Martin Luther in ecumenical perspective

Eine katholische Würdigung

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Der Streit um den Ablass

 

Der Ablass, an dem sich Luthers Protest entzündete und die Reformation ihren Ausgang nahm, hat eine komplexe Geschichte. Im Hintergrund stand die Vorstellung von der Genugtuung, die für jedes Vergehen erbracht werden muss. Die Sünde als Verstoß gegen Gott bedarf der Wiedergutmachung, der Satisfaktion, auch wenn sie in der Beichte vergeben wurde. Diese Genugtuung kann der Mensch erbringen etwa durch Wallfahrten, Gebete, Opfer, Fasten. Sollten beim Gericht diese Werke der Wiedergutmachung nicht hinreichen, muss der Sünder die Strafen im Fegefeuer abbüßen.

Nun weiß niemand, ob er hinreichend Genugtuung geleistet hat, wie es also um seine Heilssituation bestellt ist. Eines aber ist gewiss: Die Heiligen haben mehr an Sühne geleistet, als sie nötig gehabt hätten, sie haben also einen „Überschuss“ erbracht, der der Kirche als der Gemeinschaft der Heiligen zugutekommt. Zusammen mit dem Erlösungswerk Christi bildet er den Schatz der Kirche, an dem alle Gläubigen Anteil haben können. Der Papst lässt ihn in Form von Ablässen den Sündern zuteilwerden. Es ging beim Ablass ursprünglich darum, Menschen im Vertrauen auf ihre Gemeinschaft mit den Heiligen und durch die Fürbitte der Kirche von Sünden- und Höllenangst zu befreien.

Problematisch wurde diese Vorstellung vor allem, als sie mit Geldgeschäften verbunden wurde, als man also fremde Heilswerke als Ablässe kaufen konnte. Zwar wurden sie zu unterschiedlichen Gebühren angeboten, je nach dem Vermögen des Käufers, sodass Habenichtse auch ohne Geldleistungen in ihren Genuss gelangen konnten. Dennoch war das Geschäft bereits im 15. Jahrhundert zum Ärgernis geworden. Im frühen 16. Jahrhundert herrschte in Rom akuter Geldmangel. Die Päpste hatten sich an den Bau der gewaltigen Peterskirche in Rom gemacht und die Entfaltung ihrer Pracht als Renaissancefürsten verschlang Unsummen. Man brauchte Geld, erhob hohe Gebühren und schrieb den Petersablass aus. In Deutschland musste Albrecht von Brandenburg, der Erzbischof von Mainz und damit Kurfürst werden sollte, dem Vatikan für die Dispens von der eigentlich verbotenen Ämterhäufung ein Vermögen bezahlen – er war ja bereits Erzbischof von Magdeburg. Um den Kredit, den er dazu bei den Fuggern in Augsburg aufgenommen hatte, begleichen zu können, öffnete er seine Länder für den Verkauf des Petersablasses, wobei ihm die Hälfte des Gewinns zufallen sollte.

Von den Details dieser Abmachungen wusste Luther nichts, als er mit den Wirkungen der Ablasspredigt durch den Dominikaner Tetzel konfrontiert wurde. Dieser versprach nicht allein den Erlass von Kirchenstrafen, sondern auch von Sünden, selbst von den schwersten Sünden, sogar, wie überliefert wird, „wenn jemand die Jungfrau Maria geschwängert hätte“ (so zurückgewiesen in Luthers These Nr. 75). Vollkommene Ablässe sollten sogar prophylaktisch wirken und vor Strafen auf künftige Sünden schützen, sodass man fortan „frisch drauflossündigen“ konnte. Auch könne man den Ablass Verstorbenen zukommen lassen und sie damit aus Qualen des Fegefeuers erlösen. Der Spottvers „Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt“ ist eine durchaus zutreffende Zusammenfassung von Tetzels Predigt.

Luther musste feststellen, dass angesichts der Ablasspredigt die Bußgesinnung der Menschen zusammenbrach, durch den Ablass glaubten offensichtlich viele, des ewigen Heils sicher zu sein. Als Theologe an der jungen Universität Wittenberg, der in seinem Doktoreid geschworen hatte, der Heiligen Schrift treu zu sein, fühlte sich Luther angesichts solcher Irrlehre herausgefordert und für die rechte Lehre verantwortlich. Er wandte sich an den zuständigen Bischof Albrecht von Brandenburg und bat ihn um bessere Instruktionen für die Ablasspredigt. Zu diesem Zweck veröffentlichte er am 31. Oktober 1517 seine 95 Thesen, die zum Ausgangspunkt der Reformation werden sollten.

In diesen Thesen heißt es: „Wer glaubt, durch Ablassbriefe seines Heils sicher zu sein, wird auf ewig mit seinen Lehrmeistern verdammt werden“ (These Nr. 32). Für den weiteren Verlauf der Reformation wurden vor allem die Thesen brisant, die die päpstliche Vollmacht über den Ablass thematisierten: „Der Papst will und kann keine Strafen erlassen als solche, die er nach seiner eigenen Entscheidung oder der der kirchlichen Satzungen auferlegt hat“ (These Nr. 5). Ein „vollkommener Ablass“ bezieht sich nicht auf sämtliche Strafen, sondern nur auf jene, die der Papst selbst auferlegt hat (These Nr. 20). Es war zweifellos auch eine Papstkritik impliziert, wenn es in These 50 heißt: „Man soll die Christen lehren: wenn der Papst wüsste, wie die Ablassprediger das Geld erpressen, würde er die Peterskirche lieber zu Asche verbrennen, als sie mit Haut, Fleisch und Knochen seiner Schafe aufzubauen.“

Luther sandte seine 95 Thesen zusammen mit einem überaus devot formulierten Schreiben an Erzbischof Albrecht, ließ sie gleichzeitig als Plakat drucken und – wohl durch den Pedell – an der Türe der Schlosskirche als dem Schwarzen Brett der Universität Wittenberg aushängen. Er lud damit zu einer öffentlichen akademischen Disputation ein. Die Thesen stießen auf ein völlig unerwartetes Echo, sie wurden nachgedruckt und waren in wenigen Wochen weithin bekannt. Luther sah sich unvermutet an der Spitze einer Reformbewegung, der er ihr Recht nicht absprechen wollte, die er aber nicht hatte ins Leben rufen wollen. Der Verkauf der Ablässe ging drastisch zurück.

 

Der römische Prozess und das Wort vom Papst als dem Antichrist

 

Das hat den Mainzer Erzbischof herausgefordert. Er ließ Luthers Thesen auf ihre Rechtgläubigkeit hin überprüfen und sandte sie nach Rom. Dort hat man es sich zunächst leicht gemacht, die Anfrage eines jungen Mönches aus Sachsen, vom Rande der zivilisierten Welt, erschien als Lappalie und Luther als germanischer Barbar und Banause, der die hoch differenzierte Philosophie und Theologie der Scholastik nicht verstand. Er wurde am Rande des Augsburger Reichstags im Oktober 1518 durch Kardinal Cajetan zum Widerruf aufgefordert. Bei der Leipziger Disputation mit dem Ingolstädter Professor Johannes Eck 1519 trat die Frage nach der Vollmacht des Papstes in das Zentrum der Kontroverse. Eck wollte Luther dadurch in die Enge treiben, dass er ihn als Gefolgsmann von Jan Hus hinstellte, der hundert Jahre zuvor die Hierarchie massiv kritisiert hatte und auf dem Konzil von Konstanz auf dem Scheiterhaufen endete. Luther ließ sich in diese Rolle drängen. Wegen seiner Aussage „Auch Konzilien können irren“ erklärte ihn Eck zum Häretiker und sich selbst zum Sieger in der Disputation. Luthers Aussage, die Meinung eines einzelnen Christen müsse mehr gelten als die eines Papstes oder eines Konzils, wenn er die besseren Gründe, also wenn er die Heilige Schrift für sich habe, sollte seine Unbotmäßigkeit beweisen. Damit nahmen die Ereignisse ihren Lauf.

Luthers Äußerungen über den Papst wurden innerhalb weniger Monate immer schroffer. In einem Begleitschreiben zu den Ablassthesen, die er 1518 an Papst Leo X. sandte, finden sich ausgesprochen papsttreue Äußerungen. Sein Schreiben endet: „Darum, allerheiligster Vater, lege ich mich Deiner Heiligkeit zu Füßen und übergebe mich Dir mit allem, was ich bin und was ich habe. Lass mich leben oder sterben, billige mein Werk oder verwirf es nach Deinem Gefallen. Deine Stimme will ich als Christi Stimme erkennen, der in Dir herrscht und redet.“ Papsttreuer kann man wohl nicht formulieren.

Doch Luthers Erwartung, der Papst würde seine Lehre anerkennen und die Kirche nach der evangelischen Botschaft reformieren, erfüllte sich nicht. Es war für ihn unvorstellbar, „dass Menschen mit gutem Gewissen und gutem Willen die Wahrheit seiner Lehre nicht erkannten“, formulierte es Volker Reinhardt. Von eschatologischer Spannung erfüllt wurde er in Zweifel gestürzt, ob nicht im Papsttum die biblische Prophezeiung über den Antichrist in Erfüllung gegangen sei. „Ich weiß nicht, ob der Papst der Antichrist selbst oder wenigstens sein Sendbote ist, so erbärmlich wird Christus von ihm verderbt und gekreuzigt.“ Im Frühjahr 1520 festigte sich seine Überzeugung: „Ich bin so in Ängsten, dass ich fast nicht mehr daran zweifle, dass der Papst jener Antichrist ist, den nach der allgemeinen Meinung die Welt erwartet.“ Nach der Bannandrohnungsbulle aus diesem Jahr schrieb er, wenn der Papst diese Bulle nicht zurücknähme, sei er „Feind Gottes, Verfolger Christi, Zerstörer der Christenheit und der rechte Endchrist“. In einer öffentlichen Demonstration warf er die Bannbulle ins Feuer, zusammen mit den kirchlichen Gesetzbüchern und Lehrbüchern der scholastischen Philosophie. Das war wohl der entscheidende Akt, mit dem er von sich aus die Papstkirche exkommunizierte und daraufhin im Januar 1521 selbst exkommuniziert wurde. Nun bezeichnete er den Papst bedingungslos als den Antichrist. „So wenig wir den Teufel selbst für einen Herrn oder Gott anbeten können, so wenig können wir auch seinen Apostel, den Papst oder Endchrist, in seinem Regiment als zum Haupt oder Herren leiden.“ Den Höhepunkt dieser Polemik bildete Luthers Schrift von 1545 „Wider das Papsttum zu Rom vom Teufel gestiftet“.

Diese dramatischen Aussagen richteten sich nicht gegen den Papst als Person, sondern als Repräsentanten derer, die das Evangelium verraten haben und nun verhindern, dass es den suchenden und fragenden Menschen verkündet würde. Dabei blieben diese Aussagen Luthers immer konditionell, wie es Harding Meyer formuliert. Wenn der Papst so handelt, dann ist er der Antichrist. Noch in den Schmalkadischen Artikeln heißt es, wenn der Papst das Evangelium zulassen und es verkündigen würde, dann wolle er ihn „nicht nur auf Händen tragen, sondern ihm auch die Füße küssen“.

Die Missstände in Rom, die Kritik am Lebenswandel der Päpste und in der Kurie und bei vielen Bischöfen standen in dieser Auseinandersetzung nicht im Zentrum, sie waren Luther lediglich eine Illustration dafür, dass in der Papstkirche der Glaube an das Evangelium untergegangen sei. Luthers Konflikt mit dem Papst entzündete sich nicht an den offenkundigen Missständen, die Erfahrungen, die er bei seinem Romaufenthalt machte, erschütterten ihn nicht in seinem Vertrauen auf den Papst und die Kurie. Nicht einzelnen Päpsten, sondern dem Papsttum galt seine geballte Kritik. Man tritt zu kurz, wenn man die Reformation aus den offensichtlichen Missständen der Zeit herleitet. Sie haben Luther zur Kritik herausgefordert und zum Reformer, nicht aber zum Reformator werden lassen.

 

Lutherbilder im Wandel der Geschichte

 

Historisch weichenstellende Persönlichkeiten haben auch eine postmortale Geschichte. Diese lässt sich bei Luther an den Reformationsjubiläen zeigen, die jeweils im Jahr 17 eines jeden Jahrhunderts gefeiert wurden. Sie hatten immer einen anderen Luther im Blick: 1617 den Repräsentanten der wahren Lehre, Luther erschien als der quasi unfehlbare Prophet der neuen Orthodoxie. 1717 im Rahmen des Pietismus trat die Lehre in den Hintergrund. Luther wurde gefeiert als das religiöse Genie, das die christliche Botschaft in ihrer Mitte in Christus konzentriert und die lebendige Erfahrung Jesu erschlossen hat. 1817 im Banne der Aufklärung wurde er gepriesen als Held der Gewissensfreiheit und Repräsentant des Lichtes der Vernunft gegen päpstlichen Aberglauben und ein finsteres Mittelalter. Dabei hatte man wenig Interesse an seiner Lehre, gefeiert wurde seine Entdeckung des Individuums, der Freiheit, der Kampf gegen Autoritäten. Hegel hat Luther zum Heros einer neuen Zeit hochstilisiert, weil in ihm „aus der unendlichen Entzweiung“ „der Geist zum Bewusstsein der Versöhnung seiner selbst“ gekommen ist. Luther brachte die Erkenntnis: „Der Mensch ist durch sich selbst bestimmt, frei zu sein“, der Protestantismus erschien damit als Kirche der Freiheit. Der römische Katholizismus hatte sein Recht und seine Bedeutung als Vorläufer dessen, was im Protestantismus seine Erfüllung gefunden hat. Mit ihm beginnt die Neuzeit, ihm wurden alle Errungenschaften der Moderne zugeschrieben, während man all das, was als überwunden und überholt erschient, dem Mittelalter und damit der katholischen Kirche angelastet hat.

Dieses Bild der Geschichte, das im Katholizismus die überholte Form einer dem mittelalterlichen Denken verhafteten und damit mediokren Gestalt der Religion sieht, hat Adolf von Harnack zusammengefasst: „Die Neuzeit hat mit der Reformation Luthers ihren Anfang genommen, und zwar am 31. Oktober 1517; die Hammerschläge an der Tür der Schlosskirche zu Wittenberg haben sie eingeleitet.“ So die Darstellung Harnacks einer verbreitet vertretenen Position, ohne dass er sich dabei völlig mit ihr identifiziert hätte.

Rom dagegen möchte noch heute, wie es in einer zeitgleichen Publikation heißt und die bei Heinz Schilling zitiert wird, „die Reformation tilgen aus den Blättern der Weltgeschichte und das Rad der Zeit zurückdrehen auf das Mittelalter“. Das mit diesem Geschichtsbild verbundene Überlegenheitsgefühl des Protestantismus hat sich als sehr nachhaltig erwiesen, nicht zuletzt deswegen, weil manche wissenschaftsfeindliche Verfügung der römischen Kurie im 19. und frühen 20. Jahrhundert es zu verifizieren schienen.

1917, mitten im Ersten Weltkrieg, wurde Luther als der wahre Deutsche beschworen, der dem römischen Papst und dem spanischen Kaiser widerstanden hatte und damit ein Vorbild war für die Deutschen in den Schützengräben in Frankreich und an der Heimatfront. Auch die politischen Ideologien beriefen sich auf ihn, der Nationalsozialismus machte ihn zum wahren Deutschen, die Machthaber in der DDR zum Vorläufer der proletarischen Revolution. Bei allen Widersprüchen in diesen Lutherbildern, eines blieb konstant: Luther wurde immer gesehen und gefeiert als Widersacher und Feind des Papstes, den Kampf gegen den Papst als den Antichrist sah man weithin als Luthers eigentliche Lebensaufgabe. Das „Nein“ zum Papst erschien als konstitutiv für evangelisches Christentum.

In dieser Hinsicht stimmte die katholische Lutherdeutung mit der evangelischen überein. Hier erschien Luther fast ausschließlich als Kirchenspalter. Über Jahrhunderte hinweg war das katholische Lutherbild geprägt vom Werk des Frankfurter Dechanten Johannes Cochläus „Commentaria de actis et scriptis Martini Lutheri“ aus dem Jahr 1549, das also nur drei Jahre nach Luthers Tod erschienen. Cochläus zeichnete Luther als den „Zerstörer der Kircheneinheit, den skrupellosen Demagogen und frechen Revolutionär, der durch seine Häresien unzählige Seelen ins Verderben gestürzt, unendliches Leid über Deutschland und die ganze Christenheit gebracht hat“. Dieses Werk war über fast 400 Jahre hinweg die wichtigste Quelle für das katholische Lutherbild. Nicht zuletzt die Tatsache, dass die Werke Luthers auf dem Index der verbotenen Bücher standen und von Katholiken nicht gelesen werden durften, verlieh Cochläus weithin ein Monopol in den Informationen zu Luther, selbst wenn für wissenschaftliche Zwecke Dispens vom Indexverbot erteilt werden konnte. „So ist das Klischee von dem verkommenen Mönch, dem sauf- und rauflustigen Libertiner, dem Revolutionär und Erzhäresiarchen, dem Spalter der Kirche mit erschreckender Konstanz durch die Jahrhunderte getragen worden“, formulierte es Hubert Jedin.

Machen wir einen großen Sprung ins 19. Jahrhundert und von Frankfurt nach München. Hier hat im Rahmen der katholischen Restauration der junge Kirchenhistoriker Ignaz von Döllinger in seinem monumentalen Werk „Die Reformation“ Luther dargestellt als Zerstörer der Moral und aller guten Sitten. Mit erdrückend breitem Quellenmaterial aus den Kreisen der Reformation selbst suchte er zu belegen, dass Luthers Wort vom Glauben allein und seine angebliche Verwerfung der guten Werke zu einem moralischen Zusammenbruch breiter Kreise der Gesellschaft geführt haben. Überall wird im Umfeld der Reformation die Klage laut: „Die neue Lehre vom Glauben und von den Werken ist schädlich; denn dieweil man spricht, der Glaube mache allein selig, gibt man dem Volke Ursache zu einem unchristlichen, heidnischen Leben“. Die Lehre von der Rechtfertigung wirkte demnach wie ein Magnet, der Luther immer neue Anhänger zuführte, die sich dadurch von jeder moralischen Verpflichtung lösen wollten.

Dieses Bild des Reformators zeichnete Döllinger auch in seinem Luther-Artikel in dem weit verbreiteten Kirchenlexikon. Dieser Lutherartikel wurde auch noch 1893 in die zweite Auflage des Kirchenlexikons aufgenommen, obwohl sich Döllinger, der 1890 verstorben war, längst von dieser Deutung distanziert hatte.

In Vorträgen aus dem Jahr 1872 hat Döllinger ein völlig anderes Lutherbild vertreten. „Es hat nie einen Deutschen gegeben, der sein Volk so intuitiv verstanden hätte und wiederum von der Nation so ganz erfaßt, ich möchte sagen eingesogen worden wäre, wie dieser Augustinermönch zu Wittenberg.“ Er gab seinem Volk „Sprache, Volkslehrbuch, Bibel, Kirchenlied. Alles was die Gegner ihm zu erwidern oder an die Seite zu stellen hatten, nahm sich matt, kraft- und farblos aus neben seiner hinreißenden Beredsamkeit; sie stammelten, er redete.“ Die Kirchenspaltung legte Döllinger nun zu einem guten Teil der römischen Kurie zur Last. Frucht getragen haben diese späten Äußerungen Döllingers kaum. Wegen seiner Ablehnung der im Ersten Vatikanischen Konzil formulierten Papstdogmen war er 1871 exkommuniziert worden und damit in der katholischen Theologie und Kirche weitestgehend ohne Gehör und Einfluss.

In den Spuren des Cochläus wandelten zu Beginn des 20. Jahrhunderts noch Heinrich Denifle, der die These vertrat, Luther habe die Rechtfertigungslehre allein dazu erfunden, dass er sein ausschweifendes Leben legitimieren konnte, und Hartmut Grisar, der Luthers Lehre psychologisch aus dessen schwerer Kindheit und seiner Skrupelhaftigkeit zu erklären suchte.

Den Durchbruch zu einer positiven Sicht Luthers brachte 1939 die Reformationsgeschichte von Joseph Lortz. Lortz zeichnete Luther als Mönch, der sein Christsein und sein Ordensleben überaus ernst nahm. Die Erfahrung der eigenen Sündhaftigkeit und der Zustand der Kirche führten ihn in schwere Gewissensnot und drängten ihn zu einer Neubesinnung, die zur Reformation wurde. Einen Großteil der Schuld an der Kirchenspaltung legte Lortz nicht Luther, sondern der Kirche seiner Zeit zur Last, in der vieles zumindest als Schulmeinung toleriert und in der Praxis gepflegt wurde, was Kritik geradezu herausforderte. Viele dieser Missstände wurden dann auch vom Konzil von Trient verurteilt und abgestellt, allerdings zu spät, um den Prozess der Kirchenspaltung noch verhindern zu können.

Lortz würdigte Luther als tief religiöse Persönlichkeit. Man spürt in dem Buch seine innere Ergriffenheit, wenn er Luthers Leben erfüllt sieht von der vertrauenden Hingabe an Gott, die sich in der Formel „der Glaube allein“ ausdrückt. Von diesem Vertrauen ist er „bis zum Rande gefüllt. Nicht selten in einer menschlich erschütternden Weise. (…) Welche Fülle und Kraft des Ruhens in Gott, des Sprechens und Betens in und aus seiner Fülle! Welche Unbekümmertheit gegenüber allem, was nicht Gott und Gottes ist!“

Nach Lortz‘ Überzeugung sind Luthers theologische Ansätze und Anliegen zu einem überwiegenden Teil katholisch und können aus der spätmittelalterlichen Theologie der Zeit hergeleitet werden. Dies gilt vor allem für den jungen Luther, zweifellos noch für den der 95 Thesen zum Ablass. Die wichtigsten Vertreter der Scholastik, die viele der Fragen bereits geklärt hatten, die Luther nun stellte, hat er nicht gekannt. Darum war er der – irrigen – Meinung, seine Anliegen nur gegen die Papstkirche durchsetzen zu können. Als Zusammenfassung der Untersuchung von Lortz kann die Formulierung gelten: „Luther rang in sich selbst einen Katholizismus nieder, der nicht katholisch war.“ Das war 1939 eine mutige Aussage, selbst wenn sie in dem umfangreichen Werk gut im Text versteckt war. In einem Nachwort zur Neuausgabe von 1962 berichtet Peter Manns, dass die Arbeit „das allerhöchste Mißfallen Papst Piusʼ XII. erregt hatte und nicht mehr aufgelegt werden durfte“. Hubert Jedin stellte noch 1966 fest, es war ein Glück für das Werk, dass es nicht ins Italienische oder Französische übersetzt wurde. Nicht zuletzt deshalb entging es dem Zugriff der kirchlichen Zensurbehörden.

Es war eine Krönung des Lutherbildes, als Erwin Iserloh die These aufstellte, der Anschlag der Ablassthesen vom 31. Oktober 1517 sei eine Legende. Luther habe ordnungsgemäß „eine Petition mit einem beigelegten theologischen Gutachten – eben den Ablassthesen – an die zuständigen Bischöfe gesandt und um Zurückziehung der Ablassinstruktion und Erlass einer besseren nachgesucht“. Ohne sein Wissen wurden dann diese Thesen gedruckt und in ganz Deutschland verbreitet. Luther ist, wie Iserloh formulierte, „absichtslos zum Reformator geworden“.

Diese Neubewertung Luthers hat auch kirchenamtliche Bestätigung gefunden. Kardinal Willebrands, der damalige Präfekt des römischen Einheitssekretariats, formulierte bei der Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes im Jahr 1970: Wir dürfen „mit Freude feststellen, dass in den letzten Jahrzehnten bei katholischen Gelehrten ein wissenschaftlich genaueres Verständnis für die Reformation und damit auch für die Gestalt Luthers und seiner Theologie gewachsen ist. (…) Der jahrelange Dialog hat mit vielen Mißverständnissen aufgeräumt. Wer vermöchte heute zu leugnen, dass Martin Luther eine tief-religiöse Persönlichkeit war, dass er in Ehrlichkeit und Hingabe nach der Botschaft des Evangeliums forschte? (…) Er mag uns darin gemeinsamer Lehrer sein, daß Gott stets Herr bleiben muß und daß unsere wichtigste menschliche Antwort absolutes Vertrauen und die Anbetung Gottes zu bleiben hat.“

Luther, unser gemeinsamer Lehrer! Ganz so weit ist Papst Benedikt XVI. nicht gegangen, aber auch er hat bei seinem symbolträchtigem Besuch im September 2011 im Augustinerkloster in Erfurt Luther gewürdigt: „Was ihn umtrieb, war die Frage nach Gott, die die tiefe Leidenschaft und Triebfeder seines Lebens und seines ganzen Weges gewesen ist.“ Diese Grundentscheidung für Gott hat der Papst als Leitmotiv für unsere Zeit hervorgehoben und damit Luther zumindest indirekt als Lehrer im Glauben gezeichnet.

Am Reformationstag 2016 hat Papst Franziskus mit Repräsentanten des Lutherischen Weltbundes im Dom zu Lund (Schweden) einen ökumenischen Gottesdienst gefeiert, mit dem das 500. Jubiläum der Reformation eröffnet wurde. In seiner Predigt bezeichnete der Papst Luthers Frage „Wie bekomme ich einen gnädigen Gott?“ als „die entscheidende Frage nach der rechten Gottesbeziehung“. Sie bringt „das Wesen des menschlichen Daseins vor Gott zum Ausdruck“. Die gemeinsame Erklärung, die vom Papst und Munib Younan, dem Präsidenten des Lutherischen Weltbundes in diesem Gottesdienst unterzeichnet wurde, betont, „dass das uns Verbindende größer ist als das Trennende“. Die Kontroversen, die auch heute noch nicht völlig überwunden sind, konnten und können dieses Gemeinsame und Verbindende nicht zerstören. Jetzt wollen die Kirchen, wie sie in dieser Erklärung formulieren, die „Begebenheiten der Geschichte, die uns belasten, hinter uns lassen“. Sie verpflichten sich, „gemeinsam Gottes barmherzige Gnade zu bezeugen“. Dass neben den Repräsentanten des Lutherischen Weltbundes auch der Papst ein Dokument unterschreiben konnte, das Dankbarkeit ausdrückt „für die geistlichen und theologischen Gaben, die wir durch die Reformation empfangen haben“, öffnet neue Horizonte.

 

Heilung der Erinnerung – die Botschaft von der Rechtfertigung

 

Angesichts der widersprüchlichen Bilder, die von Luther gezeichnet wurden und werden, sind wir heute aufgerufen zu einer Heilung der Erinnerung. Nur so kann es gelingen, 2017 in ökumenischem Geist zu gestalten. Tatsächlich hat das gemeinsame Dokument der katholischen Bischofskonferenz und des Rates der EKD vom September 2016 mit dem Titel „Erinnerung heilen – Jesus Christus bezeugen“ eine solche „healing of memories“ propagiert und ein gemeinsames Verständnis Luthers vorgelegt. Im Zentrum dieses Textes steht die Botschaft von der Rechtfertigung. Sie zu verkünden hat Luther selbst als seine eigentliche Aufgabe bezeichnet, sie ließ ihn zu dem werden, als den wir ihn heute sehen und vielleicht sogar gemeinsam feiern können.

Luther war als Mönch umgetrieben von der Frage: Wie kriege ich einen gnädigen Gott. Als Mönch im Kloster in Erfurt fühlte er sich als Sünder. Allein würde er einmal vor seinem Richter stehen. Was muss ich tun, so seine bange Frage, um in diesem Gericht bestehen zu können? Werden all meine Gebete, Messen, Beichten, frommen Übungen wirklich helfen? Werden sie genug sein, werde ich Genugtuung geleistet haben für meine Schuld?

Die Antwort, die Luther im Römerbrief fand, lautete: Der Gerechte lebt aus dem Glauben. Luther selbst beschreibt später diese Entdeckung als Erleuchtung. Rechtfertigung, so seine Deutung, geschieht nicht durch unser Tun, unsere Werke, unsere Bußübungen, sondern sie wird uns zuteil im Glauben, ohne dass wir sie verdient hätten. Nicht was wir tun, rechtfertigt, sondern was Gott in Christus für uns getan hat. Anteil an der Gerechtigkeit Gottes können wir allein durch den Glauben erlangen, „sola fide“.

Glaube, das ist hier zunächst festzuhalten, ist für Luther primär nicht ein Für-Wahr-Halten von Sätzen, sondern eine Existenzweise, in der der Mensch in Gott gründet, sodass er nicht auf seine eigene Leistung vertraut, sondern auf Gott und auf ihn allein. Glaube ist also nicht menschliche Leistung, ein neues Werk, vielleicht einfacher zu vollziehen als manche schwere und belastende Bußübung, wie Luther sie in seiner Zeit im Kloster verrichtet hatte, sondern gerade der Verzicht darauf, auf eigene Leistung zu hoffen. Werke sind nicht schlecht, aber sie können nicht gerecht machen, auf sie zu vertrauen ist Unglaube. Glaube entspricht der Existenz des Menschen vor Gott: Offen sein auf ihn, leben mit dem Schwerpunkt in ihm. Unglaube dagegen ist das Zurückgekrümmt-Sein des Menschen auf sich selbst, seine eigene Leistung und seine Sünde, die Selbstverschließung und damit die Abwehr gegen Gott. In solcher Haltung verfehlt der Mensch Gott und damit zugleich auch sich selbst. Er bleibt in sich verkrüppelt. Glaube ist in diesem Verständnis primär nicht ein intellektuelles Für-Wahr-Halten von Dogmen und Katechismus-Sätzen, sondern er ist die Gesamthaltung des Menschen gegenüber Gott, zu dem er sagt: Ich glaube Dir, ich glaube an Dich, ich traue Dir und vertraue mich Dir ganz an.

Diese Botschaft von der Rechtfertigung ist nun bei Luther nicht eine in sich stehende Glaubenswahrheit, sondern, wie es in lutherischer Tradition formuliert wurde, der Punkt, mit dem Glaube und Kirche stehen und fallen. „Von diesem Artikel kann man nichts weichen oder nachgeben, es falle Himmel und Erden.“ Er ist die Mitte des Glaubens, das, was Luther kurzgefasst als „das Evangelium“ bezeichnete. Es ist die Botschaft, dass Gott definiert wird als jener, der das Heil des Menschen wirkt. Die Lehre vom Heil, das Gott in Jesus geschenkt hat, wird nun zum systematischen Ansatz, von dem aus die Glaubenslehren insgesamt formuliert werden. Melanchthon hatte es auf die Formel gebracht: „Das heißt Christus erkennen, seine Wohltaten erkennen, nicht seine Naturen.“ Die Lehre von der Rechtfertigung wird zum Konstruktionspunkt der Glaubenslehre als ganzer, sie ist das Kriterium, nach dem alle anderen Lehraussagen und jede kirchliche Ordnung und Struktur sich ausrichten müssen beziehungsweise von dem her sie gerichtet werden. Sie ist „nicht lediglich ein Teilstück der Glaubenslehre, sondern deren kritischer und konstruktiver Inbegriff”, so Gunther Wenz.

In der Anwendung dieses Kriteriums wurden in der Reformation alle Vorstellungen und Praktiken abgewiesen, durch die der Mensch aus eigener Kraft Verdienste erwerben, sich gegenüber dem Gericht Gottes absichern und sein Heil selbst schaffen möchte. Luther war überzeugt, dass die römische Kirche nicht allein im Ablasshandel, sondern insgesamt in der Forderung von guten Werken, in der Lehre von der Messe und vom kirchlichen Amt, insbesondere vom Papstamt, die Botschaft von der Rechtfertigung und damit das Evangelium verraten habe. Seine vernichtenden Urteile über die Messe als Sühnopfer der Kirche oder vom Papst als Antichrist sind nicht allein verbale Entgleisungen aus der Konfliktsituation oder dem Grobianismus der Zeit heraus zu erklären, sondern sie sind theologisch ganz präzise gemeint.

Weil Luther in der römischen Kirche das Evangelium preisgegeben, der Werkerei und der Verfügung über Gott geopfert sah, musste er sich von ihr lossagen. Er war überzeugt, dass in ihr den Menschen das Evangelium und damit das Heil verschlossen werde, dass sie die Menschen geradewegs ins Verderben führe. Das ist der Ernst der Reformation. Wer dies nicht mitbedenkt und die Reformation allein als Machtkampf, als Streit um ärgerliche Missstände, als Eitelkeit und Rechthaberei interpretiert, wird dem Geschehen in seiner Tiefe nicht gerecht. Natürlich haben all diese Dinge mitgespielt, in Rom und bei den Bischöfen ebenso wie bei den protestierenden Reichsständen. Aber die Auseinandersetzung war dort, wo sie auf den Punkt kam, die Frage um das Heil, um die ewige Seligkeit und um den rechten Weg dazu. Das war die Herausforderung, vor die sich Luther gestellt fand. Und dieses Problem steht auch dann, wenn Missstände – etwa des Ablassverkaufs – beseitigt sind.

Von dieser Frage herausgefordert hat die römische Kirche im Konzil von Trient ihre Botschaft von Erlösung und Rechtfertigung umschrieben. Das war dringend erforderlich, denn viele Fragen in diesem Problemkreis waren kirchenamtlich ungelöst und sie wurden in den verschiedenen theologischen Schulen und vor allem durch die kirchliche Praxis sehr unterschiedlich beantwortet. Es bestand Klärungsbedarf. Dabei hat nun auch das Konzil von Trient definiert, dass das Heil des Menschen nicht dessen Verdienst ist, sondern göttliches Geschenk, dass sich der Mensch aus eigener Kraft das Heil nicht verdienen kann, aber auch nicht verdienen muss, sondern dass es ihm geschenkt wird, aus Gnade, ohne unser Verdienst. So formulierte das Konzil im ersten Kanon des Dekrets über die Rechtfertigung: „Wer sagt, der Mensch könne durch seine Werke, die durch die Kräfte der menschlichen Natur oder vermittels der Lehre des Gesetzes getan werden, ohne die göttliche Gnade durch Christus Jesus vor Gott gerechtfertigt werden, der sei ausgeschlossen”.

Diese Aussage richtete sich gegen manche Position, die das Heil allzu sehr an menschliches Tun gebunden hatte und die Vorstellung erweckte, als könne sich der Mensch, jedenfalls in bestimmtem Umfang, selbst von seiner Schuld erlösen. Im Umfeld des Tübinger Theologen Gabriel Biel war die Meinung geläufig, Christus habe Genugtuung geleistet für die Erbsünde, für die individuellen Vergehen müsse jeder seine eigene Satisfaktion erbringen. Derartige Vorstellungen ließen sich für eine Begründung für den Ablass instrumentalisieren, und sie forderten den Widerspruch Luthers heraus. Es ist leider wenig bekannt, dass diese Lehrmeinungen auch durch das Konzil von Trient als mit dem katholischen Glauben unvereinbar zurückgewiesen wurden. Der zentrale Einspruch der Reformation richtete sich also gegen eine Praxis und eine sie begründende Lehre von der Erlösung, die auch das Tridentiner Konzil abgelehnt hat.

Nochmals das Zitat von Lortz: „Luther rang in sich selbst einen Katholizismus nieder, der nicht katholisch war.“ Der evangelische Kirchenhistoriker Adolf von Harnack hat vor rund hundert Jahren festgestellt, wäre diese Aussage des Konzils von Trient nicht erst 1547, also ein Jahr nach Luthers Tod formuliert worden, sondern bereits 1517 beim Thesenanschlag als die offizielle kirchliche Lehre und Praxis festgehalten worden, hätte die Reform der Kirche im 16. Jahrhundert einen anderen Verlauf genommen.

Doch in den konkreten Ausführungen und in den Konsequenzen dieser Grundaussage gab es Differenzen zwischen Trient und der lutherischen Rechtfertigungslehre, und an ihnen machten sich zahlreiche Lehrverwerfungen fest. Diese Verwerfungen richteten sich nicht gegen die Grundaussage der Rechtfertigungslehre, sondern gegen die aus ihr gezogenen unterschiedlichen Konkretionen. Trient betonte die Anforderung an den Menschen wesentlich stärker als die Reformatoren. Letztlich sah man katholischerseites im evangelischen Verständnis vom Glauben allein eine Entwürdigung des Menschen, die Preisgabe seiner Verantwortung und in der Konsequenz jeglicher Ethik und Moral. Evangelischerseits verurteilte man die Betonung von guten Werken im Prozess der Rechtfertigung, wie sie das Konzil von Trient formulierte, als den Versuch des Menschen, sich doch durch eigene Werke das Heil verdienen zu wollen, sich Gott gegenüber abzusichern und eventuell durch magische Praktiken über ihn zu verfügen. Die Übereinstimmung in der Grundaussage der Rechtfertigung schloss also nicht aus, dass in der konkreten theologischen und praktischen Ausgestaltung Differenzen blieben, von denen zumindest manche von beiden Seiten als kirchentrennend erachtet wurden.

Intensive theologische Arbeit im 20. Jahrhundert kam zu dem Ergebnis, dass die Lehrmeinungen und die Praktiken, gegen die sich die Verwerfungen des 16. Jahrhunderts im Rahmen der Lehre von der Rechtfertigung gerichtet hatten, in den heutigen Kirchen nicht mehr vertreten werden, dass sie diese also nicht treffen. In exemplarischer Weise möchte ich dies an der Fragestellung Glaube und Werke verdeutlichen.

 

Glaube und Werke

 

Wenn Luther vom Glauben spricht, hat er, wie schon festgestellt, das gesamte Gottesverhältnis des Menschen im Blick. Er hat einen umfassenden Glaubensbegriff, der die gesamte Beziehung des Menschen zu Gott umschließt. In dieser Sicht impliziert der Glaube bereits ein von der Liebe geprägtes Tun. Der Glaube, so Luther, „inkarniert“ sich in Werken der Nächstenliebe und wenn diese ausbleiben, „ist es erwiesen, dass solcher Glaube gar kein Glaube ist“. In der Vorrede zum Römerbrief in der Deutschen Bibel schreibt Luther sogar: „Es ist ein lebendig, schäftig, tätig, mächtig Ding um den Glauben, dass es unmöglich ist, dass er nicht ohne Unterlass sollte Gutes wirken.“ Werke sind Früchte des Glaubens, dieser kann nicht ohne Werke sein. Im Wort vom Glauben allein sind die Werke immer schon impliziert, keineswegs ausgeschlossen.

Das Konzil von Trient verwendet einen engeren Glaubensbegriff, der auf das Für-Wahr-Halten der Offenbarung und der Lehre der Kirche ausgerichtet ist. Folglich muss Trient sagen, dass solcher Glaube allein nicht rechtfertigen kann, wenn nicht die Werke dazu treten. Es ist eine Tragödie von kirchengeschichtlichem Ausmaß, dass man in dieser Kontroverse von der Reformationszeit bis weit ins 20. Jahrhundert hinein nicht gesehen hat, dass man hier unterschiedliche Glaubensbegriffe gegen einander gestellt hat. Das gegenseitige Misstrauen beherrschte im 16. Jahrhundert beide Seiten in einem Maße, dass man nicht mehr zu erkennen vermochte, dass man mit unterschiedlichen Glaubensbegriffen argumentierte und diese als gegenseitig ausschließend verstand, während sie in einer langen theologischen Diskussion, die jedenfalls bis auf Augustin zurückgeht, nebeneinander standen und ihre Beziehung zu einander eingehend erörtert worden war. Otto Hermann Pesch hat geurteilt: Die Kontroverse von Glauben und Werken erweist sich damit als „die überflüssigste aller Streitfragen.“

In ähnlicher Weise konnten auch andere Kontroversen überwunden werden, die man herkömmlicher Weise als kirchentrennend angesehen hatte, etwa im Verhältnis von Schrift und Tradition, von der Realpräsenz Christi im eucharistischen Brot und Wein, im Verständnis der Messe als Opfer. Und selbst in den Fragen, die auch in den Gemeinden als kontrovers aufgefasst werden, konnte man feststellen, dass um ihretwillen die Kirchentrennung nicht unabdingbar sei: etwa in der Heiligen- und Marienverehrung, dem Verhältnis von gemeinsamem und besonderem Priestertum und selbst in der Frage nach dem Papst.

Auf dieser Basis haben der Lutherische Weltbund für die evangelischen Kirchen und die römisch-katholische Kirche am 31. Oktober 1999 in Augsburg die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre unterzeichnet. Sie stellten fest, dass die überkommenen Verwerfungen in der Lehre von der Rechtfertigung den ökumenischen Partner nicht – oder nicht mehr – treffen und dass bleibende Unterschiede die Kirchen nicht voneinander trennen. „Deshalb sind die lutherische und die römisch-katholische Entfaltung des Rechtfertigungsglaubens in ihrer Verschiedenheit offen aufeinander hin“ (Nr. 40). „Die in dieser Erklärung vorgelegte Lehre der lutherischen Kirchen wird nicht von den Verurteilungen des Trienter Konzils getroffen. Die Verwerfungen der lutherischen Bekenntnisschriften treffen nicht die in dieser Erklärung vorgelegte Lehre der römisch-katholischen Kirche“ (Nr. 41).

Darüber hinaus wurde in dieser Erklärung auch festgeschrieben, dass die Botschaft von der Rechtfertigung unverzichtbares Kriterium für die gesamte Glaubenslehre und für die kirchliche Praxis darstellt, dass ihr also keine Lehraussage der Kirche und keine ihrer Praktiken und Frömmigkeitsformen widersprechen darf. Die zentrale Botschaft Luthers, das Evangelium von der Rechtfertigung, trennt die Kirchen nicht, wie über Jahrhunderte hinweg gelehrt wurde, sondern eint sie. Weil sie nicht nur ein Detailproblem, sondern Kriterium ist, muss sie nun auch auf die Problemstellungen angewandt werden, in denen wir bisher noch keine gemeinsamen Erklärungen unserer Kirchen haben. Ich hoffe sehr, dass die Feiern im Rückblick auf 500 Jahre Reformation dazu helfen werden, belastende Erinnerungen zu heilen und auch in den heute vielleicht noch offenen Fragen die überkommenen Verurteilungen dem Vergessen anheim geben können.

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