Fragestellung
„Mich hat sehnlich danach verlangt, dieses Passahmahl mit euch zu essen, bevor ich sterbe“, so begann in Anklang an Lk 22,15 Papst Innozenz III. († 1216) seine Eröffnungsrede zum Vierten Laterankonzil, das am 11., 20. und 30. November 1215 in Rom tagte. Was wollte der Papst damit sagen? Spricht hier ein Todgeweihter, wie die ältere Forschung meinte? Immerhin ersetzt der Text das „antequam patiar“ („bevor ich leide“) des Bibeltextes durch ein „antequam moriar“ („bevor ich sterbe“). Bedeutet der Hinweis auf das Passahmahl aber nur Leiden oder war dies nicht zugleich ein Fest? Jedenfalls scheinen die Leiden hinsichtlich der Aufgaben eines Kreuzzugs und der Häretikerbekämpfung in Südfrankreich wichtige Punkte des Konzils gewesen zu sein, denn nach dem Papst ergriffen auch der Patriarch von Jerusalem und Thediscus von Agde das Wort.
Vielleicht waren es aber nur die Worte eines Papstes, der zwar biblisch und theologisch formulierte, aber im Grunde juristisch dachte. War das Konzil die Bühne, um die päpstliche Zentralgewalt zur Geltung zu bringen, wie jüngst mehrfach unterstrichen wurde? Das Vierte Laterankonzil war der bedeutende Abschluss der vier großen Konzilien, die seit 1123 mit dieser großen römischen Kirche verbunden sind. Waren dies Versammlungen, die im Wesentlichen päpstlich bestimmt waren und die Konzilsväter gleichsam als Staffage für die päpstlichen Entscheidungen benutzten? Jedenfalls fällt auf: die drei Versammlungen 1123, 1139 und 1179 fanden nach den Einigungen im Investiturstreit sowie nach einschneidenden Papstschismen statt. Ging es hier vielleicht nur darum, die Ergebnisse solcher Auseinandersetzungen in einen breiten Rahmen zu stellen, den übrigen Episkopat gleichsam „mitzunehmen“? Boten dann die Konzilien vor allem eine Möglichkeit, die päpstliche Macht eindrücklich zu demonstrieren?
Die Canones des Vierten Lateranum reichten von zahlreichen innerkirchlichen Regelungen bis zu Fragen von Häresie, Judenverfolgung, Kreuzzug, Rechtsverfahren. Die Inhalte waren offensichtlich breiter angelegt als die der drei Vorgängerkonzilien. War dies Lothar von Segni, nun Papst Innozenz III., zu verdanken, der in allen diesen Bereichen deutliche Akzente setzte und den man oft als großen „Juristenpapst“ bezeichnet hat? Welche Verbindungslinien lassen die Beschlüsse zu anderen schon existierenden Texten erkennen? Lässt sich der Anteil des Papstes aus seinen Schreiben und Reden oder aus seinem Verhalten im Verlauf des Konzils ableiten? Wo lagen Schwerpunkte der päpstlichen Herrschaft Innozenz‘ III.?
Ich möchte zunächst auf die Einladungsschreiben und Eröffnungsrede des Papstes sowie den Verlauf zu sprechen kommen, dann die wesentlichen Beschlüsse vorstellen und einordnen, um schließlich die Rolle des Papstes genauer zu bestimmen, wobei ich den Blick auch über das Laterankonzil im engeren richten werde.
Einladung, Zielsetzung, Eröffnung und Verlauf
„In den Weinberg des Herrn brechen Tiere aller Art ein, um ihn zu verwüsten“, so beginnt das Einladungsschreiben „Vineam Domini Sabaoth“ des Papstes vom 19. April 1213 mit dem beliebten Bild des Weinbergs für die Aufgabenfelder der Kirche. Zwei Dinge hätten, so der Papst, sein Herz in letzter Zeit bewegt: die Wiedererlangung des Heiligen Landes und die Reformation der universalen Kirche. Unter Tränen habe er häufig gebetet, damit Gott ihm seinen Willen offenbare, und er habe mit den Kardinälen und anderen klugen Männern die Einberufung eines Konzils beschlossen. Und dann folgt eine Agenda: Laster sollten ausgerottet und Tugenden eingepflanzt, Auswüchse korrigiert, die Moral gebessert, Irrlehren beseitigt werden. Ein langer Katalog von Aufgaben und Vorschlägen schließt sich an. In einem weiteren Abschnitt nimmt Innozenz zur langen Vorbereitungszeit Stellung und bemerkt, dass er „viros prudentes“, kluge Männer, in alle Provinzen geschickt habe, die dort ermitteln sollten, was „durch die apostolische Fürsorge“ getan werden müsse. Außerdem wolle er geeignete Männer für die Angelegenheit des Heiligen Landes ausschicken. Der Episkopat wird ermahnt zu klären, was der Korrektur und Reform bedürfe, und er möge zur Teilnahme am Konzil überflüssige Ausgaben vermeiden und vor allem bei der Vorbereitung des Kreuzzugs helfen.
Innozenz III. verfasste „Vineam Domini Sabaoth“ in einer Zeit, als zahlreiche Konfliktherde auch das Papsttum betrafen. Eine Angelegenheit stand deutlich im Vordergrund: Der Verlust Jerusalems 1187, den Papst Gregor VIII. († 1187) mit dem Rundschreiben „Audita tremenda“ beklagt hatte, war nicht vergessen. Schon an die päpstlichen Vorgänger waren mehrfach Hilferufe aus dem Heiligen Land gerichtet worden. Der vielfach diskutierte päpstliche Aufruf „Audita tremendi“, eine littera von 1187, dokumentiert den tiefen Schmerz Gregors VIII.; 25 Jahre später, 1212, sollte Innozenz III. um ein Vielfaches verstärkt seiner Freude darüber Ausdruck geben, dass die Christen in Las Navas de Tolosa gegen die Muslime in Spanien gesiegt hatten. Nach diesem Sieg stand ein neuer Kreuzzug gleichsam auf der Tagesordnung; er verlangte aber nach Ergänzung, oder besser, nach Fortführung im Osten, zumal der Kreuzzug von 1204 unter venezianischer Dominanz nach Konstantinopel geführt hatte. Die Stadt am Bosporus war 1204 von Venezianern erobert und dort ein Lateinisches Kaiserreich errichtet worden. Auch im Südwesten Frankreichs sprach man bei der Bekämpfung der Häresie der Albigenser oder Katharer von einem Kreuzzug.
Innozenz‘ große Sorge um den Kreuzzug geht aber auch daraus hervor, dass der Papst wenige Tage nach der Konzilseinladung, am 26. April 1213, an den Patriarchen Albert von Jerusalem schrieb und die Enzyklika „Vineam Domini Sabaoth“ beilegte. Er wollte verhindern, dass die künftigen Konzilsteilnehmer einen schlechten Eindruck vom Lebenswandel mancher Bewohner des Heiligen Landes erhielten. Der Patriarch sollte deshalb den König sowie die Templer und andere Ritterordensangehörige ermahnen. Außerdem bat der Papst den Patriarchen darum, dem Sultan von Damaskus den beiliegenden Brief „Daniele propheta“ zu übermitteln: Der Sultan solle das Heilige Land, das er zu Unrecht besitze, den Christen zurückgeben. Innozenz ersuchte schließlich den Patriarchen außerdem, früher zu kommen und „auch einige kluge und zuverlässige Männer“ mitzubringen, „die guten Einblick haben in die sachlichen, zeitlichen und örtlichen Gegebenheiten“.
Die außergewöhnlich lange Vorbereitungszeit von zwei Jahren zeigt, wie ernst Innozenz das Konzil nahm. Neben dieser intensiven Vorarbeit fällt im Vergleich zu früheren Konzilien die große Beteiligung auf: Neben Bischöfen, Äbten, den Generalkapiteln von Cîteaux und Prémontré, den Großmeistern der Ritterorden, wurden sogar – eine Neuerung – Vertreter der Kathedral- und Stiftskapitel nach Rom gebeten. Dies verbreiterte die Basis für gesamtkirchliche Beschlüsse. Könige, Fürsten und städtische Vertreter waren vor allem deshalb geladen, weil über einen Kreuzzug geredet werden sollte. So versammelte das Konzil schließlich die wichtigsten Repräsentanten des Abendlandes und des Ostens; auch der Primas der Maroniten sowie der lateinische Episkopat aus den Kreuzfahrerstaaten waren zugegen.
Die Ladungsschreiben zeigen, dass Innozenz nicht nur den „orbis latinus“, sondern in spätantiker Tradition die ganze Christenheit versammeln wollte, was zu einem für mittelalterliche Verhältnisse riesigen Konzil führte. Will man die Zahlen sprechen lassen, so waren aus 200 Mitgliedern beim ersten Laterankonzil 1123 rund 1200 geworden, genauer: 400 Kardinäle, Patriarchen, Erzbischöfe und Bischöfe sowie 800 weitere Kleriker. Ein anonymer Zeitgenosse (Gießener Anonymus) kommentierte, dass eine solche Menge bisher kein Auge geschaut, kein Ohr je gehört habe. Dieser Bericht lässt neben demjenigen des Richard von San Germano († 1244) den Verlauf der Versammlung deutlich werden: Drei Sitzungstage, am 11. (Martini), 20. und am 30. (Andreastag) November bildeten die Grundstruktur.
Nach den einleitenden Bemerkungen schildert der Augenzeuge den Beginn der ersten Sitzung am Martinstag mit einer Messe im Lateran, der nur Kardinäle, Erzbischöfe und Bischöfe beiwohnten. Danach wurden die anderen „ordines“ zugelassen und das „Veni creator Spiritus“ angestimmt. Nach der „oratio“ habe der Papst in seiner Ansprache zur Befreiung des Heiligen Landes gemahnt, bevor der Patriarch von Jerusalem das Wort ergriffen habe.
Diese beiden Ansprachen bildeten gleichsam eine Grundmelodie. Die schon anfangs kurz zitierte Homilie Innozenz‘ III. entsprach dem Zeitgeschmack, sie legte Schrifttexte im allegorischen Sinn aus. Das Paschafest ist die Feier des Konzils „für die Reform der ganzen Kirche und vor allem für die Befreiung des Heiligen Landes“. Wenn aber Pascha eine doppelte Etymologie besitzt und sowohl Übergang als auch Leiden bedeute, dann gebe es einen dreifachen Übergang: körperlich – nach Jerusalem, geistlich – zu einer Reform und ewig, das heißt „von diesem Leben zu dem Leben“, also zur Herrlichkeit. Die Auslegung nach dem drei- oder vierfachen Schriftsinn wird deutlich. Innozenz bemühte weitere biblische Bezüge, wenn er unterstreicht, er sei bereit, den Kelch des Leidens zu trinken, wenn dieser ihm für die Verteidigung des katholischen Glaubens, die Befreiung des Heiligen Landes oder die Freiheit der Kirche gereicht werde. Obwohl die Probleme des Heiligen Landes in der Eröffnungsrede dominieren, kommt Innozenz doch auch auf die Reform der Kirche und des Klerus zu sprechen: „Denn alle Verderbtheit geht hauptsächlich vom Klerus aus: wenn nämlich der geweihte Priester sündigt, verleitet er das Volk zur Sünde“.
An den zwei folgenden Tagen – den historiographischen Berichten folgend – sei über die Angelegenheiten des Patriarchen von Konstantinopel, dann am dritten Tag der Streit zwischen den spanischen Metropolen Toledo und Compostela entschieden worden. Der nächste Absatz schildert die mehrtägigen Auseinandersetzungen in Südfrankreich um die Albigenser. Anschließend werden liturgische Ereignisse am Sonntag nach Martini und an der Oktav von Martini erzählt.
Die dritte Sitzung am Andreastag (30. November) hielt zunächst die Beschlüsse zur Rechtgläubigkeit und zur Zurückweisung von Häresien, besonders des Joachim von Fiore († 1202), fest. Danach berichtet unser Augenzeuge über die Kreuzzugspläne mit interessanten Details am Rande zur Einrede des Mainzer Erzbischofs. Als dieser nämlich die Stimme erheben wollte, gebot der Papst ihm Schweigen und sagte: „Audias me modo posthac audiam te.“ Erst solle er, Innozenz, gehört werden, danach wolle der Papst auch den Erzbischof hören. Der Papst riss damit die Diskussion an sich, und die Einlassungen des Erzbischofs waren de facto erledigt.
Der vorletzte Absatz berichtet zum Abschluss Folgendes: Die Constitutiones wurden gelesen. Weil die Zeit schon vorgerückt sei (es sei die neunte Stunde gewesen), habe der Papst eine große Kreuzreliquie aus Konstantinopel gezeigt und dann nach der Verehrung durch Kniebeugen das „Te Deum“ angestimmt. Nach der abschließenden Collecta erfolgte der Segen mit dem Heiligen Kreuz und es wird hervorgehoben, dass es nur drei große Sitzungstage dieses Konzils im Lateran gegeben habe. Der Bericht schließt damit, dass er von der Rückkehr der meisten Bischöfe erzählt, aber wissen will, dass vor allem Bischöfe aus Deutschland den Advent über und bis zur Fastenzeit in Rom geblieben seien, der Schnee dürfte unter anderem von der Überquerung der Alpen abgeschreckt haben.
Was ist zunächst aus diesem Ablauf abzuleiten? Symbolisierten die drei Hauptsitzungstage die Trinität? Griff die Struktur symbolisch den ersten Konzilskanon auf, der ja trinitarische Fragen mit Blick auf die Lehren des Joachim von Fiore erörterte und die klassische Lehre bekräftigte? Was bedeuteten die Tumulte am zweiten beziehungsweise dritten Sitzungstag und das Verhalten des Papstes? Stärkte diese Vorgehensweise des Papstes in kritischen Situationen die päpstliche Autorität? Wie nutzte man die Pausen zwischen den drei Sitzungstagen? Zwar wurden hier anhängige Streitigkeiten behandelt, wie derjenige zwischen Toledo und Braga beziehungsweise Toledo und Compostela um den Primat auf der Iberischen Halbinsel, aber vielleicht wurden die Pausen auch genutzt, um die Konzilsväter in bestimmte Richtungen zu lenken.
Die Canones
Die Canones (Beschlüsse) sind vielfältig. Die besondere Bedeutung oder Sonderstellung des Kreuzzugsanliegens geht daraus hervor, dass der umfangreiche Canon 71 hierzu an das Ende gesetzt ist, ansonsten haben spätere Rechtssammlungen mehr oder weniger einleuchtende Gruppen gebildet. Da Werner Maleczek in dieser Ausgabe die langfristigen und umfassenden Wirkungen dieser Canones aufzeigt, geht es hier zunächst darum, zu fragen, auf welchem Nährboden die Rechtssätze entstanden, bevor sie zu Canones des IV. Laterankonzils wurden. Wie hoch war der Anteil des Papstes an den Formulierungen? Welche Vorlagen lassen sich ausmachen?
- Das umfangreiche Glaubensbekenntnis im ersten Kanon liest sich fast wie eine Erläuterung zum Credo von Nizäa/Konstantinopel. Außerdem hat man Bezüge zum 11. Konzil von Toledo (675) hergestellt, das die Auffassung der Kirchenlehrer Athanasius, Ambrosius, Hilarius, Fulgentius und Augustinus aufgegriffen hatte. Zumindest die Passage des ersten Kanons: „Jesus Christus … dessen Menschwerdung von der ganzen Dreifaltigkeit gemeinsam gewirkt wurde“ lässt an das Toletanum denken: „Wir glauben aber, dass der Sohn nicht nur vom Vater, sondern auch vom Heiligen Geist gesandt worden ist“ und „von sich selbst, denn untrennbar ist nicht nur der Wille, sondern auch das Wirken der ganzen Dreifaltigkeit“. Auch die Bemerkungen zur Auferstehung „mit dem eigenen Leib“ könnten darauf verweisen.
Die Ekklesiologie dieses ersten Canons war aber auch neu, wenn man bedenkt, dass hier die Kirche auf Christus dergestalt bezogen wird, dass Christus „Priester und Opfer zugleich“ sei. Christi Leib und Blut seien im Altarssakrament in Brot und Wein wahrhaft enthalten, denn sie seien durch Gottes Macht „transsubstantiiert“, wesensverwandelt, worden. Die aktuellen theologischen Überlegungen des 12. und des 13. Jahrhunderts wurden aufgegriffen (zum Beispiel die von Alanus ab Insulis, Stephan Langton). Aber der Papst hatte sogar selbst in seinem sechsteiligen Abhandlung „De sacro altaris mysterio“, „Über das Geheimnis des Altares“, zur Transsubstantiation Stellung genommen. Das Konzil rezipierte damit die neusten Ideen der damaligen scholastischen Theologie.
- Die zweite, damit zusammenhängende Überlegung betrifft die Reformsynoden des beginnenden 13. Jahrhunderts außerhalb Roms. Neben dem Rückgriff auf Bestimmungen des dritten Lateranum lassen sich eine Reihe weiterer Versammlungen nennen, an deren Beschlüsse die Canones anknüpften. Eine 1209 in Avignon zusammengetretene Synode hätte die einschlägigen Bestimmungen des zweiten und dritten Laterankonzils erneut eingeschärft, handelte aber auch von der Bekämpfung der Häretiker durch Predigt und Überzeugung; hier bestehen Ähnlichkeiten mit Canon 10 des IV. Laterankonzils. Die Synodalstatuten, die Stephan Langton († 1228) im Juni 1213 nach seiner Ankunft in England beschließen ließ, betrafen Kirchenzucht, Sakramentenverwaltung und Pastoral. Auch hier wurde der Empfang des Bußsakraments und der Eucharistie verpflichtend gemacht. Dies nahm gleichsam den Canon 21 des IV. Laterankonzils mit Beichtpflicht und Osterkommunion vorweg.
Stephan Langton gehörte aber zu den ehemaligen Studiengefährten Innozenz‘ III. Zu diesem Personenkreis gehörte auch Robert de Courson († 1219), der als Legat in Frankreich ab 1213 mehrere Synoden abhielt und der auch durch eine Summa, die von den Quaestiones des Stephan Langton abhängig sind, bekannt wurde. Die unter seinem Einfluss tagenden Synoden beschäftigten sich unter anderem mit der Klerikerdisziplin und mit anderen Fragen der Pastoral. Die Reformer, die vor allem im 12. Jahrhundert mit der Domschule von Notre Dame verbunden waren und deren Überlegungen oft als „spekulative Theologie“ bezeichnet wird, waren in verschiedene kirchliche Ämter aufgestiegen – Innozenz hatte Stephan Langton 1206, Robert de Courson 1212 zur Würde von Kardinalpriestern verholfen. Nun konnten sie auch ihre Ideen in die Vorbereitung von Konzilsbeschlüssen direkt oder indirekt einbringen.
Die Diskussionen der Pariser Theologie betrafen aber auch die Sakramentalisierung der Beichte. Zu bestimmen war das Verhältnis von Todsünde und lässlicher Sünde, außerdem die Bedeutung des Bekenntnisses als Akt der Buße und Genugtuung, das Verhältnis von Beichte und ewiger Strafe. Diese Fragen hatten bereits seit dem 12. Jahrhundert die „Summae confessorum“ konturiert. Die Heilung der Seele eines Sünders trat hier gegenüber der Strafe für die Sünde in den Vordergrund. Das pastorale Anliegen des Canon 21 atmet damit den Geist dieser „Summae confessorum“, wenn es dort heißt, dass der Beichtvater „die näheren Umstände des Sünders und der Sünde sorgfältig erforschen müsse“, um den richtigen Rat zu geben.
- Das dritte Beispiel zum Zustandekommen der Canones gilt dem wichtigen Kreuzzugskanon 71. Hier waren schon durch die Einladungsschreiben des Papstes eine gewisse Linien vorgezeichnet. Außerdem hatten aber die Kenner auf Wunsch Innozenz‘ eine Textvorlage erarbeitet, die der inzwischen neue Patriarch von Jerusalem, Radulf († 1225), auf der ersten feierlichen Sitzung verlesen hatte. Der Historiograph Roger von Wendover († 1236) hat diese Fassung überliefert. Sie weicht von der verkündeten Fassung ab: neben vielen Einzelheiten werden vor allem die Ausführungsbestimmungen im endgültigen Canon 71 klarer gefasst, etwa die Frage der Einkünfte aus den Pfändern, die Kreuzfahrer jüdischen Gläubigern überlassen hatten.
Schließlich ist noch auf die Vorarbeiten des Papstes Innozenz III. selbst hinzuweisen. Neben seinen Briefen ist er mit verschiedenen Werken hervorgetreten, verantwortete aber vor allem die erste offizielle Dekretalensammlung „Compilatio tertia“ von 1210 mit zahlreichen kirchenrechtlichen Satzungen. Hier formulierte Innozenz III. bewusst abstrakt, um langfristige und übergeordnete Gültigkeit sicherzustellen.
Ein päpstliches Konzil – Innozenz III. als Haupt der Christenheit?
„Ich will das Passahmahl mit Euch essen, bevor ich sterbe“. Das Zitat nach Lk 22,15 rückt den Papst in die Nähe von Christus. Wenn er mit den Konzilsvätern wie Christus mit den Jüngern Mahl halten will, dann tritt der Papst an Christi Stelle. Dieser Christusbezug verweist auch darauf, dass nach früheren Titeln für den Papst wie Stellvertreter Petri („Vicarius Petri“) nun die seit Gregor VII. anzutreffende Bezeichnung „Vicarius Christi“, Stellvertreter Christi, bei Innozenz III. häufig belegt ist. Sie löste die Bezeichnung als Stellvertreter Petri ab und korrespondierte so mit dem Zitat der Eröffnungsrede. Schon an anderer Stelle hatte Innozenz geschrieben: „Der Papst jedoch ist geringer als Gott, aber größer als der Mensch“. Der starke Christusbezug ist auch bei der Beschreibung der religiösen Gemeinschaften in den Canones zu erkennen, sodass man sogar vom Prinzip der „christoformitas“ sprechen wollte.
Welche Rolle hatten dann aber der Papst und welche die Konzilsväter? Die Einladungsrede begründet folgendermaßen: „Da es um das gemeinsame Wohl aller Gläubigen geht, wollen wir nach dem alten Brauch der heiligen Väter nur im Hinblick auf das Heil der Seelen zu gelegener Zeit ein allgemeines Konzil halten“. Der Kanonist Huguccio († 1210) verstand unter einem Generalkonzil ein Konzil mit päpstlicher Bestätigung. Demnach verleiht der Papst dem Konzil seine Universalität. Andererseits spricht die große Beteiligung für eine bedeutende Rolle der Konzilsväter. Albert Hauck hat sogar die Meinung vertreten, das IV. Lateranum nehme den kollegialen Typus der Konzilien des 15. Jahrhunderts vorweg; Horst Fuhrmann und Jürgen Miethke sind ihm darin teilweise gefolgt. Jüngst hat Christoph Meyer aber Zweifel an dieser Deutung geäußert und geltend gemacht, dass die Quantitäten der beteiligten Konzilsväter sich aus den Diskussionspunkten ergeben hätten: Die Förderung des Kreuzzuges und der Kampf gegen die Häresie.
Wenn wir die Beschlüsse zur Ketzerbekämpfung in den Blick nehmen, so lässt sich jedoch gegenüber früheren Versuchen eine gewisse Änderung ablesen. Die Ketzerbekämpfung wird 1215 mit der Klerusreform verbunden. Eine reformierte Seelsorge mit einem neuen Bild vom Beichtvater, mit der Stärkung des Pfarrklerus und der Predigt wandte sich auch gegen häretische Wanderprediger. Man könnte sagen: Kanzel und Beichtstuhl sollten es richten. Auch in diesem Zusammenhang wird der Blick auf die Pastoraltheologie gelenkt, die wiederum in Paris ihre Heimstatt hatte. Maurice de Sully († 1196) mit seinen Predigttraktaten, Petrus Cantor († 1197) oder Alanus von Lille († 1202) gehörten zu den wichtigen Vordenkern, deren Schüler aber beispielsweise Jakobus von Vitry († 1240) und Lothar von Segni, der spätere Papst Innozenz III., waren. Pastorale Handbücher nahmen vorweg, was später bei den zur gleichen Zeit entstandenen Ordensgemeinschaften der Dominikaner und Franziskaner gleichsam zum kurzen und griffigen Schlagwort nach Lk 24,19 wurde: „verbo et exemplo“, durch Wort und Beispiel wollte man überzeugen und Terrain zurückgewinnen. Im Canon 10 heißt es, die Bischöfe sollten geeignete Prediger heranziehen, die „mächtig in Tat und Wort“ erbauen sollten. Man könnte hinzufügen, dass die etwa 80 erhaltenen, freilich noch nicht ausreichend untersuchten Predigten Innozenz III. sich auch an diese Lehren der „artes praedicandi“ aus Paris anlehnten. Dass schließlich die Dominikanerliteratur später den eigenen Gründungsakt mit dem Laterankonzil verband, zeigt die Bedeutung dieser Bestimmungen aus einer anderen Perspektive.
Will man die Person Innozenz‘ etwas näher fassen, so dürfte es hilfreich sein, dessen verschiedene Werke kurz zu nennen: Sein Traktat über das Elend des menschlichen Daseins, sein Traktat über die Messe, seine Abhandlung über den vierfältigen Sinn der Ehe oder sein Kommentar über die Psalmen sind massenhaft überliefert.
Dass diese Gedanken auch sein Pontifikat bestimmten, lässt sich gut an seinen Einlassungen auf der Iberischen Halbinsel im Vorfeld der entscheidenden Schlacht von Las Navas de Tolosa 1212 ablesen. Meist werden dazu nur die Kreuzzugsbullen herangezogen. Blickt man aber auf die Aktivitäten des Legaten Rainer von Ponza († 1207), so ging es vor allem um die unheiligen Allianzen, die mit Muslimen gegen andere Christen abgeschlossen wurden, zum zweiten aber gegen unkanonische Herrscherehen. Beides wurde verknüpft und die erlittenen Niederlagen mit Sündhaftigkeit der Christen oder mit der Heirat eines Herrschers mit einer Jüdin in Verbindung gebracht. Damit griff der Papst Gedanken auf, die er in seinem Buch zur vierfachen Form der Ehe, „De quadripartita specie nuptiarum“, niedergelegt hatte, denn dem „matrimonium carnale“ steht eine „unio sacramentalis“ zur Seite. Insofern ist den neueren Überlegungen von Matthias Maser zuzustimmen, dass weniger allgemeine Konzeptionen zum Glaubenskrieg die Förderung der spanischen Reconquista vor 1212 bestimmten, sondern dass bei den Äußerungen Innozenz‘ III. und seines Legaten auch hier das „negotium crucis“ als eine „imitatio Christi“ verstanden wurde.
Was bedeutet dies für das Verhältnis von Papst und Konzil? Innozenz scheint durch seine Pariser Studienzeit stark geprägt worden zu sein, wie nicht nur an seinen Schriften, sondern auch aus der Nutzung dieser Schriften geschlossen werden kann. Blickt man auf die vielfältigen Bezüge auch der hier zur Diskussion stehenden Canones von 1215, so scheint jedenfalls Paris die wichtigere Bezugsgröße gegenüber seinem möglichen Studienort Bologna gewesen zu sein. Vielleicht kann man das Konzil sogar als Kommunikationsforum über die verschiedenen Entwicklungen in Paris und an anderer Stelle zum gelehrten Diskurs und zur theologischen Praxis ansehen. Offensichtlich waren weiterhin die Weggefährten von Paris wichtig, wenn man auf die Kardinalskreationen des Papstes schaut. Bologneser Studienfreunde spielten offensichtlich keine Rolle. Damit wird die Bezeichnung Innozenz‘ III. als „Juristenpapst“, ein Kampfbegriff des 19. Jahrhunderts, zunehmend problematisch, selbst wenn einige Jahrzehnte später der Kanonist Heinrich von Segusio (Hostiensis, † 1271) Innozenz als „Vater des Rechts“ bezeichnete. Dies zielt aber eher darauf, dass Innozenz durchaus die Formen der rechtlichen Setzung beherrschte und damit prägend wurde. Aber über all dem stand viel eher ein pastorales Grundanliegen, das neu war. Mit der Verknüpfung dieses Anliegen und den Rechtssätzen des Konzils erreichte Innozenz eine „Retheologisierung des Kirchenrechts“ (Peter Landau).
Ausblick
Innozenz hat das Instrument des Konzils wohl für seine Vorstellungen genutzt, hat seine „imitatio Christi“ auch auf sich bezogen. Insofern ist die Dominanz des Papstes auf dem Konzil unstrittig. Aber deutlich wird auch, dass die Vorarbeiten, die Denkanstöße zur Sakramententheologie, zur Predigt und Beichte, aber auch zu anderen Fragen auf einem breiten Diskussionsfundament aufbauten. Pariser Theologie fand den Weg nach Rom. Selbst für die Frage des Kreuzzugs war der Rat der gelehrten Männer wohl wichtig, wenn man auf die Änderungen der definitiven Textfassung blickt. Insgesamt blieben dabei die Fragestellungen wichtiger als die teilweise zeitgebundenen Antworten.
Innozenz III. scheint wesentlich stärker Theologe als Jurist (Werner Maleczek) gewesen zu sein, wie nicht nur der Christusbezug, sondern auch seine Werke erkennen lassen. Dem Anspruch nach war er als „Vicarius Christi“ auch alleiniges Haupt der Christenheit. Jedoch bleibt der Begriff „christianitas“ in den Quellen so vage, dass die Durchsetzung dieses Anspruchs auch von Innozenz immer wieder neu ausgehandelt werden musste und das IV. Laterankonzil sicher nicht oder noch nicht den Höhepunkt päpstlicher Machtentfaltung darstellte.
Innozenz hatte das Passahmahl gegessen, aber erlebte den Kreuzzug nicht mehr. Er starb am 16. Juli 1216 in Perugia.