Geschichte als Ersatzreligion?

Geschichtsschreibung und Geschichtsdenken im 19. Jahrhundert

Im Rahmen der Veranstaltung "Historische Tage 2015 – Abbbrüche und Aufbrüche", 18.02.2015

Unsere drei Tage hier in der Katholischen Akademie in Bayern, wo wir uns im Blick auf einen Gang durch das lange 19. Jahrhundert versammelt haben, entheben den Referenten der wortreichen Entschuldigung, dass natürlich das Reden über die Geschichte als angebliche Ersatzreligion keinen umfassenden Zugriff auf eben dieses 19. Jahrhundert beinhaltet, sondern nur ein ganz spezifisches Segment herausgreift. Natürlich kann man dieses 19. Jahrhundert auch noch unter ganz anderen Blickwinkeln angehen, unter dem Blickwinkel des Eisenbahn- und Kanalbaus, des Aufschwungs der chemischen und der elektrischen Industrie oder der sozialen Bewegung oder des Marx’schen Kapitals.

Im Anschluss an solche Selbstverständlichkeiten sei es mir gestattet, neben dem mildernden Fragezeichen – „Geschichte als Ersatzreligion?“ – die Konturierung meines Themas durch drei weitere Begriffe zu schärfen: „Geschichte zwischen Dilettantismus, Wissenschaft und politischer Sinnstiftung“. Hier wird beziehungsweise würde dann unmittelbar deutlich, wie gewaltig der Raum für alternative Deutungen dieses 19. Jahrhunderts doch ist: Hat die Intensivierung des Historischen, von der wir im Blick auf das 19. Jahrhundert wohl tatsächlich ausgehen dürfen, hat diese Intensivierung etwas oder nichts zu tun mit dem Aufschwung des Verkehrswesens? Oder haben umgekehrt – was unmittelbar einsichtig erscheint – die Tendenzen zur Bewahrung des historischen Erbes gegen Ende des Jahrhunderts vielleicht etwas zu tun mit dem Zerstörungspotential einer sich technisierenden Welt?

Sie sehen selbst, zu welchen Kategorien man vorstoßen würde, wenn man das gestellte Thema seiner feuilletonistischen Gewandung entkleidet, es von der Sache und von den vielfältigen Differenzierungen her ernstnimmt. Ich darf Sie demgegenüber vorerst einladen gleichsam zu einem Spaziergang in die weiten Gefilde dieses Themas, nicht, um im Bild zu bleiben, nicht in dessen gefährlich eingeschnittene Täler und nicht auf dessen schwindelerregende Höhen, sondern in die vor uns liegende Anschaulichkeit der Geschichtsbegeisterung, der Geschichtsverzücktheit, der Geschichtsverfallenheit des 19. Jahrhundert. Und insoweit Zeit und Kraft hinreichen, können wir uns nach diesem Spaziergang immer noch an der Analyse und der Deutung solcher Phänomenologie versuchen. Diese wird sich in erster Linie an den Verhältnissen im Königreich Bayern orientieren, ohne dass damit auch nur im entferntesten eine bayerische Sonderrolle unterstellt werden soll.

 

I.

 

Die deutsche Literatur des 19. Jahrhunderts, um damit ganz unvermittelt zu beginnen, ist ein gewaltiges, vor uns aufgeschlagenes Geschichtsbuch und stellt Maria Stuart und Wallenstein, Götz von Berlichingen und Agnes Bernauer, König Ottokar und Danton, Robert Guiscard und Don Karlos auf die Bühne. Im Bereich der Epik ist der Begriff des Historienromans weit über die deutsche Literatur hinaus zum Gattungsnamen geworden: von Walter Scott bis Alessandro Manzoni, von Charles Dickens bis zu Viktor von Scheffel, von Adalbert Stifter bis zu Gustav Freytag, wobei sofort in den Sinn kommt, dass solche Tendenz nicht mit dem 19. Jahrhundert endet, im Gegenteil, wenn wir an Lion Feuchtwanger, Heinrich Mann, Alfred Döblin oder Richarda Huch denken, im 20. Jahrhundert eine erneuerte Konjunktur erfährt, die bis in die Gegenwart anhält.

Neben das Drama und den Roman tritt – von Friedrich Schiller bis Theodor Fontane – die historische Ballade, neben die Literatur insgesamt die Welt der Oper, von Richard Wagners Meistersingern bis zu Verdis Aida. Es ist viel darüber spekuliert worden, was dieser dichterische oder kompositorische Umgang mit der Vergangenheit, was diese beobachtbaren Formen der Ästhetisierung der Geschichte für Konsequenzen hatten, inwieweit sie möglicherweise zu mentalen Prägungen führten, die von einem rational und kognitiv gesteuerten Umgang mit der Geschichte gar nicht erzielt werden konnten, ob sich damit Haltungen der Dramatisierung und Personalisierung verbanden, die das Geschichtsbild breitester Kreise bestimmten und resistent machten für möglicherweise adäquatere Annäherungsmodi an die Vergangenheit.

Die Frage gewinnt an Schärfe, wenn wir den Blick auf die so bezeichnete Historienmalerei lenken, die – aufbauend auf ältere Vorbilder und Ansätze von Altdorfer bis Rubens – weithin die Malerei des 19. Jahrhunderts beherrscht, die sich als internationales Phänomen gerade mit französischen und belgischen Höhepunkten darstellt, die, wenn wir an Peter von Cornelius, Wilhelm von Kaulbach oder Carl Theodor von Piloty denken, hier in München überaus prominent vertreten ist. Allein ein Überblick über das Werk des letzteren erscheint wie ein Gang durch die bayerische, die deutsche und die Weltgeschichte: der Tod Alexanders des Großen, die Ermordung Cäsars, Thusnelda im Triumphzug des Germanicus, Nero auf den Trümmern Roms, Herzog Arnulf von Bayern, die Eroberung Jerusalems durch Gottfried von Bouillon, die Schlacht bei Ampfing, die Gründung Ettals, die Stiftung der Ingolstädter Universität, Christoph Columbus, die Gründung der Katholischen Liga, die Schlacht am Weißen Berg, Seni vor der Leiche Wallensteins.

Dieser Typ von Malerei ist dabei gar nicht auf die Galerien und Museen beschränkt; denken Sie nur an den Historienzyklus in den Hofgartenarkaden im nördlichen Anschluss an die Münchner Residenz, wo gleichsam ein Bilderbuch der bayerischen Geschichte in durchaus volkspädagogischer Absicht präsentiert wurde, das die Höhepunkte der bayerischen-wittelsbachischen Geschichte wohlgemerkt jedermann – ohne Eintritt, ohne Aufsicht, ohne Bewachung – vor Augen stellen sollte: die Belehnung, um Beispiele zu nennen, die Belehnung Ottos von Wittelsbach mit dem Herzogtum Bayern von 1180, die Kaiserkrönung Ludwigs des Bayern von 1328, das Primogeniturgesetz von 1506, die Erhebung Bayerns zum Kurfürstentum 1623, Max Emanuel und die Erstürmung Belgrads 1688, die Gründung der Akademie der Wissenschaften 1759, die bayerische Verfassung von 1818.

Wenn ich meine Schrittgeschwindigkeit bei diesem Spaziergang beibehalte und all den anzusprechenden Historisierungsphänomenen des 19. Jahrhunderts so viel Aufmerksamkeit zuwende, wie ich das bei der Literatur und der Malerei eben angedeutet habe, dann wird uns die Zeit jenseits der reinen Phänomenologie knapp geraten. Ich nenne deshalb nur weitere Stichworte: An den Wohnhäusern historischer Berühmtheiten jedweder Art werden Gedenktafeln angebracht, um an die spezifischen Leistungen und Verdienste in der Vergangenheit zu erinnern. Eine verräterische Terminologie spricht nicht von Literaturwissenschaft oder Biologie als akademischen und schulischen Disziplinen, sondern ausschließlich von Literaturgeschichte und von Naturgeschichte. Straßen und Plätze in unseren Städten werden nach historischen Ereignissen oder Figuren benannt. In der Architektur kommt es zu wahren Historisierungswellen, beschert uns hier in München die Neoromanik etwa die St.-Anna-Kirche im Lehel, die Neogotik die Pfarrkirche Hl. Kreuz in Giesing, die Neorenaissance den Königsbau der Münchner Residenz oder der Neobarock den Justizpalast am Stachus. Im 19. Jahrhundert begegnet uns in ausgeprägter Form der Kult der runden Zahl, die Etablierung einer Jubiläumskultur, die, ausgestattet mit einem reichen Formenkanon, an die Ereignisse einer mehr oder weniger weit zurückliegenden Vergangenheit erinnert.

Der Rang und die Attraktivität der Geschichte im 19. Jahrhundert – Stichworte müssen genügen. Die genannte Jubiläumskultur kanonisiert die Form des historischen Festzugs; die poetische Verklärung des Mittelalters erlebt in der gemütvollen Hinwendung zum altdeutschen Nürnberg einen Höhepunkt; die Domfertigbauten von Regensburg bis Köln spiegeln diese Mittelalterbegeisterung ebenso wider. Der Typus der historischen Biographie überflügelt alle anderen Darstellungsformen an Popularität und Verbreitung. Das historische Argument findet Eingang in Thronreden und Landtagsdebatten.

Und ferner: Das Fach Geschichte verlässt im 19. Jahrhundert seine ursprünglich im Kontext der Realienfächer angesiedelte eher marginale Stellung und macht seine Karriere in einem deutschkundlich bestimmten Lehrplanumfeld. Die damit verbundene Professionalisierung verdankt sich in erster Linie dem Zuschnitt der Geschichtswissenschaft selbst, die vor allem in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein ganz neues Profil erringt. Die Gründung des Bayerischen Nationalmuseums, hervorgegangen aus einer Initiative König Maximilians II., ist ein Paradebeispiel dafür, wie man sich von der visuellen Präsentation der als ruhmreich definierten eigenen Geschichte Wirkungen hinein in die Öffentlichkeit erwartete, wie sich im Institut des Museums ein bildungsbürgerliches Element mit einem systemstabilisierenden Faktor vermengen konnte, wie die Geschichte, näherhin deren epochal angelegte Betrachtung zu einer zentralen Deutungsinstanz wird.

In ihrer Gänze erfasst man die historisierende Dimension des 19. Jahrhunderts indes nur dann, wenn man den bislang erwähnten Stichworten und Einzelheiten noch das Denkmal hinzufügt. Von der Ruhmeshalle, um sich allein auf Münchner Beispiele zu beschränkten, von der Ruhmeshalle mit der Bavaria an der Theresienwiese über die Feldherrnhalle am Odeonsplatz bis zum Siegestor, von den Denkmälern für Kurfürst Maximilian I. am Wittelsbacherplatz, für Max I. Joseph vor der Oper oder König Maximilian II. in der Maximilianstraße über das monumentale Kaiser-Ludwig-Denkmal bis zur ganzen Fülle von einzelnen Personendenkmälern, die solche für Goethe und Schiller und Westenrieder einschließen: Die Denkmäler des 19. Jahrhunderts sind angefüllt mit Deutungen der Vergangenheit, sie sind in erster Linie immer zu lesen als die steingewordene Intention des Auftraggebers, der Initiatoren, sie werden zu Gradmessern der historischen Bedeutungszuweisung, sie sind beides in einem: Erinnerung an die Vergangenheit und ihre Heroen, Erinnerungsstiftung für die Zukunft und die Nachgeborenen.

 

II.

 

Ich breche an dieser Stelle meinen als solchen bezeichneten Spaziergang durch die Gefilde der Anschaulichkeit des Historischen ab. Der Schritt von der Phänomenologie zu Analyse und Interpretation ist, um ein weiteres Mal die Spaziergangsmetapher zu bemühen, in diesem Fall besonders steinig. Wenn man aber für das 19. Jahrhundert ein Spezifikum von so herausragender Art registriert, das dieses Zeitalter grosso modo sowohl vom 18. wie vom 20. Jahrhundert separiert, dann ist doch wohl der Gedanke naheliegend, in erster Linie danach zu fragen, was denn überhaupt neu ist an diesem 19. Jahrhundert, was denn der uns allen mehr oder weniger geläufige Umbruch vom 18. auf das 19. Jahrhundert an Innovationen bereithält und mit sich bringt. Ich darf mich in diesem Zusammenhang auf vier Hinweise beschränken:

  1. Am Beginn des 19. Jahrhunderts, enger gefasst im Jahre 1806, kollabiert das System des immer so bezeichneten Alten Reiches. Wenn man vom Interludium des Rheinbundes absieht, dann werden durch diesen Kollaps des Alten Reichs die deutschen Staaten in ihre eigenstaatliche Souveränität entlassen, die seit 1815 dann überwölbt wird von der Konstruktion des Deutschen Bundes.
  2. Unabhängig von diesem Zusammenbruch des Alten Reiches – und diesem teilweise vorausgehend –hatte der Vorgang der Säkularisation beziehungsweise der der Mediatisierung der geistlichen Fürstentümer nur grundstürzend zu nennende Veränderungen herbeigeführt. Uns allen ist der Befund geläufig, dass aus der Säkularisation ein Prozess der lebensweltlichen Säkularisierung erwuchs, hervorging, der sich alternativen Orientierungsangeboten mehr oder weniger bereitwillig öffnete.
  3. Die Verwerfungen der napoleonischen Bündnispolitik, der Zusammenbruch des Alten Reiches, militärische Siege und Niederlagen, die glücklichen Zufälle von Allianzen und gelösten Bündnissen waren die Voraussetzungen für einen territorialpolitischen Umbruch, der am Beginn des 19. Jahrhunderts die politische Landkarte Deutschlands völlig verändert. Dieser Umstand evozierte die Integrationsproblematik, die Herausforderung, die neu hinzugewonnenen Territorien zu integrieren.
  4. Trotz der Revolution von 1789 und der Umbrüche der napoleonischen Zeit überlebt in den Staaten des Deutschen Bundes und noch des Deutschen Reiches die Monarchie als Staatsform. Und dennoch gilt: Es ist eine andere Monarchie, mit der wir es im 19. Jahrhundert zu tun haben. Die keinerlei Rechtfertigungsdruck ausgesetzte Selbstverständlichkeit der monarchischen Idee des vorrevolutionären Zeitalters ist vorbei, die Monarchie wird nunmehr an ihren Leistungen gemessen, sie ist, in Bayern schon seit 1818, an die Festlegungen einer Verfassung gebunden, sie muss als konstitutionelle Monarchie ihren Standort im Geflecht konkurrierender Mächte in Landtag und Bürokratie und Ministerium erst noch finden, sie ist der Fundamentalkritik republikanischer Visionen und dem Druck der nationalpolitischen Erregung ausgesetzt.

Unsere Sehweise des 19. Jahrhunderts ist häufig besetzt von gleichsam statischen Vorstellungswelten: wenn man so will von der Annahme einer biedermeierlichen Idylle im Vormärz bis zur Vorstellung einer selbstgefälligen Saturiertheit des Wilhelminismus. Wenn man allerdings hinter diese Vordergründigkeit blickt, dann erhellt sich – allein schon bei einer Beschränkung auf die deutschen Verhältnisse – ein Panorama dramatischer Herausforderungen an Staat und Gesellschaft. Und diese Herausforderungen sind zu einem ganz erheblichen Teil unmittelbare Folgen beziehungsweise langfristige Fernwirkungen eben jener Problemlagen, die ich in meinen vier Stichpunkten eben angedeutet habe.

Eine ganze Reihe dieser Herausforderungen – und hier sind wir nun unmittelbar bei unserem Thema –glaubte man im 19. Jahrhundert in besonders effizienter Weise allein mit einem Rückgriff auf die Vergangenheit bewältigen zu können. Für solche Verwendungszusammenhänge hat sich der Begriff Geschichtspolitik eingebürgert, und in der Tat kann man unter diesem Rubrum einen ganz erheblichen Teil der vorgeführten Phänomenologie analysierend und interpretierend verstehen. Das lässt sich anhand diverser Beispiele gerade auch aus der bayerischen Geschichte überzeugend demonstrieren, was im Folgenden an zwei Details knapp zu veranschaulichen ist.

Das erste Beispiel nimmt Bezug auf die neuen Realitäten der monarchischen Ordnung. Die Verfassung von 1818 hatte ein System grundgelegt, das von einem Mächtedreieck, bestehend aus Monarch, Ministerium und Volksvertretung, gekennzeichnet war. In diesem Mächtedreieck, innerhalb dieser Konkurrenzsituation kam es für den Monarchen darauf an, ihm selbst und damit der monarchischen Idee Sympathien und Loyalitäten zuzuführen. Und als eine besonders erfolgversprechende Strategie der Sympathie- und Loyalitätseinwerbung wurde von den Monarchen des 19. Jahrhunderts die Geschichte, die Erfolgsgeschichte des regierenden Hauses eingeschätzt. Das gilt in extremer Weise für Bayern, näherhin etwa für die Geschichtspolitik König Ludwigs I.

Bei meinem Spaziergang durch die Gefilde der Geschichtsbegeisterung des 19. Jahrhunderts war auch von den Fresken in den Hofgartenarkaden die Rede gewesen, auch davon, dass sie erkennbar einem volkspädagogischen, mehr noch, einem hochgradig politischen Anliegen verpflichtet waren. Dieses Anliegen gilt es, im Sinne der hier angesteuerten Fragestellung, zu präzisieren. Bei einer genaueren Betrachtung der Themenauswahl wird nämlich sehr schnell deutlich, dass der Rang des Hauses Wittelsbach im Kontext der deutschen Geschichte diese Themenauswahl nahezu ausschließlich bestimmte.

Im Sinne einer solchen Konzeption erklärt sich sowohl die Dominanz des monarchischen Elements wie auch die Tatsache, dass die Zäsur zwischen dem Kurfürstentum und dem Königreich keine Maßgabe für das Bildprogramm darstellen konnte. Vielmehr lebt die Stimmigkeit eines Bildprogramms, das dem Kriterium der dynastischen Dignität verpflichtet ist, von einem solchen Element der Kontinuität, die bis in die Gegenwart hinein aufgezeigt werden kann. Die beiden Fresken, die für das Neue Bayern des 19. Jahrhunderts stehen, beziehen sich auf die beiden zentralen Bereiche, in denen sich Leistung und Bedeutung einer deutschen Dynastie manifestieren können: auf die Vorbildhaftigkeit der inneren Ordnung und auf die nationale Zuverlässigkeit gegenüber dem äußeren Feind.

Der Präsentation einer solchen Geschichtsdeutung im Medium des Historienzyklus wuchs aus der Sicht des Monarchen, Ludwigs I., die Aufgabe zu, Überzeugungsarbeit zu leisten. Das bayerische Volk sollte aus der demonstrierten Vorbildhaftigkeit monarchischen Handelns in der Vergangenheit die Loyalität gegenüber der monarchischen Idee und dem Träger des monarchischen Prinzips in der Gegenwart ableiten. Das meint Geschichtspolitik angesichts der Gefährdungen und Möglichkeiten der neuen konstitutionellen Ordnung.

Zum zweiten Beispiel: Es war im Zusammenhang der Herausforderungen, die das 19. Jahrhundert für die bayerische Staatspolitik bereithielt, von der Integrationsproblematik die Rede, von den Zwängen, aus den altbayerischen und den neubayerischen Gebietsteilen des Königreichs Bayern eine homogene staatliche Einheit zu formen.

König Ludwig I. war überzeugt davon, dass die Bewohner der neuen Provinzen umso eher bereit und willens waren, die Wirklichkeit des neuen Gesamtstaates anzuerkennen, je mehr dieser ihnen ihre regionalen und teilweise lokalen Traditionen beließ. Diese Überzeugung setzte der König in einer regionalistisch zu nennenden Geschichtspolitik um: Keinen der altbayerischen Erinnerungsbestände machte er für die Franken und Schwaben verpflichtend; die Augsburger erhalten vom König vielmehr ein – man könnte sagen ihr – Fuggerdenkmal, die Würzburger ein Denkmal für Julius Echter von Mespelbrunn, die Erlanger ein solches für Markgraf Friedrich von Brandenburg; die historische Vereinsarbeit wird auf der Ebene der einzelnen Kreise, der heutigen Regierungsbezirke, organisiert; und in der Ikonographie der großen Münchner Denkmäler sind immer alle acht Kreise des Königreichs präsent: Schauen Sie sich daraufhin einmal das Siegestor, die Fassade des Festsaalbaus der Residenz, die Dekorationen der Ruhmeshalle an!

 

III.

 

Die Zuwendung zu dergestalt gebündelten Sanierungsstrategien angesichts der Provokationen, denen die bayerische Politik im 19. Jahrhundert ausgesetzt war, ist zwar geeignet, die Frage nach den präzisen Anteilen der Geschichte innerhalb solcher Verbundsysteme zu beantworten, die Frage nach den tieferen Ursachen für den spezifischen Rang des Historischen in Politik und Öffentlichkeit des 19. Jahrhunderts indes bleibt auch nach dieser Präzisierung noch offen.

Hier wird man gedanklich erst dann einen Schritt weiterkommen, wenn wir die Betrachtungsweise auf die deutschen Verhältnisse, auf das Szenario der so bezeichneten nationalen Frage ausdehnen. Zwar ist immer wieder mit guten Gründen darauf hingewiesen worden, dass die Unterscheidung, die Friedrich Meinecke in diese Debatte eingebracht hat, nämlich diejenige zwischen Kultur- und Staatsnation, eher als ein idealtypisches Konstrukt denn als eine Abbildung der Wirklichkeit zu gelten habe. Aber wenn man sich jener, sicherlich zutreffenden, Beschränkung bewusst ist, dann ist es auch heute noch hilfreich, mit dieser Differenzierung zu laborieren.

Und der Kern dieser Differenzierung besteht nach Friedrich Meinecke darin, dass es – wie etwa in den USA oder auch in Frankreich – nationale Ordnungen gibt, die sich primär über ihre gemeinsame Staatlichkeit definieren und daneben solche, denen dies nur im Rückgriff auf die gemeinsame Sprache, auf die gemeinsame Kultur, auf die gemeinsame Geschichte gelingt. Solche Differenzierung zu Ende zu denken führt dann zu dem Befund, dass im mitteleuropäischen Raum, der über keine staatlich dimensionierten Kriterien für Nationalstaatsgründungen verfügte, dass also im mitteleuropäischen Raum unter Einschluss Böhmens und Italiens die gemeinsame Vergangenheit als identitätsstiftende Mitte mit einer erheblichen gemeinschaftsbildenden Kraft in den Vordergrund trat. Wenn es bei uns hier um Bayern, um die Verhältnisse des Königreichs geht, dann wird ein weiterer Zusammenhang zentral: In dem Maße, in dem der Rang der Geschichte im Kontext der deutschen Nationalidee an Bedeutung gewann, verschaffte sie – die Geschichte – sich Bedeutung auch bei der Konstruktion eines konkurrierenden bayerischen Nationalbewusstseins. Man spricht ja wohl zu recht von zwei verschiedenen, wie gesagt miteinander konkurrierenden Formen des Nationalismus, von zwei verschiedenen Nationalideen, wenn man auf die deutschen Verhältnisse – und das noch weit über die Jahrhundertmitte hinaus – schaut: Neben der deutschen Nationalidee, die auf die Schaffung eines gesamtdeutschen Nationalstaates abhob, stand die einzelstaatliche – etwa, besonders scharf ausgeprägt, die bayerische – Nationalidee, der es gerade um die Bewahrung dieser einzelstaatlichen Souveränität ging.

So scharf diese beiden Nationalideen miteinander konkurrierten, in einem Punkte wiesen sie eine strukturelle Ähnlichkeit auf. Während die deutsche Nationalidee auf keinerlei staatliche Fundierung zurückgreifen konnte und deswegen, wie wir gesehen haben, das gemeinsame deutsche Erbe ins Zentrum rückte, konnte sich zwar der bayerische Nationalgeist – zumindest unter den Bedingungen des Deutschen Bundes – auf ein gleichsam geordnetes und stabiles Staatswesen, das Königreich Bayern eben, beziehen, das aber gleichwohl in seiner Legitimation von den national-deutschen Kräften außer- wie innerhalb Bayerns massiv in Frage gestellt wurde. Angesichts solcher Infragestellung ging die bayerische Nationalidee eine ähnlich enge Bindung mit der bayerischen Geschichte ein, wie das im Falle der deutschen Nationalidee und ihrer Liaison mit der deutschen Geschichte zu beobachten ist.

Ich stelle kurz den Zusammenhang her. Ausgangspunkt meiner Überlegungen war die Phänomenologie der Geschichtsbegeisterung des 19. Jahrhunderts. Um diese zu verstehen und erklären zu können, erschien es sinnvoll, nach den grundstürzenden Veränderungen am Beginn des 19. Jahrhunderts und nach den damit verbundenen Herausforderungen zu fragen. Dabei zeigte es sich, dass manche dieser Herausforderungen mittels geschichtspolitischer Strategien angegangen werden konnten, tatsächlich auch angegangen wurden. Und die tiefere Ursache, warum man angesichts politisch-gesellschaftlicher Problemstellungen an die Wirkungsmacht ausgerechnet der Geschichte glauben mochte, erkannten wir in der Struktur des deutschen beziehungsweise des bayerischen Nationalgedankens, der gemäß der eigenen Wahrnehmung zur Stabilisierung seiner Konsistenz jeweils auf die Geschichte angewiesen war.

Die politische Wirkungsmächtigkeit des historischen Appells und die Erfolgsperspektiven einer staatlichen Geschichtspolitik lassen sich – soweit das bisherige Fazit – angesichts der nationalpolitischen Bedingungen in Deutschland bis zu einem gewissen Grad erklären.

Der politisch motivierte Umgang mit der Geschichte zielt auf eine Verknüpfung der Gegenwart mit der Vergangenheit, auf eine Stilisierung der immer wieder zitierten historischen Grundlagen als Basis der Gegenwart und hegt von daher die Hoffnung auf staatspolitische Wirkungen solcher Erinnerung.

Wenn wir uns indes nochmals die ganze Fülle der Geschichtsbegeisterung des 19. Jahrhunderts vor Augen halten und wenn wir registrieren, dass es dabei – in der Kunst, in der Literatur, auf der Bühne, aber auch im individuellen Lebensstil – Phänomene zu beobachten gilt, bei denen man sich mit geschichtspolitischen Erklärungsmustern erkennbar schwer tut, dann haben wir es mit Zusammenhängen zu tun, die jenseits des staatlich-politisch-gesellschaftlichen Raumes angesiedelt sind und die möglicherweise auf anthropologische oder philosophische Grundannahmen in der Perspektive des deutschen Idealismus und der romantischen Bewegung verweisen.

Und doch ist es dann immer wieder die Schärfe der Zäsur um 1800, die in den Vordergrund tritt, was die österreichische Historikerin Grete Klingenstein vor Jahrzehnten in griffige Formulierungen goss: „Es ist auch, als ob sie (die Herrscher und Völker) durch die gemeinsame Erinnerung zu den Ursprüngen zurückkehren wollten, wo sie das Wissen von Herkunft und Bestimmung aufbewahrt und den Kern des eigenen Wesens unverletzt glaubten. Als ob sie in der Rückkehr Halt und Beständigkeit suchten für Patriotismus und Nationalismus, für den neuen Gemeinschaftssinn, dem sie sich inbrünstig hingaben, als im Geschiebe der Umbrüche um 1800 die alten Bande der sozialen Zuordnung und Zusammengehörigkeit in Stadt und Land rissig wurden.“

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