Rom ist eine Reise wert. Das galt auch schon in der Frühen Neuzeit. Ebenso wie heute waren bereits damals die Gründe für einen Rombesuch vielfältig. Der Beitrag stellt eine besonders exklusive Gruppe von Romreisenden ins Zentrum, die Angehörigen des europäischen Hochadels. Ihre Romreisen waren, selbst wenn sie primär als Pilgerfahrt unternommen wurden, immer auch ein Politikum. Dabei bestand die politische Brisanz häufig in der Ausgestaltung des Zeremoniells.
Zunächst wird in einigen groben Strichen ein Porträt des frühneuzeitlichen Rom als Reiseziel gezeichnet. Dann wird erörtert, inwiefern man den Pontifikat Clemens’ XI. als eine Umbruch- und beginnende Krisenzeit für das Papsttum betrachten kann. Es folgen einige Überlegungen zur Rolle des Zeremoniells im päpstlichen Rom, eine Problematik, die nicht nur, aber auch im Kontext von Fürstenbesuchen im frühneuzeitlichen Rom immer wieder von erheblicher Bedeutung war. Sodann werden diese Überlegungen am Beispiel einiger Fürstenbesuche in Rom konkretisiert, bevor eine knappe Zusammenfassung den Beitrag beschließt.
Rom als Reiseziel in der Frühen Neuzeit
Rom hatte um 1700 mit 135.000 Einwohnern etwa eine ebenso große Bevölkerung wie Venedig und war damit deutlich kleiner als die bevölkerungsreichste Stadt Italiens, Neapel, mit circa 220.000 Einwohnern. Wie kaum eine andere Stadt Italiens, ja, Europas, wenn nicht der Welt, war Rom eine Stadt mit vielen Gesichtern. Seit der Renaissance hatten die Päpste in Anknüpfung an antik-imperiale Traditionen das Antlitz der Urbs verändert: mit dem Neubau beziehungsweise der Neugestaltung von Kirchen, dem Ausbau der päpstlichen Paläste, der Anlage von Plätzen, Wasserleitungen und Brunnen sowie dem Durchbruch neuer Straßen. Trotz aller Baumaßnahmen füllte das frühneuzeitliche Rom den Aurelianischen Mauergürtel freilich niemals aus, der den Umfang der antiken Metropole im 3. nachchristlichen Jahrhundert markierte.
Roms Sonderrolle unter den führenden Städten Italiens und Europas gründete sich in der Frühen Neuzeit zweifelsohne primär darauf, dass es als Ort, an dem die Gräber der Apostelfürsten Petrus und Paulus verehrt wurden, eine Heilige Stadt und der Sitz des geistlichen Oberhaupts der katholischen Christenheit war. Schon in der Antike und im Mittelalter waren die Gläubigen in großer Zahl zu den Märtyrergräbern gepilgert. Besonders gewaltige Pilgerströme machten sich in den Heiligen Jahren nach Rom auf, wenn die Gläubigen durch den Besuch der Sieben Pilgerkirchen San Pietro, San Paolo fuori le mura, San Sebastiano fuori le mura, San Giovanni in Laterano, Santa Croce in Gerusalemme, San Lorenzo fuori le mura und Santa Maria Maggiore einen vollständigen Ablass zu erwerben hofften. Erstmals im Jahr 1300 durch Bonifatius VIII. ausgeschrieben, wurde das Heilige Jahr seit dem 15. Jahrhundert alle 25 Jahre begangen. Seit dem 16. Jahrhundert gab es gedruckte Pilgerführer, die den Gläubigen als Handreichung dienten. Auch vornehme Persönlichkeiten nutzten die Möglichkeit, durch die Rompilgerfahrt im Heiligen Jahr den Ablass zu gewinnen. Beispielsweise kamen zum Heiligen Jahr 1625 der polnische Prinz Ladislaus Wasa und der Bruder des regierenden Kaisers, Erzherzog Wilhelm, nach Rom. Auch für den bayerischen Kurprinzen Karl Albrecht bildete die Eröffnung des Heiligen Jahrs 1725 den Anlass seiner dritten und letzten Reise nach Rom.
Rom war aber auch in eher weltlicher Hinsicht eine Pilgerstadt: als Stadt der Bildenden Künste, der Musik und der Wissenschaft. Das päpstliche Rom am Beginn des 18. Jahrhunderts war immer noch eine Metropole der Künste. Noch lebte mit Pietro Ottoboni der letzte große Kardinalnepot, der aufgrund seiner zahlreichen lukrativen Ämter und der damit verbundenen Vermögensakkumulation ein Patronagepotential besaß, das für spätere Kirchenfürsten unerreichbar war. Doch auch „einfache“ Kardinäle, die römischen Adelsfamilien und natürlich die Päpste selbst traten nach wie vor als Mäzene und Patrone in Erscheinung. Es galt zwar der Grundsatz, dass die Künste vornehmlich im Dienst der Kirche und ihrer Lehren, keineswegs aber im offenen Gegensatz zu ihnen stehen sollten. Doch zugleich gab es zahlreiche Kniffe und Winkelzüge, wie man die bestehenden Freiräume kreativ nutzen oder den Zensoren ermöglichen konnte, über Verstöße hinwegzusehen, insbesondere dann, wenn sich der Delinquent der Protektion eines mächtigen Patrons erfreute. Ähnliches galt – trotz einiger Denk- oder besser Publikationsverbote – für Rom als Stadt der Wissenschaft und Gelehrsamkeit. Die nach Papst Gregor XIII. (1572-1585) benannte Gregoriana war noch im 18. Jahrhundert eine der bedeutenderen europäischen Universitäten. Populäre Darstellungen, die das päpstliche Rom als einen von dogmatischer Engstirnigkeit geprägten Hort der finstersten Gegenreformation und der Unfreiheit schildern, zeichnen hier ein falsches, zumindest sehr einseitiges Bild.
Allerdings zeichnete sich nicht zuletzt unter dem Pontifikat Clemens’ XI. Albani (1700-1721) ein gewisser Gezeitenwechsel ab. Clemens XI. war im November 1700 als Kandidat der Zelanten, der Eiferer also, gewählt worden. Wie andere Päpste des 18. Jahrhunderts, die von dieser Fraktion im Kardinalskollegium in ihr Amt gebracht wurden, setzte er weniger Akzente in der Kunstpatronage, als dass er sich um eine Erneuerung von Kirche und Kurie bemühte. Das äußerte sich innerkirchlich etwa in der Einführung des Festes der Unbefleckten Empfängnis Mariä 1708, aber auch in der definitiven Verurteilung der Jansenisten in der Bulle „Unigenitus Dei Filius“ von 1713 sowie in der Entscheidung im chinesischen Ritenstreit gegen die Jesuiten und ihre Inkulturationsstrategie, die nach Auffassung maßgeblicher Kreise an der Kurie den konfuzianischen Traditionen Chinas allzu weit entgegenkamen. Auch als Oberhirt der römischen Diözese und Souverän des Kirchenstaats bemühte sich Clemens XI. um eine Erneuerung der Kirche.
Trotz der sich verschiebenden Akzente blieb Rom eine Metropole der Künste. Neben den Bau- und Kunstwerken der Neuzeit gewannen im 18. Jahrhundert die antike Vergangenheit der Urbs und ihre monumentalen Zeugnisse zunehmend an Attraktivität für die Rombesucher. Dass Colosseum, das Pantheon und andere antike Stätten wurden ebenso besichtigt wie die Antikensammlungen des Vatikans der Kardinäle und Adelsfamilien. Wer es sich leisten konnte, kaufte Antiken (von bisweilen zweifelhafter Herkunft) und nahm sie mit nach Hause.
Nicht zu vergessen ist, dass Rom stets auch eine Stadt der Musik war. Zwar wurde die Oper zweitweise aufgrund moralischer Bedenken verboten, doch die Liebhaber des Gesangs fanden in Kantaten und Oratorien attraktive Ausweichmöglichkeiten; Instrumentalmusik war von den Verboten ohnehin nicht tangiert. Ein Beleg für die relative Offenheit der römischen Gesellschaft ist in diesem Zusammenhang auch der mehrjährige Aufenthalt Georg Friedrich Händels in Rom (1706-1708). Zwar soll der hallensische Lutheraner zur Konversion ermuntert worden sein. Dass er diesen Anregungen aber nicht folgte, verhinderte nicht, dass er im Dienst von vornehmen römischen Adligen und von Kardinälen stand und dass er in der Lateranbasilika – also immerhin in der Bischofskirche des Papstes – ein Orgelkonzert gab.
Überhaupt reisten auch Protestanten, darunter regierende Fürsten und Angehörige regierender Häuser, in großer Zahl nach Italien und Rom und waren dort willkommen. Freilich waren die immer wieder geäußerten Sorgen der evangelischen Geistlichkeit um die Glaubensfestigkeit dieser Reisenden nicht ganz unbegründet: Nicht nur Rom und Italien, auch die katholische Kirche übte eine beachtliche Anziehungskraft aus. Die römische Kurie war zudem um Konversionswillige stets bemüht und setzte neben himmlischen auch sehr irdische Lockmittel ein – und das durchaus mit Erfolg! Eine der spektakulärsten und folgenreichsten Konversionen war die des sächsischen Kurprinzen Friedrich August im November 1712, die dieser zwar vorerst nur heimlich, zwar nicht in Rom, aber in der zweiten Stadt des Kirchenstaats, in Bologna, vollzog. Damit waren die Weichen dafür gestellt, dass das sächsische Kurhaus auf Dauer katholisch sein würde.
Manche Rombesucher äußerten aber auch Kritik am Erscheinungsbild der Stadt, an den gesellschaftlichen Verhältnissen und nicht zuletzt an der päpstlichen Regierung. Diese Kritik gewann im Zeitalter der Aufklärung deutlich an Schärfe und richtete sich zunehmend nicht mehr nur gegen einzelne Missstände, sondern gegen die weltliche Herrschaft des Pontifex als solche.
Rom als Stadt des Zeremoniells
Rom war, wie bereits angedeutet, nicht nur im Sinne eines spirituellen Zentrums der katholischen Kirche die Hauptstadt des Papstes, sondern als Sitz des Hofes des ranghöchsten Herrschers der Christenheit, der einen Ehrenvorrang vor allen Königen, ja sogar vor dem Kaiser behauptete und allgemein auch zugestanden bekam. Häufig sprachen die Zeitgenossen über die Kurie als dem römischen Hof, und sie taten dies häufig gerade dann, wenn sie sich kritisch äußerten.
Höfe waren in der Frühen Neuzeit nicht zuletzt Orte des Zeremoniells. Wenn wir heute für den weltlichen Bereich von Zeremoniell sprechen, denken wir vor allem an das Staatszeremoniell bei Vereidigungen von Staatsoberhäuptern und Ministern, bei Staatsbesuchen und dergleichen. Was wir bei solchen Gelegenheiten als feierlich, womöglich auch als übertrieben steif empfinden, ist allerdings nur ein schwacher Abglanz des frühneuzeitlichen Zeremoniells, das in den Jahrzehnten um 1700 seine raffinierteste und ausgefeilteste Ausprägung erhielt, sodass sich eine veritable Zeremonialwissenschaft etablierte, um diese ausgesprochen heikle Materie durchschauen, ordnen und beherrschen zu können. Während die ältere Forschung für die Zeremonialfragen und -streitigkeiten der Frühen Neuzeit zumeist nur Unverständnis, wenn nicht gar Spott übrig hatte und sie als Ressourcenverschwendung und Ausdruck von Eitelkeit abtat, haben jüngere Arbeiten, unter anderem von Barbara Stollberg-Rilinger und ihren Schülerinnen und Schülern, ein anderes Bild gezeichnet.
Die frühneuzeitlichen Gesellschaften waren hierarchische Gesellschaften, in denen das symbolische Kapital der Ehre einen weit höheren Stellenwert besaß als heute. Die an der Spitze dieser Gesellschaften stehenden Fürsten und Könige bildeten ihrerseits eine „Gesellschaft der Fürsten“ (Lucien Bély), deren Mitglieder penibel darauf achteten, gegenüber ihren Standesgenossen das ihnen ihrer Auffassung zukommende Quantum an Ehre zu behaupten. Dabei stand nach allgemeiner Anschauung nicht nur die jeweils eigene, sondern die Position der ganzen Dynastie auf dem Spiel, mit anderen Worten: Ein Fürst, der seine eigene Ehre beschädigte, machte sich gegenüber seinen Angehörigen und Nachfahren schuldig.
Durch nichts aber konnte man die Hierarchie der europäischen Fürsten und Dynastien besser abbilden als durch das Zeremoniell. Von daher lässt sich die enorme Sprengkraft frühneuzeitlicher Rang- und Zeremonialstreitigkeiten erklären. Denn die Aufwertung des einen Fürsten zog unweigerlich die zumindest implizite Abwertung des anderen nach sich. Und wenn ein Fürst, der für sich einen bestimmten Rang beanspruchte, es zuließ, dass ihm das entsprechende Zeremoniell verweigert wurde, trug er selbst dazu bei, seinen eigenen Anspruch zu untergraben. Vor diesem Hintergrund war das Zeremoniell kein schmückendes Beiwerk, sondern ein wichtiges Element in den Beziehungen zwischen den Fürstenhöfen und Regierungen.
Als die Residenzstadt des vornehmsten Herrschers der Christenheit besaß das päpstliche Rom noch im 18. Jahrhundert eine wichtige Vorbildfunktion in allen Fragen des Zeremoniells, auch wenn es mittlerweile längste andere Leithöfe gab, wie den Wiener Kaiserhof und das Versailles Ludwigs XIV. In der Tat stammten die ältesten, in ihren Grundzügen immer noch geltenden Rangordnungen vom Römischen Hof. Zweimal gingen zudem von der Papststadt Impulse aus, die die europäischen Rangordnungen kräftig in Unruhe brachten: einmal, als Papst Pius V. 1569/70 Cosimo de’ Medici zum ersten Großherzog der Toskana erhob und mit diesem neuen Titel die Rangverhältnisse vor allem unter den italienischen Fürstenhäusern durcheinanderwirbelte, und einmal, als Papst Urban VIII. 1630 auf Drängen seiner Nepoten ein Dekret erließ, gemäß dem die Kardinäle allen anderen außer den gekrönten Häuptern im Rang vorangehen sollten. Damit wurden sozusagen die Kardinäle in der Rangfolge zwischen die Könige und die übrigen Fürsten eingeschoben und Letztere implizit herabgestuft. Zugleich wurde so die Kluft zwischen den Königen und den übrigen Fürsten vergrößert. Das führte zu zahlreichen Konflikten und Verwicklungen und dazu, dass manche Fürsten jegliche Begegnungen und Kommunikation mit Kardinälen vermieden, weil sie deren Vorrang nicht akzeptieren wollten.
Auch später blieb es wichtig, wie sich der Papst in Rangkonflikten positionierte, und das, was in Rom geschah, wurde an den anderen Höfen stets sehr aufmerksam wahrgenommen. Von daher war Rom ein gefährliches Terrain in Rang und Zeremonialfragen, und entsprechend erbittert wurden hier Rangkämpfe ausgetragen, wie im 17. Jahrhundert der Präzedenzstreit zwischen den Botschaftern des Allerchristlichsten, des französischen, und des Katholischen, des spanischen Königs oder während des Spanischen Erbfolgekriegs (1701-1713/14) der Kampf zwischen Bourbonen und Habsburgern um die Anerkennung ihres jeweiligen Prätendenten als König von Spanien. Allerdings zeigt vor allem das letztgenannte Beispiel zugleich, wie rücksichtslos die europäischen Mächte den Papst im 18. Jahrhundert gelegentlich unter Druck setzten: Im Comacchio-Krieg (1708/09) wurde Papst Clemens XI. durch Kaiser Joseph I. mit militärischen Mitteln genötigt, dessen Bruder Karl als spanischen König anzuerkennen. Auch in Zeremonialfragen war der Pontifex keineswegs immer der Herr seiner Entscheidungen.
Zeremonialstreitigkeiten besaßen ein fatales Potential, politische Beziehungen zu erschweren oder gar ganz unmöglich zu machen. Doch man fand Mittel und Wege, wie zwei Höfe trotz bestehender Zeremonialkonflikte in Verhandlungen eintreten konnten. Eine Möglichkeit bestand darin, sozusagen einen zeremoniellfreien Raum zu schaffen. Das konnte beispielsweise dadurch geschehen, dass man niederrangige Gesandte, zum Beispiel Residenten, einsetzte, die ihre Auftraggeber prinzipiell in allen Belangen vertreten konnten, ihn aber nicht in seiner ganzen Hoheit repräsentierten.
Wenn der Fürst oder eines seiner Familienmitglieder aber persönlich an einen anderen Hof reisen oder mit anderen Fürstlichkeiten zusammentreffen wollte und in diesem Zusammenhang eine nachteilige Auslegung der Rangverhältnisse zu befürchten war, dann bestand die Möglichkeit, inkognito aufzutreten. Der Fürst konnte dann zwar nicht das Zeremoniell beanspruchen, das ihm – jedenfalls seiner Auffassung nach – von Rechts wegen zustand, er musste aber auch nicht gar so akribisch darauf achten, sich und seiner Dynastie ja nichts zu vergeben. Das bedeutet nicht etwa, dass der betreffende Fürst nicht von seinen Standesgenossen empfangen wurde und von ihnen Aufmerksamkeiten und Gunsterweise erwarten konnte. Die Bewegungsspielräume für alle Akteurinnen und Akteure waren aber deutlich größer, als wenn sie im zeremoniellen Raum agierten.
Fürstenbesuche im frühneuzeitlichen Rom – einige Beispiele
Ein Herrscher, der im Mittelalter noch mehr oder weniger regelmäßig nach Rom gezogen war, der Römische König beziehungsweise Kaiser, kam in der Frühen Neuzeit nicht mehr in die Ewige Stadt. Der letzte Kaiser, der sich von einem Papst krönen ließ, war Karl V. im Jahr 1530. Allerdings fand die Krönung nicht in dem wenige Jahre zuvor beim Sacco di Roma durch kaiserliche Söldner geplünderten Rom, sondern in Bologna statt. Fünf Jahre später trafen in Nizza Papst Paul III., Kaiser Karl V. und Franz I. von Frankreich zusammen. Als sich 1782 Papst Pius VI. und Kaiser Joseph II. begegneten, geschah dies unter gänzlich veränderten Vorzeichen. Denn nun war es der Papst, der in die kaiserliche Haupt- und Residenzstadt Wien kam, um Joseph II. von seiner Kirchenpolitik abzubringen. Auch andere gekrönte Häupter wagten sich kaum je auf das glatte römische Parkett. Das mag mit ihrer Unabkömmlichkeit zusammenhängen, hatte aber auch mit dem päpstlichen Zeremoniell zu tun, das auch für Fürsten und gekrönte Häupter den Fußkuss vorsah – eine Demutsgeste, wie sie für frühneuzeitliche Souveräne nur schwer auszuhalten war.
Wohl aber kamen enge Angehörige von Königen. Ein Beispiel dafür, wie der Empfang eines gekrönten Hauptes in schönster Harmonie vor sich gehen konnte, bietet der Empfang der polnischen Königinwitwe Maria Kasimira Luise durch Papst Innozenz XII. 1699, ein politisch eher unproblematischer Besuch. Denn in dem polnischen Wahlreich besaß die Königinwitwe eine wenig einflussreiche Stellung, da die Krone 1697 auf den sächsischen Kurfürsten Friedrich August I. – besser bekannt als August der Starke – übergegangen war. Die Beschreibung der Audienz Maria Kasimiras in Johann Christians Lünigs Zeremonialhandbuch „Theatrum Ceremoniale“ (1719/20) beinhaltet ziemlich genau das Zeremoniell, das eine königliche Person um 1700 am Papsthof erwarten konnte: Die Königinwitwe fuhr mit sechs Karossen beim Quirinalspalast vor, wobei ihre eigene Kutsche als Zeichen ihres königlichen Ranges mit acht, die übrigen mit sechs Pferden bespannt waren. 18 Lakaien, 6 Pagen und 8 Mitglieder ihrer Leibwache, alle in Livree, begleiteten den Aufzug. Am Fuß der Treppe des Palastes wurde die Königin vom Herzog Poli, dem Großmeister des Heiligen Kollegiums und dem päpstlichen Hofmeister empfangen und durch das Vorzimmer, das voller Prälaten und Angehöriger des römischen Adels war, zum Papst geleitet. Im Audienzzimmer vollzog die Königin eine dreifache Kniebeuge und küsste dem Papst den Fuß und die Hand. Dieser erhob sich zwar nicht von seinem Thron, empfing Maria Kasimira aber sehr freundlich und ließ sie auf einem Lehnstuhl Platz nehmen. Als Zeichen der päpstlichen Gunst wurde gewertet, dass sich Innozenz XII. etwa 90 Minuten Zeit für die Audienz nahm und anschließend auch die Damen der Königin zum Fußkuss zuließ.
Anhand dieser Beschreibung sind einige Distinktionsmerkmale deutlich geworden, die am päpstlichen Hof – in den meisten Punkten aber nicht nur da – genutzt wurden, um zwischen den vornehmsten und nicht ganz so vornehmen Besuchern zu unterscheiden. Da war zum einen die Zahl der Kutschen und der Pferde – eine achtspännige Kutsche war gekrönten Häuptern vorbehalten. Da war zum anderen der Empfang am Fuß der Treppe. Weniger vornehme Persönlichkeiten wurden demgegenüber üblicherweise erst am oberen Ende der Treppe begrüßt. Schließlich die Erlaubnis, sich in der päpstlichen Gegenwart zu setzen, und zwar auf einem Lehnstuhl. Weniger vornehme Persönlichkeiten mussten stehenbleiben oder sich mit einem unbequemeren Sitzmöbel begnügen. Nicht ausgeschöpft hatte der Papst die Möglichkeit der Gunstbezeigungen, indem er sitzengeblieben war und sich nicht etwa kurz erhoben hatte. Bei Audienzen für Männer kam noch das Unterscheidungsmerkmal hinzu, ob der Besucher seinen Kopf bedecken durfte oder nicht. Die Betreffenden, aber auch ihre Zeitgenossen nahmen sehr genau wahr, welche Ehrungen ihnen zugestanden wurden und welche nicht. Und wenn sie nicht die zeremoniellen Vorrechte erhielten, die ihnen ihrer Meinung nach gebührten, kam es unweigerlich zum Konflikt. So nahm 1665 Herzog Johann Friedrich von Braunschweig-Calenberg Anstoß daran, dass ihm von Papst Alexander VII. sowohl das Sitzen als auch das Sich-Bedecken verweigert wurde. Und 1639 führte ein Rombesuch Odoardos I., des Herzogs von Parma, Piacenza und Castro, nicht nur zu Zeremonialkonflikten zwischen dem Farnese und den Nepoten Papst Urbans VIII., sondern wurde letztlich zum Auslöser des Castro-Kriegs (1641-1644).
Ähnliche Zeremonialkonflikte gab es auch noch im 18. Jahrhundert, beispielsweise beim Rom-Besuch des württembergischen Herzogs Karl Eugen im Jahr 1753. Der Herzog war zwar selbst katholisch, regierte aber eines der Stammländer des deutschen Luthertums. Er stand daher unter besorgter Beobachtung der württembergischen Eliten, als er sich nach Rom begab. Indessen erwies sich der Fußkuss als unüberwindliches Hindernis für eine Audienz des Karl Eugens bei Benedikt XIV. In offiziellen Schreiben an den Papst hatte der Herzog zwar immer wieder beteuert, dass er dessen Füße küsse, er weigerte sich nun aber, das auch in der Realität zu tun. Der Konflikt wurde öffentlich, als der erboste Papst den Kardinälen und dem römischen Adel verbot, den Herzog zu empfangen, der sich nun seinerseits bloßgestellt fühlte und unverzüglich nach Neapel weiterreiste.
Nach seiner Rückkehr nahm Karl Eugen zwar an den Feierlichkeiten der Heiligen Woche in Rom teil; über eine Audienz konnte man sich aber erneut nicht einigen, da der Herzog auch den ihm nahegelegten Ausweg eines Inkognito ablehnte. Man fand dann einen Weg, auch ohne Fußkuss und offizielle Audienz eine Art Begegnung zwischen Papst und Herzog herbeizuführen: Am Gründonnerstag wurde Karl Eugen in der Loggia zugelassen, von der aus der Papst, wie üblich, die Bulle „In Coena Domini“ verlas, und kam so ganz in die Nähe des Papstes. Ähnlich verhielt es sich bei den folgenden Gottesdiensten, und am Ostersonntag wurden Karl Eugen in den Räumen des päpstlichen Majordomus Kardinal Colonna die päpstlichen Tiaren und Mitren gezeigt und Erfrischungen gereicht. Auf diese Weise wurde der Eklat des ersten Rombesuchs übertüncht.
Es kann jedoch kaum ein Zweifel daran bestehen, dass der Herzog in Rom einen denkbar schlechten Eindruck hinterließ, wie aus einem Schreiben Benedikts XIV. vom Tag der Abreise Karl Eugens (9. Mai 1753) an den Kardinalerzbischof von Lyon hervorgeht: „Abgereist ist von hier der Herzog von Württemberg, wo er eine erbärmliche Figur gemacht hat. Er ist auch nicht an dem päpstlichen Hof erschienen, die Personen von Ehre haben Abscheu gehabt, ihn zu hofieren, wie er es übrigens auch verdient hat. Und aus den Briefen aus Deutschland, die sich auf die Nachrichten über das Benehmen des Fürsten uns gegenüber beziehen, liest man eine allgemeine Missbilligung und meint, dies seien einige Überbleibsel des Luthertums gewesen.“
Ganz anders verlief der erneute Rombesuch Karl Eugens im Jahr 1775, als er die Gelegenheit hatte, dem neugewählten Papst Pius VI. seine Aufwartung zu machen. Der Herzog scheint diesmal nicht gezögert haben, dem neugewählten Papst den Fußkuss zu leisten, der ihn dadurch auszeichnete, dass er ihn freundlich umarmte und das Wort an ihn richtete. Schließlich ließ er ihn sogar schriftlich ersuchen, die beabsichtigte Abreise aus Rom zu verschieben, um ihm – mit den Worten des lutherischen Theologen und Kanzlers der Universität Tübingen Johann Friedrich Lebret, dem wir das Tagebuch der zweiten Romreise Herzog Karl Eugens verdanken – „das Vergnügen einer zwoten Unterredung zu gewähren“. Ort des Geschehens war, so Lebret, zur großen Genugtuung des Herzogs das „eigene Gemach des Pabstes“, das er, geleitet vom päpstlichen Majordomus Giovanni Archinto „als Souverain nicht durch die Seitenthüre, sondern zur Ehren Distinction durch die mittlere Thüre“ betrat.
Mit dieser Auszeichnung waren die dem Herzog erwiesenen Liebenswürdigkeiten noch längst nicht beendet: „Sie trafen den Pabst stehend an, der Ihnen entgegen gieng und Sie aufs liebreichste mit väterlichen Gesinnungen umarmte. Es wurde hierauf Serenissimo ein Sessel vorgestellt, auf den Sie der Pabst mit der grösten liebreichsten Achtung sizen hieß, auch nicht eher sich sezen wollte, als biß Serenissimus selbst sich gesezt hätten. Die Unterredung nahm hierauf ihren Anfang, und gleichwie der Pabst nie anders mit Serenissimo als durch Altezza Serenissima oder Vostra Altezza sprach, also erwiederten auch Se. Herzogliche Durchlaucht alle diese unterscheidende Beweise einer wahren Achtung durch vorzügliche Beweise derjenigen Hochachtung, die dem Pabste als Oberhaupte der catholischen Kirche gebührt, ohne hiebey den Character des Souverain jemals aus den Augen zu sezen. Serenissimus waren über die Unterredung und die ganze Anordnung derselben sehr vergnügt und schlossen mit diesem Vergnügen Ihren Aufenthalt in Rom.“
Fazit
Das frühneuzeitliche Rom war eine Stadt mit vielen Gesichtern: dank der Apostel- und unzähliger Märtyrergräber eine Heilige Stadt, eine Stadt der Bildenden Künste, der Wissenschaft und der Musik, eine Stadt, in der die klassische Antike erfahrbar war, die Hauptstadt des Kirchenstaats und die Residenzstadt der ranghöchsten Persönlichkeit im christlichen Europa, des Papstes. Und so vielfältig die Gesichter der Urbs waren, so vielfältig waren die Gründe, ihr einen Besuch abzustatten.
Allerdings hatten Rombesuche fürstlicher Persönlichkeiten, auch wenn es sich ausdrücklich um Pilgerfahrten handelte, nahezu unausweichlich immer auch eine politische Komponente. Dies nicht zuletzt aufgrund der Erfordernis, durch die Beanspruchung eines angemessenen Zeremoniells den Status der eigenen Person, aber auch der gesamten Dynastie zu wahren, denn auch noch im 18. Jahrhundert blieb der päpstliche Hof als Orientierungspunkt für das höfische Zeremoniell und die Rangordnung in der „Gesellschaft der Fürsten“ wichtig. Daher können die zahlreichen Zeremonial- und Rangkonflikte – nicht nur, aber gerade auch in Rom – keineswegs als Ausdruck einer persönlichen Eitelkeit von Fürsten abgetan werden. Rang und Zeremoniell waren in der Frühen Neuzeit vielmehr etwas eminent Politisches und ließen sich auch durch Kunstgriffe wie ein Inkognito nicht völlig ausblenden. Auch Pilgerreisen und Kavalierstouren von Fürsten und deren Angehörigen hatten vor diesem Hintergrund stets eine politische Komponente. Vor allem deswegen war gerade die Ewige Stadt ein gefährliches Pflaster – auch für einen bayerischen Kurprinzen.