Eminenz, Magnifizenz, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Studierende und Freunde des kanonischen Rechts, meine sehr verehrten Damen und Herren, vor hundert Jahren, am Pfingstfest 1917 hat Papst Benedikt XV. (1914–1922) einen großen Meilenstein in der Entwicklung des kanonischen Rechts gesetzt, als er den Codex Iuris Canonici (CIC), die erste abstrakte Kodifikation des Kirchenrechts, promulgierte. Die Zeichen der Zeit waren schon länger, seit dem 19. Jahrhundert, auf dieses Ereignis hin ausgerichtet. Im weltlichen Recht hatte der Rechtskodex, d.h. eine möglichst umfassende, systematische Zusammenstellung der Bestimmungen zum Zivil- oder Strafrecht sowie auch zu speziellen rechtlichen Teilgebieten, längst Einzug gehalten. In der Kirche waren erste Anregungen, das kanonische Recht in einer solchen neuen Form zu fassen, im Vorfeld des Ersten Vatikanischen Konzils (1869/70) laut geworden. Es wurde für erforderlich erachtet, den schwer überschaubar gewordenen, umfangreichen Rechtsstoff in einem knapp gehaltenen Gesetzbuch zusammenzufassen. Die Rechtsanwender sollten nicht mehr von der Fülle des überlieferten Stoffes erdrückt werden, mit dem man – so die unter Kanonisten bekannte Wendung einer bischöflichen Eingabe – mehrere Kamele beladen könne.
Der vorzeitige Abbruch des Ersten Vatikanischen Konzils und andere Umstände haben dazu geführt, dass die Verwirklichung des Projekts einer Kodifikation noch einige Zeit auf sich warten ließ. Erst Papst Pius X. (1903–1914) hat die Arbeiten daran in Auftrag gegeben und unter Benedikt XV. kam das große Werk, das vor allem mit dem Namen von Pietro Gasparri (1852–1934) verbunden ist, zum glücklichen Abschluss. An Pfingsten 1918 ist der CIC nach einjähriger Legisvakanz in Kraft getreten.
Die Kanonisten haben sich bald an das Arbeiten mit dem neuen Gesetzbuch gewöhnt. Uns heutigen Fachleuten ist ein Umgehen mit einem Kirchenrecht, das nicht kodifiziert wäre, kaum mehr vorstellbar. Auch wenn der CIC von 1917 schon nach wenigen Jahrzehnten inhaltlich nicht mehr ganz befriedigen mochte und ihm aufs Ganze gesehen keine sehr lange Lebensdauer beschieden war, hat sich doch das Prinzip der Kodifikation gehalten, wie der CIC von 1983 und der CCEO, das Gesetzbuch der katholischen Ostkirchen von 1990, zeigen.
Das 100-Jahr-Jubiläum des CIC/1917 bietet dem Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und der Katholischen Akademie einen willkommenen Anlass, erneut eine gemeinsame Tagung zu veranstalten. Der gewählte Titel der Veranstaltung „Kirchenrecht in Geschichte und Gegenwart“ macht schon deutlich, dass es dabei inhaltlich nicht nur um eine Auseinandersetzung mit dem Gesetzbuch von 1917 als solchem, sondern um allgemeinere und grundsätzliche Themen um das Kirchenrecht gehen soll. Wir wollen keine archäologische Analyse des CIC/1917 unternehmen, sondern vor allem prinzipielle Fragen nach dem Wie, dem Wozu und dem Wohin des Kirchenrechts stellen.
Aus den sechs Vorträgen, die wir heute und morgen hören, und der zugehörigen Aussprache hoffen wir nach verschiedenen Seiten hin neue Erkenntnisse und Perspektiven zu gewinnen.
Im Einzelnen geht es dabei zunächst um die generelle Bedeutung der Rechtskodifikation für die Rechtskultur innerhalb und außerhalb der Kirche; damit wird uns Professor Stefan Korioth von der Juristischen Fakultät der LMU vertraut machen.
Die inhaltliche Weiterentwicklung des Kirchenrechts seit dem CIC/1917 bis zur Gegenwart herauf ist Gegenstand des Vortrags von Professor Stefan Mückl, der als Kirchenrechtler an der Universität S. Croce in Rom besonders nah beim obersten Gesetzgeber der katholischen Kirche lokalisiert ist und möglicherweise spezielle Einblicke in dessen legislatorische Werkstatt besitzt, an denen er uns teilhaben lassen kann.
Den ersten Tag beschließt Professor Christoph Ohly aus Trier, der in seinem Vortrag dem Zusammenhang von Glaube und Recht nachgeht, der für ein religiöses Recht, wie es das kanonische Recht ist, besonders bedeutsam ist.
Am morgigen Vormittag setzen wir fort mit den Beobachtungen von Professor Helmuth Pree aus unserem Institut zum gegenwärtigen Stand der Kanonistik und den Herausforderungen, denen sie sich heute gegenübersieht.
Vor zwei Jahrzehnten hat Professor Peter Landau von der Juristischen Fakultät der LMU, dessen Name zu den bedeutendsten unter den Forschern der kanonistischen Mediävistik zählt, an dieser Stelle auf die Tatsache hingewiesen, dass das kanonische Recht des Mittelalters ein gemeinsames Erbe der katholischen Kirche und der Kirchen der Reformation sei. Im Jahr des Reformationsgedenkens wird deshalb der Blick auf die getrennten Mitchristen gerichtet. Professor Heinrich de Wall aus Erlangen wird uns an das evangelische Kirchenrecht und dessen Eigenart heranführen.
Den Abschluss bildet ein Beitrag von Dr. Yves Kingata, Mitarbeiter und Habilitand an unserem Institut, der exemplarisch für Afrika diversen Fragen nachgeht, die sich aus der Konfrontation der europäisch geprägten Kirchenrechtskodifikation mit außereuropäischen Rechtskulturen und -traditionen ergeben.
Ich begrüße alle Referenten sehr herzlich und danke ihnen für ihre ohne Zögern geäußerte Bereitschaft, an dieser Veranstaltung mitzuwirken. Wir sind sehr gespannt auf das, was sie uns zu sagen haben.
Nach getaner Arbeit erhält unser Zusammensein dann am morgigen Nachmittag und Abend einen festlichen Charakter. Die kanonistische Ehrenpromotion zweier international hoch anerkannter Kanonisten, Kardinal Zenon Grocholewski und Professor Patrick Valdrini, steht auf dem Programm. Zum Anlass dieser Promotionen und zu den Personen wird morgen in den Laudationes das Nötige ausführlich dargelegt werden. Heute beschränke ich mich darauf, die beiden Herren sehr herzlich in unserer Mitte zu begrüßen. Es ist uns Ehre und Freude gleichermaßen, Sie bei uns zu haben.
Auf die Ehrenpromotion folgen die Feier der heiligen Messe in St. Sylvester mit unserem Ortsbischof, Kardinal Reinhard Marx, und ein Empfang, dessen Gastgeber wiederum Kardinal Marx für das Erzbistum München und Freising ist.
Meine Damen und Herren,
unsere Tagung ist inhaltlich vom Jubiläum des CIC/1917 motiviert und geprägt, sie hat aber auch noch einen lokalen Anlass an der Ludwig-Maximilians-Universität. Vor sieben Jahrzehnten, im Jahr 1947, wurde mit der Gründung eines Kanonistischen Instituts an unserer Universität eine Forderung erfüllt, die seit längerem von verschiedenen Seiten erhoben worden war. Es wurde damals eine an einer deutschsprachigen Universität einzigartige akademische Institution geschaffen, an der man die akademischen Grade im kanonischen Recht bis hin zum Doktorat erwerben kann.
Dass diese Errichtung seinerzeit gelingen konnte, ist vielen zu verdanken, namentlich dem als Gründer anzusehenden Klaus Mörsdorf, an den der heutige Name des Instituts erinnert.
Im Psalm 90 Vers 10 heißt es zwar, dass unsere Lebenszeit 70 Jahre betrage und, wenn es hoch komme, vielleicht 80 Jahre. Doch dies ist von den einzelnen Menschen gesagt und gilt heute – wenigstens in unseren Breiten – sogar kaum mehr für diese. Akademische Institutionen sind zumeist erheblich längerlebig, wie unsere 1472 in Ingolstadt gegründete, nun in ihrem sechsten Jahrhundert bestehende Universität beweist. Es wird, gewaltsame Maßnahmen ausgeschlossen, auch dem Klaus-Mörsdorf-Studium Langlebigkeit beschieden sein. Angesichts seiner gegenwärtigen Vitalität kann man jedenfalls am Gedeihen des Klaus-Mörsdorf-Studiums für Kanonistik nur seine Freude haben.
Im erwähnten Psalm heißt es im Text weiter, dass das Beste am menschlichen Dasein Mühsal und Beschwer sei. Hier sehe ich nun eine gewisse Parallele zum Institut und seinen Aufgaben; denn das Entstehen guter Ergebnisse erfordert Mühe und Anstrengung seitens der Mitglieder. Solchen Einsatz scheuen wir freilich nicht. Qualitätvolle Resultate sind immer wieder erbracht worden, wie auch ein Überblick über die fachpublizistischen Erträge aus dem Institut zeigt, der vor einigen Jahren erschienen ist. Wir leisten gern unseren Beitrag für die Wissenschaft und zugunsten von Kirche und Gesellschaft und wollen das auch künftig in großer Verantwortung für die Sache und vor den Menschen tun.
Ich freue mich über ihr Interesse an unserer Tagung und danke für ihr Kommen. Dank gebührt auch den Verantwortlichen der katholischen Akademie mit Herrn Direktor Msgr. Dr. Florian Schuller an der Spitze und Herrn Stephan Höpfinger als dem zuständigen Studienleiter. Mit ihnen zusammenzuarbeiten ist immer erfreulich. Mein herzlicher Dank als geschäftsführender Vorstand des Klaus-Mörsdorf-Studiums gilt auch meinen Kollegen, den Professoren Elmar Güthoff und Burkhard J. Berkmann, die diese Tagung mitgeplant haben und die Moderation der Sitzungen heute und morgen übernehmen werden. An der äußeren Organisation waren insbesondere die Mitarbeiter meines Lehrstuhls beteiligt, namentlich Frau Margaret Boß, der ich herzlich danke.
Nochmals: Seien Sie alle herzlich willkommen. Ich wünsche uns allen eine gute und ertragreiche Tagung.