Beziehungsethische Perspektiven in Gesellschaft, Kirche und Bundeswehr

Die Katholische Militärseelsorge nimmt sich dieses wichtigen Themas an

Im Rahmen der Veranstaltung Die Vielfalt wird euch frei machen!, 10.10.2023

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Wenn ich als Wehrmedizinethiker heute zu Ihnen über beziehungsethische Perspektiven in Gesellschaft, Kirche und Bundeswehr spreche, dann mag dies auf den ersten Blick verwunderlich erscheinen. Tatsächlich habe ich mich nicht leichtgetan, als die Katholische Militärseelsorge mit dem Wunsch an mich herantrat, eine Offiziers­akademie zu Fragen der sexuellen Vielfalt und ihrer beziehungsethischen Ausgestaltung zu bestreiten. Auch wenn ich unlängst mit Kerstin Schlögl-Flierl in Stimmen der Zeit, Heft 7/2023, einen Aufsatz über relationale sexuelle Selbstbestimmung veröffentlicht habe, erschienen mir doch andere Kolleginnen und Kollegen auf den ersten Blick geeigneter, zu entsprechenden Fragen vorzutragen.

Darf sich ein Medizinethiker zu entsprechenden Fragen äußern oder muss er es sogar? Diese Überlegung fungierte bei meiner Vorbereitung auf den heutigen Nachmittag als Schlüsselfrage, die mir sehr schnell einige zentrale Texte der Medizinethik in Erinnerung rief, die eine bejahende Antwort nahelegten. Beispielhaft möchte ich in diesem Zusammenhang auf das Genfer Ärztegelöbnis verweisen, das Fragen der sexuellen Identität und Orientierung in den größeren Kontext einer Antidiskriminierungsverpflichtung verortet: „Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten.“

Im Laufe seiner Geschichte wurde dieser bedeutsame medizinethische Referenztext immer wieder fortgeschrieben; mit der Aufnahme der Aspekte Geschlecht (das englische Original spricht hier differenzierender von gender) und sexueller Orientierung (engl. sexual orientation) war die Frage nach sexueller Vielfalt und deren beziehungsethischer Ausgestaltung spätestens im medizinethischen Diskurs angekommen. Auch der zentrale Referenztext zu medizinethischen Fragen im militärischen Kontext, die 2014 von der World Medical Association verabschiedeten Ethical Principles of Health Care in Times of Armed Conflict and Other Emergencies, nimmt hierauf indirekt Bezug: „The primary task of health care personnel is to preserve human physical and mental health and to alleviate suffering. They shall provide the necessary care with humanity, while respecting the dignity of the person concerned, with no discrimination of any kind, whether in times of peace or of armed conflict or other emergencies.”

Darüber hinaus weist der Text auf die Relevanz weiterer rechtlicher und ethischer Vorgaben hin: „Health care personnel shall at all times act in accordance with relevant international and national law, ethical principles of health care and their conscience.” Diese allgemeingehaltene Formulierung schließt selbstverständlich die entsprechenden Vorgaben zu Gender und Beziehung mit ein, wie sie sich zum Beispiel in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder aber auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland widerspiegeln, um nur einige wenige Texte zu nennen.

Dass Fragen der sexuellen Vielfalt und deren beziehungsethischer Ausgestaltung auch im Alltag der Bundeswehr eine wichtige Rolle spielen, lässt sich beispielsweise an der Tatsache bemessen, dass es seit 2019 einen eigenen Leitfaden zum Umgang mit transgeschlechtlichen Menschen gibt. Auch gibt es seit 2022 einen Wegweiser für den truppenärztlichen Dienst für geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen bei Transsexualismus. Darüber hinaus verfügt der Sanitätsdienst seit wenigen Wochen über eine eigene Ansprechstelle für Transgenderangelegenheiten. Und ich freue mich sehr, dass die Transgenderbeauftragte Frau Stabshauptmann Claudia Schalling heute nach München gekommen ist! In Ergänzung zu den wichtigen Dienstposten der Gleichstellungsbeauftragten wird hier Vielfalt im Dienstalltag des Sanitätsdienstes der Bundeswehr in besonderer Weise sichtbar. Ich bin mir sicher, dass neben allgemein-dienstlichen auch konkret-sanitätsdienstliche Fragen die Dienstposteninhaberin beschäftigen werden.

Dass sich auch die Katholische Militärseelsorge dieses wichtigen Themas annimmt, ist sicherlich kein Zufall. Noch vor wenigen Jahren wäre eine Veranstaltung zu Fragen der sexuellen Vielfalt und ihrer beziehungsethischen Bedeutung in einem Rahmen wie dem heutigen eher schwierig gewesen. Glücklicherweise ändern sich die Zeiten, wenn auch festgehalten werden muss, dass der hier zugrundeliegende kirchliche Entwicklungsprozess nicht Ausdruck einer souveränen amtskirchlichen Entscheidung war, sondern vielmehr im Zuge des Missbrauchsskandals und der Erkenntnisse der MHG-Studie in Deutschland unumgänglich wurde.

Die im Rahmen des Reformprozesses Synodaler Weg von der Kirche in Deutschland angegangenen Fragen trugen in entscheidendem Maße dem Umstand Rechnung, dass sich die überkommene kirchliche Sexualmoral mit den Erkenntnissen der modernen Natur- und Humanwissenschaften nicht nur als widersprüchlich, sondern in Teilen als unvereinbar erwies. Darüber hinaus wollte man nach Wegen suchen, um dem Glaubwürdigkeitsverlust der Katholischen Kirche insbesondere auf dem Gebiet der Sexualmoral zu begegnen.

Dass wir heute Nachmittag versuchen, uns dem Thema im Rahmen einer Offiziersakademie anzunähern, ist nach meinem Dafürhalten ein kleiner, aber wichtiger Beitrag, wenn es darum geht, eine allgemeine Achtsamkeit für den dienstlichen Umgang hiermit zu generieren. Dabei kann ich in meinem Impulsreferat nur einen oberflächlichen Orientierungsversuch unternehmen, der aber hoffentlich zum Weiterdenken anregt.

Nach diesen einleitenden Worten möchte ich mit Ihnen zunächst auf einige zentrale Begriffe schauen, die in den entsprechenden Diskursen eine wichtige Rolle spielen (Beziehungsethische Dimensionen). Im Anschluss werde ich auf die gesellschaftliche und militärische Perspektive zu sprechen kommen (Gesellschaftliche Perspektive/Militärische Perspektive), bevor wir uns die Kirchliche Perspektive etwas genauer anschauen (Kirchliche Perspektive). Im Hinblick auf eine wertschätzende Vielfalt menschlicher Sexualität und ihrer beziehungsethischen Ausgestaltung hat der Reformprozess des Synodalen Weges wichtige Impulse geliefert, die ich für die gesamtgesellschaftliche Debatte höchst beachtenswert finde. Einige zentrale Sichtweisen, die hieraus hervorgehen, möchte ich Ihnen vorstellen (Leben in gelingenden Beziehungen – Impulse aus den Texten des Synodalen Weges). Abschließend werde ich die zentralen Punkte noch einmal für Sie zusammenfassen.

Beziehungsethische Dimensionen

Der Mensch lebt nicht sich selbst allein. Von Beginn unserer Existenz an sind wir Menschen Beziehungswesen; angewiesen auf die Nähe zu anderen, die es Zeit unseres Lebens auszugestalten gilt. So gesehen könnten wir das Leben als ein Beziehungsprojekt bezeichnen und beschreiben. Beziehungen gehören zu uns und unserem Leben dazu. Sie kennzeichnen in erheblichem Umfang das, was die Anthropologie, also die Lehre vom Menschen, als conditio humana bezeichnet, d. h. die charakteristische Verfasstheit, ohne die ein Leben, das die Bezeichnung „menschlich“ verdient, nicht möglich ist.

Tatsächlich ist es ein spannendes Unterfangen, das eigene oder anderes Leben einmal unter diesem Gesichtspunkt in den Blick zu nehmen. Ich bin überzeugt, dass solch eine biographische Arbeit mit dem Ziel, das Leben als ein relationales Leben (d. h. als ein Leben in Beziehung) zu analysieren, vielfältige Erkenntnisse bereithielte. Dabei ließen sich die uns und unser Leben prägenden Beziehungen unter vielfältigen Gesichtspunkten in den Blick nehmen: Medizinisch, psychologisch, soziologisch, philosophisch, theologisch, anthropologisch, ethisch – um nur ein paar zu nennen.

Für uns und unser Leben prägend ist sicherlich die Erfahrung von Beziehung in der eigenen Ursprungsfamilie, wobei sich diese bereits als ein Beziehungsgeflecht beschreiben lässt. Da ist zum Beispiel meine Beziehung zu den Eltern und den Geschwistern, aber auch die Beziehung der Eltern untereinander, die es erlauben von Beginn an, die eigene Existenz als eine relationale Existenz zu begreifen. Aber auch die Beziehungen zu Freundinnen und Freunden, Mitschülerinnen und Mitschülern, Lehrerinnen und Lehrern, Kolleginnen und Kollegen oder Kameradinnen und Kameraden haben einen uns und unser Verständnis von Beziehung prägenden und bisweilen auch herausfordernden Charakter. Einen besonderen Stellenwert haben darüber hinaus die Beziehungen zu Partnerinnen und Partnern, die nicht zuletzt in ihrer sexuellen Dimension ihren ureigenen Ausdruck finden. Im Fall einer möglichen Elternschaft eröffnet die besondere Beziehung zu den eignen oder auch angenommenen Kindern ein abermals vertieftes Erleben von Beziehung, durch die sich der hier skizzierte Kreis wieder schließt.

Parallel zu einer Weitung traditioneller Vorstellungen von Partnerschaft, Ehe und Familie in den letzten Jahrzehnten kam es zu einer differenzierenderen In-Blick-Nahme der geschlechtlichen Dimension von Menschen und der dieser Ausdruck verleihenden Beziehungen. Neben der Ehe als traditioneller Gemeinschaft zwischen Mann und Frau bildeten sich weitere Beziehungs- und Familienkonstellationen, so zum Beispiel im Falle gleichgeschlechtlicher Partnerinnen und Partner. Letztere stellen (das sei bereits an dieser Stelle mit allem Nachdruck gesagt) aus meiner Sicht keinesfalls eine Gefährdung der traditionellen Ehe und Familie, sondern vielmehr eine unsere Gesellschaft insgesamt bereichernde und ethisch zu würdigende Instanz dar.

Um hier ein wenig klarer zu sehen und sich das nötige Handwerkszeug zur Teilnahme an den gesellschaftlichen Diskursen zu erarbeiten, möchte ich im Folgenden kurz und keinesfalls umfassend mit Ihnen auf einige zentrale Begriffe eingehen. Gerade die Kritikerinnen und Kritiker der aktuellen Weitung des Verständnisses von sexueller Vielfalt und deren beziehungsethischer Ausgestaltung lassen oftmals eine terminologisch fundierte Herangehensweise vermissen. Unter der Überschrift „Genderkritik“ wird hier nicht selten in erschreckender Unkenntnis philosophischer Theorien und ihrer Begrifflichkeit eine Art Kulturkampf heraufbeschworen. Dabei wird das klassische Verständnis von Sexualität, Ehe und Familie in eine defensive Position gebracht, die der Gegenseite vorwirft, traditionelle Werte und Normen zu unterwandern und zu zerstören. Dass die Überlegungen zur Genderfrage am Ende weniger die Schwächung als vielmehr die Stärkung eines moralisch verantwortungsvollen Umgangs mit den Fragen nach Sexualität, gelebter Beziehung, Elternschaft und Familie bedingen könnten, wird hierbei zumeist nicht erwogen.

Mit dem Genderbegriff sind wir schon mittendrin in der unverzichtbaren terminologischen Arbeit. Der Begriff „Gender“ stammt ursprünglich aus der Sozialphilosophie und bezeichnet das soziale Geschlecht eines Menschen, das sich vom biologischen Geschlecht (Sex(us)) unterscheiden lässt. Unterschiedliche Untersuchungen beispielsweise in Philosophie, Soziologie und Psychologie in der zweiten Hälfte des 20. und zu Beginn des 21. Jahrhunderts untermauerten die Erkenntnis, dass vieles, was wir als männlich oder weiblich bezeichnen, weniger Ausdruck eines biologischen Sachverhaltes ist, als vielmehr gesellschaftlich konstruiert.

Die in diesem Zusammenhang vertretenen theoretischen Ansätze sind vielfältig. Eine in sich geschlossene und allgemein geteilte Theorie zur Genderfrage liegt bislang nicht vor. Bei „Gender“ handelt es sich also um einen heterogen gebrauchten Terminus, so dass es angemessener erscheint, besser von unterschiedlichen Gendertheorien als von einer in sich geschlossenen Gendertheorie zu sprechen. Ohne hier und heute auf die verschiedenen gendertheoretischen Ansätze eingehen zu können, lässt sich dennoch festhalten, dass eine redliche Reflexion des Phänomens „Geschlecht“ nicht umhinkommt, unterschiedlichen Dimensionen Rechnung zu tragen. Die Fragen nach der geschlechtlichen Identität (also beispielsweise nach Mannsein und Frausein) werden hier nicht zuletzt anthropologisch-ethisch neu gestellt, was bei den Kritikern der gendertheoretischen Ansätze zu heftigen Gegenreaktionen führte. So zum Beispiel auch auf Seiten des römisch-katholischen Lehramtes, das in diesem Zusammenhang wenig differenziert und der Sache nach unangemessen von „Gender-Ideologie“ spricht.

Die Genderdiskurse ermöglichten eine eingehende Erörterung weiterer Phänomene geschlechtlicher Identität, die nicht neu sind, nunmehr aber gesellschaftlich sichtbar wurden und durch die Bereitstellung einer angemessenen Begrifflichkeit verbalisiert werden konnten. Paradigmatisch möchte ich auf die Transsexualität verweisen, die in eindrücklicher Weise zeigt, dass geburtliches und soziales Geschlecht nicht zwangsläufig übereinstimmen müssen. Auch wenn dies für einen Großteil der Bevölkerung zutrifft, kann hier nicht automatisch von einer Deckungsgleichheit ausgegangen werden. Während im Falle einer Kongruenz von geburtlichem und sozialem Geschlecht von Cis-Personen gesprochen wird, kennzeichnet Trans-Personen die Tatsache, dass sie sich einem anderen Geschlecht zugehörig fühlen als demjenigen, dass ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Bei einem Transmann handelt es sich also um eine geburtsgeschlechtlich weibliche Person, die sich selbst als Mann identifiziert. Umgekehrt handelt es sich bei einer Transfrau um eine geburtsgeschlechtlich männliche Person, die sich selbst als Frau identifiziert.

Die Unterscheidung von Cis- und Transgeschlechtlichkeit zeigt bereits, dass eine starre binäre Sichtweise, die Menschen entweder als Männer oder Frauen klassifiziert, kritisch hinterfragt werden kann (besser: kritisch hinterfragt werden muss). Indem gendertheoretische Ansätze dies tun, laden sie auch dazu ein, andere Binaritäten kritisch zu hinterfragen, die unser alltägliches Verständnis von Geschlecht und Beziehung prägen. Anders formuliert: Gendertheoretische Ansätze brechen überkommene binäre Denkweisen auf. Denken Sie nur an die stereotypischen Vorstellungen früherer Zeiten: Männer wurden hier zumeist als stark, beschützend, dominant, aktiv, rational, kontrolliert und unabhängig dargestellt, während Frauen nicht selten als schwach, beschützt, unterwürfig, passiv, irrational, emotional und abhängig gezeichnet wurden. Der Begriff „nicht-binär“ (engl. non-binary) kennzeichnet die ablehnende Haltung einer rigoristischen Dichotomie und dient Personen zur Selbstbezeichnung, die sich selbst nicht im Sinne einer „entweder – oder“-Entscheidung als Mann oder als Frau identifizieren.

Allein diese kurze und keinesfalls erschöpfende Beschäftigung mit unterschiedlichen Geschlechtsidentitäten zeigt die Dringlichkeit, mit der gendertheoretische Diskurse geführt werden müssen. Es handelt sich hier ­keinesfalls um eine entbehrliche philosophische Spekulation, sondern um eine der zumeist leidvollen Lebenswirklichkeit von Menschen Rechnung tragende und notwendige Erörterung, die dem Phänomen der Geschlechtsidentität in seiner Gesamtheit gerecht zu werden versucht. Nur am Rande möchte ich in diesem Zusammenhang auf die Dokumentation Trans – I got life von Doris Metz und Imogen Kimmel aus dem Jahr 2021 hinweisen, eine filmische Dokumentation im Kultursender arte, die tiefgehende Einblicke in die Thematik vermittelt.

Von der Transsexualität abzugrenzen ist das Phänomen der Intersexualität, mit dem Personen bezeichnet werden, die mit gemischtgeschlechtlichen Körpern geboren werden, d. h. sie haben angeborene Varianten körperlicher Geschlechtsmerkmale, die sich einer eindeutigen Zuordnung als nur männlich oder nur weiblich entziehen. Dies kann zum Beispiel die Geschlechtsorgane, die Hormonproduktion oder den Chromosomensatz, die Figur, die Haarverteilung oder die Muskelmasse betreffen. Menschen, die sich als intersexuell bezeichnen, weisen insgesamt eine breite Varianz körperlicher Geschlechtsmerkmale auf. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Frage nach der sexuellen Identität hiervon unberührt bleibt, d. h. sie können sich als cis, trans, nicht-binär oder inter identifizieren.

Von der Frage nach der geschlechtlichen Identität zu unterscheiden, ist die Frage nach der geschlechtlichen resp. sexuellen Orientierung. Der Begriff „sexuelle Orientierung“ verweist kurz gesagt auf das Geschlecht, das eine Person begehrt. Auch hier gilt, dass neben der zahlenmäßig in der Bevölkerung dominierenden heterosexuellen Ausrichtung Normvarianten sexueller Orientierung existieren, die sich auf das gleiche Geschlecht (homosexuell) oder verschiedene Geschlechter (bisexuell/pansexuell) oder kein Geschlecht (asexuell) beziehen. Auch hier gilt, dass das Phänomen einer Normvarianz sexueller Orientierung nicht neu, aber im Zuge der Liberalisierung westlicher Gesellschaften sichtbar und verbalisierbar wurde.

Die angesprochenen Begriffe zur Bezeichnung der sexuellen Identität und Orientierung lassen sich zusammenfassen in dem Akronym LGBTQIA+. Gemeint sind hiermit die englischen Begriffe „Lesbian“, „Gay“, „Bisexual“, „Transgender“, „Intersexual“ und „Asexual“. Der Buchstabe Q verweist auf den definitorisch nicht leicht zu fassenden Begriff „Queer“. Er kann einerseits als Überbegriff für die übrigen Begriffe dienen, auf die das Akronym LGBTQIA+ rekurriert, andererseits weist er über diese hinaus. Ähnliches gilt für das Pluszeichen am Ende. Hier wird darauf verwiesen, dass es Formen sexueller Identität und Orientierung gibt, die sich einerseits einer starren binären Identität von Mann und Frau entziehen und anderseits nicht einer heteronormativen Orientierung entsprechen.

Gesellschaftliche Perspektiven

Wenn ich im Folgenden mit Ihnen einen Blick auf die gesellschaftlichen, kirchlichen und militärischen Perspektiven werfe, dann kann auch dies nur schlaglichtartig erfolgen. Grundsätzlich festgehalten werden kann, dass die drei Sphären in einem wechselseitigen Bedingungsverhältnis stehen, das nicht immer frei von Spannungen ist. Dabei erweist sich heutzutage vor allem das Verhältnis von Gesellschaft und Kirche als ein in besonderer Weise herausforderndes. Während beispielsweise in der Bundeswehr die unterschiedlichen bundesdeutschen Gesetze, die im Verlauf der letzten 30 Jahre eine Gleich- und Selbstbestimmung vorantrieben, übernommen und umgesetzt wurden, tat und tut sich die katholische Kirche hiermit bis heute schwer.

Es wäre ein spannendes Unterfangen, die Geschichte der bundesdeutschen Gesellschaft unter beziehungsethischem Gesichtspunkt in den Blick zu nehmen. Leider können wir das heute nur skizzenhaft tun, aber bereits bei einer oberflächlichen Betrachtung zeigt sich, dass wir es hier mit einer Entwicklung zu tun haben, die ohne die Erkenntnisgewinne auf soziologischem, psychologischem, philosophischem, anthropologischem und ethischem Gebiet nicht hätte stattfinden können. Für den Bereich der Philosophie (und der Theologie) spielen sicherlich feministische und in deren Folge gendertheoretische Denkansätze eine entscheidende Rolle bei der Initiierung und Ausgestaltung der gesellschaftlichen Umgestaltungsprozesse, wie wir sie insbesondere seit den späten 1960er Jahren erleben und die bis heute andauern.

Erinnern möchte ich Sie in diesem Zusammenhang an die tiefgreifenden Veränderungen, die sich im Zuge der Frauenrechtsbewegung ergeben haben. Ein patriarchalisches geprägtes Familienverständnis musste hier zunächst aufgebrochen werden, damit sich Raum für neue Formen familiären Zusammenlebens ergaben. Das Verhältnis der Eltern untereinander, aber auch die Eltern-Kind-Beziehung erfuhr in den letzten Jahrzehnten weitreichende Veränderungen. Sich verändernde gesellschaftliche Sichtweisen, die zumeist intensiv durch humanwissenschaftliche Diskurse flankiert wurden, fanden ihren Niederschlag in einer Reihe von Gesetzesänderungen beispielsweise bezüglich des Familien-, Kindschafts- oder Unterhaltsrechtes im BGB. Keinesfalls war es so, dass diese ohne Widerspruch in bestimmten Teilen der Gesellschaft geblieben sind. In zum Teil heftigen Debatten wurde hierbei um Regelungen gerungen.

Auch die bedeutsamen Veränderungen, die sich mit Blick auf die Rechte der Homosexuellen ergeben haben, wären hier zu nennen. Der Weg, den man dabei von der Übernahme des Paragraphen §175 StGB aus der Zeit des Nationalsozialismus bis hin zu seiner endgültigen Streichung im Jahr 1994 beschritten hat, stellt ein spannendes Stück deutscher Rechtsgeschichte dar. Ein Meilenstein der weiteren Entwicklung war sicherlich auch die 2017 erfolgte Rehabilitation der auf Grundlage des ehemaligen § 175 StGB Verurteilten.

Auch die schrittweise rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, die in der Öffnung der Ehe für alle im Jahr 2017 ihren Höhepunkt fand, ist hier in besonderer Weise zu würdigen. Nicht zuletzt aus medizinischer Sicht kommt dem 2020 verabschiedeten Gesetz zum Verbot von Konversionstherapien eine ­
wichtige Bedeutung zu.

Wenn wir auf die Transsexuellenrechte schauen, zeigt sich eine rechtsgeschichtliche Entwicklung, die den Kampf der betroffenen Personen um Anerkennung und Gleichberechtigung widerspiegelt. Tatsächlich gab es schon immer Menschen, deren sexuelle Identität im Widerspruch zu dem geburtlich zugeschriebenen Geschlecht stand. In der Bundesrepublik wurde durch das 1980 beschlossene Transsexuellengesetz erstmalig die Möglichkeit geschaffen, ein Leben entsprechend der eigenen Transidentität (mit Änderung der Geburtsurkunde und Personenstand) zu führen.

Das Gesetz sah in seiner ursprünglichen Fassung vor, dass die betroffenen Personen sich entweder für eine Namensänderung (kleine Lösung) oder für eine Personenstandsänderung (große Lösung) entscheiden. Während eine Namensänderung durch zwei bei Gericht vorzulegende Gutachten, die die Transidentität bestätigten, erfolgen konnte, setzte die Änderung des Personenstandes eine erfolgte geschlechtsangleichende Operation (inkl. Sterilisierung) voraus. Eine Elternschaft war für Transpersonen nicht möglich.

Im Laufe der Zeit führten mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichtes dazu, dass Teile des Transsexuellengesetzes als verfassungswidrig außer Kraft gesetzt wurden. So fiel zum Beispiel 2011 die Pflicht zur geschlechtsangleichenden Operation und Sterilisation. Auch die Möglichkeit zu heiraten und Eltern zu werden wurde im weiteren Verlauf eingeräumt. Mit dem Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz, den das Bundeskabinett Ende August 2023 beschlossen hat, liegt ein das Transsexuellengesetz ablösender Gesetzesentwurf vor, der eine deutlich vereinfachte Möglichkeit zur Änderung des Namens- bzw. des Personenstandes vorsieht.

Militärische Perspektiven

Entsprechend der bundesdeutschen Gesetzgebung kam es auch in der Bundeswehr zu einschneidenden Veränderungen. Während beispielsweise in den 1990er Jahren Homosexualität eine Wehrdienstuntauglichkeit begründete, leisten heute auch schwule und lesbische Soldaten und Soldatinnen, Reservistinnen und Reservisten und zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Dienst. Sie sind gleichberechtigte Kameradinnen und Kameraden resp. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gleiches gilt für Personen mit Transidentität oder Interidentität. Dass die Umsetzung des Gleichheitsanspruches nicht nur in der Zivilgesellschaft, sondern auch in der Bundeswehr bis heute eine Herausforderung darstellt, zeigt sich im Dienstalltag der betroffenen Kameradinnen und Kameraden bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Sowohl die Notwendigkeit der eingangs bereits erwähnten Leitlinie zum Umgang mit transgeschlechtlichen Menschen oder der neugeschaffenen Anlaufstelle für Transgenderfragen verdeutlichen dies. Zum Thema Diversity Management in der Bundeswehr gibt es sicherlich viel zu sagen und ich hoffe, dass wir hierzu noch einiges in der anschließenden Podiumsdiskussion erfahren werden. Hinweisen möchte ich auch auf die kürzlich herausgegebene Allgemeine Regelung (AR) Umgang mit Sexualität und sexualisiertem Fehlverhalten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (GB BMVg).

Kirchliche Perspektiven

Aus kirchlicher Perspektive stellt der Synodale Weg, der im
Anschluss an das Bekanntwerden des Missbrauchsskandals und der MHG-Studie ins Leben gerufen wurde, eine einschneidende und wegweisende Zäsur dar. Es handelt sich hierbei um ein Gesprächsforum mit dem Ziel einer strukturierten Debatte innerhalb der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. Im Zentrum standen vier Themenschwerpunkte, u. a. auch die Frage nach einem Leben in gelingenden Beziehungen.

Ausgehend von der Einsicht, dass die Sexualmoral der Katholischen Kirche für die Mehrheit der Getauften keine Orientierung mehr bietet, nahm man sich basierend auf den modernen Erkenntnissen aus Theologie und Humanwissenschaften zentraler Fragen von Sexualität und Partnerschaft an. So zum Beispiel auch der gesellschaftlich höchst relevanten Fragen nach gleichgeschlechtlichen Partnerschaften oder Transsexualität, bei denen man Anschluss an die heutige Lebenswirklichkeit zu gewinnen suchte.

Dass diese Entwicklung keinesfalls ohne Widerstand traditionell orientierte Kreise hingenommen werden würde, hat wohl die wenigsten überrascht. Der zentrale, im Verlauf des Synodalen Weges erarbeitete (Grund-)Text Leben in gelingenden Beziehungen – Grundlinien einer erneuerten Sexualethik, auf den ich im Folgenden noch näher eingehen werde, fand zwar die Zustimmung einer überwältigenden Mehrheit der Synodalen, scheiterte letztendlich jedoch an der Sperrminorität der deutschen Bischöfe (82,8 % aller Synodalen stimmten für den Text, wobei von den Bischöfen bei 3 Enthaltungen 33 positiv (61,1 %) und 21 negativ (38,9 %) votierten. Die Tatsache, dass im Kreis der Bischöfe, die erforderliche Mehrheit nicht zustande kam, führte dazu, dass der Text nicht angenommen wurde.

Trotz dieses für viele enttäuschenden Ergebnisses kann festgehalten werden, dass die während des Synodalen Weges aufgeworfenen Fragen nicht mehr ignoriert werden können. Letzteres wäre nur um den Preis einer totalen Verkennung heutiger Lebenswirklichkeit möglich. Die Vorschläge für eine erneuerte Sexualethik, die von den Synodalen gemacht wurden, setzen Maßstäbe, mit denen sich jede weitere Beschäftigung mit der Thematik (sei sie befürwortend oder ablehnend) wissenschaftlich-kritisch wird beschäftigen müssen. Und es wird spannend sein zu sehen, inwiefern es gelingt, die beim Synodalen Weg gemachten Reformvorschläge bei der aktuell in Rom stattfindenden Synode einzubringen.

Leben in gelingenden Beziehungen – Impulse aus den Texten des Synodalen Weges

Ohne Ihnen das Dokument in Gänze vorstellen zu können, möchte ich Sie dennoch auf einige im höchsten Maße beachtenswerte Aussagen hinweisen. Es handelt sich insofern um ein bedeutsames Dokument, als hier der Versuch unternommen wird, einen Anschluss kirchlicher Sexualmoral an die Lebenswirklichkeit heutiger Menschen und die diese flankierenden humanwissenschaftlichen und ethischen Diskurse zu gewinnen. Dabei wird nichts weniger als eine grundlegende Neuausrichtung kirchlicher Positionen vorgeschlagen.

In zehn sogenannten Grundlinien legt der Text konkrete Vorschläge zu einer Reform kirchlicher Sexualmoral vor. Dabei wird Sexualität als Geschenk und Gestaltungsauftrag verstanden (Grundlinie 1), die als sexuelle Identität in ihrer Vielfalt über die ganze Lebensspanne eines Menschen zu würdigen ist (Grundlinie 2). Sexualität gilt es in ihrer Mehrdimensionalität sowohl als leibliche als auch als geistige Realität ernst zu nehmen (Grundlinie 3). Sie erweist sich nicht nur durch die Zeugung von Nachkommenschaft in der christlichen Ehe als fruchtbar.

Die Offenheit für neues Leben findet auch in der Annahme und Erziehung von Kindern beispielsweise durch gleichgeschlechtliche Paare oder alleinstehende Personen ihren Ausdruck (Grundlinie 4). In diesem Zusammenhang kommt es zu einer Neubewertung der Homosexualität und der Frage, wie diese christlich verantwortungsvoll gelebt werden kann (Grundlinie 5). Gelebte Sexualität, die sich der Würde des Menschen verpflichtet weiß, wird als lebensspende Kraft verstanden, die durchaus auch eine spirituelle Dimension eignet (Grundlinie 6). Dies gilt für zwischenmenschliche Beziehungen, wie auch in der Beziehung des Menschen zu sich selbst (Grundlinie 7).

Zentrale Bedeutung wird natürlich der christlich gelebten sakramentalen Ehe als Lebensbund beigemessen. Ihr zur Seite gestellt werden gleichgeschlechtliche Partnerschaft, die einen verbindlichen (d. h. auf Dauer angelegten) Charakter haben. Darüber hinaus sind auch Partnerschaften, die nach dem Scheitern einer Ehe eingegangen werden, im Blickfeld der Synodalen. Auch wenn nur die Ehe einen sakramentalen Charakter haben kann, dürfen sich alle drei Formen unter den von der Kirche zugesprochenen Segen Gottes gestellt sehen (Grundlinie 8). Die gewissenhafte Gestaltung der eigenen Sexualität hat eine Relevanz für ein Leben inmitten der Gemeinschaft der Glaubenden (Grundlinie 9), sie ist Ausdruck der Freiheit und findet ihre Realisation im Wagnis der Liebe (Grundlinie 10).

Diese 10 Grundlinien stellen aus Sicht der traditionellen katholischen Lehre eine ganz außerordentliche Weiterentwicklung dar. Die hiermit einhergehende Neubewertung menschlicher Sexualität lässt sich nicht zuletzt an den Aussagen zur geschlechtlichen Identität und Orientierung ausmachen, auf die ich abschließend noch näher eingehen möchte. Eine positive Würdigung der Vielfalt menschlicher Sexualität und ihrer beziehungsethischen Ausgestaltung kommt nicht umhin, beide Aspekte im Blick zu behalten.

Sexualität wird hier als integraler Bestandteil der personalen Identität des Menschen und seiner Lebenswirklichkeit begriffen. Sie bleibt stets rückgebunden an die Würde der betroffenen Personen, von der es in Grundlinie 1 heißt: „Zur Würde gehört das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung: Sie zu unterstützen und in ihrer Bindung an das moralisch Gute zu stärken gehört ebenso zum Grundauftrag der Kirche wie die Achtung der sexuellen Identität – unabhängig des Alters oder der jeweiligen sexuellen Orientierung.“

Dieser Gedanke wird in der Grundlinie 2 aufgegriffen und weiterentwickelt: „Jede personale Identität ist in Entwicklung. Auch die Sexualität entwickelt sich über die Lebensspanne hinweg. Unverzichtbares Gestaltungsprinzip von Sexualität ist die wechselseitige, liebende Achtung der Würde des Gegenübers wie der Würde der eigenen Person. Eine solche Achtung gilt es auch jeder Form geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung entgegenzubringen. Sowohl sexuelle Orientierung als auch geschlechtliche Identität sind das Ergebnis eines persönlichen Wachstumsprozesses.“

Der hier angesprochene Wachstumsprozess wird als ein biopsychosozialer begriffen, d. h. dass Einflussfaktoren unterschiedlicher Provenienz als bedeutsam angesehen werden: „Identitätsentwicklung ist kein rein innerer, automatisch ablaufender Prozess. Sie wird auch nicht nur von äußerlichen Faktoren beeinflusst, sondern kann von jeder Person auch bewusst gestaltet werden. Freilich ist die Identität nicht beliebig formbar. Ihre Gestaltung vollzieht sich immer innerhalb jener physischen, biopsychischen sowie soziokulturellen Präfigurationen, innerhalb derer jede Person ihr Leben führen kann und führen muss.“

Hieraus resultiert für die Autoren des Papiers ein absolutes Diskriminierungsverbot. In der theoretischen Grundlegung zur Grundlinie 2 heißt es beispielsweise mit Blick auf die sexuelle Orientierung: „Die Anerkennung der Gleichwertigkeit und Legitimität nicht-heterosexueller Orientierungen, deren Praktiken und Beziehung, sowie im Zusammenhang die Beseitigung von Diskriminierung, die auf sexuelle Orientierung basiert, ist dringend geboten.“

Auch Forderungen nach medizinisch nicht indizierten Manipulationen, beispielsweise Konversionstherapien, lassen sich in keiner Weise rechtfertigen. Dieser Punkt wird in der Grundlinie 5 aufgegriffen: „Sogenannte Konversionsbehandlungen und ähnliche Angebote, die auf die Desintegration der personalen Identität in Bezug auf die geschlechtliche Identität oder die sexuelle Orientierung abzielen und somit die Gesundheit und den Glauben von homosexuellen sowie transgeschlechtlichen Menschen gefährden, sind strikt abzulehnen und zu unterbinden.“

Das Verbot von Konversionstherapien ist ein Beispiel, dass in eindrucksvoller Weise die Nähe sexual- und beziehungsethischer Fragen zur Medizinethik zeigt. Mit Blick auf die prinzipienbasierte Medizinethik lässt sich hier festhalten, dass es sich hierbei um eine schwerstwiegende Verletzung des Autonomie-, Nicht-Schaden-, Wohltun- und Gerechtigkeitsprinzip handelt.

Bereits die kurzen Ausführungen lassen eine die Vielfalt menschlichen Lebens Rechnung tragende Haltung der Synodalen erkennen, ohne die eine Sexual- bzw. Beziehungsethik im 21. Jahrhundert nicht mehr glaubwürdig konzipiert werden kann. Die hier angesprochenen Gesichtspunkte haben eine hohe Relevanz für alle, die sich heute darum bemühen, die unser Leben kennzeichnenden Beziehungen verantwortungsvoll zu gestalten. Dabei erweisen sie sich über weite Strecken für Gläubige wie Nichtgläubige als beachtenswert, wenn es darum geht, ein Leben in Freiheit und Selbstbestimmung zu leben.

Zusammenfassung und Ausblick

Ausgehend von der Frage nach der medizinethischen Relevanz beziehungsethischer Überlegungen haben wir zunächst eine terminologische Annäherung an die Thematik unternommen und einige Schlüsselbegriffe angeschaut. Basierend hierauf wurden die gesellschaftlichen, militärischen und kirchlichen Entwicklungen beleuchtet. Abschließend habe ich Ihnen wichtige Impulse des Synodalen Weges zum Thema gelebter Sexualität und ihrer beziehungsethischen Ausgestaltung vorgestellt.

Dabei wurde die Vielfalt menschlicher Sexualität und deren Ausdrucksformen deutlich. Eine verantwortbare Beziehungsethik wird in jedem Fall dieser Vielfalt Rechnung zu tragen haben. Die gilt für jeden und jede von uns, ganz gleich welche Identität oder Orientierung uns in unserem persönlichen Leben zur selbstbestimmten Ausgestaltung aufgegeben ist. Im Sinne des zu Beginn meines Vortrages aufgezeigten Beziehungsgefüges, ist dies eine individuelle aber auch gemeinschaftlich zu stemmende Aufgabe. Sie findet ihre Konkretisierung in gesellschaftlichen, militärischen und kirchlichen Kontexten. Wenn uns diese drei Bereiche auch in unterschiedlichem Maße herausfordern, am Ende gilt für einen jeden von ihnen: Die Vielfalt wird euch frei machen!

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