Versorgungsformen und Unterstützungsangebote heute

Demografische Veränderungen und Prognosen

 

Was ist zu tun, wenn der Unterstützungsbedarf steigt oder Pflege erforderlich wird? Gibt es Königswege, wie Versorgung am besten gelingen kann? Um die Fragen zu beantworten, ist zunächst ein Blick auf die demografischen Veränderungen und Prognosen hilfreich.

Als das dritte und vierte Lebensalter werden mittlerweile die Personen zwischen 65 und 80 Jahren beziehungsweise die über 80-Jährigen, die Hochbetagten bezeichnet. Die Lebenserwartung hat sich in den letzten 100 Jahren mehr als verdoppelt. Man geht davon aus, dass heute geborene Mädchen eine durchschnittliche Lebenserwartung von 86,5 Jahren, heute geborene Jungen eine Lebenserwartung von fast 80 Jahren haben werden.

In den letzten 15 Jahren wurde eine Verschiebung der chronischen Erkrankungen und Fähigkeitseinbußen auf die letzten Jahre vor dem Tod beobachtet, die „Kompression der Morbidität“. Gründe für den längeren Erhalt der Fähigkeiten sind unter anderem die Entwicklung und Umsetzung präventiver Maßnahmen, die Abnahme des Zigarettenkonsums, der medizinische Fortschritt etwa bei der Behandlung von Diabetes, koronaren Herzerkrankungen und Bluthochdruck.

Zahlen des Bundesministeriums für Gesundheit belegen, dass zwischen dem 60. und 80. Lebensjahr 4 Prozent der Menschen pflegebedürftig sind. Nach dem 80. Lebensjahr lebt der größte Teil zwar selbstständig, der Prozentsatz der Pflegebedürftigen steigt dann auf 32 Prozent an. Das Risiko, pflegebedürftig zu werden, steigt also mit zunehmendem Alter und die meisten Pflegebedürftigen sind ältere Menschen. Nicht zu verkennen ist, dass auch Kinder, Jugendliche sowie Erwachsene unterschiedlichen Alters beispielsweise aufgrund von Behinderungen, Erkrankungen oder Unfällen Unterstützung und Pflege benötigen.

1,54 Millionen Bürgerinnen und Bürger haben derzeit ihren Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt München. 267.300 Personen, das heißt 17,3 Prozent, sind 65 Jahre oder älter sind und rund 70.700, also 4,6 Prozent, sind älter als 80 Jahre. Rund 95.800 ab 80-Jährige werden für das Jahr 2035 prognostiziert. Besonders stark ist der Anstieg der ab 80-Jährigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit: im Jahr 5.500, im Jahr 2035 20.700 Personen.

Die amtliche Pflegestatistik weist für München 26.745 Empfänger von Leistungen aus der Pflegeversicherung aus, drei Viertel werden von Angehörigen und/oder ambulanten Pflegediensten versorgt. In der Bedarfsermittlung zur pflegerischen Versorgung in  München von 2016 wurde ein Anstieg der Pflegebedürftigen auf 31.400 im Jahr 2025 vorausberechnet.

Zum Thema Altersarmut: Derzeit beziehen circa 14.300 ab 65-Jährige Grundsicherung im Alter.

 

Beratungsangebote

 

Die jeweiligen Pflegekassen haben einen gesetzlichen Pflegeberatungsauftrag, dem sie individuell aber auch generell im Internet nachkommen, wie mit einem Pflegenavigator/Pflegelotse oder Auskünften zu Pflegegraden und gesetzlichen Leistungen.

Ganz konkret vor Ort benötigt man durchaus praktische Hilfe und Unterstützung. In München gibt es darüber hinaus eine Vielzahl unterschiedlicher Beratungsangebote, die von individueller Beratung zu Hause bis zur Verbesserung des Pflegearrangements in der eigenen Häuslichkeit reichen. Im Rahmen des Gesamtkonzepts Münchner Altenhilfe wird die Hauptstruktur der Münchner Altenhilfe künftig gebildet durch:

  1. Alten- und Service-Zentren zunehmend mit präventiven Hausbesuchen
  2. Beratungsstellen bei den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege
  3. rosaAlter für Menschen ab dem 50. Lebensjahr, die bi- oder homosexuell leben, sowie an Trans*Personen
  4. die Alzheimer Gesellschaft München e.V.
  5. Fachstellen für pflegende Angehörige im Bayerischen Netzwerk Pflege
  6. entsprechende Angebote für ältere Menschen der Sozialbürgerhäuser (mit Fachstellen häuslicher Versorgung, Bezirkssozialarbeit, Beratung zu Sozialhilfe)

Die hier genannten Stellen erhalten – wenn sie nicht städtisch sind – in der Regel auch städtische Förderungen beziehungsweise eine Kofinanzierung. Das Sozialreferat hat darüber hinaus eine Internetseite (http://www.muenchen.de/pflege-angehoeriger), auf der man sich entsprechend von Unterstützungsbedarf über Pflegebedarf bis zur Sterbebegleitung und den finanziellen und sonstigen Leistungen informieren kann. Ergänzt wird dies um die Münchner Pflegebörse, die auch den Landkreis München umfasst und über Pflegeangebote informiert.

 

Unterstützungsbedarf

 

Auch der aktuelle Pflegebedürftigkeitsbegriff berücksichtigt, dass vor dem Pflegebedarf der Unterstützungsbedarf entsteht. Die Führung des eigenen Haushalts wird immer schwerer und Familie, Nachbarn und Haushaltsdienste unterstützen hier bei der Wäsche der Kleidung, der Reinigung der Wohnung und kleineren oder großen Einkäufen. Da sich dieser Personenkreis in den Pflegegraden unter 1 („0“) oder in 1 befindet, sind die Leistungen der Pflegeversicherung nicht bzw. nur in geringem Umfang gegeben. Auch der Einzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung, dem Pflegeheim, ist erschwert beziehungsweise nicht möglich, da die Pflegeversicherung hier keine Leistungen vorsieht.

Sinnvoll ist die Verwendung eines Hausnotrufs, der im Notfall rasch Hilfe bringt. Ergänzt werden könnte dies um weitere Elemente des Ambient Assisted Living (AAL). Neue Technologien sind bereits vielfach in den Alltag eingezogen. Vorhandene Konzepte und Technologien für pflegebedürftige Menschen sind selten einfach in der Installation und Nutzung, hinzu kommen die teils hohen Kosten.

An das korrekte Ausfüllen von Vorsorge- und Betreuungsvollmachten ist im Vorfeld einer rechtlichen Betreuung zu denken. So kann im Bedarfsfall entsprechend der Wünsche der betroffenen Personen gehandelt werden.

 

Pflegebedarf und Pflege zu Hause

 

Das Hamburg Center for Health Economics (HCHE) hat untersucht, wie ältere Menschen leben möchten, wenn sie pflegebedürftig werden: Fast 90 Prozent der Deutschen möchten zu Hause gepflegt werden. Jeder Zweite kann sich Betreutes Wohnen, jeder Dritte die Pflege durch Angehörige in deren Zuhause beziehungsweise das Pflegeheim vorstellen, nur für jeden Zwanzigsten ist Pflege im Ausland denkbar.

Circa 75 Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause versorgt. Allein in München haben rund 270 ambulante Pflegedienste ihren Geschäftssitz. Professionelle Pflege dieser Dienste ergänzt insbesondere die Unterstützung und Pflege, die durch Familie, Freunde und ehrenamtlich durch Nachbarschaft geleistet wird. Daneben gibt es auch das Assistenzmodell, das insbesondere pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen umsetzen. Sie beschäftigen selbst Laienhelfer, um ihre individuelle Versorgung rund um die Uhr zu organisieren. Als Arbeitgeber wählen sie das Personal aus, erstellen den individuellen Einsatzplan nach vertraglich festgelegten Regelungen. Zudem haben sie alle maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zu beachten, wie die Bezahlung von Steuern und Abgaben zur Sozialversicherung und die Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze.

Eine 24-Stunden-Versorgung bieten mittlerweile ambulante Pflegedienste ebenso an wie Vermittlungsagenturen. Auch hier ist darauf zu achten, wer der tatsächliche Arbeitgeber ist und wem die entsprechenden Rechte und Pflichten dann obliegen. Für die pflegebedürftigen Menschen ist es unverzichtbar, dass eine direkte Kommunikation durch entsprechende Sprachkompetenz der Mitarbeitenden möglich ist, die Betreuung im Haushalt von Kontinuität geprägt ist und fachlich einwandfrei sicher gestellt ist. Ab einem höheren Pflegebedarf ist eine Beteiligung eines ambulanten Pflegedienstes zu empfehlen, der beispielsweise das Duschen oder die Behandlungspflege übernehmen kann und darüber Veränderungen des Pflegebedarfs professionell erkennt und reagieren kann.

 

Orte der Pflege

 

Die letzten Reformen der Pflegeversicherung haben eine deutliche Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung mit sich gebracht. So bieten in München aktuell 16 Tagespflegeeinrichtungen ihre Leistungen mit 260 solitären Tagespflegeplätzen an. Eine Pflegeeinrichtung mit zwei Nachtpflegeplätzen, die bei Pflegekassen und Sozialhilfeträger abrechnen können, plant die Eröffnung. Zwei Betreuungsangebote für nachts sind in München bereits bei Tagespflegeeinrichtungen entstanden, die Pflegekassen zahlen hier keine Leistungen.

Mit Einführung der Pflegeversicherung sind Plätze in Altenheimen und Altenwohnheimen reduziert worden, die Menschen sollten ja ambulant zu Hause versorgt werden. Betreutes Wohnen unterliegt nicht dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG). Es handelt sich um privates Wohnen, das nicht ordnungsrechtlich erfasst und geprüft wird.

Betreutes Wohnen und Wohnen mit Service ist – in der Regel in höherem Preissegment –  geblieben oder neu entstanden. Hier ist für Leistungen, die der Vertrag nicht beinhaltet, wie Hauswirtschaftsdienste und pflegerische Versorgung gesondert zu zahlen. Ambulante Pflege und hauswirtschaftliche Dienste sind jedoch frei wählbar und nicht zwingend beim Anbieter des Betreuten Wohnens zu kaufen.

Mit der pflegerischen Bedarfsplanung im Jahr 2004 und dem Konzept zur pflegerischen Versorgung in München aus dem Jahr 2005 beschloss der Münchner Stadtrat, dass der Bedarf an Pflegeheimplätzen in alternativen Versorgungsformen entstehen soll. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG München und GEWOFAG haben in München unterschiedliche Konzepte umgesetzt. Die GWG München bietet bei „WGplus – Wohnen in Gemeinschaft plus Service“ selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung durch Wohnbegleitung mit Beratung, hauswirtschaftlicher Versorgung und häuslichen Pflegeangeboten unter anderem in enger Kooperation mit ausgewählten sozialen Dienstleistern.

Die GEWOFAG bietet im Konzept „Wohnen im Viertel“ allen Bewohnern eines Viertels kostenlos und rund um die Uhr Versorgungssicherheit. In Projektwohnungen leben pflegebedürftige Menschen, die durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden. Dieser ambulante Pflegedienst steht hilfebedürftigen Menschen ohne Betreuungspauschale zur Verfügung. Sie erhalten Unterstützung und Sicherheit bei Notfällen, Leistungen sind dann zu bezahlen, wenn sie dauerhaft benötigt werden. Darüber hinaus kann die Pflegewohnung auf Zeit kurzfristig gemietet werden, der ambulante Pflegedienst steht auch hier zur Verfügung.

Ergänzt wird das Konzept um einen Treffpunkt, das Wohncafé, das Gelegenheit bietet, nachbarschaftliche Hilfen zu organisieren, gemeinsam zu kochen und zu essen. Wichtig ist hierbei das ehrenamtliche Engagement im Quartier.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind für unterschiedliche Zielgruppen entstanden: Menschen mit Demenz, mit allgemeinem pflegerischen Bedarf und mit außerklinischem Intensivpflegebedarf. Hier leben zwischen sechs und acht, jedoch maximal 12 Personen zusammen. In Bayern dürfen maximal zwei ambulant betreute Wohngemeinschaften in unmittelbarer Nähe bestehen. Damit soll vermieden werden, dass „Kleinstheime“ entstehen. In der Regel initiieren ambulante Pflegedienste die „Pflege-Wohngemeinschaften“. Hier ist wichtig, dass ein Gremium aus Mietern beziehungsweise deren Vertretungen bestimmt, wie zusammen gelebt wird, welcher Dienst die Versorgung übernimmt und anderes mehr.

Rechtlich sind die Vorgaben des vorbeugenden Brandschutzes zu beachten, die Heimaufsichten als Ordnungsbehörden prüfen ebenso wie die Gesundheitsämter und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung unter anderem die Hygiene, die Qualität der Betreuung und der professionellen Begleitung. Das Sozialreferat bietet mit eine „Qualitätsforum“ den fachlichen Austausch der Initiatoren an.

Allein in München gibt es 58 vollstationäre Pflegeeinrichtungen, „Pflegeheime“. Der Freistaat Bayern hat die baulichen Vorgaben hier verändert. Ein höherer Anteil an Einzelzimmern, mehr Rollstuhlgerechtigkeit und dergleichen werden nun gefordert. Landratsamt München sowie die Landeshauptstadt München haben hier bereits eigene Vorgaben gemacht. Seit 2004 gelten in München für den Erwerb städtischer Flächen für den Neubau von Pflegeplätzen hier Vorgaben, wie 80 prozentiger Einzelzimmeranteil (bayerische Vorgabe bei Neubauten 75 Prozent). Konzepte für Menschen mit Demenz und zur Sterbebegleitung ergänzen dies ebenso wie Anforderungen hinsichtlich der Farbgestaltung, des Umgangs mit Beleuchtung und letztlich die stationären Hausgemeinschaften. In Kleingruppen anstelle großer Wohnbereiche soll ein mehr an Normalität durch Alltagsmanager/-innen entstehen, welche die Bewohner in Wohnküchen betreuen und den Tagesablauf gestalten während Pflegeleistungen stärker im Hintergrund erbracht werden.

Dem Mythos vom „schrecklichen Pflegeheim“ begegnet München auch mit freiwilligen finanziellen Leistungen etwa zur Betreuung von Demenzkranken und beim Einzug. Projekte zur transkulturellen Öffnung laufen aktuell. Menschen mit Migrationshintergrund sowohl bei den Mitarbeitenden als auch bei den Bewohnern stehen ebenso im Fokus wie die Öffnung der Pflegeeinrichtungen für bi- oder homosexuell lebende Menschen und Trans*Personen.

 

Sterben

 

Über (Langzeit-)Pflege zu sprechen und den Tod auszuklammern ist unmöglich. Der Landkreis München hat vor der Landeshauptstadt München ein Hospiz- und Palliativnetzwerk aufgebaut. Ziel ist die bessere Kooperation der unterschiedlichen am Sterbeprozess und bei der Sterbebegleitung Beteiligten zu erreichen. Bereits jetzt gibt es unverzichtbar die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung, ambulante und stationäre Hospizarbeit, das heißt Hospizdienste und Hospizvereine mit Unterstützung von Ehrenamtlichen leisten sehr wertvolle Arbeit. Auf sie kann in allen Pflegearrangements ambulant wie stationär zurückgegriffen werden.

 

Beschwerdewege

 

Wird professionelle Pflege in Anspruch genommen, so gibt es den Weg, sich beim ambulanten Pflegedienst oder der stationären Pflegeeinrichtung bei der Bereichsleitung, der Pflegedienstleitung oder der Einrichtungsleitung zu beschweren. Angehörigensprechstunden und Angehörigenabende sind ebenso wie eine Angehörigenvertretung oder der Heim beziehungsweise Angehörigenbeirat eine weitere Möglichkeit, seine Fragen und Beschwerden vorzubringen. Auch die Geschäftsführung, der Träger sind entsprechende Adressaten.

Je nach Art der Beschwerde und gegebenenfalls auch aufgrund der Bedenken, die Pflege des Angehörigen könnte sich nach einer vorgebrachten Beschwerde abermals verschlechtern, gibt es weitere Beschwerdewege. Für Beschwerden wurden bei allen Krankenkassen die Fachstellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, Fällen und Sachverhalten nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten beziehungsweise rechtswidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der jeweiligen Krankenkasse deuten.

Seit nunmehr 20 Jahren gibt es in München die Städtische Beschwerdestelle für Probleme in der Altenpflege, die ihre Büros in der Burgstraße hat. Für ambulant betreute Wohngemeinschaften und die vollstationäre Pflege ist auch die Ordnungsbehörde, die FQA/Heimaufsicht (Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung, Aufsicht) zuständig, die sich in München im Kreisverwaltungsreferat befindet. Beschwerden und Fragen zur Versorgung können direkt der eigenen Pflegeversicherung mitgeteilt werden. Mit der Qualitätsprüfung wird dann gegebenenfalls der Medizinische Dienst der Krankenversicherung in Bayern (MDK) beauftragt.

Auf Landesebene steht der Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung zur Verfügung, der die Interessen bei allen Akteuren in Gesundheitswesen und in der Pflege vertritt. In Berlin befindet sich das Büro der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie der Bevollmächtigten für Pflege.

Fazit: Es gibt viele Möglichkeiten der Unterstützung, jedoch keinen „Königsweg“.

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