Am 29. März 1924 – vor 100 Jahren – schlossen Bayern und der Heilige Stuhl nach fast fünfjährigen Verhandlungen ein neues Konkordat. Dasjenige von 1817, das die Staat-Kirchen-Verhältnisse – wenn auch nicht ganz konfliktfrei – bis dahin geregelt hatte, wurde allseits als ungültig betrachtet. Für Bayern, in „Weimar“ innenpolitisch gedemütigt und außenpolitisch machtlos, war der neue Abschluss ein politischer Erfolg, den man mit erheblichen Zugeständnissen zu erkaufen bereit war. Trotz zahlreicher Veränderungen ist das Konkordat noch heute weitgehend gültig.
Programmablauf der Veranstaltung:
Bayern blickt auf eine anderthalbtausendjährige Geschichte zurück – und seit 1300 Jahren gibt es auf dem Gebiet des heutigen Freistaats kirchliche Strukturen. Immer wieder gab es im Laufe der Jahrhunderte Verträge, mitunter bereits Konkordate genannt, zwischen den bayerischen Herrschern und den das Herzogtum umgebenden geistlichen Fürstentümern, wobei es sich um Verträge zwischen gleichberechtigten Mächten handelte.Mit dem Wandel vom Alten zum Neuen Bayern Anfang des 19. Jahrhunderts, nach der Säkularisation, den Mediatisierungen und weiteren napoleonischen Umwälzungen, änderte sich die Situation grundlegend. Die Bischöfe waren keine Fürsten mehr, sie wurden beschränkt auf ihre geistlichen Aufgaben und waren nun Untertanen des bayerischen Königs. Die kirchlichen Strukturen wiederum wurden weit stärker als zuvor in den Staat integriert, was Absprachen mit der Kurie nötig machte. Nach mehr als zehnjährigen, teilweise sehr kontrovers geführten Verhandlungen schlossen der Heilige Stuhl und das Königreich 1817 ein Konkordat, das dem bayerischen Monarchen zwar einerseits in einigen für ihn wichtigen Punkten entgegenkam, das aber andererseits für Bayern unerfüllbare Klauseln enthielt.Rund 100 Jahre später wurde es von mancher Seite als ungültig betrachtet, hatte die Revolution von 1918/19 doch die Monarchie hinweggefegt und neue Strukturen geschaffen. Von 1919 bis 1924 – begleitet von politischen und gesellschaftlichen Umwälzungen und Konflikten sowie Streitigkeiten mit der Reichsregierung in Berlin – verhandelten unterschiedliche bayerische Regierungen mit dem Münchner Nuntius Eugenio Pacelli (dem späteren Papst Pius XII.), bevor der Vertrag am 29. März 1924, vor nun 100 Jahren, unterzeichnet wurde. In wesentlichen Punkten ist dieses Konkordat noch heute gültig.