In der Mitte des 11. Jahrhunderts soll der König von Dalmatien dem Papst einen Papagei geschenkt haben, der ohne große Anleitung die Worte sprechen konnte: „Ich gehe zum Papst.“ So vermerkt es jedenfalls eine Lebensbeschreibung Papst Leos IX. Weiter heißt es: „Wenn der verehrungswürdige Hirte, ermüdet von der Erledigung äußerer Angelegenheiten, sich irgendwann einmal in sein Privatgemach zurückzog, oder vielleicht eine Niedergeschlagenheit sein von allzu vielen Aufregungen belastetes Herz bedrängte, war dieser Papagei oftmals als Helfer gegen jenen Kummer zugegen, ließ sein gefälliges knappes ‚Papa Leo‘ ertönen und entfachte damit in ihm innere Kraft.“ (Vita Leonis, MGH SS rer. Germ. [70], S. 193).
Annäherungen
Die Geschichte erscheint im Zusammenhang der Bemerkungen, dass sich der Ruf Leos IX. bei allen Völkern ausbreitete. Entsprechend hatte der König von Dalmatien, auch um eine Audienz zu erhalten, diesen wunderbaren Vogel als Geschenk entsandt.
Braucht Kirchenreform einen Papagei? Auffällig ist jedenfalls: Papst Leo IX. stammte nicht aus Rom, sondern aus Lothringen. Und obwohl die Vita im Milieu der Herkunft Papst Leos, im lothringischen Toul, verortet ist, nennt sie Dalmatien, blickt nach Osten und erschließt damit entferntere Welten. Nicht nur der Papagei als Zeichen war also neu. Traditionsgebundenes Handeln oder Neuanfänge ist der papstgeschichtliche Beitrag zu den Historischen Tagen überschrieben. Die Antwort auf diese Frage kann kaum eindeutig ausfallen. Das Ringen um Reform lässt sich an vielen Aspekten festmachen. Zu Reform gehört bis heute oft Konflikt. Schaut man nur auf die Listen des Annuario pontificio mit den rechtmäßigen Päpsten, so fällt auf, dass mit den sogenannten Gegenpäpsten (Benedikt X., Honorius II. und Clemens III.), die lange Zeit mit den – nachträglich als rechtmäßig geltenden – Amtsinhabern konkurrierten, auch im Papstamt alles andere als ruhiges Fahrwasser in der fraglichen Zeit festzustellen ist.
Leo IX. war nicht der erste Papst, den man als Reformpapst bezeichnet, aber er war in diesem Reigen sicher besonders wichtig. Was bedeutete es, wenn eine Institution, die lange Zeit auf die Stadt Rom, auf die urbs, fixiert war, zunehmend von Klerikern aus anderen Regionen geleitet wurde? Förderte dies Reformvorstellungen und brachte neue Ideen nach Rom? Wie neu war das, und wie lassen sich neue Qualitäten der Reform erkennen? Wie wurden diese Vorstellungen verankert, heute würde man sagen: Bestanden sie den Nachhaltigkeitstest? Wurden sie aus der Not geboren? Förderten sie den Blick auf Regionen außerhalb Roms? Zu diesen und weiteren Fragen sind in den letzten Jahren zahlreiche Studien erschienen, die aber meist das 11. und 12. Jahrhundert zusammen behandeln. Hier geht es nur um einige Schlaglichter zur Frühzeit der Kirchenreform, die durch weitere Beiträge zu ergänzen sind.
Themen und Protagonisten
Die Neuauflage des Jaffé, eines Verzeichnisses zu den überlieferten papstgeschichtlichen Quellen – Urkunden, Briefe und weitere Notizen –, dokumentiert im 2020 erschienenen vierten Band zum Zeitraum von 1024 bis 1073 einen Grundbefund: Von Nr. 8834 bis Nr. 11338, also von 2504 Regestennummern, entfallen 2116 auf die Pontifikate Leos IX., Viktors II., Stephans IX., Nikolaus’ II. und Alexanders II. Die Dokumentation nimmt also in dieser Zeit sprunghaft zu. Musste aber die beginnende massenhafte Überlieferung zwingend ein Mehr an Reform bedeuten? Schauen wir kurz auf Themen und Protagonisten.
Das Zeitalter der Kirchenreform – das zuweilen verkürzt mit dem Etikett „Investiturstreit“ charakterisiert wird – lassen nicht alle Darstellungen mit den Ereignissen von 1046, dem Eingreifen Heinrichs III. in römische Verhältnisse oder mit dem Pontifikat Leos IX., 1049, beginnen, sondern zuweilen auch mit 1054 (Bruch mit Byzanz) oder 1073 mit dem zentralen Pontifikat Gregors VII. Will man die Zeit bis zum Beginn des Schismas im Jahre 1130 aus papstgeschichtlicher Perspektive charakterisieren, so entwickelte sich eine veränderte Stellung des Papsttums in der mittelalterlichen Welt. Die neue Position betraf aber nicht nur Deutschland und das Kaisertum, sondern auch die sich formierenden Monarchien, die zunehmend in Verbänden zusammengeschlossenen monastischen Gemeinschaften sowie – besonders während der Kreuzzüge – weitere „Staaten“ und Gruppen, vor allem im östlichen Mittelmeerraum. Die Frage, in welchem Maße die begleitenden Umgestaltungen in Rom, die mit Schlagworten wie Institutionalisierung, Rationalisierung und Professionalisierung gekennzeichnet werden können, Voraussetzungen, Folgen oder Begleiterscheinungen auf dem Weg zur neuen Stellung des Papsttums waren, verlangt nach differenzierten Erklärungen, die hier nur für die Anfänge in den Blick genommen werden.
Die Veränderungen der Rahmenbedingungen waren vielfältig: im Osten der zunehmende Druck der Seldschuken, in Süditalien die wichtiger werdenden Normannen sowie in den Reichen des Westens und Mitteleuropas vor allem grundlegende Umgestaltungen. Die neue Positionierung Roms und der Streit zwischen regnum und sacerdotium, zwischen weltlicher und geistlicher Herrschaft, gehören in den großen Zusammenhang dieser Umstrukturierungen, die geistige wie soziale und wirtschaftliche Aspekte gleichermaßen betrafen. Neue Lebensformen der Stadt prägten die mittelalterliche Gesellschaft zunehmend, die Verchristlichung des Kriegshandwerks, die Beteiligung der Laien am kulturellen Leben, die Weiterentwicklung von Schulen, die später zur Errichtung von Universitäten führten, sind einige Stichworte.
Blickt man auf die prägenden Päpste dieser Zeit, so stechen mehrere, inzwischen auch als Personen besser erkennbare Charaktere hervor, von denen Gregor VII. (1073–1085) am markantesten ist. Will man ihn als eine Art Angelpunkt dieser zuweilen nach ihm bezeichneten Epoche ansehen, so lassen sich vor ihm die sogenannten deutschen Päpste sowie Vertreter verschiedener Reformströmungen benennen; nach Gregor VII. waren einige Päpste besonders den neuen religiösen Bewegungen verpflichtet. Von der Gruppe der vor Gregor VII. erhobenen Päpste dürften Leo IX. (1049–1054), der aus dem lothringischen Reformmilieu stammte, Nikolaus II. (1059–1061), der in Burgund beheimatet war und sich gegen Benedikt X. durchsetzen musste, sowie Alexander II. (1061–1073), der in der Mailänder Domschule ausgebildet worden war und dann Bischof von Lucca wurde, besonders hervorzuheben sein.
Nach dem nur wenige Tage währenden Pontifikat Damasus’ II. (1047–1048), der als Bischof von Brixen zwar schon im Dezember 1047 von Heinrich III. erhoben worden war, sich aber die Herrschaft in Rom mit Hilfe des Herrschers erkämpfen musste, erscheint Leo IX. (1048/49–1054) als wichtiger Reformpapst mit einem sehr eigenständigen Profil. Schon nach seiner Benennung durch Heinrich III. im November/Dezember 1048 erklärte er, sein Amt nur antreten zu wollen, wenn er auch von den Römern einstimmig gewählt werde, was im Februar 1049 erfolgte. Königlicher Rückhalt reichte ihm nicht. Seine Namenswahl verweist auf ein Programm, denn schon Leo I. (440–461) hatte mit großem Nachdruck Primatsvorstellungen formuliert.
Der im Umfeld der lothringischen Reform geprägte ehemalige Bischof von Toul versuchte, die Gefahr der Isolation, die seine beiden Vorgänger in Rom erfahren mussten, durch den Import von Mitstreitern zu reduzieren. Diese Personen bildeten die Grundlage für eine neu ausgerichtete Kurie und das entstehende Kardinalskolleg. Befreundet war Leo mit Humbert von Moyenmoutier, der 1050 Kardinalbischof von Silva Candida wurde. Neben Humbert avancierten Friedrich, der Sohn des Herzogs von Lothringen und Archidiakon von Lüttich, sowie Hugo Candidus aus dem Vogesenkloster Remiremont, der später als päpstlicher Legat und Kardinalpriester fungierte, zu weiteren päpstlichen Helfern. Dieser Import von Personen erleichterte es Leo IX., in Rom neue Strukturen zu schaffen. In Imitation der römisch-deutschen Herrscher dokumentierte er seine Ansprüche durch größere Reisen. Nach Leos Tod 1054 griff Kaiser Heinrich III. nochmals in Rom ein und designierte seinen Kanzler, Bischof Gebhard von Eichstätt, der am 13. April 1055 in Rom als Papst Viktor II. erhoben wurde. Sein bis zum 23. Juni 1057 währender Pontifikat zeichnete sich zwar durch einen fortgesetzten Reformkurs aus; insgesamt war seine Amtszeit jedoch zu kurz, um größere Akzente zu setzen. Für die römische Entwicklung wichtiger wurden die beiden Nachfolger Viktors, die aus der Familie der Tuszier stammten; dabei kam es während der Minderjährigkeit König Heinrichs IV. zu einer gewissen Entfremdung zwischen den römischen Reformkreisen und dem Königshof.
Stephan IX., der erstmals wieder ohne Befragung des königlichen Hofes erhoben wurde und nur etwa ein halbes Jahr Papst war, verfolgte ähnliche Ziele wie Leo IX., unter dem er schon Aufgaben als Bibliothekar und als Kanzler der römischen Kirche übernommen hatte. An der folgenreichen Gesandtschaft nach Byzanz im Jahr 1054 hatte er teilgenommen. Unter ihm erstarkte die Eremitenbewegung in Rom, unter anderem weil nun ein wichtiger Vertreter, der bereits genannte Petrus Damiani, zum Kardinalbischof von Ostia erhoben wurde (1057).
Der nach Stephans Tod tumultartig in Rom promovierte Benedikt (X.) erhielt schon bald einen von Reformkreisen aus Siena favorisierten Gegenspieler, den aus Burgund stammenden Florentiner Bischof Gerhard, der es schaffte, Benedikt im Januar 1059 in Sutri absetzen zu lassen. Anschließend zog er in Rom ein, wo er am 24. Januar 1059 geweiht wurde und den – vielleicht programmatischen – Namen Nikolaus II. annahm. Seine Erhebung deutet an, in welche Dynamik das Papstamt geraten war, denn er wurde gegen die römischen Kräfte außerhalb Roms von fünf Kardinalbischöfen erhoben. Auch Hildebrand, der spätere Gregor VII., hatte dies gefördert, wie der Spruch, Hildebrand füttere seinen Nikolaus wie einen Esel im Stall, belegt. Nicht nur um die eigene Position zu legitimieren, sondern auch um künftige Wahlen von Vorwürfen weltlicher Beteiligung und simonistischen Umtrieben frei zu halten, wurde die römische Synode (1059) wegweisend. Ein Schisma nach dem Tod von Nikolaus II. verdeutlicht neue Konstellationen.
Die Römer schickten eine Delegation zu König Heinrich IV. Während eine Reformgruppe unter Leitung von Hildebrand (dem späteren Gregor VII.) den Reformer Anselm von Lucca als Alexander II. erhob, favorisierten der deutsche Königshof, Kaiserin Agnes und lombardische Bischöfe Cadalus von Parma, der als Honorius (II.) zum Papst gewählt wurde. Ähnlich wie schon Nikolaus II. konnte Alexander mit der Hilfe Herzog Gottfrieds von Lothringen schließlich 1063 in Rom einziehen; das Papstschisma endete 1064 mit der Absetzung, endgültig mit dem Tode des Honorius 1072.
Schon diese knappe Skizze macht einiges deutlich: Neben den wichtigen Impulsen unter den sogenannten deutschen Päpsten, zu denen auch Leo IX. zählte, traten mit Nikolaus II. und Alexander II. Personen ins Blickfeld, die sich mit Konkurrenten auseinandersetzen mussten. Der Bischofssitz von Rom war zunehmend begehrt und umstritten.
Motu proprio – Über die Reichweiten päpstlichen Handelns im orbis christianus
Was war aber nun neu? Die für diese Zeit treffende Bezeichnung „Papstgeschichtliche Wende“ hat Rudolf Schieffer 2002 gleichzeitig mit dem Stichwort „motu proprio“ versehen. Er meinte damit Folgendes: Seit 1046 entwickelte sich das Papsttum zunehmend von einer Institution, die reagierte – auf Anfragen, Beschwerden, Bitten –, zu einer Kraft, die auch aus eigenem Antrieb, eben motu proprio, Entscheidungen traf. Dabei änderte sich vielleicht nicht so sehr das Bewusstsein, für die gesamte Kirche zu sprechen – denn diese Ansprüche hatten römische Bischöfe schon seit der Antike immer wieder vertreten – sondern es änderte sich die praktische Handhabung. Hierzu einige Beispiele.
Reisen
Leo IX. reiste mehr als seine Vorgänger. In Imitation der römisch-deutschen Herrscher brachte er seine Ansprüche als Papst durch größere Reisen zur Anschauung, die ihn vor allem nach Süditalien, nach Frankreich und nach Deutschland führten. Er sah sich offensichtlich nicht nur als Bischof von Rom, sondern auch als Papst aller Christen. Mit den neuen Herrschaftsmitteln konnten Reformideen und -vorstellungen besser verbreitet oder konkret umgesetzt werden, zumal wenn der Papst außerhalb Roms Synoden präsidierte; so zum Beispiel im Oktober 1049 in Reims, wo apostolischen Ansprüchen Santiago de Compostelas entgegengetreten wurde, wenn es kritisch hieß, nur dem Papst sei der Titel universalis ecclesiae primas et apostolicus vorbehalten.
Die Reisen Leos dienten dazu, an verschiedenen Stellen des orbis christianus nach dem Rechten zu sehen, Missstände abzustellen, Reformideen zu verbreiten. Dies geschah aber ohne direkte Aufforderung, was den Unterschied zu früheren Papstreisen ausmachte, die eher anlassbezogen in Konfliktsituationen stattfanden, denkt man nur an die Frankreichreise Johannes’ VIII. 878 oder die Deutschlandreise Hadrians III. 885, bei denen die Päpste gleichsam aus Rom flohen. Reisen blieb langfristig wichtig; selbst Gregor VII. praktizierte dies, Urban II. hat diese Form nach 1095 auch deshalb genutzt, weil er im Schisma die Unterstützung in Frankreich suchte. Die Neuanfänge des Reisens standen mithin in Traditionen, die jedoch gleichzeitig überwunden wurden.
Legaten
Dies gilt allgemein, selbst wenn man bedenkt, dass der persönlichen Präsenz des Papstes im orbis christianus Grenzen gesetzt waren. Hier griffen die Päpste zum Mittel der Legaten, päpstlichen Stellvertretern, die zwar ebenso schon früher entsandt worden waren, allerdings vor allem nach Byzanz und ins karolingische Reich beziehungsweise dessen Nachfolgestaaten. Auch hier fand eine Intensivierung und Ausdehnung statt. Denkt man zum Beispiel an die Reiche des christlichen Spanien im 11. Jahrhundert, so hat zwischen 1065 und 1073 der schon genannte Hugo Candidus, der mit Leo IX. nach Rom gekommen war, versucht römische Kirchenvorstellungen in den lange relativ isolierten Reichen Spaniens gegenüber den sogenannten mozarabischen Traditionen durchzusetzen. Diese Intensivierung päpstlichen Einflusses durch Legaten, aber auch durch delegierte Richter und Schriftgut, sollte sich später weiter intensivieren.
Normannen
Welche Rolle spielten aber die Päpste bei der Entwicklung der christlichen Monarchien? Die iberischen Reiche haben später häufiger den päpstlichen Schutz gesucht, um ihre Herrschaft zu stabilisieren, ohne dass man von Lehnsverhältnissen sprechen kann. Dies geschah jedoch im Blick auf die Normannen, die sich im Süden Italiens niedergelassen hatten. Seit etwa 1015/16 standen Normannen aus Nordwestfrankreich im Dienst langobardischer Fürsten, um gegen Byzantiner und Sarazenen zu kämpfen; von salischen Herrschern wurden sie schließlich sogar belehnt.
Einer ihrer profiliertesten Anführer, Robert Guiscard († 1085), unterwarf seit 1046/47 Kalabrien. Ihm stellte sich Leo IX. seit 1053 entgegen, weil die Normannen eine Durchsetzung seiner Kirchenpolitik zu verhindern schienen. Nachdem er selbst mit einem Heer in die Schlacht gezogen war, musste er am 18. Juni bei Civitate eine empfindliche Niederlage einstecken, wurde gefangen gesetzt, blieb im Beneventanischen und kam erst Anfang April 1054 wieder nach Rom; wenige Tage nach seiner Rückkehr starb er. Hermann von Reichenau berichtet über die Normannen und Leos Beteiligung an den Kämpfen durchaus kritisch: „Nach Ostern hielt der Herr Papst zu Rom noch eine Synode und marschierte dann mit seinem Heer, wie er geplant hatte, gegen die Normannen. Da baten die Normannen um Frieden und versprachen ihm, sich zu unterwerfen und ihm zu dienen. Sie erbaten seine Erlaubnis, ihre früher ungerechten und gewaltsamen Eroberungen aus seiner Gnade behalten zu dürfen. Aber der Papst schlug diese Bitten ab und forderte die Besitzungen des heiligen Petrus zurück […]. Aber die Normannen waren an Zahl überlegen. […] Vielleicht sollte ein so hochgestellter Priester, anstatt mit Waffengewalt um Vergängliches zu kämpfen, sich auf die Waffen des Geistes beschränken […]. Sie belagerten den Herrn Papst in einer Burg, und als sie schon fast die Festungswälle erstürmt hatten, hob er der Not gehorchend die Strafe des Kirchenbannes, die er früher über sie verhängt hatte, auf. So nahmen sie ihn gefangen, brachten ihn aber in allen Ehren nach Benevent und hielten ihn dort eine Zeitlang fest, ohne ihm die Rückkehr zu erlauben […].“
Wichtiger wurde langfristig ein zweiter Schritt, denn der Nachfolger Nikolaus’ II. belehnte 1059 zwei normannische Herrscher: den Grafen Richard von Aversa und Herzog Robert Guiscard. Mit dieser neuen päpstlichen Politik wurde eine päpstliche Oberhoheit über Süditalien beansprucht und durchgesetzt. Die Normannen verpflichteten sich als neue Lehnsleute zur Unterstützung des Papstes beziehungsweise, im Falle einer umstrittenen Papstwahl, der „besseren Kardinäle“. Damit waren zugleich Reichsrechte in Süditalien infrage gestellt. Das neue Verhältnis schloss ein, Normannen im Konfliktfall sogar zu militärischer Hilfeleistung, notfalls gegen die Kaiser, zu verpflichten. Auch in Süditalien könnte sich – zumal mit dem Feldherrn Leo IX. – das Bild des Papstes als Kriegs- und Lehnsherr weiterentwickelt haben, denn an Robert Guiscards Bruder Roger übersandte
der Papst eine Petersfahne.
Byzanz
Eine gewisse Stärkung der römischen Positionen resultierte weiterhin aus der Auseinandersetzung mit Byzanz, die am Ende des Pontifikates Leos IX. zum Bruch zwischen Ost- und Westkirche führte. Die Themen waren nicht neu, Fragen der Bilderverehrung oder des filioque im Credo wurden mindestens seit karolingischer Zeit wiederholt diskutiert; das Zweikaiserproblem und die Streitigkeiten in Süditalien verschärften die schwelenden Auseinandersetzungen. Das Ringen um Süditalien trug unter Leo IX. zu besonderen Spannungen bei, denn die Päpste stießen mit ihrer Normannenpolitik zugleich auf Interessen von Byzanz. Versuche, den Konflikt beizulegen, führten nicht zum gewünschten Erfolg. Ursprünglich suchte der Papst sogar ein Bündnis mit dem Osten. Eine Legation unter der Leitung Humberts von Silva Candida, der als Humbert von Moyenmoutier mit Leo nach Rom gekommen war, sollte in Byzanz eine politische und kirchliche Einigung erzielen, jedoch erwuchs daraus ein Konflikt mit dem Patriarchen Michael Kerularios (1043–1058).
Dabei führten offiziell nicht die konkurrierenden Interessen in Süditalien, sondern Differenzen über die Verwendung ungesäuerten Brotes (Azymen), über das Samstagsfasten und über das filioque zum Bruch. Dennoch standen hinter den theologischen Fragen auch politische Interessen. Ob Humbert die päpstliche Bannbulle am 16. Juli 1054 in der Hagia Sophia gegen den Patriarchen nur als Person oder als Vertreter des Papstes niederlegte, ist umstritten. Humbert hat dann in verschiedenen Schriften zu den Streitfragen Stellung bezogen. Zwar verfestigte sich das Schisma erst später, aber vielleicht führte die Spaltung von 1054 auch dazu, die neue Reformpolitik im Westen wesentlich stärker zu konturieren. Die Verdrängung griechischen Einflusses in Süditalien und der neue Pakt mit den Normannen könnten dies eindrücklich unterstreichen.
War
Ob die Politik zu Normannen und Byzanz auch Auswirkungen auf die späteren Kreuzzüge hatte, ist ebenso in den Blick zu nehmen, denn die päpstliche Einstellung zum Kriegshandwerk wurde schon hier neu formuliert. Ein Blick auf die Iberische Halbinsel kann dies zusätzlich unterstreichen. Alexanders II. Erfolge in Spanien basierten unter anderem auf der Tätigkeit des rührigen Legaten Hugo Candidus, der gegen die mozarabische Liturgie und für römisch-kanonische Rechtsvorstellungen eintrat. Die in dieser Zeit verstärkten Kämpfe der „Reconquista“ unterstützte der Papst mit einem Aufruf zur Eroberung von Barbastro 1064. Amatus von Montecassino hat den Eindruck der Zeitgenossen von dieser Unternehmung folgendermaßen beschrieben:
„Damit die christlichen Glaubenspflichten erfüllt und der verruchte Wahnsinn der Sarazenen vernichtet würde, vereinigten sich durch Eingebung Gottes die Könige, Grafen und Fürsten in einem Willen und einem Plan. So wurde eine große Truppenmenge versammelt, ein starkes Ritterheer von Franzosen, Burgundern und anderen, und mit ihnen waren die tapferen Normannen. Sie zogen nach Spanien. Und sie riefen die Hilfe Gottes an, darum war Gott gegenwärtig zur Unterstützung derer, die ihn gebeten hatten […].“
Die Beteiligung von „Ausländern“ wird deutlich angesprochen, außerdem die religiöse Motivation. Der damals regierende Papst Alexander II. hat diese kriegerische Aktion zudem durch ein Versprechen zum Bußstrafenerlass unterstützt, wie aus einem Brieffragment hervorgeht. Man hat dies vielfach als ersten Beleg zu später üblicher werdenden Kreuzzugsablässen interpretiert. Obwohl lokale Interessen dominierten, waren die Kämpfe nun zumindest ansatzweise in einen europäischen Kontext geraten, in dem auch die Päpste ihre Position einbrachten. Oder anders: Zumindest interpretierten manche Zeitgenossen die Kämpfe nun in dieser neuen Perspektive.
Reisen, Legaten, Konflikt mit Normannen und Byzanz, Kriegsführung waren somit zwar keine völlig neuen Themen, wurden aber offensichtlich – traut man der Überlieferung – nun in einer anderen Weise behandelt, was Institutionalisierung und Unabhängigkeit des Papsttums bestärkte.
Funktionsweisen und Verfahren – Die Papstwahl
Diese äußere Neuorientierung mit teilweise alten Mitteln fand seine Entsprechung in inneren Diskussionen, die zum Priesterbild, zur Metropolitanstruktur, zu priesterlichen und monastischen Lebensformen geführt wurden. Zentral für eine neu ausgerichtete unabhängige Institution waren Verfahrensweisen, die wir in der Kurie, im Kardinalskolleg, in der Kanzlei und in anderen Bereichen nachzeichnen könnten. Ich beschränke mich auf die Erhebung der jeweiligen Päpste, die traditionell, wie bei Bischöfen, durch Klerus und Volk der Stadt Rom erfolgte, zugleich aber einer Bestätigung durch die weltliche Macht – im Frühmittelalter durch Byzanz, seit 817/824 durch die Karolinger und Ottonen – bedurfte. In den Anfängen der Reformzeit war Heinrich III. noch wichtig, aber wie unangefochten waren die jeweiligen Vertreter? Der tumultartig in Rom promovierte Benedikt (X.) musste, wie gesagt, schon bald seinem erfolgreichen Gegenspieler, Nikolaus II. weichen. Nicht nur um die eigene Position zu legitimieren, sondern auch um künftige Papsterhebungen von Vorwürfen weltlicher Beteiligung und simonistischen Umtrieben frei zu halten, wurde die wenig später von Nikolaus II. einberufene römische Synode (1059) wegweisend. Nicht mehr der Klerus und das Volk Roms samt kaiserlicher Bestätigung sollten die Papstwahl bestimmen, sondern die Kardinäle. Dahinter stand auch der Gedanke, dass der römische Bischof keinen Metropoliten über sich haben könne. Das Papstwahldekret, das konzeptionell auf Petrus Damiani zurückging, begründete diese zukunftsweisende Entwicklung, denn es schrieb die entscheidende Rolle der Kardinäle bei der Papstwahl fest:
„Deswegen haben wir uns durch das Vorbild unserer Vorgänger und anderer heiliger Väter belehren lassen und entscheiden durch unsere Anordnung, dass beim Tod des Bischofs dieser universalen römischen Kirche zunächst die Kardinalbischöfe mit höchst sorgfältiger Überlegung beraten sollen, dass sie dann möglichst bald die Kardinalkleriker zu sich heranziehen sollen und dass der übrige Klerus und das Volk erst anschließend zum Konsens der neuen Wahl herbeikommen sollen; damit sich nicht die Krankheit der Käuflichkeit bei irgendeiner Gelegenheit einschleicht, bestimmen wir also, dass gottesfürchtige Männer bei der Wahl des nun zu erhebenden Papstes den Vortritt haben, die übrigen aber folgen sollen […]. Weil aber der apostolische Sitz allen Kirchen auf dem Erdkreis vorangestellt ist und demzufolge über sich keinen Metropoliten haben kann, fungieren zweifelsohne die Kardinalbischöfe anstelle eines Metropoliten, sie sind es nämlich, die den gewählten Bischof in die Spitzenstellung des apostolischen Amtes befördern. Sie sollen aber jemanden aus dem Schoß derselben Kirche wählen, wenn eine geeignete Person ausfindig zu machen ist, oder man soll jemanden aus einer anderen Kirche annehmen, wenn aus der (römischen) selbst keine geeignete Person gefunden wird, und hierbei bleibe unbeschadet die schuldige Ehre und Ehrerbietung gegenüber unserem geliebten Sohn Heinrich […].
Wenn aber die Verworfenheit der schändlichen und ungerechten Menschen so stark geworden sein sollte, dass eine reine, echte und unentgeltliche Wahl in der Stadt (Rom) nicht stattfinden kann, dann sollen die Kardinalbischöfe zusammen mit den gottesfürchtigen Klerikern und katholischen Laien – auch wenn es nur wenige sein sollten – die rechtliche Vollmacht besitzen, den Bischof des apostolischen Sitzes dort zu wählen, wo es ihnen nach ihrer Meinung angemessener erscheint […].“
Das Papstwahldekret von 1059 ersetzte die Wahl des römischen Bischofs durch Klerus und Volk durch ein Wahlrecht der Kardinalbischöfe, das später auf alle Kardinalsordines ausgeweitet wurde. Wie entscheidend dieses Papstwahldekret war, ist unter anderem daran erkennbar, dass es schon wenig später verfälscht wurde. Der Text von 1059 ist deshalb umstritten, weil schon bald eine päpstliche und eine kaiserliche Fassung zirkulierten, die sich im Wesentlichen durch einen sogenannten Königsparagraphen unterscheiden. Die verfälschte Fassung entstand vielleicht 1076 bei oberitalischen Anhängern Heinrichs IV. oder 1084 im Kreise der von Gregor abgefallenen Kardinäle. Als Schriftstück hatte das Dekret – so jedenfalls der Befund der handschriftlichen Überlieferung – zwar relativ wenig Erfolg, jedoch setzten sich die Bestimmungen, die in einer spezifischen Situation entstanden waren, langfristig durch. Damit war die Papstwahl nicht nur formalisiert und verfahrensmäßig geregelt, sondern auch deutlich von den Traditionen einer Bischofswahl abgehoben, und berücksichtigte kaiserliche Rechte nicht mehr.
Allerdings war mit dem Papstwahldekret von 1059 das Problem langfristig noch nicht gelöst, denn seit dem Ende des Pontifikates Gregors VII. begann nach langen Streitigkeiten eine Phase, die auch durch Konkurrenz charakterisiert war. In der offiziellen römischen Aufstellung gibt es von Alexander II., der als 150. Papst gilt, bis zu Alexander III., der mit der Zahl 164 fungiert, nicht weniger als 13 sogenannte „Gegenpäpste“. Die neuen Verfahren bestanden zunächst den Nachhaltigkeitstest nicht. Erst nach den beiden großen Schismen im 12. Jahrhundert, die von 1130 bis 1138 und von 1159 bis 1177 dauerten, erfolgte mit der Präzisierung der Zweidrittelmehrheit für Papstwahlen 1179 ein weiterer entscheidender Schritt. Der Lernprozess bis zu dieser Regelung hatte ein gutes Jahrhundert gedauert – aber der Erfolg war durchschlagend: Bis 1378 gab es keine Gegenpäpste mehr. Einige Konsequenzen lassen sich aber schon für die Frühzeit ableiten:
1. Die Herrschaft in der Stadt Rom war für den Erfolg eines Papstes nicht mehr allein ausschlaggebend, sondern der Rückhalt im gesamten orbis christianus. Dies führte zugleich zu Zentralisierungseffekten.
2. Die Bedeutung der Kardinäle wuchs. Bis heute besitzen Kardinalserhebungen Relevanz für die Wahl eines künftigen Papstes.
3. Die Rolle des Kaisers wurde in den Hintergrund gedrängt, weil die Päpste sich zunehmend auch auf andere Monarchien oder religiöse Gemeinschaften stützen konnten.
Schriftlichkeit und Überlieferung
Wenn wir nur auf die wenigen genannten Beispiele zurückschauen, dann fällt auf, dass ich nur wenig von den inhaltlichen Reformideen vorgestellt habe, sondern eher von den Möglichkeiten, diese Ideen zu verbreiten. Für eine Beurteilung ist aber noch einmal auf die sprunghafte Zunahme der Schriftlichkeit, die anfangs mit den Zahlen aus dem Jaffé unterlegt wurde, zurückzukommen. Die neue Schriftlichkeit betraf nicht nur das Papsttum selbst, beispielsweise, wenn nun die Urkunden in der karolingischen Minuskel und nicht mehr in der schwer lesbaren Kuriale geschrieben oder statt auf vergänglichem Papyrus auf haltbarerem Pergament festgehalten wurden.
Sie betraf außerdem die Aufbewahrung – von Gregor VII. ist das erste Register im Original erhalten, das uns nicht nur den bekannten Dictatus Papae überliefert, sondern auch die zahlreichen Kontakte in die verschiedenen Reiche Europas eindrücklich dokumentiert. Wäre dieses Register nicht erhalten, wüssten wir von Gregors Vorstellungen und politischen Zielen deutlich weniger. Der frühe Kreuzzugsablass Alexanders II. ist in einer Sammlung von Rechtstexten, der Collectio Britannica, überliefert. Damit ist ein wichtiger Bereich angesprochen, denn das Sammeln von Briefen und Rechtstexten ermöglichte eine neue Systematik. Zunehmend wurden nun auch in Rom Rechtssammlungen erstellt, die sich unter anderem auf frühere päpstliche Verlautbarungen bezogen, nachdem zuvor beispielsweise Sammlungen wie diejenige Reginos von Prüm oder Burchards von Worms prägend waren.
Dies kann hier nicht im Einzelnen entfaltet werden, aber zum Beispiel finden wir in diesen Sammlungen Streitigkeiten dokumentiert, wie die Auseinandersetzung zwischen Rom und Konstantinopel im 9. Jahrhundert. Die jeweiligen Texte waren schon vorher vorhanden – aber sie wurden nun neu genutzt. Anordnung, Verbreitung und die Anwendung machten das Neue dieser Wende in Recht und Schriftlichkeit aus. Aufgegriffen wurden die Reformthemen in zahlreichen Streitschriften, die mit diesem Rechtsmaterial aktuelle Themen wie Simonie, Zölibat oder später auch Fragen der Investitur thematisierten. Von den frühen Autoren seien erneut zumindest Petrus Damiani und Humbert von Moyenmoutier, später Kardinalbischöfe von Ostia und von Silva Candida, genannt. Die zahlreichen Traktate führten zu einer Streitkultur, die langfristig auch in akademische Bahnen des 12. Jahrhunderts führten. Die vervielfachte und sehr divers entstehende Schriftlichkeit und Überlieferung selbst war aber eine Form von Neuansatz und Reform, weil man sich stärker als früher der Herkunft und Prinzipien des eigenen Selbstverständnisses versicherte.
Resümee und Ausblick
Schauen wir kurz zurück. Tradition war in den Reformprozessen stets präsent, denkt man nur daran, welch wichtige Bedeutung die Rückkehr zu den Formen der Urkirche, beispielsweise der vita apostolica – wenn man sie überhaupt genau kannte – als Argumentationsfigur in vielen Schriften einnahm. Wichtige Vertreter der von mir vorgestellten Phase der Papstgeschichte stammten aus Reformmilieus, wo dies diskutiert wurde: Leo IX. aus Lothringen, Nikolaus II. aus Burgund, Alexander II. aus Mittelitalien, ganz zu schweigen von dem noch eigens hier vorgestellten Gregor VII. Alle waren mit Reformdiskussionen vertraut, die aber fast immer traditionsgebunden waren. Tradition war allgegenwärtig, es kam darauf an, was man daraus machte.
Die verschiedenen Aspekte der Papstgeschichtlichen Wende, die ich nur exemplarisch vorstellen konnte, waren ebenso traditionsgebunden, erhielten aber eine neue Ausrichtung. Außerdem griffen mehrere Aspekte ineinander, wie Reisen und Legationen – auch nach Byzanz. Die stärksten Entwicklungen griffen aber wohl dort, wo zunächst Reaktion gefragt war: bei den Normannen. Dass dies zu einer neuen Form der Lehnsabhängigkeit führte, wurde erst im zweiten Schritt ein Neuanfang, ebenso wie die päpstliche Haltung zum Krieg. Die Reformer im Umfeld der Päpste wie Petrus Damiani oder Humbert von Moyenmoutier wurden Kardinalbischöfe, wichtige Personen, wie das Papstwahldekret zeigt.
Blickt man auf die Zeit bis 1073, so ergibt sich keine einheitliche Idee der Reformvorstellungen, die in ihrer Vielfalt am ehesten unter dem Begriff der libertas ecclesiae (Freiheit der Kirche) zusammengefasst werden können und in der Rückbesinnung auf die Urkirche und auf apostolische Zeiten ihre Orientierungspunkte besaßen. Während Kloster- und Kirchenreform sich mit langem Vorlauf in gegenseitiger Befruchtung entfalteten, bündelten sich die verschiedenen Reformansätze in Rom in größerem Maße seit dem Pontifikat Leos IX. Die Bildung einer papstnahen Umgebung, eines „Hofes“ in Anlehnung an das Reich, führte dazu, dass die Reform nun mit mehreren Köpfen auch gegen lokale Adelsinteressen geführt werden konnte. Bis zum Pontifikat Alexanders II. lösten sich die Reformansätze zunehmend aus den Bindungen an die römisch-deutschen Herrscher und gewannen eine eigene Dynamik. Simonie und Priesterehe waren die wichtigsten Diskussionspunkte, während die Investiturfrage zunächst noch nicht aufgegriffen wurde. Schon deshalb kann die bisher skizzierte Frühphase der Kirchenreform auf keinen Fall mit dem Etikett „Investiturstreit“ versehen werden. Gregor VII. setzte sicher weitere eigene Akzente, aber er konnte bereits Entwicklungen der frühen Reformphase nutzen. Dieses Urteil beruht jedoch auf einer anschwellenden Überlieferung, die selbst zum Zeugnis für Reform und Neuanfang wird.
Und was ist mit dem Papagei aus Dalmatien? Er kam an Leos Hof aus einer Gegend an den Grenzen zum byzantinischen Reich. Der orbis christianus des Westens reicht bis heute dorthin, wo das katholische Kroatien an das orthodoxe Serbien grenzt. Papageien sagen also vielleicht auch etwas über die Reichweite päpstlichen Handelns.