Otto Braun – Der „Rote Zar von Preußen“

Hoffnungsträger der SPD und Kämpfer für die Politik

Im Rahmen der Veranstaltung "Historische Tage 2018", 14.02.2018

Wer erinnert sich heute noch an den „Freistaat Preußen“? Und wer war Otto Braun? Zunächst zu Preußen, für das es spätestens nach der Revolution von 1918 in der deutschen Geschichte keinen Platz mehr zu geben schien: Tatsächlich existierte es weiter und war die bei weitem größte Provinz der Weimarer Republik – flächenmäßig mit 292.000 Quadratkilometern viermal so groß wie Bayern, mit 38,1 Millionen Einwohnern sogar achteinhalbmal so groß; 62 Prozent des Reichsgebiets und 61 Prozent der Einwohner des Reiches waren damit preußisch. Nicht als selbständiger Staat, wohl aber als mächtiger Freistaat im Deutschen Reich erwies sich Preußen in dieser Zeit zudem lange als „Hort der Stabilität und Ordnung“, wie Norbert F. Pötzl zu Recht festgestellt hat.

Das Verdienst kommt dabei vor allem dem Sozialdemokraten Otto Braun zu, der sich von März 1920 bis März 1933, abgesehen von zwei kurzen Phasen, als Ministerpräsident des Freistaates Preußen zum Kämpfer für die Republik entwickelte und zum Hoffnungsträger der SPD avancierte: ein Hüne von Mann, fast 1,90 Meter groß, dazu willensstark, sachlich, nüchtern und organisatorisch begabt, wenn auch ohne die rhetorischen Fähigkeiten, die viele seiner Konkurrenten in der Weimarer Republik auszeichneten. In der agrarisch geprägten, vom ostelbischen Landjunkertum beherrschten Welt Ostpreußens hatte Braun, 1872 als Sohn eines verarmten Schuhmachermeisters in Königsberg geboren, zunächst zum linken Flügel der SPD gezählt. In der unter dem Sozialistengesetz verbotenen Partei war der gelernte Steindrucker Funktionär im örtlichen Arbeiter-Wahlverein gewesen, hatte als Redakteur sozialdemokratischer Zeitschriften gearbeitet und schließlich sogar ein eigenes Blatt ­− die Königsberger Volkszeitung ‒ gegründet. Er gehörte dem Stadtrat von Königsberg an, wurde 1898 Vorsitzender der SPD in Ostpreußen und übernahm seit 1905 zusätzlich Funktionen auf Reichsebene: zunächst als Mitglied der Parteikontrollkommission und seit 1911 als Hauptkassierer der Partei. Damit rückte er zugleich in den Reichsvorstand der SPD auf, dem er bis 1919 angehörte.

Inzwischen war die vom Anarchosyndikalismus geprägte linkssozialistische Haltung des jungen Otto Braun längst einem pragmatischen Politikverständnis gewichen, das sich am Ende des Ersten Weltkrieges nahtlos in die nach Regierungsverantwortung strebende Mehrheits-SPD einfügte. Braun, jetzt 45 Jahre alt, war zu einer Figur geworden, die, wie sein Biograph Hagen Schulze 1977 schrieb, „die konservativen Parteien gerne im eigenen Lager gesehen hätten“. Die Politik und Parolen der USPD oder gar der Spartakisten und Kommunisten waren dem Vernunft- und Verstandesmenschen Braun fremd. Indessen war er auch wenig geeignet, Menschen emotional an sich zu binden. So schilderte sein Parteifreund Heinz-Georg Ritzel ihn als „eine herbe, verschlossen wirkende Natur“, aber auch als „eine in sich selbst ruhende Persönlichkeit, ein Mann, von dem man im Gespräch sofort spürte, dass er wusste, was er wollte, dass er sein Ziel genau kannte“. Respekt, nicht Verehrung, wurde ihm entgegengebracht und kennzeichnete seinen Lebensweg in der Politik.

 

Neubeginn mit Augenmaß

 

„Über Nacht sind wir zur radikalsten Demokratie Europas geworden und müssen das noch als die relativ gemäßigte Lösung unseres politischen Lebensproblems betrachten.“ Mit diesen Worten beschrieb der evangelische Theologe, Soziologe und Philosoph Ernst Troeltsch, der seit 1914 an der Berliner Universität lehrte, am 29. Dezember 1918 die Situation in Deutschland. Der Erste Weltkrieg war zu Ende, das Deutsche Reich hatte um einen sofortigen Waffenstillstand und um Frieden gebeten, der Kaiser war geflohen. In Berlin tagte ein „Rat der Volksbeauftragten“ aus SPD und USPD, der nur einen Tag nach Ausrufung der „Deutschen Republik“ durch den Sozialdemokraten Philipp Scheidemann vor dem Reichstag und der beinahe zeitgleichen Proklamation einer „Freien Sozialistischen Republik“ durch Karl Liebknecht im Lustgarten vor dem Schloss am 9. November 1918 gebildet worden war, um Wahlen zu einer Nationalversammlung vorzubereiten, die eine Verfassung ausarbeiten und damit den neuen Staat schaffen sollte. Von einem geordneten Übergang in die Republik konnte allerdings keine Rede sein; für Troeltsch, den besonnenen Mitbegründer der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) und späteren Unterstaatssekretär im preußischen Kultusministerium, bedeutete er vielmehr „das vollkommene Chaos“. Die Bismarcksche Reichsgründung, bemerkte er, sei „bis auf die Fundamente abgetragen“, die politische Ordnung „in der Auflösung oder doch mindestens totalen Umbildung begriffen“.

Für Otto Braun kam es in dieser Situation darauf an, den Neubeginn mit Augenmaß in die richtige Richtung zu lenken. Zwar gehörte er für die MSPD dem Arbeiter- und Soldatenrat Berlins an. Aber er scheute sich nicht, gegen den Widerstand mancher Parteifreunde für den Erhalt preußischer Traditionen einzutreten. Während August Bebel noch erklärt hatte, „preußischer Geist und preußische Regierungsgrundsätze“ seien der „Todfeind der Demokratie“, setzte Braun sich für den staatlichen Erhalt Preußens ein – wenn auch als moderner Freistaat mit demokratischer Struktur. Seit dem 3. Juni 1913 gehörte er dem preußischen Abgeordnetenhaus an und hatte bereits 1917 für die Abschaffung des Dreiklassenwahlrechts plädiert. Jetzt, in der Revolution, übernahm er am 11. November 1918 unter Ministerpräsident Paul Hirsch gemeinsam mit Adolf Hofer die Verantwortung für das preußische Landwirtschaftsministerium – eine Position, für die er besonders qualifiziert zu sein schien, weil er sich über viele Jahre hinweg in der SPD zu einem Experten für Agrarpolitik und zu einem Kämpfer gegen eine großagrarisch geprägte Landwirtschaft entwickelt hatte.

Als Minister verfügte er nun aber auch über eine Plattform, um noch wirksamer als zuvor gegen Forderungen nach einer Zerschlagung Preußens aufzutreten, wie sie beispielsweise in der „Denkschrift zum Entwurf des allgemeinen Teils der Reichsverfassung“ enthalten waren, die der Staatssekretär im Reichsamt des Inneren, Hugo Preuß, am 3. Januar 1919 vorlegte. Durch eine Agrarreform, die unter anderem die Entmachtung der ostelbischen Gutsbesitzer und die Ansiedlung ehemaliger Soldaten auf brachliegenden Ländereien vorsah, wollte Braun nicht nur möglichen Argumenten für eine Auflösung Preußens begegnen, sondern gleichzeitig die Ernährungssituation des Reiches verbessern. Doch er drang mit seinen Vorschlägen nicht durch, weil sich sowohl bei den betroffenen Großagrariern als auch beim zögernden Ministerpräsidenten Hirsch und auch in der Bürokratie, in der man fürchtete, die vorgeschlagenen Maßnahmen seien nicht mit der bestehenden Gesetzeslage in Einklang zu bringen, Widerstand regte.

Dennoch hielt Braun an seiner Linie fest, dass eine Zerschlagung Preußens vermieden werden müsse und dass sogar weitere territoriale Angliederungen sinnvoll seien, um den Freistaat innerhalb eines föderalistisch strukturierten Reiches zu stärken. Angesichts der Aufstandsbewegung, die sich seit dem 3. November über ganz Deutschland ausbreitete, bedurfte es seiner Meinung nach der preußischen Ordnungsmacht, um im Reich mäßigend zu wirken. Vor allem die „Blutweihnacht“ am 24./25. Dezember 1918, als sich rebellierende Teile der Volksmarine-Division am Berliner Stadtschloss und am Marstall schwere Kämpfe mit Regierungstruppen lieferten, und der anschließende Spartakusaufstand, der in Berlin zur Ausrufung des Belagerungszustandes führte, waren für Braun Anlass zur Sorge. So plädierte er in den folgenden Monaten immer wieder für eine Stärkung der Staatsgewalt und für den Erhalt Preußens, zugleich allerdings auch für eine allmähliche Übertragung der Gesetzgebung auf das Reich, wie er beispielsweise am 23. Januar 1919 im Zentralrat der Arbeiter- und Soldatenräte erklärte.

Vorrangiges Ziel war für Braun jedoch die Errichtung einer parlamentarischen Demokratie in Deutschland mit einer starken Staatsgewalt als Ordnungsmacht. Das Staatsmodell, das ihm vorschwebte, war eine föderative Republik, die, wie er am 25. Februar 1919 bemerkte, der Einheitsrepublik „so nahe wie möglich“ kommen sollte. Er glaubte sich dabei in Übereinstimmung mit der Mehrheit der Bevölkerung und auch mit den Eliten des Reiches. Sogar die 3. Oberste Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff hatte ja bereits am 29. September 1918 einen sofortigen Waffenstillstand verlangt und in der Erwartung, der amerikanische Präsident Woodrow Wilson werde die deutsche Position unterstützen, wenn eine parlamentarisch gebildete Regierung um die Aufnahme von Friedensverhandlungen nachsuche, Kaiser Wilhelm II. gedrängt, per Dekret die Einführung der Demokratie in Deutschland und den Übergang zu einem parlamentarischen Regierungssystem anzuordnen. In dem vom Kaiser autorisierten Erlass vom 30. September hatte es dementsprechend geheißen, er „wünsche, dass das deutsche Volk wirksamer als bisher an der Bestimmung der Geschicke des Vaterlandes mitarbeitet“. Es sei daher sein Wille, „dass Männer, die vom Vertrauen des Volkes getragen sind, in weitem Umfang teilnehmen an den Rechten und Pflichten der Regierung“.

Dazu zählte nicht zuletzt Braun selbst, der innerhalb der SPD und besonders in Preußen eine weithin geachtete, starke Persönlichkeit darstellte und dem man zutraute, angesichts der verbreiteten Unruhen die Ordnung wiederherzustellen. So war es nur eine Frage der Zeit, wann der preußische Landwirtschaftsminister zu höheren Ämtern berufen sein würde. Bereits im Frühjahr 1920 war es soweit, als nach Bekanntwerden von Regierungsplänen zur Auflösung der Freikorps-Verbände und zur Heeresverminderung und der Entlassung von 20.000 Offizieren und 40.000 Soldaten Truppenteile unter General Walther von Lüttwitz und Korvettenkapitän Hermann Ehrhardt am Morgen des 13. März 1920 mit schwarz-weiß-roten Fahnen von Döberitz nach Berlin marschierten, das Regierungsviertel besetzten und Generallandschaftsdirektor Wolfgang Kapp, ein höherer Beamter der ostpreußischen Provinzialverwaltung, sich selbst zum Reichskanzler erklärte. Zwar brach der sogenannte „Kapp-Putsch“ nach einem Generalstreik binnen weniger Tage zusammen. Aber als sich die vor allem im Ruhrgebiet, in Sachsen und Thüringen beim Generalstreik bewaffneten Arbeiter angesichts der Ereignisse in Berlin weigerten, die Waffen abzugeben und an mehreren Orten, so in Essen, Elberfeld und Düsseldorf, kommunistische Aufstände probten, waren Verhandlungen mit den sozialistischen Aufständischen erforderlich, an denen sich auf Bitten von Reichspräsident Friedrich Ebert auch Otto Braun beteiligte. Dessen Position war danach derart gestärkt, dass für ihn sogar eine Position in der Reichsregierung – etwa als Reichswehrminister – möglich gewesen wäre. Doch Braun lehnte ab. Aber er entzog sich nicht, als ihm im Zuge der Neubildung der preußischen Regierung, die mit einer Säuberung der Verwaltung und der Reichswehr von Kapp-Sympathisanten einherging, das Amt des preußischen Regierungschefs angetragen wurde. Nach dem Rücktritt von Ministerpräsident Hirsch am 26. März und kurzen Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, DDP und Zentrum übernahm er am 29. März dessen Amt, das er nun zwölf Jahre lang, bis Mai 1932, mit nur zwei kurzen Unterbrechungen bekleiden sollte.

 

Ministerpräsident im Freistaat Preußen

 

Die Koalitionsregierung, der Braun in Preußen vorstand, wurde von den gleichen Parteien gebildet, die ein Jahr zuvor, am 19. Januar 1919, bei der Wahl zur Nationalversammlung eine klare Mehrheit erreicht hatten. Die Nationalversammlung hatte inzwischen in Weimar am 31. Juli 1919 mit 262 gegen 75 Stimmen die neue Reichsverfassung verabschiedet, die ein parlamentarisches Regierungssystem mit einem starken, vom Volk direkt gewählten Reichspräsidenten vorsah, der mit Hilfe des Artikels 48 sogar in die Lage versetzt wurde, Grundrechte vorübergehend außer Kraft zu setzen und Maßnahmen „zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ zu treffen, wenn er dies für notwendig hielt. Dennoch war die Verfassung, die stark plebiszitäre Züge trug und auch die Möglichkeit eines Volksentscheides enthielt, überaus demokratisch; manche sprachen sogar von der „freiesten Verfassung der Welt“. Die Tatsache, dass sie die Macht bei den Verfassungsorganen konzentrierte, die vom Volk direkt gewählt wurden – beim Reichstag und (vor allem in Krisenzeiten) beim Reichspräsidenten –, sollte sich allerdings bald als schwere Bürde erweisen, da sich dadurch Möglichkeiten für diejenigen boten, die darauf aus waren, die Verfassung und die Freiheit zu zerstören.

Problematisch waren zudem die Bestimmungen des Versailler Vertrages, der unter dem Druck eines drohenden Einmarsches der Alliierten am 22. Juni 1919 mit 237 gegen 138 Stimmen von der Nationalversammlung angenommen worden war. Danach sollten die Deutschen zahlreiche Gebiete abtreten und weitreichende Rüstungsbeschränkungen hinnehmen, darunter die Reduzierung der deutschen Armee auf 100.000 Mann und die militärische Besetzung des linken Rheinufers sowie einiger rechtsrheinischer Brückenköpfe für die Dauer von 15 Jahren. Kernpunkt war aber der Artikel 231, in dem es hieß, Deutschland und seine Verbündeten seien „als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich“, „welche die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des Krieges, der ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungen wurde, erlitten haben“. Dieser sogenannte „Kriegsschuldartikel“, der zugleich die Begründung für alle folgenden Reparationsforderungen lieferte, war auch unter den Alliierten nicht unumstritten. In Deutschland erregte er jedoch die Gemüter und wurde – keineswegs nur in rechtsgerichteten und nationalen Kreisen – mit Empörung zur Kenntnis genommen. „Welche Hand müsste nicht verdorren“, rief daher Reichskanzler Scheidemann, der sich während des Krieges für einen Frieden des Ausgleichs ohne Annexionen eingesetzt hatte und nun diesen Vertrag unterzeichnen sollte, am 12. Mai vor der Nationalversammlung aus, „die sich und uns in solche Fesseln legt? Dieser Vertrag ist nach Auffassung der Reichsregierung unannehmbar.“ Danach trat er als Regierungschef zurück, um nicht unterschreiben zu müssen.

Auch Otto Braun erklärte, der Vertrag sei ein „schamloser Betrug an einem Volke“. Aber er votierte am Ende doch für eine Vertragsunterzeichnung, weil die Alliierten im Falle einer Nichtunterzeichnung mit einer Wiederaufnahme der Kampfhandlungen gedroht hatten. Die Folgen waren bald spürbar. Besonders die Reparationsbestimmungen erwiesen sich als problematisch. So sollte Deutschland bereits bis Mai 1921 einen ersten Teilbetrag von 20 Milliarden Goldmark zahlen. Im Januar 1921 wurde von der Reparationskommission auch eine Endsumme genannt: 226 Milliarden Goldmark, zahlbar in 42 Jahresraten, die schrittweise von zwei auf sechs Milliarden Goldmark ansteigen sollten. Zwar wurde die Gesamtzahl später nach unten korrigiert. Aber die Zahlen blieben so hoch, dass die Reichsregierung unter Joseph Wirth (Zentrum) sich in ihrem Bemühen, den Forderungen so weit wie möglich zu entsprechen, um militärische Maßnahmen gegen Deutschland – etwa die alliierte Besetzung des Ruhrgebiets – zu vermeiden, den Hass der antidemokratischen Rechten zuzog. Deren Kampf gegen die „Erfüllungspolitik“ fiel als Erster der Zentrumspolitiker Matthias Erzberger zum Opfer, der 1918 den Waffenstillstand unterzeichnet hatte und am 26. August 1921 von zwei ehemaligen Offizieren, Angehörigen des von Korvettenkapitän Hermann Ehrhardt geleiteten Geheimbundes der „Organisation Consul“, in Bad Griesbach im Schwarzwald ermordet wurde. Zu den weiteren Opfern gehörte im Juni 1922 auch der deutsche Außenminister Walther Rathenau.

 

Der „Rote Zar“

 

Otto Braun fürchtete angesichts dieser Ereignisse, die einerseits zu großen wirtschaftlichen Problemen und andererseits zu andauernden innenpolitischen Spannungen führten, um die Zukunft der Demokratie in Deutschland. Er suchte daher seine Position als preußischer Ministerpräsident zu nutzen, um seinen Freistaat zu einem „demokratischen Bollwerk“ auszubauen, das eine Vorbildfunktion für ganz Deutschland ausüben sollte. Sein Vorteil gegenüber der Reichspolitik war dabei, dass die „Weimarer Koalition“, die ihn ins Amt gebracht hatte, stets eine Mehrheit im Landtag behielt – so knapp diese gelegentlich auch sein mochte. Bis 1924 gehörte zur Braun-Koalition auch noch die DVP, die von 1920 bis 1931 ebenfalls in nahezu allen Reichsregierungen vertreten war und bis 1929 von Gustav Stresemann geführt wurde. Zudem sah die preußische Verfassung vor, dass der Ministerpräsident vom Landtag gewählt wurde und daher nicht von einer höheren Instanz, wie der Reichskanzler vom Reichspräsidenten, im Amt gehalten werden konnte, wenn die Mehrheit im Parlament schwand. Braun durfte sich also stets auf eine parlamentarische Mehrheit stützen. Die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen, Ernst Heilmann (SPD) und Joseph Heß (Zentrum), taten das ihrige, diese Unterstützung zu gewährleisten. Wichtige Verbündete Brauns waren darüber hinaus die beiden sozialdemokratischen Innenminister Preußens, Carl Severing und – seit 1926 – Albert Grzesinki. Zwar wurde Braun aufgrund seines autoritären Regierungsstils vielfach kritisiert und daher halb respektvoll, halb diffamierend als „Zar von Preußen“ oder – wegen seiner linkssozialistischen Vergangenheit – als „Roter Zar“ tituliert. Aber Braun als Person und die politische Koalition, die ihn im Amt hielt, verliehen Preußen in der Weimarer Republik eine Stabilität, an der es im Reich aufgrund der häufigen Koalitions- und Regierungswechsel mangelte.

In seiner Politik widmete sich Braun vor allem der Bodenreform und einer Reform des Schulwesens. Von zentraler Bedeutung war für ihn auch die Neubesetzung der staatlichen Verwaltung und des Polizeiapparates mit republiktreuen Beamten. So wurden von Braun und Innenminister Severing fast alle Oberpräsidenten, Regierungspräsidenten, Landräte und Polizeipräsidenten ausgewechselt und, anders als in anderen Ländern, konsequent Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte ergriffen, die sich beim Kapp-Putsch illoyal verhalten hatten. Die Reorganisation der Polizei unter Wilhelm Abegg führte zudem dazu, dass sie mit einer Kopfstärke von 50.000 Mann, guter Ausbildung und überwiegend republikanischer Gesinnung vor allem in den konfliktreichen letzten Jahren der Weimarer Republik eine wichtige Stütze der Regierung war und sich auch bei den zunehmenden Straßenkämpfen zwischen den radikalen Kräften von links und rechts als loyal und zuverlässig erwies.

Angesichts der Erfolge, die Braun in Preußen erzielte, verwundert es daher nicht, dass die SPD ihn 1925 als Kandidaten für das Amt des Reichspräsidenten nominierte, nachdem Friedrich Ebert überraschend verstorben war. Obwohl er im ersten Wahlgang mit 29 Prozent der Stimmen ein bemerkenswert gutes Ergebnis erzielte, trat er im zweiten Wahlgang nicht mehr an, sondern unterstützte den Zentrums-Politiker Wilhelm Marx, der ihn zeitweilig als Regierungschef in Preußen verdrängt hatte. Im Gegenzug verpflichtete sich das Zentrum, Braun wieder zum Ministerpräsidenten zu wählen – was am 3. April 1925 auch geschah. Doch Marx gelang es nicht, das rechtskonservative Lager für sich zu gewinnen. So setzte sich am Ende Paul von Hindenburg als Reichspräsident durch, mit dem Braun nicht nur, wie er später in seinen Memoiren rückblickend bemerkte, „auf einen gewissen amtlichen Verkehrsfluss“ kam, sondern zu dem er aufgrund seiner pragmatischen Art zunächst auch ein überraschend gutes Verhältnis entwickelte. Als Braun im Oktober 1929 den rheinischen „Stahlhelm“ verbieten ließ – einen Bund der Frontsoldaten, dem Hindenburg als Ehrenmitglied angehörte –, erlitt das Verhältnis zwischen dem preußischen Ministerpräsidenten und dem Reichspräsidenten jedoch einen nachhaltigen Schaden, der nie wieder behoben werden konnte, so dass Hindenburg sich 1932 auch hinter den „Preußenschlag“ stellte, der praktisch das Ende des Freistaates Preußen besiegelte.

 

Die Ära der „Präsidialkabinette“

 

Doch bereits seit 1929 und vor allem nach dem Scheitern der Großen Koalition aus SPD und DVP und dem Rücktritt des Kabinetts unter dem sozialdemokratischen Reichskanzler Hermann Müller am 27. März 1930 wurde die Position Brauns zunehmend schwieriger. Der neue Reichskanzler Heinrich Brüning ließ keinen Zweifel daran, dass er bereit war, mit Hilfe von Notverordnungen nach Artikel 48 der Weimarer Verfassung, die dem Reichspräsidenten weitreichende Vollmachten verlieh, und der Reichstagsauflösung nach Artikel 25 notfalls auch gegen das Parlament zu regieren. Die Ära der „Präsidialkabinette“ begann. Da sich seit dem Zusammenbruch der Aktienkurse an der New Yorker Börse am 24. Oktober 1929 eine Weltwirtschaftskrise entwickelt hatte, die sich auch in Deutschland mit rasch wachsender Arbeitslosigkeit bemerkbar machte, war die innenpolitische Lage bald wieder so angespannt wie zu Beginn der 1920er Jahre. Die SPD und auch Braun unterstützten daher im Reichstag sogar die von ihr eigentlich abgelehnte Politik Brünings, um im Gegenzug die Unterstützung des Zentrums in Preußen für Braun zu erhalten. Nicht zuletzt ging es dabei um die Sicherung der Verfügungsgewalt über die preußische Polizei, die als eine der wenigen Institutionen geeignet schien, den Vormarsch der NSDAP einzudämmen. Denn diese konnte bei der Reichstagswahl vom 14. September 1930 mit 18,3 Prozent gegenüber 1928, als sie mit nur 2,6 Prozent und zwölf Mandaten nicht mehr als eine Splitterpartei gewesen war, die Zahl ihrer Sitze fast verneunfachen. Mit 107 Abgeordneten stellte sie jetzt hinter der SPD und vor der KPD die zweitstärkste Fraktion im Reichstag.

Rückendeckung erhielt Braun bei der Durchsetzung seiner Politik in Preußen insbesondere von Severing, der bereits von 1920 bis 1926 preußischer Innenminister gewesen war, im zweiten Kabinett Müller dann von 1928 bis 1930 das Amt des Reichsinnenministers bekleidet hatte und in der Endphase der Republik von 1930 bis 1932 wieder als preußischer Innenminister fungierte. Braun und Severing konnten jedoch nicht verhindern, dass die Gegner der Republik, die zugleich erbitterte Feinde Brauns waren, sich immer mehr formierten. So verfehlte die „Weimarer Koalition“ bei den Landtagswahlen am 24. April 1932 in Preußen erstmals die Mehrheit, während die Nationalsozialisten ihren Anteil von 2,9 auf 36,3 Prozent der Wählerstimmen steigerten und die SPD mit 21,2 Prozent weit hinter sich ließ. Rechnete man die Stimmen der NSDAP und der DNVP sowie weiterer rechter Splittergruppen zusammen, fehlten ihnen nur neun Sitze zur absoluten Mehrheit.

Das Wahlergebnis war sowohl für das bisher so stabile Preußen als auch für das gesamte Reich eine Katastrophe. Folgerichtig wurde Reichskanzler Brüning am 30. Mai 1932 von Reichspräsident Hindenburg entlassen und durch Franz von Papen ersetzt, der nun ein „Kabinett der Barone“ bildete und allein vom Vertrauen Hindenburgs und der Tolerierung durch die NSDAP getragen war. In Preußen blieben Braun und sein Kabinett gemäß Artikel 59 der Landesverfassung zwar geschäftsführend im Amt, da es für eine neue Regierung keine parlamentarische Mehrheit gab. Aber Braun war jetzt nicht nur politisch, sondern auch persönlich angeschlagen. Nachdem er bereits am Ende des Wahlkampfes in der Nacht vom 22. zum 23. April einen körperlichen Zusammenbruch erlitten hatte, übergab er die laufenden Amtsgeschäfte nun an den Zentrumspolitiker Heinrich Hirtsiefer und zog sich in sein Haus in Berlin-Zehlendorf zurück, um sich zu erholen. Dort überbrachte ihm am Morgen des 20. Juli 1932 ein Ministerialbeamter das Entlassungsschreiben von Reichskanzler von Papen, der mit dem sogenannten „Preußenschlag“ selbst die Macht in Preußen übernahm. Braun blieb zwar offiziell Ministerpräsident. Doch seine Befugnisse wurden auf Reichskommissare übertragen, die unmittelbar Papen unterstanden. Dieser rechtfertigte sein Verhalten später mit der Bemerkung, es hätte „wenig Sinn“ gehabt, „im Reiche zu einer besseren Ordnung der Dinge zu schreiten, wenn sie nicht gleichzeitig auch in Preußen hergestellt werden konnte“.

Die rechtmäßige preußische Regierung tagte danach, aus ihren Büros und Häusern vertrieben, unter Vorsitz Brauns noch einige Zeit als sogenannte „Hoheitsregierung“ in Restaurants und Kneipen, bis sie im März 1933, wenige Wochen nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten, durch eine beim Reichspräsidenten besorgte neue Notverordnung endgültig abgesetzt wurde. Eine Schlüsselrolle spielte dabei Hermann Göring, der als Reichskommissar für das preußische Innenministerium Dienstherr der gesamten preußischen Polizei war. Was Braun, Severing und Grzesinki mühevoll aufgebaut hatten, um die Republik zu schützen, diente nun den Nationalsozialisten zur Durchsetzung ihrer Herrschaft.

 

Rückzug aus der Politik

 

Otto Braun verbrachte den Sommer 1932 zur Erholung im österreichischen Bad Gastein und im schweizerischen Ascona, wo er für seinen Alterssitz ein Grundstück erworben hatte. Mitte Oktober kehrte er noch einmal nach Berlin zurück, wo Gespräche mit Papen und Hindenburg ergebnislos verliefen. Nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten war er an Leib und Leben bedroht. Wenige Tage nach dem Reichstagsbrand und nachdem er aus dem Büro des Reichspräsidenten eine dringende Warnung erhalten hatte, dass seine Verhaftung unmittelbar bevorstehe, fuhr er am 4. März 1933 mit dem Auto über die Grenze nach Österreich – ein Tag vor den Landtags- und Reichstagswahlen am 5. März, bei denen die SPD im Reich nur noch 18,3 Prozent und in Preußen sogar nur 16,6 Prozent der Stimmen erhielt. Die Parteiführung der SPD gab Braun eine Mitschuld an dieser desaströsen Niederlage, weil er sich durch seine Flucht der Verantwortung entzogen habe. Die Verbindung Brauns zu seiner Partei, der er so lange gedient hatte, riss danach beinahe gänzlich ab. In der Exil-SPD spielte er keine Rolle mehr. Auch die Korrespondenz mit ehemaligen politischen Weggefährten kam weitgehend zum Erliegen. Erst nach Ende des Zweiten Weltkrieges nahm er an einigen Veranstaltungen der SPD wieder teil.

Ob Braun eine Chance gehabt hätte, etwa durch die Ausrufung eines Generalstreiks oder mit Hilfe der preußischen Polizei, das Blatt der Geschichte in letzter Minute noch zu wenden, ist indessen mehr als fraglich. Politisch seit 1930 stark geschwächt, besaß er spätestens mit der Ernennung von Papens zum Reichskanzler am 1. Juni 1932 durch Reichspräsident von Hindenburg keine nennenswerten Mittel mehr, sich der Entwicklung entgegenzustemmen. Aber schon vorher, mit der verheerenden Niederlage der SPD bei der Landtagswahl in Preußen am 24. April 1932, war das politische Ende Preußens eingeleitet. Die Wähler hatten entschieden, nicht länger Otto Braun und der von ihm geführten „Weimarer Koalition“, sondern Hitler und der NSDAP mit ihren rechtsradikalen Bundesgenossen zu folgen. Der „Preußenschlag“ Papens vom 20. Juli 1932 besiegelte danach nur noch eine Entwicklung, die längst begonnen hatte und letztlich zur „Machtergreifung“ Hitlers führte. Sich dieser Entwicklung noch in den Weg zu stellen, hätte nach Hitlers Triumph für Braun den sicheren Tod bedeutet. Wenn in der SPD genau das später rückblickend von ihm verlangt wurde, lässt sich dies nur so interpretieren, dass manchen Sozialdemokraten ein toter Märtyrer lieber gewesen wäre als ein verdienter Politiker im Exil, der das Mögliche getan hatte, um von Preußen aus die Demokratie in Deutschland zu retten, und nur das Unmögliche gelassen hatte, als es nichts mehr zu retten gab.

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