Wohin gehen die Pflegeberufe?

Zur aktuellen und zukünftigen Gesetzeslage

As part of the event "Who will take care of us?", 10.11.2015

I.

 

Die Katholische Akademie Bayern und das SZ-Forum haben uns heute Abend eine brandaktuelle Frage in den Raum gestellt: Wer soll uns pflegen? Auf dem Einladungsflyer stimmen uns eindrucksvolle Zahlen auf das Thema ein: 2030 werden voraussichtlich 3,5 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig sein. Einer Umfrage im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums zufolge würden sich rund ein Viertel der Deutschen von einem Roboter pflegen lassen. Eine enorme Zahl.

Aber was ist mit den anderen Drei Vierteln? Die Familien alleine werden diese Aufgabe nicht stemmen können. Es braucht gut ausgebildete Fachkräfte. Dieser Aufgabe müssen wir uns alle stellen. Es handelt sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Für die Politik bedeutet das vor allem: Der Pflegeberuf muss attraktiver werden, damit junge Menschen sich dafür entscheiden, die Ausbildung muss Nachwuchskräfte in Theorie und Praxis hinreichend auf die zukünftige Aufgabe vorbereiten und schließlich muss das Berufsbild ie Beschäftigten auf Dauer zufrieden stellen. Sonst werden sie ihrem Beruf wieder den Rücken kehren.

Deshalb die Idee, die Pflegeausbildung im Sinne einer generalistischen Ausbildung von Grund auf zu reformieren und die Zukunft der Pflege flexibler zu gestalten. So steht es im Koalitionsvertrag des Bundes – doch eins nach dem anderen.

 

II.

 

Wo kommen wir her? Derzeit haben wir drei Pflegeberufe: Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege. Sie sind in zwei unterschiedlichen Gesetzen geregelt, dem Krankenpflegegesetz und dem Altenpflegegesetz.

In Bayern haben wir im letzten Schuljahr insgesamt mehr als 18.000 Schülerinnen und Schüler in den Pflegeberufen ausgebildet, davon 9.573 in der Krankenpflege, 1.229 in der Kinderkrankenpflege und 7.641 in der Altenpflege. Alle drei Berufe umfassen eine dreijährige Ausbildung mit theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktische Ausbildung von 2.500 Stunden. Alle drei Ausbildungsgänge schließen mit einer staatlichen Prüfung ab.

Derzeit gibt es in Bayern 103 Kranken- und 25 Kinderkrankenpflegeschulen und 86 Altenpflegeschulen.

Wo wollen wir hin? Die Antwort liefert das Stichwort Generalistik. Entsprechend soll ein Pflegeberufsgesetz verabschiedet werden, das ein einheitliches Berufsbild etabliert. Es soll eine gemeinsame Ausbildung mit Schwerpunktbildung für die Kranken- und Kinderkranken- und die Altenpflege stattfinden. Es soll ein Profil entstehen, das grundsätzlich zur Pflege und Betreuung aller Altersgruppen befähigt. Neben den generalistischen Ausbildungsinhalten wird es aber auch zukünftig eine Spezialisierung für einen Pflegebereich geben. Die Spezialisierung soll innerhalb der dreijährigen Ausbildung durch entsprechende Vertiefungseinsätze erfolgen.

Meiner Meinung ist der Schritt hin zur Generalistik der absolut richtige und erforderliche Schritt in die Zukunft. Wir sind uns jedoch bewusst: Das Pflegeberufsgesetz und seine Umsetzung sind alles andere als trivial.

Die Alten- und Krankenpflegeschulen müssen sich neu strukturieren und Kooperationen mit Einrichtungen aus allen Bereichen der Pflege eingehen, um den Anforderungen einer generalistischen Ausbildung gerecht werden zu können. Das wird eine Herausforderung, der sich die Pflegeschulen stellen müssen und auch können. Das zeigt der seit 2010 laufende Schulversuch zur Generalistik, der auch an bayerischen Altenpflegeschulen stattfindet.

Und die Einrichtungsträger werden mehr gefordert sein als bisher, für angemessene Bezahlung, vernünftige Arbeitszeiten und Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu sorgen. Denn: Den umfassend ausgebildeten Pflegefachkräften steht grundsätzlich jeder Bereich der Pflege als Einsatzmöglichkeit offen.

Die größte Herausforderung einer einheitlichen Ausbildung wird aber die Zusammenführung der bisher völlig verschiedenen Finanzierungssysteme in der Kranken- und Altenpflege sein. Die Finanzierung soll nach den bisher bekannten Überlegungen der Bundesregierung zukünftig über einen Ausgleichsfonds auf Landesebene nach bundeseinheitlichen Grundsätzen erfolgen, wobei sich auch mehrere Länder zusammenschließen können. Dabei werden alle derzeitigen Kostenträger der Pflegeberufeausbildungen – auf der Grundlage des Bundesdurchschnitts – entsprechend ihrem bisherigen Anteil an den gesamten Ausbildungskosten in den Fonds einzahlen.

Bei allen Schwierigkeiten ist eines klar: Wir brauchen mehr Attraktivität für die Berufe in der Pflege! Und: Bei der Etablierung einer neuen und attraktiveren Pflegeausbildung, eines neuen attraktiveren Pflegeberufs kann nicht an den alten Gegebenheiten – ich möchte fast sagen: Gewohnheiten – festgehalten werden.

 

III.

 

Es gibt ein ganzes Bündel an Argumenten, die für die generalistische Pflegeausbildung, einen generalistischen Pflegeberuf sprechen: An der qualitativen Weiterentwicklung der Pflegeausbildung führt kein Weg vorbei, Stichwort Fachkräftemangel. Heutzutage erfordert der Berufsalltag in der Pflege eine übergreifende Expertise.

Im internationalen Vergleich sind Pflegeausbildungen mit generalistischem Profil außerdem schon gängige Praxis. Dabei erwerben die künftigen Auszubildenden ein umfassendes Kompetenzprofil, das die verschiedensten Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet. Dadurch kann die Berufszufriedenheit über die ganze Laufbahn hinweg gesteigert werden.

Das Berufsbild wird flexibler, breiter aufgestellt, durchlässiger, einheitlich, auch in der Wertigkeit. Außerdem steht der weiteren Spezialisierung im Anschluss an die Ausbildung nichts im Weg. Und die generalistische Ausbildung ist genauso gut in drei Jahren möglich. Schulversuche haben das gezeigt. Denn: Ein Großteil der Inhalte ist heute schon identisch.

Deshalb befürworten wir die Einführung der generalistischen Ausbildung. Dass alle drei Berufsbilder bei der inhaltlichen Ausgestaltung adäquat berücksichtigt werden, darauf schauen wir natürlich genau! Und auch die spezielle Befürchtung, der Altenpflegeberuf könne bei der Generalistik zu kurz kommen, ist uns bekannt. Allerdings: Mit der Generalistik kann die Altenpflege in der Wertigkeit mit der Krankenpflege gleichziehen und attraktiver werden. Das spezielle Fachwissen und die Praxiserfahrung der Altenpflege gehen nicht verloren, sondern sind umfassender eingebettet.

Ich sehe auch nicht die Gefahr, dass alle Azubis danach grundsätzlich lieber im Krankenhaus arbeiten wollen. Die Zahl der Auszubildenden in der Altenpflege ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Diese jungen Menschen haben sich bewusst für die Altenpflege entschieden. Es wird heute wie morgen jeder Auszubildende den Bereich wählen, der ihm am besten gefällt. Im Gegensatz zur bisherigen Situation in der Altenpflege werden zukünftig ohnehin alle Einrichtungen an der Finanzierung der Ausbildung beteiligt sein. Die Belastung wird dadurch auf mehr Schultern verteilt.

Auch das Argument, dass Hauptschülern zukünftig der Einstieg in die Pflegeausbildung erschwert wird, ist so nicht richtig. Auch heute schon eröffnet der Hauptschulabschluss in der Regel nur bei nachgewiesenen Zusatzqualifikationen den Zugang zur Altenpflegeausbildung. Dafür können durch die Möglichkeit einer akademischen Pflegeausbildung zukünftig mehr Abiturientinnen und Abiturienten auf das Berufsbild aufmerksam gemacht werden. Im Hinblick auf die stetig komplexere wissenschaftliche Entwicklung im Gesundheitsbereich und der Medizin ist die Akademisierung eines (kleineren) Teils der Berufsangehörigen auch sinnvoll und notwendig. Es werden immer mehr Fachkräfte benötigt, die wissenschaftlich fundierte Entscheidungen treffen, um Patienten adäquat zu behandeln.

Aus all den Gründen bin ich davon überzeugt, dass die Altenpflege durch die Generalistik an Attraktivität gewinnen kann. Und das sollte sie tun.

 

IV.

 

Derweil unterstützen wir in Bayern mit einem 5 Punkte-Plan die Ausbildung in der Altenpflege. Wir werben mit unserer HERZWERKER-Kampagne für mehr junge Menschen in Pflegeberufen, kümmern uns um die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, um eine fundierte Praxisanleitung und haben ein Projekt zum Stopp von Ausbildungsabbrüchen gestartet. Zu unserem Plan gehört auch ein konkretes Konzept für eine Ausbildungsumlage. Ende September hat sich die Arbeitsgruppe Ausbildung bereits mit konkreten Eckpunkten dafür auseinandergesetzt. Mit Blick auf das Pflegeberufsgesetz versuchen wir hier, Reibungsverluste bestmöglich zu vermeiden.

Ein modernes Berufsbild für selbstbewusste Pflegerinnen und Pfleger, das passt auch gut in unser bayerisches Konzept für eine Interessenvertretung für die Pflege. Eine repräsentative Umfrage im Jahr 2013 unter den beruflich Pflegenden in Bayern hatte folgendes Ergebnis: 50 Prozent der Umfrageteilnehmer haben sich für die Errichtung einer Pflegekammer ausgesprochen, 34 Prozent dagegen und 16 Prozent haben keine eindeutige Aussage gemacht. 51 Prozent beziehungsweise 48 Prozent der befragten Pflegekräfte unterstützen zwar den Gedanken einer Berufsvertretung, lehnen aber eine Kammer mit Pflichtmitgliedschaft beziehungsweise eine Beitragspflicht ab.

Im Jahr 2014 beriet eine Fach-Arbeitsgruppe mögliche Lösungen für eine starke Berufs- und Interessenvertretung der Pflegenden. Externe Sachverständige sowie Vertreter der Pflegeverbände und Einrichtungsträger waren mit dabei, konnten aber keinen Konsens finden.

Staatsministerin Melanie Huml hat jetzt mit dem Modell für eine Interessenvertretung der Pflegenden einen weiteren Aufschlag gemacht. Kammerbefürworter und Kammergegner können sich darin wiederfinden.

Auch nach unserem Modell soll eine Körperschaft des öffentlichen Rechts entstehen. Pflegekräfte und ihre Berufsverbände können darin freiwillig Mitglied werden – keine Pflichtmitgliedschaft, keine Pflichtbeiträge! Diese Körperschaft erhält die gleiche Rechtsform wie die Heilberufekammern und wird auf gleicher Augenhöhe agieren. Den beruflich Pflegenden in Bayern kann die Körperschaft damit eine starke Stimme geben und selbstbewusst ihre Interessen gegenüber Politik und Gesellschaft vertreten. Sie soll Qualität in der Pflege weiter entwickeln und an Gesetzgebungsvorhaben mitwirken. Staatliche Vollzugsaufgaben, etwa im Bereich der Fort- und Weiterbildung, können auf die Körperschaft übertragen werden.

Wir stellen uns die Organisation dieser Interessenvertretung so vor: An der Spitze steht ein ehrenamtliches Präsidium, das die Körperschaft nach außen vertritt. Eine Geschäftsstelle mit hauptamtlichen Mitarbeitern verwaltet sie. Die Mitglieder werden durch eine Vollversammlung repräsentiert, die über die grundlegenden Angelegenheiten der Körperschaft

beschließt. Über einen Beirat könnten zusätzlich Vertreter von Pflegeeinrichtungen in definierten Bereichen an Entscheidungen der Körperschaft mitwirken, wenn sie die Interessen der Einrichtungen essenziell tangieren. Der Beirat ist weder Organ noch Kontrollgremium. Finanziert wird die Körperschaft aus dem Staatshaushalt.

Ein aktuelles Meinungsbild: Vier von fünf Wohlfahrtsverbänden, die Gewerkschaft ver.di und die meisten Einrichtungsträger unterstützen dieses Konzept. Die in der BAY.ARGE zusammengeschlossenen Pflegeverbände wollen dagegen nach wie vor die klassische Pflegekammer. Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2015 beschlossen, den Weg des Alternativkonzepts weiterzugehen.

Anfang 2016 soll es mit der Einberufung einer „Gründungskonferenz“ losgehen. Sie begleitet die Arbeit an den gesetzlichen Grundlagen für die Körperschaft und soll sie aus der Taufe heben. Wenn das notwendige Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2016 gut vorankommt, kann die Interessenvertretung bereits 2017 ihre Stimme für die Pflegenden erheben! Gemeinsam werden wir den Pflegeberuf attraktiver gestalten.

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