Konsolidierung nach Canossa?

Heinrichs Kampf um die Macht: 1080-1098

Im Rahmen der Veranstaltung Kirchenreform und Investiturstreit, 22.02.2023

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Heinrich V. / Wikimedia Commons">Vita Mathildis / Wikimedia Commons
Heinrich V. / Wikimedia Commons

Der Vortrag von Herrn Schrör hat bereits sehr deutlich gemacht, warum sich in den Jahren 1076–1080 die Krise der Herrschaft Heinrichs IV. massiv zuspitzte.

Weichenstellungen

Als Ausgangspunkt meiner Überlegungen zur späteren Konsolidierung seiner Herrschaft sei daran erinnert, dass der Konflikt mit Gregor VII. trotz Heinrichs Canossa-Gang 1077 nicht beigelegt, sondern 1080 mit der zweiten Bannung König Heinrichs durch Gregor eher verschärft wurde.

Gregor VII. begründete diese erneute Bannung Heinrichs allein damit, dass Heinrich das colloquium verhindert habe, mit dem Papst Gregor durch seinen Rat oder sein Urteil entscheiden wollte, ob Heinrich noch rechtmäßig König sein könne. Sich diesem colloquium zu stellen hatte Heinrich Papst Gregor in Canossa zwar eidlich zugesichert, aber dieses Versprechen später nicht eingelöst.

Eine neue Lage war nämlich schon im März 1077 dadurch entstanden, dass Fürsten des Reiches Rudolf von Rheinfelden zu ihrem König gewählt hatten. Seither hatte es die causa regum, den Fall der widerstreitenden zwei Könige gegeben, ohne dass es gelungen wäre, die beiden Parteien zur Teilnahme an einem colloquium zu bewegen, auf dem Papst Gregor entscheiden wollte, wem von beiden die Gerechtigkeit erlaube, König zu bleiben.

Vielmehr hatten sich beide Könige mit ihrem jeweiligen Anhang bemüht, eine Entscheidung dieser Frage mittels militärischer Gewalt zu erreichen, was jedoch zunächst nicht gelang. Auch Papst Gregor entschied sich erst in der Fastensynode 1080 öffentlich für Rudolf und gegen Heinrich, den er ein zweites Mal bannte. Überdies bat er in einem öffentlichen Gebet die Apostelfürsten Petrus und Paulus, Heinrich zu stürzen.

„Alle Könige und alle Fürsten dieser Welt mögen nun lernen, wie groß ihr seid, was ihr vermögt, und sie mögen fürchten, den Befehl eurer Kirche gering zu achten. Und vollstreckt möglichst bald euer Urteil an dem genannten Heinrich, damit alle wissen, dass er nicht zufällig, sondern durch eure Macht stürzen und zuschanden werden wird: hoffentlich zur Buße, damit seine Seele gerettet werde am Tage des Herrn“…….

Zuvor hatte er die Apostel Petrus und Paulus bereits gebeten: „Dieser Heinrich mitsamt seinen Begünstigern möge in keinem Kriegstreffen Kräfte und in seinem Leben keinen Sieg mehr gewinnen. Dagegen gewähre und gestatte ich, dass Rudolf, den sich die Deutschen zum König in Treue gegenüber Euch erkoren, das Deutsche Reich regiere und verteidige, und allen, die ihm in Treue anhängen, schenke ich, gestützt auf das, was Ihr uns anvertrautet, Befreiung von allen Sünden und Euren Segen in diesem Leben und in Zukunft.“

Damit hatte Gregor – salopp gesprochen – sich weit aus dem Fenster gelehnt und eine sehr eindeutige Position bezogen. Er hatte dabei eine häufig bezeugte christliche Überzeugung zum Ausdruck gebracht, dass Gott und die Heiligen zugunsten der Rechtschaffenen in weltliches Geschehen eingriffen und dafür sorgten, dass deren Schlachten siegreich endeten.

Ein halbes Jahr später geschah jedoch das Gegenteil von dem, was Gregor von den Apostelfürsten erbeten hatte: Am 15. Oktober 1080 siegte zwar Rudolfs gegen Heinrichs Heer in einer Schlacht am Fluss Elster in Thüringen, doch Rudolf fand in dieser Schlacht den Tod. Und nicht nur das: Ihm wurde die rechte, die Schwurhand abgeschlagen, was seine Gegner dazu nutzten, Rudolfs Tod als göttliche Strafe für den Eidbruch darzustellen, den dieser begangen hatte, als er seine Heinrich eidlich versprochene Treue brach.

„Seht“, soll er angeblich auf dem Totenbett den Bischöfen seiner Partei gestanden haben, „das ist die Hand, mit der ich meinem Herrn Heinrich unter Eid die Treue zugesichert habe; seht, schon verlasse ich sein Reich und das gegenwärtige Leben. Nun seht zu, ob ihr mich, die ihr mich seinen Thron besteigen ließet und der eurem Geheiß folgte, den rechten Weg geführt habt.“

Danach hatte Rudolf seinen Frevel eingesehen und bereut. Es sei nur kurz erwähnt, wieviel Mühe sich dagegen die Anhänger Rudolfs gaben, dessen Tod nicht als Strafe, sondern als Belohnung Gottes darzustellen. Er sei auf einem hohen Haufen erschlagener Gegner liegend gefunden worden, was beweise, wie erfolgreich er gekämpft habe, sodass ihn Gott als Belohnung zu sich gerufen habe. So lautet eine der Versionen, die den Tod Rudolfs ins Positive zu wenden versuchten. Eine andere, nicht weniger hypothetische, lautet, er sei von den Seinen aus Versehen erschlagen worden, weil sie ihn nicht erkannt hätten.

Trotz solcher Bemühungen blieb dies Ereignis für die gregorianische Partei von desaströser Wirkung. Gregor selbst machte in einem Brief überdeutlich, dass er mit Rudolf wenig zu tun gehabt habe und nach dessen Tod noch weniger zu tun haben wollte. Ihm war klar geworden, dass durch den Tod Rudolfs die Positionen der Gregorianer nachhaltig Schaden erlitten hatten.

Heinrichs Griff nach der Kaiserkrone

Heinrich war nämlich schon direkt nach seiner zweiten Exkommunikation durch Gregor aktiv geworden und hatte interessanterweise gerade von Bischöfen des Reiches breite Unterstützung bekommen. Aus einer Versammlung im Mai 1080 in Mainz, an der immerhin 19 Bischöfe des Reiches teilnahmen, gingen drei, in der Forschung Bischofsbriefe genannte, Schreiben hervor, in denen Vertreter des Episkopats sich eindeutig auf die Seite Heinrichs stellten. Sie plädierten dafür, „das Haupt der pestbringenden Schlange gänzlich abzuschneiden“ und anstelle Gregors einen neuen Papst zu wählen.

Folgerichtig tagte denn auch bereits im Juni 1080 in Brixen eine Synode deutscher und oberitalienischer Bischöfe mit Heinrich, die über die Durchführung dieser Absetzung beriet. Zu den vielfachen Vorwürfen, die Bischöfe des Reiches 1076 in Worms gegen Papst Gregor erhoben hatten, traten nun neue, gegen deren Wahrheitsgehalt begründete Zweifel erlaubt sind: „(Gregor) ist nachweislich auch der Mörder von vier Päpsten, die er durch einen seiner Vertrauten, den Johannes Brachiuti, vergiften ließ. Schweigen auch sonst alle darüber, so hat es doch dieser Johannes selbst, in der Todesangst von allzu später Reue gefoltert, auf seinem Sterbebett mit grässlichem Geschrei gestanden.“

Angesichts derartiger Vorwürfe hielten sich die Teilnehmer in Brixen für berechtigt, Papst Gregor „den kirchlichen Satzungen gemäß abzusetzen und auszutreiben, und ihn, wenn er nach unserem Richterspruch seinen Sitz nicht selbst verlässt, für immer zu verdammen.“ Als zukünftigen Papst und Nachfolger Gregors nahm man den Kardinal Wibert von Ravenna in Aussicht.

Dies geschah – wohlgemerkt – schon Monate bevor Rudolf von Rheinfelden sein Leben verlor. An die Verwirklichung dieser Absetzung Papst Gregors aber war erst zu denken, als die Gegenpartei durch den Tod Rudolfs ihren Kopf verloren hatte. Heinrich ging dabei ausgesprochen vorsichtig zu Werk und versuchte 1081, mit seinen sächsischen Gegnern im Reich, einen vorläufigen Frieden zu vereinbaren, um diesen nicht durch seine Abwesenheit in Italien die Möglichkeit zu geben, ihre Positionen im Reich zu verbessern.

Hierzu nutzte er eine Einrichtung der Deeskalation von Konflikten, mit der schon im Jahrzehnt zuvor mehrfach versucht worden war, den Konflikt mit den Sachsen beizulegen. Im Februar 1081 trafen sich im Kaufunger Wald je fünf Bischöfe der beiden Parteien ohne Beteiligung des Königs zu Verhandlungen über einen Frieden.

Aus Heinrichs Sicht war dies Treffen der Bischöfe ein Versuch, einen Frieden zu vereinbaren, der es ihm erlaubte, für längere Zeit nach Italien zu ziehen, ohne seine Anhänger und seine Besitzungen im Reich ungeschützt seinen Gegnern zu überlassen. Die sächsisch-gregorianische Gegenpartei, angeführt von dem Erzbischof Gebhard von Salzburg, wollte in diesen Verhandlungen jedoch eine ganz andere Frage klären, wie Gebhard den Bischöfen der anderen Seite gleich eingangs der Verhandlungen verkündete: „Das ist also der Kern unserer Bitte: Zeigt uns überzeugend, dass Herr Heinrich rechtmäßig König sein kann, oder lasst uns euch als wahr erweisen, dass er es nicht kann. Und wenn eins von beidem erwiesen ist, dann hört auf, uns mit Feuer und Schwert zu verfolgen.“

Wie es auch Papst Gregor seit 1076 selbst beabsichtigte, wollten die gregorianischen Bischöfe über Heinrich zu Gericht sitzen – der lateinische Ausdruck für das beabsichtigte Verfahren ist wieder colloquium. Sie wollten darüber entscheiden, ob Heinrich angesichts vieler und schwerwiegender Vorwürfe gegen ihn noch König bleiben könne. Dies lehnten die Bischöfe, die Heinrich gesandt hatte, natürlich ab und das Treffen endete ergebnislos, so dass Heinrich gezwungen war, ohne eine Friedensvereinbarung das Reich zu verlassen, um den in Aussicht genommenen neuen Papst, Wibert von Ravenna, ins Amt zu bringen.

Das tat er nach dem Scheitern der Verhandlungen der Bischöfe auch ohne Zögern und feierte schon das Osterfest 1081 in Verona, vor Rom kam er mit seinem Heer zum Pfingstfest dieses Jahres an. Rom blieb ihm allerdings verschlossen, denn die Römer ließen ihren Papst nicht sofort im Stich, und die Hitze des Sommers zwang Heinrich und das Heer dann zur Abreise in den Norden Italiens, wo er weitgehend ungestört herrschaftliche Aktivitäten entfalten konnte.

Doch schon früh im Jahr 1082 erschienen Heinrich und sein Heer wieder vor Rom. Ein Versuch, die Römer zu einem Gerichtsverfahren gegen Papst Gregor zu überreden, hatte keinen Erfolg. Beide Parteien suchten in dieser Zeit dann Übereinkünfte mit den Normannen, um deren militärische Hilfe zu nutzen, ohne dass dies direkt zu Ergebnissen führte.

Erst im Juni 1083 änderte sich die Lage grundlegend, denn Heinrichs Truppen gelang die Einnahme der Leo-Stadt und von St. Peter; Papst Gregor verschanzte sich in der Engelsburg. Die Römer dagegen fügten sich der Überlegenheit des königlichen Heeres. Überdies kam es zu einem Abfall der Kardinäle von Papst Gregor VII., von denen nicht weniger als 13 zur Seite Heinrichs IV. überwechselten.

Damit war für König Heinrich sowohl der Weg frei, Gregor VII. abzusetzen und an seiner Stelle Wibert von Ravenna als neuen Papst Clemens III. zu erheben. Vor allem aber konnte nun Heinrich IV. zum Kaiser gekrönt werden, was mit einem aufwendigen Zeremoniell auch von Papst Clemens III. vollzogen wurde, während Gregor VII. machtlos in der Engelsburg saß. Kaiser Heinrich schilderte diesen Umschwung zu seinen Gunsten selbst überrascht und euphorisch in einem Brief an den Bischof Dietrich von Verdun: „Als wir schon alle Hoffnung, Rom zu gewinnen, aufgaben und nach Deutschland zurückkehren wollten, siehe, da schickten die Römer Gesandte, baten, wir möchten in Rom einrücken, und versprachen, uns in allem gehorsam zu sein, was sie denn auch taten. Denn mit größter Freude nahmen sie uns bei unserem Einzug auf, mit höchstem Eifer standen sie uns zur Seite, während wir bei ihnen weilten, und beim Abzug gaben sie uns ein triumphales und treues Geleit. …..Wisse, dieser Hildebrand ist nach dem rechtmäßigen Urteil aller Kardinäle und des ganzen römischen Volkes verworfen worden; unser erwählter Papst Clemens wurde durch den Zuruf aller Römer auf den römischen Stuhl erhöht, und wir wurden mit Zustimmung aller Römer am heiligen Osterfest unter dem Jubel des ganzen römischen Volkes zum Kaiser gekrönt und geweiht.“

Dieser Brief aber wurde von Heinrich IV. wohl erst in Verona verfasst, wohin er sich fluchtartig zurückgezogen hatte. Denn schon im Mai dieses Jahres hatte sich der Normanne Herzog Robert Guiscard mit einem großen Heer auf den Weg nach Rom gemacht, um als miles St. Petri Papst Gregor VII. zu verteidigen und Heinrich IV. zu bekämpfen. Vor dieser Übermacht waren Heinrich und sein Heer geflohen und sie setzten diese Flucht auch fort, bis sie jenseits der Alpen in Sicherheit waren.

Die Normannen bemächtigten sich daher, ohne großen Widerstand zu finden, der Stadt Rom, vertrieben Papst Clemens III. und setzten so Gregor wieder in Amt und Würden ein. Dann jedoch plünderten, brandschatzten und verwüsteten sie Rom so gnadenlos, dass Papst Gregor als ihr Verbündeter sich seines Lebens in Rom nicht mehr sicher sein konnte, sondern mit ihnen zusammen nach Süditalien abzog, während Papst Clemens in die Stadt zurückkehrte.

Papst Gregor VII. verstarb danach im Mai 1085 in Salerno, so dass die beiden Hauptkontrahenten in Rom ein Machtvakuum hinterließen. Heinrich IV. hatte zwar den Kaisertitel erworben; aber durch seine Flucht war nicht entschieden, ob die gregorianische Partei nicht wieder die Oberhand in Rom gewinnen würde, so dass von einer wirklichen Konsolidierung der Regierung Heinrichs nicht die Rede sein konnte. Aber auch die gregorianische Partei war bis 1088 nicht in der Lage, einen Nachfolger für Gregor VII. in Rom ins Amt zu bringen.

Heinrichs Rückkehr ins Reich nördlich der Alpen

Zurück im Reich nördlich der Alpen bemühte sich Heinrich IV. gleich wieder, Verhandlungen mit seinen sächsischen Gegnern aufzunehmen. Schon am 20. Januar 1085 traf sich im thüringischen Gerstungen-Berka eine erneut hochrangig besetzte Versammlung von Erzbischöfen und Bischöfen beider Parteien. Nach den schon erwähnten Erfahrungen des Jahres 1081, als man sich in ähnlicher Versammlung nicht einmal auf das zu behandelnde Thema einigen konnte, hatte man sich diesmal zuvor auf das Thema der Versammlung verständigt: Es lautete, ob man mit Exkommunizierten Gemeinschaft pflegen dürfe oder nicht.

Dies war ein Thema, das zur gleichen Zeit von Experten in den Streitschriften, die seit den 80er Jahren den Konflikt zwischen Königtum und Kirche begleiteten, intensiv diskutiert wurde. Insofern fühlte sich die gregorianische Seite für die anstehende Frage bestens präpariert; während die Anhänger Heinrichs IV. ganz neue Argumente gefunden hatten, mit denen sie sich noch besser gewappnet fühlten.

Bei dem Treffen führte zunächst Erzbischof Gebhard von Salzburg als Sprecher der Gregorianer siegesgewiss aus: „das man nach der Autorität der Evangelien, der Apostel, der Dekretalen des Heiligen Stuhls den Befehlen des Papstes gehorchen müsse und keine Gemeinschaft mit denen haben dürfe, welche als gebannt gemeldet werden.“ Das war in der Tat die herrschende, gut belegte Auffassung.

Dann aber gab für die Anhänger Kaiser Heinrichs der Bischof Konrad von Utrecht Folgendes zu bedenken: „Unser Herr, dessen Sache hier erörtert wird, ist gar nicht gebannt worden, weil der Papst ungerecht an ihm gehandelt hat, da er den bannte, den er nicht bannen durfte.“

Zur näheren Begründung dieser Behauptung zitierte dann der Erzbischof Wezilo von Mainz folgenden Text: „jemand, der seines Eigentums beraubt oder mit Gewaltakten von seinem Besitz vertrieben wurde, darf nicht angeklagt, vorgeladen, gerichtet oder verurteilt werden, bevor ihm nicht alles Geraubte vollständig zurückerstattet, sein Eigentumsrecht mit allen seinen Vorrechten wiederhergestellt ist, und er in Frieden lange Zeit seine Ämter ausüben kann, nachdem ihm sein eigener Sitz vorschriftsmäßig zurückgegeben wurde.“

Da Heinrich durch den sächsischen Aufstand gegen ihn eines Teils seiner Herrschaft beraubt war, hätte Gregor VII. ihn also nicht richten dürfen.

Das Zitat stammte aus den Pseudo-isidorischen Dekretalen, und es bezog sich allein auf Bischöfe, die nicht gerichtet werden dürften, so lange sie von ihren Sitzen vertrieben waren. Den Bischöfen der Gegenseite entging diese Angriffsmöglichkeit gegen den Text jedoch. Sie wurden von diesem Zitat offensichtlich so überrumpelt, dass nur einer von ihnen eine Diskussion begann, jedoch von Wezilo von Mainz abgewehrt wurde. Ein Zeitzeuge jubilierte daher: „Da waren alle Bischöfe der Gegenpartei so verwirrt und zerschmettert, dass sie nichts darauf antworten konnten, und der Sieg blieb bei der Kirche Gottes, denn der Lügner Mund verstummte.“ Wer in einer solchen Disputation kein Argument mehr vorbringen konnte, hatte eben verloren. Unter den Anhängern Papst Gregors brach danach ein Streit aus, der bis zum Totschlag führte.

Der päpstliche Legat Odo von Ostia, der an dieser Versammlung in Gerstungen teilgenommen hatte, schaffte es erst Monate später, in einer Denkschrift den Nachweis zu führen, dass man diese auf Bischöfe zielende Bestimmung nicht auf Laien anwenden könne, „sonst dürfe ein Laie……und wäre ihm auch nur ein Pferd oder ein Ochs oder ein Esel gestohlen worden, nachher niemals, auch nicht wegen eines Meineids oder eines Ehebruchs oder einer Blutschande…. vor eine richterliche Versammlung gezogen werden.“ Diese Zurückweisung kam jedoch viel zu spät.

Insgesamt blieben die Fronten nach Heinrichs Rückkehr ins Reich also bestehen, auch wenn sie bröckelten. Der Kaiser erwies sich in seinem Umgang mit Vertrauten wie mit Gegnern als sensibler und verantwortungsbewusster als er es in den ersten Jahrzehnten seiner Regierung gewesen war. So versprach er etwa Bischof Udo von Hildesheim, der zu seiner Partei wechselte, eidlich, er würde den Sachsen „niemals jenes Recht beeinträchtigen, welches sie seit der Zeit ihres Eroberers Karl für das geeignetste und herrlichste gehalten hatten.“ Seine Ratgeber sicherten Heinrichs Versprechen mit folgender Eidesformel ab, „sie würden ihm keine Stütze mehr gegen die Sachsen sein, wenn er diese Festlegung jemals aus den Augen verliere.“

Gegen den sächsischen Markgrafen Ekbert, der wiederholt gegen ihn rebellierte und sich ihm mehrfach unterwarf, bewies Heinrich Milde und Langmut, die ihm in den ­Anfangsjahren sicher gefehlt hatten. Schließlich verlieh er auch dem zuverlässigen Herzog Wratislaw von Böhmen den nicht erblichen Königstitel und zeigte den Eliten so, dass er treuen Dienst nun zu würdigen wusste.

Dennoch brachte Heinrichs fünfjähriger Aufenthalt im Reich von 1085 bis 1090 keine wirkliche Konsolidierung seiner Herrschaft, auch wenn der von seinen Gegnern erhobene Gegenkönig, Hermann von Salm, keine Gefahr für ihn darstellte, der dann 1088 unrühmlich sein Leben verlor. Heinrichs Aktivitäten erstreckten sich nämlich gleichermaßen auf Versuche, seine Gegner militärisch in die Schranken zu weisen, als auch durch Verhandlungen friedliche Verhältnisse zu erreichen. Beides gelang jedoch nur bedingt.

Charakteristisch für diese Phase sind aber seine erfolgreichen Versuche, die Bischofssitze des Reiches mit seinen Anhängern zu besetzen. Der schwäbische Geschichtsschreiber Bernold, ein entschiedener Gregorianer, musste widerwillig zugeben: „Der Oberhäretiker Wibert (also Papst Clemens III.) und seine Gefährten auf der Seite ihres Königs Heinrich hörten nicht auf, verfluchte Ernennungen (von Bischöfen) vorzunehmen und erteilten sie ihren Anhängern nur um teuerstes Geld …. In den deutschen Gebieten blieben nur vier Bischöfe fest in der katholischen Gemeinschaft.“ (d. h. nur sie gehörten noch zur gregorianischen Partei).

Weniger erfolgreich waren dagegen Heinrichs militärische Bemühungen, seine sächsischen und süddeutschen Gegner zu unterwerfen. Teils musste er angesichts der Unterlegenheit seiner Heere Zusammenstöße überhaupt vermeiden; teils kam es zu Schlachten, die für ihn schlecht ausgingen. So schildert Bernold ausführlich die Schlacht vom Pleichsfeld 1086 und besteht darauf, dass die Gegner Heinrichs „ein unglaubliches Gemetzel unter den Feinden angerichtet hätten…so dass man neun ziemlich große Leichenhaufen sah“, während die eigenen Leute nur 15 Tote zu beklagen gehabt hätten. Und von diesen seien nur 3 auf dem Schlachtfeld gestorben, die anderen erst später. Ein solches Ergebnis, folgerte er, sei nur göttlicher Kraft zuzuschreiben. Ein göttliches Eingreifen in solche Schlachten hatten die Gregorianer beim Tode Rudolfs von Rheinfelden aber heftig abgestritten.

Auffällig ist in diesen Jahren Heinrichs Annäherung an die Eliten der Sachsen, gegen die er zuvor besonders erbittert gekämpft hatte. Indigniert kommentiert dies wieder der Schwabe Bernold: „Die Sachsen nahmen, indem sie sich von der Treue gegenüber dem heiligen Petrus ablösten, Heinrich, dem sie so vielmals abgeschworen hatten, bei sich auf.“ Im Jahre 1088 wurde Heinrichs Verhältnis zu den Sachsen sogar auf eine ganz überraschende Weise verbessert. Der gerade verwitwete Kaiser verlobte sich mit der jungen Witwe des 1087 verstorbenen sächsischen Markgrafen Heinrich von Stade. Die Verlobte des Kaisers, mit Namen Eupraxia oder Praxedis, stammte aus dem Hause der Großfürsten von Kiew.

Man muss sich fragen, welchen politischen Zweck dies Verlöbnis hatte, das ein Jahr später in Köln durch die Hochzeit der beiden eingelöst wurde, die dort Erzbischof Hartwich von Magdeburg vollzog. Er war Abt des Heinrich treuen Klosters Hersfeld gewesen, der seinen Erzbischofstuhl Kaiser Heinrich verdankte. Immerhin war es eine sehr ungewöhnliche Wahl, dass ein Kaiser die Witwe eines Markgrafen heiratete, der zudem Angehöriger eines Stammes gewesen war, mit dem der Herrscher lange in bitterer Feindschaft gelegen hatte. Bekannt ist aber, dass eine Eheschließung in diesen Zeiten zugleich Frieden und Bündnis zwischen den Verwandtengruppen von Braut und Bräutigam stiftete. Man findet hierfür sogar mehrfach die Bezeichnung, dass die Braut in einer solchen Ehe eine „Geisel des Friedens“ (obses pacis) sei. Normalerweise sicherten bekanntlich nur männliche Personen den Frieden, indem sie als Geiseln der jeweils anderen Seite übergeben wurden. Man muss also damit rechnen, dass auch im zitierten Fall mit dem Verlöbnis und der Ehe der Frieden zwischen Sachsen und Kaiser Heinrich abgesichert werden sollte. Einige Jahre später wurde dies allerdings zum Problem. Davon gleich Genaueres.

Die Bemühungen Kaiser Heinrichs, zum Frieden mit dem sächsischen Stamm zu kommen, wurden allerdings am Ende des Jahres 1089 erheblich gestört, als seine Gegner mit dem Mittel der Eheschließung ebenfalls eine enge politische Verbindung begründeten. Die wichtige Stütze der gregorianischen Partei in Italien, die Markgräfin Mathilde von Tuscien, heiratete nämlich Welf V., den Sohn des bayerischen Herzogs, Welf IV. Die süddeutschen Welfen gehörten seit längerem zu den entschiedenen Gegnern Heinrichs IV. im Reich.

Der politische Charakter dieser Eheschließung war so offenkundig, dass der schwäbische Chronist Bernold sich zu der Bewertung veranlasst sah, Mathilde sei diese Ehe „nicht etwa aus mangelnder Enthaltsamkeit, sondern aus Gehorsam gegenüber dem römischen Papst (eingegangen), um nämlich der Heiligen römischen Kirche umso kräftiger gegen die Exkommunizierten beistehen zu können…. Den sogenannten König Heinrich betrübte diese Ehe sehr.“

Diese Ehe verband einen 17jährigen Bräutigam mit einer über 40jährigen Braut und der junge Gatte begann sofort den Kampf gegen die oberitalienischen Parteigänger Heinrichs IV. Kaiser Heinrich nahm diese Situation daher sehr ernst und startete seinen 3. Italienzug, nachdem in Speyer noch einmal Friedensgespräche mit Gegnern nördlich der Alpen ergebnislos verlaufen waren.

Der 3. Italienzug Heinrichs IV.

Im Juni 1090 war er bereits vor Mantua damit beschäftigt, Burgen und Besitzungen der Markgräfin Mathilde einzunehmen und so durchaus erfolgreich seine Herrschaft gegen die Gregorianer durchzusetzen. Deren Papst Urban II. zog sich in der Folge zu den Normannen nach Süditalien zurück und Heinrichs Papst Clemens III. residierte wieder in Rom. Dennoch gelang es in den folgenden Jahren nicht, die Stellung der Markgräfin Mathilde nachhaltig zu erschüttern; Heinrich versuchte vergeblich einen Angriff auf die Burg Canossa und konnte nicht verhindern, dass die Krieger der Markgräfin verlorenes Terrain zurückeroberten.

Nördlich der Alpen planten seine sächsischen und süddeutschen Gegner dagegen 1092, ihren Kampf gegen Heinrich fortzuführen und vereinbarten zu diesem Zweck ein Treffen der Sachsen und der Schwaben, einen generalis conventus, was nichts Gutes ahnen ließ. Jedoch fiel dieses Treffen aus, weil eine große Hungersnot die Sachsen zwang, andere Prioritäten zu setzen.

Kaiser Heinrich könnte diese geplante Vereinigung seiner Gegner als einen Bruch des Friedens seitens der Sachsen aufgefasst haben, den er durch seine Heirat mit Praxedis 1089 für geschlossen hielt. Er nahm nämlich in der gleichen Zeit seine Gemahlin in Haft, was erst 1094 öffentlich bekannt wurde. Die Lage in Italien wandte sich allerdings schon 1093 deutlich gegen Heinrich, als auch sein Sohn Konrad, der nach seiner Krönung in Aachen lange als Stellvertreter des Vaters in Italien agiert hatte, mit ihm brach und sich der gregorianischen Partei und der Markgräfin Mathilde zuwandte. Dieser Vereinigung schlossen sich auch die lombardischen Städte Mailand, Cremona, Lodi und Piacenza in einem auf 20 Jahre beschworenen Bund an. Konrad wurde vom Mailänder Erzbischof Anselm erneut gekrönt.

Gemeinsam waren die genannten Kräfte daher nun so stark, dass sie Heinrich IV. die Alpenpässe sperren und ihn mehrere Jahre von Verstärkungen aus dem Norden abschneiden konnten. Er verbrachte längere Zeit in dem engen Raum um Verona ohne größere Aktivitäten als Herrscher. Sein Gegner Bernold notierte nördlich der Alpen, dass Heinrich so verzweifelt gewesen sei, dass man sagte, er habe sich selbst den Tod geben wollen.

In dieser Situation aber gelang es seiner Gemahlin Praxedis, aus der Haft ihres Gatten zu entkommen und auch sie suchte Zuflucht bei der Markgräfin Mathilde. Was sie aber über ihr Schicksal bei Heinrich IV. berichtete, gab der gregorianischen Partei Gelegenheit, Heinrich IV. an den Pranger zu stellen. Man machte den Fall auf Synoden 1094 in Konstanz und 1095 in Piacenza zum Gegenstand von Untersuchungen, wobei Praxedis in Piacenza persönlich ihre Anklagen vorbrachte, während ihre Klage in Konstanz ohne sie verhandelt wurde.

Bevor ich mich mit diesen Anklagen befasse, möchte ich vorausschicken, dass Praxedis mit ihren Aussagen in der modernen Forschung des 19. und 20. Jahrhunderts keinen Glauben fand. Vielmehr haben zahlreiche Forscher sich in ihrer Empörung und Ablehnung der angeblich dreisten Lügen geradezu überboten. Ich zitiere nur zwei Stimmen aus einem vielstimmig gleichen Chor:

Gerold Meyer von Knonau echauvierte sich 1903 in seinen fünfbändigen Jahrbüchern des Deutschen Reichs unter Heinrich IV wie folgt: „Die allerschändlichsten Dinge brachte das schamlose Weib, das über sich selbst auch das Allerekelhafteste, wenn es Heinrich IV. zu schaden vermochte, zu erzählen nicht errötete, mit frecher Stirn über ihr Eheleben vor, um ihre Flucht zu rechtfertigen.“

Im 19. Jahrhundert hatte der vielgelesene Autor Wilhelm von Giesebrecht in seiner „Geschichte der deutschen Kaiserzeit“ zwar zurückhaltender, aber gleichfalls ablehnend formuliert, und zugleich den Tatbestand vollständig vernebelt: „Die Lage der Kaiserin mochte unerträglich geworden sein und dies umso mehr, je schuldiger sie sich wusste. Schamlos hat sie sich bald selbst öffentlich des Ehebruchs angeklagt, und sich nur damit zu rechtfertigen gesucht, dass sie der eigene Gemahl zu
demselben verleitet habe.“

Die zeitgenössischen Quellen sind dagegen viel knapper und präziser in ihren Aussagen. Praxedis habe auf der Synode in Piacenza „demütig zu Füßen des Papstes hingestreckt um Absolution gebeten, für die unerhörten Scheußlichkeiten der Unzucht, die sie bei ihrem Gemahl erduldet habe. Der Herr Papst – und mit ihm die heilige Synode – nahm ihre Klage sehr erbarmungsvoll auf, weil man genau wusste, dass sie solche Scheußlichkeiten nicht so sehr begangen, sondern vielmehr gegen ihren Willen ertragen hatte.“ so Bernold.

Gerhoh von Reichersberg erläutert denselben Sachverhalt mit einem weiteren Detail: „sie sei auf Befehl ihres Gemahls so häufig vergewaltigt worden, dass sie nicht wissen könne, von wem das Kind sei, das sie empfangen habe.“

Im Unterschied zur modernen Forschung haben die Verantwortlichen auf diesen Synoden den Anschuldigungen also geglaubt. Allerdings waren es ausschließlich Gregorianer. Der erhobene Kernvorwurf lautete jedenfalls, dass Heinrich seine Gemahlin in der Gefangenschaft häufig durch seine Leute habe vergewaltigen lassen. Ein gleicher Vorwurf wurde ihm in den 70er Jahren schon einmal in Bezug auf seine Schwester Adelheid, die Äbtissin von Quedlinburg, gemacht. Nur gibt es in diesen Fall keinen Hinweis auf einen Kontext, der solch eine Barbarei hervorgebracht hätte.

Dies ist im Falle der Praxedis anders, denn das Verlöbnis und die Heirat Heinrichs im Kontext mit seinen Bemühungen um Frieden mit den Sachsen sowie die Inhaftierung seiner Frau, als die Sachsen dabei waren, den Frieden zu brechen, verweist auf eine Gewohnheit dieser Zeit, Frieden durch den Austausch von männlichen Geiseln, aber auch durch Eheschließungen zu sichern, wobei die Frauen als „Geiseln für den Frieden“ fungierten und so bezeichnet wurden.

Es gehörte aber nachweislich auch zu dieser Gewohnheit, dass Geiseln im Falle des Bruches dieses Friedens, für den sie bürgten, büßen mussten. Man kannte und praktizierte im Mittelalter die Geiselschändung als Rache für den Vertragsbruch. Männliche Geiseln verstümmelte oder tötete man. Es spricht damit einiges dafür, dass Heinrich den sich abzeichnenden Friedensbruch der Sachsen an seiner Frau rächte.

Damit soll auf keinen Fall um Verständnis für Heinrichs Verhalten geworben, sondern der grundlosen Parteinahme der modernen deutschen Forschung gegen die schuldlose Königin eine Erklärung entgegengestellt werden, die zeitgenössische Gewohnheiten berücksichtigt und so die Anklagen der Praxedis plausibel macht.

Heinrichs Königs- und Kaiserherrschaft schien damit in den Jahren des Abfalls seines Sohnes Konrad und der Flucht seiner Gemahlin Praxedis sowie seiner Beschränkung auf das enge Gebiet um Verona auf einem absoluten Tiefpunkt. Niemand dürfte damit gerechnet haben, dass sich dies noch einmal grundlegend ändern würde. Dennoch kam es bald danach zu einer vollständigen Zeitenwende, wie man heute formulieren würde.

Auslöser des Umschwungs war die Tatsache, dass Welf V. seine Ehe mit der Markgräfin Mathilde auflöste, wobei er deutlich machte, dass er diese Ehe nie vollzogen habe. Diese Veränderung der Bündniskonstellationen aber machte einen Ausgleich der Welfen mit Kaiser Heinrich möglich, dem sich in Schwaben auch die Zähringer anschlossen. Da die Staufer seit 1079 ohnehin Heinrich IV. verwandtschaftlich und politisch verbunden waren, hatte Heinrich so die wichtigsten adligen Kräfte in Bayern und Schwaben auf seiner Seite.

Auch in Sachsen regte sich kein größerer Widerstand, als Heinrich 1097 ins Reich zurückkehrte. Er konnte einen großen Umritt im Reich starten. Die Kirchenfeste und Hoftage auf dieser Reise waren gut besucht und zeigten, dass Kirche und Adel ihre Gegnerschaft zu Heinrich größtenteils aufgegeben hatten, obwohl seine Bannung durch den Papst weiter fortbestand und eigentlich jeden Umgang mit ihm ausschließen sollte.

In Aachen wurde sogar sein gleichnamiger Sohn zum König gekrönt und so die Fortdauer der salischen Dynastie gesichert, soweit so etwas möglich war. Dass dieser fünfte Heinrich nicht lange danach vom Vater abfiel und ihn entmachtete, wird Gegenstand späterer Ausführungen sein.

Heinrichs IV. Herrschaft hat sich damit, um noch knapp zusammenzufassen, nach 1080, dem Jahr seiner zweiten Bannung und des Schlachtentodes seines Kontrahenten Rudolf von Rheinfelden, nicht wirklich konsolidiert. Das verhinderten verschiedene Umstände: vor allem die Hartnäckigkeit der Gregorianer auch nach dem Tode Gregors VII., aber gewiss auch die Anklagen aus der eigenen Familie, die ein übles Licht auf Praktiken des Kaisers warfen.

Andererseits geriet er aber auch nicht – wie mehrfach in der ersten Phase seiner Herrschaft – in konkrete Gefahr, sein Amt zu verlieren. Vielmehr ist auffällig, wieviel Unterstützung er in dieser Zeit von kirchlichen Kräften bekam, was ihn befähigte, die wichtigen bischöflichen Positionen in der Reichskirche weiter mit eigenen Anhängern zu besetzen, die auch in schwierigen Lagen zu ihm hielten.

Noch wichtiger scheint mir aber eine andere Beobachtung: Die Krisen, die Heinrichs Herrschaft insgesamt mit sich brachte, intensivierte auch die Verfahren, mit denen man gütliche Beendigungen der Konflikte anstrebte. Unzählige Male haben hochrangige Vertreter der Konfliktparteien ohne Beisein des Königs sich zu Verhandlungen getroffen, die zunächst die strittige Frage zu klären suchten, ob Heinrich noch rechtmäßig König bleiben könne, dann aber darüber entschieden, dass man auf Gewaltanwendung in dem Konflikt verzichten solle. Dies scheint später zur Institution der Schiedsgerichtsbarkeit geführt zu haben, die uns seit dem 12. Jahrhundert dann als ein neues Instrument der Konfliktbeilegung begegnet.

Die Partizipation von Adel und Kirche an der Königsherrschaft erhielt durch diese Neuerungen mehr Gewicht als sie es zuvor schon hatte. Diese Entwicklung beförderte langfristig die ausgeprägt föderale Struktur des Reiches. Kurzfristiger aber sah man nach dem Ende der Salier ein halbes Jahrhundert jeweils ein intensives Ringen bei den nächsten Königswahlen, bei dem sich die Parteiungen der Zeit Heinrichs IV. immer noch gegeneinander auszuspielen versuchten.

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