Der Investiturstreit (investitura, lat. „Einkleidung“) gehört seit dem frühen 19. Jahrhundert zum Themenkanon der deutschen Geschichtswissenschaft. Von ca. 1075 bis 1122 hielt das Ringen zwischen Papst und König um die Einsetzung kirchlicher Würdenträger, insbesondere der Bischöfe, die Zeitgenossen in Atem. Mit dem Aufkommen kirchlicher Reformforderungen zu Beginn des 11. Jahrhunderts geriet das königliche Besetzungspräzept zunehmend in die Kritik, da es nach päpstlicher Ansicht dem Ämterkauf Vorschub leistete und unwürdige Männer in geistliche Leitungsfunktionen brachte – mit allen damit verbundenen Privilegien und Einkünften, Aufgaben und Pflichten.
Der Investiturstreit erfasste weite Teile Europas, wurde aber nirgendwo so erbittert geführt wie im regnum Teutonicum. Seine Bischöfe verfügten einerseits über wichtige geistlich-sakramentale Kompetenzen, andererseits übernahmen sie mit dem geistlichen Amt zugleich weltliche Herrschaftsrechte, die sie in ein komplexes Beziehungsgeflecht zum König und seiner Umgebung, zu ihrem reichsweiten Kollegenkreis und zu den mächtigsten weltlichen Fürsten setzten. Die gewohnheitsrechtliche Investitur der Bischöfe, die zum Königs- und Kriegsdienst, zur Gastungspflicht und zur Beratung herangezogen wurden, war eine wesentliche Grundlage der mittelalterlichen „Königsherrschaft ohne Staat“ (G. Althoff).
Vor allem Papst Gregor VII. (1073–1085), von einem Zeitgenossen als „Heiliger Satan“ und „Zuchtrute Gottes“ bezeichnet, bekämpfte mit bis dahin nicht gekannter Entschlossenheit
die jahrhundertelange Einflussnahme weltlicher Herrscher auf kirchliche Belange. Heinrich IV. (1050–1106), der dritte Salier auf dem römisch-deutschen Königsthron, erregte besonderen Unmut, weil er mehrfach Bistümer nördlich und südlich der Alpen vergab, ohne die – zumindest theoretisch – vom Kirchenrecht geforderte kanonische Wahl durch Klerus und Volk (electio canonica) zu beachten. Auch die eigentliche Amtseinsetzung der Bischöfe durch den König, manifestiert durch die Übergabe von Ring und Stab, erfolgte häufig erst nach Zahlung einer „Bearbeitungsgebühr“. Damit machten sich der Herrscher und der Investierte nach Ansicht der Kirchenreformer des Tatbestands der Simonie schuldig, abgeleitet von der Gestalt des Zauberers Simon Magus in Apg 8,5–24, der von den Aposteln die Fähigkeit zur Weitergabe des Heiligen Geistes erkaufen wollte.
Ein Konflikt spitzt sich zu
Der Streit um die königliche Besetzungspraxis eskalierte, nachdem Heinrich IV. 1073 das Erzbistum Mailand eigenmächtig und unter Übergehung eines päpstlichen Kandidaten an einen Gefolgsmann vergeben hatte. Papst Alexander II. (1061–1073) belegte daraufhin die Berater des Königs mit dem Bann. Der Salier musste dies als Drohung verstehen: Nur eine grundlegende Revision seiner Berufungspraxis könne ihn vor der Exkommunikation bewahren. Der Tod Alexanders II. am 21. April 1073 verhinderte den Ausbruch eines offenen Konflikts. Ihm folgte mit Gregor VII. ein Mann, der im Kampf gegen kirchliche Missstände keine Kompromisse einging. Doch anfänglich setzte Gregor VII. noch große Hoffnungen in Heinrich und erwartete, dass sich der Salierkönig vom verderblichen Einfluss seiner Berater befreien würde.
Als im Frühjahr 1074 päpstliche Gesandte in Nürnberg erschienen, um die Umstände der mutmaßlich simonistischen Besetzung des Bamberger Bistums zu untersuchen, weigerten sich die Erzbischöfe von Mainz und Hamburg-Bremen, den Legaten den Vorsitz einer gemeinsamen Synode zu überlassen. Dies widersprach den üblichen Gepflogenheiten und war ein Affront. Gregor VII. reagierte darauf mit der Vorladung führender Vertreter des nordalpinen Episkopats zur römischen Fastensynode 1075. In einem Brief ermahnte er den König, für das rechtzeitige Erscheinen der Bischöfe zu sorgen, offenbarte ihm aber zugleich den geheimen Plan eines päpstlich geführten Ostzugs, für den er „Rat und Hilfe“ (consilium et auxilium) des Herrschers erbat, der die römische Kirche während Gregors Abwesenheit „wie eine heilige Mutter beschützen und ihre Ehre (honor) verteidigen“ sollte. Doch der König schlug sich auf die Seite des Reichsepiskopats, der sich gegen die sich häufenden Vorladungen nach Rom – oft aufgrund haltloser Denunziationen – zu wehren begann. Kein deutscher Bischof folgte der Vorladung zur Fastensynode. Der Papst suspendierte daraufhin die ferngebliebenen Bischöfe und belegte fünf Berater Heinrichs wegen simonistischer Umtriebe mit dem Kirchenbann. Doch erreichten die von Heinrich zum Papst entsandten Boten schon bald die Revision der Urteile.
Streit um das Mailänder Erzbistum
Im Sommer 1075 zeigte sich Gregor VII. erfreut über den scheinbaren Sinneswandel des Königs, dem er für die Bekämpfung von Simonie und Nikolaitismus dankte und zum Sieg über die aufständischen Sachsen gratulierte. Als sich Heinrich IV. jedoch entschloss, erneut in die Wirren um den Mailänder Erzbischofsstuhl einzugreifen, nahm das Verhängnis seinen Lauf. Der Salier ließ seinen bisherigen Kandidaten fallen und investierte den Hofkapellan Tedald mit dem lombardischen Erzbistum. Etwa gleichzeitig muss Heinrich eigenmächtig neue Bischöfe in Fermo und Spoleto ernannt haben. Dies war insofern anstößig, da die kleinen Bistümer der terra Petri zum Metropolitanverband des Papstes zählten, dem nach kanonischem Recht die Prüfung der Kandidaten oblag. Zudem erfolgte die Einsetzung der vermutlich aus Deutschland stammenden Bischöfe unter Missachtung der electio canonica, deren Einhaltung seit den 1050er Jahren verstärkt eingefordert worden war.
Am Neujahrstag 1076 überbrachten Boten Heinrich ein päpstliches Mahnschreiben, in dem die unrechtmäßige Besetzung der italienischen Bistümer verurteilt wurde, sowie die mündliche Nachricht der von Gregor VII. angedrohten Exkommunikation. Das Schreiben offenbart Gregors Verstimmung: „Bischof Gregor, Knecht der Knechte Gottes, entbietet König Heinrich Gruß und apostolischen Segen, jedoch nur, wenn er dem apostolischen Stuhl gehorcht, wie es sich für einen christlichen König geziemt“. Außerdem tadelte der Papst Heinrichs „wissentliche Gemeinschaft mit Exkommunizierten“ und mangelnden Gehorsam gegenüber dem Apostelfürsten. Besonders erzürnte den Papst die Besetzung der Bistümer Fermo und Spoleto:
„Und nun, um Wunde auf Wunde zuzufügen, hast Du gegen die Vorschriften des apostolischen Stuhls die Kirchen von Fermo und Spoleto, wenn überhaupt von einem Menschen eine Kirche geschenkt werden kann, an Personen übertragen, die uns noch unbekannt sind und denen die Hand vorschriftsgemäß aufzulegen nicht erlaubt ist, wenn sie nicht bewährt und vorher wohlbekannt sind“. Trotz allem hielt der Papst eine Umkehr Heinrichs noch für möglich: „Wir ermahnen Dich in väterlicher Liebe, die Herrschaft Christi über Dich anzuerkennen und zu bedenken, wie gefährlich es ist, Deine Ehre seiner Ehre voranzustellen; auch solltest Du die Freiheit der Kirche, die er als Braut sich in himmlischer Gemeinschaft zu verbinden geruhte, nicht […] behindern, sondern [der Kirche] Deine tüchtige Hilfe in treuer Ergebenheit zu erweisen beginnen“.
Die Wormser Gehorsamsaufkündigung
Der hier auszugsweise wiedergegebene Brief war für Heinrich IV. Anlass genug, den Bruch mit dem Papst zu vollziehen. Die St. Galler Annalen berichten: „Der Papst griff den so mächtigen König nicht nur mit feindseligen Worten an, sondern begünstigte die Seite des Feindes, indem er ihm drohte, ihn seines Reiches zu berauben und ihn an Leib und Seele zu töten, wenn er sich nicht bald von den noch nicht einmal bewiesenen Anschuldigungen befreie. Darüber war der König sehr und mehr als zu Recht erzürnt und versammelte eine große Zahl von Bischöfen und Äbten“. Diese Versammlung fand Ende Januar 1076 in Worms statt. 26 Reichsbischöfe fassten dort den folgenschweren Beschluss, dem Papst den Gehorsam aufzukündigen. Von den weltlichen Großen war lediglich Herzog Gottfried der Bucklige von Niederlothringen anwesend, immerhin der mächtigste Gefolgsmann Heinrichs IV. Außerdem hatte sich Hugo Candidus, Kardinalpriester von San Clemente, eingefunden, der zu den gehässigsten innerkirchlichen Gegnern Gregors VII. zählte.
Als Begründung für den Gehorsamsverzicht diente vor allem der angeblich unrechtmäßige Amtsantritt des Papstes: „Gleich nachdem Du die Leitung der Kirche unrechtmäßig übernommen hattest, wurde uns […] bekannt, wie unerlaubt und unverschämt die Angelegenheit war, die Du gegen das Recht und das göttliche Gebot in gewohnter Anmaßung betrieben hattest […]. Zur Zeit des Kaisers Heinrich seligen Angedenkens hast Du Dich selbst durch einen persönlichen Eid verpflichtet, weder zu Lebzeiten des Kaisers selbst noch seines Sohnes […] die Papstwürde selbst anzunehmen. […] Erinnere Dich auch daran, wie Du […] Dich eidlich verpflichtetest, niemals nach dem Papsttum zu greifen […]. Außerdem wurde auf einer Synode […] festgelegt und bestimmt, dass niemals jemand Papst werden solle außer durch die Wahl der Kardinäle, das Einverständnis des Volkes und die Zustimmung und Bestätigung von Seiten des Königs. Und Du selbst hast deren Ratschluss und das Dekret als Verfasser, Berater und Unterzeichner veranlasst“.
Mit dem ebenfalls erhobenen Vorwurf des unmoralischen Lebenswandels griff der deutsche Episkopat eine kirchenrechtliche Frage auf, die Gregor VII. selbst als Rechtsgrundlage für zahlreiche Strafmaßnahmen gegen Bischöfe herangezogen hatte. Darüber hinaus wurde Gregor VII. vorgeworfen, er habe Bischöfe entmachtet, Kirchengut dem einfachen Volk überlassen und sich widerrechtlich die alleinige Binde- und Lösegewalt angemaßt. Die Vorwürfe gipfelten in der Gehorsamsaufkündigung: „Weil also Dein Amtsantritt wegen solcher Meineide unrechtmäßig war und die Kirche durch Deine missbräuchlichen Neuerungen von so schweren Stürmen bedroht wird und Du Dein Leben und Deinen Lebenswandel durch so viele Schmach entehrt hast, erklären wir öffentlich, dass wir den Gehorsam, den wir Dir nie versprochen haben, auch in Zukunft nicht halten werden, […] und dass Du von nun an von keinem von uns als Papst angesehen werden sollst“. Jeder Bischof bekräftigte den Beschluss durch seine eigenhändige Unterschrift. Mindestens drei zweifelnde Bischöfe mussten offenbar zur Unterschrift gedrängt werden. König und Episkopat waren sich in ihrer Ablehnung Gregors VII. grundsätzlich einig, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Der bischöfliche Widerstand richtete sich gegen den neuartigen päpstlichen Zentralismus, der als Gängelung und Entwürdigung empfunden wurde: Willkürliche Anklagen, Suspendierungen und Absetzungen, römische Gerichtssynoden, rigorose Gehorsamsforderungen und autoritär auftretende Legaten führten zu einer Kampfansage an den „gefährlichen Mann“ (periculosus homo) auf dem Papstthron. Heinrich wiederum sah durch das päpstliche Vorgehen seine königliche Autorität und althergebrachte Herrschaftsrechte wie die Investitur bedroht.
Die Wormser Versammlung hatte eine „explosive Mischung“ (H. Beumann) von sprachlicher und politischer Radikalität hervorgebracht, die aber ihre argumentativen Schwächen nicht verbergen konnte. So musste wegen der päpstlichen Nichtjudizierbarkeit jeder Anschein eines förmlichen Gerichtsverfahrens vermieden werden, außerdem war der Angeklagte abwesend und wurde nicht angehört. Man behalf sich mit der Erklärung, dass Gregor VII. nie rechtmäßig Papst gewesen sei, allerdings mit dem Makel, die Legalität seines Pontifikats zuvor fast drei Jahre lang vorbehaltlos anerkannt zu haben. Hinzu kamen realpolitische Probleme: Die Forderungen konnten in absentia nicht durchgesetzt werden, man musste notgedrungen das Heft des Handelns in die Hände anderer legen. Das waren zum einen die Stadtrömer, die Gregor vertreiben sollten, zum anderen der Papst, der sich gewissermaßen selbst absetzen sollte. Auf die Unterstützung der Bevölkerung Roms zu setzen, gehört zu den großen Fehleinschätzungen Heinrichs IV.; Gregor VII. blieb Papst und konnte seine Stellung in der Ewigen Stadt sogar noch festigen.
Dem Schreiben der deutschen Bischöfe ließ der Salier ein eigenes beifügen, das Gregor VII. – konsequent mit seinem „Geburtsnamen“ Hildebrand angesprochen – die Eintracht von Herrscher und Episkopat vor Augen führen sollte: „Ich habe mit allen Fürsten des Reiches auf ihre eigene Bitte hin einen allgemeinen Hoftag abgehalten, […] da wurde auf Grund der wahrheitsgemäßen Aussagen dieser Fürsten öffentlich bekannt, dass Du auf keinen Fall mehr auf dem apostolischen Stuhl verbleiben kannst. Da ihr Spruch vor Gott und den Menschen gerecht und anerkennenswert schien, so habe auch ich ihm zugestimmt und spreche Dir jedes Recht ab, das Du bisher auf dem Papsttum zu haben schienst“. Diesem Brief folgte Ende März 1076 eine überarbeitete Fassung: „Heinrich, nicht durch widerrechtliche Aneignung, sondern durch Gottes rechtmäßige Anordnung König, an Hildebrand, nicht mehr Papst, sondern den falschen Mönch“. Das Schreiben endet mit der berühmten Forderung: „Steig herab, steige herab, Du auf ewig Verdammter!“ Die verbal zugespitzte zweite Fassung wurde im Reich verbreitet und sollte die öffentliche Meinung zugunsten des Saliers beeinflussen.
Die römische Fastensynode 1076
Es spielte Gregor VII. in die Hände, dass die aus Worms versandten Briefe kurz vor der anberaumten Fastensynode in Rom eintrafen. Dieses gesamtkirchliche Forum nutzte Gregor VII. geschickt für die Inszenierung eines Gegenschlags, den man als einen der größten Wendepunkte in der Geschichte des Mittelalters bezeichnet hat: Der Papst exkommunizierte den König und enthob ihn seines Amtes. Der mit der Exkommunikation verbundene Ausschluss von den Sakramenten, von gottesdienstlichen Handlungen und vom Umgang mit anderen Christen wurde von Gregor nicht als irreversibel, sondern als Beugestrafe verstanden, die durch Wiedergutmachung aufgehoben werden konnte. Absetzung und Bann schlugen damals hohe Wellen, und noch 70 Jahre später urteilte der Chronist Otto von Freising († 1158): „Wieder und wieder lese ich die Geschichte der römischen Könige und Kaiser, aber ich finde vor Heinrich keinen unter ihnen, der vom römischen Bischof exkommuniziert oder abgesetzt worden wäre“.
Die Exkommunikation Heinrichs verkündete der Papst symbolträchtig in Form eines Gebetes an den Apostel Petrus. Die Vorwürfe gegen den König wogen schwer: Aufgrund von unerhörtem Hochmut, mangelndem Gehorsam, Umgang mit verbannten Ratgebern und mangelnder Einsicht habe sich Heinrich gleichsam gegen den Apostelfürsten und seine Kirche gestellt. Gregor VII. sprach dem Salier die Regierungsgewalt in Deutschland und Italien ab, entband seine Untertanen von Treueid und Königsdienst. Heinrich IV. und seine Umgebung konnten zu diesem Zeitpunkt nicht wissen, dass Gregor VII. bereits im März 1075 das Recht zur „Absetzung des Kaisers“ im Dictatus Papae hatte festschreiben lassen. Diese 27 Leitsätze bezeichnen das persönliche Regierungsprogramm Gregors VII. und wurden in das päpstliche Briefregister eingetragen, blieben der Öffentlichkeit aber unbekannt.
Von den in Worms anwesenden Bischöfen wurde nur Siegfried von Mainz suspendiert und exkommuniziert: „Die übrigen aber, die […] aus eigenem Antrieb zustimmten und unterschrieben und in diesem Unrecht verbleiben wollen, suspendieren wir […] von jeder bischöflichen Amtshandlung“. Denjenigen Bischöfen, die ihre Unterschrift nur unter Zwang geleistet hätten, „gewähren wir Aufschub bis zum Fest des heiligen Petrus, allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie, falls sie innerhalb dieses Zeitraums uns nicht persönlich oder durch ihre Boten geeignete Abbitte leisten, danach ihres bischöflichen Amtes entsetzt werden“. Somit konnte jeder Geistliche, der sich auf einen Notstand berief oder Abbitte leistete, im Amt bleiben. Schon bald erwiesen sich Gregors abgestufte Sanktionen gegen den deutschen Episkopat als geschickter Schachzug, weil sie schwankenden Bischöfen die Möglichkeit zur Umkehr gaben. Der Papst öffnete reuigen Kirchenmännern eine Hintertür, durch die sie gesichtswahrend gehen konnten, so dass Heinrichs Rückhalt im Episkopat im Laufe des Jahres 1076 sukzessive schwand.
Nach Ansicht vieler Zeitgenossen widersprach die von Gregor VII. verfügte Aufhebung der Untertaneneide der herrschaftstheologischen Legitimation königlicher Autorität. Konnte der Papst Eide, die unter Berufung auf Gott geleistet worden waren, überhaupt für ungültig erklären? Wenn eine eidlich bekräftigte Vereinbarung von dritter Seite annulliert werden konnte, welche politischen Garantien, ja welche gesellschaftliche Ordnung galt dann noch?
Heinrichs Rückhalt schwindet
Kurz vor Ostern 1076 wurden dem König in Utrecht die Ereignisse aus Rom bekannt. Der Chronist Hugo von Flavigny berichtet, dass daraufhin mit Zustimmung der am Hof anwesenden Bischöfe die Exkommunikation Gregors VII. beschlossen wurde. Die Verkündigung der Bannformel oblag Bischof Pibo von Toul. Dieser war einst zu Unrecht der Simonie und des Konkubinats beschuldigt worden, woraufhin ihn der Papst noch vor Beginn einer förmlichen Untersuchung als exepiscopus und lupus bezeichnet hatte. Pibo, der die Wormser Erklärung mitgetragen hatte, entzog sich der heiklen Aufgabe durch nächtliche Flucht, angeblich mit der Begründung, er wolle zwar dem König treu dienen, ihm aber nicht in einer Sache folgen, die den kanonischen Vorschriften widerspreche. Immerhin fand sich mit Wilhelm von Utrecht doch noch ein Reichsbischof, der den Papst exkommunizierte.
Heinrich IV. setzte im Frühjahr 1076 auch auf die Unterstützung der oberitalienischen Bischöfe. Diese hatten sich eigentlich Anfang Februar 1076 in Piacenza versammelt, um die Weihe Tedalds zum Erzbischof von Mailand vorzunehmen, beschlossen dann aber spontan, einen eigenen Gehorsamsverzicht auszusprechen, den sie sogar eidlich bekräftigten und an dem sie – anders als ihre nordalpinen Amtsbrüder – lange Zeit eisern festhielten.
Kurz vor Pfingsten lud Heinrich den Reichsepiskopat und die Laienfürsten erneut nach Worms ein, um das weitere Vorgehen gegen Gregor VII. abzustimmen. Der Geschichtsschreiber Berthold von Reichenau vermerkt zu den Plänen Heinrichs: „Die Versammlung […] wurde mit der Absicht einberufen, dass der Papst dort von den drei dienstältesten Bischöfen quasi kanonisch verurteilt und wegen der ihm zur Last gelegten Verbrechen gebannt werden sollte, um ihn so vom apostolischen Stuhl zu vertreiben, damit bald ein anderer, der nach ihrem Geschmack untertänig und gehorsam sein sollte, an seine Stelle trete“.
Doch dazu kam es nicht. Denn auch die mächtigen süddeutschen Herzöge von Schwaben, Bayern und Kärnten hatten von der Exkommunikation des Herrschers erfahren und mieden seinen Umgang. Zudem missbilligten sie Heinrichs unnachgiebige Haltung gegenüber den inhaftierten sächsischen Adligen.
Nach dem Scheitern der Wormser Pfingstversammlung berief Heinrich einen neuen Hoftag ein. Dieser sollte am 29. Juni 1076, dem Hochfest Peter und Paul, in Mainz stattfinden. Die süddeutschen Herzöge hatten inzwischen Kontakt mit der päpstlichen Seite aufgenommen und blieben auch dem Mainzer Treffen fern. Dort erklärte die Anhängerschaft des Saliers – trotz wachsender Verunsicherung – dessen Absetzung für ungültig und erneuerte die Exkommunikation des Papstes.
Doch innerhalb weniger Monate verschlechterten sich die Dinge für Heinrich IV. in atemberaubendem Tempo. Besonders schwer traf ihn der Tod Gottfrieds des Buckligen. Der Herzog von Niederlothringen war im Februar 1076 ermordet worden, womit der Salier seinen mächtigsten Verbündeten und militärischen Rückhalt verlor. Neben der Erosion des bischöflichen Rückhalts kam es zu einer Annäherung zwischen den sächsischen Großen und den süddeutschen Fürsten, dann zwischen dem Papsttum und der deutschen Fürstenopposition. Damit war der Weg Heinrichs nach Canossa geebnet. Neben der maßvollen Behandlung der deutschen Bischöfe durch den Papst waren es vor allem die fehlenden militärischen Mittel Heinrichs IV., die den Wendepunkt des Jahres 1076 markierten.
Trebur/Oppenheim
Nach einem ersten Treffen der süddeutschen Fürstenopposition mit den aufständischen Sachsen im Spätsommer 1076 sollte im Oktober eine von einem großen Truppenkontingent geschützte Versammlung bei Trebur über das weitere Vorgehen gegen Heinrich IV. entscheiden. Im rechtsrheinischen Trebur lag eine Königspfalz, die schon im 9. Jahrhundert Schauplatz wichtiger politischer Ereignisse war. Hier musste Karl der Dicke 887 seinen Verzicht auf die Krone hinnehmen, hier erfolgte 1053 die Wahl und Anerkennung Heinrichs IV. zum König, der die Reichsfürsten nur unter der bis dahin beispiellosen Bedingung zustimmten, dass er ein gerechter Herrscher sein werde (si rector iustus futurus esse).
Hier also wollten die Reichsfürsten über den Verbleib Heinrichs im Amt entscheiden, wobei sich die Waagschale zugunsten einer Neuwahl neigte. Zusätzlich alarmiert durch die Ankunft der päpstlichen Legaten, eilte Heinrich IV. mit einem Heer an den Rhein. Wollte er sein Königtum retten, musste ein Zusammengehen der Reichsfürsten mit dem Papsttum unbedingt verhindert und die Wormser Erklärung schnellstens rückgängig gemacht werden. Heinrichs Heer lagerte auf der anderen Rheinseite bei Oppenheim, und es herrschte bei den Fürsten eine Zeitlang Unklarheit, ob der König zum Kampf oder zu Verhandlungen gekommen war.
Der radikalere Teil der Opposition setzte auf die Wahl eines neuen Königs, für die sich der Papst ein Bestätigungsrecht vorbehielt. Allerdings versuchte Gregor VII. mit einem langen Schreiben vom 3. September 1076 „an die deutschen Bischöfe, Herzöge, Grafen und alle Verteidiger des Glaubens“ einer übereilten Wahl entgegenzuwirken. Wie schon zuvor stellte der Papst die Absetzung Heinrichs als unmittelbare Folge der Exkommunikation dar. Neu war hingegen, dass Gregor VII. auch versöhnliche Töne anschlug. So sei eine Rehabilitierung Heinrichs möglich, wenn er die Kirche als seine Herrin anerkenne und nicht als seine Magd behandele. Damit wird deutlich, dass Gregor den mit der Exkommunikation verbundenen Ausschluss von den Sakramenten, von gottesdienstlichen Handlungen und vom Umgang mit anderen Christen nicht als irreversibel, sondern als eine durch Wiedergutmachung aufhebbare Beugestrafe verstand.
Nach zähen Verhandlungen und der Einschaltung gemäßigter Vermittler erklärte sich Heinrich schließlich bereit, dem Papst schriftlich Gehorsam zu geloben und Genugtuung zu leisten. Damit war eine Neuwahl vorerst abgewendet. Der Heinrich feindlich gesinnte Chronist Lampert notierte: „Der König, der kaum noch Hoffnung, kaum noch einen Ausweg sah, war außerordentlich froh, unter irgendeiner, wenn auch schmachvollen Bedingung dem drohenden Unheil für den Augenblick entronnen zu sein, und versprach dem Papst willig in allem Gehorsam“.
Heinrich IV. musste sich jedoch innerhalb eines Jahres – beginnend mit der Fastensynode 1076 – vom Papst absolvieren lassen. Andernfalls wollten die Fürsten sein Königtum nicht mehr anerkennen. Um ihr Mitbestimmungsrecht zu wahren, luden sie Gregor und Heinrich zu einer Versammlung nach Augsburg, die zunächst wohl auf den 6. Januar 1077 festgelegt wurde. Dort sollte der Papst den Vorsitz führen und zusammen mit den Reichsfürsten über Heinrich zu Gericht sitzen. Dem versuchte der König zu entgehen, indem er Udo von Trier nach Rom schickte, der den als „Oppenheimer Promissio“ bekannten Brief und den mündlich vorgetragenen Wunsch Heinrichs IV. überbrachte, vom Papst in Rom die Absolution zu erhalten. Doch der Papst lehnte Heinrichs Bitte ab, um seine Anhänger im Reich nicht zu verärgern und seinen Anspruch auf die Rolle des Richters nicht leichtfertig zu verspielen.
Wie die von Gregor VII. im Laufe des Jahres 1076 nach Deutschland gesandten Briefe zeigen, setzte dieser zu diesem Zeitpunkt keineswegs auf die Erhebung eines königlichen Gegenkandidaten, sondern vielmehr auf eine Bekehrung Heinrichs zum gerechten König. Heinrich IV. hingegen wollte den Augsburger Gerichtstag mit allen Mitteln verhindern, wie die Annalen Lamperts von Hersfeld berichten: „Der König wusste selbst nur zu gut, dass er sein eigenes Seelenheil nur wiedererlangen konnte, wenn er vor dem Jahrtag von der Exkommunikation losgesprochen wurde, und er hatte keineswegs die Absicht, die Ankunft des Papstes [in Augsburg] abzuwarten und die Untersuchung seiner Sache einem so feindlichen Richter, so hartnäckigen Anklägern zu überlassen, weshalb er es bei dem damaligen Stand seiner Sache für das Beste hielt, dem Papst auf seiner Reise […] noch innerhalb Italiens zu begegnen und auf jede Weise die Lossprechung vom
Bann zu erwirken“.
Da die süddeutschen Fürsten vorausschauend die auch im Winter passierbaren Alpenpässe gesperrt hatten, zog der Salier kurz vor Weihnachten 1076 von Speyer aus in die Westalpen, um den einzigen freien Pass am 2.000 Meter
hohen Mont Cenis zu nehmen. Noch einmal Lampert: „Die Kraft und Härte des Winters in diesem Jahr waren so lang und viel unwirtlicher als gewöhnlich, dass der Rhein, mit einer Eisschicht bedeckt, vom Martinstag bis zum ersten April für den Fußweg passierbar blieb, und an vielen Orten die Weinberge, nachdem die Wurzeln durch die Kälte abgestorben waren, völlig verdorrten“.
Als Gregor vom Nahen des Saliers erfuhr, zweifelte er an dessen friedlichen Absichten und verschanzte sich auf der südwestlich von Reggio Emilia gelegenen Höhenburg Canossa der Markgräfin Mathilde von Tuszien, wo sich auch Abt Hugo von Cluny aufhielt, der 1051 Heinrichs Taufpate gewesen war.
Canossa
Der König erschien am 25. Januar, dem Tag der Bekehrung des hl. Paulus, vor den Mauern der Burg, wo er in der Kälte ausharrte, „ohne alle königlichen Kleider und Insignien, barfuß und in einem wollenen Büßerhemd“. Unter Tränen der Reue flehte er um Gnade. Schließlich, nach dreitägigen Verhandlungen über die Bedingungen der Rekonziliation, bei denen Mathilde und Abt Hugo für Heinrich eintraten, wurde der König zum Papst vorgelassen. Gregor VII. hatte dem Drängen des Saliers so lange widerstanden, dass seine Gefährten ihm, wie er selbst schrieb, „die Grausamkeit tyrannischer Wildheit“ vorwarfen. Doch nachdem der Exkommunizierte Gehorsam, Wiedergutmachung und Sicherheiten für die Zukunft versprochen hatte, konnte er den Bußakt nicht länger aufschieben und erteilte Heinrich die Gnade der Absolution und den päpstlichen Segen.
So berichtet es der Papst in seinem unmittelbar nach den Ereignissen verfassten Brief an die deutschen Fürsten. Darin wollte er zum Ausdruck bringen, dass er durch sein Handeln keineswegs die Vereinbarung über den Augsburger Schiedsspruch konterkarieren wollte. Dies erklärt den für Gregor VII. ungewöhnlich rechtfertigenden Ton des Schreibens.
Tatsächlich blieb dem Papst in Canossa keine andere Wahl, da ein Priester den aufrichtig bereuenden Sünder nicht abweisen durfte. Im Rahmen der Buße musste sich Heinrich mit ausgestreckten Armen vor Gregor VII. kreuzförmig niederwerfen und seine hartnäckige Anmaßung bekennen. Anschließend erhielt er die Absolution und den päpstlichen Segen, womit seine Wiederaufnahme in die christliche Gemeinschaft vollzogen war. Anschließend führte der Papst den König in die Burgkapelle, sprach das vorgesehene Gebet, gab ihm den Friedenskuss und zelebrierte die Messe, an deren Ende der Empfang der Eucharistie stand. Berthold und Lampert berichten, Heinrich habe die Kommunion verweigert, was Gregor VII. als Beweis seiner Unaufrichtigkeit wertete. Die Rekonziliation endete mit dem Friedensmahl (convivium), mit Ermahnungen und Danksagungen und der Entlassung in Frieden durch den Papst. Soweit der Ablauf, der im Wesentlichen dem Bericht Bertholds von Reichenau entnommen ist.
Das Verfahren stand, wie J. Laudage zeigen konnte, ganz in der Tradition der christlichen Herrscherbuße. Dem Bußritual lag ein Formular aus dem römischen Pontifikale, dem päpstlichen Liturgiebuch, zugrunde: „Wenn ein Exkommunizierter oder mit dem Bann Belegter, von Reue getrieben, um Verzeihung bittet und Besserung gelobt, so soll der Bischof, der ihn exkommuniziert hat, vor die Tür einer Kirche treten […]. Und dort soll nach göttlichem und menschlichem Gesetz der angerichtete Schaden wieder gutgemacht oder, wenn dies bereits geschehen ist, die Wiedergutmachung bezeugt werden. Und wenn der Betreffende, auf die Erde niedergeworfen, um Verzeihung bittet, seine Schuld bekennt, um Buße bittet und für die Zukunft Sicherheit (cautela) verspricht, soll der Bischof ihn bei der rechten Hand fassen, in die Kirche führen und ihm die Kommunion und die christliche Gemeinschaft wiedergeben“.
Der Eid von Canossa trug nicht nur politischen Erwägungen Rechnung, sondern war zugleich in eine liturgisch vorgeschriebene Handlung eingebettet. Der Schaden, den der Exkommunizierte angerichtet hatte, sollte nach dem Zeugnis des römischen Pontifikale nach göttlichen und menschlichen Gesetzen wieder gutgemacht werden. Den göttlichen Gesetzen wird durch die gegenüber dem Bischof gezeigte Reue, die Bitte um Vergebung und das Versprechen der Besserung Genüge getan. Mit seiner Buße in Canossa hatte Heinrich den Umgang mit seinen exkommunizierten Räten und den gegenüber der römischen Kirche an den Tag gelegten Hochmut (superbia) abgegolten. Die im päpstlichen Liturgiebuch ebenfalls erwähnten menschlichen Gesetze, nach denen ebenso Schadenersatz zu leisten war, dürften sich konkret auf den Konflikt Heinrichs mit den Reichsfürsten beziehen. Auch ihnen gegenüber sollte der Salier künftig für Frieden und Gerechtigkeit sorgen. Zu Recht hat man in den Vorgängen von Canossa einen „Separatfrieden“ (St. Weinfurter) zwischen König und Papst unter Ausschluss der deutschen Fürsten erkannt, während Johannes Fried vor einigen Jahren die Ansicht vertrat, es sei ein von langer Hand vorbereiteter Friedenspakt (samt mündlichen Zusatzpunkten) geschlossen worden.
Die für die Zukunft zu leistende cautela wurde in Canossa durch einen von Stellvertretern geleisteten Schwur im Namen des Königs (in anima regis) bekräftigt und schriftlich festgehalten: „Ich, König Heinrich, werde wegen des Aufruhrs und der Meinungsverschiedenheit, die zur Zeit mir gegenüber bestehen bei Erzbischöfen und Bischöfen, Herzögen, Grafen und weiteren Fürsten des Reiches der Deutschen sowie bei anderen, die ihnen wegen dieser Meinungsverschiedenheit folgen, innerhalb eines Zeitraumes, den der Herr Papst Gregor festgelegt haben wird, entweder Gerechtigkeit nach seinem Urteil oder Eintracht nach seinem Rat schaffen, sofern nicht ein eindeutiges Hindernis mir oder ihm entgegensteht; wenn dies nicht mehr besteht, bin ich bereit, dasselbe durchzuführen. Ebenso, wenn der selbe Herr Papst Gregor über die Alpen oder in andere Regionen gehen will, wird er sicher sein – durch meine Unterstützung oder derjenigen, die ich dazu zwingen kann – vor allen Beeinträchtigungen an Leben und Leib sowie vor der Gefangennahme; dies gilt für ihn selbst, für sein Gefolge und seine Begleitung sowie für jene, die von ihm geschickt werden oder aus welchem Land auch immer zu ihm kommen, und zwar auf dem Hinweg, bei dem dortigen Aufenthalt und auf dem Rückweg von dort. Darüber hinaus soll es für ihn keinerlei weiteres Hindernis aufgrund meiner Zustimmung geben, das gegen seinen Ehranspruch ist, und, wenn jemand ihm ein solches bereitet, werde ich [dem Papst] nach meinen Kräften in Aufrichtigkeit helfen“.
Man verständigte sich in Canossa folglich auf die Durchführung eines Gerichtsverfahrens zur Beilegung der Streitigkeiten zwischen König und Reichsfürsten, das nach päpstlichem Urteil oder auf päpstlichen Rat durch einen Vergleich (concordia) Gerechtigkeit schaffen sollte. Der König verbürgte sich für das freie Geleit und die körperliche Unversehrtheit Gregors, falls dieser über die Alpen oder in andere Teile des salischen Reiches ziehen wollte, nachdem die von den Reichsfürsten zugesagten Geleittruppen nicht eingetroffen waren.
Die Quellen sind sich uneins darüber, ob mit der Rekonziliation Heinrichs zugleich eine Wiedereinsetzung als König und die Rücknahme der Treueidlösung verbunden waren. Da Gregor VII. jedoch eine stellvertretende Eidesleistung in anima regis zuließ, muss er Heinrich (wieder) als rechtmäßigen Herrscher anerkannt haben.
Etwa sechs Tage nach dem Abzug aus Canossa begegneten sich Papst und König erneut, diesmal auf Mathildes Burg Bianello nördlich von Canossa, vermutlich um über die Lage in Oberitalien zu verhandeln. Ein späteres Treffen in Mantua sollte vielleicht dazu dienen, den oberitalienischen Episkopat auf die Ziele der Kirchenreform einzuschwören. Die Zusammenkunft von Papst, König und norditalienischen Bischöfen kam jedoch nicht zustande, angeblich weil Gregor VII. eine Gefangennahme durch Heinrich oder den oberitalienischen Episkopat befürchtete.
Trotz aller Widrigkeiten hielt der Papst an seiner Absicht fest, so bald wie möglich nach Deutschland zu reisen. Dort sollten sich die Ereignisse nur wenige Wochen später überschlagen, als die oppositionellen Reichsfürsten mit Rudolf von Schwaben einen Gegenkönig erhoben. Der „Investiturstreit“ hatte nun zwei sich bekämpfende Könige. Was Heinrich IV. in Trebur noch hatte abwenden können, war mit dem Gang nach Canossa Wirklichkeit geworden.