I.
Politik ist in einer Demokratie die gemeinsame Gestaltung des öffentlichen Raumes unter Beteiligung möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger. Zum öffentlichen Raum zählen nicht nur Parlamente, sondern das, was wir heute auch als zivile Öffentlichkeit nennen. Dort wird über die wichtigsten Fragen öffentlich räsoniert, die die unser Leben berühren – seien dies die normativen Grundlagen unseres Zusammenlebens oder seien es strittige Details, deren Klärung einer behutsamen Diskussion und Gewichtung von Pro und Contra bedarf. Und damit zeigt sich, dass Akteure der Politik auch in einer repräsentativen Demokratie nicht nur die Mitglieder von Parlamenten oder von Regierungen mit ihren nachgelagerten Öffentlichen Verwaltungen (sozusagen als der „arbeitende Staat“) sind. Akteure der Politik sind alle, die sich an der öffentlichen Aushandlung und Entscheidungsfindung politischer Fragen beteiligen – in welcher Weise auch immer.
Eine herausgehobene Weise, sich an der politischen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung zu beteiligen, ist die Mitwirkung in förmlich etablierten Gremien, die die politischen Mandatsträger und Mandatsträgerinnen beraten und darüber hinaus zur öffentlichen Diskussion beitragen. Der Deutsche Ethikrat ist ein solches Gremium, der sich durch seine ausführlichen Stellungnahmen an der politischen Diskussion ebenso beteiligt wie durch seine Veranstaltungen zu den unterschiedlichsten Themen aus dem Bereich der Lebenswissenschaften. Genauer: Der Deutsche Ethikrat wird beteiligt. Denn er hat sich nicht selbst eingesetzt. Sondern er arbeitet auf der Grundlage eines Bundesgesetzes, das der Deutsche Bundestag 2008 beschlossen und ihm einen förmlichen Auftrag erteilt hat. Dazu heißt es in § 2 des Ethikrat-Gesetzes: „Der Deutsche Ethikrat verfolgt die ethischen, gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
- Information der Öffentlichkeit und Förderung der Diskussion in der Gesellschaft unter Einbeziehung der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen;
- Erarbeitung von Stellungnahmen sowie von Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln;
- Zusammenarbeit mit nationalen Ethikräten und vergleichbaren Einrichtungen anderer Staaten und internationaler Organisationen.“
Um diese durchaus anspruchsvolle Beratungsaufgabe erfüllen zu können, muss eine sowohl in fachlicher wie in ethischer Hinsicht breite Expertise zusammenbinden. Deshalb legt das Ethikrat-Gesetz bezüglich der Zusammensetzung in § 4 weiter fest: „(1) Der Deutsche Ethikrat besteht aus 26 Mitgliedern, die naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren. Zu seinen Mitgliedern gehören Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den genannten Wissenschaftsgebieten; darüber hinaus gehören ihm anerkannte Personen an, die in besonderer Weise mit ethischen Fragen der Lebenswissenschaften vertraut sind.
(2) Im Deutschen Ethikrat sollen unterschiedliche ethische Ansätze und ein plurales Meinungsspektrum vertreten sein.“
Auf dieser Grundlage bin ich – zusammen mit 12 weiteren neuen Mitgliedern – im Frühjahr 2016 auf Vorschlag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom Deutschen Bundestag in den Deutschen Ethikrat gewählt worden. Die dreizehn anderen Mitglieder werden direkt von der Bundesregierung benannt. Ich bin einer der vier Theologen (zwei evangelische, zwei katholische), die die Theologie analog zur Philosophie oder Medizin als Disziplin in die Beratungen einbringen sollen. Zwar ist die formale Legitimation meiner Mitwirkung unstrittig: Die Theologie ist im Ethikrat-Gesetz ausdrücklich erwähnt (vgl. § 4), und der Bundestag hat mich wie alle weiteren durch seine Wahl mandatiert. Gleichwohl stellen sich viele die Frage, warum überhaupt noch die Theologie – gemeint ist hier vor allem die christliche Theologie – in einem solchen offiziellen Gremium von Bundestag und Bundesregierung vertreten sein soll. Immer wieder wird mir die Frage gestellt: Was hat überhaupt ein Theologe im Deutschen Ethikrat zu suchen? Ist das angesichts des Bedeutungsverlustes der Kirchen, mehr noch, in einer pluralen Gesellschaft und einem säkularen Staat nicht anachronistisch?
Die Antwort auf diese Frage ist eigentlich einfach: Weil es dem Selbstverständnis einer demokratisch verfassten Öffentlichkeit, als deren Teil der Deutsche Ethikrat sich begreift, und dem Selbstverständnis einer katholischen Theologie entspricht. Beides passt sachlich zusammen. Da allerdings diese knappe Antwort nur wenigen sofort einleuchtet, will ich sie im Folgenden ausführlicher erläutern.
II.
Zunächst sei nochmals an das Selbstverständnis des Deutschen Ethikrates erinnert: Obwohl er vom Bundestag eingerichtet und damit rechtsförmlich wie finanziell an ihn angebunden ist, ist er nicht Teil der parlamentarischen Legislative oder der regierungsgebunden Exekutive. Beide Seiten sind frei: Die Mitglieder des Ethikrat unterliegen ausdrücklich keiner Weisungsbindung, und auch Bundestag und Bundesregierung sind völlig frei, den Empfehlungen des Ethikrates zu folgen oder nicht. Deshalb ist der Ethikrat faktisch eher Teil der Zivilgesellschaft. Er ist nämlich ein exponierter Ort politisch-räsonierender Öffentlichkeit und trägt durch seine interdisziplinäre Expertise zur Meinungsbildung und Entscheidungsfindung in strittigen Detailfragen humaner Lebensführung bei. Damit beteiligt er sich an der Selbstverständigung über jene normativen Grundlagen, die für friedvolles Zusammenleben in einer plural verfassten Gesellschaft unverzichtbar sind. Zivile Gesellschaften sind auf die Vielstimmigkeit öffentlicher Räsonnements angewiesen. Zugleich müssen sie in einer demokratischen Gesellschaft bestimmte Spielregeln voraussetzen. Zu ihnen zählen etwa der bedingungslose Respekt vor der politischen und moralischen Autonomie der Anderen oder der Verzicht auf jede Form autoritärer Durchsetzung der eigenen Auffassung. Eine zivile Gesellschaft vertraut stattdessen auf jenen, wie es Jürgen Habermas es prägnant formuliert, „zwanglosen Zwang“, der dem besseren, weil plausibleren, stichhaltigeren und überzeugenderen Argument zur öffentlich geteilten Geltung verhilft.
Und da kann ich mich als katholischer Moraltheologe in guter Gesellschaft wissen. Denn die theologische Ethik teilt diese Voraussetzungen – und zwar auf der Basis ihres eigenen Selbstverständnisses. Könnte sie dies grundsätzlich nicht oder würde sie andere Positionen lediglich im Sinne einer „Erlaubens- und Duldungstoleranz“, wie es Rainer Forst es jüngst formulierte, zulassen, dann müsste sie in unserer demokratischen Gesellschaft letztlich des Spielfeldes politisch-räsonierender Öffentlichkeit verwiesen werden.
Nun, theologische Ethik verstehe ich als ‚Auslegung des Glaubens in den Reflexionsfiguren der Ethik‘. Ethische Reflexionsfiguren erfassen die ganze Breite unseres moralischen Handelns. Die Beantwortung der Frage „Was soll ich/sollen wir tun“ (Kant) führt zu fundamentalen Fragen etwa des freien Willens, der Handlungstheorie, der Genese und Geltung moralischen Orientierungswissens usw. Und sie führt zu den Fragen angewandter bereichsspezifischer Ethik (Medizin-, Rechts-, Sozial-, Umweltethik) bis zu den Fragen geltungslogischer wie existentieller Letztbegründung: Warum überhaupt moralisch sein in einer Welt, in der Moralität zu leben mitunter eher gefährlich werden denn förderlich sein kann?
Auf diese letzte Frage wird die theologische Ethik den christlichen Glauben beispielweise dahingehend ausgelegen können, dass das hoffende Vertrauen in die rettend-befreiende Wirklichkeit, die Christinnen und Christen als den Gott Sarahs und Abrahams und den Gott Jesu Christi bekennen, zu einer spezifisch innovatorischen Lebensform ermutigen kann – nämlich das eigentlich Vernunftgebotene gegen die faktische Übermacht einer zu Teilen bornierten Unvernunft menschlicher Lebenswelt zu praktizieren und darin eingewöhnte Handlungsblockaden und machtförmige Selbstbehauptungsstrategien zu überwinden.
III.
Damit wird deutlich, dass sich die theologische Ethik von einer rein philosophisch argumentierenden Ethik zunächst nur wenig unterscheidet. Denn im Zentrum ethischer Reflexionsfiguren stehen praktische Diskurse mit allen ihren Abwägungs- und Begründungserfordernissen moralischer Handlungsorientierungen wie zum Beispiel Normen. Und hier führt die Auslegung des christlichen Glaubens zur theologisch zwingenden Einsicht: Theologisch-ethische Argumente sind Vernunftargumente oder sie sind eben keine Argumente. Ansonsten sind sie Einlassungen, die zwar das Sinn- und Orientierungspotential kirchlicher Erinnerungs- und Erzählgemeinschaften in den öffentlichen Diskurs einzuspeisen sich mühen, deren Narrationen aber erst noch in vernunftgemäße Argumentationen übersetzt werden müssen.
Theologische Ethik ist hier ganz in der Spur philosophischer Ethik bzw. praktischer Philosophie. Sie teilt mit ihr alle Bemühungen und Kontroversen, die sich sachlich oder methodologisch ergeben: etwa wissenschaftlich redliche Antworten auf die Fragen ‚Was will für mich gelten?‘, also die Frage nach dem persönlich guten Leben. Oder: ‚Was darf für mich gelten?‘ also die Frage nach der Vereinbarkeit meines guten Lebens mit dem guten Leben aller anderen. Das sind Fragen nach der Gerechtigkeit. Oder auch ‚Was muss für mich gelten?‘ als die Frage nach den negativen wie positiven Pflichten, die ich für das Wohlergehen anderer habe. Das berührt bekanntlich die Frage nach der Solidarität.
Natürlich stellen sich an diesem Punkt viele die Frage, warum eine theologische Ethik aus theologischen Gründen eine Vernunftethik sein soll? Oder anders formuliert: Warum kann sie nicht einfach den Vorgaben der Bibel oder des kirchlichen Lehramts folgen, das um klare Ansagen doch in der Regel auch nicht verlegen ist?
Das wäre vielleicht manchmal sehr bequem, aber da hat uns – wenn Sie mir die saloppe Formulierung erlauben – unser Herrgott bei der Erschaffung der Welt einen gehörigen Strich durch die Rechnung gemacht. Nochmals ernster: Der Konzilstheologe Karl Rahner hat das Selbstverständnis einer katholischen Moraltheologie sehr schön auf den Punkt gebracht, wenn er in seinem Grundkurs des Glaubens festhält: „Von einer Katechismus-Theologie durchschnittlicher Art her könnte man meinen, das Christentum fange erst dort an, wo ganz bestimmte Normen sittlicher oder kultischer oder kirchengesellschaftlicher Art respektiert werden. So ist es aber nicht. Die eigentliche totale, umfassende Aufgabe des Christen als Christen ist die, ein Mensch zu sein, freilich mit jener göttlichen Tiefe, die ihm unausweichlich in seinem Dasein vorgegeben und eröffnet ist. Und insofern ist eben das christliche Leben Annahme des menschlichen Daseins überhaupt, im Gegensatz zu einem letzten Protest.“
Der Christ als Christ ist ganz Mensch und folgt infolgedessen dem, was ihn als Mensch im Bereich von Moral und Ethik auszeichnet. Und das ist sein Vermögen zum Gebrauch seiner Vernunft. Insofern ist die theologische Ethik Vernunftethik. Als Vernunftethik gründet sie in einer Schlüsselkategorie, die wir mit Walter Kasper „theonome Autonomie“ nennen. Autonomie steht in der moralphilosophischen Tradition Immanuel Kants im Vermögen des Menschen, sich aus Einsicht der Vernunft an ein moralisches Gesetz (‚nomos‘, etwa das des Kategorischen Imperativs) zu binden, das seinen Erkenntnisursprung bei ihm selbst (`autos`) hat. Theonom ist moralische Autonomie, weil es nach theologischer Auslegung der biblischen Anthropologie Gottes im Schöpfungsakt dokumentierter unbedingter, also ‚gesetzgeberischer‘ Wille selber ist, dass wir uns als Menschen aus innerer Einsicht und vernünftiger Überzeugung der moralischen Verbindlichkeiten unserer Lebensführung vergewissern. Daraus folgt: Das spezifisch Christliche moralischer Praxis besteht deshalb nicht in einer exklusiven Sondermoral, sondern in der Kommunikabilität vernunftgemäßer moralischer Überzeugungen, die deshalb prinzipiell alle verstehen können.
IV.
Das alles gilt, und dennoch ist die Theologie keinesfalls überflüssig, wenn genügend Philosophie getrieben wird. Denn als ‚Auslegung des Glaubens‘ artikuliert theologische Ethik auch Selbstdeutungen menschlicher Existenz, die zum Kern biblischer Gottesrede gehören und deshalb etwa von der Philosophie nicht expliziert werden – jedenfalls nicht in der Weise, wie es die Theologie gleichsam aus der Binnenperspektive einer gläubigen Existenz zu tun vermag, weil sie selbst der rettenden Wirklichkeit dieses Gottes vertraut. Bezogen auf das Themenspektrum des Deutschen Ethikrates wäre beispielsweise zu nennen:
Die radikale Differenz zwischen Schöpfergott und Geschöpf führt zur fundamentalen Gleichheit aller menschlichen Geschöpfe – und zwar über die ganze Spanne menschlichen Lebens, das sich als steter Prozess von Werden und Vergehen erweist und deshalb keinen Spielraum zulässt für gradualistische Deutungen des Menschlichen in mehr- oder minderwertig. Dies hat unmittelbare Folgen für den Umgang mit Fragen des vorgeburtlichen Lebens, des Lebens mit Behinderungen, in Krankheit oder im Altern.
Oder ein weiteres Beispiel: Das hoffende Vertrauen in das unbedingte Bejahtsein durch Gott vor aller Leistung, trotz aller Schuld und unabhängig aller Fragilitäten oder Unzulänglichkeiten befreit vom Druck permanenter Selbstoptimierung und ängstlich-verbissener Selbstbehauptung. Dass Mitmenschen anderen gegenüber dieses Bejahtsein durch eine Solidarität auch ohne Rechtsansprüche mitteilen, gehört zur Basis einer Gesellschaft, die noch diesseits aller notwendigen Systeme sozialer Sicherungen usw. eine gelingende Lebensführung aller durch ein leibhaft erfahrenes und gestaltetes Leben in Gemeinschaft und sozialen Nähen unterstützen will.
Oder als drittes Beispiel: Das hoffende Vertrauen in die heilsame Gegenwart Gottes birgt ein Widerstandspotential, das sich nicht abfindet mit den Leiden unschuldiger Opfer. Es fördert die Sensibilität für die Perspektive der Schwachen und Verlierer gesellschaftlicher Aushandlungs- oder exklusiver Inklusionsprozesse. Diese Perspektive ist erheblich, wenn über Gesundheit, Allokation, Migration, Demenz usw. reflektiert wird. Solche und viele weitere religiöse Selbstdeutungen menschlicher Existenz entbergen ein erhebliches Orientierungspotential für menschliche Praxis. Natürlich können und dürfen sie in den ethischen Selbstverständigungsprozessen pluraler Gesellschaften keine fraglose Akzeptanz beanspruchen. Aber es wäre umgekehrt höchst fatal, wolle man deren humanisierenden Gehalte unbefragt beiseiteschieben. Religiöse Überzeugen mögen zwar nicht zwingend sein, triftig sein könnten sie aber allemal. Denn sie beziehen sich auf die Wirkmächtigkeit eines Gottes, der zwar „ungewiss hinsichtlich seiner Wirklichkeit, gewiss aber hinsichtlich seiner Möglichkeit ist“ (Hans-Joachim Höhn).
Deshalb sollte eine politisch-räsonierende Öffentlichkeit wenigstens damit rechnen, dass religiöse Traditionen auch für religiös Unmusikalische (Max Weber) sinnvolle Intuitionen auf den Begriff bringen. „Man muss“, wie der nach eigenem Bekunden selbst religiös unmusikalische Jürgen Habermas es einmal formuliert hat, „nicht zu allem ‚Ja‘ und ‚Amen‘ sagen, um zu verstehen, was mit einer religiösen Rede gemeint ist.“ Und umgekehrt werden religiös Musikalische die kritischen Gegenreden und Infragestellungen ‚von außen‘ für die notwendigen ‚Läuterungsprozesse‘ ihrer eigenen Auslegungen biblischer Narrationen und religiöser Traditionen zu nutzen wissen. Auch dafür ist der Deutsche Ethikrat ein wichtiger Lernort.
V.
Es dürfte niemanden verwundern, dass im Deutschen Ethikrat im besten Sinne des Wortes immer wieder heftig gerungen und ja auch gestritten wird. Diskurs ist eben Diskurs und eben nicht ein allseits verständiges ‚anything goes‘, das letztlich nur Ausdruck einer repressiven Toleranz wäre, mit dem sich die faktisch mächtigere Position in zynischer Weise durchsetzt. Angesichts der diffizilen Probleme unseres Alltags, namentlich im Bereich moderner Medizin und Lebenswissenschaften, ist es manchmal nicht ohne skrupulöse Diskursivität, ohne penible und gewissenhafte Prüfung der unterschiedlich in Rede stehenden Auffassungen nicht zu machen. Aber: Solche Strittigkeiten in moralischen Fragen gehören zum Erbe auch theologischer Ethik. Ohnehin sind moralische Urteile notwendig Gewissensurteile, in denen sich das Ringen jeder/s Einzelnen um Strittiges manifestiert: „In der Treue zum Gewissen sind die Christen mit den übrigen Menschen verbunden im Suchen nach der Wahrheit und zur wahrheitsgemäßen Lösung all der vielen Probleme, die im Leben der einzelnen wie im gesellschaftlichen Leben Zusammenleben entstehen“, formulierte es das Zweite Vatikanische Konzil in der Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“.
Natürlich führt dialogisch-diskursives Sich-Beraten oftmals zu schwierigen Abwägungen konkurrierender moralische Güter. Gelegentlich nötigt es zu Kompromissen und sogar zu tragischen Entscheidungen. Überdies kann selbst die skrupulöseste Gewissenhaftigkeit aller schon aus Gründen stets begrenzt verfügbarer Erkenntnisse und Einsichten im Ergebnis irren. Und dennoch führt kein Weg an der Notwendigkeit und Verbindlichkeit eines Gewissensurteils vorbei. Der Verweis auf die Mehrheitsmeinung eines common sense oder die Ersatzvornahme durch ein kirchliches Lehramt ist prinzipiell ausgeschlossen. Theologisch besehen ist dieses Eingeständnis kein Makel. Im Gegenteil, es dokumentiert vielmehr die christliche Lebensfigur ernsthafter Gelassenheit: moralische Probleme sind – so drängend sie sein mögen – in erster Linie nicht verbissen zu lösen, sondern entspannt zu klären. Christlich ist diese Grundhaltung deshalb, weil sie auf das Wirken des Geistes Gottes vertraut – nach Überzeugung unseres Glaubens eben einer der drei Personen, in denen der Eine Gott sich der Welt mitteilt. Und der Geist weht eben dort, wo Er will (und nicht immer, wo wir ihn spontan vermuten und fixieren.) Deshalb gilt die apodiktische Forderung des Paulus: „Löscht den Geist nicht aus! Verachtet prophetisches Reden nicht! Prüft alles und behaltet das Gute!“ (1 Thess 5,20f) Auch das gehört mit Karl Rahner zu jener „göttlichen Tiefe“, die jedem Menschen „unausweichlich in seinem Dasein vorgegeben und eröffnet ist“.