Wittelsbach inkognito

Reisepraktiken bayerischer Prinzen vom 16. bis zum 18. Jahrhundert

Im Rahmen der Veranstaltung "Spreti-Tagung", 30.06.2016

Pierre Goudreaux/Wikimedia Commons

Das Zeremoniell des Inkognitos

 

Im Gegensatz zu seiner umgangssprachlichen Verwendung im Sinne von unbekannt beziehungsweise unerkannt bezeichnet der Begriff inkognito in zeremonieller Hinsicht nicht nur einen funktionsgebundenen und temporären, sondern auch einen öffentlichen Identitätswechsel. Beim zeremoniellen Inkognito handelt es sich um eine inszenierte Fiktion, bei der eine frei gewählte Identität für eine spezifische Öffentlichkeit performativ umgesetzt wird. Die Kenntnis um die tatsächliche Identität des Inkognitoträgers bildet die Voraussetzung für ein gelungenes Inkognito.

Als Zeremoniell erforderte das Inkognito, dass das adressierte Publikum wusste, wer sich hinter dem verwendeten Pseudonym verbarg. Denn die inszenierte Identität konnte ihre Funktion nur dann entfalten, wenn sie einerseits auf die angestammte soziale Rolle rekurrierte. Erst unter dieser Voraussetzung konnten die Sinnzuschreibungen der angenommenen Identität auf die Person des Inkognitoträgers übertragen werden. Andererseits durfte die gewählte Identität bestehende Hierarchien nicht infrage stellen. Das Inkognito war allein in Form einer freiwilligen hierarchischen Herabsetzung praktikabel. In einem öffentlichen Identitätsspiel zeigten zeremonielle Versatzstücke wie Titulatur, Kleidung und Dekoration einen freiwillig eingenommenen, niederen sozialen Status an.

Das Inkognito eröffnete zusätzliche Handlungsoptionen. Dem fiktiven Charakter des Inkognitoträgers boten sich Möglichkeiten, die normalerweise nicht zur Verfügung standen. Daher verfolgte das Inkognito verschiedene, oft politische Ziele und betraf unterschiedliche Bereiche: Erstens reduzierte der – im Rahmen eines Inkognitos geringere – zeremonielle Aufwand Kosten. Dies galt insbesondere bei Reisen und war sowohl für rangniedere Adlige und Herrscher kleinerer Territorien attraktiv als auch für Prinzen und andere Erbfolger auf ihren oft ausgedehnten (Bildungs-)Reisen. Das Inkognito rechtfertigte es, im Ausland weniger pompös und prunkvoll aufzutreten, weniger teure Empfänge zu organisieren und weniger kostspielige Geschenke zu offerieren. Es gestattete, die finanzielle Belastung in erträglichen Grenzen halten zu können. Zweitens ermögliche das Inkognito in diplomatischen Krisensituationen persönliche Treffen zwischen Herrschern oder hochrangigen Abgesandten, ohne dass dabei die äußerst delikate Frage nach der Präzedenz, das heißt dem hierarchischen Verhältnis der Gesprächspartner, im Vorfeld geklärt und im verwendeten Zeremoniell öffentlich angezeigt werden musste. Zudem demonstrierten weniger formale und privatere Umgangsformen enge Beziehungen zwischen verbündeten Mächten oder eine einsetzende Entspannung zwischen Konfliktparteien. Drittens reduzierte das Inkognito öffentliche Pflichten und ermöglichte Formen von Unterhaltung und Abgeschiedenheit. Dies betraf die unterschiedlichsten Aktivitäten, wie Ausfahrten, Aufenthalte in Nebenresidenzen, Jagdausflüge oder höfische Feste.

Daher weist das Inkognito eine große Bandbreite an Spielarten auf und ist von Flexibilität und situationsbezogener Anpassungsfähigkeit gekennzeichnet. Denn seine primäre Aufgabe bestand darin, Handlungen und öffentliche Auftritte zu rechtfertigen, die innerhalb der angestammten sozialen Rolle weder akzeptabel noch praktikabel waren. Das Inkognito entwickelte im Laufe seiner Geschichte viele verschiedene Facetten. Neben diversen Reisepraktiken zählten dazu anonymisierte Aufwartungen im Vorfeld arrangierter Hochzeiten, spezifische Verkleidungsfeste und anscheinend zufällige Treffen hochrangiger Diplomaten.

Trotz dieser in seiner Funktion angelegten Vielfalt lassen sich einige idealtypische Kriterien beschreiben: Das Inkognito bezeichnet ein Zeremoniell, das der aristokratischen und höfischen Gesellschaft vorbehalten war. Es kam meistens außerhalb des eigenen Hofes und – mit Ausnahme von Inspektionsreisen aufgeklärter Absolutisten in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts – außerhalb des eigenen Territoriums zur Anwendung. Die genauen Modalitäten des Inkognitos wurden vollständig oder zumindest in Teilen vor Antritt der Reise mit dem Gastgeber ausgehandelt. Nach einer erzielten Übereinkunft sprach dieser eine Einladung aus.

Vor Reisebeginn wählte der Inkognitoträger ein Pseudonym. Dieses bestand aus einem Adelstitel, der hierarchisch unterhalb der tatsächlichen sozialen Stellung angesiedelt war. An diesen fiktiven Titel schloss sich der Name eines Ortes an, der dem eigenen Herrschaftsbereich entstammte. Damit verwies das Pseudonym spielerisch auf die eigentliche Identität des Reisenden. Noch vor der Abreise wurden das Inkognito und das verwendete Pseudonym bekannt gegeben. Die Öffentlichkeit war damit ein wichtiger Adressat des Inkognitos, das es während und nach der Reise nicht nur erkennen und anerkennen, sondern auch kommentieren sollte.

Sorgfältig ausgewählte und teilweise eigens für die Reise hergestellte Objekte sowie eine Vielzahl zeremonieller Techniken zeigten das Inkognito an. Dazu gehörten die Kleidung, die Kopfbedeckung, die Reisebegleitung, die Ausstattung des Transportmittels und der ostentative Verzicht auf Ehrenbezeugungen ebenso wie der Zeitpunkt, der Ort und die Art des Empfangs am Reiseziel. Ungeachtet des Inkognitos fand eine Visite beim Gastgeber statt, wobei dieser seinen Gast entsprechend dessen im Inkognito angezeigtem Status empfing. Bei der Visite und bei allen anderen Gelegenheiten konnte der Gast in Übereinstimmung mit seinem Gastgeber sein Inkognito flexibel an- und ablegen. Der Wechsel zwischen offiziellem Status und Inkognito spiegelte sich im angewandten Zeremoniell und im Verhalten des Publikums wider.

 

Das Inkognito in Bayern

 

Die bayerischen Wittelsbacher bedienten sich immer wieder des Inkognitos. Als Kurprinz Karl Albrecht 1715 seine Italienreise antrat, blickte die bayerische Dynastie bereits auf eine lange Inkognitotradition zurück. Diese erreichte erst mit den Inkognitoreisen Ludwigs II. in den 1860er und 1870er Jahren ihren Höhepunkt und setzte sich bis zum Ersten Weltkrieg fort. Auch die hochmittelalterlichen motivgeschichtlichen Vorläufer des zeremoniellen Inkognitos betrafen die Wittelsbacher. Dazu zählen verschiedene Formen höfischer Verkleidungsfeste wie Maskenbälle, Wirtschaften und Königreiche ebenso wie bestimmte Spielarten der höfischen Aufwartung. Der Begriff bezeichnet den Besuch, die Begrüßung und die erste Begegnung eines Mannes mit seiner auserkorenen Ehefrau. Der Aufwartende bezeugte öffentlich seine Liebe und signalisierte seinen Respekt und seine Aufopferungsbereitschaft gegenüber der Zukünftigen. Für den mittelalterlichen Adel waren diese sorgfältig arrangierten, eine standesgemäße Hochzeit vorbereitenden Aufwartungen von großer Bedeutung. Sie boten einen Anlass, den Kontakt zwischen den Familien des Brautpaares herzustellen und die Verhandlungen über die Modalitäten der Ehe einzuleiten. Außerdem dienten sie als ein erster, wegweisender Test für die zu erwartende Beständigkeit einer als lebenslang gedachten Verbindung.

In Bezug auf das Inkognito ist eine bestimmte Form der Aufwartung von besonderem Interesse. Denn diese erste Begegnung konnte nicht nur auf offiziellem beziehungsweise angekündigtem Wege stattfinden. Es ging schließlich um weit mehr, als die Tragfähigkeit einer zumeist nach politischen, sozialen und finanziellen Kriterien angebahnten und daher dezidiert funktionsgebundenen Beziehung zu erproben. Die Vermählung durfte keineswegs als arrangierte Familienpolitik, als reines Zweckbündnis oder als funktionaler Auswahlprozess erscheinen. Die Aufwartung musste vielmehr eine natürliche, emotionale Verbundenheit öffentlich anzeigen und beweisen, dass das Paar füreinander bestimmt war.

Daher konnte eine Aufwartung unter Verschleierung der Identität des Aufwartenden arrangiert werden. Dies hatte mehrere Vorteile: Der zukünftige Bräutigam konnte sich einen Eindruck von seiner auserkorenen Braut verschaffen. Trotzdem blieb ein im Rahmen einer offiziellen Aufwartung nicht praktikabler Rückzieher möglich, ohne als diplomatischer Affront zu erscheinen. Durch eine solche Aufwartung gelang es zudem, eine spontane Liebe, eine Liebe auf den ersten Blick zu inszenieren und der geplanten Verbindung zu öffentlicher Anerkennung zu verhelfen. Denn das zukünftige Paar demonstrierte, dass es sich nicht aus sozialem Kalkül, sondern aus persönlicher Zuneigung für die Ehe entschied.

Eine der frühesten Inkognito-Aufwartungen datiert aus dem Jahre 1389, als Isabeau von Bayern mit großem Gefolge in Paris einzog. Karl VI. wollte allerdings nicht bis zur arrangierten Begegnung warten, um seine Frau zu sehen. Da er sich als König nicht selbst unter die Schaulustigen mischen konnte, griff er auf die Hilfe seines „Getreuen“ Savoisi zurück. Savoisi besorgte nicht nur ein tüchtiges Pferd, sondern auch eine Verkleidung: „Steig auf ein gutes Roß, ich werde hinter dir aufsitzen, und wir werden uns so verkleiden, daß man uns nicht erkennen wird, und uns den Einzug meiner Gemahlin ansehen.“ Karl war vom Anblick Isabeaus entzückt und versuchte, sich ihr so weit zu nähern, bis ihn die Wächter des Zuges schließlich zurückstießen und sein uneinsichtiges Insistieren mit Prügeln straften, da sie nicht erkannten, wen sie malträtierten. Diese Version gab zumindest Karl selbst am Abend des Tages im großen Kreis zum Besten. Damit erntete er weit mehr als nur das Lachen seiner Zuhörer. Er versicherte vielmehr öffentlich seine Liebe und dass diese ihm wichtiger sei als soziale Konventionen.

Von solchen Vorläufern ausgehend etablierte sich das Inkognito im ausgehenden Mittelalter als eine höfische Praxis und wurde so wie viele weitere zeremonielle Formen in den folgenden Jahrhunderten zunehmend kodifiziert. Seine Anwendung erfolgte situationsspezifisch, praxisorientiert und funktionsbezogen. Die ersten Texte, in denen der Begriff inkognito einen bewussten, temporären und zweckgebundenen Identitätswechsel bezeichnet, datieren aus der Mitte des 16. Jahrhunderts. Der Begriff entstand damit ungefähr zeitgleich mit verschiedenen, in ganz Europa nachweisbaren Vorläufern. Die Aufwartung Heinrichs VIII. bei Anna von Kleve 1539/40, die Masque der englischen Tudors, verkleidete Turniere in Schweden und den habsburgischen Ländern, die französischen magnificences und das theatrale Spektakel der – von Béhar und Watanabe-O’Kelly als solche bezeichneten – italienischen „tournament opera“ datieren ebenso aus dem 16. Jahrhundert.

In Italien ist der Begriff „incognito“ in seinem zeremoniellen Gebrauch seit 1532 nachweisbar. Paul Barbier, der die Etymologie des Inkognitos für das Französische untersucht hat, bestätigt, dass der Ausdruck aus dem Italienischen eingebürgert wurde. Mit der hier angedeuteten Chronologie übereinstimmend, nennt er das Jahr 1581 als ersten überlieferten Nachweis. Er zitiert aus den Négoc[iations] du Levant: „Le Moscovite … est naguères passé par cette ville incognito pour aller trouver le pape“. In diesem Beispiel bezieht sich das inkognito bereits explizit auf das temporäre Ablegen zeremonieller Pflichten.

Daher erscheint es ebenso folgerichtig wie bemerkenswert, dass mit der Italienreise Maximilians von Bayern 1593 ein Wittelsbacher sich bereits zu einem Zeitpunkt des zeremoniellen Inkognitos bediente, als sich dieses nördlich der Alpen gerade erst etablierte. Aber auch Kronprinz Ludwig von Hessen-Darmstadt reiste 1595 unter dem Pseudonym Ludwig von Baumbach nach Italien. Dem inkognito reisenden Kurprinzen Karl Albrecht sollte 1715/16 die Reise Maximilians als Vorbild und zeremonieller Präzedenzfall dienen.

Maximilian, der ab 1597 als Herzog von Bayern regierte, reiste vom 15. März bis zum 3. Juli 1593 auf die italienische Halbinsel. Er wollte gute Beziehungen zu Clemens VIII. aufnehmen, der im Jahr zuvor zum Papst gewählt worden war, verschiedene politische Themen und Ämterstreitigkeiten erörtern sowie seine beiden Brüder, die sich in Rom aufhielten, nach Hause begleiten. Herzog Wilhelm V. hielt es in Anbetracht der delikaten diplomatischen Ziele für angebracht, dass sein Sohn zumindest Teile seiner Reise unter der Identität eines Grafen von Trausnitz, einer Burg bei Landshut im Familienbesitz der Wittelsbacher, absolvierte. Die gewählte Identität setzte die eigentliche soziale Stellung Prinz Maximilians demonstrativ herab und verwies mit dem Ortszusatz zugleich auf sie zurück. Daher verringerte das Inkognito keineswegs die Bedeutung, welche der bayerische Herzog der Reise beimaß. Wilhelm V. nahm sogar Kredite auf, um die wertvollen Geschenke, die Maximilian an den einzelnen Reisestationen verteilen sollte, zu finanzieren. Zudem begleiteten nicht weniger als 53 Personen den bayerischen Prinzen nach Italien, und damit mehr als auf dessen unmittelbar vorangegangener Reise nach Prag.

Auch Clemens VIII. verwechselte Maximilians Inkognito nicht mit mangelndem Interesse oder gar politischer Distanzierung und ließ dem bayerischen Prinzen bereits in Innsbruck wertvolle Willkommensgeschenke überreichen. Als Maximilian am 23. März 1593 in Venedig eintraf, arrangierte Oberhofmeister Polweiler, dem Inkognito entsprechend, dass Maximilian „beim Rothen Leben unbekhandter weiß einlogiert“ wurde. In Murano übernachtete er in einem Haus des Bischofs von Vicenza, „in welcher Behausung sonst niemand gewohnt, und ist superbissimamente zugericht und mit aller nothurfft versehen gewest.“

Bei seiner Ankunft in Rom wurde Maximilian trotz seines Inkognitos bereits vor der Stadt von einigen Kardinälen begrüßt. Diese besondere Ehrenbezeugung wurde genauso sorgfältig im Reisediarium vermerkt wie die Erklärung der Kardinäle, dass diese reduzierte Einholung allein dem Inkognito und damit dem ausdrücklichen Wunsch des bayerischen Gastes geschuldet war: „Weil Ir. dhrt. bei der Bäbst: Heyl: und sonst wo vonnöthen, starck angehalten, sonderlich bedenkhen halber, das sey ohne Ceremonien und entgegen ziehen mögen, den enden einlangen, haben sie es lestlich erhalten, sonst wurde ein grosse anzahl Cardinal underwegen ihre Complimentes Persönlich verricht haben.“

Kurz nach der Ankunft erhielt Maximilian seine erste Audienz bei Clemens VIII., dem er dem Zeremoniell der Kurie entsprechend den Fuß küsste. Obwohl der an Gicht erkrankte Papst zumeist das Bett hüten musste, traf sich Maximilian in den folgenden Tagen mehrmals mit dem Pontifex. Zudem ließ Clemens VIII. zu Maximilians Ehren ein großes Festbankett ausrichten „wo er Ir Drlt. zu ehren starkh geschossen, stattlich musicam, feuerwerkh gehalten und beschließlich den Schaz lassen sehen […].“Das Inkognito hielt den Papst nicht davon ab, Maximilian öffentliche Ehrungen entgegen zu bringen. Da diese nicht der sozialen Stellung eines Grafen von Trausnitz entsprachen, bezeichneten sie öffentliche Gunstbeweise und förderten die politisch-diplomatischen Ziele der Reise.

Im Laufe des 17. Jahrhunderts etablierte sich das Inkognito als europaweit angewendetes, aristokratisches Zeremoniell. Auch die bayerischen Wittelsbacher praktizierten es sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hofes und benutzten es insbesondere bei Reisen. Der bayerische Kurfürst Ferdinand Maria und seine Gemahlin reisten im April 1667 inkognito nach Turin. Prinz Eugen befand sich 1690 inkognito in München, da er auf einem Fest von Maximilian II. Emanuel „keine ceremoniellen Schwierigkeiten“ hervorrufen wollte.

Der bayerische Kurfürst reiste 1709 seinerseits inkognito an den französischen Königshof nach Versailles. Diese Reise führte bereits im Vorfeld zu erheblichen Streitigkeiten über das angebrachte Zeremoniell. Für Maximilian II. Emanuel eröffnete das Inkognito gerade zu diesem Zeitpunkt einen willkommenen Ausweg und ermöglichte diplomatische Treffen in politischen Krisenzeiten. Immerhin hatte der Kaiser den bayerischen Kurfürsten 1706 im Zuge des Spanischen Erbfolgekrieges mit der Reichsacht belegt, und Bayern war von österreichischen Truppen besetzt. 1709 half das Inkognito sowohl dem geächteten bayerischen Kurfürsten als auch dem regierenden französischen König aus einem politisch-zeremoniellen Dilemma und erwies sich schließlich als die beste Möglichkeit, sich ohne Preisgabe monarchisch-dynastischer Prinzipien an einen Tisch zu setzen. Die beiden Monarchen vereinbarten alle Visiten „zu Vermeidung allen Nachtheils, incognito aufzuführen“. Dem bayerischen Kurfürsten gelang es, „unter dieser Masque ein und das andere mahl mit dem König ins geheim zu conferiren.“

 

Karl Albrecht

 

1715 bediente sich schließlich auch Kurprinz Karl Albrecht, der älteste Sohn Maximilian II. Emanuels, des Inkognitos, dessen wittelsbachische Tradition er mit seiner Reise nach Italien vom Dezember 1715 bis zum August 1716 fortsetzte. Karl Albrechts Reise zählt einerseits zu den frühneuzeitlichen Bildungsreisen hochrangiger Adliger und künftiger Monarchen. Andererseits verfolgte sie politische Ziele, da sie Bayerns Allianzen nach dem Spanischen Erbfolgekrieg stärken sollte. Dies betraf in erster Linie das Verhältnis zur päpstlichen Kurie in Rom, einem traditionell wichtigen politischen Partner der katholisch-bayerischen Dynastie, dem auch für die geistliche Karriere der beiden jüngeren Brüder des Kurprinzen entscheidende Bedeutung zukam.

Nach eingehender Konsultation mit seinem diplomatischen Vertreter in Rom entschied Maximilian II. Emanuel, dass sein Sohn sich auf der Reise des Zeremoniells des Inkognitos bedienen sollte. Dabei verwies er explizit auf die Reise Maximilians von 1593 und vertraute darauf, dass man sich in Rom dieser günstig verlaufenen Begegnung erinnerte. Folgerichtig sollte Karl Albrecht genauso wie vor ihm Maximilian unter dem Pseudonym eines Grafen von Trausnitz die Apenninenhalbinsel durchqueren. Darüber hinaus ließ das Inkognito dem Kurprinzen mehr Zeit für Bildung und Besichtigungen, reduzierte obligatorische Visiten und erlaubte es, auf prunkvolle Empfangs- und Abschiedszeremonielle zu verzichten. In Anbetracht der katastrophalen finanziellen Lage der bayerischen Monarchie nach dem gerade beendeten Spanischen Erbfolgekrieg fiel die Kostenersparnis der aufwendigen Reise besonders ins Gewicht.

Obwohl es das Inkognito rechtfertigte, die Anzahl der Reisebegleiter zu reduzieren und den finanziellen Aufwand für Geschenke zu begrenzen, blieb Karl Albrechts Reise mit hohen Kosten verbunden. So wie Wilhelm V. 1593 sah sich auch Maximilian II. Emanuel gezwungen, eine größere Anleihe aufzunehmen, um die anfallenden Ausgaben zu finanzieren. Denn für die Inkognitoreise seines Sohnes hielt der bayerische Kurfürst ein Gefolge von rund 70 Personen für angebracht. Zu diesem zählte Oberhofmeister Gotthard Hellfried Graf von Welz ebenso wie verschiedene Kammerherren, zwei Sekretäre, ein Arzt, ein Beichtvater und mehrere Köche. Das Gepäck Karl Albrechts bestand unter anderem aus 45 Truhen und Koffern, 36 Säcken sowie mehreren Matratzen.

Dieses Gefolge überstieg die übliche Reisebegleitung sowohl offiziell als auch inkognito reisender Prinzen und Kurprinzen. Der finanzielle und logistische Aufwand zeigt, dass Maximilian II. Emanuel mit dem zeremoniellen Status des Inkognitos keineswegs die Bedeutung der Reise relativieren wollte. Der bayerische Kurfürst hoffte vielmehr, deren Bildungs- und diplomatische Ziele erfolgreicher umzusetzen. Am 1. Dezember 1715 instruierte Maximilian II. Emanuel Oberhofmeister Graf von Welz, dass dem Grafen von Trausnitz auch „in privato […] d[a]s geziemende praedicat, und anders gewöhnliche tractament“ gegeben werden solle. Denn damit, so der Kurfürst, könne einerseits alles „ceremoniel evitiret“ werden und sein Sohn andererseits „überall al incognito tractiret zu werden verlangen“ und daher insbesondere Visitenwünsche ablehnen.

Der bayerische Kurfürst betonte, dass sich Karl Albrecht keinesfalls mit „Altezza“ titulieren lassen sollte, um auf diese Weise seinen zeremoniellen Status zu verwässern. Dies lag auch darin begründet, dass die Reinvestitur Max II. Emanuels erst am 19. Mai 1717 stattfand, was die zeremoniellen Vorbereitungen der Reise seines Sohnes zusätzlich verkomplizierte. Das Inkognito des Kurprinzen verwies auf ein zeremonielles Privileg, das sowohl die dynastischen Ansprüche der Wittelsbacher als auch die politische Stellung Bayerns betonte. Der bayerische Kurfürst versicherte sich daher vorauseilend am Wiener Hof, dass der Vatikan seinen Sohn keineswegs zwingen könne, sein Inkognito abzulegen. Der Wiener Hofstab, dem diese Anfrage auf Grund fehlender Präzedenzfälle einiges Kopfzerbrechen bereitete, bestätigte schließlich die Meinung des Kurfürsten, der diese Entscheidung unmittelbar seinem Gesandten in Rom mitteilte.

Wie für eine Inkognitoreise üblich, spielte sich auch der Italienaufenthalt Karl Albrechts in der Öffentlichkeit ab. Die lokale Presse informierte ihre Leser an den einzelnen Reisestationen sowohl über die Ankunft als auch über die wahre Identität des Grafen von Trausnitz. In den wichtigsten der über 70 aufgesuchten Stationen, wie in Venedig, kündigte der jeweilige bayerische Resident die Ankunft des Inkognitogastes vorauseilend an.

Nicht nur wegen des Inkognitos bildete das Spiel mit Identitäten einen zentralen Bestandteil der Reise des bayerischen Kurprinzen. In Innsbruck wurde zu seinen Ehren eine sogenannte Wirtschaft veranstaltet, bei der die Teilnehmer ebenso fiktive Rollen annahmen wie bei dem Königreich, mit dem sich die Reisegesellschaft bei der 40tägigen obligatorischen Quarantäne vor der Einreise ins venezianische Hoheitsgebiet die Zeit vertrieb. In Venedig traf sich Karl Albrecht mit dem ebenfalls inkognito reisenden sächsischen Kurprinzen Friedrich August, der sich auf seiner achtjährigen Bildungsreise durch Europa bereits zum dritten Mal inkognito in der Lagunenstadt aufhielt. Der als Graf von Lausitz mit einen Gefolge von 27 Personen reisende sächsische Kurprinz knüpfte schnell freundschaftliche Kontakte mit dem Grafen von Trausnitz, mit dem er sich in den folgenden Wochen mehrmals traf. Auch Friedrich August setzte eine dynastische Tradition fort. 1685 bediente sich der sächsische Kurprinz Johann Georg für sein Inkognito der Identität eines Grafen von Barby, und 1687 reiste Friedrich Augusts Vater, der spätere August der Starke, inkognito als Graf von Leisnig mit einem eigens auf diesen Namen ausgestellten Pass durch Europa.

Venedig war mit Inkognitogästen vertraut. Bereits nach dem Aufenthalt Heinrichs III. 1574 wurden bestimmte Besuche im Zeremonialprotokoll als „senza ceremonia“ vermerkt. 1578 avancierte Guglielmo Gonzaga, der Herzog von Mantua, zum ersten Inkognitogast der Dogenrepublik. Damit initiierte er eine lang anhaltende Tradition, da in den folgenden Jahren fast alle hochrangigen Gäste die Serenissima inkognito besuchten. So kam 1708/09 Kronprinz Friedrich von Dänemark, der als Graf von Oldenburg durch Italien reiste, nach Venedig. Allerdings galten in Venedig besondere Gepflogenheiten für die zeremonielle Umsetzung eines Inkognitos. Denn nur die wenigsten Inkognitogäste verwendeten in der Lagunenstadt ein Pseudonym. Dies lag nicht zuletzt darin begründet, dass die Mehrzahl der Besucher, so wie Karl Albrecht, für den Karneval anreiste. Zumindest teilweise wurde das Inkognito deshalb im Karneval gerade dadurch umgesetzt, dass die Gäste keine Maske trugen. Wann eine Maske ein Inkognito anzeigte, intensivierte oder aufhob war zwar nicht verbindlich geregelt. Aber auch Karl Abrecht nahm am Faschingsdienstag 1716 unmaskiert an einem Ball im Theater San Giovanni Grisostomo teil.

Rom bildete die wichtigste Station der Italienreise des Kurprinzen. Hier hielt er sich nicht nur am längsten auf, sondern traf mit Papst Clemens XI. auch seinen bedeutendsten Gesprächspartner. Seinem Inkognito entsprechend logierte der bayerische Kurprinz nicht als offizieller Gast im Vatikan, sondern im Palazzo des bayerischen Gesandten Abate Alessandro Clemente Scarlatti. Am Palmsonntag, zwei Tage nach seiner Ankunft, empfing Karl Albrecht zusammen mit vielen anderen Gläubigen am Monte Cavallo einen Palmzweig, wobei „das incognito dergestalt observiret“ wurde, dass Oberhofmeister Welz und Kammerherr Johann Baptist Graf von Santini zuerst vor den Pontifex traten.

Clemens XI. erwies Karl Albrecht kurz darauf nicht nur die Ehre, diesem den von ihm selbst bei der Prozession getragenen Palmzweig zu übersenden, sondern beorderte zudem eine von seinem Neffen Carlo Albani angeführte Delegation zum Kurprinzen, die im Namen des Papstes versicherte, dass „solche [Clemens XI. – VB] jederzeit ein sonderes verlangen getragen, durch offentliche bezeügungen Ihro Durchlaucht allen dero großen rang und gebührende ehren zu erweisen. Weilen aber selbe in dieser stadt al’incognito unter den nahmen des Grafen von Traußnitz seyn wolten, der Pabst wider seinen willen von dem gefasten vornehmen abgehalten wurde etc.“

Einen Tag später, am 6. April 1716, erhielt Karl Albrecht seine erste Papstaudienz. Dabei wurde der Graf von Trausnitz von dem Kammerherrn Santini, Abate Scarlatti und Oberhofmeister Welz begleitet. Trotz seines Inkognitos durfte er ebenso wie Santini seinen Hut aufbehalten, was als weitere zeremonielle Geste des Papstes zu deuten ist.

Unabhängig vom Inkognito verlangte das zeremonielle Procedere einer Audienz beim Oberhaupt der katholischen Kirche den obligatorischen Fuß- beziehungsweise Pantoffelkuss, so wie ihn 1593 bereits Maximilian von Bayern geleistet hatte. Auf Grund dieser obligatorischen Unterwerfungsgeste waren seit dem Besuch Karls V. von 1530 keine Herrscher aus dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation nach Rom gereist. Die 1630 von Urban VIII. erlassene Verordnung, dass Kardinäle zeremoniell höher stünden als alle weltlichen Herrscher außer Könige, hatte für zusätzliche Komplikationen gesorgt. Karl Albrecht trat als erster frühneuzeitlicher Kurprinz überhaupt vor den Papst.

Der Papst erwies dem Grafen von Trausnitz daher die besondere Ehre, ihn nach dem Fußkuss an der Hand zu nehmen, aufzuhelfen und mit den „zartmüttigisten expressionen und vergüssung der thränen“ zu umarmen. Zudem erklärte Clemens XI., wie in einem der Reisetagebücher vermerkt wird, dass es „fare un affronto di levare la maschera a chi vuol esser sconsciuto“ und er eigentlich gerne „maggiori dimostrationi a questi cavalieri bavaresi“ kundtun würde.

Das Inkognito hinderte Karl Albrecht keineswegs daran, den Papst zu treffen. Seine angenommene Identität erlaubte es ihm vielmehr, die Demutsgeste des Fußkusses auszuführen, ohne dadurch die hierarchisch-zeremonielle Überlegenheit des Heiligen Stuhls über das Kurfürstentum Bayern offiziell anzuerkennen. Zudem eröffnete das Inkognito sowohl dem bayerischen Kurprinzen als auch Clemens XI. zusätzliche Spielräume für demonstrative Freundschaftsgesten und Verbundenheitsbeweise.

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