vom 4. September 1498 festschrieb, hätte Maximilian durchaus leben können. Aber die Formulierung der Stände, dass sich seine Majestät gleichzeitig „irs ungebunden gewallts ettwas restringiern wöllte“, ließen ihn sofort mutmaßen, die Reichsstände wollten „ein Parlament und Regierung machen wider seiner Majestät Regiment“. Dass dies auf den Reichstagen von Worms (November/Dezember 1498), Köln (Januar bis März 1499), Mainz (April 1499) und Überlingen (April/Mai 1499) trotz Maximilians grundsätzlich richtiger Mutmaßung dann noch nicht der Fall war, lag an einer schweren Erkrankung Erzkanzler Bertholds, die ihm den Besuch dieser Tage unmöglich machte. Da auch kaum andere Stände erschienen, betrachteten sich diese Versammlungen nicht als beschlussfähige Reichstage und verliefen daher ergebnislos, während sich die Serie der militärischen Fehlschläge Maximilians mit den Niederlagen im Schweizer- oder Schwabenkrieg 1499 fortgesetzte und er nicht in der Lage war, Ludovico Sforza wirksam zu unterstützen, sodass Frankreich im April 1500 das Herzogtum Mailand erobern konnte.

Um Mailand zurück zu gewinnen und nicht auch noch die Kaiserkrone an Frankreich zu verlieren, war Maximilian auf dem Augsburger Reichstag von 1500 bereit, einem ständigen Reichsausschuss im Abtausch für eine wirksamere Steuerordnung, als es der 1499 ausgelaufene Gemeine Pfennig war, und für eine schlagkräftige Reichskriegsordnung ein gewisses Mitregierungsrecht einzuräumen. Damit gaben sich die Stände jedoch nicht zufrieden, sondern forderten in ihrem Gegenentwurf für den zu bildenden Reichsrat nicht nur umfassende innen- und außenpolitische Kompetenzen, sondern für die Kriegsführung auch den Oberbefehl eines Reichshauptmanns. Maximilian drohte zwar, in diesem Fall keinerlei Verantwortung mehr zu übernehmen, sondern Krone und Regiment gleich ganz den Ständen überlassen zu wollen, aber sonst hatte er am außen- wie innenpolitischen Tiefpunkt seiner Macht und angesichts seiner leeren Kassen den Ständen nichts mehr entgegenzusetzen. Daher waren die Augsburger Reformen im Wesentlichen über dem Berg, als im siebenköpfigen, von den Kurfürsten und Fürsten dominierten Reichstagsausschuss, der – um Querschüsse zu verhindern – in völliger Geheimhaltung beriet, ein Kompromiss mit den Reichsstädten gefunden wurde, die ihre Zustimmung von einer Vertretung im Reichsrat und vor allem von einer Herabsetzung ihres Steuersatzes abhängig gemacht hatten.

Mit der neuen Regiments- und Steuerordnung vom 2. Juli 1500 wurde dann die faktische Entmachtung Maximilians im Reich vollzogen, so wie das auch alle auswärtigen Gesandten übereinstimmend sahen. Zwar präsidierte der König oder dessen Statthalter – dazu bestellte Maximilian Friedrich von Sachsen – den zwanzigköpfigen Reichsrat bzw. das Reichsregiment, wie es auf Wunsch Maximilians später endgültig genannt wurde, hatte aber kein Stimmrecht und war bei allen inneren und äußeren Vorhaben ganz an die Zustimmung der Regenten gebunden. Sechs von ihnen nominierten die Kurfürsten, je zwei die Fürsten, Grafen und Prälaten sowie die Reichsstädte und insgesamt acht die sechs Reichskreise einschließlich Österreichs und Burgunds. Damit hatte sich Maximilian seiner „ungebundenen Gewalt“ nicht nur „etwas restringiert“, sondern gänzlich darauf verzichtet, während das Reichsregiment andererseits in seiner Tätigkeit völlig frei und nicht an die Zustimmung des Königs gebunden war. Damit einverstanden erklärte er sich nur, weil das Reichsregiment mit einer sechsjährigen Steuer- und Truppenhilfe zur Reichsverteidigung und zur Landfriedenswahrung junktimiert war. Werde die neuen Steuer- und Hilfsordnung aber nicht eingehalten, werde er nicht warten, bis ihm seine Feinde die Krone rauben, sondern diese zu Boden schleudern und nach ihren Stücken greifen. Von dieser Drohung völlig unbeeindruckt wurde das Reichsregiment nicht am Königshof eingerichtet, sondern ihm von den Ständen als ortsfester Sitz Nürnberg bestimmt, wohin auch das Reichskammergericht verlegt wurde. Damit waren beide Institutionen dem Einfluss des Königs entzogen. Im Augsburger Reichstagsabschied vom 10. September 1500 nahm man Maximilian auch noch die Entscheidung über Krieg oder Frieden und mit der Bestellung Herzog Albrechts von Bayern-München als Reichshauptmann die Führung des Reichsheeres aus der Hand.

Damit war der Verfassungskampf im Reich vorerst zugunsten der Stände entschieden. Aber sie vermochten wenig damit anzufangen. So wie Kurfürst Philipp von der Pfalz von Anfang an wenig Bereitschaft erkennen ließ, sich dem Reichsregiment zu unterstellen, so gering war dann auch das Interesse der meisten anderen Reichsstände an dessen Funktionieren. Man beschickte es nur verspätet oder gar nicht und ließ das Kammergericht überhaupt unbesoldet. Auch außenpolitisch beließ man es bei Absichtserklärungen, etwa vom Papst die Herausgabe der Annaten (Jahrgelder) und die Abstellung der Beschwerden der Deutschen Nation zu fordern oder vom polnischen König Anerkennung der Lehenshoheit des Reiches über den Deutschen Orden. Die einzige wirklich umgesetzte außenpolitische Initiative war die Entsendung einer Reichsgesandtschaft nach Frankreich. Diese verhandelte zwar endlos mit den Räten des französischen Königs über dessen Erbansprüche auf Mailand und drohte bei weiteren französischen Übergriffen in Italien sogar mit einem Reichskrieg, ließ sich schließlich aber offenbar recht gerne von Ludwig XII. überzeugen, dass er mit dem Reich Frieden haben und nur die Belehnung mit Mailand wolle.

Über die Ratifizierung des von der Reichsgesandtschaft abgeschlossenen Waffenstillstands kam es zwischen Maximilian und dem Reichsregiment zu einem längeren Streit, weil der König französische Garantien für die Reichsgebiete in Italien vermisste. Als Maximilian am 3. April 1501 schließlich doch unterzeichnete, war dies zwar der Beginn seiner Annäherung an Frankreich, die er in der Folge ganz ohne Einbindung des Reichsregiments bis zu den Bündnis- und Heiratsverträgen von Blois und Hagenau 1504/05 fortsetzte, aber das Gesprächsklima zwischen ihm und den Reichsständen war so vergiftet, dass er 1502 erklärte, keine Regiments- oder Reichstage mehr zu besuchen, weil diese gegen ihn gerichtete „verschwörerische Konventikel“ seien. Stattdessen wolle er vom Reich von Tisch und Bett geschieden sein und etwas tun, was ihm niemand zutraue, womit wohl gemeint war, Österreich aus dem Reich herauszulösen und zu einem eigenständigen Königreich zu deklarieren.

Durch die teilweise Umleitung der Gelder des päpstlichen Jubiläumsablasses von 1500 in seine Kassen zur (angeblichen) Finanzierung eines Kreuzzugs und durch zwei große Finanzverträge mit Georg Gossembrot, hinter dem das Augsburger Bank- und Handelshaus selben Namens stand, nicht mehr nur auf die Reichshilfe angewiesen, schob Maximilian 1502 das Reichsregiment zur Seite: zunächst mit dem Vorschlag zur Selbstauflösung, und, als kein nennenswerter Widerstand kam, mit der Erklärung, keinen Statthalter für das Reichsregiment zu finden, weshalb er Erzkanzler Berthold das Regiments- und das Kammergerichtssiegel abfordere. Obwohl Berthold die tatsächliche Ablieferung noch bis Januar 1503 hinauszögerte und inzwischen versuchte, die Kurfürsten auf eigenen Tagen in Gelnhausen (Juli 1502) und Würzburg (November 1502) gegen den König zu mobilisieren – angeblich war in Gelnhausen sogar von einer Absetzung Maximilians die Rede –, waren die folgenden Kurfürstentagen von Mainz (Juni 1503) und Frankfurt (November 1503) nicht mehr als ein Rückzugsgefecht, bei dem es dem Erzkanzler und seinen Mitstreitern vor allem darum ging, sich durch Einungen gegen den Zorn des Königs zu schützen. Vor allem Berthold war hier gefährdet, dem Maximilian zu Jahresanfang 1503 ganz offen die Hauptschuld zumaß, dass Reich und Kaiserkrone „in irsal stehen“, weil die bisherigen Reichstage diesbezüglich nichts geleistet hätten. Selbst über Bertholds Tod (21. Dezember 1504) hinaus blieb Maximilian unversöhnlich und legte dem Kölner Reichstag von 1505 eine lange Liste mit Anklagen gegen den Erzkanzler vor, der ihn durch den schleichenden Entzug von Königsrechten subtil zu seinem Knecht habe machen wollen.

Die Auflösung des Nürnberger Reichsregiments im März 1502 bedeutete auch das vorläufige Aus für das Reichskammergericht. Zwar hatte Maximilian inzwischen seinen Hofrat erneuert und diesem an Stelle der früheren Reichsfürsten im März 1502 Graf Eitelfriedrich II. von Zollern, der ab nun als „alter rex“ (zweiter König) galt, als Hofmeister sowie den in habsburgischen Diensten nicht minder bewährten Grafen Wolfgang von Fürstenberg als Hofmarschall an die Spitze gestellt, aber um sich von den Reichsständen keinen Bruch der Augsburger Ordnung von 1500 vorwerfen zu lassen, erklärte er Mitte November 1502 auch feierlich die Wiedererrichtung von Reichsregiment und Reichskammergericht, die in Regensburg ihren festen Amtssitz haben und dort ab Januar 1503 zu tagen beginnen sollten. Während der König im Bischof von Passau, Wigileus Fröschl von Marzoll, einen neuen Kammerrichter fand und auch genügend Beisitzer, obwohl vom alten Kammergericht nur zwei blieben, misslang ihm die Besetzung des neuen Reichsregiments, weil sich offenbar niemand in dieses nun mit 12 Mitgliedern geplante Gremium bestellen lassen und damit den Unmut der Reichsfürsten zuziehen wollte. Selbst beim neuen Kammergericht protestierten die Kurfürsten und Fürsten gegen die einseitige Besetzung durch Maximilian. Trotzdem konnte es sich halten und arbeitete bis April 1504 in Regensburg. Anschließend wurde es wegen des Landshuter Erbfolgekrieges nach Augsburg verlegt, bis es schließlich gemäß der auf dem Konstanzer Reichstag von 1507 zwischen König und Reichsständen erzielten Einigung 1509 endgültig nach Worms kam.

Der Wiederherstellung des Friedens im Reich nach dem Landshuter Erbfolgekrieg (1504/05) sowie der endgültigen Reform von Reichsregiment und Kammergericht sollte der Reichstag von Köln 1505 dienen. Dafür legte Maximilian einen Entwurf für ein neues, auf sechs Jahre befristetes Reichsregiment vor. Weil dieses nur eine beratende Funktion ohne Entscheidungsbefugnis haben sollte, antworteten die Stände: „Seine königliche Majestät habe bisher gut regiert und werde das gewiss auch in Zukunft tun, weshalb es doch nicht ihr Wille sein könne, sich Form und Maß des Regiments vorschreiben zu lassen“. Da Maximilian fürchtete, dass ohne Regiment auch die 1500 in Augsburg beschlossene Kriegs- und Hilfsordnung hinfällig sein würde, legte er einen zweiten Regimentsentwurf vor, demzufolge für wichtige Reichsangelegenheiten das Einverständnis zwischen König und Regiment gefunden werden müsse. Sei das nicht der Fall, solle der Kurverein beigezogen und dann ein für alle verbindlicher Mehrheitsbeschluss gefasst werden. Aber die Reichsstände blieben bei ihrer Antwort, der König habe bisher gut regiert und man wolle ihm keine Vorschriften machen. Nun ließ es Maximilian dabei bewenden und verfolgte auch seinen Plan nicht weiter, zur Wahrung des Landfriedens einen Reichshauptmann zu bestellen, der gemeinsam mit vier Marschällen in den Reichsvierteln Oberrhein, Niederrhein, Donau und Elbe mit Hilfe der Reichsritterschaft für Sicherheit im Reich und die Exekution der Kammergerichtsurteile hätte sorgen sollte.

Als Maximilian I. mitten in den Entwurf des Ladungsschreibens zum Konstanzer Reichstag 1507 die Nachricht vom Tod seines Sohnes Philipp (25. September 1506) überbracht wurde, schienen sich all seine Romzugs- und Kaiserpläne endgültig in Luft aufzulösen. Umso mehr bemühte er sich in der Folge um die Reichsstände, da die Rückeroberung Mailands vom vertragsbrüchigen König von Frankreich als Basis für den Romzug, die Kaiserkrönung und die Erhaltung Reichsitaliens dringend notwendig sei. Zugleich stellte er ihnen neue Verhandlungen über Friede, Recht und Kammergericht in Aussicht, ebenso die Kontrolle über die Hilfsgelder des Reiches, die Wahl eines Reichshauptmanns mit 12 Kriegsräten sowie die Bildung eines Ausschusses, der während Maximilians Abwesenheit regieren solle. Da die Reichsstände so gut wie alles mit einem lapidaren „non placet“ ablehnten, gelangte man letztendlich nur zu einem Minimalkonsens bei kleinen Verbesserungen der Kammergerichtsordnung. Um jede Wiederannäherung von König und Reich zu torpedieren, beauftragte Ludwig XII. seine Gesandten Antonio Crivelli, den französischen König auf dem Konstanzer Tag als Schützer der reichsfürstlichen Freiheit darzustellen: Maximilian wolle die Fürsten unter das Joch einer habsburgischen Erbmonarchie zwingen, wofür er Ludwig XII. sogar die Kaiserkrone angeboten habe, wenn dieser ihm dabei helfe. Maximilian wies dies natürlich entrüstet von sich, aber wie wir aus verschiedenen Gesandtenberichten wissen, spielte er seit 1494 insgeheim immer wieder tatsächlich mit dem Gedanken, das Kaisertum und die Herrschaft in Italien Frankreich oder Spanien zu überlassen. Im Gegenzug dafür sollte man ihm und seinen Nachkommen zu einer Erbmonarchie über Deutschland verhelfen und deren Bestand – meist mit dem Po als Grenze – garantieren. Für die Öffentlichkeit waren solche Überlegungen natürlich nicht bestimmt.

Die nächsten Jahre und daher naturgemäß auch die Reichstage dieser Periode waren vom großen Krieg um Italien geprägt, meist etwas verkürzend „Venezianer Krieg“ (1508-1516) genannt. Maximilian I. hatte sich im Februar 1508 in Trient zum „Erwählten Römischen Kaiser“ ausrufen lassen, da ihm Venedig den Romzug zur Kaiserkrönung sperrte, und forderte auf dem Wormser Reichstag 1509 die Kriegshilfe der Reichsstände gegen die Signorie, was jedoch einmütig abgelehnt wurde. Vergeblich versuchte Maximilian Kurfürst Friedrich von Sachsen durch das Angebot der Generalstatthalterschaft im Reich oder der Reichsfeldhauptmannschaft für sich zu gewinnen. In diesem vermutete er nämlich zu Recht die neue Zentralfigur der reichsständischen Opposition, seit der Sachse den vom Kaiser 1508 nach Mainz einberufenen Kurfürsten- und Fürstentag scheitern hatte lassen, weil man keine wichtigen Beschlüsse ohne die Versammlung aller Reichsstände fassen solle.

Auch der folgenden Augsburger Reichstag 1510 verlief ganz und gar nicht nach Wunsch des Kaisers, da es dem päpstlichen Gesandten gelang, die geistlichen Kurfürsten von Mainz, Köln und Trier sowie Friedrich von Sachsen davon zu überzeugen, dass der Kaiser nicht für das Reich, sondern nur zur Vergrößerung Österreichs Krieg führe. Die Folge davon war, dass die Stände die Beratung der kaiserlichen Vorschläge für eine neue Kriegsordnung mit einem stehenden Heer von 10.000 Reitern und 40.000 bis 50.000 Fußknechten, das im Inneren zugleich den Landfrieden in den Reichsvierteln und die Exekution der Kammergerichtsurteile sicherstellen sollte, auf den nächsten Reichstag verschoben und ganz grundsätzlich an die Augsburger Beschlüsse von 1500 erinnerten, dass ohne ihre Zustimmung keinen Krieg begonnen werden dürfe.

Auf dem Reichstag von Trier und Köln (April bis Juni 1512), dem die Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg überhaupt fernblieben, und der auch sonst nur schwach besucht war, schlug Maximilian erneut ein stehendes Reichsheer vor. Nach dem Ausbruch einer Seuche, die wahrscheinlich die Pilgermassen ausgelöst hatten, die zur Verehrung des heiligen Rocks herbeigeströmt waren, wurde der Reichstag nach Köln verlegt. Nach ungefähr zweimonatigen Verhandlungen, die nun auch wieder eine Reichsreform zum Inhalt hatten, einigte man sich im Reichsabschied vom 16. und im Nebenabschied vom 26. August auf einen nach Steuerklassen aufgrund des Vermögens abgestuften Gemeinen Pfennig für sechs Jahre, der bei einer auf ungefähr 12 bis 13 Millionen geschätzten Reichsbevölkerung jährlich zumindest bis zu circa 130.000 Gulden bringen sollte. Weitgehend auf dem Papier blieb auch ein gemischt kaiserlich-ständisch besetzter Reichshofrat. Den Begriff „Reichsregiment“ vermied der Kaiser anscheinend absichtlich, und es wäre ihm aufgrund der Abwesenheit zahlreicher Kurfürsten und Fürsten auch gar nicht möglich gewesen, ein solches zu konstituieren. Der Reichshofrat sollte den Kaiser während seiner Abwesenheit vertreten, als Güteinstanz in Rechtsstreitigkeiten fungieren, den Gemeinen Pfennig einheben und unter dem Vorsitz des Mainzer Erzbischofs Uriel von Gemmingen den Landfrieden wahren. Dafür wurde die Einrichtung von zehn Reichskreisen mit je einem Hauptmann an der Spitze beschlossen, der zugleich die Urteile des in einigen Punkten reformierten Kammergerichts vollstrecken sollte. Tatsächlich dazu gekommen ist es aber erst viel später. Die Verhandlungen über eine reichseinheitliche Münze sowie Maße und Gewichte wurden auf einen nächsten Reichstag verschoben, und auch das beschlossene Verbot des Fürkaufs (eine Art Waren-Termin-Geschäft) zur Dämpfung der allgemeinen Preissteigerung konnte nicht wirklich durchgesetzt werden, da die finanzielle Abhängigkeit Maximilians gerade von den Handelsgesellschaften zu groß war.

Die beiden nur sehr spärlich besuchten Wormser Reichstage 1513 brachten keine Ergebnisse, und die kaiserlichen Ladungen nach Frankfurt und Augsburg (1514) sowie nach Freiburg (1515 und 1516) verhallten überhaupt ungehört. Erst die sich in zahlreichen Fehden manifestierenden Landfriedensbrüche und der vor allem in Schwaben ausufernde Straßenraub führten den Kaiser und die Reichsstände wieder auf einem Reichstag in Mainz 1517 zusammen. Seine einzige Ausbeute blieben 20 Kammergerichtsartikel, die aber mangels einer Exekutive, die der Kaiser aus der Reichsritterschaft bilden wollte, das Papier nicht wert waren, auf dem sie standen.

Der Reichstag von Augsburg 1518, den die Reichsstände zunächst ignorierten, dann aber doch fast vollständig besuchten, sollte neben der Beschlussfassung der in Mainz 1517 beratenen Artikel über Kammergericht und Landfrieden eine Reichshilfe für einen Kreuzzug bringen, um die Kardinal Thomas de Vio, genannt Cajetan, warb. Luthers Thesen (1517) und dessen Auftreten gegen das Ablassunwesen heizten die antirömische Stimmung wohl zusätzlich an, sodass die Stände einmütig ablehnten und im Gegenzug die Gravamina (Beschwerden) der deutschen Nation gegen die Römische Kurie formulierten, denn zu viel Geld fließe aus Deutschland nach Rom. Hinter den Kulissen des Reichstages gelang es Maximilian, die Kurfürsten mit hohen Bestechungsgeldern für die Wahl seines Enkels Karl V. zum Römischen König zu gewinnen. Damit hatte er sein eigentliches Ziel erreicht, und da sich die Stände untereinander über Kammergericht und Landfrieden auch nicht so recht eins waren, wurden diese Fragen auf einen nächsten Reichstag verschoben – „ad Kalendas Graecas“, also auf nie, wie der Gesandte der Stadt Frankfurt verdrossen meinte.

 

Resümee

 

Der Dissens in der Frage königlicher/kaiserlich Monarchie oder reichsständischer, vor allem kurfürstlicher und fürstlicher Oligarchie, führte von 1495 bis 1500 zu einem Machtkampf, den die Reichsstände zunächst mit der Einrichtung des Nürnberger Reichsregiments (1500-1502) für sich entscheiden konnten. Ihr mangelndes Gestaltungsvermögen führten 1502 zur Auflösung des Reichsregiments und erzeugte in der Folge ein Vakuum, das Maximilian I. immer mehr mit dem Eigengewicht des Königtums und seiner Hausmacht füllte.

Von den Reichsreformen erwiesen sich nur der Ewige Landfriede und das Reichskammergericht (1495) sowie die Reichskreise (1500 und 1512) als zukunftsweisende Ansätze. Das Ringen zwischen monarchischem Zentralismus und ständischer Oligarchie beziehungsweise zwischen „monarchischen, gesamtständischen und territorialen Interessen“ (Heil) blieb noch lange über Maximilians I. Regierungszeit hinaus unentschieden, bis es 1555 mit der Augsburger Religions-, Landfriedens- und Reichsexekutionsordnung zugunsten des Territorialfürstentums entschieden wurde.

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